Das Parlament hat sich in der Frühjahrssession vom 26. Februar bis am 15. März mit zahlreichen Vorlagen zur sozialen Sicherheit beschäftigt – unter anderem mit den Familienzulagen, Kinderrenten und dem Stimmrechtsalter.
Parlament
Abschaffung der Kinderrente
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die vom Nationalrat angenommene Motion zur Abschaffung der Kinderzulage für Altersrentner mit Kindern bis Alter 25, sofern diese noch in der Erstausbildung sind. Kurz nach Annahme der 13. AHV-Rente ein heikles Unterfangen.
Trotzdem wagen bürgerliche Politiker wieder einen Versuch zu Einsparungen bei der AHV. Es geht mittelfristig um etwas über 200 Millionen Franken. Angesichts der jährlichen Zunahme der AHV-Ausgaben von über einer Milliarde Franken nur schon auf Basis des geltenden Rechts wäre das wenig, doch schon dies stösst auf Widerstand.
Den Versuch startete die Sozialkommission des Nationalrats zu Beginn dieses Jahres – mit einer Motion zur Abschaffung der Kinderzulagen für Altersrentner in der AHV und der beruflichen Vorsorge. Die Samthandschuhe durften dabei allerdings nicht fehlen: Die Reform würde nur neue Fälle betreffen, und im Gegenzug wären die Ergänzungsleistungen für Altersrentner mit Kindern im Unterstützungsalter auszubauen.
Noch ein AHV-Ausbau
Katharina Fontana schreibt in der NZZ zur geforderten Rentenerhöhung für Bezüger tiefer AHV-Renten:
Melanie Mettlers Vorstoss will die Rentenformel so anpassen, dass die tiefen Einkommen künftig besser fahren und mehr Geld aus der AHV erhalten. Die Zusatzkosten sollen 2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben nicht übersteigen – was derzeit rund 1 Milliarde Franken pro Jahr bedeutet. Das entspricht ungefähr dem Betrag, um den die Reform AHV 21 das Sozialwerk entlasten wird.
Die AHV 21, die nach harten Auseinandersetzungen im Herbst 2022 an der Urne angenommen wurde, tritt Anfang 2024 in Kraft; sie hebt die Mehrwertsteuern an und passt das Rentenalter der Frauen jenem der Männer an. Das Geld, das man mit der AHV 21 zusätzlich einschiesst bzw. einspart, soll also nach dem Willen des Nationalrates gerade wieder ausgegeben werden. (…)
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat in einem Bericht von 2022 dargelegt, dass es relativ einfach wäre, die Rentenformel so anzupassen, dass man Rentner mit kleinen Einkommen stärker begünstigen könnte. Gleichzeitig hält es aber fest, dass genau diese Personen heute mit Ergänzungsleistungen (EL) unterstützt werden. Zudem bedeute ein kleines AHV-Einkommen nicht zwingend, dass der Betreffende bedürftig sei. Es könne sich auch um vermögende Personen handeln, um solche mit reichen Ehegatten oder um Leute, die in der Schweiz wenig gearbeitet hätten.
GPK-S will keine Verschlechterung bei der Publica
In der Medienmitteilung vom 21.11.23 der Staatspolitischen Kommission des Ständerats wird u.a. festgehalten:
Die Kommission beantragt mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, zwei vom Nationalrat gutgeheissene Motionen zur beruflichen Vorsorge der Bundesangestellten abzulehnen. Die erste Motion (22.3959) verlangt, den Anteil der vom Bund an die berufliche Vorsorge der Bundesangestellten gezahlten Beiträge zu reduzieren, da dieser über das privatwirtschaftlich Übliche hinausgeht. Die zweite Motion (22.3960) fordert eine Begrenzung der Altersgutschriften, welche der Bund für seine Angestellten bezahlt, da diese Gutschriften über dem gesetzlichen Minimum liegen.
Die Kommission hält fest, dass der Bundesrat derzeit in Erfüllung von in den beiden Räten angenommenen Postulaten einen Bericht ausarbeitet, in dessen Rahmen eine Studie durchgeführt wird, in der sämtliche Anstellungsbedingungen des Bundes und des Privatsektors, mit welchem der Bund als Arbeitgeber konkurriert, miteinander verglichen werden. Dieser Bericht wird einen Überblick über die Anstellungsbedingungen liefern und aussagekräftige Rückschlüsse ermöglichen.
Keine Verluste auf 1e-Pläne bei Jobwechsel
(sda) Wer in der beruflichen Vorsorge einen so genannten 1e-Vorsorgeplan hat, soll sein Kapital bei einem Stellenwechsel nicht verlieren. Das hat nach dem Ständerat am Donnerstag auch der Nationalrat beschlossen.
Mit 100 zu 82 Stimmen bei drei Enthaltungen nahm er eine Motion des Urner FDP-Ständerats Josef Dittli an, welche der Ständerat schon im März dieses Jahres gutgeheissen hatte. Sie geht nun zur Umsetzung an den Bundesrat, der eine Vorlage zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes ausarbeiten soll.
1e-Pläne sind Vorsorgepläne, bei welchen die Versicherten aus einem Angebot von Anlagestrategien selbst wählen dürfen. Das bietet grosse Chancen für höhere Verzinsungen, birgt aber auch das Risiko für Verluste. Die Vorsorge mit 1e-Plänen ist nur auf versicherten Lohnteilen ab Jahreslöhnen ab rund 130’000 Franken möglich.
Arbeitende Rentner Opfer des Fiskus
Ältere Arbeitnehmer werden zur beliebten Waffe im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Damit diese aber auch übers Pensionsalter hinaus arbeiten, brauche es mehr Anreize, findet die FDP. Blue News schreibt dazu:
Damian Müller hat dazu eine Motion eingereicht. Sie verlangt, dass das Arbeiten nach der Pensionierung attraktiver wird. Sie wurde am Mittwoch im Ständerat behandelt. Geht es nach Müller gibt es gleich mehrere Probleme, die bei der AHV21-Revision stark unterschätzt wurden, wie er schreibt.
So sei einerseits der AHV-Freibetrag nach Erreichen des Pensionsalters zu tief, andererseits seien auch die Kürzungsansätze bei der Frühpensionierung und die Zuschläge beim Rentenaufschub zu tief. «Unter dem Strich werden Rentner*innen, die freiwillig über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, geradezu pönalisiert und geschröpft», schreibt Müller.
Bessere Absicherung von Vorsorgegeldern
(sda) Der Ständerat will Vorsorgeguthaben bei Freizügigkeits- und Säule-3a-Stiftungen besser absichern. Im Auge hat er dabei, was bei Bankenkonkursen mit den Geldern passiert.
Mit 37 zu 0 Stimmen bei sechs Enthaltungen nahm die kleine Kammer eine Motion des Zuger Mitte-Ständerats Peter Hegglin an. Der Vorstoss geht an den Nationalrat. Hegglin möchte, dass künftig auch Guthaben über 100’000 Franken konkursrechtlich privilegiert behandelt werden. Zudem möchte er eine schnellere Auszahlung der Gelder an die Stiftungen und damit die Versicherungsnehmer.
Splitting in der 2. Säule?
pw. Gopfried Stutz, alias Claude Chatelain, legt im Blick dar, weshalb das von der nationalrätlichen SGK eingereichte Postulat für ein Splitting in der 2. Säule “reines Wunschdenken” ist; genauer wäre wohl der Ausdruck “reiner Unfug”. Aber es reicht wohl der Hinweis, dass das Postulat in der Sondersession im Mai zustande kam, die ausser Unfug aber auch gar nichts zustande brachte.
Der Nationalrat hat in der Sondersession von Anfang Mai ein Postulat der nationalrätlichen Sozialkommission angenommen. Danach hat der Bundesrat in einem Bericht zu prüfen, wie im Beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) ein Splittingmodell für Paare in Abhängigkeit von Kindern implementiert werden könnte. Sobald also ein Kind geboren ist, soll das Pensionskassenguthaben beider Elternteile zu je 50 Prozent aufgeteilt werden.
Auf den ersten Blick erscheint das zeitgemäss. Und es könnte das Problem entschärfen, dass Frauen in der 2. Säule im Schnitt tiefere Leistungen bekommen als Männer. Doch wer verstanden hat, wie die 2. Säule konstruiert ist, kann sich kaum ausmalen, wie das in der Praxis funktionieren soll.
Der steigende Referenzzinssatz und die Mieten
Parl. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat sich einstimmig für die Annahme der Motion Engler 22.4448 «Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht» ausgesprochen, welche den Bundesrat beauftragt, eine Regelung zur zulässigen Nettorendite für Wohn- und Geschäftsräume vorzulegen.
Mit Urteil vom 26. Oktober 2020 (BGE 147 III 14) änderte das Bundesgericht die Praxis zur Berechnung der Nettorendite im Sinne von Artikel 269 OR dahingehend, dass die Nettorendite den Referenzzinssatz neu um 2 Prozent übersteigen darf. Das Urteil lässt aber die Frage offen, wie hoch die maximal zulässige Nettorendite ausfällt, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent übersteigt. Die Kommission hat verschiedene Experten zu dieser Frage angehört und daraus gefolgert, dass die Klärung dieser Frage durch den Gesetzgeber die Rechtssicherheit im Mietrecht erhöhen würde.
Die Fachleute haben verschiedene Lösungen vorgeschlagen, die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des Bundesrates zu prüfen sind.
Vernunft hat einen schweren Stand
Peter Aeschlimann, Bundeshausredaktor des Blick, berichtet über die Schwierigkeiten der FDP, die Renteninitiative zu verkaufen. Rot und Grün haben nur Hohn und Spott dafür übrig, die Mitte und die SVP wollen sich daran im Wahljahr nicht die Finger verbrennen. Aeschlimann schreibt:
Für die Linken ist die Renten-Initiative ein Geschenk, das man gerne annimmt. Grünen-Präsident Balthasar Glättli (51) sagt es eleganter: «Natürlich werden wir nicht aus Rücksicht auf den politischen Gegner einen Mantel des Schweigens darüber ausbreiten», man werde aber auch SVP und GLP nicht schonen. Die hätten mit ihrer ursprünglichen Unterstützung eines Gegenvorschlags im Parlament ihr wahres Gesicht gezeigt.
Für die Grünen komme eine automatische Erhöhung des Rentenalters aber niemals infrage. «Diesen Steilpass nehmen wir auf», sagt Glättli. «Aus dieser Sache kommen die Bürgerlichen so schnell nicht mehr raus.»
Auch Mattea Meyer (35), Co-Präsidentin der SP, möchte in den kommenden Monaten lieber nicht in freisinnigen Schuhen stecken. «Sie wissen, dass ihr Anliegen an der Urne chancenlos ist», sagt die Zürcher Nationalrätin. Der Bundesrat werde bis 2026 ohnehin eine neue Reform ausarbeiten.
Die FDP rede die AHV nur schlecht, um den Leuten Angst zu machen und sie zu überzeugen, in private Vorsorgeprodukte zu investieren. «Dort verdienen sich dann Versicherungen eine goldene Nase», kritisiert Meyer. Der harte Kurs, den die FDP bei der Vorsorge oder auch im Asylbereich fahre, sei ein Versuch, die SVP zu kopieren. Dabei sei klar: «Eine Anbiederung hilft immer dem Original.»
Am Freitag trugen die Jungfreisinnigen auf dem Bundesplatz die AHV symbolisch zu Grabe. Es machte den Eindruck, als glaubten die Initiantinnen und Initianten selbst nicht mehr an ihre Wiederbelebungsmassnahme.
Auffangeinrichtung soll weiter zinslos Gelder anlegen
awp. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet, wie es in der Botschaft des Bundesrats ans Parlament heisst. Mit dieser Massnahme soll die Auffangeinrichtung angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung besser abgesichert werden.
Keine Steuererleichterung für arbeitende Rentner
sda. Der Ständerat will die freiwillige Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters nicht steuerlich begünstigen. Anders als zuvor der Nationalrat hat er am Mittwoch eine entsprechende Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) abgelehnt.
Die kleine Kammer folgte oppositionslos dem Antrag seiner eigenen Wirtschaftskommission. Diese vertrat die Ansicht, die Forderung der Motion verstosse gegen das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Sie sei somit nicht mit der Verfassung vereinbar. Aus dem gleichen Grund stellte sich auch der Bundesrat gegen die Motion.
Ausserdem wandte die Ständeratskommission ein, die Motivation zur Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters habe weniger mit Steuern als mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt und dem familiären Kontext zu tun.
Im Nationalrat hatten sich im vergangenen September noch die Befürworterinnen und Befürworter der Motion durchgesetzt. Sie argumentierten unter anderem, ein steuerlicher Anreiz generiere finanzielle Polster zur Abfederung steigender Betreuungskosten im Alter, er leiste einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel und entlaste die Sozialwerke.
Mit dem Entscheid der kleinen Kammer ist der Vorstoss vom Tisch.
Postulat: Lebensarbeitszeit in der AHV
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie ein Modell «Lebensarbeitszeit» in der AHV umgesetzt werden kann.
Begründung: (…) Würde eine Lebensarbeitszeit eingeführt, müssen jene Personen länger arbeiten, die lange in Ausbildung waren und spät in den Beruf einsteigen. Wer beispielsweise 44 Jahre erwerbstätig war, hat Anspruch auf eine Rente. Wer folglich mit 21 Jahren erwerbstätig ist, kann mit 65 Jahren in Rente gehen, wer erst 26jährig berufstätig wird, hätte mit 70 Jahren das Rentenalter erreicht.
Der Bundesrat soll aufzeigen, wie ein Modell der Lebensarbeitszeit ausgestaltet werden kann. Dabei ist der Begriff «Erwerbstätigkeit» zu definieren (ab welchem Beschäftigungsgrad/Einkommen) sowie die erforderliche Dauer der Erwerbstätigkeit, Erwerbsunterbrüche, usw.
Eine Koppelung des Rentenalters an die Bildung, bzw. an die Jahre der Erwerbstätigkeit dürfte eine sozialpolitische gerechte und akzeptable Lösung schaffen. Diesbezügliche Vorarbeiten müssen geleistet werden, weshalb der Bundesrat aufgefordert wird, einen Bericht über Umsetzungsmodelle zu erstellen.
Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 3.5.2023 das Postulat angenommen.
Arbeiten bis 70? OMG!
Prof. Christoph Schaltegger erläutert in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger seine Ideen für eine Lebensarbeitszeit. Auszüge:
Der Nationalrat entscheidet am Mittwoch über ein Postulat zur Einführung der Lebensarbeitszeit: Statt fix mit 65 in Rente zu gehen, hätten wir gemäss diesem Modell alle eine bestimmte Anzahl Jahre zu arbeiten, ehe wir AHV beziehen dürften. Hoffen Sie auf ein Ja zum Postulat?
Ich finde das Modell interessant genug, um es vertieft zu prüfen. Ein Postulat bedeutet ja nicht, dass etwas gleich eingeführt wird. Der Bundesrat erhält dann den Auftrag, einen Bericht zu erstellen.
Eine Akademikerin, die mit 30 ins Erwerbsleben einsteigt, findet es aber vielleicht ungerecht, wenn sie erst mit 74 in Rente kann – während ihr Schulkollege, der mit 20 als Maurer anfing, sich schon mit 64 pensionieren lässt.
Wenn die Akademikerin später ins Erwerbsleben eingestiegen ist, arbeitet sie insgesamt nicht länger.
Aber sie bezieht dann weniger lang Rente.
Nicht unbedingt. Statistisch gesehen leben Menschen mit höherer Ausbildung und höherem Einkommen länger als Tiefqualifizierte. Teilweise sind sie vielleicht gesundheitsbewusster, aber sie haben auch die körperlich weniger verschleissenden Jobs. Tatsache ist, dass wir heute Leute mit langer Ausbildungszeit in Rente schicken, obwohl sie noch 10, vielleicht sogar 20 Jahre arbeiten könnten. Das ist doch ein Witz!
Ihre Modelle beruhen auf einer Lebensarbeitszeit von 44 Jahren. Wie kommen Sie genau auf diese Länge?
Aus dem Ziel folgt die ideale Länge. 44 Jahre, das entspricht dem Status quo mit Rentenalter 65. In Zukunft müsste sie auf etwa 47 Jahre bis 2050 ansteigen, um Erhöhungen der Mehrwertsteuer zu vermeiden. Die Länge sollte die demografische Wirklichkeit abbilden.
Tages-Anzeiger / Postulat Lebensarbeitszeit in der AHV
Postulat: BVG. Splitting der erworbenen Altersguthaben für Eltern; Update
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie im BVG ein Splittingmodell für Paare in Abhängigkeit von Kindern implementiert werden könnte. Dabei soll das Altersguthaben bei den Pensionskassen/Vorsorgeeinrichtungen zu je 50% auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Es ist aufzuzeigen, wie ein solches Modell ausgestaltet werden kann und welche Auswirkungen eine solche Anpassung auf das System der Altersvorsorge hätte.
Eine Minderheit der Kommission (Bircher, Aeschi Thomas, de Courten, Farinelli, Glarner, Nantermod, Rüegger, Schläpfer) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Update: Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 3.5.2023 das Postulat angenommen