
«Le véritable danger pour le système social, c’est l’immobilisme»
Stéphane Rossini a dirigé l’Office fédéral des assurances sociales de fin 2019 à juin 2025. Alors que la génération du baby-boom s’apprête à prendre sa retraite, le Valaisan pose son regard sur l’un des plus grands défis du pays: l’avenir de son système de prévoyance. Extraits de l’interview avec Bilan:
Stéphane Rossini, on a l’impression que la Suisse, ce pays si riche, semble de moins en moins capable d’offrir à ses citoyens une retraite décente…
Notre système de prévoyance est bon, souvent montré en exemple. L’objectif des deux premiers piliers est de maintenir le niveau de vie antérieur. Est-il rempli? Il est impossible de l’affirmer avec certitude. Car cette question, pourtant essentielle, n’a jamais fait l’objet d’une évaluation rigoureuse. Point faible, le deuxième pilier, contrairement au premier, n’adapte pas les rentes au renchérissement.
Ainsi, avec l’allongement de l’espérance de vie, le montant des rentes diminue constamment. On peut donc légitimement penser que le niveau de vie antérieur n’est maintenu que pour une minorité de retraités, en raison des fortes disparités de couverture entre hommes et femmes, entre catégories socioprofessionnelles, entre les diverses caisses de pension.
Pourquoi ne pas avoir réalisé cette évaluation à l’OFAS?
Il s’agit d’un choix politique. Le sujet est sensible.
«Kein Negativzins, sondern Gebühr»
SRF berichtet auf ihrer Website zu den von UBS und ZKB den Pensionskassen aufgebrummten Negativzinsen – welche die UBS als Gebühr bezeichnet:
MoreDas Schreiben der UBS hat es in sich: Die Grossbank hat Ende Juni ihren institutionellen Kunden – also vor allem Pensionskassen und Versicherungen – schriftlich mitgeteilt, dass sie sich gezwungen sehe, Transaktionskonten ab Mitte Juli neu mit minus 0.2 Prozent zu verzinsen. Dies, weil die Schweizerische Nationalbank den Leitzins auf null Prozent gesenkt habe.
Wer als Pensionskasse bei der UBS flüssige Mittel parkiert, zahlt seit Mitte Juli wieder Negativzinsen – auf eine Million Franken Cash also 2000 Franken.
Die UBS bestätigt den Sachverhalt auf Anfrage, betont aber, dass es sich bei den minus 0.2 Prozent nicht um Negativzinsen handle, sondern um eine Gebühr, die anfalle, weil die UBS das parkierte Geld jederzeit als Liquidität bereithalten müsse. Diese Zusatzkosten reiche man weiter, schreibt die UBS. (…)
Egal wie das Kind genannt werde, die Folgen seien für Pensionskassen immer dieselben, sagt der Direktor des Pensionskassenverbandes Asip, Lukas Müller-Brunner, stellvertretend für seine verärgerten Verbandsmitglieder, die ihm die Türen einrennen: «Im Kern hat das nichts anderes zur Folge als dass das Halten von Liquidität zu Kosten führt, selbst wenn die Schweizerische Nationalbank noch keine Negativzinsen beschlossen hat.»
Negativzinsen für Pensionskassen bei UBS und ZKB
Die NZZ schreibt: «Negativzinsen sind für Besitzer von grossen Bankeinlagen seit dem Leitzinsentscheid der SNB längst wieder Realität. Bereits am 20. Juni trafen bei den ersten Pensionskassen Briefe von den Banken ein. Die Botschaft: Wer zum Beispiel als Vorsorgeeinrichtung über grosse Vermögen verfügt, muss eine Strafgebühr zahlen». Jürg Zulliger führt dazu weiter aus:
MoreIn einem Schreiben der UBS an eine Pensionskasse hiess es trocken: «Die Verzinsung reduziert sich per 14. Juli auf –0,2 Prozent.» Die Bank begründete dies damit, dass für Gelder dieser Kunden höhere Anforderungen gälten, was eine zusätzliche Unterlegung mit Eigenmitteln erfordere. Parallel erhielten die übrigen institutionellen UBS-Kunden ähnliche Schreiben.
