Auf den 1. Januar 2025 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
Erstmals angepasste Renten Die seit 2021 laufenden Renten werden erstmals angepasst; sie werden um 5,8 Prozent erhöht. Die Berechnung dieses Satzes basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2021 und September 2024 gemäss Index der Konsumentenpreise (Stand September 2021 = 101,2887 und Stand September 2024 = 107,2098; Basis Dezember 2020 = 100).
Anpassung infolge Erhöhung der AHV-Renten Da im Jahr 2025 die AHV-Renten angepasst werden, müssen auch die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge angehoben werden:
per 1. Januar 2024 erstmals angepasste Renten: Erhöhung um 0,8 Prozent.
per 1. Januar 2023 letztmals angepasste Renten: Erhöhung um 2,5 Prozent.
Der Anpassungssatz wird berechnet, indem der Indexstand von September 2024 (107,2098) mit dem Indexstand von September 2023 (106,3136) beziehungsweise September 2022 (104,5831) verglichen wird (Basis Dezember 2020 = 100).
Seit der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) 1985 profitieren über drei Viertel der Neurentner von Leistungen der zweiten Säule. Wie haben sich diese entwickelt, fragt Avenir-Suisse? Die Antwort wird in einer neuen Studie gegeben.
Besser als es bei isolierter Betrachtung der Renten scheint. Laut einer neuen Analyse von Avenir Suisse sind die durchschnittlichen BVG-Leistungen zwischen 2015 und 2022 je nach Berechnungsart nur wenig gesunken – weit weniger stark als gemeinhin angenommen.
Der Grund dafür ist die wachsende Bedeutung der Kapitalbezüge: Zwischen 2015 und 2022 ist der Anteil der Neurentner, die sich ihr Kapital ganz oder teilweise auszahlen liessen, um 7 Prozentpunkte von 49% auf 56% gestiegen. Zudem haben die Medianbeträge der bezogenen Sparvermögen von 85’000 Fr. auf 114’000 Fr. zugenommen.
Der Grund dafür ist die wachsende Bedeutung der Kapitalbezüge: Zwischen 2015 und 2022 ist der Anteil der Neurentner, die sich ihr Kapital ganz oder teilweise auszahlen liessen, um 7 Prozentpunkte von 49% auf 56% gestiegen. Zudem haben die Medianbeträge der bezogenen Sparvermögen von 85’000 Fr. auf 114’000 Fr. zugenommen.
Der Tages-Anzeiger hat – nicht ganz zufällig im jetzigen Zeitpunkt kurz vor der Abstimmung zur 13. AHV-Rente – eine vier Jahre alte Studie der CS ausgegraben, welche ein Senken der PK-Renten beschreibt. Die VZ hat ähnliche Erkenntnisse letztes Jahr publik gemacht. ASIP-Direktor Müller-Brunner bezweifelt die Daten. Der TA schreibt dazu:
Die sinkenden Renten der 2. Säule spielen im aktuellen Abstimmungskampf eine wichtige Rolle. Die Linke wirbt, es brauche die 13. AHV-Rente, um die sinkenden Pensionskassenrenten zu kompensieren. So behauptete SP-Nationalrat Roger Nordmann jüngst in den Zeitungen von CH-Media: Das Niveau der BVG-Renten sei bereits in den letzten 13 Jahren um 20 Prozent gesunken. Diese Schwächung der 2. Säule müsse man mit der Stärkung der AHV ausgleichen.
Nordmanns Aussage rief die andere Seite auf den Plan: Lukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbandes (Asip), warf ihm vor, die Zahlen seien nachweislich falsch. Allerdings muss man wissen: Auch Müller-Brunner ist Partei. Er ist Mitglied der FDP, arbeitete bis vor kurzem in leitender Stellung für den Arbeitgeberverband.
Der Asip-Chef hält Nordmann vor: «In der Realität sorgen die meisten Pensionskassen dafür, dass die Menschen das Leistungsniveau halten können.» Das geschehe auf zwei Ebenen: «Entweder schiessen sie selber Geld für Übergangsmassnahmen ein, oder sie stärken langfristig den Sparprozess, damit bei der Pensionierung mehr Geld zur Verfügung steht.»
