Manuel Boeck behandelt auf HZ Insurance die steuerlichen Aspekte bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse. Dabei kommen unterschiedliche Aspekte zur Darstellung. Etwas Zeitpunkt der Einzahlung, Staffelung, Gefahr der Umverteilung, Gesundheitszustand, Deckungsgrad der PK.
Einkauf
Subventionierte Einkäufe
Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit der Frage der Einkäufe, die eine der in der Einigungskonferenz zu behandelnden Differenzen. Er schreibt:
Die Pensionskassen behandeln freiwillige Einkäufe in der Regel als überobligatorisches Vorsorgekapital. Der Ständerat will nun aber, dass die Kassen solche Einkäufe bis zum Auffüllen der Beitragslücken des Betroffenen voll zum obligatorischen Kapital zählen müssen. Diese unscheinbare Differenz kann bedeutende Folgen haben: Denn für das obligatorische Vorsorgekapital verlangt das Gesetz als Minimum eine subventionierte Jahresrente von 6,8 Prozent des angesparten Kapitals (im Jargon: Umwandlungssatz). Pro 100’000 Franken Alterskapital muss also die Jahresrente mindestens 6800 Franken betragen. Beim überobligatorischen Kapital sind die Pensionskassen frei.
Die 6,8 Prozent sind gemessen an Lebenserwartung und Renditeerwartungen viel zu hoch; eher angemessen waren in den letzten Jahren 5 Prozent; mit den jüngsten Zinserhöhungen wären es vielleicht gegen 5,5 Prozent. Bei Versicherten mit viel überobligatorischem Kapital können die Pensionskassen schon heute in einer Mischrechnung einen Satz von 5 Prozent oder weniger anwenden – als Mischung zwischen 6,8 Prozent für das obligatorische Kapital und zum Beispiel 4 Prozent oder weniger für das überobligatorische Kapital.
BVG-Reform: Zuordnung der Einkäufe
In seinem Bericht über die Differenzbereinigung zur BVG-Reform im Ständerat hat Fabian Schäfer auch die Frage der Einkäufe (Art, 79b) aufgegriffen: sollen Einkäufe dem obligatorischen (neu SR) oder dem überobligatorischen Teil (bisher) zugewiesen werden. ASIP und Kammer der PK-Experten haben sich stets stark für die bestehende Regelung stark gemacht. Schäfer schreibt dazu:
Abseits der grossen Streitpunkte umfasst die BVG-Reform ein potenziell folgenreiches Element, das bisher kaum Beachtung gefunden hat. Es geht dabei um die nachträglichen Einkäufe in die Pensionskasse, die bereits heute möglich sind: Geht es nach dem Ständerat, kann man sich diese freiwilligen Einzahlungen künftig solange als obligatorisches Alterskapital anrechnen lassen, bis das maximal mögliche Guthaben erreicht ist. Der Ständerat sieht darin eine reine Klarstellung der bisherigen Regeln, die Änderung war denn auch unbestritten.
PK-Einkauf – nicht immer die beste Variante
Der Beobachter geht der Frage nach, wann sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse lohnt und wann eher nicht. Dabei stehen verschiedene Strategien zur Wahl. U.a. heisst es im Beobachter-Beitrag:
Es stimmt zwar, dass die Altersrente, die man dereinst erhalten wird, von der Höhe des vorhandenen Kapitals abhängt: je mehr Geld in der PK, desto höher die Rente. Und es stimmt auch, dass man freiwillige Einkäufe in die PK voll vom Einkommen abziehen kann, was Steuern spart: Je nach den konkreten Verhältnissen kann dies einen Viertel bis sogar einen Drittel der Einkaufssumme ausmachen. Ob sich das aber für den Versicherten «lohnt» und es sich finanziell wirklich auszahlt, ist eine andere Frage.
Von vielen überschätzt wird der Steuerspareffekt. Freiwillige Einkäufe senken die Steuern nur im Jahr der Einzahlung. Wenn das Geld dereinst ausgezahlt wird, muss man es versteuern: entweder als normales Einkommen (wenn man es als Rente bezieht) oder einmalig mit der gesonderten Steuer zum Vorsorgetarif (falls man es als Kapital bezieht). So oder so: Der PK-Einkauf macht aus fast steuerfreien Ersparnissen plötzlich steuerbares Einkommen.
