In der Herbstsession vom 8. bis 26. September 2025 hat sich das Parlament unter anderem mit folgenden Vorlagen der sozialen Sicherheit befasst: Finanzierung der 13. AHV-Rente, Details der künftigen Kita-Hilfen und Long-Covid-Strategie.
Sozialversicherung
AHV: Ausbau ohne Grenzen
Der Einbusse von 3,3 Mrd. p.a. für Ehepaare stehen 3,5 Mrd. für Vorteile durch die Ehe bei der AHV entgegen.
Der Wegfall der Plafonierung der AHV-Leistungen für Ehepaare – das Ziel der Mitte-Initiative – ist so teuer wie fragwürdig. Aber augenscheinlich populär. FDP, SVP und GLP haben gemeinsam und hinter verschlossenen Türen einen Gegenvorschlag ausgeheckt. Er ist etwas billiger, aber nicht gratis. Fabian Schäfer berichtet in der NZZ.
MoreMit Mehrkosten von 3,5 bis 4 Milliarden Franken im Jahr kommt die Mitte-Initiative beinahe an die 13. AHV-Rente heran, die das Volk vor einem Jahr beschlossen hat. Doch das Begehren gilt als populär, und die Mitte macht bis jetzt keine Anstalten, sich auf einen Kompromiss einzulassen.
Das sorgt für Nervosität im bürgerlichen Lager. In der laufenden Session befasst sich das Parlament zum ersten Mal mit der Initiative, allerdings nur indirekt: Der Nationalrat diskutiert kommende Woche über einen möglichen Gegenvorschlag, der das Anliegen zwar aufnehmen, den Schaden für die AHV aber eindämmen soll.
Das ist nicht ganz einfach, wie sich nun zeigt. SVP, FDP und GLP haben hinter verschlossenen Türen einen gemeinsamen Gegenvorschlag erarbeitet. Mittlerweile liegen die amtlichen Zahlen dazu vor, die zeigen, was die finanziellen Folgen wären.
«Wir schieben die Probleme vor uns her»
Mehr AHV, mehr Kosten. Das geht auch zu Lasten der Wirtschaft und des Gewerbes. Urs Furrer, Direktor des Gewerbeverbands, äussert sich in einem Interview mit der NZZ und verlangt ein höheres Rentenalter. Auszüge:
Der Nationalrat will die Mehrwertsteuer bis 2030 erhöhen, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Herr Furrer, was bedeutet dies aus Sicht des Gewerbes?
Das ist die zweitschlechteste Lösung. Noch schlechter wäre eine Erhöhung der Lohnbeiträge, die Angestellte und Arbeitgeber bezahlen müssen. Aber auch wenn die Mehrwertsteuer steigt, werden die kleinen und mittleren Unternehmen dies unmittelbar spüren. Die Kaufkraft wird sinken. Wir haben immer gesagt, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente sichergestellt werden muss – aber in Verbindung mit einer Strukturreform der AHV. Die demografische Entwicklung ist bekannt, die Zahl der Pensionierten nimmt schnell zu. Wir haben ein ernsthaftes Problem, das wir aber seit Jahren vor uns herschieben.
Was schlagen Sie konkret vor?
Wir verlangen eine Anpassung des Rentenalters . . .
. . . also eine Erhöhung?
Eine Anpassung nach oben, natürlich. Über die konkrete Umsetzung kann man reden. Eine Option ist das Modell der Lebensarbeitszeit: Damit könnten Personen, die jung ins Berufsleben einsteigen, früher in Rente gehen als beispielsweise Akademiker. Im Gegenzug zum höheren Rentenalter würden wir eine Erhöhung der Mehrwertsteuer akzeptieren. Eine reine Finanzierungsvorlage hingegen lehnen wir ab. Die Schweiz hat jetzt lange genug immer weitere Zusatzfinanzierungen für die AHV beschlossen. Das geht auf Dauer nicht auf, wir können die Strukturreform nicht ewig aufschieben. Je länger wir warten, desto grösser werden die Probleme. Wir unterstützen den Vorschlag der FDP, die eine Schuldenbremse für die AHV will: Sinkt ihr Fonds unter eine bestimmte Schwelle, steigen automatisch die Mehrwertsteuer und das Referenzalter. Das wäre pragmatisch: Die Massnahmen greifen erst, wenn es wirklich nötig ist.
SGK-N folgte knapp einem Vorschlag von FDP, SVP und GLP
Fabian Schäfer schreibt in der NZZ über die Hintergründe und Weiterungen des SGK-N Entscheids:
MoreEine Allianz aus SVP, FDP und GLP hat beschlossen, die Mitte-Initiative mit einem Gegenvorschlag zu kontern. Er würde ausschliesslich für Ehepaare gelten, die erst nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Für alle anderen, die zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert sind, bleibt alles gleich.
Der Vorschlag umfasst eine Art Gegengeschäft: Auf der einen Seite soll die Obergrenze bei den Renten von Ehepaaren wegfallen, wie dies die Mitte verlangt. Auf der anderen Seite müssten Verheiratete aber auf den Grossteil ihrer heutigen Vorteile verzichten.
Sie sollen nicht nur den geplanten Abbau bei den Witwenrenten in Kauf nehmen, sondern auch die Abschaffung der heutigen Rentenzuschläge für Verwitwete. Diese machen 1,4 Milliarden Franken im Jahr aus und stehen ebenfalls nur Personen zu, die verheiratet waren. Relevant sind sie vor allem für Pensionierte mit tieferen Renten, weil sie nach oben begrenzt sind. (…)
Arbeitgeber begrüssen SGK AHV-Entscheide
Barbara Zimmermann-Gerster vom Schweiz. Arbeitgeberverband begrüsst die Entscheide der SGK-N zur AHV. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats habe den Ausbauplänen des Ständerats zur Finanzierung der 13. AHV-Rente eine klare Absage erteilt. Höhere Lohnabgaben seien in konjunkturell unsicheren Zeiten untragbar, so die Mehrheit der Kommission. Stattdessen soll die Zusatzrente befristet über eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. Auch die vorauseilende Umsetzung der Ehegattenplafonds-Initiative, die massive Mehrkosten verursachen würde, lehnt die SGK-N ab und stellt einen tragfähigen Gegenvorschlag in Aussicht.
Positiv stellt sich Gerster zum Vorschlag einer Schuldenbremse in Form eines Automatismus: Fällt der AHV-Fonds unter 90 Prozent der Jahresausgaben, würden Mehrwertsteuer und Rentenalter jeweils moderat steigen. Dieser Mechanismus, den Arbeitgeberkreise befürworten, soll die Finanzierung langfristig sichern – und könnte nach ihrer Ansicht politisch konsensfähig sein.
SGK-N will Gegenvorschlag zur Abschaffung des Ehepaar-Plafonds
Die Sozialkommission des Nationalrats schreibt in einer Mitteilung zu den Beschlüssen betr. AHV:
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission die Änderung des AHVG zur Reform der Hinterlassenenrenten (24.078) in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie beantragt, die Vorlage des Bundesrates zu ergänzen und sie der Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (25.035) als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen:
- Neue Ehepaar-Renten sollen nicht mehr plafoniert werden. Für laufende Renten soll der Plafonds von 150 Prozent weiterhin gelten (12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen).
- Der Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent soll für neue AHV- oder IV-Rentenbeziehende abgeschafft werden (13 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Wer schon eine AHV- oder IV-Rente bezieht und verwitwet, soll weiterhin für den Zuschlag berechtigt sein. Ebenso nicht betroffen sind aktuell ausgerichtete Zuschläge.
- Nichterwerbstätige Ehegatten sollen nicht mehr von der Beitragspflicht befreit werden können (18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
- Es sollen keine neuen Alterskinderrenten in der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgerichtet werden, laufende Renten sind nicht betroffen (12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
Verschiedene Minderheiten beantragen, die genannten Elemente nicht abzuschaffen oder den Rentenplafonds für Ehepaare generell auf 175 Prozent zu erhöhen. (…)
AHV-Rente: Finanzierung durch befristete MWSt-Erhöhung
Die Kommission hat die beiden Entwürfe zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Nach der Analyse mehrerer Finanzierungsmodelle stimmt sie im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrates zu.
Die 13. AHV-Rente soll ausschliesslich durch eine MWST-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte finanziert werden. Nach Kenntnisnahme von den neuen Finanzperspektiven der AHV stellt die Kommission aber fest, dass die Umlagedefizite geringer ausfallen als vom Bundesrat bei der Ausarbeitung der Botschaft erwartet.
Sie ist darum der Ansicht, dass im Hinblick auf die anstehende strukturelle und nachhaltige Reform der AHV nur eine Übergangsfinanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen ist, und beantragt deshalb, die MWST-Erhöhung bis 2030 zu befristen. Im Weiteren beantragt sie mit 20 zu 5 Stimmen, auf die vom Bundesrat beantragte Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zu verzichten.
