Die NZZ schreibt: «Negativzinsen sind für Besitzer von grossen Bankeinlagen seit dem Leitzinsentscheid der SNB längst wieder Realität. Bereits am 20. Juni trafen bei den ersten Pensionskassen Briefe von den Banken ein. Die Botschaft: Wer zum Beispiel als Vorsorgeeinrichtung über grosse Vermögen verfügt, muss eine Strafgebühr zahlen». Jürg Zulliger führt dazu weiter aus:
In einem Schreiben der UBS an eine Pensionskasse hiess es trocken: «Die Verzinsung reduziert sich per 14. Juli auf –0,2 Prozent.» Die Bank begründete dies damit, dass für Gelder dieser Kunden höhere Anforderungen gälten, was eine zusätzliche Unterlegung mit Eigenmitteln erfordere. Parallel erhielten die übrigen institutionellen UBS-Kunden ähnliche Schreiben.
Anfang Juli informierte auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ihre institutionellen Kunden über die Wiedereinführung von Negativzinsen von –0,25 Prozent – in Kraft ab dem 21. Juli. Die betroffenen Pensionskassen mussten ihre liquiden Mittel innert kürzester Frist umschichten, um die Verluste für die Versicherten zu begrenzen.
Inzwischen rät der Pensionskassenverband Asip all seinen Mitgliedern, «Vorkehrungen für den Fall einer Einführung von Negativzinsen zu treffen».
Auch Publica, die Pensionskasse des Bundes, ist betroffen. Ausweichen ist nur teilweise möglich: Ein Teil der Anlagen müsse zwangsläufig liquide bleiben, um Rentenzahlungen zu gewährleisten, heisst es auf Anfrage.
So wie Publica ergeht es vielen Pensionskassen: Die UBS und die ZKB dominieren nach der Übernahme der CS den Markt für institutionelle Kunden. Pensionskassen, die anspruchsvolle Dienstleistungen benötigen und Milliarden verwalten, haben de facto keine Ausweichmöglichkeiten. Sie müssen jetzt versuchen, den Schaden einzugrenzen. Das Vermögen der Versicherten einfach wegschmelzen zu lassen, ist keine Option.
«Die Pensionskassen versuchen zunächst Freigrenzen auszuhandeln oder Gelder auf kleinere Banken zu verschieben», sagt Thomas Breitenmoser vom Beratungsunternehmen Complementa. «Da sind sie schon froh, wenn sie woanders Geld zu 0,05 Prozent Zins platzieren können.» In der Welt der Negativzinsen gilt selbst eine Mini-Rendite als kleiner Sieg.
Im Detail unterscheiden sich die Strategien der Banken. Die UBS belastet die Guthaben ihrer institutionellen Kunden schon seit 2017 mit einer Gebühr von –0,2 Prozent. Solange der Leitzins bei mindestens 0,25 Prozent lag, wurde dieser Effekt neutralisiert. Diesen Sommer kippte die Verzinsung nach dem SNB-Leitzinsentscheid jedoch ins Negative. Verhandeln ist bei der UBS nicht möglich, Freigrenzen gibt es nicht.
Anders bei der ZKB: Sie belastet den Pensionskassen zwar mit –0,25 Prozent etwas mehr, gewährt aber je nach Kundenbeziehung Freibeträge. Informierte Kreise sprechen von etwa 500’000 Franken.
Die UBS begründet ihre strikte Praxis mit regulatorischen Vorgaben: Es sei klar vorgegeben, wie viel Kapital die Banken hinterlegen müssten, wenn sie Kundengelder halten würden. Das betreffe sämtliche Banken gleichermassen. Bei Pensionskassen und Versicherungen als Kunden gälten sogar «verschärfte Vorschriften», und das sei mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Auch die ZKB betont: Für bestimmte Kundensegmente brauche es einen höheren «Liquiditätspuffer». Oder etwas vereinfacht gesagt: Die Bank muss Vorkehrungen für den Fall einer Bankenkrise treffen.
NZZ