Die Kontroverse um die Entwicklung der PK-Renten – sind sie gestiegen oder gesunken – wird auch auf dem politischen Parkett ausgefochten. Die SP möchte sich das Argument der verringerten Renten nicht nehmen lassen. In den CH-Medien heisst es dazu:
«Die schlechte Leistung der zweiten Säule ist auf die überhöhten Verwaltungskosten und die schlechten Anlagerenditen zurückzuführen», sagt SP-Nationalrat Nordmann. «Die Steigerung der Lebenserwartung hätte niemals einen derartigen Leistungsrückgang gerechtfertigt.» Der Bund schreibt die Einbussen allerdings der höheren Lebenserwartung und dem schlechten Zinsumfeld zu.
Für Nordmann ist klar: Wird die 13. AHV-Rente angenommen, brauche es eine «grundlegende Reform» der zweiten Säule. Vor allem müssten ihre Verwaltungskosten angegangen werden. «Sie belaufen sich auf 6,8 Milliarden Franken pro Jahr, wovon 5,1 Milliarden alleine auf die Vermögensverwaltung entfallen.»
Der sinkende Umwandlungssatz ist ein Grund für sinkende Renten. Es gibt aber auch einen zweiten Grund: Immer mehr neu Pensionierte ziehen einen Teil ihres Kapitals oder das ganze Kapital aus dem Pensionskassen-System ab, wie «Handelszeitung» und «Blick» aufzeigten.
Die Gewerkschaften werben mit sinkenden Pensionskassenleistungen für den AHV-Ausbau. Dabei zeigt sich: Der Rückgang ist gemäss Berechnungen der Handelszeitung gar keiner. Der scheinbare Rückgang ist auf die Zunahme der Kapitalbezüge zurückzuführen.
Der Blick in die Statistiken des Bundes scheint den Gewerkschaftern zunächst recht zu geben: Zwischen 2015 und 2022 sind die Anfangsrenten jener, die neu pensioniert wurden, tatsächlich gesunken. Von durchschnittlich 27 825 Franken pro Jahr auf zuletzt 25 873 Franken. Das Pensionskassensystem erodiert. Oder etwa doch nicht?
Recherchen der «Handelszeitung» zeigen: Die Neurentenstatistik vermittelt ein falsches Bild. Zwar ist unbestritten, dass sich die Konditionen für Neupensionierte verschlechtert haben. Der sogenannte Umwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, ist bei praktisch allen Pensionskassen gesunken. Von durchschnittlich 6,05 Prozent im Jahr 2014 auf 5,2 Prozent im Jahr 2022. Aus gleich viel Sparguthaben wurde somit 14 Prozent weniger Rente. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
In der gleichen Zeit haben auch die Kapitalbezüge bei der Pensionierung massiv zugenommen. Statt ihr Geld in der Pensionskasse zu lassen und als Rente zu beziehen, heben immer mehr Pensionierte Kapital ab. Teilweise handelt es sich auch um Altersguthaben, das gar nicht direkt in eine Rente gewandelt werden kann, weil es zum Beispiel auf einem Freizügigkeitskonto liegt.
“Der Ruhestand in der Schweiz ist teuer. Wer immer hier gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, dürfte ihn sich aber leisten können. Für Mitglieder mancher Bevölkerungsgruppen sieht es hingegen wenig komfortabel aus”, schreibt Michale Ferber in der NZZ.
«Viele Menschen stehen vor der Frage, ob sie nach der Pensionierung in der Schweiz bleiben und sich einschränken sollen – oder ob sie ins Ausland gehen oder zurückgehen», sagt Laurent Schlaefli, Chef der Vorsorgeeinrichtung Profond und Präsident von Inter-Pension, dem Verband der unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Für viele ist es auch eine Option, nach der Pensionierung weiterzuarbeiten.
Dabei spielt eine Rolle, dass viele Pensionskassen aufgrund der jahrelangen Tiefzinsphase sowie der demografischen Entwicklung in den vergangenen Jahren die Umwandlungssätze und damit die Renten gekürzt haben.