Mit einer kleinen Schraubendrehung die Probleme erleichtern
Hansueli Schöchli, ein sicherer Wert, wenn es darum geht, die Sozialversicherungs-Spekulationen und Träume der Bundespolitiker auf den Boden der Realitäten zurückzuholen, beleuchtet in der NZZ die neusten Schätzungen zur Entwicklung der AHV-Finanzen.
MoreWenn jede Schätzkorrektur ein paar Milliarden Franken bringt, muss man sich für die Zukunft der AHV keine Sorgen machen. Noch im Mai 2024 war laut dem mittleren Bundesszenario zu erwarten, dass die AHV 2035 ohne Sanierungsmassnahmen ein Defizit von 8,9 Milliarden Franken produzieren würde.
Nach dem Entdecken unrealistischer Annahmen und Formeln sah das Bild aufgrund des verbesserten Schätzmodells deutlich weniger düster aus – mit einem geschätzten Defizit von 6,1 Milliarden für 2035.
Nach der jüngsten Korrektur von dieser Woche beträgt das erwartete Minus im mittleren Szenario noch 4,2 Milliarden Franken. Die genannten Zahlen beziehen sich auf das Umlageergebnis – Einnahmen minus Ausgaben ohne Berücksichtigung der stark schwankenden Kapitalerträge.
Die jüngste Korrektur enthielt keine erneute Revision des Schätzmodells; es war vielmehr eine «normale» Korrektur, vor allem als Folge der günstigeren Demografieszenarien.
Wie immer lässt sich nicht voraussagen, ob die neusten Zahlen eher zu pessimistisch oder zu optimistisch sind. Klar ist nur die grosse Unsicherheit: Die Schätzbandbreite für das Umlagedefizit 2035 reicht nun je nach Annahmen von 900 Millionen bis zu 7,2 Milliarden Franken. Jeder darf sich hier nach seinem Gusto etwas aussuchen.
Grundversorgung statt AHV und andere Träumereien
Der im linken Spektrum anzusiedelnde Soziologe François Höpflinger macht sich keine Sorgen um die AHV oder den demographischen Wandel. Der sei ohnehin nur ein Übergangsproblem. Ist er aber nicht, weil bei einer Geburtenrate unter 2,1 die nachfolgende Generation laufend kleiner verglichen mit der vorangegangenen ausfällt. Die Bevölkerungsgrösse schrumpft stets weiter. Und solange zudem die Geburtenrate zurückgeht – und das tut sie praktisch weltweit – verschlechtert sich damit auch fortwährend das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionierten (ceteris paribus). Erst bei einer stabilen Geburtenrate stabilisiert es sich. Davon kann derzeit keine Rede sein, weshalb auch nicht von einem «Übergangsproblem» gesprochen werden kann. Höpflinger macht sich vor allem Sorgen um die mangelnde soziale Gerechtigkeit und schlägt vor, die diversen Sozialversicherungszweige durch eine Grundversorgung zu ersetzen. Auszüge aus dem Interview im Tages-Anzeiger.
Herr Höpflinger, jetzt geht die Boomergeneration langsam in Rente, und die Frage der «Generationengerechtigkeit» wird virulent. In Deutschland wird ein Boomer-Solidaritätsbeitrag für reiche Rentner diskutiert. Ist der Aspekt «Generationengerechtigkeit» überhaupt der richtige Ansatz?
Sagen wir so: Die Rentenversprechen, die man einst jenen gab, die nun pensioniert werden, waren im Grunde zu gross. Durch die längere Lebenserwartung und weil sich die Einzahlungen auf weniger Schultern verteilen als früher, muss die Lücke durch die Menschen im Arbeitsleben aufgefangen werden: Das ist schon eine negative sozialpolitische Generationenbilanz. Aber es nur so zu betrachten, ist zu einseitig.
Welchen Blickwinkel schlagen Sie vor?
Zuerst den demografischen: Das Problem besteht ohnehin nur vorübergehend – bis die geburtenstarken Jahrgänge verstorben sind. Gerade ein reiches Land wie die Schweiz kann diese Phase von rund zwei Jahrzehnten mühelos stemmen. Die AHV ist gut aufgestellt. Katastrophenszenarien zu zeichnen, ist vor allem ein politisches Kampfmittel und eine Strategie der Finanzindustrie. Dies schon seit den 1990ern.
Was meinen Sie mit «politisches Kampfmittel»?
