Durch Nachzahlungen in die Pensionskasse vermeiden Millionäre Steuern. Daran wird Kritik laut: Das habe nichts mehr mit legitimer Altersvorsorge zu tun. Auch der Tages-Anzeiger hat Vorbehalte und verweist auf einen Vorstoss der Mitte. Konrad Staehelin schreibt:
«Die meisten Personen zahlen nicht nachträglich in die Pensionskasse ein, um Steuern zu sparen, sondern um ihre Rente aufzubessern», beteuert Lukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbandes Asip. «Aber ja, es gibt Fälle, in denen sehr gut verdienende Personen hohe Beträge an ihre Pensionskasse überweisen.» Müller-Brunner legt aber Wert auf die Feststellung, dass das nicht illegal ist.
Der Bund liefert keine Angaben dazu, um wie viele Personen es sich handelt. Hingegen hat eine Reihe von Kantonen dieser Redaktion auf Anfrage aggregierte Steuerdaten für das Jahr 2022 gesendet, die gewisse Schlüsse zulassen. 96 ledige Personen und 511 verheiratete Paare hatten 2022 im Kanton Genf erstens ein steuerbares Einkommen von über einer Million Franken und schossen zweitens Geld in die zweite Säule nach.
Im Schnitt lagen ihre Einzahlungen bei 550’000 Franken. Das verringerte die Steuerlast pro Einzelperson oder Paar auf kantonaler Ebene im Schnitt um 132’000 Franken und bei der direkten Bundessteuer um 60’000 Franken. Die Mindereinnahmen für den Kanton Genf betrugen in der Folge 80 Millionen Franken, für den Bund knapp 40 Millionen. Hinzu kommen die Mindereinnahmen für die Gemeinden im Kanton, die gesamthaft ähnlich hoch gewesen sein dürften wie jene des Bundes.
Hier will die Mitte ansetzen. In der Vernehmlassung des Sparpakets von Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter schrieb die Partei: «Diese ursprünglich als Vorsorgeförderung gedachte Regelung hat sich zu einem Vehikel der Steueroptimierung für die höchsten Einkommen entwickelt und führt zu substanziellen Einnahmeausfällen beim Fiskus.» Der Bundesrat solle «primär solche Steuerprivilegien ins Auge fassen, bevor er die Kleinsparer zur Kasse bittet».
«Steuerabzüge sind eine teure Droge», meint Hansueli Schöchli in der NZZ. Ganz besonders gefährdet als Drogenabhängige scheinen die Sparer zu sein, welche die Möglichkeiten zu freiwilligen Beiträgen in der 2. und 3. Säule nutzen. Das koste den Staat gewaltige Steuererträge, bringe aber für die Vorsorge nur geringen Zusatznutzen. Eine kühne Behauptung, welche angeblich durch ausländische Untersuchungen gestützt wird. Ob sich das auf die Schweiz übertragen lässt, muss man bezweifeln. Seine Argumentation ist übrigens bestens bekannt. Sie wird uns regelmässig vom SGB serviert.
Der Kanton Zürich hat jüngst im Auftrag des Parlaments mit einem Bericht an die Kosten von Steuerabzügen erinnert. Zusammengerechnet brachten die Abzüge im Jahr 2020 den Pflichtigen Einsparungen bei den Staats- und Gemeindesteuern von total über 5 Milliarden Franken. Dies bei Gesamtzahlungen für Einkommenssteuern im Kanton Zürich von etwa 9 Milliarden Franken.
Die Addition aller Abzüge verzerrt hier das Bild, aber vereinfacht lässt sich sagen: Bei Abschaffung aller Steuerabzüge könnten Kanton und Gemeinden die Einkommenssteuersätze um etwa einen Drittel senken, ohne per saldo Einbussen zu haben. Ältere Darstellungen auf Bundesebene kamen auf noch grössere Effekte von Abzügen.
