Auch der Pensionskassenverband hält nichts von den Vorgaben zu sog. Leistungsverbesserungen, welche die OAK in ihrer Mitteilung 2 dieses Jahres für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen macht. Das wird schon aus dem Titel deutlich: “Operation gelungen, Patient gestorben”. U.a. schreibt der Verband:
Aus Sicht der Pensionskassen stellt sich in der Praxis aber unter anderem die Frage, was genau unter „Leistungsverbesserungen“ zu verstehen ist. Offenkundig gehört beispielsweise eine Verzinsung der Altersguthaben dazu, die über den entsprechenden Projektionsparameter im Leistungsmodell hinausgeht. Auch eine Verzinsung, die generell mit Blick auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung zu hoch erscheint, gehört dazu.
An genau dieser Stelle hakt denn auch die Mitteilung der OAK ein und klassifiziert jede Verzinsung der Altersguthaben als Leistungsverbesserung, die über den Durchschnitt der technischen Zinssätze gemäss Erhebung der OAK und den BVG-Mindestzinssatz hinausgeht. Während also das Ziel des regulatorischen Eingriffs und auch der Fokus auf die Verzinsung durchaus sinnvoll sind, ist das gewählte Mittel aus zwei Gründen heikel:
In einem Artikel der Handelszeitung kommen diverse Exponenten der beruflichen Vorsorge zum Thema nachhaltige Anlagen zum Wort, u.a. Lukas Müller-Brunner, Direktor des ASIP.
«Nachhaltigkeit geniesst bei den Anlageentscheiden von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen einen hohen und stetig steigenden Stellenwert», betont Lukas Müller-Brunner, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands Asip. «Denn Pensionskassen haben gegenüber ihren Versicherten eine treuhänderische Sorgfaltspflicht. Entsprechend gilt es, diesem Kriterium bei Anlageentscheiden genauso Rechnung zu tragen.» Bei der konkreten Umsetzung liege der Teufel im Detail:
Gemäss den Bestimmungen des Gesetzgebers habe eine Pensionskasse eine langfristig ausgelegte Anlagestrategie festzulegen, welche der im jeweiligen Einzelfall vorhandenen Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung Rechnung trägt. «Wie dies konkret umgesetzt wird, hängt von der Zielsetzung ab, welche die Führungsorgane der Vorsorgeeinrichtungen festlegen», so Müller-Brunner.
Wie hat sich Hanspeter Konrad, der zurückgetretene Direktor des ASIP, beim Bezug seiner PK-Leistung entschieden? Daniel Hügli von Cash hat sich in einem Interview danach erkundigt – und bei weiteren Themen zur 2. Säule nachgefragt.
cash.ch: Herr Konrad, nach 19 Jahren als Geschäftsführer beim Schweizerischen Pensionskassenverband Asip, der die Interessen von über 900 Schweizer Pensionskassen vertritt, gehen Sie in Pension. Wie entschieden Sie sich bei der 2. Säule? Kapitalbezug oder Rente? Hanspeter Konrad: Ich habe einen Teil als Kapital bezogen. Aber den überwiegenden Teil werde ich als Rente beziehen.
Sie könnten bei mehr Kapitalbezug viel Steuern sparen. Es war meine persönliche Wahl, und sie stimmt so für mich. Natürlich habe ich dabei alle Kriterien in Betracht gezogen: Familiäre Situation, Gesundheit, Einschätzung der Lebenserwartung, Risikobereitschaft bei Anlagen und das steuerliche Umfeld.
Bei einem vollen Kapitalbezug wären Sie vielleicht auch ein schlechtes Beispiel oder Vorbild gewesen, denn die Pensionskassen sind als Rentensystem eingeführt worden… Ich glaube nicht, dass man bei meinem Entscheid wirklich genau hinschaut und zweifle daher, dass ich diesbezüglich ein Vorbild oder eben kein Vorbild wäre (schmunzelt). Klar ist aber: Kapitalbezüge nehmen in der Tendenz zu. Aber die Mehrheit entscheidet sich immer noch für die Rente oder eine Mischform.
Am morgigen 1. September übernimmt Lukas Müller-Brunner die Geschäftsführung des ASIP. Er löst Hanspeter Konrad ab, der den Pensionskassenverband während fast 20 Jahren leitete. Die zwei unterhalten sich bei einem Spaziergang an den Gestaden des Zürichsees über den Wechsel und blicken vor- und zurück auf die Entwicklung von Verband und 2. Säule.
In einer Mitteilung des ASIP schreibt Konrad:
Nun ist es soweit. Nach über 19 Jahren ASIP-Geschäftsführung gehe ich per Ende August 2023 in den Ruhestand. Der Einsatz für eine starke 2. Säule war spannend, intensiv und herausfordernd. Diese lange Zeit brachte zudem viele wertvolle Kontakte mit den verschiedensten Akteuren der beruflichen Vorsorge. Es war mir stets eine Ehre und ein grosses Vergnügen, mit Ihnen allen zentrale Themen rund um die berufliche Vorsorge zu diskutieren.
Ich blicke daher dankbar und mit vielen positiven Erinnerungen auf die vergangenen Jahre zurück. Auf diesem Weg danke ich Ihnen allen sowie dem Vorstand und den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle für die Unterstützung und Zusammenarbeit in den letzten Jahren sowie das mir persönlich und dem ASIP entgegengebrachte Vertrauen.
Gerne übergebe ich jetzt die ASIP-Geschäftsführung meinem Nachfolger Dr. Lukas Müller-Brunner. Ich wünsche Lukas alles Gute und viel Erfolg bei seinem Einsatz für eine starke 2. Säule. Ich bin überzeugt, dass er die Interessen des ASIP und der 2. Säule mit grossem Fachwissen, politischem Geschick, Einsatz und Herzblut vertreten wird (unter www.asip.ch finden Sie weitere Informationen zum Wechsel im Direktorium u.a. auch ein Gespräch zwischen Lukas und mir).
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft und hoffe, möglichst viele von Ihnen bei anderer Gelegenheit wieder zu sehen.
Hanspeter Konrad
Lukas Müller-Brunner hält fest:
Nun ist es soweit. Auf den 1. September 2023 trete ich in die Fussstapfen von Hanspeter Konrad und darf die Geschäftsführung des ASIP übernehmen. Der neuen Aufgabe schaue ich mit viel Vorfreude, aber zugegebenermassen auch einer Prise Respekt entgegen – dürften doch die nächsten Monate alles andere als langweilig werden: Mit der BVG-Reform, die aller Voraussicht nach in der ersten Jahreshälfte 2024 an die Urne kommen wird, rückt die 2. Säule in den politischen und medialen Vordergrund.
Für den ASIP bietet sich dabei eine grosse Chance: Es gilt, die Vorzüge und Stärken, aber auch den Reformbedarf der beruflichen Vorsorge einer breiten Bevölkerung zu erklären. Mit ESG, Datenschutz und allen weiteren Aktualitäten werde ich mich selbstverständlich auch im Tagesgeschäft mit voller Kraft für die Schweizer Pensionskassen einsetzen.
Meinem Vorgänger Hanspeter danke ich herzlich für seinen schier unermüdlichen Einsatz zum Wohl der 2. Säule und ganz besonders für die Einarbeitung und wohlwollende Begrüssung auf der Geschäftsstelle. Für den bevorstehenden Ruhestand wünsche ich ihm von Herzen alles Gute!
pw. SRF überschreibt einen Beitrag von Mitte Juli mit: “Liegenschaften von Pensionskassen verschleudern viel CO₂”. Der Titel ist allerdings etwas verwirrend, weil mit “verschleudern” gemeinhin Verschwendung gemeint ist, was hier wohl nicht der Fall ist.
Die Verwirrung wird dann noch etwas grösser im weiteren Verlauf des Textes, wo es dann heisst: “SRF wollte von grossen Pensionskassen wissen, wo sie mit ihren Liegenschaften in energietechnischer Hinsicht stehen. Donato Scognamiglio vom Immobilien-Beratungsunternehmen Iazi hat für SRF die Umfrage analysiert: «Es ist eine sehr spannende Umfrage. Es sind Zahlen, die wir in dieser Form noch nie gesehen haben.»
“Die Ergebnisse der Umfrage machten deutlich, dass alle angefragten Pensionskassen bemüht seien, den CO₂-Ausstoss ihrer Immobilien zu senken: «Es sind nicht mehr nur Greta oder Jungs, die sich irgendwo ankleben – die Message ist bei den Immobilienportfolio-Managern angekommen.» So schlimm, wie der Titel suggeriert, ist es also nicht. Aber irgendwie kritisieren wollte man offenbar.
Weiter heisst es dann: “Trotz Engagement ist der Handlungsbedarf gross. Die Umfrage zeigt, dass der Anteil von Öl- und Gasheizungen nach wie vor hoch ist: Er liegt bei fast allen Pensionskassen über dem Schweizer Schnitt von 58 Prozent. Donato Scognamiglio führt das darauf zurück, dass die Pensionskassen zum Teil viele Gebäude aus den 1960er- und 1970er-Jahren in ihrem Besitz haben.”
Der ASIP hat den Text mit neuem Titel auf seiner Website aufgenommen.
Der Pensionskassenverband schreibt an seine Mitglieder:
Die Kantonspolizei Zürich startet eine neue Kampagne zur Sensibilisierung der Senioren/Seniorinnen betreffend Online-Anlagebetrug und hat den ASIP und seine Mitglieder um Unterstützung gebeten.
Eine Analyse des Jahres 2022 der Kapo ZH hat ergeben, dass der grösste finanzielle Schaden bei Personen mit den Jahrgängen 1960 entstanden ist und rund ~CHF 15.7 Mio. beträgt. Aus Erfahrung weiss man aber, dass die Dunkelziffer massiv höher ist und die Schadenssumme x 6 gerechnet werden kann. Personen mit den Jahrgängen 60 (pensioniert oder kurz davor) weisen also den grössten finanziellen Schaden aus und genau hier sehen wir Präventions-Potential.
Vielleicht wäre es möglich, über Ihre Kommunikationskanäle zu den Versicherten entsprechende Prävention zu betreiben, wie z.Bsp. bei Beratungsgesprächen auf die Betrugsarten hinzuweisen und die Personen zur Vorsicht zu ermahnen oder auf der Homepage eine solche Warnung aufzuschalten.
Der ASIP-Vorstand sagt unter Abwägung der Vor- und Nachteile sowie nach einer Befragung seiner Mitglieder Ja zur BVG-Reform. Er begrüsst den zustimmenden Entscheid des Parlamentes. Der ASIP beurteilte eine BVG-Reform stets als notwendig und dringend. In diesem Sinn brachte er sich auch im Gesetzgebungsprozess ein. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium wird den ökonomischen und demografischen Herausforderungen Rechnung getragen.
Die Stellschrauben im BVG werden neu so justiert, dass sie eher der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Nach dem Ja des Parlamentes gilt es nun, den Versicherten und der Bevölkerung mittels einer primär im digitalen Bereich geführten Image- und Faktencheck-Kampagne die Vorlage und deren Inhalt sachlich und verständlich zu erklären. In diesem Sinn wird sich der ASIP engagieren.
Zweifellos gewinnt die BVG-Vorlage keinen Schönheitspreis. Das zeigt sich auch bei den Ergebnissen der Umfrage unter den Mitgliedern. Grossmehrheitlich werden die Massnahmen für den Sparprozess begrüsst. Kritischer wer- den die beschlossenen Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration beurteilt. Praktisch ausgeglichen sind die zustimmenden und ablehnenden Voten bezüglich Gesamtbeurteilung der Vorlage. Die Kommentare der Mitglieder zeigen auch, dass es um mehr geht als nur eine technische Beurteilung der Vorlage.
Der ASIP setzt sich für eine starke 2. Säule ein und wehrt sich dagegen, dass die Diskussionen um die Vorlage dazu benutzt werden, die 2. Säule mit fadenscheinigen Argumenten und kruden Falschinformationen schlecht zu reden. Der ASIP lässt sich nicht einfach auf eine rein technische Rolle zurückbinden. Unbestritten sind die Mass- nahmen für die Übergangsgeneration nicht im Sinne des ASIP ausgefallen. Der ASIP hat jedoch seine Hauptziele erreicht: Es liegt eine BVG-Reform vor, mit der eine Lösung für die notwendigen Ausgleichsmassnahmen innerhalb der 2. Säule gefunden werden konnte.
In der Fachmitteilung 133 befasst sich der Pensionskassenverband mit den Auswirkungen der AHV-Reform auf die Pensionskassen. Einleitend wird ausgeführt:
Am 25. September 2022 wurden die Gesetzesreform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) sowie der Bundesbeschluss zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer durch Volk und Stände angenommen. Die AHV-Reform und die damit verbundenen Änderungen des AHVG und der AHVV werden per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Zu beachten ist, dass mit der Annahme der AHV-Vorlage auch Anpassungen im BVG beschlossen wurden. Die Vorsorgeeinrichtungen (VE) müssen daher ihre Reglemente und Prozesse (u.a. IT) überprüfen und anpassen.
