Der Finanzplatz soll die 13. AHV-Rente bezahlen
Florian Schwab kommentiert auf finews die Idee, die 13. AHV-Rente mit einer Steuer auf Finanztransaktionen zu finanzieren. Eine schlechte Idee, findet er.
Weiterlesen »Gemäss einer gestern publizierten Umfrage der «NZZ am Sonntag» will eine Mehrheit die Zusatzkosten «nicht aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen».
Stattdessen platzieren «64 Prozent der Befragten die Steuer in ihren Top 3». Andere Finanzierungsformen wie eine Erhöhung der AHV-Abzüge oder der Mehrwertsteuer erscheinen nicht als mehrheitsfähig. Die Idee ist die logische Fortsetzung dessen, was bereits der Initiative zugrunde lag: der Illusion des «Free lunch».
Wie der Bundesrat in Beantwortung des Rieder-Postulats bereits feststellte, würde sich eine Finanztransaktionssteuer im «internationalen Vermögensverwaltungs- und Depotgeschäft standortschädlich auswirken».
Und die Rechnung geht an …
Die 13. AHV-Rente ist beschlossene Sache. Es muss nur noch die Finanzierung geregelt werden. Die NZZ am Sonntag hat dazu eine Umfrage durchgeführt. Wenig überraschend wollen die Befragten die Kosten eher nicht aus dem eigenen Portemonnaie berappen. Favorisiert wird die Finanztransaktionssteuer.
Der Ideenbasar im Bundeshaus ist entsprechend in vollem Gang. Die SP, die Siegerin der Abstimmung, schlägt vor, die 13. AHV-Rente über höhere Lohnabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finanzieren. Die SVP möchte im Asylbereich und in der Entwicklungshilfe sparen.
Und FDP und GLP liebäugeln damit, die Finanzierungsfrage erst bei der nächsten grossen Rentenreform anzugehen. Nun zeigt eine exklusive Umfrage: Mit diesen Lösungen zielen die Parteien weitgehend am Wunsch der Bevölkerung vorbei. Diese will nicht selber in die Tasche greifen, sondern das Geld in der Finanzbranche holen.
Die Befragten mussten sieben Finanzierungsinstrumente in einer Rangliste anordnen. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Alle Massnahmen, die die Menschen direkt betreffen, schneiden schlecht ab. Da sind erstens höhere Mehrwertsteuern, die bei den täglichen Einkäufen anfallen würden. Zweitens höhere Lohnbeiträge, die die Bürger in die AHV zahlen müssten. Und drittens ein höheres Rentenalter. Die drei Massnahmen stehen alle am Ende der Rangliste.
“Der Wohnschutz funktioniert” …
… es werden in Basel kaum mehr Wohnungen saniert, besonders nicht jene im Besitz von Pensionskassen. Zur Freude der Initianten der Basler Wohnschutzgesetzgebung. SRF hat sich des Themas angenommen. Auf der SRF-Website heisst es zum Bericht:
Minus 80 Prozent – so stark sei der Rückgang bei Anfragen für Sanierungen von Wohnungen in Basel-Stadt. Das sagte Regula Berger von der Geschäftsleitung der Basler Kantonalbank. Sie sprach auf Einladung der Basler Regierung vor mehr als 100 Investorinnen, Immobilienvertretern, Architektinnen und Pensionskassen. Gerade Mehrfamilienhäuser würden deutlich seltener saniert im Vergleich zum Jahr 2022, so Berger. (…)
Einer der grossen Player auf dem Immobilienmarkt sind die Basler Versicherungen. Sie reparieren zwar noch, wenn etwas in einer ihrer Basler Wohnungen kaputtgeht. Auf Sanierungen verzichten sie hingegen.
Mietaufschläge nach Sanierungen sind wegen des kantonalen Wohnschutzgesetzes nämlich nur noch in geringerem Umfang möglich. Deshalb würden sich Sanierungen nicht mehr lohnen, sagte der Immobilienleiter der Versicherung vor einigen Wochen. (…)
Angriffig ist auch die andere Seite. Im lokalen Parlament kündigte der Vertreter des Mieterinnen- und Mieterverbandes an, dass die Lockerungen bekämpfen würden – und zwar «mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln».
«Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente droht ein Scherbenhaufen»
Es braucht einen Mix aus mehr Steuern und mehr Arbeiten, sonst schmettert das Volk die Lösung ab, sagt die GLP Nationalrätin Melanie Mettler im Interview mit dem Tages-Anzeiger. Auszüge.
Frau Mettler, Sie wollten die tiefsten Renten erhöhen und so der Initiative für die 13. AHV-Rente den Wind aus den Segeln nehmen. Die Idee kam zu spät, nun muss die 13. AHV-Rente finanziert werden. Wie?