Eine goldene Regel der Steuerpolitik sagt: möglichst wenig Abzüge und dafür möglichst tiefe Steuersätze. Dies minimiert die volkswirtschaftlichen Verzerrungen. Es bedeutet weniger negative Arbeitsanreize, weniger Ausweichmanöver und weniger Aufwand der Bürger für Steuerberater. (…)
Zu den Klassikern ohne überzeugende Rechtfertigung zählt der Steuerabzug für Einzahlungen in das gebundene Vorsorgesparen der Säule 3a. Dieser Abzug subventioniert vor allem Betuchte (die genügend Mittel für solche Einzahlungen haben und zusätzliches Sparen gar nicht nötig hätten) sowie den Finanzsektor (der von den Kunden Gelder für tiefere Zinsen erhält, als er ohne Steuerabzug erhalten würde).
Die internationale Forschungsliteratur lässt zudem mutmassen, dass zwei Drittel bis drei Viertel der Einzahlungen in steuerbegünstigte Sparvehikel das Sparvolumen nicht erhöhen, sondern nur verlagern. Im Kanton Zürich machte dieser Abzug 2020 für Kanton und Gemeinden total fast 500 Millionen Franken aus.
Auch die Abzüge für hohe freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse in Kombination mit Steuerprivilegien für Kapitalbezüge bringen kaum gesellschaftlichen Nutzen bei bedeutenden Kosten. Insgesamt brachten diese Abzüge 2020 im Kanton Zürich Steuervergünstigungen von 375 Millionen Franken; mehr als die Hälfte der freiwilligen Einzahlungen überstieg 20 000 Franken.
Der Bundesrat hat im Rahmen des Sparprogramms für die Bundeskasse vorgeschlagen, das Steuerprivileg für Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a zu reduzieren. Doch solche Privilegien sind wie andere Subventionen Drogen: Droht der Entzug, kommt ein Aufschrei.
Besonders stark lobbyiert der Finanzsektor gegen Kürzungen bei diesen Privilegien: Denn die Kundengelder würden teurer werden, und das Beratungspotenzial würde schrumpfen. Dies taugt aber nicht als Rechtfertigung für den Erhalt von Subventionen zulasten aller Nicht-Subventionierten.
Gian Signorelli kommentiert im Beobachter eine Auswertung des Kantons Zürich zu den Steuerabzügen und ihren Auswirkungen auf den Steuerertrag. Das berge «sozialpolitischen Sprengstoff». Besonders hervorgehoben werden dabei die Einkäufe in Pensionskassen, die sich nur rund 4 Prozent der Bevölkerung leisten könnten, was scheinbar ungerecht und politisch verwerflich ist und natürlich «brisant». Abzüge erscheinen als «Steuertricks». Dazu heisst es:
Der Kanton Zürich hat nun in einer Auslegeordnung erstmalig ausgewertet, wie stark Abzüge seine Steuereinkünfte mindern. Untersucht wurde das Jahr 2020, Anlass dazu war ein Postulat des SP-Kantonsrats Tobias Langenegger.
Wenn es keine Abzüge gäbe, würde der Kanton 4,8 Milliarden Franken mehr einnehmen – bei Gesamteinnahmen von 16,9 Milliarden. Also eine durchaus erkleckliche Summe. (…)
Bemerkenswert und sozialpolitisch brisant sind die Abzüge bei der persönlichen Berufsvorsorge. Bloss 3,8 Prozent der Steuerpflichtigen konnten diese im Jahr 2020 machen. Kanton und Gemeinden entgingen dadurch 365 Millionen Steuerfranken.
Wer die eigene Pensionskasse aufstocken konnte, tat das mit durchschnittlich 22’000 Franken und konnte so 9500 Franken Steuern sparen. Die Zahlen zeigen: Diese Abzugsmöglichkeit können vor allem gut verdienende Zürcherinnen und Zürchern nutzen, die es sich leisten können, auf 22’000 Franken ihres Jahreseinkommens zu verzichten.
