Claude Chatelain hat sich mit Lukas Müller-Brunner, Direktor des ASIP, kurzgeschlossen und stellt dessen Argumente gegen die von der SGK-N beschlossenen Vorstösse zur Änderung von zwei Artikeln des BVG in der Schweizer Personalvorsorge vor. Im Beitrag heisst es:
Tiefere Beitragssätze sind vor allem für die Übergangsgeneration ein Problem: ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner sagt es so: «Eine Reduktion der Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende führt zu massiven Leistungseinbussen für jene Versicherten, die in der derzeitigen Staffelung mit einem vergleichsweise intensiven Sparprozess in den späten Erwerbsjahren schon weit fortgeschritten sind.»
Der ASIP lehnt deshalb den Vorschlag der SGK-N «mit Nachdruck» ab. Man könne einer heute 55-jährigen Person nicht zumuten, dass sie in den nächsten 10 Jahren nur beispielsweise 12 statt 18% des versicherten Lohns sparen und damit weniger Kapital für ihre Pensionierung anhäufen wird. (…)
Mit einer zweiten Initiative will die SGK-N den Sparbeginn in der 2. Säule vom 25. auf das 20. Altersjahr vorverlegen und damit ein längeres Sparen ermöglichen. Auch diesen Beschluss fasste sie am 9. Januar 2026 mit 17 zu 8 Stimmen. Auch diese Kommissionsinitiative lehnt der ASIP kategorisch ab.
«Ohne zusätzliche Anpassungen beim Koordinationsabzug oder Mindestumwandlungssatz führt dieser Vorschlag schlicht zu einem einseitigen Ausbau des Obligatoriums – nota bene, ohne dass die Finanzierung für die nach wie vor überhöhten Rentenversprechen gesichert wäre», erklärt ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner.
Stattdessen verweist er auf pragmatische Alternativen: «Im Überobligatorium sind sowohl abgeflachte Sparbeiträge als auch ein früherer Sparbeginn schon heute möglich.» Anstatt interventionistisch am BVG-Obligatorium herumzudoktern, könnten sozialpartnerschaftlich Lösungen vereinbart werden, die den unterschiedlichen Situationen der einzelnen Pensionskassen und den zunehmend individuellen Erwerbsbiografien der Versicherten besser Rechnung tragen.
Über die beiden Kommissionsinitiativen wird als nächstes die SGK des Ständerats befinden müssen.


In der aktuellen Ausgabe des ASIP-Sessionsberichts werden die Geschäfte wie gewohnt kurz zusammengefasst und eine Einschätzung aus Sicht des ASIP gegeben. Auszug aus dem Bericht des Verbands.
Einer Mitteilung des Arbeitgeberverbands ist zu entnehmen, dass der Ständerat im Rahmen der Beratung des Entlastungspakets 27 die Höherbesteuerung von Kapitalbezügen in der 2. und für die Säule 3a abgelehnt hat. Der Verband hält fest: