Die jungen Alten
pw. Birgit Schmid hat mit Frühpensionierten gesprochen und kommentiert deren Ansichten in der NZZ. Der Wunsch nach einer möglichst frühen Pensionierung ist weitverbreitet und ungebrochen. Die Probleme der absehbaren, massiven Überalterung der Gesellschaft mit der zunehmenden Belastung der jüngeren, aktiven Generation werden nicht thematisiert. Daran scheinen auch die Frühpensionierten nicht zu denken. Wie die Rechnung mittelfristig mit steigender Lebenserwartung, früher Pensionierung, reduziertem Arbeitspensum und rapide sinkenden Geburtenraten aufgehen soll, ist rätselhaft. Das wird Folgen für den Wohlstand haben, aber das wird standhaft verdrängt.
Strategien für nachträgliche 3a-Einzahlungen
James Mazeau und Elisabeth Beusch von der UBS zeigen in einer Studie auf, welche steuerlichen Überlegungen bei der Säule 3a aufgrund der neu möglichen nachträglichen Einzahlungen anzustellen sind. Ihr Fazit:
- Im Allgemeinen wird empfohlen, Lücken nahe dem Ende des 10-jährigen rollierenden Fensters zu schliessen. Es kann aber vorteilhaft sein, Lücken zu überspringen.
- Für Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen ist es in der Regel steuerlich vorteilhaft, Einzahlungen nur dann zu verschieben, wenn mit grossen Einkommenssteigerungen zu rechnen ist.
- Die Reduktion der Anzahl gestaffelter 3a-Auszahlungen, um nachträgliche Einzahlungen zu tätigen, kann je nach persönlicher Situation steuerlich vorteilhaft oder nicht vorteilhaft sein und sollte über Simulationen individuell angeschaut werden.
Geringe Beschäftigung, tiefe Rente
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt weniger Rente. Kinderlose Alleinstehende sind davon besonders betroffen. Wie sollen sie vorgehen? Rahel Guggisberg von CH-Media zeigt die Probleme auf und gibt Tipps. Kurz zusammengefasst:
- Frauen sind bei der Pensionierung oft finanziell ungenügend abgesichert.
- Teilzeitbeschäftigung kann die Rentenansprüche erheblich reduzieren.
- Frühe Vorsorgeplanung ist entscheidend, um finanzielle Verluste auszugleichen.
- Unverheiratete Eltern sollten eine Vorsorgeanalyse zur Risikominderung durchführen.
UBS PK-Performance November 2024
- Die Pensionskassen im UBS- Sample erzielten im Oktober nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von –0,59 %, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen –1,52% und 0,23% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 6,20% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,13%.
«Ultratiefe Hypozinsen»
Moneypark schreibt zur aktuellen Entwicklung auf dem Hypothekarmarkt:
- Ein erneuter Zinsrückgang führt zu ultratiefen Hypothekarzinsen. Sie erreichen ein Niveau, dass wir zuletzt Anfang 2022 gesehen haben. Die Zinsen von Festhypotheken mit kurzen Laufzeiten haben stärker nachgelassen als diejenigen von längeren Laufzeiten, womit die Zinskurve wieder etwas steiler geworden ist.
- Die Mehrheit der befragten Hypothekaranbieter erwartet am 12. Dezember 2024 die vierte Leitzinssenkung der Schweizerischen Nationalbank in diesem Jahr und damit auch einen erneuten Zinsrückgang bei Saron-Hypotheken. Festhypotheken mit kurzen und mittleren Laufzeiten dürften aber deutlich attraktiver bleiben als Geldmarkthypotheken.
- Im neuen Jahr könnte es im selben Stil weitergehen. Die Hypothekarzinsen dürften sich auf sehr tiefem Niveau einpendeln. Ein Drittel der befragten Hypothekaranbieter kann sich sogar vorstellen, dass wir 2025 wieder Negativzinsen sehen werden. Damit wäre die Rückkehr der ultratiefen Zinsen aus den Jahren 2016 bis 2021 vollbracht.