Ein wenig anders sieht es bei der dritten Säule aus. Etwas mehr als jeder Dritte Zürcher Steuerpflichtige konnte es sich leisten, in die private Altersvorsorge einzuzahlen (36,1 Prozent). Wer es tat, sparte im Durchschnitt 1232 Franken Steuern. Kanton und Gemeinden mussten auf 480 Millionen Franken verzichten.
Mischa Aebi schreibt in der SonntagsZeitung: «In mehreren Kantonen zahlt ein Drittel der Wohlhabenden je eine halbe Million steuerfrei in die Pensionskasse ein: Neue Daten zu Steuerprivilegien setzen Finanzministerin Karin Keller-Sutter unter Druck.»
Bis Ende Januar will der Bundesrat einen Vorschlag präsentieren, der schon im Vorfeld eine heftige Kontroverse entfacht hat: die Abschaffung von Steuerprivilegien der zweiten und dritten Säule. Bürgerliche Parteien wollen das mit allen Mitteln bekämpfen.
Das setzt Finanzministerin Karin Keller-Sutter unter Druck: Sie wird wohl einen Vorschlag präsentieren müssen, den ihre eigene Partei, die FDP, an vorderster Front bekämpft.
Jetzt erhöhen neue Steuerdaten aus Bern, Zug und Genf den Druck auf die Finanzministerin, trotz des Protests ihrer Partei, die Steuerbegünstigungen tatsächlich einzuschränken. Die Daten zeigen erstmals überhaupt, in welchem Mass Gutverdienende von den Steuerprivilegien der zweiten Säule profitieren.
So funktioniert das Privileg: Man zahlt freiwillig Beträge in die Pensionskasse ein und kann sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Beim Bezug mit 65 zahlt man dann bloss eine Ministeuer. Unter dem Strich sparen die Reichsten so bis zu einer Million oder mehr Franken Steuern.
Ein besonders auffälliges, belegbares Beispiel zeigt, wie ein alleinstehender Grossverdiener seine Pensionskasse als Steuervermeidungsvehikel benutzte: 2022 hat die Person in Zug 7,5 Millionen Franken Alterskapital bezogen. Davon musste sie zusammengerechnet bloss rund 6,7 Prozent Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuer zahlen, also eine halbe Million Franken.
Hätte sie das Geld regulär als Einkommen versteuern müssen, wären selbst im Steuerparadies Zug schätzungsweise 1,5 bis 2 Millionen Franken fällig geworden. In anderen Kantonen wären die Einkommenssteuern sogar noch deutlich höher gewesen. (…)
Wenig von Steuerrabatten haben hingegen Ehepaare mit mittleren und tiefen Einkommen. Von den 16’000 Berner Ehepaaren mit Einkommen zwischen 100’000 und 125’000 Franken zahlten bloss 8 Prozent einen steuerbefreiten Beitrag in die Pensionskasse – und dieser lag im Schnitt bei 24’000 Franken. Von den Berner Paaren mit noch tieferen Einkommen profitierten bloss noch 4 Prozent von Steuerprivilegien der zweiten Säule. (…)
Mindestens so beliebt wie in Bern sind die Steuerprivilegien für die Grossverdiener in Genf. Dort haben im Jahr 2022 35 Prozent der Ehepaare mit Millioneneinkommen ihre Pensionskasse im Schnitt um eine halbe Million Franken aufgestockt. Auch sie haben damit ihr steuerbares Einkommen um diesen Betrag reduziert. (…)
Das Pensionskassengesetz erlaubt über ein Berufsleben Einzahlungen in die Pensionskassen von bis zu 9 Millionen Franken. Das bestätigt das Bundesamt für Sozialversicherungen. Mit Zins und Zinseszinsen können Grossverdiener so ein Alterskapital von 10 bis 15 Millionen anhäufen, das sie erst beim Bezug zum Mini-Tarif versteuern müssen.