Eine erste, damit noch wenig aussagekräftige Umfrage, zeigt, dass bei einer Mehrheit wenig Hemmungen bestehen, eine 13. Rente aus der unterfinanzierten AHV zu beziehen. Und passend dazu besteht ebenso wenig Lust, das Referenzalter zu erhöhen, wie es die Initiative der Jungfreisinnigen vorsieht. Die Teilzeit-Gesellschaft hat es eben gerne bequem. Ob die Rechnung aufgeht? Der Tages-Anzeiger schreibt:
Die 13. AHV-Rente erhält unerwartet hohe Zustimmung – nicht nur bei der linken Wählerschaft, sondern auch im bürgerlichen Lager. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag von «20 Minuten» und Tamedia. Insgesamt 68 Prozent der Befragten unterstützen die zusätzliche Monatsrente. Nur 26 Prozent lehnen die SGB-Initiative ab. Überraschend hoch ist die Zustimmung mit 70 Prozent bei der SVP-Basis.
Der Ja-Anteil bei Mitte-Wählern beträgt 62 und bei der GLP 57 Prozent. Und sogar 50 Prozent der FDP-Anhänger sagen Ja zur Gewerkschaftsinitiative, wobei der Fehlerbereich hier bei plus/minus 3 Prozent liegt. Die Wählerschaft der SP sagt mit 84 Prozent Ja, jene der Grünen mit 76 Prozent.
Die Zürcher BVK hat kürzlich zwei neue Rentenmodelle vorgestellt, welche beim VPOD nicht gut angekommen sind. Der Tages-Anzeiger hat jetzt das Thema aufgegriffen und zitiert Jorge Serra (VPOD) und Roger Baumann (c-alm).
Jorge Serra, Sekretär bei der Gewerkschaft VPOD und Präsident von PK-Netz, einer gewerkschaftsnahen Interessenorganisation in der beruflichen Vorsorge, übt harte Kritik. «Die Behauptung der BVK, dass man direkt nach der Pensionierung mehr Geld benötige, ist falsch», sagt er. Die tiefere Rente beim Modell «Dyna» führe dazu, dass ab dem Alter von 75 Jahren vermehrt Kosten auf den Staat und somit auf die Steuerzahler abgeschoben würden.
Auch angesichts der steigenden Teuerung sei es unsinnig, die Pensionskassenrente schrittweise zu senken: «So bleibt Rentnerinnen und Rentnern noch weniger Geld, als sie real ohnehin schon verlieren.» Serra befürchtet, dass die neuen Modelle der BVK in der gesamten Branche zu einer Weichenstellung mit mehr individuellen Modellen führen. «Die Folge sind steigender Beratungsaufwand und Verunsicherung bei der Wahl des Rentenmodells.» Die Stärke der beruflichen Vorsorge sei die kollektive Versicherung. Deshalb sei eine Individualisierung die falsche Entwicklung.
Roger Baumann, Pensionskassenexperte und Gründungspartner der Pensionskassenberaterin C-Alm, sieht das weniger dramatisch. Er bestätigt zwar, dass die BVK «das Eis bricht» und somit den Weg frei macht für den Trend hin zu flexibleren Rentenmodellen. Sammeleinrichtungen würden sich vermehrt mit solchen Angeboten im Wettbewerb positionieren. Doch im Vergleich zum bereits heute flächendeckend erlaubten Kapitalbezug sind die neuen Modelle nach Ansicht Baummanns für die Versicherten «harmlos».
WTW schreibt zu den Ergebnissen der Benchmarking-Studie 2023:
Die seit rund 15 Jahren niedrigen Anleiherenditen hatten einen starken Einfluss auf den Schweizer Pensionsmarkt. Langsam, aber sicher mussten die Stiftungsräte vor allem in den letzten fünf bis zehn Jahren darauf reagieren: Da sie künftig geringere Anlagerenditen erwarteten, senkten sie ihre technischen Zinssätze (und erhöhten damit ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsrückstellungen).
