Der Pensionskassenverband hat Presseberichte und -kommentare zur BVG-Reform gesammelt und publiziert.
ASIP
“Mehr Nach- als Vorteile”
Der Pensionskassenverband äussert seine Bedenken gegen die jetzt vom Parlament verabschiedete BVG-Reform, will eine abschliessende Gesamtwürdigung aber erst nach Konsultation seiner Mitglieder vornehmen. Der Verband schreibt:
Der ASIP hat als Fachverband zu Beginn der Beratungen mit einer eigenen Vorlage den Weg für eine BVG-Reform aufgezeigt. Wir haben den parlamentarischen Prozess mit zahlreichen Vorschlägen intensiv begleitet. Unser Ziel war und ist es, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der BVG-Renten der unmittelbar betroffenen 14% der Versicherten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren.
Dafür sollten vor allem die Umverteilung für Jüngere deutlich reduziert und eine zu hohe finanzielle Belastung der Versicherten und der Arbeitgebenden vermieden werden. Zudem sollte die Reform für alle Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen möglichst effizient, unter Vermeidung unnötiger Verwaltungskosten umsetzbar sein.
Positiv kann immerhin festgehalten werden, dass das Parlament den Sozialpartner-Kompromiss zu Recht deutlich abgelehnt hat.
ASIP zum EFK-Bericht: Entscheidend ist die Netto-Rendite
Der Pensionskassenverband setzt sich kritisch mit den Ergebnissen und Beurteilungen des Berichts der Finanzkommission zu den Verwaltungskosten der Pensionskassen auseinander. Direktor Hanspeter Konrad hält dazu fest:
Zweifellos ist Kosteneffizienz wichtig. Kosten sind keineswegs irrelevant, aber für die Finanzierung der Rentenleistungen ist – neben den Sparbeiträgen der Versicherten und Arbeitgeber – letztlich die erzielte Nettorendite entscheidend. Bei allem Kostenbewusstsein darf dieser Blick nicht verloren gehen. Es ist daher falsch, nur auf die Kosten zu achten.
Letztlich hängt die Rentenleistung – die Höhe der ausgezahlten Renten – einzig und allein vom Gewinn ab, den eine Pensionskasse erwirtschaftet, von der so genannten Nettorendite, aber nicht von den Kosten, die beim Erwirtschaften der Rendite angefallen sind. Denn höhere Ausgaben beim Erwirtschaften können durchaus auch zu einem deutlich höheren Gewinn führen, und damit zu höheren Renten.
Megatrends im Portefeuille
HSLU. Infrastrukturinvestitionen bieten eine interessante Möglichkeit, das Anlageportfolio von (institutionellen) Investoren zu optimieren. Eine Studie der Hochschule Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP befasste sich unter den Titel “Nachhaltigkeit und Infrastruktur im Immobilienportfolio – Eine theoretische und empirische Untersuchung des Anlageverhaltens von Schweizer institutionellen Investoren – mit den Chancen und Herausforderungen der Anlageklasse.
Dabei stellt der Fragebogen, welcher in Kooperation mit dem Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP versendet wurde, die Grundlage der Datenerhebung und Untersuchung dar. Befragt wurden 56 institutionelle Investoren – mehrheitlich Pensionskassen – aus der Deutschschweiz und der Romandie mit einem gesamten Anlagevolumen von circa 450 Mrd. Franken.
ESG-Reporting: Branchenlösung zur ESG-Umsetzung
Der Pensionskassenverband schreibt zum heute publizierten ASIP ESG-Reporting Standard in einer Medienmitteilung:
Der ASIP verfolgt das Ziel, über ein regelmässiges, ganzheitliches Reporting die Transparenz bezüglich ESG-Umsetzung zu erhöhen. Im Fokus steht eine transparente Offenlegung von ESG-Informationen, mit welchen alle involvierten Stakeholder nachverfolgen können, wie die Pensionskassen investiert sind und welche Entwicklungsschritte bezüglich Nachhaltigkeit realisiert werden.
Dazu soll der ESG-Reporting-Standard dienen. In ein ESG-Reporting gehören qualitative Aussagen zur Art und Weise, wie die Pensionskassen mit diesem Thema umgehen, und auch quantitative Angaben zu einzelnen Anlagen.
Der vorliegende Standard wurde in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden – u.a. der Asset Management Association, Swiss Sustainable Finance und den Anlagestiftungen – erarbeitet. Er hat einen empfehlenden Charakter und wird regelmässig überprüft.
Die Anlagepolitik ist und bleibt Aufgabe der Pensionskassen. Es braucht diesbezüglich keine Regulierung des Gesetzgebers. Vielmehr wird mit diesen Reporting-Standards ein Zeichen gesetzt: Die PK-Branche befasst sich eigenverantwortlich mit diesem Thema, kommuniziert das auch aktiv und nimmt somit ihre Verantwortung wahr. Über ein regelmässiges Reporting wird eigenverantwortlich die Transparenz bezüglich ESG-Umsetzung erhöht.
