
Pension funds must take ‘extreme care’ with liquidity risks
FT. Pension funds should be “extremely careful” when investing in illiquid assets, as rising interest rates and falling stock markets increase the likelihood of their having to access cash quickly, the OECD has warned.
In the recent era of low interest rates, pension funds poured money into alternative investments, such as infrastructure projects and private equity, in an effort to escape the low yields available on government bonds.
But such investments are typically illiquid, meaning the funds cannot quickly convert them into cash if needed. While there has been little need for funds to do that over the past decade, the UK pension crisis in October exposed how a sharp rise in interest rates can change that.
“There is a call now for greater flexibility in regulation to allow [defined contribution] schemes to invest in illiquids and infrastructure and this is fine,” said Pablo Antolin, principal economist at the private pension unit of the OECD Financial Affairs Division. “But we also have to be extremely careful because liquidity issues are very important in the management of investment strategies.”
Alongside the liquidity risks, the OECD cautioned that the level of due diligence required on alternative investments is likely to be beyond the reach of many smaller funds.
Rege Emissionstätigkeit am Obli-Markt
Dank der regen Emissionstätigkeit der beiden grössten Schuldner verzeichnet der Schweizer Obligationenmarkt trotz Kursturbulenzen ein Rekordvolumen. Die FuW schreibt dazu:
Trotz kräftiger Finanzmarktturbulenzen kann der Schweizer Obligationenmarkt 2022 neue Rekorde feiern. Der Emissionsmarkt wurde so stark beansprucht wie seit Jahren nicht mehr. «Schon 2021 war ein gutes Emissionsjahr und 2022 war noch besser», sagte Markus Thöny, Chef des Bereichs Swiss Fixed Income bei Lombard Odier IM.
Dabei sei das Rekordvolumen vor allem der grossen Emissionstätigkeit der beiden grössten Schuldner, der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute und der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken zu verdanken, sagt Stefan Bösl, Leiter Kapitalmarkt bei der Luzerner Kantonalbank (LUKB). Zudem haben der Lebensmittelriese Nestlé und der Pharmakonzern Roche zusammen rund 5 Mrd. Fr. eingesammelt. Zudem lieferten auch ausländische Pfandbriefemittenten einen namhaften Beitrag.
“Besser als es scheint”
Bernhard Kissler schreibt im Tagesanzeiger: Aufgrund des schlechten Börsenjahrs werden einige Pensionskassen die Alterssparguthaben ihrer Versicherten tiefer verzinsen. Eine genauere Betrachtung zeigt, dass dies oft gar nicht nötig wäre.
[Der] durchschnittliche Deckungsgrad gemäss Zahlen der Pensionskassenberaterin PPCmetrics ist seit Anfang Jahr von rund 120 auf 105 Prozent gefallen. Die Zahlen beruhen auf Daten von 350 Pensionskassen und Hochrechnungen.
Doch das klingt dramatischer, als es ist. Denn der von Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesene Deckungsgrad bildet nicht tatsächlich vorhandene Werte ab. Fachleute sprechen deshalb vom «technischen Deckungsgrad». Anstelle der tatsächlichen Werte rechnet er zukünftige Anlageerträge ein, die je nach Marktentwicklung auch ganz anders ausfallen können. Das gibt Interpretationsspielraum und führt dazu, dass etliche Kassen einen ziemlich optimistischen Deckungsgrad ausweisen.
Nicht offiziell ausgewiesen, aber als Schattenbuchhaltung geführt wird in der Regel ein «ökonomischer Deckungsgrad», welcher die Vermögenswerte anhand tatsächlicher Werte abbildet. Dieser ist gemäss Zahlen von PPCmetrics innerhalb eines Jahres bis heute sogar leicht gestiegen.
Gestützt auf Marktzahlen, stehen also Pensionskassen heute finanziell etwa gleich gut da wie vor Jahresfrist. Nach Einschätzung von Marco Jost, Pensionskassenexperte bei PPCmetrics, sollte deshalb in vielen Fällen auch eine ähnlich gute Verzinsung wie im Vorjahr möglich sein.
Wie ist die scheinbar widersprüchliche Entwicklung möglich? Die Erklärung ist technisch etwas komplizierter. Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Kursverluste auf bisherigen Obligationen nicht ins Gewicht fallen. Diese sind zwar im aktuellen Handel weniger wert, aber am Ende der Laufzeit erhalten Pensionskassen dennoch 100 Prozent ausbezahlt.
