Die NZZ schreibt über die Begünstigungsregelung für den Todesfall bei den Pensionskassen. Sie kann absurde und ungerechte Konsequenzen haben. So kann es vorkommen, dass von zwei Kindern eines das gesamte Vorsorgekapital erhält, während das andere leer ausgeht.
Kaum bekannt ist (…), dass es namentlich bei Todesfällen vor dem Erreichen des Pensionsalters zu stossenden Ungerechtigkeiten kommen kann.
Mario Bucher vom Vorsorgespezialisten Pensexpert verdeutlicht dies an einem Beispiel: Eine geschiedene Frau, welche 500’000 Franken auf ihrem Freizügigkeitskonto parkiert hat, stirbt. Sie hinterlässt zwei Söhne: Der ältere, 23-jährige befindet sich noch in der Ausbildung, während der jüngere, 21-jährige seine Berufslehre abgeschlossen hat und arbeitet.
«Gemäss der gesetzlichen Regelung erhält der ältere Sohn diese 500 000 Franken, während der jüngere komplett leer ausgeht», erklärt Bucher. «Dass die beiden Nachkommen so ungleich behandelt werden, ergibt jedoch keinen Sinn.» Der Grund für diese Benachteiligung liegt laut dem Vorsorgeexperten an der starren, vom Gesetz vorgegebenen Reihenfolge bei der Anspruchsberechtigung. (…)
SGK-S verlangt Gesamtkonzept für die Finanzierung neuer AHV-Leistungen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) schlägt vor, die 13..AHV-Rente und eine mögliche Aufhebung oder Erhöhung des Ehepaarplafonds mit einem Gesamtkonzept zu finanzieren. Dieses Konzept basiert auf einer Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer in zwei Schritten, um die finanzielle Stabilität der AHV bis zur nächsten umfassenden Reform zu gewährleisten. Der Beitrag des Bundes zur AHV wird nicht gekürzt.
Motionen, Postulate und parlamentarische Initiativen
Auf der Webseite der Schweizer Personalvorsorge wurde neu eine aktualisierte Übersicht über die wichtigsten parlamentarischen Vorstösse, zusammengefasst von Michael Lauener (ASIP), eingerichtet.
Nationalrat für modifizierte Motion Ettlin, Streichung von Art. 46 BVV2
NR Thomas Rechsteiner (Mitte) explizierte vor dem NR die von der Mehrheit der SGK-N vorgeschlagene Modifikation der Motion Ettlin, mit welcher die Unklarheiten bez. «Leistungsverbesserungen» bei Sammelstiftungen sowie die unterschiedlichen Vorschriften für privat- und öffentlich-rechtliche Stiftungen beseitigt werden sollten.
MoreGemäss der eingereichten Fassung der Motion, welche vom Ständerat bereits mit 35 zu 0 Stimmen unverändert angenommen wurde, soll der Bundesrat beauftragt werden, Artikel 46 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) zu ändern.
Und zwar soll ermöglicht werden, dass auch öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Leistungsverbesserungen gewähren können. Vorsorgeeinrichtungen dürfen bekanntlich bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven nur unter eingeschränkten Voraussetzungen Leistungsverbesserungen gewähren.
Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Verbandseinrichtungen sowie Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren wirtschaftlich oder finanziell eng miteinander verbundenen Arbeitgebern. Die Ausnahme soll nun neu auch für öffentlich-rechtliche Pensionskassen gelten.
Motion zur Kostentransparenz bei PKs abgelehnt
Die von der SGK-N eingebrachte Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden sollte, die Vorsorgeeinrichtungen zu verpflichten, ihre Verwaltungskosten offenzulegen, wurde letzten Herbst vom Nationalrat angenommen, jetzt aber vom Ständerat mit 24:16 Stimmen abgelehnt und ist damit gescheitert.
Arbeitnehmer oder Selbständiger?
Der Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK N) befasst sich mit der parlamentarischen Initiative Grossen (18.455) «Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen».
Die Initiative fordert, dass zur Bestimmung des Status einer erwerbstätigen Person sowohl das Mass der organisatorischen Unterordnung und des unternehmerischen Risikos als auch allfällige Parteivereinbarungen berücksichtigt werden und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) entsprechend angepasst wird. Mit dieser Massnahme will die Initiative die wirtschaftliche Entwicklung fördern.
Für den Bundesrat bietet die aktuelle Regelung ausreichende Rechtssicherheit. Die sozialversicherungsrechtliche Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Angestellten ist flexibel genug. Streitfälle sind selten: 90 Prozent der Anträge auf Selbstständigkeit werden anerkannt.
