“Man stelle sich zwei Volksinitiativen vor. Die eine verspricht zusätzlichen Wohlstand, der vom Himmel fällt. Die andere verspricht Blut, Schweiss und Tränen. Welche ist wohl populärer? Etwa dies ist die politische Ausgangslage für die zwei Volksvorstösse zur Altersvorsorge, über die der Ständerat am Mittwoch debattierte.” Dies die ersten Zeilen des Beitrags von Hansueli Schöchli in der NZZ, der sich mit der Renteninitiative der Jungfreisinnigen und der SGB-Initiative für eine 13. AHV-Rente befasst.
AHV
Parlament lehnt Initiative für 13. AHV-Rente ab
(sda) Das Bundesparlament stellt sich gegen die Initiative “Für ein besseres Leben im Alter”. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat das Volksbegehren für einen Rentenzuschlag im Umfang einer 13. AHV-Rente abgelehnt.
In der kleinen Kammer setzte sich die bürgerliche Mehrheit mit 28 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung durch. In der Wintersession hatte schon der Nationalrat Nein zur Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) gesagt.
AHV und Rentenalter
SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen und FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt diskutieren im Politikum von Radio SRF über Rentenalter und die Renteninitiative der Jungfreisinnigen.
AHV: Kein voller Teuerungsausgleich
(sda) AHV-Rentner erhalten in diesem Jahr definitiv keinen vollen Teuerungsausgleich. Nach dem National- hat es am Donnerstag auch der Ständerat abgelehnt, auf eine entsprechende Umsetzungsvorlage einzutreten.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid äusserst knapp mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie folgte damit einer knappen Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Mit dem Entscheid ist die Änderung des AHV-Gesetzes vom Tisch. Der Nationalrat hatte es bereits am Mittwoch abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten.
Konkret ging es darum, ob zur im Januar vom Bundesrat vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent weitere 0,3 Prozentpunkte dazukommen sollten. Die Mehrkosten für die Jahre 2023 und 2024 hätten 418 Millionen Franken betragen. Sie sollten nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden.
Oeko-Kritik an Compenswiss
Der Tages-Anzeiger kritisiert das Verhalten des AHV-Ausgleichsfonds, dessen Vertreter nur an die Aktionärsversammlungen von Schweizer Firmen gehen. Zudem sei “ein Teil der AHV-Beiträge in heikle Bereiche investiert. Auf der vom TA erstellten Liste sind neben fossilen Energien und Autos auch Tabak, Amazon, Fleisch und Atomkraft aufgeführt – alles heikel. Im Artikel wird ausgeführt:
«Ungefähr ein Viertel unserer Anlagen sind in Aktien», sagt er. «Wir gehen aber nur bei den Schweizer Firmen an die Generalversammlung. Sie machen etwa 4 Prozent unseres gesamten Portfolios aus.» Dessen Volumen betrug Ende 2022 total 34,6 Milliarden Franken.
Mehr als die Hälfte davon ist in Obligationen angelegt, hinzu kommen 14,1 Prozent Immobilien-Anlagen. Der Zweck des Fonds ist, Geld nachzuschiessen, sollte das Umlageergebnis der drei Sozialversicherungen der ersten Säule ins Negative drehen, was aktuell jedoch nicht der Fall ist.
Sich an GVs von ausländischen Firmen zu engagieren, sei zu aufwendig, begründet Breval das Verhalten seines Fonds. Oft reiche zudem die Zeit nicht aus, um sich auf ausländische GVs vorzubereiten, die Informationen kämen meist zu kurzfristig. Weiter tendiere der Einfluss gegen null, wenn ein Schweizer Anleger einen ausländischen Grosskonzern beeinflussen wolle.
Compenswiss mit -12,8% Rendite
Der compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst 2022 mit einer negativen Performance von -12.85% ab. Die durchschnittliche Nettorendite über die letzten zehn Jahre erreicht 2.40%. Insgesamt betrug das verwaltete Vermögen per Ende 2022 37’282 Millionen Franken, gegenüber 40’882 Millionen Franken im Vorjahr.
Mit der Reform AHV 21, die im vergangenen September von Volk und Ständen angenommen wurde und im Januar 2024 in Kraft treten wird, soll das finanzielle Gleichgewicht der AHV um sieben bis acht Jahre gesichert werden.