Hinzu kommen die gestiegenen Zinssätze für Obligationen. «Vor einem Jahr gab es für Kassaobligationen noch einen Minuszins – jetzt liegt er mit mehr als 1,2 Prozent im Plus», erläutert Jost. Dank der höheren Zinssätze können Vorsorgeeinrichtungen in Zukunft «kumuliert rund 15 Prozent mehr Rendite erzielen». Das erleichtert die Finanzierung zukünftiger Renten.
“Kein Grund zur Panik”
Radio SRF berichtet über die 2022 “weggeschmolzenen Reserven, was aber – siehe Titel – kein Grund zur Panik sei, was wir gerne bestätigen. Thomas Schönbächler, Geschäftsführer der BVK, kommentiert: «2022 war ein sehr forderndes Jahr. Alleine die letzten Wochen zeigen dies eindrücklich auf, wo es nochmals grosse Veränderungen gegeben hat.»
Die Sozialversicherungen der Schweiz
PK-Statistik 2021: 1159 Mrd. Vermögen
BFS. Im Jahr 2021 erwirtschafteten 1389 Pensionskassen ein Nettoergebnis aus Vermögensanlagen von 87 Mrd. Franken. Entsprechend stiegen die Wertschwankungsreserven auf 145 Mrd. und die Unterdeckung sank auf 30 Mrd. Die Bilanzsumme aller Pensionskassen der Schweiz belief sich auf 1159 Milliarden Franken. Dies geht aus den definitiven Ergebnissen der Pensionskassenstatistik 2021 des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Seit 2004 verzeichneten die Wertschwankungsreserven mit 12,5% der Bilanzsumme ein Allzeithoch. Bei Pensionskassen, welche ihr vorgegebenes Ziel an Wertschwankungsreserven erreicht hatten, nahmen die freien Mittel ebenfalls zu.
Auf der Anlageseite präsentierten sich Aktien mit 31,6%, Obligationen mit 27,8% und Immobilien mit 20,9% als die grössten Bilanzpositionen. Im historischen Vergleich stand eine rekordhohe Vermögensallokation bei Aktien und Immobilien einer rekordtiefen Allokation bei Obligationen gegenüber.
Die Unterdeckung sank 2021 auf 30,3 Mrd. Franken (–6,4%). Grösstenteils wird diese Deckungslücke durch Staatsgarantien getragen. Bei den 69 öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen betrug die Unterdeckung 30,1 Mrd. und bei den 1320 privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen belief sie sich auf 207 Millionen Franken.
Im Jahr 2021 zahlten rund 1,9 Millionen Frauen und 2,5 Millionen Männer gesamthaft 21,3 Mrd. Franken reglementarische Beiträge in die berufliche Vorsorge ein. 346’952 Bezügerinnen und 522’770 Bezüger von Altersrenten erhielten insgesamt 24,6 Mrd. Franken ausbezahlt.
Somit hatten sie Anspruch auf durchschnittlich 28’268 Franken pro Jahr, gemessen an der auf ein Jahr hochgerechneten Rente im Dezember 2021. 18’557 Frauen und 32’657 Männer verlangten 2021 zudem eine Kapitaloption.11,3 Mrd Franken (+14,2%) betrug das Total der Kapital- oder Teilkapitalauszahlungen bei Pensionierung. Der Durchschnittswert des Kapitalbezugs belief sich auf 220’734 Franken (2020: 211 038 Franken; +4,6%).
UBS verzinst mit 7%
Alle Pensionskassen, incl. jene der UBS, erleiden 2022 eine Minusperformance. Die UBS verzinst die Guthaben der Aktiven mit einem hohen Positivzins. Michael Ferber schreibt in der NZZ:
Wie kann also die UBS-Pensionskasse in diesem Umfeld eine solch hohe Verzinsung gewähren? Dies hängt in erster Linie mit der komfortablen finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtung zusammen. Trotz negativer Anlagerendite habe sich der ökonomische Deckungsgrad der UBS-Pensionskasse von 128,2 Prozent per Ende 2021 auf 132,6 Prozent per Ende November dieses Jahres erhöht, sagt Thomas Jeney, Geschäftsleiter der UBS-Pensionskasse. Die gestiegenen Zinsen hätten dabei positiv auf die ökonomisch bewerteten Verpflichtungen gewirkt – und dieser Effekt habe die Auswirkungen der negativen Anlageperformance übertroffen.