Ständerat will unnötigen Rentenausbau auf Kosten der jüngeren Generationen
Der Pensionskassenverband kommentiert die Beschlüsse des Ständerats zur BVG-Reform. Kritisiert wird insbesondere das Kompensationsmodell. Der ASIP schreibt:
In Abweichung des mit 126 zu 66 Stimmen klaren nationalrätlichen Entscheides hat sich nun aber eine Mehrheit im Ständerat für ein weitergehendes Kompensationsmodell ausgesprochen. Mit diesem Konzept soll Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden, welches auch zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern zugutekommt, die von der Reform gar nicht betroffen sind und dementsprechend keine Einbussen zu befürchten hätten.
Tatsächlich betroffen wären nur 14 Prozent der Versicherten. Kompensationen für die nicht betroffenen 86 Prozent sind erstens nicht nötig und gehen zweitens zulasten der jüngeren Generationen, denen dieses Geld dann später fehlen wird. Die vorgeschlagene Ausdehnung des Bezügerkreises für einen Rentenzuschlag ist demnach nicht zielführend. Im Gegenteil, sie ist kontraproduktiv. Im Vergleich zum Vorschlag des Nationalrates führt dieses Modell zu höheren kapitalisierten Gesamtkosten.
Lukas Müller-Brunner neuer Direktor des ASIP
ASIP. Hanspeter Konrad hat den Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP als Direktor über 19 Jahre geführt. «Der Einsatz für eine starke zweite Säule war spannend, intensiv und herausfordernd. Diese lange Zeit brachte zudem viele wertvolle Kontakte mit den verschiedensten Akteuren der beruflichen Vorsorge», sagt Hanspeter Konrad.
Der Vorstand hat Dr. Lukas Müller-Brunner zu seinem Nachfolger gewählt. Der 40-jährige Betriebswirtschafter leitet zurzeit das Ressort Sozialpolitik und Sozialversicherungen beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. Er blickt zudem auf eine langjährige Forschungs- und Lehrtätigkeit in den Gebieten Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung mit Schwerpunkt Vorsorge an der Universität St. Gallen zurück.
«Wir sind sehr glücklich, dass wir Lukas Müller-Brunner als neuen Direktor engagieren konnten, und sind überzeugt, dass er die Interessen des ASIP und der 2. Säule wie sein Vorgänger mit grossem Fachwissen, politischem Geschick, Einsatz und Herzblut vertreten wird», erklärt ASIP-Präsident Martin Roth. Lukas Müller-Brunner wird die Führung des ASIP am 1. August 2023 übernehmen.
Der ASIP dankt Hanspeter Konrad bereits an dieser Stelle für seine grossen Verdienste und sein unermüdliches Engagement für die berufliche Vorsorge während der letzten 19 Jahre und wünscht Lukas Müller-Brunner viel Erfolg und Freude als neuer Direktor des ASIP.
Mitteilung ASIP, CV Müller-Brunner
Das Fake News Debakel
“Regelmässig bevor im Parlament über die zweite Säule gesprochen wird, verbreiten gewisse Medien Halbwahrheiten, Falschinformationen und nicht überprüfbare Unterstellungen zur beruflichen Vorsorge. So auch heute wieder im Sonntagsblick, der über ein morgen erscheinendes Buch berichtet, das mit ebensolchen Halbwahrheiten, Falschinformationen und Unterstellungen gespickt zu sein scheint”, schreibt der ASIP zum “Rentendebakel”, das Buch von Danny Schlumpf und Mario Nottaris. Und hält zu den Behauptungen der Autoren – den Versicherten seien durch die aktiven Strategien 200 Mrd. entgangen und dies wegen des Profitdenkens der Finanzindustrie – fest:
Die erste lässt sich alleine schon dadurch entkräften, dass es 1985 noch gar keine passiven Anlageprodukte gab. Sie entstanden erst später. Dass man solche Lösungen nicht durchsetzen kann, bevor sie überhaupt existieren, müsste selbst den Autoren klar sein. Zudem war 1985 überhaupt noch nicht klar, ob eine günstige Indexierung der Praxis überhaupt funktioniert. Schliesslich waren passive Produkte früher auch weniger günstig.
Man kann nicht die heutigen Kosten für passive Produkte auf die letzten 35 Jahre applizieren, weil es solche Lösungen damals nicht gab. Hinzu kommen die oben geschilderten offenen Fragen und ein zusätzliches grosses Fragezeichen, von welcher real erwirtschafteten Rendite die Autoren beim Vergleich ausgehen.
