Die NZZ zeigt die Folgen der Teuerung auf Renten aus AHV und Pensionskassen sowie für Vermögen auf.
Renten
Den meisten Rentnern geht es gut
Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage nach, wie gut die Finanzlage der Pensionierten mit Blick auf die stark steigende Teuerung und die viel beklagte Erosion der Renten tatsächlich ist. Neben der Entwicklung der AHV wird auch die Situation in der beruflichen Vorsorge beleuchtet.
So lag zwar laut den jüngsten Berechnungen des VZ Vermögenszentrums die Ersatzquote für Erwerbstätige mit Bruttojahreseinkommen von 50 000 Franken (gemessen am Lohnniveau 2002) in den letzten zwanzig Jahren ziemlich konstant bei etwa 65 Prozent. Doch bei einem Lohnniveau von 100 000 Franken (was 2021 einem Niveau von etwa 119 000 Franken entspreche) sei die Ersatzquote von gut 60 Prozent auf 54 Prozent gesunken. Bei einem Lohnniveau von 150 000 Franken seien es nur noch etwa 45 Prozent. Deklarierter Hauptgrund der Rückgänge: die Reduktion der nominalen Jahresrenten der Pensionskassen.
In der Tat sind die Umwandlungssätze der Pensionskassen zur Berechnung der Jahresrente in den letzten zwanzig Jahren deutlich gesunken – von schätzungsweise 7 Prozent im Durchschnitt auf etwa 5,4 Prozent. Pro 100 000 Franken Alterssparkapital bei der Pensionierung erhalten die Neurentner damit im Mittel eine Jahresrente von noch etwa 5400 Franken statt wie früher von rund 7000 Franken.
Verlierer-Generation verhindern
Michael Ferber schreibt in der NZZ über die Bemühungen der Pensionskassen, angesichts tiefer Umwandlungssätze bei gleichzeitig anziehender Inflation eine Verlierergeneration zu verhindern. Ausgelöst wurde die Diskussion mit dem Entscheid der UBS-PK, nachträgliche Rentenaufbesserungen für einen Teil der kürzlich Pensionierten zu gewähren.
Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten gehen davon aus, dass der Entscheid bei der UBS-Pensionskasse Signalwirkung habe – dass also andere Pensionskassen nachziehen dürften.
Es stelle sich die Frage, wie Rentenbezüger an den erzielten Ergebnissen der Pensionskassen partizipieren könnten, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip. Im Jahr 2021 hatten viele Pensionskassen hohe Gewinne an der Börse erzielt und ihren Versicherten hohe Zinsgutschriften auf ihren Vorsorgevermögen gutgeschrieben.
«Mittlerweile haben viele Pensionskassen sogenannte Beteiligungsmechanismen eingeführt, die auch die Rentenbezüger einschliessen», sagt Konrad. Mit diesen Modellen werde die Verteilung der Überschüsse für unterschiedliche Versicherten- und Rentnergruppen transparent beurteilt. «Allerdings dürfte in vielen Kassen primär für die aktiv Versicherten ein Nachholpotenzial für eine Mehrverzinsung bestehen, welches vor der Berücksichtigung der Rentenbezüger ausgeglichen werden sollte», sagt Konrad. Es komme also auf die Situation jeder einzelnen Pensionskasse an. (…)
Nachträglich Rentenerhöhung bei der UBS-PK
Michael Ferber schreibt in der NZZ über eine aussergewöhnliche nachträgliche Erhöhung von Renten, die in den letzten beiden Jahren entstanden sind.
Bei der Pensionskasse der UBS erhalten Rentner, die in den vergangenen Jahren mit vergleichsweise tiefen Umwandlungssätzen pensioniert wurden, ab dem jetzigen Monat Mai eine Rentenerhöhung. Laut Branchenvertretern prüfen derzeit mehrere Vorsorgeeinrichtungen solche freiwilligen Zusatzleistungen an Rentner. «Bei der Umsetzung betritt die Pensionskasse der UBS hier aber Neuland», sagt Thomas Jeney, Geschäftsleiter der Vorsorgeeinrichtung, die zu den grössten der Schweiz gehört, im Gespräch. Eine freiwillige Rentenerhöhung habe es bei der seit 1999 existierenden UBS-Pensionskasse noch nie gegeben.
Laut Jeney erhalten einige hundert der insgesamt 16500 Rentner der UBS-Pensionskasse eine Rentenerhöhung. «Dabei handelt es sich allesamt um Rentner, die als ehemalige Versicherte wegen systemfremder Umverteilungen eine tiefe Verzinsung ihrer Altersguthaben und anschliessend einen vergleichsweise tiefen Umwandlungssatz in Kauf nehmen mussten», sagt er. «Es geht um Fairness, um finanzielle Gleichbehandlung.» Konkret profitierten alle Rentner, die 2020 und 2021 pensioniert wurden sowie zusätzlich diejenigen, die 2019 mit den Anfang 2019 gesenkten Umwandlungssätzen in Pension gegangen sind.
“Von wegen Rentenlücke”
Die Linke wiederholt endlos ihr Mantra von den benachteiligten Frauen in der 2. Säule. Anlass dazu gibt auch wieder die Neurentenstatistik des BFS. Fabian Schäfer hält in der NZZ dagegen.
Wer lange sucht, entdeckt jedoch weit unten in den Excel-Tabellen der Statistiker folgenden Hinweis: «Die meisten Bezügerinnen und Bezüger sind verheiratet. In diesen Fällen ist der Haushalt in der Regel eine ökonomische Einheit, wodurch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zwischen den Geschlechtern wesentlich ausgeglichener verteilt sein dürften als die individuell ausbezahlten Beträge.»
Es gäbe somit gute Gründe, die Verheirateten bei der Berechnung auszublenden. Die «Lücke» wäre in diesem Fall wesentlich kleiner. Aussagekräftiger wäre zum Beispiel der Vergleich der Renten von Alleinstehenden, die in der Regel selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Hier haben die Frauen die Männer im Jahr 2020 erstmals überholt, wenn auch nur knapp: Bei den ledigen Frauen, die neu eine Pensionskassenrente beziehen, beträgt der Medianwert 1926 Franken im Monat. Bei den Männern sind es 1874 Franken.
Stabilisierte Altersrenten, mehr 1e-Pläne
WTW. Endlich scheint es Licht am Horizont zu geben; Seit Jahren sind die prognostizierten Altersrenten aus der Pensionskasse nicht weiter sinkend, sondern haben sich stabilisiert. Ausserdem werden Individualisierungstrends immer stärker; während verschiedene Wahlsparpläne bereits Usus sind und von praktisch allen untersuchten Unternehmen angeboten werden, sind die sogenannten 1e-Pläne zwar noch eher selten, verbreiten sich aber stark. Dies hat einen positiven Einfluss auf die erwarteten Alterskapitalien bei Pensionierung. Die zeigt die neueste Benchmarking Studie von Willis Towers Watson, welche die Vorsorgepläne der im SLI zusammengefassten Unternehmen untersucht. 2021 sind 24 der 30 im Index zusammengefassten Unternehmen in der Untersuchung enthalten.
1e-Pläne sind Vorsorgepläne, bei welchen die Versicherten aus einem Angebot von Anlagestrategien selbst wählen und damit die Vermögensanlage mitbestimmen können. Die Anlageperformance wird den Versicherten dann direkt weitergegeben, über die Verzinsung entscheidet also nicht der Stiftungsrat. Das bietet enorme Chancen für höhere Verzinsungen, birgt allerdings auch das Risiko für Verluste. Denn allfällige negative Renditen haben die Versicherten selbst zu tragen, während es in klassischen Vorsorgeplänen keine negativen Verzinsungen geben darf.
Lügen, verdammte Lügen und Statistiken
«Bei den Pensionskassenrenten geht es immer weiter abwärts. Wer 2019 in Rente ging, hatte 6.8 Prozent weniger Rente als die Kolleginnen und Kollegen, die zwei Jahre früher im Jahr 2017 pensioniert wurden (Median),» schreibt der Chefökonom des schweizerischen Gewerkschaftsbundes Daniel Lampart in seinem Blog. Er bezieht sich dabei auf die Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik (BfS) zur Neurentenstatistik.
Sowohl das BfS wie auch Lampart weisen nicht darauf hin, dass es sich dabei um «Bezüger/innen einer neuen Altersrente und monatlicher Betrag pro Person, berufliche Vorsorge (Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen)» und um das Total der Männer und Frauen handelt.
In der entsprechenden Tabelle des BfS wird dazu folgendes vermerkt: «Freizügigkeitseinrichtungen dürfen Altersleistungen frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters auszahlen.» Wie diese Auszahlungen in die monatliche Rente einbezogen werden, wird nicht erklärt.
In Zahlen ausgedrückt haben sich diese so definierten Neurenten für Frauen im Median pro Monat von 1221 im Jahre 2017 auf 1160 2019 (-5%) und für Männer von 2301 auf 2140 (-7%) zurückgebildet.
Ebenfalls nicht erwähnt wird die Tatsache, dass das Freizügigkeitsgesetz im Jahre 1995 in Kraft getreten ist. Wie die betroffenen Jahrgänge 1952 und 1954 in den Jahren 2017 und 2019, in denen in vielen Fällen im Überobligatorium die Umwandlungssätze gekürzt worden sind, ihre Freizügigkeitsguthaben verwendet haben, ist ebenfalls klärungsbedürftig.
Die in derselben Mitteilung festgehaltenen Fakten «mehr als 40 Prozent der neuen Leistungen wurden vorzeitig ausbezahlt» weisen denn auch darauf hin, dass die Kapitalbezüge zulasten der Altersrenten insbesondere bei den Männern zugenommen haben, was sich insbesondere im Median ausdrückt.
Die eingangs zitierte Feststellung der sinkenden Renten muss vor diesem Hintergrund zumindest als ungesichert bezeichnet werden. Das BfS ist aufgefordert, bei der Präsentation dieser politisch heiklen Daten für grössere Transparenz zu sorgen.
Werner C. Hug
Neurentenstatistik / Kommentar Lampart
Frauen und PK-Renten
Michael Ferber hat in der NZZ die Ergebnisse der Neurentenstatistik 2019 des BFS ausgewertet und mit Expertinnen von UBS und Avenir Suisse diskutiert.
Laut der Statistik lag eine neue Altersrente bei den Frauen 2019 im Median bei 1160 Fr. pro Monat, bei den Männern waren es hingegen 2144 Fr. Der Median bedeutet, dass die eine Hälfte der Renten grösser, die andere kleiner ist als dieser. Auch bei den Kapitalbezügen im Jahr 2019 war der Medianbetrag bei den Frauen mit 59 000 Fr. deutlich geringer als bei den Männern (142 900 Fr.).
Für eine zusätzliche Problematik sorgt derweil die Tatsache, dass die Pensionskassenrenten für beide Geschlechter im Vergleich mit 2017 niedriger liegen. Dies dürfte mit den Kürzungen der Pensionskassen zu tun haben, mit denen diese auf die ultraniedrigen Zinsen und die demografische Entwicklung reagieren. Im Jahr 2017 hatte eine neu ausbezahlte Altersrente im Median für Frauen 1221 Fr. und für Männer 2301 Fr. betragen.
Der Hauptgrund für die grossen Unterschiede zwischen den Geschlechtern dürfte in den unterschiedlichen Erwerbsbiografien zu finden sein. «Dass Frauen im Durchschnitt bei Erreichen des Rentenalters nur etwa halb so hohe Pensionskassenrenten erhalten wie Männer erklärt sich primär dadurch, dass ihre Arbeit während der Erziehungsphase aus finanzieller Sicht lediglich dem Staat zugutekommt», sagen Veronica Weisser und Jackie Bauer von der Grossbank UBS. (…)
Pensionierung und Kapitalbezug
2018 bezogen knapp 42% der Frauen und 46% der Männer vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erstmals eine Altersleistung aus der beruflichen Vorsorge. Der Bezug eines Kapitals aus der 2. Säule wird häufig mit dem Wunsch begründet, selbst über das Geld bestimmen und verfügen zu wollen. Soweit die jüngsten Ergebnisse der Neurentenstatistik und der Indikatoren zur Altersvorsorge des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Unter allen neuen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern entscheidet sich die Mehrheit nach wie vor dafür, im Ruhestand ausschliesslich eine Rente zu beziehen (53% der Frauen, 44% der Männer). 13% der Frauen und 24% der Männer entschieden sich für eine Kombination aus Rente und Kapital, und rund ein Drittel der Neubezügerinnen und Neubezüger liessen sich ausschliesslich ein Kapital aus der 2. Säule ausbezahlen (34% der Frauen, 32% der Männer).
Eine neue Altersrente aus der beruflichen Vorsorge belief sich 2018 im Median bei den Frauen auf 1165 Franken pro Monat und bei den Männern auf 2217 Franken pro Monat.
42% der Frauen und 46% der Männer, die 2018 erstmals eine Leistung aus der 2. Säule erhielten, hatten das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht. Die vorbezogenen Leistungen beliefen sich bei den Frauen auf monatlich 1402 Franken Rente und 58 063 Franken Kapitalleistungen, bei den Männern auf monatlich 2873 Franken Rente bzw. 146 347 Franken Kapital (Mediane). Umgekehrt bezogen 12% der Frauen und 6% der Männer ihre erste Rente nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Bei den Kapitalleistungen waren es 20% der Frauen und 18% der Männer.
Im Jahr 2019 gab über ein Drittel der Personen in den fünf Jahren nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters an, bei der Pensionierung ein Kapital aus der 2. Säule bezogen zu haben, um selbst über das Geld bestimmen und verfügen zu können. Rund 14% nannten finanzielle oder gesundheitliche Erwägungen als Grund und rund 12% gaben an, dass sie so beraten wurden.
Rund 54% der Frauen zwischen 64 und 69 Jahren und rund 61% der Männer zwischen 65 und 70 Jahren, die weiterhin erwerbstätig waren, gaben 2019 an, dies aus Freude an der Arbeit zu tun. 20% der befragten Personen hielten hingegen nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus finanziellen Gründen ihre Erwerbstätigkeit aufrecht.
BFS: Neurentenstatistik 2017
Rund 43 000 Personen bezogen im Jahr 2017 erstmals eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge, etwa 51’000 Personen liessen sich ein Alterskapital aus der 2. Säule auszahlen. Männer erhielten etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule als Frauen.
Fast jede zweite Person hatte das gesetzliche Rentenalter beim neuen Leistungsbezug noch nicht erreicht (44% der Frauen und 46% der Männer). Neue Renten aus der beruflichen Vorsorge, die vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen wurden, waren für Frauen und Männer am Höchsten. Dies zeigen die neuesten Ergebnisse der Neurentenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Eine neu ausbezahlte Altersrente aus der beruflichen Vorsorge betrug im Jahr 2017 für Frauen 1221 Franken, für Männer 2301 Franken (Median pro Monat). Die entsprechenden Werte für Kapitalauszahlungen lagen bei etwa 136 000 Franken für Männer und etwa 56 600 Franken für Frauen.
Etwa jede zweite Neubezügerin und jeder zweite Neubezüger einer Leistung aus einer Pensionskasse im Jahr 2017 bezog ausschliesslich eine Rente (Männer: 47%, Frauen: 54%). Ungefähr ein Drittel bezog ausschliesslich ein Kapital (Männer: 30%, Frauen: 33%). Die restlichen Personen (23% der Männer und 13% der Frauen) bezogen eine Leistungskombination aus Rente und Kapital.
Kapital oder Rente? Ja!
Mit einer Umfrage wollte Cash von den Lesern erfahren, ob sie ihre PK-Leistung als Kapital oder Rente oder gemischt beziehen wollen. Das Resultat: Eine Mehrheit von fast 3300 Umfrage-Teilnehmenden will entweder vollständig das Kapital beziehen (36 Prozent) oder eine Mischform aus Kapital und Rente wählen (39 Prozent). Nur 25 Prozent votieren für den ausschliesslichen Rentenbezug.
PwC: Gerichtsfall Rentenmodell
In AWP Soziale Sicherheit stellt Josef Bachmann, abtretender Geschäftsführer der PwC-Pensionskasse, sein Modell einer dynamischen Altersvorsorge vor und erläutert Ausgangslange und Begründung. Bekanntlich hat die Zürcher BVG-Aufsicht das Reglement nicht genehmigt, das Verwaltungsgericht stützte den Entscheid, worauf die Kasse sich entschlossen hat, den Fall weiter an das Bundesgericht zu ziehen. Es geht um die Reglementsänderung von 2014, aufgrund welcher auch die laufenden Renten dynamisiert werden sollten. Bachmann schreibt in seinem Artikel:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kam zwar nicht überraschend. Enttäuschend war allerdings die Begründung. Das Gericht stützt sich auf einen Gesetzesartikel, der dem Sachverhalt nicht gerecht wird: Art. 65d BVG regelt, unter welchen Umständen Rentner Sanierungsmassnahmen mittragen müssen.
Die Dynamisierung der Altersvorsorge ist jedoch keine Sanierungsmassnahme, sondern die vorsorgliche Umstellung auf ein System, das sich langfristig auf die finanziellen Möglichkeiten der Kasse ausrichtet. Das hat moderate Leistungsanpassungen nach oben oder unten zur Folge und verhindert damit massive Rentenkürzungen in der Zukunft (Japan Airlines -30%).
Vom Bundesgericht (BGwe) erwarte ich eine differenzierte Beurteilung, die den veränderten Rahmenbedingungen und Überlegungen zum Grundgedanken der Umsetzung der 2. Säule im Sinne des Dreisäulenkonzepts Rechnung trägt. Das BGer kann dem Gesetzgeber, dem es nicht leicht fällt, die Stimmbürger von unpopulären notwendigen Massnahmen zu überzeugen, eine Grundlage schaffen.
AWP-Artikel Bachmann / Entscheid PwC für Weiterzug