Pensionskassenguthaben in zweistelliger Millionenhöhe sind realistisch: «Ich hatte in meiner Karriere zwei Kunden mit einem Pensionskapital von über 10 Millionen Franken», sagt Markus Stoll, Steuerexperte bei der Finanzdienstleisterin VZ Vermögenszentrum. Eher treffe er aber auf Kunden, die in der Pensionskasse zwischen 5 und 7,5 Millionen Franken angespart haben.
Manuel Boeck behandelt auf HZ Insurance die steuerlichen Aspekte bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse. Dabei kommen unterschiedliche Aspekte zur Darstellung. Etwas Zeitpunkt der Einzahlung, Staffelung, Gefahr der Umverteilung, Gesundheitszustand, Deckungsgrad der PK.
Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit der Frage der Einkäufe, die eine der in der Einigungskonferenz zu behandelnden Differenzen. Er schreibt:
Die Pensionskassen behandeln freiwillige Einkäufe in der Regel als überobligatorisches Vorsorgekapital. Der Ständerat will nun aber, dass die Kassen solche Einkäufe bis zum Auffüllen der Beitragslücken des Betroffenen voll zum obligatorischen Kapital zählen müssen. Diese unscheinbare Differenz kann bedeutende Folgen haben: Denn für das obligatorische Vorsorgekapital verlangt das Gesetz als Minimum eine subventionierte Jahresrente von 6,8 Prozent des angesparten Kapitals (im Jargon: Umwandlungssatz). Pro 100’000 Franken Alterskapital muss also die Jahresrente mindestens 6800 Franken betragen. Beim überobligatorischen Kapital sind die Pensionskassen frei.
Die 6,8 Prozent sind gemessen an Lebenserwartung und Renditeerwartungen viel zu hoch; eher angemessen waren in den letzten Jahren 5 Prozent; mit den jüngsten Zinserhöhungen wären es vielleicht gegen 5,5 Prozent. Bei Versicherten mit viel überobligatorischem Kapital können die Pensionskassen schon heute in einer Mischrechnung einen Satz von 5 Prozent oder weniger anwenden – als Mischung zwischen 6,8 Prozent für das obligatorische Kapital und zum Beispiel 4 Prozent oder weniger für das überobligatorische Kapital.
In seinem Bericht über die Differenzbereinigung zur BVG-Reform im Ständerat hat Fabian Schäfer auch die Frage der Einkäufe (Art, 79b) aufgegriffen: sollen Einkäufe dem obligatorischen (neu SR) oder dem überobligatorischen Teil (bisher) zugewiesen werden. ASIP und Kammer der PK-Experten haben sich stets stark für die bestehende Regelung stark gemacht. Schäfer schreibt dazu:
Abseits der grossen Streitpunkte umfasst die BVG-Reform ein potenziell folgenreiches Element, das bisher kaum Beachtung gefunden hat. Es geht dabei um die nachträglichen Einkäufe in die Pensionskasse, die bereits heute möglich sind: Geht es nach dem Ständerat, kann man sich diese freiwilligen Einzahlungen künftig solange als obligatorisches Alterskapital anrechnen lassen, bis das maximal mögliche Guthaben erreicht ist. Der Ständerat sieht darin eine reine Klarstellung der bisherigen Regeln, die Änderung war denn auch unbestritten.
Der Beobachter geht der Frage nach, wann sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse lohnt und wann eher nicht. Dabei stehen verschiedene Strategien zur Wahl. U.a. heisst es im Beobachter-Beitrag:
Es stimmt zwar, dass die Altersrente, die man dereinst erhalten wird, von der Höhe des vorhandenen Kapitals abhängt: je mehr Geld in der PK, desto höher die Rente. Und es stimmt auch, dass man freiwillige Einkäufe in die PK voll vom Einkommen abziehen kann, was Steuern spart: Je nach den konkreten Verhältnissen kann dies einen Viertel bis sogar einen Drittel der Einkaufssumme ausmachen. Ob sich das aber für den Versicherten «lohnt» und es sich finanziell wirklich auszahlt, ist eine andere Frage.
