Die OAK und ihre Kompetenzen

4.10.19

In den letzten Monaten ist die Oberaufsichts-Kommission Berufliche Vorsorge von verschiedener Seite in die Kritik geraten. Eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Expertise stellte die Übertretung der Weisungsbefugnis fest. SR Kuprecht hat erst eine Interpellation und später eine Motion zum Thema eingereicht.