CHSS stellt in einem Beitrag von Sandy Outairo Geschichte, Funktionsweise und Leistungen der EL dar.
pwirth
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Ungleichbehandlung nach Scheidung
Die Scheidung führt zu einer Lücke in der Altersvorsorge. Wer diese auffüllt, kann Steuern sparen – im besten Fall über 100’000 Franken. Doch nicht alle profitieren davon. Pech haben all jene, die ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge in einer Freizügigkeitsstiftung angelegt haben und nicht in einer Pensionskasse. Was nach einer geringen Differenz klingt, wird von den Steuerbehörden nämlich ganz unterschiedlich behandelt. Albert Steck schreibt in der NZZ dazu:
More«Die Besitzer eines Freizügigkeitskontos werden steuerlich massiv benachteiligt», sagt Mario Bucher vom Vorsorgespezialisten Pensexpert. «Diese Schlechterstellung ist auch deshalb stossend, weil es viele Selbständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse trifft.»
Ein Beispiel soll illustrieren, wie ungleich die beiden Vorsorgearten vom Fiskus behandelt werden: Ein 50-jähriger Mann, wohnhaft in Bern, besitzt ein Vorsorgevermögen von 800 000 Franken und muss gemäss Scheidungsurteil die Hälfte, also 400 000 Franken, an seine Ex-Partnerin abtreten.
Gehört er einer Pensionskasse an, so kann er das verlorene Alterskapital schrittweise wieder ausgleichen. Ein solcher Wiedereinkauf infolge einer Scheidungsauszahlung empfiehlt sich nicht nur für die bessere Rente, sondern ebenso aus steuerlichen Gründen. (…)
Inkompetenz bringt Zahnärztekasse zu Fall
Die Verluste der Berliner Zahnärztekasse von über 1 Mrd. Euro haben über die Grenzen Deutschlands hinaus Schlagzeilen gemacht. Cash/Bloomberg schreiben dazu:
MoreBerliner Zahnärzte vertrauten 2,2 Milliarden Euro ihrer Altersvorsorge einer Gruppe von Kollegen an, die mehr Erfahrung im Füllen von Karies als im Finanzmanagement hatten. Nun ist die Hälfte des Geldes weg.
Unter der Leitung eines Gremiums aus sechs Zahnärzten und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen investierte die Pensionskasse über 70 Prozent ihres Vermögens in Privatkredite, Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen und Immobilien.
Mehrere Unternehmen gerieten in Schwierigkeiten oder gingen bankrott, darunter ein kalifornisches Kunststoffrecyclingunternehmen, eine Garnelenfarm in Norddeutschland und ein Berliner Versicherungs-Startup.
Strenge Vorgaben für Überbrückungsleistungen
2021 wurden Überbrückungsleistungen für Erwerbstätige eingeführt, welche verhindern sollen, dass Arbeitslose Sozialhilfe benötigen und ihre Altersvorsorge vorzeitig aufbrauchen. Aber Anspruch hat nur, wer im Monat seines 60. Geburtstags oder danach ausgesteuert wird und mindestens 20 Jahre in der AHV versichert war, davon fünf Jahre über 50.
Zudem müssen Betroffene in den letzten Jahren ein gewisses Mindesteinkommen erzielt haben. Schliesslich darf das Vermögen bei Alleinstehenden 50’000 Franken nicht überschreiten. Bei verheirateten Personen liegt die Schwelle bei 100’000 Franken. Im Tages-Anzeiger wird anhand eines konkreten Beispiels aufgezeigt, dass die Vorgaben wohl zu restriktiv ausgefallen sind. Im Beitrag heisst es dazu:
MoreDie aktuell verfügbaren Zahlen zeigen, dass das System viele Betroffene bislang nicht erreicht. Ursprünglich rechnete das Parlament mit rund 2000 Bezügerinnen und Bezügern, die im Durchschnitt monatlich 3600 Franken erhalten sollten. Das wären 36 Prozent der ausgesteuerten Personen über 60 Jahren gewesen.