Unterstützung für Mindestzins-Entscheid
Der Pensionskassenverband hat zustimmend auf den Entscheid des Bundesrats reagiert, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen. In einer Mitteilung schreibt der Verband:
Der ASIP schliesst sich den Überlegungen des Bundesrates an. Trotz der aktuell schwierigen Situation an den Märkten ist eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1% gerechtfertigt. Die Performance des Jahres 2021 war gut. Im aktuellen Jahr haben die steigende Inflation und die steigenden Zinsen zu deutlichen Rückschlägen im Aktien- und Obligationenbereich geführt.
Zu berücksichtigen sind aber die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung) und die Nachvollziehbarkeit des Entscheides.
Mitteilung ASIP / Entscheid Bundesrat
Martin Roth: Schwerpunkt ESG
Suanne Kapfinger hat für AWP Soziale Sicherheit ein Interview mit Martin Roth, Präsident des ASIP, geführt. Auszüge:
Susanne Kapfinger: Sie präsidieren seit Mai den Pensionskassenverband Asip mit seinen 900 Mitgliedern. Was sind ihre Pläne?
Martin Roth: Es gibt drei Themen, die uns aktuell stark beschäftigen: ESG, das neue Datenschutzgesetz und die Austauschplattform «Asip vor Ort».
Unter ESG verstehen aber alle etwas anderes. Wie bringen Sie das unter einen Hut?
Seit Juli gibt es einen Leitfaden, der als Anleitung für den Umgang mit ESG dient. In Kürze lancieren wir zudem Empfehlungen zum ESG-Reporting, die als Standesregeln zu verstehen sind. Da der Verband extrem heterogen ist und um allen Mitgliedern gerecht zu werden, haben wir zwei Reporting-Versionen ausgearbeitet: eine Basisversion und eine fortgeschrittene Version.
Kritik an der Verzögerung der BVG-Reform
Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zum Vorgehen der SGK-S bei der BVG-Reform fest:
Die SGK-S hat bedauerlicherweise erneut keinen Entscheid bezüglich der BVG-Reform getroffen. Damit muss die Beratung im Ständerat verschoben werden. Der ASIP appelliert an die SGK-S, auf unrealistische und teure Sonderlösungen zu verzichten und sich dem Kompromiss des Nationalrats anzuschliessen. Dieser ist ausgewogen, erreicht die Ziele der Reform und reduziert die Umverteilung. (…)
Letztlich geht es darum, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der BVG-Renten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren und dafür vor allem die Umverteilung deutlich zu reduzieren. Zudem sollte die Reform für die Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen auch operativ umsetzbar sein.
Eine Verlierergeneration von Versicherten?
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) warnt in einer aktuellen Analyse davor, dass es eine «verlorene Generation» geben könnte bei den Pensionskassen. Die Analyse löste in den Tagesmedien eine Debatte aus, der Inhalt der Analyse ist in der «Schweizer Personalvorsorge» 7/22 zu lesen. Anlass für eine Diskussion mit Gabriela Medici (SGB) und Hanspeter Konrad (ASIP) auf der Website von vps.epas. Das Interview führte Chefredaktor Kaspar Hohler. Auszüge.
Der SGB stellt fest, dass Versicherte in der 2. Säule in den letzten 10 Jahren immer mehr Beiträge zahlten für immer tiefere Leistungen. Was sagen Sie dazu, Herr Konrad?
Konrad: Es ist eine sehr plakative Aussage und stimmt so einfach nicht. Ein grosser Teil der Senkung des Umwandlungssatzes entspricht keinen Leistungseinbussen, sondern spiegelt die längere Rentenbezugsdauer und den Rückgang der Zinsen. Die Kassen haben in den letzten 10 Jahren entsprechende Massnahmen ergriffen, um die Renten zu finanzieren. Das mussten insbesondere die Jüngeren finanzieren.
Frau Medici, ist Ihre Aussage zu plakativ?
Medici: Die Aussage ist für mich der Anfang einer Diskussion und gibt nüchtern die PK-Statistik wieder. Und diese zeigt, dass wir mehr Beiträge zahlen und die Renten gesunken sind. Das ist übrigens auch nicht sehr innovativ, das sagt beispielsweise auch die Swisscanto. Selbstverständlich ist die Lebenserwartung gestiegen und wir hatten ein tiefes Zinsumfeld. Das ist aber der nächste Schritt: Ausgehend von diesem Befund kann man über die Gründe und die Konsequenzen diskutieren.
Wenn man den Befund ohne die Gründe kommuniziert, kann das eine gewisse Empörung hervorrufen.
Medici: Ja, einverstanden. Dieser Befund über das Preis-Leistungsverhältnis der 2. Säule wirft aber auch Fragen auf.