In dieser Zeit haben sich zudem die Umwandlungssätze, die den Arbeitnehmenden bei der Pensionierung für die Umwandlung ihres Kapitalbetrages in eine Rente angeboten werden, auf dem Markt schrittweise, aber stetig reduziert.
Die gute Nachricht dieser Studie für die derzeitigen Beschäftigten von SLI-Unternehmen ist, dass die durchschnittliche Altersrente aus den Pensionskassen in allen vier letzten Studien seit 2017 weitgehend stabil geblieben ist. Das bedeutet, dass es den SLI-Pensionskassen trotz Marktturbulenzen und volatiler Investitionen,
welche zu einem veränderten Ausfinanzierungsgrad führen, im Allgemeinen gelingt, die Altersrenten, die sie ihren Mitarbeitenden anbieten, stabil zu halten.
Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage nach, wie gut die Finanzlage der Pensionierten mit Blick auf die stark steigende Teuerung und die viel beklagte Erosion der Renten tatsächlich ist. Neben der Entwicklung der AHV wird auch die Situation in der beruflichen Vorsorge beleuchtet.
So lag zwar laut den jüngsten Berechnungen des VZ Vermögenszentrums die Ersatzquote für Erwerbstätige mit Bruttojahreseinkommen von 50 000 Franken (gemessen am Lohnniveau 2002) in den letzten zwanzig Jahren ziemlich konstant bei etwa 65 Prozent. Doch bei einem Lohnniveau von 100 000 Franken (was 2021 einem Niveau von etwa 119 000 Franken entspreche) sei die Ersatzquote von gut 60 Prozent auf 54 Prozent gesunken. Bei einem Lohnniveau von 150 000 Franken seien es nur noch etwa 45 Prozent. Deklarierter Hauptgrund der Rückgänge: die Reduktion der nominalen Jahresrenten der Pensionskassen.
In der Tat sind die Umwandlungssätze der Pensionskassen zur Berechnung der Jahresrente in den letzten zwanzig Jahren deutlich gesunken – von schätzungsweise 7 Prozent im Durchschnitt auf etwa 5,4 Prozent. Pro 100 000 Franken Alterssparkapital bei der Pensionierung erhalten die Neurentner damit im Mittel eine Jahresrente von noch etwa 5400 Franken statt wie früher von rund 7000 Franken.
Michael Ferber schreibt in der NZZ über die Bemühungen der Pensionskassen, angesichts tiefer Umwandlungssätze bei gleichzeitig anziehender Inflation eine Verlierergeneration zu verhindern. Ausgelöst wurde die Diskussion mit dem Entscheid der UBS-PK, nachträgliche Rentenaufbesserungen für einen Teil der kürzlich Pensionierten zu gewähren.
Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten gehen davon aus, dass der Entscheid bei der UBS-Pensionskasse Signalwirkung habe – dass also andere Pensionskassen nachziehen dürften.
Es stelle sich die Frage, wie Rentenbezüger an den erzielten Ergebnissen der Pensionskassen partizipieren könnten, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip. Im Jahr 2021 hatten viele Pensionskassen hohe Gewinne an der Börse erzielt und ihren Versicherten hohe Zinsgutschriften auf ihren Vorsorgevermögen gutgeschrieben.
«Mittlerweile haben viele Pensionskassen sogenannte Beteiligungsmechanismen eingeführt, die auch die Rentenbezüger einschliessen», sagt Konrad. Mit diesen Modellen werde die Verteilung der Überschüsse für unterschiedliche Versicherten- und Rentnergruppen transparent beurteilt. «Allerdings dürfte in vielen Kassen primär für die aktiv Versicherten ein Nachholpotenzial für eine Mehrverzinsung bestehen, welches vor der Berücksichtigung der Rentenbezüger ausgeglichen werden sollte», sagt Konrad. Es komme also auf die Situation jeder einzelnen Pensionskasse an. (…)
Michael Ferber schreibt in der NZZ über eine aussergewöhnliche nachträgliche Erhöhung von Renten, die in den letzten beiden Jahren entstanden sind.
Bei der Pensionskasse der UBS erhalten Rentner, die in den vergangenen Jahren mit vergleichsweise tiefen Umwandlungssätzen pensioniert wurden, ab dem jetzigen Monat Mai eine Rentenerhöhung. Laut Branchenvertretern prüfen derzeit mehrere Vorsorgeeinrichtungen solche freiwilligen Zusatzleistungen an Rentner. «Bei der Umsetzung betritt die Pensionskasse der UBS hier aber Neuland», sagt Thomas Jeney, Geschäftsleiter der Vorsorgeeinrichtung, die zu den grössten der Schweiz gehört, im Gespräch. Eine freiwillige Rentenerhöhung habe es bei der seit 1999 existierenden UBS-Pensionskasse noch nie gegeben.
Laut Jeney erhalten einige hundert der insgesamt 16500 Rentner der UBS-Pensionskasse eine Rentenerhöhung. «Dabei handelt es sich allesamt um Rentner, die als ehemalige Versicherte wegen systemfremder Umverteilungen eine tiefe Verzinsung ihrer Altersguthaben und anschliessend einen vergleichsweise tiefen Umwandlungssatz in Kauf nehmen mussten», sagt er. «Es geht um Fairness, um finanzielle Gleichbehandlung.» Konkret profitierten alle Rentner, die 2020 und 2021 pensioniert wurden sowie zusätzlich diejenigen, die 2019 mit den Anfang 2019 gesenkten Umwandlungssätzen in Pension gegangen sind.
Die Linke wiederholt endlos ihr Mantra von den benachteiligten Frauen in der 2. Säule. Anlass dazu gibt auch wieder die Neurentenstatistik des BFS. Fabian Schäfer hält in der NZZ dagegen.
Wer lange sucht, entdeckt jedoch weit unten in den Excel-Tabellen der Statistiker folgenden Hinweis: «Die meisten Bezügerinnen und Bezüger sind verheiratet. In diesen Fällen ist der Haushalt in der Regel eine ökonomische Einheit, wodurch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zwischen den Geschlechtern wesentlich ausgeglichener verteilt sein dürften als die individuell ausbezahlten Beträge.»
Es gäbe somit gute Gründe, die Verheirateten bei der Berechnung auszublenden. Die «Lücke» wäre in diesem Fall wesentlich kleiner. Aussagekräftiger wäre zum Beispiel der Vergleich der Renten von Alleinstehenden, die in der Regel selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Hier haben die Frauen die Männer im Jahr 2020 erstmals überholt, wenn auch nur knapp: Bei den ledigen Frauen, die neu eine Pensionskassenrente beziehen, beträgt der Medianwert 1926 Franken im Monat. Bei den Männern sind es 1874 Franken.
WTW. Endlich scheint es Licht am Horizont zu geben; Seit Jahren sind die prognostizierten Altersrenten aus der Pensionskasse nicht weiter sinkend, sondern haben sich stabilisiert. Ausserdem werden Individualisierungstrends immer stärker; während verschiedene Wahlsparpläne bereits Usus sind und von praktisch allen untersuchten Unternehmen angeboten werden, sind die sogenannten 1e-Pläne zwar noch eher selten, verbreiten sich aber stark. Dies hat einen positiven Einfluss auf die erwarteten Alterskapitalien bei Pensionierung. Die zeigt die neueste Benchmarking Studie von Willis Towers Watson, welche die Vorsorgepläne der im SLI zusammengefassten Unternehmen untersucht. 2021 sind 24 der 30 im Index zusammengefassten Unternehmen in der Untersuchung enthalten.
1e-Pläne sind Vorsorgepläne, bei welchen die Versicherten aus einem Angebot von Anlagestrategien selbst wählen und damit die Vermögensanlage mitbestimmen können. Die Anlageperformance wird den Versicherten dann direkt weitergegeben, über die Verzinsung entscheidet also nicht der Stiftungsrat. Das bietet enorme Chancen für höhere Verzinsungen, birgt allerdings auch das Risiko für Verluste. Denn allfällige negative Renditen haben die Versicherten selbst zu tragen, während es in klassischen Vorsorgeplänen keine negativen Verzinsungen geben darf.