Der Ständerat hat die Motion mit 35 gegen 5 Stimmen verworfen. Die Beratung fand im Rahmen der a.o. Session statt.
Parlament
Ständerat lehnt Steuererhöhung bei der Altersvorsorge ab
Einer Mitteilung des Arbeitgeberverbands ist zu entnehmen, dass der Ständerat im Rahmen der Beratung des Entlastungspakets 27 die Höherbesteuerung von Kapitalbezügen in der 2. und für die Säule 3a abgelehnt hat. Der Verband hält fest:
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Streichung der geplanten höheren Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule. Diese Massnahme hätte das Vertrauen in das bewährte Dreisäulensystem und die langfristige Altersvorsorge untergraben und den Anreiz für eigenverantwortliches Sparen und freiwillige Einzahlungen massiv reduziert.
Dieser Schritt ist darüber richtig, da der Bund ein Ausgaben- und kein Einnahmeproblem hat. Anstatt die Steuerlast für individuelle Vorsorgesparer zu erhöhen, sollte die Stabilisierung des Bundeshaushaltes primär über die Reduktion der Ausgaben erfolgen.
Ratsprotokoll SR / Meldung SAV
Bundesfinanzen: «Zappenduster»
Die Bundesfinanzen laufen aus dem Ruder. Die Ausgaben wachsen deutlich schneller als die Einnahmen – nicht zuletzt wegen der Altersvorsorge: Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen von immer weniger Beitragszahlenden finanziert werden.
Gleichzeitig braucht die Schweiz Milliarden für ihre Verteidigungsfähigkeit. So rutschen die Bundesfinanzen langfristig in die roten Zahlen. Das vermeintliche Sparpaket, das derzeit im Parlament beraten wird, ist derweil zu einem «Sparpäckli» geschrumpft.
Ist es nun also Zeit für neue Schulden? Im Podcast sagt Michele Salvi (Vizedirektor Avenir Suisse): Finger weg von der Schuldenbremse. Die Schweiz braucht keine zusätzliche Verschuldung, sondern zuerst eine nachhaltig finanzierte Altersvorsorge.
Sein Appell: das Ausgabenwachstum des Bundes konsequent bremsen und gleichzeitig das Rentenalter im Einklang mit der steigenden Lebenserwartung erhöhen. Darüber spricht Salvi mit Gastmoderator Mark Dittli (Geschäftsführer von «The Market») im Podcast aus der Denkfabrik: Think dänk!
Motion SGK-S: Weiterarbeit in der AHV attraktiver machen
Eingereicht von der SGK-S
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen in die nächste AHV-Revision aufzunehmen und so die Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu fördern:
- Zuschläge auf den Rentenbetrag bei Aufschub der Rente erhöhen,
- den heutigen Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beibehalten oder erhöhen.
Zu diesem Zweck kann er von den versicherungstechnischen Prinzipien abweichen. Die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit muss berücksichtigt werden.
Stellungnahme Bundesrat: Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Ihm ist es wichtig, Anreize für den Erhalt der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu schaffen. Er lehnt die vorliegende Motion hingegen ab, weil diese bereits sehr konkrete Massnahmen in einem sehr restriktiven Rahmen vorsieht.
Der Nationalrat hat der Motion zugestimmt.
Motion: Flatrate für BVG-Beiträge
Eingereicht von: Jürg Gossen, GLP
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Beiträge an die berufliche Vorsorge mit einem einheitlichen Beitragssatz auszugestalten und die Altersgrenze für die Beitragspflicht der Altersrente auf 20 Jahre herabzusetzen.
Begründung: (…) Unternehmen erhalten mit einem einheitlichen Beitragssatz positive Anreize, mehr ältere Arbeitnehmende länger zu beschäftigen, was dem Fachkräftemangel und der Arbeitsmigration entgegenwirkt. Auch deshalb sah die BVG-Reform vor, den Unterschied zwischen den Beiträgen für ältere und für jüngere Arbeitnehmende zu verkleinern. (…) Zudem soll die Altersgrenze auf 20 Jahre gesenkt werden. Damit profitieren junge Personen früher von Arbeitgeberbeiträgen und können über einen längeren Zeitraum ein rentenbildendes Alterskapital aufbauen.