Tatsächlich erhielten bis Ende 2022 nur 694 Personen durchschnittlich 2600 Franken. Davon verloren im gleichen Zeitraum 142 Personen ihren Anspruch mit dem Rentenbeginn wieder. Die Kosten blieben mit 13,8 Millionen Franken deutlich unter den budgetierten 70 Millionen Franken.
SGK-S mit neuem Modell zur AHV-Finanzierung
Die Sozialkommission des Ständerats schreibt in einer Mitteilung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente:
MoreDie Kommission hat im Rahmen der Differenzbereinigung betreffend die Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine neue Kompromisslösung angenommen.
Sie kann den Willen des Nationalrates, die Finanzierung rasch sicherzustellen, nachvollziehen, ist jedoch der Meinung, dass eine befristete MWST-Erhöhung keine langfristigen Perspektiven bietet und den Finanzierungsbedarf nur aufschieben würde.
Aus Sicht der Kommission gewährleistet nur eine kombinierte Lösung aus einer Erhöhung der Lohnbeiträge und der MWST eine ausgewogene und solidarische Finanzierung. Sie stellt allerdings fest, dass die Parameter im Finanzierungsmodell des Ständerates dank der guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds in den letzten beiden Rechnungsjahren nach unten korrigiert werden können.
Die Kompromisslösung umfasst eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte und der MWST um 0,4 Prozentpunkte (anstatt wie vom Ständerat vorgesehen um 0,4 bzw. 0,5 Prozentpunkte). Angesichts der konjunkturellen Entwicklung verzichtet die Kommission auf eine gleichzeitige Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. (…)
AHV-Finanzierung: «Scheinlösung»
Das von der SGK-S vorgeschlagene neue Finanzierungsmodell zur Finanzierung der 13. AHV-Rente stösst auf den beiden Seiten der Sozialpartner auf sehr unterschiedliche Reaktionen. Die Arbeitgeber schreiben von einer unverantwortlichen Scheinlösung. Der SAV hält fest:
MoreDie Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat sich gestern erneut mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente auseinandergesetzt. Sie spricht sich dabei für ein Finanzierungsmodell aus, das neben einer dauerhaften Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte auch um 0,3 Prozentpunkte höhere Lohnbeiträge fordert.
Dieser Entscheid ist nicht nur unverantwortlich, sondern kommt einem Angriff auf den Generationenvertrag gleich: Höhere Lohnbeiträge greifen spürbar ins Portemonnaie der Erwerbstätigen, schwächen die Kaufkraft und erhöhen die Kosten für Unternehmen.
Die Rechnung für die 13. AHV-Rente bezahlen damit vor allem Erwerbstätige und jüngere Personen, die neben den Lohnbeiträgen auch länger von einem höheren Mehrwertsteuersatz betroffen sind.
Folgen der Teilzeitarbeit auf die Sozialleistungen
Die Folgen von Teilzeitarbeit, stark verbreitet vor allem bei Frauen, können bei der 2. Säule bekanntlich gravierend sein. Sie sind u.a. auch abhängig von der jeweiligen Regelung des Koordinationsabzugs. Sie sind weniger spürbar bei der AHV, machen sich aber auch bemerkbar bei der Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie bei den Leistungen der Erwerbsersatzordnung. Stéphanie Perrenoud schreibt in CHSS:
Abschliessend lässt sich festhalten: Teilzeitarbeit ermöglicht zwar eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, hat aber erhebliche Auswirkungen auf die Leistungen der Sozialversicherungen. In der ersten Säule sind die Auswirkungen auf die Rentenhöhe begrenzt. In der zweiten Säule hingegen, in der sich die Leistungshöhe direkt nach den individuellen Beiträgen richtet, beeinflusst Teilzeitarbeit die Rentenhöhe stark.
Überdies kann Teilzeitarbeit eine niedrigere Arbeitslosenentschädigung sowie eine geringere Deckung in der Unfallversicherung zur Folge haben und sich auf die Leistungen für Eltern auswirken. Die Zunahme von Teilzeitarbeit bei Personen mit hohen Einkommen stellt überdies eine Herausforderung für die künftige Finanzierung der AHV dar.
Bühler-PK neu mit Todesfallkapital
In einer Mitteilung an ihre Destinatäre schreibt die Pensionskasse Bühler AG Utzwil:
Wer sich bei der Pensionierung für die Altersrente entscheidet, erhält diese lebenslänglich garantiert. Zum Schutz der Hinterbliebenen hat der Stiftungsrat entschieden, auf den 1. Januar 2026 ein «Todesfallkapital für Altersrentner» einzuführen.
Neu haben Hinterbliebene Anspruch auf ein Todesfallkapital, wenn ein Altersrentner oder eine Altersrentnerin vor dem 75. Geburtstag stirbt. Dabei entspricht das Todesfallkapital sämtlichen bis zum 75. Geburtstag noch ausstehenden Altersrenten abzüglich der bis dahin ausstehenden Ehegatten- oder Lebenspartnerrenten (vgl. Beispiele auf Seite 3).
Diese Leistungsverbesserung wird kostenlos angeboten und gilt automatisch für alle Altersrentner und Altersrentnerinnen vor dem 75. Geburtstag.
Beitragslücken in der Vorsorge füllen
Ab 2026 dürfen Sparer erstmals Lücken in der Säule 3a füllen. Das klingt verlockend, ist aber nicht immer klug. Wer falsch wählt, verschenkt Rendite oder zahlt drauf, schreibt Reto Zanettin im Beobachter und gibt Tipps.
Ausgleichsfonds erzielt 6,3% Rendite
Compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst das Geschäftsjahr 2025 mit einer Nettorendite von 6,34 % ab. Das Ergebnis ist hauptsächlich auf Aktien, Gold und Währungseffekte zurückzuführen. Ende 2025 belief sich das verwaltete Vermögen auf 50’550 Millionen Franken, gegenüber 46’102 Millionen Franken im Vorjahr. Die kurz- und mittelfristigen Finanzperspektiven für den AHV- sowie den IV-Ausgleichsfonds blieben jedoch angespannt.
Trotz der positiven Rendite für 2025 befindet sich die AHV weiterhin in einer angespannten finanziellen Lage. Gemäss den Finanzperspektiven des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) werden ab 2026 die erwarteten Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken – insbesondere aufgrund der ungelösten Finanzierung der 13. AHV-Rente, die im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird und für die im Jahr 2025 Liquiditätsreserven in Höhe von 2 Milliarden Franken für die vorgesehenen Auszahlungen gebildet wurden.
Das BSV rechnet mit immer grösseren Umlagedefiziten, zumindest bis eine Lösung für die Finanzierung der 13. Rente gefunden ist. Manuel Leuthold, Verwaltungsratspräsident, präzisiert: «Kurzfristig könnte sich das Vermögen stabilisieren. Doch die gesetzliche Vorgabe, einen Fondsbestand von 100 % der jährlichen Ausgaben zu gewährleisten, wird wegen der 13. AHV-Rente immer schwieriger einzuhalten sein. Eine zusätzliche Finanzierung bleibt daher unerlässlich.»
Für die IV verschlechtern sich die Finanzperspektiven laut BSV deutlich, insbesondere aufgrund der stetig steigenden Zahl neuer Renten sowie der anhaltenden Unsicherheit über die Rückzahlung der IV-Schuld von 10.3 Milliarden Franken an die AHV. Um die für die Rentenzahlungen notwendige Liquidität sicherzustellen, plant compenswiss im Jahr 2026, Vermögenswerte in Höhe von rund 35 Millionen Franken pro Monat zu verkaufen.