Neu wird der Begriff «ordentliches Rentenalter» durch «Referenzalter» (RA) ersetzt. Dabei sieht die Revision für Frauen und Männer in der AHV und der beruflichen Vorsorge das gleiche RA von 65 Jahren vor. Das RA der Frauen wird nach einer Übergangsphase ab 1. Januar 2025 in Dreimonatsschritten von aktuell 64 Jahren auf 65 Jahre (ab Jahrgang 1964) erhöht und somit dem RA der Männer gleichgestellt. Weiter bringt die AHV-Reform in der beruflichen Vorsorge die folgenden Änderungen:
• Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung ab vollendetem 63. Altersjahr (flexibler Altersrücktritt) • Möglichkeit eines Aufschubs der Pensionierung bis zur Vollendung des 70. Altersjahres (flexibler Altersrücktritt) • Teilpensionierung: Teilbezug der Altersleistungen mind. in drei Schritten.
Nichtmitglieder können die Fachmitteilung beim ASIP bestellen.
Hanspeter Konrad, scheidender Direktor des ASIP, hat in seinem letzten Referat an einer Mitgliederversammlung des Pensionskassenverbands einen Rück- und Ausblick mit persönlichen Einsichten und Vorschlägen zur Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge verbunden. Konrad sagte u.a.
Pensionskassen geraten, wie die NZZ es treffend formulierte, zunehmend in den Sog einer von einem «politischen Moralismus» geprägten Debatte, die letztlich eine sachlich geführte Diskussion verhindert. Die stetig wachsenden politischen Begehrlichkeiten schränken den Handlungsspielraum der PK zunehmend ein und führen immer öfter zu Zielkonflikten.
So dehnt das damalige Rahmengesetz seinen Geltungsbereich mehr und mehr auf die gesamte berufliche Vorsorge aus. Auftauchende Probleme werden sofort mit neuen gesetzlichen Vorschriften zu lösen versucht, dabei werden aber meist auch wieder neue Anwendungsprobleme geschaffen.
Die zunehmende Verpolitisierung und Polarisierung führen im direktdemokratischen Kontext auch dazu, dass der Weg für erfolgreiche Vorlagen sehr steinig ist. Die politischen Debatten sind geprägt von unzähligen politisch motivierten Nebelpetarden und emotional geprägten Abstimmungskämpfen. Diese Entwicklung straft Max Weber Lügen, der die Politik als ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmass definiert. Die Diskussionen rund um die Altersvorsorge basieren aber nicht auf Brettern, sondern eher auf Beton, der sich kaum durchbohren lässt.
pw. Dass der Pensionskassenverband dieses Jahr sein 25-jähriges Jubiläum feiert, wurde den Teilnehmern an der Mitgliederversammlung lediglich durch den Aufdruck auf dem “Bhaltis” bewusst gemacht, sehr viel wichtiger waren die laufende Diskussion um die BVG-Reform, die Angriffe auf das System einer freiheitlichen 2. Säule und insbesondere der Wechsel in der Geschäftsleitung.
Nach 19 Jahren tritt Hanspeter Konrad im August zurück, Lukas Müller-Brunner wird als erst dritter Direktor des Verbands seine Stelle übernehmen. Die Verabschiedung von Konrad fiel mit einem kurzen Film mit Reminiszenzen von Medienauftritten und vielen guten Wünschen, der Verleihung eines «Oscars» für seine Leistung und einer Standing Ovation für schweizerische Verhältnisse fast schon emotional aus – und das in einer Branche, die sich gemeinhin durch helvetische Nüchternheit auszeichnet.
Konrad, überrascht und anscheinend etwas gerührt, hielt dann eine wieder sehr nüchterne Abschiedsrede vor den Mitgliedern. Er verband seine Erfahrungen aus den vergangenen zwei Jahrzehnten mit einem Überblick über die Entwicklung der 2. Säule, brachte aber wesentlich seine Sorgen und Bedenken über die Zukunft der beruflichen Vorsorge zum Ausdruck. Während die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit in den Kassen funktioniert, bricht sie auf politischer Ebene auseinander.
Pour Martin Roth, président de l’Association suisse des institutions de prévoyance, la prévoyance professionnelle fait face à des défis fondamentaux. S’il minimise l’impact de la chute de Credit Suisse sur l’écosystème, il se montre moins optimiste sur le sort de la réforme LPP21.
La réforme telle quelle a été votée vous paraît-elle s’inscrire dans cette vision à long terme? En partie seulement. Le mécanisme transitoire de compensation de l’abaissement du taux de conversion n’est pas soutenable. Non seulement parce qu’il n’est pas juste, mais aussi parce que sa mise en œuvre s’annonce très complexe, d’un point de vue technique, et coûteuse. Il va peser sur les actifs alors même qu’il n’est pas nécessaire tel quel: prévoir que 50% des assurés touchent une compensation pendant quinze ans n’a aucun sens, alors que tout au plus 20% d’entre eux sont concernés. L’objectif initial – aider les gens qui auraient perdu de l’argent à cause du nouveau taux de conversion – a été perdu de vue. C’est le résultat d’un compromis politique et non d’une rationalité économique.
Ce compromis serait-il une raison suffisante pour soutenir le référendum et voter contre la réforme? Peut-être mieux vaut un compromis que pas de réforme. Même si ce compromis est loin d’être idéal, car il incorpore un prix du politiquement correct de la révision du taux de conversion qui ne se justifie pas. Cette réforme est absolument nécessaire, il n’y a aucun doute, elle conditionne la pérennité du modèle helvétique de prévoyance que le monde entier nous envie, pour de bonnes raisons. Si elle ne passait pas, ce ne serait pas un bon signe. Cela signifierait que le 2e pilier est en danger. Ce serait la victoire des partis politiques qui souhaitent fusionner les premier et deuxième piliers. La réforme 2020 a déjà été rejetée, un nouvel échec ébranlerait le système. Sauf à ce qu’il permette une approche plus ciblée, qui est très possible, à mon avis.
Der Pensionskassenverband, obwohl kritisch gegenüber der BVG-Reform eingestellt, ärgert sich dennoch über die abstruse Anti-Propaganda des Gewerkschaftsbunds. In einer neuen Ausgabe seines Faktenchecks hält der Verband fest:
Auch wenn es genügend Gründe gibt, die aktuelle Reform der zweiten Säule abzulehnen – zum Beispiel die massive Überkompensation, die sich kontraproduktiv aufs Ziel auswirkt – können manche Gewerkschafter es weiterhin nicht lassen, Falschinformationen zur Reform zu verbreiten. Ob sie dies absichtlich tun oder einfach nur nicht verstehen, wie die zweite Säule funktioniert, sei dahingestellt.
SGV-Präsident Pierre-Yves Maillard bezeichnet die Reform als «aus der Zeit gefallen». Seine Kritik: die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent sei eine Idee aus der Zeit der Negativzinsen.
Der Pensionskassenverband kritisiert in seinem “Faktencheck” die Aussagen des VPOD zur BVG-Reform und zur Begründung des vom VPOD unterstützten Referendums. Der ASIP schreibt:
Man kann zur BVG-Reform stehen wie man will, sie befürworten oder ablehnen. Aber jede Haltung dazu sollte mindestens gut begründet sein, idealerweise mit Fakten.
Der VPOD hingegen hat seine Ablehnung mit Falschinformationen begründet, die informierte Leserinnen und Leser fassungslos zurücklassen.
Wie kann der VPOD behaupten, die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform führe «zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr», wo doch Tatsache ist, dass die betroffenen 15 Prozent der Versicherten keinen Rentenverlust erfahren und 35 Prozent der Versicherten sogar eine Rentenerhöhung, obwohl sie von der Reform gar nicht betroffen sind?
Danny Schlumpf vom Blick interviewt ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Schlumpf ist überzeugt, dass die Kosten der Vermögensverwaltung zu hoch sind und bringt den ausgeleierten Vergleich mit der AHV. Auszüge:
Herr Konrad, ist die zweite Säule noch zu retten? Hanspeter Konrad: Wir müssen sie reformieren, um vor allem den demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Aber die zweite Säule ist nicht am Boden zerstört. Schauen Sie die letzten Jahre an: Die Pensionskassen erbringen ihre Leistungen und erzielen gute Renditen, die sie den Versicherten weitergeben.
Die Renditen der letzten Jahre waren schlecht. Sie waren nur im letzten Jahr schlecht, in den Jahren zuvor waren sie hervorragend.
Dann ist nicht nachvollziehbar, warum die Finanzindustrie seit Jahren auf ein renditefeindliches Zinsumfeld verweist, um die tiefe Verzinsung der Altersguthaben, sinkende Renten und die Forderung nach einer Senkung des Umwandlungssatzes zu rechtfertigen. Doch, das ist nachvollziehbar. Die Zinsen machen nur einen Teil der Rendite auf dem angesparten Alterskapital aus. Hinzu kommen zum Beispiel Aktiengewinne und Renditen von Immobilien. Darauf sind die guten Ergebnisse zurückzuführen.Weiterlesen »