Frühpensionierung: Gut für Banker und Beamte
Albert Steck ist in der NZZ am Sonntag den Frühpensionierungen nachgegangen. Sie ist teuer, leisten kann sie sich vor allem, wer beim Staat oder bei einer Bank arbeitet.
MoreNamentlich Staatsangestellte gehen zu einem grossen Teil vorzeitig in Rente, wie eine Umfrage der «NZZ am Sonntag» bei öffentlichrechtlichen Vorsorgeinstituten zeigt. So lassen sich bei der Pensionskasse des Bundes Publica 54 Prozent der Männer frühpensionieren. Das durchschnittliche Rücktrittsalter beträgt 63,6 Jahre.
Bei den Frauen liegt der Anteil der Frühpensionierungen mit 43 Prozent etwas tiefer. Ähnliche Zahlen weist die Pensionskasse der Stadt Zürich aus, wo die Frühpensionierungsquote der Männer 55 Prozent erreicht. Auch bei staatsnahen Betrieben wie SBB oder Post bleibt nur jeder zweite Mitarbeiter bis 65 im Job. (…)
Für die Wirtschaft sei die hohe Zahl von Frühpensionierungen ein Manko, sagt der St. Galler Ökonomieprofessor Reto Föllmi. Diese verschärfe den Mangel an Fachkräften und schwäche die Altersvorsorge. Eine Ursache sieht er in den falschen Anreizen: «Hohe Steuern auf dem Faktor Arbeit haben zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit an Attraktivität verliert», so Föllmi. «Wer sich für mehr Freizeit entscheidet, wird belohnt, weil diese keiner Steuerlast unterliegt.»
Bericht zur sozialen Absicherung Selbständigerwerbender
Selbstständigerwerbende geniessen nicht den gleichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmende. Ein Obligatorium zu ihrer besseren sozialen Absicherung wäre jedoch technisch und finanziell kaum umsetzbar. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest. Er begrüsst deshalb private Initiativen, welche die Selbstständigerwerbenden beim Aufbau von Reserven unterstützen.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Integration nicht praktikabel ist, weder in die ALV noch in die EO. Die Umsetzung wäre aufwändig und mit teilweise hohen Kosten verbunden. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wäre kaum attraktiv. Weil sich vor allem Personen mit hohem Risiko versichern würden, müssten die Beiträge entsprechend hoch sein.
Ein Versicherungsobligatorium wiederum würde Fehlanreize bieten und müsste restriktiv ausgestaltet werden. Es wäre schwierig, klare Kriterien zu definieren, wann eine «unverschuldete» Unterbeschäftigung vorliegt, und wann eine «freiwillige» (z.B. ungenügendes Bemühen um Aufträge).
Auch die Quersubventionierung von Selbständigerwerbenden durch Arbeitnehmende müsste vermieden werden, was eine Integration in die bestehenden Systeme zusätzlich erschwert.
AHV-Prognosen: «Kein Rechenfehler»
Die von BR Baume-Schneider angeordnete Administrativuntersuchung aufgrund der korrigierten Prognosen zur finanziellen Entwicklung der AHV hat – was zu erwarten war – gezeigt, dass kein Rechenfehler vorlag. Auch könne dem BSV nicht vorgeworfen werden, zu langsam informiert zu haben. Allerdings werden «Mängel bei den personellen Ressourcen» festgestellt. Beauftragt war die Kanzlei Bratschi in Zürich, deren Bericht jetzt vorliegt. Das EDI lässt dazu verlaufen:
MoreDie Administrativuntersuchung ergab, dass nicht von einem Rechenfehler gesprochen werden könne, da keine falschen Rechenoperationen vorlägen.
Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt.
Ein im Rahmen der Untersuchung beauftragter mathematischer Sachverständiger kam zum Schluss, dass die Funktionen an sich nicht fehlerhaft waren, dass aber der Prozess ihrer Implementierung im Modell nicht die erforderliche methodische Tiefe aufgewiesen habe.