Die freie wirtschaftliche Entwicklung wird weder von den Sozialversicherungsgesetzen im Allgemeinen noch von der Abgrenzung zwischen unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit im Besonderen behindert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die systematische Berücksichtigung des Parteiwillens den Rechtsrahmen unnötig schwächen würde.
Fehlprognosen auch bei der IV?
Die Finanzperspektiven der Invalidenversicherung schwanken derart, dass Nationalrat Dominik Blunschy (MitteI eine Erklärung des Bundesrats fordert. Auf Watson heisst es dazu:
Nun vermutet Mitte-Nationalrat Dominik Blunschy (SZ), auch bei der IV könnte das BSV über Jahre hinweg falsche Prognosen erstellt haben. Er stellt darum über einen Vorstoss dem Bundesrat die Frage: «Sind auch bei den IV-Zahlen die gleichen Fehler gemacht worden?»
Grund für seine Vermutung ist die ständig nach hinten verschobene Entschuldung der Invalidenversicherung. Noch in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 hat das BSV prognostiziert, dass die Schuld, welche die IV gegenüber dem AHV-Fonds hat, im Jahr 2030 vollständig abgebaut sei. 2019 lag die Prognose für 2030 bei 2,4 Milliarden IV-Schulden bei der AHV.Nun, fünf Jahre später, ist die Verschuldung unverändert hoch, bei rund 10,3 Milliarden Franken. Die Perspektive auf einen Abbau bis 2030 hat sich komplett zerschlagen.
Die Antwort des Bundesrats lässt sich nicht vorwegnehmen. Ein Berechnungsfehler ist zwar nicht auszuschliessen, aber gleichzeitig gibt es Gründe, wieso sich die Finanzperspektiven zuletzt verschlechterten: Das BSV vermeldete im November einen «signifikanten Anstieg der Neurenten» sowie «tiefere Abgangsquoten».
Seit 2017 steigen die Neurenten an, von 2020 bis 2022 waren sie auf hohem Niveau relativ stabil, wie das BSV schreibt. Nun entwickeln sich die Finanzen weiter ins Negative, weil seit 2023 die Neurenten wieder signifikant zugenommen haben.
Fairerweise lässt sich auch einwenden, dass Prognosen zur Gesundheit der Bevölkerung wesentlich schwieriger zu treffen sind als jene zur Alterung. Weiter hat das BSV die Berechnungsmethode von einem «externen Beratungsbüro» überprüfen lassen. Und dieses erklärte das Berechnungsmodell für «solide».
Dominik Blunschy hat nicht die Absicht, das Bundesamt anzuschwärzen, wie er sagt. «Unabhängig davon, wo das Problem liegt, brauchen wir endlich belastbare Prognosen», so der Mitte-Nationalrat.
Schweizer Depotbank für die AHV?
Der Nationalrat hat knapp eine Motion der WAK-N abgelehnt, mit welcher der Compenswiss eine Schweizer Bank als Depotbank vorgeschrieben werden sollte. Der Nationalrat lehnte mit 98 Nein bei 89 Ja und acht Enthaltungen die Motion ab. Geschlossen oder grossmehrheitlich dagegen stimmten die Linke, die Grünliberalen und die FDP. Dafür stimmten die SVP und die Mehrheit der Mitte. Bei einer grösseren Geschlossenheit der Mitte wäre das Ergebnis anders herausgekommen.
NR Thomas Matter (SVP) hat das Geschäft für die Kommission vor dem Nationalrat vertreten. An seine Ausführungen schloss sich eine ausgesprochen muntere bis teilweise bizarre Fragerunde an, die im Detail im Ratsprotokoll nachzulesen sich durchaus lohnt und einigen Einblick in die politischen Befindlichkeiten der Ratsmitglieder erlaubt, ganz abgesehen von ihren anlagetechnischen Kompetenzen. Dazu ein paar Zitate:
MoreMatter: Was doch etwas befremden muss, ist das intensive Lobbying, das die Compenswiss im Vorfeld der Beratung dieser Vorlage betrieben hat. Das Parlament übt immerhin die Oberaufsicht über die öffentlich-rechtliche Compenswiss aus, und da scheint es doch ziemlich unüblich, dass diese ihre Interessen so massiv bei Ihnen und in den Medien zum Ausdruck bringt. Compenswiss mandatierte die deutsche State Street Bank International GmbH, deren Muttergesellschaft amerikanischem Recht untersteht. Auch wenn das Risiko zugegebenermassen klein ist, kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass die USA ihre Interessen gegenüber der Schweiz einmal durchsetzen, sollte dies aus Sicht der USA notwendig sein. (…)
Portmann Hans-Peter: Vielen Dank, Herr Matter, mein Kollege wird dann die Berufsehre hoffentlich hochhalten. Sie wissen, was Sie gesagt haben, stimmt so nicht, denn die Depotbank ist so oder so immer eine amerikanische.
Aber meine Frage als Banker an Sie lautet: Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit diesem Vorgehen viele Schweizer Vermögensverwalter, die amerikanische oder andere ausländische Kunden haben, in Gefahr bringen und wir im Gegenzug ebenfalls viele Aufträge und Geschäfte hier verlieren werden, da die USA diesen Protektionismus natürlich auch gegenüber uns anwenden könnten?
Ständerat vertagt Entscheide über weitere Pensionskassenreformen
AWP. Mehrere Motionen für Anpassungen bei der beruflichen Vorsorge lagen dem Ständerat vor. Sechs davon wies er zur näheren Prüfung der zuständigen Kommission zu, auf Antrag von Charles Juillard (Mitte/JU). Es brauche ein koordiniertes Vorgehen in diesem sensiblen und emotionalen Bereich.
Der jüngste Versuch, die 1985 eingeführte berufliche Vorsorge zu reformieren, scheiterte im September 2024 am wuchtigen Nein an der Urne, nach jahrelanger Vorbereitung. Die Reform hätte die zweite Säule angesichts der steigenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern und sinkenden Renditen finanziell stabilisieren sollen.
Zudem hätten mit der Reform Menschen mit tiefen Einkommen im Alter besser abgesichert werden sollen, aber auch mehr in die zweite Säule einzahlen müssen.
Hingegen fordert der Ständerat, dass die Daten der Altersvorsorge für Versicherte digital und standardisiert einsehbar sind. Er nahm dazu eine Motion von Erich Ettlin (Mitte/OW) mit 35 zu 7 Stimmen an. «Es braucht mehr Wissen über die persönliche Rentensituation», sagte Ettlin. Ihm schwebt ein Dashboard zu den drei Vorsorgesäulen vor.
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider wehrte sich gegen einen solchen Zwang und fügte an, dass die Digitalisierung bei der zweiten und dritten Säume vorankomme. Für die AHV wolle der Bundesrat die erforderlichen Rechtsgrundlagen im laufenden Jahr vorlegen. Die Motion geht an den Nationalrat.
Ratsprotokoll Motion Ettlin Standardisierter Zugang zu persönlichen Vorsorgedaten / Ratsprotokoll Motion Wasserfallen: Mehrfachbeschäftigte besser versichern / Berücksichtigung Care-Arbeit in der 2. Säule / Berufl. Vorsorge der Jungen verbessern / Kaufkraftverlust der Renten entgegenwirken / Freiwillige Sparmöglichkeit zur Erhöhung der Rente
13. AHV-Rente wird ab Ende 2026 ausbezahlt, Finanzierung?
SDA. Als Zweitrat stimmte am Montag (2.3.25) der Nationalrat den gesetzlichen Grundlagen für das Auszahlen des «Dreizehnten» zu, mit 193 Stimmen und ohne Gegenstimme und Enthaltungen. Ausbezahlt wird die 13. Rente am Ende des Jahres an alle, die im fraglichen Jahr Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Erben haben keinen Anspruch auf den Zuschlag.
2026 betragen die Ausgaben für die 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken. Ausbezahlt wird eine zusätzliche Monatsrente. Die 13. Rente darf nicht dazu führen, dass Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) diese Leistungen gekürzt werden.
Wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, ist noch offen. Zurzeit befasst sich die zuständige Kommission des Ständerates mit dieser Frage.
sda /
FR
SGK-N: Neubeurteilung von IV-Gutachten
Die Sozialkommission des Nationalrats schreibt zu den Beratungen anlässlich der Sitzung vom 17.1.2025:
Entscheide über die Gewährung von Leistungen der Invalidenversicherung (IV) müssen sich auf qualitativ einwandfreie medizinische Gutachten stützen. Davon hängt das Vertrauen in die Invalidenversicherung ab.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die jüngsten Enthüllungen zu den zweifelhaften Gutachten, die von der PMEDA AG erstellt worden waren, analysiert.
Sie fordert die betroffenen Akteure dazu auf, sich noch stärker dafür einzusetzen, dass solche Fälle nicht mehr vorkommen, und hat eine Motion beschlossen, mit der die Neubeurteilung von Dossiers ermöglicht werden soll, die sich auf Gutachten stützen, deren Qualität von der EKQMB infrage gestellt wurde.