Die sogenannte Generationenbilanz ist sehr theoretisch und lenkt davon ab, dass die Oligarchisierung der Gesellschaft weit mehr Ungleichheit verursacht. Es stimmt, dass die Jungen heute besonders pessimistisch in die Zukunft schauen und sich machtlos fühlen, aber weniger wegen der «Generationenungerechtigkeit». Die Ungerechtigkeit innerhalb der gleichen Generation ist nämlich viel schlimmer, die Ungleichheit zwischen Arm und Reich viel grösser. Ein armer Rentner in der Schweiz stirbt zum Beispiel signifikant früher als ein reicher Rentner, der stets einen besseren Lohn hatte.
Aktualisierte Finanzperspektiven für AHV und IV
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Finanzperspektiven der AHV und IV bis 2040 aktualisiert. Die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente führt ab 2026 demnach zu wachsenden negativen Umlageergebnissen in der AHV. Im zugrundeliegenden Referenzszenario beträgt das Umlagedefizit im Jahr 2035 rund 4,2 Milliarden Franken.
Für die IV wird im Referenzszenario in den kommenden Jahren mit einem jährlichen Umlagedefizit von rund 300 Millionen Franken gerechnet. Hauptgrund ist der starke Anstieg der Neurenten in der IV. Die aktualisierten Perspektiven basieren unter anderem auf neuen Demografieszenarien und Konjunkturprognosen des Bundes sowie auf den Rechnungsabschlüssen der Ausgleichsfonds.
Welches ist der bessere Deal?
AHV oder berufliche Vorsorge? Hängt vom Einkommen ab und damit, wie stark man vom enormen Umverteilungseffekt der AHV profitiert – oder ihn finanziert. Werner C. Hug schreibt dazu in der Gewerbezeitung:
MoreDie Renten der AHV wirken solidarisch ausgleichend. So werden mit der 13. Rente über 95 Prozent der Rentenempfänger von der Pensionierung bis zum Tod mehr Geld erhalten, als sie je einbezahlt haben.
Dies dank der immensen Umverteilung: Hohe Lohneinkommen werden unbeschränkt mit AHV-Beiträgen belastet, während die Maximalrente fixiert ist. Nach 44 Beitragsjahren bekommen die kleinsten Lohneinkommen monatlich 1260 Franken, während die Höchstlohnempfänger im Maximum nur das Doppelte erhalten.
Innerhalb der AHV bestehen weitere Umverteilungen zugunsten der Tieflöhner. Wer in seinem aktiven Leben ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 64’000 Franken über die 44 Jahre – monatlich im Schnitt rund 5300 Franken – verdient hat, übertrifft mit seiner lebenslang ausbezahlten und über den Mischindex angepassten Rente deutlich alle seine AHV-Beiträge.
IV vor dringender Reform
Simon Schnyder beschreibt in der Gewerbezeitung die problematische Entwicklung der IV, für welche der Bundesrat eine Revision angekündigt hat. Im Fokus steht insbesondere die stark gestiegene Zahl von psychisch bedingten Renten für Jüngere. Er plädiert für eine Anhebung des Mindestalters für die Gewährung einer Rente, zum Beispiel auf 30 Jahre.
MoreNach der AHV tritt nun auch die Invalidenversicherung (IV) in eine entscheidende Phase. Die Warnsignale häufen sich: Explosion der Neurenten, immer mehr psychische Fälle bei Jugendlichen – und aus dem Ruder laufende Kosten. Die vom Bundesrat angekündigte IV-Revision ist notwendig.
Aber sie wird sich nicht auf einige technische Anpassungen beschränken können. Und eines ist klar: Eine weitere Erhöhung der Arbeitskosten in Form von höheren Lohnbeiträgen zur Rettung der IV ist inakzeptabel. Denn bereits für die Finanzierung der 13. AHV-Rente drohen den Arbeitnehmern und Unternehmen Milliarden von Franken an Zusatzkosten.
Die Wirtschaft ist zudem weder die Auslöserin noch die Verantwortliche für den massiven Anstieg der IV-Renten, insbesondere bei jungen Erwachsenen. Dieses Phänomen ist in erster Linie gesellschaftlich und nicht konjunkturell bedingt.
Die Kosten der AHV-Lücke
Unter der Rubrik «Gesch gwüsst» zeigt der Beobachter auf, was Versicherte schon mit einer einzigen Lücke bei ihren AHV-Beitragszahlungen an Rente verlieren können und anderes Wissenswertes zum Thema.