Der Bericht hält weiter fest, dass dem BSV nicht der Vorwurf gemacht werden könne, im Sommer 2024 zu langsam agiert und informiert zu haben, da der Aufarbeitungsprozess äusserst zeitintensiv gewesen sei.
OAK: Berechnungsbeispiele zur Mitteilung 01/24
Die OAK BV hat vier Berechnungsbeispiele erstellt, welche die maximal möglichen Leistungen für eine Vorsorgeeinrichtung ermittelt, die ihre Zielwertschwankungsreserve zu mindestens 75 %, aber noch nicht 100 % erreicht hat.
Die OAK weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Berechnungsbeispiele die maximal möglichen Leistungen zeigen. Für eine Vorsorgeeinrichtung kann diejenige Verzinsung, die ihre individuelle Risikofähigkeit berücksichtigt, auch deutlich unter diesem Maximum liegen.
Sie empfiehlt dem obersten Organ, im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungsverbesserungen allfällige Überlegungen und Empfehlungen des zuständigen Experten für berufliche Vorsorge zu berücksichtigen.
Rente oder Kapital? Eine Studie der Publica
In der Studie zum Thema Pensionierungsentscheidung «Rente oder Kapital?» der Publica wird gezeigt, wie sich die Bezugsarten zum Zeitpunkt der Pensionierung im Laufe der letzten zehn Jahren verändert haben.
Die Studie lässt einen klaren Trend erkennen: Immer mehr Personen entscheiden sich auch bei der PK des Bundes für den vollen oder teilweisen Kapitalbezug. Während 2013 rund 33% der versicherten Personen zumindest einen Teil ihres Altersguthabens als Kapital bezogen haben, waren es 2023 bereits 57%. Besonders auffällig ist der Anstieg derjenigen, die sich für den vollständigen Kapitalbezug entscheiden – ihr Anteil hat sich von 6% auf 20% erhöht.
Als Gründe für den Kapitalbezug werden am häufigsten steuerliche Überlegungen genannt. Über die Hälfte der Befragten gab an, dass steuerliche Überlegungen einen wesentlichen Einfluss auf ihre Entscheidung hatten.
Der Wunsch, das Vermögen flexibler und eigenverantwortlich anzulegen sowie der Bedarf nach finanziellen Mitteln, zum Beispiel für die Rückzahlung einer Hypothek, sind ebenfalls wichtige Faktoren. Ein zu tiefer Umwandlungssatz, der das Verhältnis des Altersguthabens zur Rente bestimmt, wird an vierter Stelle für den Entscheid für einen Kapitalbezug genannt.
MoreHypothek als Belastung im Alter
Die Auswertung von knapp 3000 Eigenheim-Finanzierungen durch Money-Park zeigt, dass 85 Prozent der 50- bis 65-jährigen Eigentümer ein «substanzielles» Problem mit der nachhaltigen Tragbarkeit ihrer Hypothek im Rentenalter haben.
Immerhin besitzen rund 33 Prozent dieser Altersgruppe ausreichende Vermögenswerte, um die Hypothek vor der Pensionierung so weit zu amortisieren, dass die nachhaltige Tragbarkeit gegeben ist. Weiter schreibt Moneypark zur Erhebung:
MoreViele 50- bis 65-Jährige schieben das Thema Tragbarkeit im Rentenalter auf die lange Bank. Um eine Hypothek zu erhalten, dürfen gemäss der gängigen Tragbarkeitsregeln die Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommen ausmachen.
Zur Ermittlung der Wohnkosten wird ein sogenannter kalkulatorischer Zinssatz von fünf Prozent veranschlagt sowie ein Prozent des Immobilienwertes als Nebenkosten plus allfällige Amortisationszahlungen.
Asga verzinst mit 4,5%
Der Asga-Verwaltungsrat hat Ende November 2024 auf der Basis des Deckungsgrades von 119 % und der Anwendung des Beteiligungsmodells eine Mehrverzinsung beschlossen. Mit dem gewährten Zins von 4,5 % (BVG-Mindestzins 2024: 1,25 %) fliessen somit über 700 Millionen Franken in die Altersguthaben der Genossenschaftsmitglieder.
