CHSS stellt in einem Beitrag von Sandy Outairo Geschichte, Funktionsweise und Leistungen der EL dar.
Sozialversicherung
SGK-S mit neuem Modell zur AHV-Finanzierung
Die Sozialkommission des Ständerats schreibt in einer Mitteilung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente:
MoreDie Kommission hat im Rahmen der Differenzbereinigung betreffend die Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine neue Kompromisslösung angenommen.
Sie kann den Willen des Nationalrates, die Finanzierung rasch sicherzustellen, nachvollziehen, ist jedoch der Meinung, dass eine befristete MWST-Erhöhung keine langfristigen Perspektiven bietet und den Finanzierungsbedarf nur aufschieben würde.
Aus Sicht der Kommission gewährleistet nur eine kombinierte Lösung aus einer Erhöhung der Lohnbeiträge und der MWST eine ausgewogene und solidarische Finanzierung. Sie stellt allerdings fest, dass die Parameter im Finanzierungsmodell des Ständerates dank der guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds in den letzten beiden Rechnungsjahren nach unten korrigiert werden können.
Die Kompromisslösung umfasst eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte und der MWST um 0,4 Prozentpunkte (anstatt wie vom Ständerat vorgesehen um 0,4 bzw. 0,5 Prozentpunkte). Angesichts der konjunkturellen Entwicklung verzichtet die Kommission auf eine gleichzeitige Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. (…)
Folgen der Teilzeitarbeit auf die Sozialleistungen
Die Folgen von Teilzeitarbeit, stark verbreitet vor allem bei Frauen, können bei der 2. Säule bekanntlich gravierend sein. Sie sind u.a. auch abhängig von der jeweiligen Regelung des Koordinationsabzugs. Sie sind weniger spürbar bei der AHV, machen sich aber auch bemerkbar bei der Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie bei den Leistungen der Erwerbsersatzordnung. Stéphanie Perrenoud schreibt in CHSS:
Abschliessend lässt sich festhalten: Teilzeitarbeit ermöglicht zwar eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, hat aber erhebliche Auswirkungen auf die Leistungen der Sozialversicherungen. In der ersten Säule sind die Auswirkungen auf die Rentenhöhe begrenzt. In der zweiten Säule hingegen, in der sich die Leistungshöhe direkt nach den individuellen Beiträgen richtet, beeinflusst Teilzeitarbeit die Rentenhöhe stark.
Überdies kann Teilzeitarbeit eine niedrigere Arbeitslosenentschädigung sowie eine geringere Deckung in der Unfallversicherung zur Folge haben und sich auf die Leistungen für Eltern auswirken. Die Zunahme von Teilzeitarbeit bei Personen mit hohen Einkommen stellt überdies eine Herausforderung für die künftige Finanzierung der AHV dar.
Ausgleichsfonds erzielt 6,3% Rendite
Compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst das Geschäftsjahr 2025 mit einer Nettorendite von 6,34 % ab. Das Ergebnis ist hauptsächlich auf Aktien, Gold und Währungseffekte zurückzuführen. Ende 2025 belief sich das verwaltete Vermögen auf 50’550 Millionen Franken, gegenüber 46’102 Millionen Franken im Vorjahr. Die kurz- und mittelfristigen Finanzperspektiven für den AHV- sowie den IV-Ausgleichsfonds blieben jedoch angespannt.
Trotz der positiven Rendite für 2025 befindet sich die AHV weiterhin in einer angespannten finanziellen Lage. Gemäss den Finanzperspektiven des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) werden ab 2026 die erwarteten Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken – insbesondere aufgrund der ungelösten Finanzierung der 13. AHV-Rente, die im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird und für die im Jahr 2025 Liquiditätsreserven in Höhe von 2 Milliarden Franken für die vorgesehenen Auszahlungen gebildet wurden.