Und es ist leider schnell passiert – wenn man Lücken in der AHV hat. Die entstehen, wenn man nicht jedes Jahr den Mindestbetrag einbezahlt. Schon wegen eines Lückenjahrs kann man 13’920 Franken an Rente verlieren.
Minimalbetrag … Wie viel ist das? Angestellte, die das Minimaleinkommen erreichen, sind fein raus – weil dann auch genug in die AHV ging. Für 2025 sind das für Angestellte 5000 Franken (pro Jahr, nicht pro Monat).
Und wenn ich nicht arbeite? Nichterwerbstätige müssen für dieses Jahr selber mindestens 530 Franken jährlich einzahlen. Das gilt etwa für Leute unter 25, die noch studieren. Oder Weltreisende. Oder ausgesteuerte Arbeitslose.
Der Betrag ändert sich jedes Jahr ein wenig. Die Beitragstabelle von Ahv-iv.ch gibt Auskunft dazu.
Und wie sehe ich, ob ich Lücken habe? Das ist ganz einfach. Im AHV-Auszug steht, wie viel man pro Jahr verdient hat. Wenn man nicht genug verdient hat, damit der Mindestbetrag einbezahlt wurde, gibt es eine Lücke.
In diesem «Hesch gwüsst?» haben wir es erklärt. (Und hier kann man den Auszug direkt bestellen.)
IV-Renten für junge Menschen – kollabiert das System?
Der Tagesanzeiger beschäftigt sich in zwei Interviews und einem Podcast mit der rasch zunehmenden Anzahl psychischer Erkrankungen junger Menschen.
Die beiden interviewten Psychologen vertreten unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema. Thomas Ihde erkennt eine tatsächliche Zunahme der Erkrankungen, während Niklas Baer meint, dass es primär die Diagnosen sind, die in den letzten Jahren markant zugenommen haben.
Entsprechend der Unterschiede in ihren Einschätzungen kommen die beiden auch zu unterschiedlichen Meinungen darüber, was angesichts des enormen Problems unternommen werden sollte.
MoreFDP: Höheres Rentenalter, höhere Mehrwertsteuer
Fabian Schäfer stellt in der NZZ die Ideen von FDP und GLP zur Finanzierung der AHV vor und kommentiert den Ausgang der SGK-N Sitzung vom 4.7.25.
MoreDie Hektik im Bundeshaus ist gross, die Suche nach einer Lösung läuft auf Hochtouren. Der Ständerat hat im Juni eine Vorlage von geradezu monumentalen Dimensionen beschlossen: Er will die AHV einseitig über höhere Abgaben stabilisieren.
Nicht nur die Mehrwertsteuer soll steigen, sondern auch die Lohnbeiträge. Acht bis neun Milliarden Franken im Jahr will die Mitte-links-Mehrheit des Ständerats zusätzlich eintreiben, hauptsächlich zulasten der jüngeren Generationen. Ob dieser Plan auch im Nationalrat eine Chance hat, ist fraglich.
Die Spannung war deshalb gross, als sich diese Woche die Sozialkommission des Nationalrats zu einer Sitzung über die AHV traf. Herausgekommen sind interessante Ideen und erste Richtungsentscheide.
«Umverteilungsmanie oder Verantwortungslosigkeit»
Katharina Fontana geisselt in der NZZ den Ständeratsbeschluss zur Finanzierung bereits beschlossener und erhoffter AHV-Ausbaupläne mit deutlichen Worten.
More«Geht es um die AHV, spielt das Geld offenkundig keine Rolle: Eine Mitte-links-Allianz im Ständerat hat – unter gütiger Mithilfe von zwei welschen Freisinnigen – beschlossen, die Abgaben für die AHV schrittweise um 8 bis 9 Milliarden Franken zu erhöhen.
Dazu soll die Mehrwertsteuer, die erst kürzlich auf 8,1 Prozent angehoben wurde, einen Sprung auf 9,1 Prozent machen, zudem müssen die Erwerbstätigen ein weiteres Mal mehr vom Lohn abgeben. Der Entscheid ist in mehrfacher Hinsicht frivol.
Erstens beschränkt sich der Ständerat nicht darauf, allein die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Diese zusätzliche Wohltat, die sich die Schweizer gönnen, ist schon teuer genug: Sie kostet anfänglich rund 4 Milliarden Franken im Jahr, später sind es mehr als 5 Milliarden. Das Geld dazu ist – im Moment noch – vorhanden, in wenigen Jahren tun sich aber massive Lücken auf.