Nach der gescheiterten Reform ist vor dem nächsten Versuch. NR Christian Lohr, Mitte, hat ein Postulat eingereicht, mit dem Ziel, im BVG Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte in einer kleinen Teil-Revision zu ermöglichen. Das Modell, das er dazu vorschlägt, ist jenes der Temporärbranche. Im eingereichten Text heisst es:
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie das bewährte Pensionskassenmodell der Temporärbranche als separate Lösung für flexibel Arbeitende im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) integriert werden kann.
In der Begründung wird ausgeführt:
im Modell der Personalverleiher die Eintrittsschwelle auf den Stundenlohn umgerechnet. Diese Schwelle liegt mit CHF 9.85 pro Stunde weit unter dem Mindestlohn im GAV Personalverleih. Ebenso wird der Koordinationsabzug bei Temporärarbeitskräften auf die Stunde berechnet.
Das Modell der Temporärbranche bietet damit einen kontinuierlichen Versicherungsschutz, was einen einen erheblichen Vorteil darstellt, insbesondere auch, da so der wichtige Schutz gegen Invalidität und Ansprüche für hinterbliebene Partner und Kinder ab der ersten Arbeitsstunde gewährleistet wird.