Das BSV rechnet mit immer grösseren Umlagedefiziten, zumindest bis eine Lösung für die Finanzierung der 13. Rente gefunden ist. Manuel Leuthold, Verwaltungsratspräsident, präzisiert: «Kurzfristig könnte sich das Vermögen stabilisieren. Doch die gesetzliche Vorgabe, einen Fondsbestand von 100 % der jährlichen Ausgaben zu gewährleisten, wird wegen der 13. AHV-Rente immer schwieriger einzuhalten sein. Eine zusätzliche Finanzierung bleibt daher unerlässlich.»
Für die IV verschlechtern sich die Finanzperspektiven laut BSV deutlich, insbesondere aufgrund der stetig steigenden Zahl neuer Renten sowie der anhaltenden Unsicherheit über die Rückzahlung der IV-Schuld von 10.3 Milliarden Franken an die AHV. Um die für die Rentenzahlungen notwendige Liquidität sicherzustellen, plant compenswiss im Jahr 2026, Vermögenswerte in Höhe von rund 35 Millionen Franken pro Monat zu verkaufen.
«Die IV steht vor dem Bankrott»
Matthias Venetz schreibt in der NZZ über die besorgniserregende Entwicklung der IV und die Bemühungen von BR Baume-Schneider, ihr Einhalt zu gebieten. Sie dürften kaum ausreichen und zudem in die falsche Richtung gehen.
MoreDie Invalidenversicherung (IV) hat massive finanzielle Probleme. Laut Prognosen des Bundes übersteigen die Ausgaben des Sozialwerks die Einnahmen um 300 Millionen Franken jedes Jahr. Weil der IV schon jetzt flüssige Mittel und Anlagen fehlen – und sie die gesetzliche Mindestgrenze dafür bereits unterschreitet –, wäre sie ohne Gegenmassnahmen in 15 Jahren bankrott.
In den vergangenen Monaten haben verschiedene Experten Lösungsvorschläge für diese strukturelle Misere präsentiert. Am Mittwoch hat die Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider dem Bundesrat nun ihre Ideen präsentiert. Sie dürften zu reden geben.
So will der Bundesrat mithilfe einer neuen «Integrationsleistung» sicherstellen, dass Personen mit gesundheitlichen Problemen möglichst lange am Arbeitsmarkt teilnehmen oder aber rasch wieder dorthin zurückkehren können. Sollte all das nicht ausreichen, will er die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozent erhöhen. Das entspricht Mehreinnahmen von bis zu 1 Milliarde Franken.
Leitlinien zur AHV-Reform 2030
Der Bundesrat zeigt in einer Medienmitteilung auf, welche Wege und Ziele er für die Reform 2030 anpeilt und formuliert die Stossrichtung zur finanziellen Konsolidierung. Eine Erhöhung des Referenzalters ist nicht vorgesehen. In der Mitteilung heisst es u.a.:
MoreDie vom Bundesrat geplanten Massnahmen im Beitragsbereich zielen darauf ab, die Beitragserhebung fairer auszugestalten, Beitragslücken zu vermeiden und den sozialen Schutz älterer Menschen zu verbessern.
So soll für die oberen Einkommensklassen der Beitragssatz für Selbstständige (im Schnitt 8,1 %) an jenen der Arbeitnehmenden (8,7 %) angeglichen werden. Im Grundsatz wird jedoch die sinkende Beitragsskala für Selbstständigerwerbende mit geringem Einkommen beibehalten, um einen zu starken Anstieg ihrer Beiträge zu vermeiden.
Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, ungewöhnlich hohe Dividenden, die bestimmte Unternehmen an ihre Mitarbeiter-Aktionäre ausschütten, der Beitragspflicht zu unterstellen. Dividenden sind heute nicht AHV-pflichtig, was dazu führen kann, dass statt Lohn Dividenden ausbezahlt werden.
Im Mai hat der Bundesrat beschlossen, auf eine allgemeine Erhöhung des Referenzalters zu verzichten, aber die Anreize für längeres Arbeiten im Alter zu verstärken. Im Hinblick auf eine kommende Reform will er die Grundlagen für eine Flexibilisierung des Referenzalters schaffen. Dazu sollen alternative Modelle geprüft werden, die beispielsweise die Schwere der Arbeit, den Beruf oder das Ausbildungsniveau berücksichtigen.
Explodierende Gesundheitskosten und ihre Ursachen
(BAG) In den letzten zehn Jahren sind die Gesundheitskosten insgesamt um 37 % angestiegen: Von 66,6 Milliarden Franken im Jahr 2012 auf 91,5 Milliarden im Jahr 2022. Gemäss der neuen Studie machen NCDs (nicht übertragbare Krankheiten) mit 65,7 Milliarden Franken 72 % der Gesundheitskosten aus. Im Einzelfall sind die Behandlungskosten in diesem Zeitraum um 48 % gestiegen. Dies liegt zum Beispiel an den pflegeintensiven Behandlungen oder an den höheren Ausgaben für ambulante Leistungen.
Innerhalb der NCDs verursachten neurologische Erkrankungen mit 10,8 % der Gesamtkosten die höchsten Ausgaben, insbesondere Demenz. Es folgen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (10,4 %) wie Hypertonie oder Schlaganfall, psychische Erkrankungen (10,4 %) wie Depressionen, Erkrankungen des Bewegungsapparats (10 %) wie Rückenschmerzen sowie Krebserkrankungen (6,9 %).
MoreHerbstsession 2025: Themen der sozialen Sicherheit
In der Herbstsession vom 8. bis 26. September 2025 hat sich das Parlament unter anderem mit folgenden Vorlagen der sozialen Sicherheit befasst: Finanzierung der 13. AHV-Rente, Details der künftigen Kita-Hilfen und Long-Covid-Strategie.
AHV: Ausbau ohne Grenzen
Der Einbusse von 3,3 Mrd. p.a. für Ehepaare stehen 3,5 Mrd. für Vorteile durch die Ehe bei der AHV entgegen.
Der Wegfall der Plafonierung der AHV-Leistungen für Ehepaare – das Ziel der Mitte-Initiative – ist so teuer wie fragwürdig. Aber augenscheinlich populär. FDP, SVP und GLP haben gemeinsam und hinter verschlossenen Türen einen Gegenvorschlag ausgeheckt. Er ist etwas billiger, aber nicht gratis. Fabian Schäfer berichtet in der NZZ.
MoreMit Mehrkosten von 3,5 bis 4 Milliarden Franken im Jahr kommt die Mitte-Initiative beinahe an die 13. AHV-Rente heran, die das Volk vor einem Jahr beschlossen hat. Doch das Begehren gilt als populär, und die Mitte macht bis jetzt keine Anstalten, sich auf einen Kompromiss einzulassen.
Das sorgt für Nervosität im bürgerlichen Lager. In der laufenden Session befasst sich das Parlament zum ersten Mal mit der Initiative, allerdings nur indirekt: Der Nationalrat diskutiert kommende Woche über einen möglichen Gegenvorschlag, der das Anliegen zwar aufnehmen, den Schaden für die AHV aber eindämmen soll.
Das ist nicht ganz einfach, wie sich nun zeigt. SVP, FDP und GLP haben hinter verschlossenen Türen einen gemeinsamen Gegenvorschlag erarbeitet. Mittlerweile liegen die amtlichen Zahlen dazu vor, die zeigen, was die finanziellen Folgen wären.
«Wir schieben die Probleme vor uns her»
Mehr AHV, mehr Kosten. Das geht auch zu Lasten der Wirtschaft und des Gewerbes. Urs Furrer, Direktor des Gewerbeverbands, äussert sich in einem Interview mit der NZZ und verlangt ein höheres Rentenalter. Auszüge:
Der Nationalrat will die Mehrwertsteuer bis 2030 erhöhen, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Herr Furrer, was bedeutet dies aus Sicht des Gewerbes?