Stellungnahme Bundesrat: Die Einführung einheitlicher Altersgutschriftensätze wirft mehrere Probleme auf. Diese betreffen primär die Einführungs- und Umstellungsphase (Übergangszeit). Würde der einheitliche Altersgutschriftensatz ab sofort für alle Versicherten gelten, wären jahrzehntelange, erhebliche Kompensationsmassnahmen notwendig, um die Rentenverluste älterer Generationen (ü45) auszugleichen, die bereits einen Teil ihres Altersguthabens mit gestaffelten Altersgutschriften gebildet haben und zum Pensionierungszeitpunkt entsprechend über zu wenig Altersguthaben verfügen würden. (…) Die Wirksamkeit einheitlicher Altersgutschriftensätze zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmer ist nicht belegt. Zu diesem Schluss kam auch die dritte nationale Konferenz zum Thema «Ältere Arbeitnehmer», die am 25. April 2017 stattfand. Ohnehin betreffen die Altersgutschriften des BVG nur die obligatorische berufliche Vorsorge, die nur für einen kleinen Teil der Versicherten massgebend ist, was die Wirksamkeit eines einheitlichen Altersgutschriftensatzes weiter reduzieren würde.
Anreize für Erwerbsarbeit im Rentenalter
(SDA) Der Nationalrat hiess am Montag zwei Motionen der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) gut. Die Forderung nach einem um 5000 Franken höheren AHV-Freibetrag des Einkommens von Rentnerinnen und Rentnern überwies der Rat mit 130 gegen 60 Stimmen und mit einer Enthaltung.
Diese Erhöhung von heute 16’800 auf 21’800 Franken ist Teil der Leitlinien, die der Bundesrat Ende November für die nächste grosse AHV-Revision verabschiedete. Auch er will Arbeit über das Rentenalter hinaus fördern und ist mit der Motion einverstanden.
Die zweite Motion, die höhere Zuschläge für Pensionierte verlangt, die den AHV-Bezug aufschieben, überwies der Nationalrat mit 129 gegen 62 Stimmen, diesmal gegen den Willen des Bundesrats. Die Motion verlangt auch, die Altersrente bei einem Vorbezug im heutigen Ausmass zu kürzen oder die Ansätze dafür zu erhöhen.
Die Mehrheit der Nationalratskommission sah dies als Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Ausgaben für die AHV zu senken. Samira Marti (SP/BL) hielt namens der Minderheit dagegen, dass die Flexibilisierung dazu führen könnte, dass für eine existenzsichernde Rente länger gearbeitet werden müsse.
Beide Motionen will der Nationalrat rasch umgesetzt sehen, unabhängig von der geplanten Reform «AHV 2030». Die zweite Motion kommt wegen dieser explizit eingefügten Forderung noch einmal in den Ständerat.
Der Bundesrat will zwar ebenfalls Anreize für längeres Arbeiten setzen und Frühpensionierungen finanziell weniger attraktiv machen. Doch konkrete Massnahmen, wie die Motion sie fordert, lehnt er ab. Damit würde laut Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider der Spielraum für bessere Lösungen verloren gehen.
Sie plädierte für den vom Bundesrat Ende November vorgespurten Weg, die Forderungen mit der Reform AHV 2030 umzusetzen. Die Vernehmlassung dazu soll Anfang 2026 beginnen, Ende 2026 soll die Vorlage für das Parlament bereit sein.
Motion: Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern von der Bundessteuer befreien
Eingereicht von Pirmin Schwander, SVP.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen, damit das Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern, die auch nach dem Eintrittsalter von 65 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen, von der Bundessteuer befreit ist.
Begründung: (…) Viele Menschen möchten bereits heute auch nach Erreichen des Rentenalters einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Wirtschaft profitiert von der langjährigen Erfahrung dieser Arbeitnehmer und die Rentner können neben der Pflege von sozialen Kontakten auch noch ihr Einkommen aufbessern. Zudem zahlen sie Steuern auf ihr Erwerbseinkommen, was der Allgemeinheit zugute kommt. Dieser Arbeitseinsatz der Rentner soll belohnt werden, indem keine Bundessteuern auf diese Erwerbseinkommen mehr erhoben werden.
MoreMotion: Nachlassregelung bei Freizügigkeitskonten
Eingereicht von Regine Sauter, FDP.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV) so zu ändern, dass begünstigte Personen beim Bezug von Todesfallkapital im Bereich der Freizügigkeit gleich behandelt werden können wie in der aktiven Pensionskasse (BVG).
Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt: Rund 70 Milliarden Franken befinden sich heute auf Freizügigkeitskonten. Diese Gelder stammen aus der beruflichen Vorsorge, sind jedoch gegenüber regulären Pensionskassengeldern deutlich schlechter gestellt.
Im Todesfall vor dem Rentenalter kommt es regelmässig zu stossenden Ungleichbehandlungen: So kann ein einziges Kind, welches sich noch in Ausbildung befindet, das gesamte Freizügigkeitskapital erhalten, während seine Geschwister leer ausgehen – einzig aufgrund der rigiden gesetzlichen Reihenfolge. Eine individuellere Begünstigtenregelung ist im Gegensatz zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aktuell nicht möglich.