In den Jahren vor der Pensionierung ist in der Regel der Lohn am höchsten, deshalb ist dann die Steuerrechnung am höchsten, und deshalb zahlen sich dann freiwillige Einzahlungen auch am ehesten aus. Dazu kommt: Je länger es dauert, bis man das Geld (in Form einer höheren Rente) wieder bezieht, desto tiefer ist die prozentuale Rendite. Hier gilt also: je später, desto besser.
Das ideale Alter zum freiwilligen Pensionskasseneinkauf
Mit dem freiwilligen Einzahlen in die Pensionskasse kann die Steuerlast deutlich gesenkt werden. Doch ab wann soll man dies in Angriff nehmen? Und was muss dabei beachtet werden? Cash gibt einen Überblick.
Rekordhohe Einkäufe in PKs
SRF berichtet über die Entwicklung der freiwilligen (zusätzlichen) Einzahlungen in die Vorsorgeeinrichtungen, welche 2020 mit 6,8 Mrd. Franken einen Rekordstand erreichten.
PK-Einkauf oder Säule 3a?
In der Corona-Zeit sorgen Herr und Frau Schweizer verstärkt für das Alter vor, wie Statistiken zeigen. Neben Einzahlungen in die Säule 3a bieten sich hier auch Pensionskasseneinkäufe an. Die Vor- und Nachteile der beiden Vorsorgevarianten beschreibt ausführlich Michael Ferber in der NZZ. Sein Fazit:
Der Finanzexperte und Dozent Iwan Brot rät, die Säule 3a zuerst auszuschöpfen, bevor man über Pensionskasseneinkäufe nachdenkt. Dies gilt vor allem für jüngere Versicherte. Finanzberater empfehlen Pensionskasseneinkäufe im Allgemeinen erst ab dem Alter von 50 Jahren. Bei früheren Einzahlungen wird der Steuervorteil stark verwässert, da das Geld dann lange Zeit in der Pensionskasse gebunden ist. «Bei Pensionskasseneinkäufen bewerten viele Versicherte den Steuervorteil sehr stark», sagt Brot. Allerdings sei es wichtig, unter anderem die Renditechancen der Pensionskasse anhand der Anlagestrategie sowie deren Qualität vorher zu prüfen. Anhaltspunkte zum «Gesundheitszustand» der Kasse geben dabei folgende Kennzahlen:
- Deckungsgrad: Der technische Deckungsgrad einer Pensionskasse sollte deutlich über 100% liegen. Die Kennzahl zeigt das Verhältnis des angesparten Vermögens zu den Verpflichtungen an. Liegt sie unter 100%, muss die Vorsorgeeinrichtung möglicherweise in absehbarer Zeit saniert werden, und der Versicherte muss sich daran allenfalls beteiligen. Ein geringer Deckungsgrad und ein hoher technischer Zins sind Alarmzeichen.
Einkauf lohnt nicht immer
Andrea Fischer gibt im Tages-Anzeiger Tipps für den Einkauf in die Pensionskasse.
Wer in den nächsten Jahren in Pension geht, muss mit einer deutlich tieferen Rente aus der Pensionskasse rechnen als heutige Pensionäre. Zum einen führen die seit langem anhaltend tiefen Zinsen dazu, dass die Altersguthaben der 2. Säule langsamer ansteigen. Zum andern haben etliche Kassen den Umwandlungssatz gesenkt oder werden dies noch tun: Das schmälert die Renten zusätzlich.
Viele können es sich nicht leisten, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen, um so die Leistungen zu verbessern. Und wer es sich erlauben kann, muss sich bewusst sein, dass Einzahlungen sich nicht in jedem Fall positiv auswirken; zudem gibt es rechtliche Schranken. Einkaufswillige sollten deshalb diverse Aspekte beachten.
PK-Einkauf oder Säule 3a?
Die NZZ schreibt: “Der Ständerat will steuerbegünstigte Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen. Die meisten Erwerbstätigen haben in der Pensionskasse noch Einkaufspotenzial. Doch in gewissen Fällen sind Einkäufe in die Pensionskasse verschenktes Geld.”
Wird der vom Ständerat gewünschte Ausbau der Säule 3a Tatsache, stellt sich die Frage, was für die Versicherten besser ist: Einkäufe in die Pensionskasse oder in die Säule 3a? «Versicherte mit hohen Einkommen sollten beides machen, aber zuerst empfiehlt sich die Säule 3a», sagt VZ-Berater Raphael Ebneter.
Er ortet in der Säule 3a im Vergleich zur zweiten Säule zwei Kernvorteile. Zum einen ist man flexibler in der Wahl der Anlageform – so sind zum Beispiel auch Fondsprodukte mit 90% Aktienanteil möglich, während die Pensionskassen rechtlich eingeschränkt sind.
Und zum zweiten besteht in der Säule 3a im Gegensatz zu den Pensionskassen kein Risiko von Umverteilungen. In der beruflichen Vorsorge sind Umverteilungen von Erwerbstätigen zu Rentnern und von überobligatorischem Kapital zu obligatorischem Kapital gängig. Wer freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigt, steht deshalb als Erwerbstätiger und als Lieferant von überobligatorischem Kapital im Risiko.
Doch Pensionskasseneinkäufe können im Vergleich zur Säule 3a auch Vorteile haben. Die Betroffenen haben bei Erreichen der Altersgrenze die Wahl zwischen Rente und Kapitalbezug; bei der Säule 3a ist nur der Kapitalbezug vorgesehen. Im Weiteren schlagen Kursschwankungen bei Versicherten in der Pensionskasse weniger direkt durch als in der Säule 3a. Und die Vermögensverwaltungskosten sind geringer als in der Säule 3a.
Bei Pensionskassen ist laut Stephan Wyss [Prevanto] mit solchen Kosten von jährlich etwa 0,4% des Kapitals zu rechnen, in der Säule 3a bei Wertschriftenportfolios mit etwa 0,6% bis 1,5%. Solche Differenzen fallen langfristig ins Gewicht. Aus diesen Gründen empfiehlt Wyss Versicherten mit relativ wenig Mitteln und tiefer Rente eher den Einkauf in die Pensionskasse als den Ausbau der Säule 3a.
“Nicht zu früh einkaufen”
«Bevor man 50 ist, macht ein PK-Einkauf wenig Sinn», sagt Florian Schubiger von Vermögenspartner in der FuW. Auf langfristige Sicht lasse sich nicht abschätzen, was mit dem Umwandlungssatz passiere. «Wird dieser gesenkt, wirkt sich das negativ auf die getätigte Einzahlung aus», so Schubiger. Bei einem zu frühen Einkauf droht auch eher die Gefahr, dass man bei einem Arbeitgeberwechsel einer schlechter gestellten Pensionskasse angegliedert wird. «Mit dem Abwarten vergibt man sich keine Chancen», so der Vorsorgeexperte.
Bei Einkäufen muss allerdings eine dreijährige Karenzfrist zwischen Einzahlung und Bezug beachtet werden. Gerade bei unerwarteten Frühpensionierungen kann dies problematisch werden.
Raphael Ebneter vom VZ Vermögenszentrum empfiehlt deshalb, auch die von verschiedenen Kassen angebotenen Wahlpläne anzuschauen. Mit diesen können Versicherte meist höhere Sparbeiträge einzahlen. Je früher man mit den Einzahlungen beginnt, umso höher fällt der Vorteil aus. Zudem entfällt die dreijährige Wartefrist zwischen Einzahlung und Bezug, die beim Einkauf gilt.
Für wen sich der PK-Einkauf lohnt
In der NZZ erläutert Werner Gründlehner das Für und Wider eines Pensionskasseneinkaufs und gibt Tipps.
Ist die Kasse gut genug für einen Einkauf?
Vor allem vor freiwilligen Einkäufen ist eine Prüfung der eigenen Vorsorgeeinrichtung wichtig, schreibt Michael Felber in der NZZ. Für eine Einschätzung eignet sich der Blick auf verschiedene Kennzahlen.
Was beim PK-Einkauf zu beachten ist
Michael Ferber beschreibt in der NZZ die 10 Punkte, die es bei PK-Einkäufen zu berücksichtigen gilt.