Das ist die zweitschlechteste Lösung. Noch schlechter wäre eine Erhöhung der Lohnbeiträge, die Angestellte und Arbeitgeber bezahlen müssen. Aber auch wenn die Mehrwertsteuer steigt, werden die kleinen und mittleren Unternehmen dies unmittelbar spüren. Die Kaufkraft wird sinken. Wir haben immer gesagt, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente sichergestellt werden muss – aber in Verbindung mit einer Strukturreform der AHV. Die demografische Entwicklung ist bekannt, die Zahl der Pensionierten nimmt schnell zu. Wir haben ein ernsthaftes Problem, das wir aber seit Jahren vor uns herschieben.
Was schlagen Sie konkret vor?
Wir verlangen eine Anpassung des Rentenalters . . .
. . . also eine Erhöhung?
Eine Anpassung nach oben, natürlich. Über die konkrete Umsetzung kann man reden. Eine Option ist das Modell der Lebensarbeitszeit: Damit könnten Personen, die jung ins Berufsleben einsteigen, früher in Rente gehen als beispielsweise Akademiker. Im Gegenzug zum höheren Rentenalter würden wir eine Erhöhung der Mehrwertsteuer akzeptieren. Eine reine Finanzierungsvorlage hingegen lehnen wir ab. Die Schweiz hat jetzt lange genug immer weitere Zusatzfinanzierungen für die AHV beschlossen. Das geht auf Dauer nicht auf, wir können die Strukturreform nicht ewig aufschieben. Je länger wir warten, desto grösser werden die Probleme. Wir unterstützen den Vorschlag der FDP, die eine Schuldenbremse für die AHV will: Sinkt ihr Fonds unter eine bestimmte Schwelle, steigen automatisch die Mehrwertsteuer und das Referenzalter. Das wäre pragmatisch: Die Massnahmen greifen erst, wenn es wirklich nötig ist.
SGK-N folgte knapp einem Vorschlag von FDP, SVP und GLP
Fabian Schäfer schreibt in der NZZ über die Hintergründe und Weiterungen des SGK-N Entscheids:
MoreEine Allianz aus SVP, FDP und GLP hat beschlossen, die Mitte-Initiative mit einem Gegenvorschlag zu kontern. Er würde ausschliesslich für Ehepaare gelten, die erst nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Für alle anderen, die zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert sind, bleibt alles gleich.
Der Vorschlag umfasst eine Art Gegengeschäft: Auf der einen Seite soll die Obergrenze bei den Renten von Ehepaaren wegfallen, wie dies die Mitte verlangt. Auf der anderen Seite müssten Verheiratete aber auf den Grossteil ihrer heutigen Vorteile verzichten.
Sie sollen nicht nur den geplanten Abbau bei den Witwenrenten in Kauf nehmen, sondern auch die Abschaffung der heutigen Rentenzuschläge für Verwitwete. Diese machen 1,4 Milliarden Franken im Jahr aus und stehen ebenfalls nur Personen zu, die verheiratet waren. Relevant sind sie vor allem für Pensionierte mit tieferen Renten, weil sie nach oben begrenzt sind. (…)
Arbeitgeber begrüssen SGK AHV-Entscheide
Barbara Zimmermann-Gerster vom Schweiz. Arbeitgeberverband begrüsst die Entscheide der SGK-N zur AHV. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats habe den Ausbauplänen des Ständerats zur Finanzierung der 13. AHV-Rente eine klare Absage erteilt. Höhere Lohnabgaben seien in konjunkturell unsicheren Zeiten untragbar, so die Mehrheit der Kommission. Stattdessen soll die Zusatzrente befristet über eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. Auch die vorauseilende Umsetzung der Ehegattenplafonds-Initiative, die massive Mehrkosten verursachen würde, lehnt die SGK-N ab und stellt einen tragfähigen Gegenvorschlag in Aussicht.