Anfang Juli informierte auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ihre institutionellen Kunden über die Wiedereinführung von Negativzinsen von –0,25 Prozent – in Kraft ab dem 21. Juli. Die betroffenen Pensionskassen mussten ihre liquiden Mittel innert kürzester Frist umschichten, um die Verluste für die Versicherten zu begrenzen.
Inzwischen rät der Pensionskassenverband Asip all seinen Mitgliedern, «Vorkehrungen für den Fall einer Einführung von Negativzinsen zu treffen».
«Was tun bei Negativzinsen?»
Der Pensionskassenverband ASIP empfiehlt in einer Mitteilung an seine Mitglieder, sich frühzeitig auf mögliche Negativzinsen vorzubereiten. Zwar seien die Pensionskassen dank auf das Tiefzinsumfeld abgestimmter Leistungen heute besser aufgestellt, dennoch drohen bei überschüssiger Liquidität zusätzliche Kosten, insbesondere durch Gebühren.
Der ASIP rät deshalb, das Liquiditätsmanagement zu überprüfen und mit der Bank konkrete Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören Freigrenzen, gestaffelte Zinstarife, die zeitliche Bindung grösserer Beträge sowie eine sorgfältige Prüfung der Zinskonditionen.
Da Banken im Wettbewerb stehen, besteht trotz Negativzinsumfeld Verhandlungsspielraum – vor allem im Hinblick auf Bonität und Volumen. Wenig flexibel zeigen sich Banken hingegen bei sogenannten Guthabengebühren. Der ASIP empfiehlt daher, den Fokus klar auf bessere Zinskonditionen zu legen.
Steuererspanis der Topverdiener beim PK-Einkauf
Durch Nachzahlungen in die Pensionskasse vermeiden Millionäre Steuern. Daran wird Kritik laut: Das habe nichts mehr mit legitimer Altersvorsorge zu tun. Auch der Tages-Anzeiger hat Vorbehalte und verweist auf einen Vorstoss der Mitte. Konrad Staehelin schreibt:
«Die meisten Personen zahlen nicht nachträglich in die Pensionskasse ein, um Steuern zu sparen, sondern um ihre Rente aufzubessern», beteuert Lukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbandes Asip. «Aber ja, es gibt Fälle, in denen sehr gut verdienende Personen hohe Beträge an ihre Pensionskasse überweisen.» Müller-Brunner legt aber Wert auf die Feststellung, dass das nicht illegal ist.
MoreDer Bund liefert keine Angaben dazu, um wie viele Personen es sich handelt. Hingegen hat eine Reihe von Kantonen dieser Redaktion auf Anfrage aggregierte Steuerdaten für das Jahr 2022 gesendet, die gewisse Schlüsse zulassen. 96 ledige Personen und 511 verheiratete Paare hatten 2022 im Kanton Genf erstens ein steuerbares Einkommen von über einer Million Franken und schossen zweitens Geld in die zweite Säule nach.
SGK-N folgte knapp einem Vorschlag von FDP, SVP und GLP
Fabian Schäfer schreibt in der NZZ über die Hintergründe und Weiterungen des SGK-N Entscheids:
MoreEine Allianz aus SVP, FDP und GLP hat beschlossen, die Mitte-Initiative mit einem Gegenvorschlag zu kontern. Er würde ausschliesslich für Ehepaare gelten, die erst nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Für alle anderen, die zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert sind, bleibt alles gleich.
Der Vorschlag umfasst eine Art Gegengeschäft: Auf der einen Seite soll die Obergrenze bei den Renten von Ehepaaren wegfallen, wie dies die Mitte verlangt. Auf der anderen Seite müssten Verheiratete aber auf den Grossteil ihrer heutigen Vorteile verzichten.
