Zum 40 jährigen Geburtstag des BVG schrieb die Schweizer Personalvorsorge (Gertrud E. Bollier, Beat Conrad) vor einem Jahr:
«Umfang sowie Komplexität erhöhten sich über die Jahre markant – vor allem für den Praktiker. Dagegen wurde der Kollektivgedanke der beruflichen Vorsorge vermehrt durch individuelle Bestimmungen relativiert.»
Beispiele? Entscheidungsfreiheit in der Wahl der Leistungsform, im Leistungsumfang (Teilpensionierung) sowie betreffend den Zeitpunkt des Leistungsbezugs, die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung, spezifische Möglichkeiten in der Wohneigentumsförderung, die Aufteilung der Altersguthaben im Scheidungsfall, Entscheidungsbefugnis im Anlagebereich (1e-Vorsorgepläne)…
Heute hat die Herbstsession begonnen – wo stehen wir mit der BVG Reform?
Das Parlament wählte nach dem deutlichen Volks-Nein zur BVG-Reform im September 2024 bewusst einen neuen, pragmatischen Weg. Statt einer erneuten, schwerfälligen Totalrevision versucht die Politik nun über eine „kleine BVG-Revision“, punktuelle Verbesserungen mehrheitsfähig zu machen.
Das Parlament hat sich dabei auf einzelne, relativ konsensfähige Elemente fokussiert: Altersgutschriften, Sparbeginn, Teilzeit und Mehrfachbeschäftigung. Der entscheidende Unterschied zum gescheiterten Paket: Der hochgradig umstrittene Hebel – die pauschale Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % gekoppelt mit milliardenschweren Ausgleichszahlungen – wird bei diesem Vorgehen umschifft.
Die klassische BVG-Welt mit einem Arbeitgeber, Vollzeitstelle und lückenloser Erwerbsbiografie passt immer weniger zur Realität. Politisch zunehmend im Fokus stehen deshalb Teilzeit, mehrere Arbeitgeber, Selbständigkeit und Arbeit über 65 hinaus.
Das Postulat 26.3521 ist aus meiner Sicht besonders bedeutend. Es bündelt praktisch alle grossen offenen Reformthemen und könnte die Grundlage für den nächsten politischen Anlauf zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge bilden, weil es auf jene vier Kernelementen fokussiert, die im Abstimmungskampf kaum bestritten waren:
Glättung der Altersgutschriften: Die bisherigen, stark altersabhängigen Beitragssätze (die ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt verteuern) sollen durch weniger, dafür flachere Stufen ersetzt werden.
Früherer Sparbeginn: Der Start für das Ansparen des Altersguthabens soll vom 25. Lebensjahr nach vorne verlegt werden, um die Zinseszins-Phase zu verlängern.
Bessere Absicherung von Teilzeit: Da der bisherige starre Koordinationsabzug Teilzeitbeschäftigte in der 2. Säule massiv benachteiligt, sucht man nach einer prozentualen oder flexibleren Lösung.
Erleichterungen bei Mehrfachbeschäftigung: Personen mit mehreren Jobs (oft Frauen oder im Dienstleistungssektor) scheitern heute pro Arbeitgeber häufig an der Eintrittsschwelle. Hier sollen Löhne unkomplizierter zusammengerechnet werden können.
Wenn besagtes Postulat („Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge“) angenommen respektive überwiesen wird (was der Ständerat bereits im Juni 2026 getan hat), ergeben sich daraus noch keine rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen für eine BVG-Stiftung.
Wenn BR und Parlament aber Beschlüsse mit dieser Stossrichtung fassen, kommen massive administrative und finanzielle Aufgaben auf BVG Stiftungen zu. Fortsetzung folgt…
Postulat 26.3521 «Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge»




Eine Motion von NR Yvonne Bürgin, Mitte, verlangt die Halbierung des in der 2. Säule versicherbaren Lohns. Die Forderung trifft beim Bundesrat auf grosses Wohlwollen. Er empfiehlt Annahme. Die NZZ schreibt dazu: 


In der aktuellen Ausgabe des ASIP-Sessionsberichts werden die Geschäfte wie gewohnt kurz zusammengefasst und eine Einschätzung aus Sicht des ASIP gegeben. Auszug aus dem Bericht des Verbands.