Rentenalter: Der Vatikan macht’s vor, oder: Roma locuta, causa finita
Thanks to a two-year increase to retirement age and other financial interventions, the Vatican’s pension fund is consistent and the the funding ratio of the pension fund is 95 percent, the Holy See stated Feb. 20.
The release was issued “since for some months, and amplified by press reports, alarming data has been circulating regarding the situation of the Vatican Pensions Fund and on the sustainability of honouring the commitments undertaken towards present and future subscribers,” and was meant to clarify the data.
Italy has seen a frenzy over the situation of the pension fund, which led to several speculations about a possible risk of default for the fund – this is why the pension fund has deemed it opportune to take an official stance on the state of its finances.
The pension fund underscored there is “substantial balance between the resources available and the delivery toward current and future retired persons.”
This balance was achieved thanks to an increase in contributions – an “increase of rates throughout the years up to the current rate of 26% on the total of taxable income” – and to the two-year increase of the age limit, so that now the retirement age is 67 years old for lay employees, and 72 for clerics and religious employees.
“From a strictly income-based perspective, the economic and financial situation of the institution records a gradual increase of financial and real estate resources both in terms of capital resources which, from 1993 to 2013 increased on average from € 22,256,196 per year, and in terms of the upward trend in net profit, which during the last 6 years has passed from € 23,583,882 to € 26,866,657, sums sufficient to cover the current costs of pensions.”
Die unterschätzten 65- bis 70-Jährigen
Nach dem Tages-Anzeiger hat auch die NZZ das Thema der Bevölkerung im Pensioniertenalter aufgegriffen. Das Blatt verweist auf das ungenutzte Potenital. Melanie Häner-Müller vom Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Uni Luzern schreibt:
MoreWenn über Generationengerechtigkeit diskutiert wird, stehen die 65- bis 70-Jährigen zunehmend am Pranger. Sie sind frisch pensioniert, beziehen neu eine 13. AHV-Rente, gelten als reisefreudig und haben selbst zu wenige Kinder grossgezogen, damit die demografische Rechnung heute aufgeht. Der Vorwurf ist schnell formuliert: eine privilegierte Altersgruppe, die Ressourcen bindet und den Jüngeren zur Last fällt.
Doch dieses Bild greift zu kurz. Diese Generation hat entscheidend zum heutigen Wohlstand beigetragen. Vor allem aber wird verkannt, wie leistungsfähig sie heute wäre – und wie wenig unsere Institutionen dieses Potenzial nutzen. (…)
Diese Altersgruppe ist deutlich fitter, als es die Institutionen der Altersvorsorge unterstellen. Das gesetzliche Rentenalter – neu Referenzalter genannt – markiert längst keine gesundheitliche Zäsur mehr, sondern bloss eine administrative.
Es braucht keine neue BVG-Reform
ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner wehrt sich in einem Interview des Tages-Anzeigers vehement gegen die Reformpläne der SGK-N, die zwei Bereiche des BVG – Beitragssätze und Beitragsbeginn – ändern will. Auszüge:
Herr Müller-Brunner, dreimal hat das Stimmvolk grosse Reformen in der zweiten Säule versenkt. Die Sozialkommission des Nationalrats nimmt nun einen neuen Anlauf. Sind Sie froh, dass es endlich wieder vorwärtsgeht?
Nein, nicht wirklich. Ein Vorsorgeplan der beruflichen Vorsorge ist ein in sich schlüssiges System. Man kann sich das vorstellen wie einen Motor bei hoher Drehzahl. Wenn man da bei 8000 Umdrehungen Sand statt Öl einspritzt, dann kommt es nicht gut.
Mit den neuen Vorschlägen will die SGK-N die Pensionskassenbeiträge für Ältere senken, damit diese für Firmen «billiger» werden. Das klingt vernünftig.
Vielleicht auf den ersten Blick. Aber das Problem ist die Umsetzung.
Warum?