Sie sollen nicht nur den geplanten Abbau bei den Witwenrenten in Kauf nehmen, sondern auch die Abschaffung der heutigen Rentenzuschläge für Verwitwete. Diese machen 1,4 Milliarden Franken im Jahr aus und stehen ebenfalls nur Personen zu, die verheiratet waren. Relevant sind sie vor allem für Pensionierte mit tieferen Renten, weil sie nach oben begrenzt sind. (…)
Arbeitgeber begrüssen SGK AHV-Entscheide
Barbara Zimmermann-Gerster vom Schweiz. Arbeitgeberverband begrüsst die Entscheide der SGK-N zur AHV. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats habe den Ausbauplänen des Ständerats zur Finanzierung der 13. AHV-Rente eine klare Absage erteilt. Höhere Lohnabgaben seien in konjunkturell unsicheren Zeiten untragbar, so die Mehrheit der Kommission. Stattdessen soll die Zusatzrente befristet über eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. Auch die vorauseilende Umsetzung der Ehegattenplafonds-Initiative, die massive Mehrkosten verursachen würde, lehnt die SGK-N ab und stellt einen tragfähigen Gegenvorschlag in Aussicht.
Positiv stellt sich Gerster zum Vorschlag einer Schuldenbremse in Form eines Automatismus: Fällt der AHV-Fonds unter 90 Prozent der Jahresausgaben, würden Mehrwertsteuer und Rentenalter jeweils moderat steigen. Dieser Mechanismus, den Arbeitgeberkreise befürworten, soll die Finanzierung langfristig sichern – und könnte nach ihrer Ansicht politisch konsensfähig sein.
SGK-N will Gegenvorschlag zur Abschaffung des Ehepaar-Plafonds
Die Sozialkommission des Nationalrats schreibt in einer Mitteilung zu den Beschlüssen betr. AHV:
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission die Änderung des AHVG zur Reform der Hinterlassenenrenten (24.078) in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie beantragt, die Vorlage des Bundesrates zu ergänzen und sie der Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (25.035) als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen:
- Neue Ehepaar-Renten sollen nicht mehr plafoniert werden. Für laufende Renten soll der Plafonds von 150 Prozent weiterhin gelten (12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen).
- Der Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent soll für neue AHV- oder IV-Rentenbeziehende abgeschafft werden (13 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Wer schon eine AHV- oder IV-Rente bezieht und verwitwet, soll weiterhin für den Zuschlag berechtigt sein. Ebenso nicht betroffen sind aktuell ausgerichtete Zuschläge.
- Nichterwerbstätige Ehegatten sollen nicht mehr von der Beitragspflicht befreit werden können (18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
- Es sollen keine neuen Alterskinderrenten in der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgerichtet werden, laufende Renten sind nicht betroffen (12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
Verschiedene Minderheiten beantragen, die genannten Elemente nicht abzuschaffen oder den Rentenplafonds für Ehepaare generell auf 175 Prozent zu erhöhen. (…)
AHV-Rente: Finanzierung durch befristete MWSt-Erhöhung
Die Kommission hat die beiden Entwürfe zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Nach der Analyse mehrerer Finanzierungsmodelle stimmt sie im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrates zu.
Die 13. AHV-Rente soll ausschliesslich durch eine MWST-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte finanziert werden. Nach Kenntnisnahme von den neuen Finanzperspektiven der AHV stellt die Kommission aber fest, dass die Umlagedefizite geringer ausfallen als vom Bundesrat bei der Ausarbeitung der Botschaft erwartet.
Sie ist darum der Ansicht, dass im Hinblick auf die anstehende strukturelle und nachhaltige Reform der AHV nur eine Übergangsfinanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen ist, und beantragt deshalb, die MWST-Erhöhung bis 2030 zu befristen. Im Weiteren beantragt sie mit 20 zu 5 Stimmen, auf die vom Bundesrat beantragte Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zu verzichten.