Mitteilung compenswiss /
Präsentation
“Diese Zusatzrente ist überflüssig”
Die sogenannte AHV-Kinderrente ist nicht gerechtfertigt. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass Seniorenhaushalte mit Kindern heute kein allgemeines soziales Risiko darstellen, heisst es in der NZZ zu einer Studie des BSV.
Um die Frage zu klären, ob Kinder in Rentnerhaushalten ein soziales Risiko darstellen, haben die Verfasser der BSV-Studie die wirtschaftlichen Verhältnisse (Medianlöhne) von ähnlichen Haushalten, die keine Kinderrenten beziehen, verglichen.
Die Studie zeigt Erstaunliches: AHV-Rentner mit Kinderrenten sind länger erwerbstätig. Sofern sie zusammenleben, ist ihre EL-Bezugsquote mit 9,2 Prozent tiefer als die Durchschnittsquote von AHV-Rentnern (12,5 Prozent). Würde die Kinderrente wegfallen, betrüge die EL-Quote für Seniorenhaushalte mit Kindern noch 12,4 Prozent. Dies heisst nichts anderes, als dass wegfallende Seniorenkinderrenten keinen deutlich gesteigerten Bedarf an Ergänzungsleistungen auslösen würden.
Seniorenhaushalte mit Kindern stellen kein allgemeines soziales Risiko dar. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht rechtfertigt es sich seit Jahren nicht mehr, rund 25 000 pensionierte Väter im In- und Ausland zu alimentieren, deren Bedarf augenscheinlich nicht besteht. Das gut eingeführte Ergänzungsleistungsrecht, das verfassungsrechtlich zusammen mit der AHV- oder der IV-Rente den Existenzbedarf sichert, steht dort offen, wo tatsächlich Bedarf besteht.
SGK-S: Ablehnung der Renteninitiative
SGK. Mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» (22.054) zur Ablehnung zu empfehlen. Sie hat sich dabei auch mit der Möglichkeit eines indirekten Gegenentwurfes befasst, jedoch mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen, keinen solchen auszuarbeiten.
Nach dem knappen Volks-Ja zur AHV 21 im vergangenen Herbst hält die Kommissionsmehrheit eine weitere Anpassung des Rentenalters zum jetzigen Zeitpunkt nicht für opportun. Zwar sei die Finanzierung der AHV nach 2030 weiterhin nicht gesichert, der Bundesrat sei jedoch mit der Annahme der Motion «Auftrag für die nächste AHV-Reform» (21.3462) bereits im September 2021 beauftragt worden, dem Parlament bis am 31. Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. An diesem Zeitplan will die Kommission festhalten, damit die Frage der langfristigen Sicherung der Finanzierung der AHV sorgfältig geprüft werden kann. So könne vor weiteren Reformschritten auch das Inkrafttreten der mit der AHV 21 beschlossenen Anpassungen abgewartet werden.
Trotz Reform: AHV mit Finanzierungslücke
Abbildung 1: AHV 21 reduziert die Finanzierungslücke um circa ein Drittel
In Prozent des BIP, Basisjahr 2019, Produktivitätswachstum 1,2 Prozent, realer Zinssatz 2,2 Prozent
UBS. Die Finanzierungslücke der staatlichen Vorsorge bleibt auch nach der gelungenen Reform AHV 21 im September 2022 enorm. In einem neuen Bericht analysieren UBS-Vorsorgeexperten zusammen mit der Universität Freiburg im Breisgau Szenarien zur Erhöhung des Referenzalters und deren Auswirkungen auf die AHV-Finanzierungslücke.
Eine Eliminierung der Lücke und damit eine nachhaltige Sicherung des Lebensstandards zukünftiger Generationen ist – in der Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern – möglich.
Die AHV-Finanzierungslücke betrug 2019 noch rund 1165 Milliarden Franken. Per 2020 trat die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) in Kraft, womit sich die Lücke auf knapp 909 Milliarden Franken verringerte. Das ist neben der Reform auch dem positiven Wirtschaftswachstum 2018 zu verdanken.
Nach der erfolgten Annahme der AHV 21 im Herbst 2022 wird sich die Lücke voraussichtlich weiter auf 654 Milliarden Franken reduzieren, das sind etwa 90 Prozent des BIP 2019 (Abb. 1). Zwar schreibt die staatliche Vorsorge dank der beiden genannten Reformen bis etwa 2030 schwarze Zahlen. Doch ohne weitere Massnahmen werden danach erneut Defizite entstehen.