Die Finanzierung muss gerecht und in einer Volksabstimmung erfolgreich sein. Ich halte es deshalb für riskant, jetzt eine separate Vorlage zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zu beschliessen. Denn ich bezweifle, dass wir eine mehrheitsfähige Vorlage hinbekommen. Bei den einseitigen Vorschlägen, die auf dem Tisch liegen, dürfte es ein Referendum geben. Damit droht ein erneuter Scherbenhaufen. Wir sollten die Finanzierung der AHV gesamthaft anschauen in der Reform, die der Bundesrat 2026 vorlegen muss.
Warum halten Sie die Vorschläge für nicht mehrheitsfähig?
Weil jede Seite Maximalforderungen stellt. Die Linke will die 13. AHV-Rente allein über Lohnbeiträge finanzieren, die andere Seite über Leistungskürzungen oder Einsparungen bei der Auslandhilfe und den Asylausgaben. Auch eine zu starke Erhöhung der Mehrwertsteuer halte ich für unklug. Die Mehrwertsteuer müssen zwar alle Generationen bezahlen, sie belastet aber jene mit geringem Einkommen stärker.
13. Rente: “Geldsegen für die öffentliche Hand”, Wirkung auf 2. Säule
Cyrill Habegger und Pius Baumgartner, PensExpert, untersuchen auf HZ Insurance mögliche Auswirkungen der 13. AHV-Rente auf die 2. Säule und die Steuereinnahmen.
Es ist davon auszugehen, dass Rentner zukünftig (ab 2026) auf Renten aus der 1. Säule eine Rentenerhöhung um 1/12 oder 8.33 Prozent erhalten. Tendenziell dürfte diese Rentenerhöhung monatlich ausbezahlt werden. Eine alleinstehende Person, welche heute die Maximalrente von CHF 29’400 pro Jahr bzw. CHF 2450 pro Monat erhält, würde daher ab 2026 bei gleichbleibenden Maximalrenten einen Zuschlag von CHF 2450 pro Jahr bzw. gerundet CHF 204 pro Monat (Rente neu: CHF 31’850 pro Jahr) erhalten.
Es ist davon auszugehen, dass die AHV-Renten per 2025 aufgrund der Teuerung ohnehin erhöht werden (Mischindex). Zusätzlich soll ab 2026 eine zusätzliche AHV-Rente (13. AHV-Rente) ausbezahlt werden.
Durch die Einführung einer 13. AHV-Rente steigt das Einkommen bei Rentnern, während die Abzüge gegenüber der heutigen Situation unverändert bleiben (Ausnahme Einführung neue zusätzliche Abzüge für Rentner aufgrund Steuergesetzrevision). Das heisst, dass sich das steuerbare Einkommen von Rentnern erhöht und damit deren Steuerbelastung steigt.
Unangenehme Wahrheiten zu Renten und Rentenalter
Die NZZ berichtet über den neuen Länderbericht der OECD zur Schweiz.
Die am Donnerstag präsentierte Neuauflage des OECD-Länderberichts zur Schweiz enthält für verschiedene politische Lager Schmackhaftes und Unappetitliches. Die Schweiz erhält insgesamt wie gewohnt wegen ihrer vergleichsweise guten volkswirtschaftlichen Daten zu Produktivität, Lohnniveau, Beschäftigung und stabilen Staatsfinanzen passable Noten. Doch ebenfalls wie üblich gibt es für die Prüfergruppe der OECD in manchen Gebieten noch Luft nach oben.
Bei der Altersvorsorge empfiehlt die OECD wie schon in früheren Berichten unbeliebte Reformen: eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters und die Anbindung des Rentenalters an die künftige Zunahme der Lebenserwartung. Etwa dies forderte die Volksinitiative der Jungfreisinnigen, die das Volk vor knapp zwei Wochen mit fast 75 Prozent Nein-Stimmen wuchtig bachab schickte.
Die OECD empfiehlt zudem, dass die Berechnung der Jahresrenten in der zweiten Säule der Altersvorsorge (Pensionskassen) via Umwandlungssatz nicht per Gesetz als Minimum vorgegeben wird, sondern technisch festgelegt wird.
«Technisch» heisst hier, dass die Rentenvorgaben nicht der politischen Phantasie entspringen, sondern rechnerisch korrekt auf der Lebenserwartung und der Erwartung zu den Anlagerenditen beruhen sollten.
Familien unter Druck
Welche aktuellen Themen beschäftigen Ihre Familie
zurzeit am stärksten?
Mit dem jährlich erhobenen Familienbarometer fühlen Pax und Pro Familia Schweiz Familien in der Schweiz regelmässig den Puls und schaffen eine Datenbasis für familien- und sozialpolitische Debatten sowie den unternehmerischen Diskurs.
Für die aktuelle Ausgabe der Studie hat das Beratungs- und Forschungsunternehmen Empiricon AG 2’123 Familien in allen Landesteilen der Schweiz zu den Gebieten «Aktuelle Themen», «Situation und Erwartungen von Familien», «Finanzielle Situation», «Finanzielle Absicherung und Vorsorge», «Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben» sowie «Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung» befragt. Bei der Auswertung wurde nach Sprachregion, Anzahl Kinder, Alter der Kinder, Familientyp und Haushaltseinkommen unterschieden.
Am stärksten beschäftigen Familien in der Schweiz die Themen Gesundheit und die damit verbundenen Kosten, gefolgt von Wohnkosten, Schulwesen/Bildungspolitik und Inflation. Damit stehen finanzielle Themen im Bewusstsein von Schweizer Familien ganz zuoberst. Themen wie Unsicherheiten und Bedrohungen durch Kriege, Jugendgewalt oder geopolitische Spannungen nehmen aus Sicht der Familien eine weniger prominente Rolle ein.
CS PK-Index Februar 2024
(CS) Im Berichtsmonat steigt der Pensionskassen Index um 2,76 Punkte bzw. 1,38%; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 1,95%. Per 29. Februar 2024 steht der Index bei 202,78 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil an der positiven Entwicklung im Februar ist den Aktien (+1,33%) zuzuschreiben, wobei auf Aktien Ausland ein positiver Beitrag von 1,22% und auf Aktien Schweiz von 0,11% fällt. Zusätzlich wird das Monatsergebnis durch positive Beiträge der Obligationen FW (+0,06%), der alternativen Anlagen (+0,06%) und den Immobilien (+0,05%) erhöht. Die Liquidität (-0,10%) und die Obligationen CHF (-0,04%) belasten das Resultat. Die übrigen Anlageklassen waren eher unauffällig.
CS Index
Pensimo mit neuer CEO
Pensimo Management hat Marie Seiler per 1. Juli zum CEO und zur Vorsitzenden der Geschäftsleitung ernannt, wie einer Medienmitteilung zu entnehmen war. Sie löst Jörg Koch ab, der 13 Jahre lange die Führung der Pensionskassen-Dienstleisterin innehatte.
Seiler war zuvor bei der Swiss-Life-Tochter Swiss Life Asset Managers als Leiterin des Bereichs der Schweizer Immobilienprodukte für Drittkunden tätig. Sie arbeitete ebenfalls bei der Beratungsfirma Pricewaterhouse Coopers (PWC) im Immobilien-Beratungsteam, während dreier Jahre im Rang einer Partnerin.
Darüber hinaus ist Seiler Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) und Vorstandsmitglied von Wipswiss, einem Netzwerk für Frauen in Führungspositionen in der Schweizer Immobilienbranche.
“Uni Zürich füllt PK von Ausland-Professoren”
Lukas Hässig schreibt auf Inside Paradeplatz zur Praxis der Uni Zürich, neuangestellten Professoren zusätzlich zum normalen Salär beträchtliche Beträge in ihre berufliche Vorsorge einzuzahlen. Davon profitieren besonders Ausländer. Die Praxis dürfte auch an anderen Hochschulen Gang und Gäbe sein.
Die Universität Zürich (UZH) zählt neben der ETH zu den Vorzeige-Bildungsstätten der Alpenrepublik. Dafür holt die Leitung immer mehr Professoren aus dem Ausland. Diesen füllt sie dann die fehlende Zweite Säule: mit monatlichen Extra-Zahlungen zugunsten der Pensionskasse der UZH-Professoren.
„Die Karriere von Forscher*innen, die unter anderem oftmals mit langen und verschiedenen Auslandaufenthalten einher geht, hat unweigerlich eine Vernachlässigung der Altersvorsorge zur Folge“, schreibt eine UZH-Sprecherin. „Mit einer Berufung an die UZH soll eine vollständige Integration möglich sein.“
„Konkret wird das Sparguthaben bei der Pensionskasse für alle Professorinnen – für Schweizer*innen gleichermassen wie für Ausländer*innen – gemäss einem altersabhängigen Raster mit einer Direktzahlung an die Pensionskasse verbessert.“
13. AH-Rente: monatlich oder einmal?
(sda) Die Modalitäten der Auszahlung werde der Bundesrat in seiner Vorlage zur Umsetzung der am 3. März von Volk und Ständen angenommenen Initiative vorschlagen, erklärte die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern auf eine Frage von Olivier Feller (FDP/VD). Aktuell sei es für Auskünfte zu früh.
In der Botschaft des Bundesrats zur Initiative hatte es geheissen, der Zuschlag werde einmal pro Jahr ausbezahlt. Gemäss dem Initiativtext haben Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf «einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente». Seitens der Verwaltung hiess es, der administrative Aufwand wäre bei einer anteilsmässigen monatlichen Auszahlung geringer.
Zur Frage von Thomas Rechsteiner (Mitte/AI), wer die 13. AHV-Rente bezahlen solle, hielt Baume-Schneider fest, auch das sei noch unklar. Der Bundesrat prüfe verschiedene Möglichkeiten und werde diese samt den jeweiligen Auswirkungen dem Parlament vorlegen.
UBS PK-Performance Februar 2024
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Februar eine durchschnittliche Performance von 1,32% nach Abzug von Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei 1,83% und die annualisierte Rendite seit Publikation unseres Barometers im Jahr 2006 bei 3,03%.
- Im vergangenen Monat war die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen 3,06 Prozentpunkte. Das beste (3,01%) sowie das schlechteste (–0,05%) Ergebnis erzielte eine kleine Pensionskasse mit verwalteten Vermögen unter CHF 300 Mio. Die geringste Performancespanne (1,61 Prozentpunkte) wiesen die grossen Pensionskassen mit verwalteten Vermögen über 1 Mrd. auf.
- Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) war mit durchschnittlich 0,21 grösser als im Vormonat (0,18). Für die grossen Pensionskassen betrug der Wert 0,26, für mittelgrosse 0,27 und für die kleinen 0,14.
Abschaffung der Kinderrente
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die vom Nationalrat angenommene Motion zur Abschaffung der Kinderzulage für Altersrentner mit Kindern bis Alter 25, sofern diese noch in der Erstausbildung sind. Kurz nach Annahme der 13. AHV-Rente ein heikles Unterfangen.
Trotzdem wagen bürgerliche Politiker wieder einen Versuch zu Einsparungen bei der AHV. Es geht mittelfristig um etwas über 200 Millionen Franken. Angesichts der jährlichen Zunahme der AHV-Ausgaben von über einer Milliarde Franken nur schon auf Basis des geltenden Rechts wäre das wenig, doch schon dies stösst auf Widerstand.
Den Versuch startete die Sozialkommission des Nationalrats zu Beginn dieses Jahres – mit einer Motion zur Abschaffung der Kinderzulagen für Altersrentner in der AHV und der beruflichen Vorsorge. Die Samthandschuhe durften dabei allerdings nicht fehlen: Die Reform würde nur neue Fälle betreffen, und im Gegenzug wären die Ergänzungsleistungen für Altersrentner mit Kindern im Unterstützungsalter auszubauen.
“Das bedeutet die Renten-Schlacht für deinen Lohn”
Die BVG-Reform aus der Perspektive der vom Volk angenommenen 13. AHV-Rente beschäftigt die Medien. Es geht um die Finanzierung beider Ausbauprojekte.
Nach der deutlichen Annahme der AHV-Initiative geraten sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände in die Haare. Auf der einen Seite stehen die Gewerkschaftsbosse Pierre-Yves Maillard und Adrian Wüthrich, auf der anderen Seite Gewerbeverbandspräsident Fabio Regazzi und Arbeitgeberpräsident Severin Moser.
Es geht um die Finanzierung der 13. Rente. Sollen die Löhne angezapft werden, oder soll es über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gehen? Oder ganz anders? Die Linke und die Gewerkschaften wollen die Löhne zur Finanzierung heranziehen: «Das ist am sozialsten», argumentieren die SP-Spitzen unisono. Das wären 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich bis 2032, die von den Löhnen abgezogen und der AHV zufliessen müssten. Zum Vergleich: Die Lohnsumme beträgt heute rund 410 Milliarden Franken.
13. Rente für den Fiskus
Die höheren AHV-Renten führen zu einer höheren Steuerbelastung. Netto dürften bei den Rentnern nur 75 bis 80 Prozent des Zuschlags bleiben, schätzt Lukas Nussbaumer in der Luzerner Zeitung und stellt die Rechnung für die Luzerner Steuerzahler auf.
Weil AHV-Renten zu 100 Prozent als Einkommen besteuert werden, dürfen Bund, Kantone und Gemeinden mit einem wahren Geldsegen rechnen. Je nach Expertenmeinung sind es 20 bis sogar 25 Prozent der ausbezahlten 13. Rente, die in Form von Steuern zurück an den Staat fliessen. Der Bund gibt die Mehrkosten für die AHV mit vier bis fünf Milliarden Franken an. Nimmt man dies als Basis, steigen die Steuererträge um 800 Millionen bis zu einer Milliarde an.
Für den Kanton Luzern und die Gemeinden springen so Jahr für Jahr rund 25 Millionen Franken raus. Dies unter der Voraussetzung, dass sich die Mehreinnahmen wie üblich zu etwa je einem Drittel auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden verteilen und dass der Anteil des Kantons Luzern am gesamtschweizerischen Steueraufkommen weiterhin bei leicht über vier Prozent liegt.