MoreMotion: Reduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohnes
Eingereicht von der Yvonne Bürgin. Mitte-Fraktion.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) dahingehend zu ändern, dass der nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung versicherbare Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. das versicherbare Einkommen der Selbständigerwerbenden in Artikel 79c auf den fünffachen oberen Grenzbetrag gemäss Artikel 8 Absatz 1 beschränkt wird.
Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt: Eine Beschränkung auf den fünffachen oberen Grenzbetrag (Stand 2025: 453’600 Franken) reduziert diese übermässigen Steuerprivilegien, wahrt aber weiterhin die Möglichkeit einer sehr guten Vorsorge. Denn auch mit dieser Limite bleibt eine Einkaufsmöglichkeit bestehen, die auf dem Niveau eines Bundesratsgehalts (477’688 Franken) liegt und damit insbesondere für Kaderpersonal und Selbständigerwerbende mehr als ausreichend ist.
Bereits im Jahr 2000 hat der Bundesrat selbst vorgeschlagen, das Einkaufspotenzial auf den fünffachen oberen Grenzbetrag zu beschränken. Er hielt damals in seiner Botschaft fest: «Mit dieser Lösung ist auch für das Kaderpersonal sowie für Selbstständigerwerbende weiterhin ein steuerlich privilegierter Aufbau einer sehr guten beruflichen Vorsorge möglich.»
Stellungnahme des Bundesrats: Eine Senkung der Obergrenze des versicherbaren Lohnes stärkt die Systemgerechtigkeit der Sozialversicherungen, da damit die Steuervorteile für eine Minderheit von sehr hohen Einkommen begrenzt werden. Im Rahmen des Entlastungspakets 27 hat der Bundesrat bereits eine Massnahme vorgesehen, die eine Steuererhöhung auf Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule ermöglicht. Dadurch werden die Steuervorteile von grossen Kapitalbezügen gegenüber Renten verringert und höhere Einnahmen aus der direkten Bundessteuer generiert.
Der Bundesrat empfiehlt Annahme.
SGK-S: Keine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen in der 2. und 3. Säule
In einem Mitbericht an die federführende Finanzkommission ihres Rates (FK-S) hat sich die SGK-S mit dem Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (25.063) befasst. Sie beantragt der FK-S mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule zu verzichten.
Die Kommission betont, dass die finanzpolitischen Herausforderungen des Bundes auf der Ausgabenseite liegen. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund ausdrücklich, die private Vorsorge steuerlich zu fördern. Eine Änderung der steuerlichen Regeln untergrabe das Vertrauen in das Dreisäulensystem und belaste breite Bevölkerungsschichten unnötig zusätzlich.
Mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission zudem das Po. Begrenzung von Pensionskasseneinkäufen – Auslegeordnung zu steuerlichen Auswirkungen und Vorsorgezweck (25.4398) eingereicht. Mit dem Bericht soll der Bundesrat eine Auslegeordnung vornehmen und aufzeigen, in welchem Umfang die geltenden Regelungen beim Einkauf in die berufliche Vorsorge zur Stärkung der Vorsorge beitragen, wo sie zu übermässigen Steuerprivilegien führen und welche finanziellen Auswirkungen mögliche Anpassungen hätten.
Sessionsbericht Herbst 2025
Aus der Perspektive der zweiten Säule wurden in der Herbstssession 2025 vier Geschäfte behandelt, die sich direkt oder indirekt auf die berufliche Vorsorge auswirken könnten. Konkret wurden drei Motionen mit Bezug zur beruflichen Vorsorge angenommen, während es beim Geschäft des Bundesrates über das Adressdienstgesetz, das aus Sicht der zweiten Säule ebenfalls beachtet werden sollte, zu Differenzen zwischen den Räten kam.
Zudem geht der ASIP, wie bereits im letzten Sessionsbericht erläutert, davon aus, dass sich die zivilstandsunabhängigen Hinterlassenenleistungen in der ersten Säule auch auf das BVG auswirken werden. Sobald das Parlament an dieser Stelle definitive Beschlüsse fällt, werden wir unsere Mitglieder wieder informieren.
In dieser Ausgabe des ASIP-Sessionsberichts werden die Geschäfte kurz zusammengefasst und mit einer Einschätzung aus Sicht des Verbands ergänzt.