Die Krux mit der Leerkündigung
Die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) musste zwei grössere Liegenschaften sanieren, den bisherigen Mietern wurde gekündigt. Die Rede war von Mietzinsaufschlägen in Höhe von 40%, jetzt wurden 70% daraus. Die bisherigen Mieter sind enttäuscht. Der Bund schreibt:
Obwohl den Betroffenen gesagt wurde, dass sie bei der Wiedervermietung Vorrang hätten, war wohl allen bewusst: Dazu wird es nicht kommen. Einmal in einem anderen Quartier, in vielen Fällen in einer neuen Gemeinde, kehrt man nicht zurück in ein Haus, in dem nichts – und niemand – mehr ist wie zuvor.
Viele hätten es sich ohnehin nicht leisten können: Die Mieten würden 40 Prozent höher ausfallen, stellte die Personalvorsorgekasse (PVK) der Stadt Bern damals in Aussicht.
Allerdings war dies noch tiefgestapelt. Tatsächlich sind die sanierten Wohnungen nun 70 Prozent teurer. So kostet eine 3,5-Zimmer-Wohnung mit 80 Quadratmetern, die vor der Sanierung für monatlich 1180 Franken vermietet wurde, statt der angekündigten 1650 neu 2000 Franken.
Hinzu kommen die Nebenkosten, die mit 240 Franken ebenfalls deutlich über den früheren Werten liegen dürften. (…)
«Eine Sauerei»: So oder ähnlich bezeichnen ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner, die mit dieser Redaktion gesprochen haben, den Standard der sanierten Wohnungen und die Verkaufsrhetorik. Sie seien angelogen worden, für Leute wie sie habe es keinen Platz mehr. Mit Namen will dies niemand sagen, wer sich öffentlich wehre, so der Tenor, schade sich bloss selber.
Inter-Pension-Geschäftsführer zerpflückt die VZ-Studie
Nico Fiore vom Verband Inter-Pension kritisiert die Methodik der jüngsten VZ-Studie. Und er ärgert sich in einem Interview mit HZ-Insurance über die realitätsfernen Fallbeispiele. Auszüge:
Herr Fiore, die VZ-Studie «Pensionierungsbarometer» rechnet beim Erwartungsindex mit einem 55-jährigen Mann, 120’000 Franken Einkommen und fixen Annahmen. Wie realistisch ist dieses Modell für die sehr heterogene Versichertengemeinschaft?
Modellberechnungen stehen und fallen mit ihren Grundlagen. Die Versicherten in der Schweiz unterscheiden sich stark in Alter, Einkommen, Beitragsdauer und Vorsorgeplänen. Es bietet sich deshalb an, bei solchen Analysen mehrere Modellhaushalte mit unterschiedlichen Profilen abzubilden. Laut BFS beträgt das Medianalter rund 43 Jahre, das mediane Bruttojahreseinkommen lag 2023 bei rund 84’500 Franken – beides weit entfernt von den hier erwähnten Parametern.
Was ausserdem auffällt: Es wird zwischen 2002 und 2025 ein unveränderter Vorsorgeplan untersucht, obwohl bekannt ist, dass viele Pensionskassenpläne aufgrund der sinkenden Umwandlungssätze hinsichtlich der Sparbeiträge grosszügiger ausgestaltet wurden. Entsprechend ist die angegebene, durchschnittliche Reduktion einer erwarteten Rente meiner Ansicht nach nicht korrekt.
MoreEhescheidung und PK
Wenn die Ehe zerbricht, wird auch das Guthaben in der zweiten Säule geteilt. Was viele nicht wissen: Die Aufteilung ist klar geregelt – und kann Lücken in der Altersvorsorge hinterlassen. Monique Misteli gibt in der Bilanz einen Überblick.
Kinder als «Karrierekiller»
In dieser Optik – Kinder als Karrierekiller – kann man unseren Nachwuchs auch sehen. Sie hinterlässt aber einen schalen Nachgeschmack, zurückhaltend gesagt. Aber aus dieser Sicht behandelt Hansueli Schöchli in der NZZ die neue, vom BFS erstellte Studie des Bundesrats zu den strukturellen Gründen der ominösen, sprich ungeklärten Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen, die sich bei genauerem Hinsehen aber als relativ leicht erklärbar erweist. Sie schrumpft auf unbedeutende 1,3% unter Berücksichtigung der Mutterschaft. Aber der ideologische Druck, Frauen als Opfer im Erwerbsleben zu sehen, wird aufrecht erhalten. Schöchli schreibt:
MoreAm Mittwoch hat der Bundesrat seine Strafaufgabe in Form eines Berichts vorgelegt. Der unter der Federführung des Bundesamts für Statistik entstandene Bericht beginnt mit einer Enttäuschung: Mangels Daten könne die Berufserfahrung in dieser Analyse nicht untersucht werden.
Dann folgte wenigstens ein Versprechen: Das Staatssekretariat für Wirtschaft werde prüfen, ob auf Basis einer externen Studie eine vertiefte Analyse über den Einfluss von Erwerbsunterbrüchen auf die Lohnentwicklung möglich sei.
BlackRock kritisiert Verpolitisierung der US-PKs
(Reuters) Top asset manager BlackRock (BLK.N), opens new tab on Wednesday pushed back against pressure from U.S. Republican and Democratic officials, saying both sides have injected politics into the running of retirement assets and it only seeks to fulfill its fiduciary duties to clients.
Im Labyrinth der Begünstigtenordnung
Die berufliche Vorsorge schützt im Todesfall oder bei Invalidität der versicherten Person auch deren Angehörige. Wer zu den Begünstigten zählt, ist im Gesetz und im Reglement der Vorsorgeeinrichtung geregelt. Die BSV-Zeitschrift CHSS gibt einen Überblick.
MoreDas BVG legt den Kreis der Begünstigten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge klar fest: Es sind Personen, die in einem Rechtsverhältnis zur verstorbenen Person stehen oder standen, Verwandte beziehungsweise Kinder (Art. 19, 19a und 20 BVG). Konkret:
- Ehegatten und Ex-Ehegatten
- Eingetragene Partner und ehemalige eingetragene Partner
- Kinder (Waisen)
Aus sozialrechtlicher Sicht orientiert sich der Schutz von Hinterbliebenen demnach an einem traditionellen, eng gefassten Familienbegriff, der faktische Lebensgemeinschaften wie nichteheliche Partnerschaften ausspart.
Etwas mehr Genauigkeit in Sachen Lohnunterschiede
In Erfüllung eines Postulats von 2022 (Dobler) hat der Bundesrat einen Bericht vorgelegt, der die viel beklagten Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern vertieft nach den Kriterien Zivilstand und Elternschaft untersucht. Vor allem was die Mutterschaft betrifft, wünscht man sich aber klarere Aussagen.
Es ist es gerade dieser Aspekt, der mit dem Postulat vertieft abgeklärt haben sollte. Der Bericht ist hingegen bemüht, verbleibende «ungeklärte» Differenzen zu betonen und den rechtlichen Aspekt der Frage hervorzuheben. Anscheinend in der Meinung, jegliche Form von Lohndifferenz sei schlicht verboten oder könnte verhindert werden. In der Zusammenfassung heisst es u.a.
MoreDie Analysen legen dar, dass Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern messbar und teilweise auf strukturelle Faktoren zurückzuführen sind. Dies widerspiegelt die unterschiedliche berufliche Eingliederung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt, welche von unterschiedlichen strukturellen Kriterien abhängig ist, wie beispielsweise dem Ausbildungsniveau, der Anzahl Dienstjahre oder der Ausübung einer Führungsfunktion.
Nichtsdestotrotz bleibt ein Teil der geschlechterspezifischen Lohndifferenz unerklärt. Dieser unerklärte Lohnunterschied könnte auf eine potenzielle Diskriminierung, aber auch auf fehlende Merkmale in der Analyse zurückzuführen sein.
Doch selbst wenn alle für die Lohnunterschiede relevanten Merkmale berücksichtigt werden könnten, ergäbe sich daraus gesetzlich gesehen noch keine Legitimation für die bestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern.