HZ Insurance hat mit Laurent Schlaefli, Präsident von inter-penion und Geschäftsführer von Profond, ein Interview zu aktuellen Themen der beruflichen Vorsorge geführt. Dabei kam auch die neue Regelung der OAK für SGE zur Sprache. Auszüge:
Herr Schlaefli, wie gehen Sie mit den aktuellen Herausforderungen an den Finanzmärkten um?
Es gibt immer Herausforderungen – sowohl heute als auch in Zukunft. Deshalb überprüfen wir regelmässig unsere Anlagestrategie, um flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Aktuell sehen wir beispielsweise, dass Alternative Anlagen immer mehr an Attraktivität gewinnen, während der Schweizer Immobilienmarkt weniger interessante Wachstumschancen bietet. Aktien haben sich historisch als die attraktivste Anlageklasse erwiesen.
Welche Innovationen planen Sie, um sich im wettbewerbsintensiven Markt weiterhin zu differenzieren?
Ich würde nicht von einem intensiven Wettbewerb sprechen. Wir bewegen uns in einem Umfeld, in dem der Anbieterwechsel für KMU oft ein langwieriger und komplexer Prozess ist. Der Wettbewerb ist also moderat, bringt aber Effizienz und Innovation in die Branche. Als autonome Stiftung versuchen wir, unsere Leistungen an die Bedürfnisse unserer Kunden anzupassen.
Das betrifft nicht nur die klassischen Leistungen wie Alters-, Todes- und Invaliditätsabsicherungen, sondern auch zusätzliche Leistungen, die für angeschlossene Unternehmen und Versicherte einen Mehrwert gegenüber anderen Anbietern darstellen. So haben wir beispielsweise für die Art und Weise, wie wir mit unserem Ökosystem kommunizieren, den Innovationspreis von Finanz und Wirtschaft erhalten.
Ich gratuliere zum Innovationspreis! – Wie genau gewährleisten Sie eine ausgewogene Balance zwischen Rendite und Sicherheit für Ihre Versicherten?
Profond hat seit ihrer Gründung noch nie Sanierungsbeiträge von ihren Versicherten einfordern müssen. Finanzielle Sicherheit ist für uns zentral. Um diese zu gewährleisten, müssen potenzielle Neukunden bestimmte Kriterien erfüllen, die zur langfristigen Stabilität der Stiftung beitragen. Ohne diese Voraussetzungen machen wir keine Offerte. Auf der anderen Seite erlaubt uns unser positiver Cashflow, wie bereits erwähnt, Wertschwankungen aufzufangen. Dieser Aspekt wird von den Aufsichtsbehörden leider systematisch vernachlässigt zugunsten des Deckungsgrades, der nur eine Momentaufnahme an einem fixen Bilanzstichtag darstellt.
Sie sind Präsident des Pensionskassenverbandes inter-pension. Wie beurteilen Sie als Präsident das Abstimmungsergebnis vom 22. September?
Es ist tragisch, dass es den Politikern in 14 Jahren nicht gelungen ist, sich auf eine Reform der 2. Säule zu einigen. Ich glaube nicht, dass es in den nächsten Jahren eine weitere Reform geben wird und wir daher mit dem aktuellen Umwandlungssatz leben müssen. Es liegt an den Unternehmen und den Arbeitnehmern mit Hilfe der Pensionskassen, die positiven Elemente der Reform umzusetzen, darunter vor allem diejenigen, die mit Niedriglöhnen und Teilzeitarbeit zusammenhängen.
Welche übergreifenden Herausforderungen sehen Sie für die Schweizer Pensionskassenbranche?
Ich sehe vier grosse Herausforderungen. Die grösste Herausforderung ist sicherlich die Freiheit des Regulators, die Kompetenzen der Stiftungsräte, um jeden Preis begrenzen zu wollen und sich selbst Kompetenzen zuzugestehen. Eine weitere Herausforderung liegt bei den Politikern für die drei Säulen und die Vorteile der beruflichen Vorsorge zu werben. Die Digitalisierung der Branche sowie eine adressatengerechte Kommunikation in der Öffentlichkeit – insbesondere für Jugendliche- sind sicherlich auch nicht zu unterschätzen.
Der Regulator hat die Mehrverzinsungsmöglichkeit stark eingeschränkt. Dies wird für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sicherlich ein Nachteil gegenüber firmeneigenen Kassen. Wie werden sie mit dem umgehen?
Inter-pension steht dieser Regelung kritisch gegenüber, da die Orientierung an einer theoretischen Performance das dezentrale und eigenverantwortliche System der beruflichen Vorsorge untergräbt und die Risikofähigkeit einzelner Einrichtungen unberücksichtigt lässt. Zudem könnte die zulässige Verzinsung der Altersguthaben in bestimmten Fällen unter dem technischen Zinssatz liegen, was die Gleichbehandlung von Aktiven und Rentenbeziehenden gefährdet. Die zusätzlich eingeführte Obergrenze von maximal 2,5 Prozent-Punkten über dem Marktzins wirkt willkürlich und sachlich unbegründet. Wir bedauern, dass die Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen weiter beschnitten wird und stellen in Frage, wie verbindlich die neue Mitteilung tatsächlich ist.
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