Motion: Verbesserte 2. Säule für junge Arbeitnehmer
Motion 24.4330 Pascal Broulis, FDP:
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) zu ändern, um die berufliche Vorsorge der jungen Arbeitnehmenden zu verbessern; insbesondere soll Artikel 60a Absatz 2 BVV 2 wie folgt angepasst werden:
Der Höchstbetrag der Einkaufssumme reduziert sich um ein Guthaben in der Säule 3a, soweit es die aufgezinste Summe der jährlichen gemäss Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen vom Einkommen höchstens abziehbaren Beiträge ab vollendetem 18. Altersjahr der versicherten Person übersteigt. Bei der Aufzinsung kommen die jeweils gültigen BVG-Mindestzinssätze zur Anwendung.
«So fährt man das Pensionskassen-System an die Wand»
«Nach dem Scheitern der Rentenreform an der Urne diesen Herbst beschäftigt die berufliche Vorsorge nun wieder das Parlament. Die Linke will die zweite Vorsorgesäule weiter untergraben», schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ. Er hat allen Anlass für seine Einschätzung der Dinge.
Wer höhere Renten will, muss mehr einzahlen. Das wurde im September an der Urne der BVG-Reform zum Verhängnis. Die Linke will das System an die Wand fahren und war mit dem Referendum erfolgreich.
Die vom Parlament eingebauten Quersubventionierungen konnten die Allianz Linke/Ältere nicht besänftigen, verärgerten aber die Pensionskassen und viele Experten.
Die angelaufene Dezembersession des Bundesparlaments bringt alte linke Träume zum BVG wieder auf die Agenda. Einer der traktandierten Vorstösse verlangt einen regelmässigen Teuerungsausgleich auf den Pensionskassenrenten.
Nach geltendem Recht müssen die Kassen dann einen offiziellen Teuerungsausgleich zahlen, wenn sie freie Mittel dazu haben. Das haben sie oft nicht, weil die Renten ohnehin schon stark zulasten der Erwerbstätigen subventioniert sind. (…)
Das Gleiche gilt für die in einem separaten Vorstoss geforderte Einführung von rentenbildenden Erziehungs- und Betreuungsvorschriften im BVG nach dem Muster der AHV.
Theoretisch könnte man solche Gutschriften für Mütter und Väter BVG-konform einführen – wenn die Betroffenen mehr Sparbeiträge in ihre Pensionskassen einzahlen, um entsprechend höhere Renten zu finanzieren.
Doch auch hier geht die Absicht des Vorstosses in die Gegenrichtung. Verlangt ist eine zentrale Finanzierung der Zusatzrenten via Sicherheitsfonds im Umlageverfahren à la AHV – zwecks Steigerung der versteckten Umverteilung von Jung zu Alt und von oben nach unten.
Wer die berufliche Vorsorge an die Wand fahren und letztlich durch eine noch massiv ausgebaute AHV ersetzen will, ist mit solchen Vorstössen auf dem besten Weg.
SGK: AHV-Vorlagen koordinieren
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) setzt die Behandlung der Vorlage zur Anpassung der Hinterlassenenrenten bis zur Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» aus.
Sie wird die Hinterlassenenrenten anschliessend in einer Gesamtschau aller zivilstands- und geschlechtsabhängigen Leistungen der AHV beraten und hat dazu umfassende Abklärungen in Auftrag gegeben.
SGK-N /
FR
13. AHV-Rente ab Dezember 2026, Finanzierung offen
Die SGK des Ständerats schreibt zu ihren Beschlüssen betr. 13. AHV-Rente und deren Finanzierung:
Die Auszahlung der 13. AHV-Rente wird gemäss der Vorlage des Bundesrates umgesetzt. Die Finanzierung dieser Rente muss jedoch vertieft und unter Berücksichtigung aller mittel- bis langfristigen Bedürfnisse der AHV analysiert werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist auf die zwei Vorlagen des Bundesrates zur Finanzierung der 13. AHV-Rente eingetreten. Sie hat der Verwaltung mehrere Prüfaufträge erteilt und will ihre Arbeiten im ersten Quartal 2025 fortsetzen. (…)
Die Kommission hält fest, dass die 13. AHV-Rente bei ihrer Einführung 2026 zwar nahezu 4,2 Milliarden Franken kosten wird, sich die Lage des AHV-Ausgleichsfonds aber ohne sofortige neue Finanzierungsquelle erst ab 2029 deutlich verschlechtern dürfte.
Sie ist daher der Ansicht, dass sich das Parlament die Zeit für eine ernsthafte und dokumentierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten nehmen sollte. Zudem sollte auch die nächste umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden, die für spätestens 2026 erwartet wird.