Positiv stellt sich Gerster zum Vorschlag einer Schuldenbremse in Form eines Automatismus: Fällt der AHV-Fonds unter 90 Prozent der Jahresausgaben, würden Mehrwertsteuer und Rentenalter jeweils moderat steigen. Dieser Mechanismus, den Arbeitgeberkreise befürworten, soll die Finanzierung langfristig sichern – und könnte nach ihrer Ansicht politisch konsensfähig sein.
SGK-N will Gegenvorschlag zur Abschaffung des Ehepaar-Plafonds
Die Sozialkommission des Nationalrats schreibt in einer Mitteilung zu den Beschlüssen betr. AHV:
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission die Änderung des AHVG zur Reform der Hinterlassenenrenten (24.078) in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie beantragt, die Vorlage des Bundesrates zu ergänzen und sie der Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (25.035) als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen:
- Neue Ehepaar-Renten sollen nicht mehr plafoniert werden. Für laufende Renten soll der Plafonds von 150 Prozent weiterhin gelten (12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen).
- Der Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent soll für neue AHV- oder IV-Rentenbeziehende abgeschafft werden (13 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Wer schon eine AHV- oder IV-Rente bezieht und verwitwet, soll weiterhin für den Zuschlag berechtigt sein. Ebenso nicht betroffen sind aktuell ausgerichtete Zuschläge.
- Nichterwerbstätige Ehegatten sollen nicht mehr von der Beitragspflicht befreit werden können (18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
- Es sollen keine neuen Alterskinderrenten in der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgerichtet werden, laufende Renten sind nicht betroffen (12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
Verschiedene Minderheiten beantragen, die genannten Elemente nicht abzuschaffen oder den Rentenplafonds für Ehepaare generell auf 175 Prozent zu erhöhen. (…)
AHV-Rente: Finanzierung durch befristete MWSt-Erhöhung
Die Kommission hat die beiden Entwürfe zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Nach der Analyse mehrerer Finanzierungsmodelle stimmt sie im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrates zu.
Die 13. AHV-Rente soll ausschliesslich durch eine MWST-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte finanziert werden. Nach Kenntnisnahme von den neuen Finanzperspektiven der AHV stellt die Kommission aber fest, dass die Umlagedefizite geringer ausfallen als vom Bundesrat bei der Ausarbeitung der Botschaft erwartet.
Sie ist darum der Ansicht, dass im Hinblick auf die anstehende strukturelle und nachhaltige Reform der AHV nur eine Übergangsfinanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen ist, und beantragt deshalb, die MWST-Erhöhung bis 2030 zu befristen. Im Weiteren beantragt sie mit 20 zu 5 Stimmen, auf die vom Bundesrat beantragte Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zu verzichten.
Mit einer kleinen Schraubendrehung die Probleme erleichtern
Hansueli Schöchli, ein sicherer Wert, wenn es darum geht, die Sozialversicherungs-Spekulationen und Träume der Bundespolitiker auf den Boden der Realitäten zurückzuholen, beleuchtet in der NZZ die neusten Schätzungen zur Entwicklung der AHV-Finanzen.
MoreWenn jede Schätzkorrektur ein paar Milliarden Franken bringt, muss man sich für die Zukunft der AHV keine Sorgen machen. Noch im Mai 2024 war laut dem mittleren Bundesszenario zu erwarten, dass die AHV 2035 ohne Sanierungsmassnahmen ein Defizit von 8,9 Milliarden Franken produzieren würde.
Nach dem Entdecken unrealistischer Annahmen und Formeln sah das Bild aufgrund des verbesserten Schätzmodells deutlich weniger düster aus – mit einem geschätzten Defizit von 6,1 Milliarden für 2035.
Nach der jüngsten Korrektur von dieser Woche beträgt das erwartete Minus im mittleren Szenario noch 4,2 Milliarden Franken. Die genannten Zahlen beziehen sich auf das Umlageergebnis – Einnahmen minus Ausgaben ohne Berücksichtigung der stark schwankenden Kapitalerträge.