Der Beitragssatz steigt mit dem Alter, nicht weil man die Leute unterschiedlich belasten will, sondern weil junge Leute und junge Familien weniger von ihrem Einkommen für die Altersvorsorge aufwenden können als ältere Versicherte. Das wussten schon die Urheber des BVG bei seiner Inkraftsetzung 1985.
Bei den Jungen fliessen mindestens 7 Prozent des Lohns in die Pensionskasse.
Ab 55 sind es 18 Prozent, was die Lohnkosten erhöht. Mit der Senkung für die Älteren soll die Altersdiskriminierung bekämpft werden.
Ich halte das für eine Nebelpetarde. Dass die bisherige Staffelung der Sparbeiträge die Arbeitgeber davon abhält, Ältere einzustellen, ist nach meiner Erfahrung ein Märchen. Das ist doch bei einer Anstellung nie das ausschlaggebende Kriterium. Ich kenne auch keine Studie, die eine solche Form der Altersdiskriminierung nachweist. Die vorgeschlagenen Beitragssenkungen sind schlicht nicht wirksam.
«Die Wahrheit über die Situation der über 55-Jährigen im Arbeitsmarkt»
Der Artikel mit dem Titel «Die Alten bringen den Staat in Schieflage» des Tages-Anzeigers hat einiges Aufsehen erregt, auch auf dieser Website. Vor allem der Titel und die Tendenz der Argumentation sind vielen sauer aufgestossen. Die Zeitung hat sich mit einem neuen Beitrag mit der Lage der Älteren und ihrer Situation auf dem Arbeitsmarkt auseinandergesetzt. Und kommt zum Schluss: «Die Angst vor dem Jobverlust befeuert den Widerstand gegen ein höheres Rentenalter. Trotzdem zeigen Zahlen, dass es Ältere nicht so schlecht haben, wie oft gedacht.»
MoreDie Skepsis gegenüber einer Rentenaltererhöhung ist untrennbar verbunden mit der Angst vor der Arbeitslosigkeit im Alter. Dazu passt, dass keine andere Altersgruppe die letzte Initiative zur Erhöhung des Rentenalters deutlicher ablehnte als die 50- bis 64-Jährigen, die das mit einem Nein-Anteil von 80 Prozent taten.
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist diese Angst weitgehend unbegründet. In einer Mitteilung verweist er darauf, dass die Zahl der Erwerbstätigen über 55 Jahre in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen sei. «Der Arbeitsmarkt ist bereit für eine Erhöhung des Rentenalters», lautet das Fazit.
«Die IV steht vor dem Bankrott»
Matthias Venetz schreibt in der NZZ über die besorgniserregende Entwicklung der IV und die Bemühungen von BR Baume-Schneider, ihr Einhalt zu gebieten. Sie dürften kaum ausreichen und zudem in die falsche Richtung gehen.
MoreDie Invalidenversicherung (IV) hat massive finanzielle Probleme. Laut Prognosen des Bundes übersteigen die Ausgaben des Sozialwerks die Einnahmen um 300 Millionen Franken jedes Jahr. Weil der IV schon jetzt flüssige Mittel und Anlagen fehlen – und sie die gesetzliche Mindestgrenze dafür bereits unterschreitet –, wäre sie ohne Gegenmassnahmen in 15 Jahren bankrott.
In den vergangenen Monaten haben verschiedene Experten Lösungsvorschläge für diese strukturelle Misere präsentiert. Am Mittwoch hat die Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider dem Bundesrat nun ihre Ideen präsentiert. Sie dürften zu reden geben.
So will der Bundesrat mithilfe einer neuen «Integrationsleistung» sicherstellen, dass Personen mit gesundheitlichen Problemen möglichst lange am Arbeitsmarkt teilnehmen oder aber rasch wieder dorthin zurückkehren können. Sollte all das nicht ausreichen, will er die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozent erhöhen. Das entspricht Mehreinnahmen von bis zu 1 Milliarde Franken.

