In der aktuellen Ausgabe des ASIP-Sessionsberichts werden die Geschäfte wie gewohnt kurz zusammengefasst und eine Einschätzung aus Sicht des ASIP gegeben. Auszug aus dem Bericht des Verbands.
Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentl. Rentenalters
Grundsätzlich unterstützt der ASIP Massnahmen, welche die freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters fördern. (…)
Allerdings darf bei der Förderung der Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters die berufliche Vorsorge nicht vergessen werden. Heute beziehen die Versicherten in vielen Fällen ihre Altersleistung oder schieben diese höchstens auf. Von einer Weiterversicherung gemäss Art. 33b BVG profitieren gemäss statistischer Übersicht nur Wenige.
Dies ist umso unverständlicher, als nur mit einer Weiterversicherung von den eigentlichen Vorzügen der Weiterarbeit in der beruflichen Vorsorge profitiert werden kann: Das Sparguthaben wird weiter verzinst, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen weiterhin Beiträge und die Altersrente wird in der Regel mit einem höheren Umwandlungssatz berechnet.
Für den ASIP darf sich daher die Förderung der Weiterarbeit nicht auf die erste Säule beschränken – erfreulicherweise wurde die entsprechende Forderung im Rahmen der Wintersession auch vom Parlament aufgebracht (Geschäft Nr. 25.4880).
Entlastungspaket 27
Der ASIP lehnt die vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebene Höherbesteuerung der Kapitalbezüge aus der zweiten Säule vehement ab. Dieser zentrale Aspekt der beruflichen Vorsorge muss aus Vorsorgesicht und nicht aus der fiskalpolitischen Perspektive der Bundesfinanzen beurteilt werden.
Unerlässlich ist also die Einkehr einer Haushaltsdisziplin, bei der die zweite Säule nicht zu einem Bauernopfer gemacht wird. Das wäre verantwortungslos und würde an einer stabilen Altersvorsorge rütteln. Zudem widersprechen wir der Darstellung, wonach die zweite Säule überwiegend zur Steueroptimierung genutzt wird.
Dass bei der Pensionierung mehr Kapitalbezüge als früher gemacht werden, hat verschiedene Gründe und ist nicht alleine durch die Steuerbelastung erklärbar. Selbstverständlich zeigt sich der ASIP offen für eine Diskussion zu den Fragen, warum die Kapitalbezüge in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und ob bzw. welche Massnahmen dagegen zu ergreifen sind. Allerdings muss eine derartige Analyse aus Vorsorgesicht und nicht vor dem Hintergrund der Bundesfinanzen geführt werden.
Geschäft BR
Begrenzung von Pensionskasseneinkäufen
Der ASIP begrüsst die gewünschte Berichterstattung aus nachfolgenden Gründen: Im Rahmen der Vorschläge zum Entlastungspaket (Geschäft Nr. 25.063) fordert der Bundesrat, die Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule zu erhöhen.
Als Teil dieser Diskussionen wurden Stimmen laut, welche nicht oder nicht nur die Besteuerung beim Bezug, sondern auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von freiwilligen Einzahlungen in die berufliche Vorsorge in Frage stellen. Konkret wurde eine Motion eingereicht, welche den maximal versicherbaren Lohn gemäss Art. 79c BVG halbieren will (Geschäft Nr. 25.4253).
In diesem Zusammenhang stellt der ASIP fest, dass a) Steuereffekte beim Kapitalbezug nicht mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Einkäufen vermischt werden dürfen und b) eine Reduktion des maximal versicherbaren Lohns erhebliche Nebenwirkungen auf die berufliche Vorsorge der betroffenen Personen hätte.
So würde zwar in der Tat das Einkaufspotential reduziert, gleichzeitig aber das überobligatorische Potential von Vorsorgeplänen massiv eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund soll der gewünschte Postulatsbericht diese Auswirkungen aufzeigen und die entsprechenden Konsequenzen beurteilen.
Sollte die Politik an der Idee einer Begrenzung der Abzugsmöglichkeit von Einkäufen in die berufliche Vorsorge festhalten, stehen aus Sicht des ASIP diverse Alternativen zur Verfügung. So könnten beispielsweise jährlich zulässig Maximalbeträge festgelegt werden – eine Massnahme, welche sich steuerrechtlich umsetzen liesse, ohne in die Mechanik der beruflichen Vorsorge einzugreifen.
Postulat
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