Von vielen überschätzt wird der Steuerspareffekt. Freiwillige Einkäufe senken die Steuern nur im Jahr der Einzahlung. Wenn das Geld dereinst ausgezahlt wird, muss man es versteuern: entweder als normales Einkommen (wenn man es als Rente bezieht) oder einmalig mit der gesonderten Steuer zum Vorsorgetarif (falls man es als Kapital bezieht). So oder so: Der PK-Einkauf macht aus fast steuerfreien Ersparnissen plötzlich steuerbares Einkommen.
In den Jahren vor der Pensionierung ist in der Regel der Lohn am höchsten, deshalb ist dann die Steuerrechnung am höchsten, und deshalb zahlen sich dann freiwillige Einzahlungen auch am ehesten aus. Dazu kommt: Je länger es dauert, bis man das Geld (in Form einer höheren Rente) wieder bezieht, desto tiefer ist die prozentuale Rendite. Hier gilt also: je später, desto besser.
Mit dem freiwilligen Einzahlen in die Pensionskasse kann die Steuerlast deutlich gesenkt werden. Doch ab wann soll man dies in Angriff nehmen? Und was muss dabei beachtet werden? Cash gibt einen Überblick.
SRF berichtet über die Entwicklung der freiwilligen (zusätzlichen) Einzahlungen in die Vorsorgeeinrichtungen, welche 2020 mit 6,8 Mrd. Franken einen Rekordstand erreichten.
In der Corona-Zeit sorgen Herr und Frau Schweizer verstärkt für das Alter vor, wie Statistiken zeigen. Neben Einzahlungen in die Säule 3a bieten sich hier auch Pensionskasseneinkäufe an. Die Vor- und Nachteile der beiden Vorsorgevarianten beschreibt ausführlich Michael Ferber in der NZZ. Sein Fazit:
Der Finanzexperte und Dozent Iwan Brot rät, die Säule 3a zuerst auszuschöpfen, bevor man über Pensionskasseneinkäufe nachdenkt. Dies gilt vor allem für jüngere Versicherte. Finanzberater empfehlen Pensionskasseneinkäufe im Allgemeinen erst ab dem Alter von 50 Jahren. Bei früheren Einzahlungen wird der Steuervorteil stark verwässert, da das Geld dann lange Zeit in der Pensionskasse gebunden ist. «Bei Pensionskasseneinkäufen bewerten viele Versicherte den Steuervorteil sehr stark», sagt Brot. Allerdings sei es wichtig, unter anderem die Renditechancen der Pensionskasse anhand der Anlagestrategie sowie deren Qualität vorher zu prüfen. Anhaltspunkte zum «Gesundheitszustand» der Kasse geben dabei folgende Kennzahlen:
Deckungsgrad: Der technische Deckungsgrad einer Pensionskasse sollte deutlich über 100% liegen. Die Kennzahl zeigt das Verhältnis des angesparten Vermögens zu den Verpflichtungen an. Liegt sie unter 100%, muss die Vorsorgeeinrichtung möglicherweise in absehbarer Zeit saniert werden, und der Versicherte muss sich daran allenfalls beteiligen. Ein geringer Deckungsgrad und ein hoher technischer Zins sind Alarmzeichen.
Andrea Fischer gibt im Tages-Anzeiger Tipps für den Einkauf in die Pensionskasse.
Wer in den nächsten Jahren in Pension geht, muss mit einer deutlich tieferen Rente aus der Pensionskasse rechnen als heutige Pensionäre. Zum einen führen die seit langem anhaltend tiefen Zinsen dazu, dass die Altersguthaben der 2. Säule langsamer ansteigen. Zum andern haben etliche Kassen den Umwandlungssatz gesenkt oder werden dies noch tun: Das schmälert die Renten zusätzlich.
Viele können es sich nicht leisten, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen, um so die Leistungen zu verbessern. Und wer es sich erlauben kann, muss sich bewusst sein, dass Einzahlungen sich nicht in jedem Fall positiv auswirken; zudem gibt es rechtliche Schranken. Einkaufswillige sollten deshalb diverse Aspekte beachten.
Die NZZ schreibt: “Der Ständerat will steuerbegünstigte Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen. Die meisten Erwerbstätigen haben in der Pensionskasse noch Einkaufspotenzial. Doch in gewissen Fällen sind Einkäufe in die Pensionskasse verschenktes Geld.”
Wird der vom Ständerat gewünschte Ausbau der Säule 3a Tatsache, stellt sich die Frage, was für die Versicherten besser ist: Einkäufe in die Pensionskasse oder in die Säule 3a? «Versicherte mit hohen Einkommen sollten beides machen, aber zuerst empfiehlt sich die Säule 3a», sagt VZ-Berater Raphael Ebneter.
Er ortet in der Säule 3a im Vergleich zur zweiten Säule zwei Kernvorteile. Zum einen ist man flexibler in der Wahl der Anlageform – so sind zum Beispiel auch Fondsprodukte mit 90% Aktienanteil möglich, während die Pensionskassen rechtlich eingeschränkt sind.
Und zum zweiten besteht in der Säule 3a im Gegensatz zu den Pensionskassen kein Risiko von Umverteilungen. In der beruflichen Vorsorge sind Umverteilungen von Erwerbstätigen zu Rentnern und von überobligatorischem Kapital zu obligatorischem Kapital gängig. Wer freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigt, steht deshalb als Erwerbstätiger und als Lieferant von überobligatorischem Kapital im Risiko.
Doch Pensionskasseneinkäufe können im Vergleich zur Säule 3a auch Vorteile haben. Die Betroffenen haben bei Erreichen der Altersgrenze die Wahl zwischen Rente und Kapitalbezug; bei der Säule 3a ist nur der Kapitalbezug vorgesehen. Im Weiteren schlagen Kursschwankungen bei Versicherten in der Pensionskasse weniger direkt durch als in der Säule 3a. Und die Vermögensverwaltungskosten sind geringer als in der Säule 3a.
Bei Pensionskassen ist laut Stephan Wyss [Prevanto] mit solchen Kosten von jährlich etwa 0,4% des Kapitals zu rechnen, in der Säule 3a bei Wertschriftenportfolios mit etwa 0,6% bis 1,5%. Solche Differenzen fallen langfristig ins Gewicht. Aus diesen Gründen empfiehlt Wyss Versicherten mit relativ wenig Mitteln und tiefer Rente eher den Einkauf in die Pensionskasse als den Ausbau der Säule 3a.
«Bevor man 50 ist, macht ein PK-Einkauf wenig Sinn», sagt Florian Schubiger von Vermögenspartner in der FuW. Auf langfristige Sicht lasse sich nicht abschätzen, was mit dem Umwandlungssatz passiere. «Wird dieser gesenkt, wirkt sich das negativ auf die getätigte Einzahlung aus», so Schubiger. Bei einem zu frühen Einkauf droht auch eher die Gefahr, dass man bei einem Arbeitgeberwechsel einer schlechter gestellten Pensionskasse angegliedert wird. «Mit dem Abwarten vergibt man sich keine Chancen», so der Vorsorgeexperte.
Bei Einkäufen muss allerdings eine dreijährige Karenzfrist zwischen Einzahlung und Bezug beachtet werden. Gerade bei unerwarteten Frühpensionierungen kann dies problematisch werden.
Raphael Ebneter vom VZ Vermögenszentrum empfiehlt deshalb, auch die von verschiedenen Kassen angebotenen Wahlpläne anzuschauen. Mit diesen können Versicherte meist höhere Sparbeiträge einzahlen. Je früher man mit den Einzahlungen beginnt, umso höher fällt der Vorteil aus. Zudem entfällt die dreijährige Wartefrist zwischen Einzahlung und Bezug, die beim Einkauf gilt.