BVG 21: Der PK-Verband appelliert
In einer Mitteilung nimmt der ASIP Stellung zur Situation der BVG-Reform in der Kommission des Ständerats:
Die SGK-S hat bedauerlicherweise keinen Entscheid im Hinblick auf die Beratungen der Vorlage BVG 21 gefällt. Statt auf weitere Entscheidungsgrundlagen zu hoffen, sollte die Kommission dem Nationalrat folgen. Der ASIP appelliert an die Kommission, die unter den gegebenen Umständen bestmögliche Lösung nicht einem unrealistischen und teuren Perfektionismus zu opfern.
In diesem Sinn empfehlen Mittelweg/ ASIP, sich an der Nationalratslösung zu orientieren, welche die Ziele der Reform erfüllt und gleichzeitig finanzierbar ist. Am meisten davon profitieren Tieflohnempfängerinnen und -empfänger sowie Teilzeitarbeitende, was insbesondere Frauen betrifft.
Mit allen anderen Vorschlägen würde unnötig viel Geld der jüngeren Generationen nach dem Giesskannenprinzip an zukünftige Rentnerinnen und Rentnern verteilt, welche von der Reform gar nicht betroffen sind und dementsprechend gar keine Einbussen zu befürchten hätten. Auch die neu vorgeschlagene Ausdehnung des Bezügerkreises eines Rentenzuschlages ist nicht zielführend.
ASIP-Präsident Roth: Themen auf dem Radar
Die Handelszeitung hat mit dem kürzlich neugewählten Präsidenten Martin Roth ein Interview geführt. Auszüge:
Im Mai sind Sie von den ASIP-Mitgliedern neu als Präsident gewählt worden. Was war Ihre Motivation, dieses Amt zu übernehmen?
Ich sehe es als grosse Ehre und Vertrauensbeweis, dass ich als Präsident diesen Verband leiten darf. Der Vorschlag des Wahlausschusses, als Präsident zu kandidieren, kam für mich zunächst allerdings überraschend, weil ich erst seit 2021 im ASIP-Vorstand tätig bin. Die Aufgabe hat mich gereizt, weil ich schon seit fast 20 Jahren mit Themen der beruflichen Vorsorge beschäftigt bin und extrem viel Herzblut für die zweite Säule habe.
Was haben Sie sich im neuen Amt vorgenommen?
Aktuell steht die politische Auseinandersetzung um die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) stark im Fokus. Das ist auch für den ASIP und meine Präsidentschaft ein grosses Thema. Wir sind uns im Verband alle einig, dass es eine BVG-Reform braucht. Aber zum aktuellen Vorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates sind schon noch gewisse Korrekturen im Sinne des deutlichen Beschlusses des Nationalrates erforderlich. Wir hoffen, dass die Politik eine BVG-Reform zustande bringt, die wir unterstützen können als ASIP.
Wo wollen Sie Impulse setzen bei der Digitalisierung?
Im Moment ist der Datenschutz bei allen Kassen ein grosses Thema. Als ASIP arbeiten wir an Empfehlungen, wie unsere Mitglieder damit umgehen können. Noch sind allerdings etliche Punkte im geplanten Gesetz offen, die juristisch abgeklärt werden müssen.
Themen wie ein automatisierter Datenaustausch über eine gemeinsame Schnittstelle haben wir auf dem Radar. Aber ich bin auch Realist. Das Thema Digitalisierung wird uns die nächsten Jahrzehnte kontinuierlich beschäftigen. Und ich bin vorerst für drei Jahre gewählt.
Meine Vision ist, dass Versicherte künftig online einen Gesamtüberblick über verschiedene Säulen ihrer Altersvorsorge erhalten können. Eine gemeinsame Plattform aller Vorsorgeeinrichtungen wäre dazu sehr hilfreich, aber ist extrem schwierig zu realisieren. Ich würde sagen: Das ist ein Projekt für ASIP 2040.
PK-Verband sieht sich bestätigt
Der Ständerat hat nach der mehrstündigen Eintretensdebatte die Vorlage an seine Kommission zurückgewiesen. Der Pensionskassenverband betont in einer Mitteilung die Vorteile der von ihm entwickelten Mittelweg-Lösung und empfiehlt den Ständeräten, sich an der Nationalratslösung zu orientieren:
Mit allen anderen Vorschlägen wird weiterhin Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt, welches auch zukünftigen Rentnern zugutekommt, die von der Reform gar nicht betroffen sind und dementsprechend gar keine Einbussen zu befürchten hätten. Auch die neu vorgeschlagene Ausdehnung des Bezügerkreises eines Rentenzuschlages ist nicht zielführend.
Im Vergleich zum Vorschlag des Nationalrates führen alles diese Modelle immer noch zu massiv höheren Mehrkosten. Mittelweg/ ASIP sprechen sich gegen einen Leistungsausbau mit der Folge einer massiven Zunahme der Umverteilung von Jung zu alt aus, welche die KMU und jüngere Generationen noch stärker belasten werden.