Die jüngste Korrektur enthielt keine erneute Revision des Schätzmodells; es war vielmehr eine «normale» Korrektur, vor allem als Folge der günstigeren Demografieszenarien.
Wie immer lässt sich nicht voraussagen, ob die neusten Zahlen eher zu pessimistisch oder zu optimistisch sind. Klar ist nur die grosse Unsicherheit: Die Schätzbandbreite für das Umlagedefizit 2035 reicht nun je nach Annahmen von 900 Millionen bis zu 7,2 Milliarden Franken. Jeder darf sich hier nach seinem Gusto etwas aussuchen.
Grundversorgung statt AHV und andere Träumereien
Der im linken Spektrum anzusiedelnde Soziologe François Höpflinger macht sich keine Sorgen um die AHV oder den demographischen Wandel. Der sei ohnehin nur ein Übergangsproblem. Ist er aber nicht, weil bei einer Geburtenrate unter 2,1 die nachfolgende Generation laufend kleiner verglichen mit der vorangegangenen ausfällt. Die Bevölkerungsgrösse schrumpft stets weiter. Und solange zudem die Geburtenrate zurückgeht – und das tut sie praktisch weltweit – verschlechtert sich damit auch fortwährend das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionierten (ceteris paribus). Erst bei einer stabilen Geburtenrate stabilisiert es sich. Davon kann derzeit keine Rede sein, weshalb auch nicht von einem «Übergangsproblem» gesprochen werden kann. Höpflinger macht sich vor allem Sorgen um die mangelnde soziale Gerechtigkeit und schlägt vor, die diversen Sozialversicherungszweige durch eine Grundversorgung zu ersetzen. Auszüge aus dem Interview im Tages-Anzeiger.
Herr Höpflinger, jetzt geht die Boomergeneration langsam in Rente, und die Frage der «Generationengerechtigkeit» wird virulent. In Deutschland wird ein Boomer-Solidaritätsbeitrag für reiche Rentner diskutiert. Ist der Aspekt «Generationengerechtigkeit» überhaupt der richtige Ansatz?
Sagen wir so: Die Rentenversprechen, die man einst jenen gab, die nun pensioniert werden, waren im Grunde zu gross. Durch die längere Lebenserwartung und weil sich die Einzahlungen auf weniger Schultern verteilen als früher, muss die Lücke durch die Menschen im Arbeitsleben aufgefangen werden: Das ist schon eine negative sozialpolitische Generationenbilanz. Aber es nur so zu betrachten, ist zu einseitig.
Welchen Blickwinkel schlagen Sie vor?
Zuerst den demografischen: Das Problem besteht ohnehin nur vorübergehend – bis die geburtenstarken Jahrgänge verstorben sind. Gerade ein reiches Land wie die Schweiz kann diese Phase von rund zwei Jahrzehnten mühelos stemmen. Die AHV ist gut aufgestellt. Katastrophenszenarien zu zeichnen, ist vor allem ein politisches Kampfmittel und eine Strategie der Finanzindustrie. Dies schon seit den 1990ern.
Was meinen Sie mit «politisches Kampfmittel»?
Die sogenannte Generationenbilanz ist sehr theoretisch und lenkt davon ab, dass die Oligarchisierung der Gesellschaft weit mehr Ungleichheit verursacht. Es stimmt, dass die Jungen heute besonders pessimistisch in die Zukunft schauen und sich machtlos fühlen, aber weniger wegen der «Generationenungerechtigkeit». Die Ungerechtigkeit innerhalb der gleichen Generation ist nämlich viel schlimmer, die Ungleichheit zwischen Arm und Reich viel grösser. Ein armer Rentner in der Schweiz stirbt zum Beispiel signifikant früher als ein reicher Rentner, der stets einen besseren Lohn hatte.