“Unausgewogene Teuerungsanpassung der AHV-Renten”
Der Arbeitgeberverband schreibt zum Entscheid des Parlaments für einen ausserordentlichen und vollständigen Teuerungsausgleich der AHV-Renten:
Nach dem Erstrat hat nun auch der Ständerat die Motion der Mitte-Fraktion, die einen ausserordentlichen und vollständigen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten fordert, gutgeheissen. Die Arbeitgeber hatten sich vom Ständerat eine Gegensteuer erhofft und kritisieren die unnötige und willkürliche finanzielle Umverteilung.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bedauert die Annahme der Motion und folgt dabei mehrheitlich der Argumentation des Bundesrates. Eine vollständige und aufgrund der alleinigen Grundlage der Teuerung zu erfolgende Anpassung der Renten, wie sie das Parlament nun beschlossen hat, ist aus verschiedenen Gründen nicht zielführend: Erstens passt der Bundesrat die Renten per Gesetzesgrundlage alle zwei Jahre an – so beschloss er die nächste Anpassung von 2,5 Prozent per 1. Januar 2023. (…)
Zweitens gewichtet man mit der jetzt von den Räten verabschiedeten Lösung die Preisentwicklung und damit die laufenden Renten viel stärker als die neuen Renten, was gegen das Prinzip einer nachhaltigen, alle Realitäten berücksichtigenden Anpassung geht. Gegen den Motionsvorschlag spricht zudem die schwierige finanzielle Lage der ersten Säule. Darüber darf auch die Abstimmung vom 25. September 2022 nicht hinwegtäuschen, ächzt die AHV doch erheblich unter den demografischen Veränderungen unserer Gesellschaft.
1 Million Renten ins Ausland
ZAS. Jeden Monat werden in 180 Ländern weltweit Renten im Wert von über 627 Mio. Franken ausbezahlt. Im Jahr 2022 hat die ZAS den Meilenstein der millionsten Rente erreicht!
Ausgleichskassen gegen Sonderzuschlag auf AHV-Renten
Der von beiden Parlamentskammern geforderte Rentenzuschlag wegen der Teuerung bringe sozialpolitisch nichts und produziere wegen Kleinbeträgen administrativen Zusatzaufwand. Das schreiben die AHV-Durchführungsstellen in einem Brief an alle Ständeräte.
Finanzperspektiven der AHV bis 2050
Nach langem Widerstand hat die Verwaltung im Auftrag der SGK-N eine Langfristprognose für das Umlageergebnis der AHV erstellt. Die Zahlen zeigen: ab 2029 geht es trotz AHV 21 rasch in den roten Bereich. Mit der drohenden Initiative für eine 13. AHV-Rente wären wir schon 2026 so weit. Alles weitere ist natürlich mit erheblicher Unsicherheit verbunden, die sich aber darauf beschränkt, wie gross schliesslich das Defizit sein wird.
Höhere AHV-Renten
Mitg. Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225 (1195) Franken pro Monat, die Maximalrente 2450 (2390) Franken.
Der Entscheid basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Dieses Jahr geht man von einer Teuerung von 3 % und einer Lohnerhöhung von 2 % aus. Dies ergibt einen Mischindex von 2,5 % und führt zu einer Rentenerhöhung, welche die Teuerung beinahe vollständig ausgleicht. Der Bundesrat hat die Renten 2021 zuletzt angepasst, als er die AHV/IV Mindestrente auf 1195 Franken festgesetzt hatte.
Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 1370 Millionen Franken. Davon entfallen 1215 Millionen Franken auf die AHV, wovon 245 Millionen Franken zulasten des Bundes gehen (20,2 % der Ausgaben).
Voller AHV-Teuerungsausgleich für 2023
SDA. Der Ständerat will wie der Nationalrat für 2023 den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Er hat am Montag entsprechenden Motionen von SP und Mitte zugestimmt.
Paul Rechsteiner (SP/SG) und Pirmin Bischof (Mitte/SO) verlangten in inhaltlich übereinstimmenden Motionen die Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, und dies spätestens bis Anfang 2023. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament ein Konzept dazu vorlegen, wie die Renten bei einer Teuerung von mehr als zwei Prozent künftig regelmässig angepasst werden können.