Herbstsession 2025: Themen der sozialen Sicherheit
In der Herbstsession vom 8. bis 26. September 2025 hat sich das Parlament unter anderem mit folgenden Vorlagen der sozialen Sicherheit befasst: Finanzierung der 13. AHV-Rente, Details der künftigen Kita-Hilfen und Long-Covid-Strategie.
Kein Ehepaarplafond-keine lebenslangen Witwenrenten
(sda) Nach dem Willen des Nationalrats soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen – jedenfalls bei neuen Renten. Nach heftiger Debatte hat sie am 24.9.2025 eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen.
In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage relativ knapp mit 102 zu 95 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen von SP, Grünen und Mitte. Das Geschäft geht an den Ständerat.
Ursprüngliches Ziel des bundesrätlichen Entwurfs war, die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei den Hinterlassenenrenten zu beseitigen. Dies verlangte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2022 in einem Urteil von der Schweiz.
Die Botschaft sieht vor, dass Witwen und Witwer neu eine Rente erhalten, bis ihr jüngstes Kind das 25. Altersjahr vollendet hat – unabhängig davon, ob sie mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner verheiratet waren. Personen ohne Kinder sollen nach dem Willen der Landesregierung eine zweijährige Übergangsrente erhalten. Der Nationalrat sprach sich am Mittwoch knapp für eine dreijährige Übergangsrente aus. Ohnehin ausgenommen von der Reform sind Witwen und Witwer, die bei deren Inkrafttreten über 55 sind.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) baute die Vorlage bei deren Vorberatung zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» der Mitte-Partei aus. Sie beantragte, den Ehepaar-Plafond von 150 Prozent der AHV-Maximalrente für künftige Rentnerinnen und Rentner abzuschaffen – nicht aber bei den laufenden Renten. Der Rat schloss sich dieser Position an.
Öffentliche PKs von Art. 46 BVV 2 ausgenommen
Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen dürfen ihre Leistungen erhöhen, auch wenn ihre Wertschwankungsreserven nicht ausreichend sind. Nach dem Ständerat hiess der Nationalrat mit 97 zu 94 Stimmen eine entsprechende Motion gut.
Öffentlich-rechtliche Pensionskassen etwa von Gemeinden seien gegenüber Vorsorgeeinrichtungen wie Verbands- oder betriebseigenem Kassen benachteiligt, hatte der Urheber der Motion, Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW), geltend gemacht. Erstere dürften nämlich ihre Leistungen bei unvollständigen Reserven nicht erhöhen, letztere aber schon.
Beide Vorsorgeformen würden mit ihrem beschränkten Versichertenkreis nicht im freien Wettbewerb stehen. Demnach müssten sie nicht mit höheren Leistungen um Kunden werben. In erster Linie seien sie den ihren angeschlossenen Unternehmen oder Institutionen verpflichtet, welche auch haften würden.
MoreNR Entscheid für temporäre MWSt-Erhöhung
(sda) Die 13. AHV-Rente soll allein mit einer höheren Mehrwertsteuer und ohne Lohnbeiträge finanziert werden. So hat der Nationalrat am Mittwoch entschieden. Die Vorstellungen des SR gehen in eine ganz andere Richtung. Entsprechend bleibt vorderhand alles in der Schwebe.
In der grossen Kammer setzten sich am Mittwoch jene Kräfte durch, die keinen Aufschub wünschten bei der Finanzierung der vom Volk an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente. Ausbezahlt wird diese erstmals 2026. Die Kosten dafür belaufen sich laut Bundesrat anfangs auf rund 4,2 Milliarden Franken. 2030 dürften es 4,6 Milliarden Franken sein.
Der Nationalrat beschloss gegen den Willen von SVP und FDP, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. So schlägt es auch der Bundesrat vor. Der Nationalrat entschied sich allerdings für eine bis Ende 2030 befristete Erhöhung, und er lehnte wie zuvor der Ständerat eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV ab.
Kein Gehör fand die FDP mit dem Antrag für eine Schuldenbremse für die AHV. Falle der Fonds unter 90 Prozent, solle die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte und das Renten-Referenzalter schrittweise um sechs Monate erhöht werden, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH).
«Das würde uns unabhängig machen von Prognosen und wäre eine Sicherung nach unten», sagte er. Hinter seinem Antrag stand eine starke Mehrheit der SGK-N. Die SVP unterstützte das Vorhaben, das aber mit 108 zu 89 Stimmen abgelehnt wurde.
Erfolglos waren FDP und SVP mit Nichteintretens- und Rückweisungsanträgen und Forderungen nach einer Gesamtschau. Eine Sanierung des Sozialwerks allein mit Steuern und Abgaben dürfe es nicht geben, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Es müsse unvoreingenommen diskutiert werden, auch über ein höheres Rentenalter.