Musterschüler? Die gewaltige Last der ungedeckten Verpflichtungen
Im Rahmen ihrer aktuellen Studie zur Finanzierung der AHV gehen die UBS-Autoren auch auf die impliziten Staatsschulden der Schweiz ein. Das ergibt kein schönes Bild:
MoreMit einer expliziten Staatsverschuldung von 27,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) im Jahr 20211 steht die Schweiz im internationalen Vergleich vorbildlich da.
Rechnet man zu diesen expliziten Schulden die impliziten Staatsschulden (345,9 Prozent) hinzu, so beläuft sich die tatsächliche Schuld der Schweiz auf 373,3 Prozent des BIP.
Abzüglich der bestehenden expliziten Vermögen in Höhe von 50 Prozent beträgt die Nachhaltigkeitslücke 323,3 Prozent des BIP (Abbildung 1) oder umgerechnet fast 2500 Milliarden Franken.
Detailanalysen zeigen, dass vor allem die Ausgaben für Gesundheit, Pflege und Altersvorsorge in den kommenden Jahrzehnten stark zunehmen dürften und somit für hohe die implizite Staatsverschuldung verantwortlich sind.
Fairer Lastenausgleich zur Sanierung der AHV
Die UBS schreibt zu ihrer neuesten Analyse der Finanzierungssituation der AHV: «Das Leistungsversprechen der AHV wurde 2024 deutlich ausgebaut. In den kommenden Jahren muss der Fokus auf der generationengerechten Finanzierung der ungedeckten Rentenversprechen liegen. Optionen gibt es einige – ein höheres Referenzalter, mehr Einnahmen durch höhere Steuern und Beiträge oder strukturelle Anpassungen.
Klar ist, dass eine Komponente allein nicht reichen wird. Es braucht mehrere Kompromisse, die die Last fair zwischen den Generationen und sozioökonomischen Gruppen verteilen.» Weiter heisst es in der Mitteilung:
MoreZur vollständigen Schliessung der Finanzierungslücke könnten Beiträge und Steuern noch stärker erhöht werden. Beides führt aber zu möglicherweise weitreichenden Zweitrundeneffekten.
Eine höhere Mehrwertsteuer könnte den Konsum schwächen und würde sozioökonomisch schwächere Gruppen stärker belasten, da sie relativ zu ihrem Gesamteinkommen höhere Ausgaben haben und diese weniger flexibel anpassen können als wohlhabendere Gruppen.
Höhere Lohnabgaben könnten zudem zu stagnierendem Lohn- und Beschäftigungswachstum führen und negative wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Arbeitgeberverband auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit?
In den Blättern von CH-Media wird mit dem Arbeitgeberverband hart ins Gericht gegangen. Florence Vuichard sieht ihn auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit.
MoreNicht einmal ein Drittel der Stimmbevölkerung mochte am 22. September die Reform der beruflichen Vorsorge unterstützen. Auf der Verliererseite: der Arbeitgeberverband.
Dass die Arbeitgeber zu den grössten Verlierern gehörten, hat wohl niemand gemerkt, denn der Verband ist seit dem Abgang seines langjährigen Präsidenten Valentin Vogt in der Bedeutungslosigkeit versunken. Oder wie es ein Beobachter ausdrückt: «Er ist nur noch ein Schatten seiner selbst».
Vogts Nachfolger Severin Moser jedenfalls wird kaum gesichtet, höchstens an den Wettkämpfen seiner Tochter, der medaillendekorierten Stabhochspringerin Angelica Moser. Dort sei sein Herz, dort sei sein Kopf, sagen jene, die mit ihm zu tun haben.
Nun rächt sich die Machtverschiebung, die unter der Ära Vogt stattgefunden hat – weg vom Verbandsdirektoren hin zum Präsidenten. Von 2011 bis 2023 war der Industrieunternehmer im Rang eines Oberstleutnants der Kopf und die Stimme des Arbeitgeberverbands, er war vom Habitus her der CEO mit Militärerfahrung.