Die NZZ schreibt über die Begünstigungsregelung für den Todesfall bei den Pensionskassen. Sie kann absurde und ungerechte Konsequenzen haben. So kann es vorkommen, dass von zwei Kindern eines das gesamte Vorsorgekapital erhält, während das andere leer ausgeht.
Kaum bekannt ist (…), dass es namentlich bei Todesfällen vor dem Erreichen des Pensionsalters zu stossenden Ungerechtigkeiten kommen kann.
Mario Bucher vom Vorsorgespezialisten Pensexpert verdeutlicht dies an einem Beispiel: Eine geschiedene Frau, welche 500’000 Franken auf ihrem Freizügigkeitskonto parkiert hat, stirbt. Sie hinterlässt zwei Söhne: Der ältere, 23-jährige befindet sich noch in der Ausbildung, während der jüngere, 21-jährige seine Berufslehre abgeschlossen hat und arbeitet.
«Gemäss der gesetzlichen Regelung erhält der ältere Sohn diese 500 000 Franken, während der jüngere komplett leer ausgeht», erklärt Bucher. «Dass die beiden Nachkommen so ungleich behandelt werden, ergibt jedoch keinen Sinn.» Der Grund für diese Benachteiligung liegt laut dem Vorsorgeexperten an der starren, vom Gesetz vorgegebenen Reihenfolge bei der Anspruchsberechtigung. (…)
Wie willkürlich diese Begünstigtenordnung ist, zeigt folgender Vergleich: Hätte die geschiedene Frau ihre Altersvorsorge in einer Pensionskasse angespart statt in der Freizügigkeit, so hätte sie die Gleichbehandlung der beiden Söhne veranlassen können, betont Bucher.
«Wichtig ist in jedem Fall, dass der Versicherte klar festgelegt hat, nach welchen Kriterien er die Begünstigung vornehmen will. Denn die Pensionskassengelder sind nicht dem Erbrecht unterstellt und fallen daher nicht in den Nachlass.»
Auch unter den PK-Versicherten beobachte er regelmässig, dass diese es versäumten, ihre Begünstigung zu deklarieren, sagt der Vorsorgeexperte. (…) Erschwerend kommt hinzu, dass das Alterskapital oft grösser ausfällt als das übrige vererbte Vermögen.
Deshalb ist inzwischen auch die Politik auf die starren und überholten Regelungen bei der Begünstigung aufmerksam geworden. So hat der FDP-Nationalrat Philippe Nantermod kürzlich ein Postulat eingereicht, welches den Versicherten mehr Flexibilität bei der Erbfolgeplanung bei Vorsorgegeldern gewähren soll.
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