Für die Verzinsung der Altersguthaben sei die Höhe des ökonomischen Deckungsgrads zentral, sagt Jeney. Beim ökonomischen Deckungsgrad werden nicht nur die Vermögensanlagen, sondern auch die Verpflichtungen marktnah bewertet. Der oben erwähnte technische Deckungsgrad hängt hingegen vom sogenannten technischen Zins ab. Mit diesem werden die garantierten Rentenzahlungen diskontiert, und jede Pensionskasse kann diesen selber festlegen.
Kapitaldeckung – teilweise
Bilanz hat Veronica Weisser, UBS, in einem Kurzinterview zur BVG-Revision befragt. Der in der Bilanz gesetzte Titel “Die 2. Säule ist nicht mehr zeitgemäss” passt aber nicht wirklich zum Text.
Rentner erhalten aus der 2. Säule mehr Kapital, als sie eingezahlt haben. Kann man überhaupt noch von einem Kapitaldeckungsverfahren sprechen?
Nur noch teilweise. Das zusätzliche Geld kommt von den aktiv Versicherten, die einen Grossteil ihrer Rendite abgeben. Zudem sind die Risikobeiträge oft um ein Vielfaches höher, als sie sein sollten. Diese werden dazu genutzt, die Rentner zu finanzieren. Das sind Beiträge, die über Jahrzehnte eingezahlt wurden, von denen die Versicherten nie etwas sehen werden.
Ist die gigantische Umverteilung das einzige Problem der BVG?
Leider nicht. Die 2. Säule reflektiert nicht die heutige Lebensweise. Sie ist auf ein klassisches Männerleben ausgerichtet, eine Karriere ohne Pausen oder Teilzeitpensen. Das entspricht weder der Realität von Müttern noch der von Personen, die Projektarbeit machen oder bei mehreren Arbeitgebern geringe Pensen arbeiten.
Erwerbstätigkeit im Rentenalter
BR. Mit welchen Mitteln könnte in der Altersvorsorge und bei den Steuern dafür gesorgt werden, dass Personen nach Erreichen des Regelrentenalters vermehrt erwerbstätig bleiben? Der Bundesrat hat zu dieser Frage einen Bericht verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass in der AHV und teilweise auch in der beruflichen Vorsorge die wirksamsten Massnahmen mit der Reform AHV 21 bereits umgesetzt werden. Soll die Steuerbelastung auf dem Erwerbseinkommen von Personen im Rentenalter gesenkt werden, bräuchte es dafür eine Verfassungsgrundlage.
Aktualisierte Fahne zur BVG-Reform
Die Parlamentsdienste haben die nach der Behandlung der BVG-Reform im Ständerat nachgeführte Fahne zum Download aufgeschaltet.
Renten und Inflation
Die NZZ zeigt die Folgen der Teuerung auf Renten aus AHV und Pensionskassen sowie für Vermögen auf.
Kapital oder Rente?
In einem Beitrag der NZZ zum ewigen Thema der Form des Leistungsbezugs bei Pensionierung weisen die beiden Autoren – Markus Hürzeler (Rahn und Bodmer) und Roland Hofmann (ZHAW) auf die vielen Probleme und Gefahren, mit denen bei einem Kapitalbezug zu rechnen ist. Sie kommen zum Schluss:
Ausgehend von diesen Erkenntnissen sind zum einen die Anbieter von Finanzplanungen gefordert, ihren Beratungs- und Sorgfaltspflichten durch Anpassen der Planungsparameter an die heutigen Realitäten nachzukommen und so ihren Kundinnen und Kunden eine ebenso transparente wie fundierte Entscheidungsgrundlage zu verschaffen. Die Pensionskassen selbst könnten entscheidend zu einer Reduktion der Informationsasymmetrien beitragen, indem sie durch frühzeitige Aufklärung und allenfalls technische Unterstützung ihre Versicherten dazu befähigen, die Auswirkungen unterschiedlicher Bezugsszenarien zu simulieren.
Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Dass die Rahmenbedingungen in der beruflichen Vorsorge nicht korrekt festgelegt sind (Stichworte: Mindestzins, Umwandlungssatz, Rentenalter), fördert das Interesse sowohl der Finanzinstitute als auch der Pensionskassen, Rentenbezüge wenn immer möglich «zu vermeiden» und Kapitalbezüge zu empfehlen. Das Anlage- und das Langlebigkeitsrisiko werden auf den einzelnen Versicherten übertragen. Das war sicher nicht die ursprüngliche Absicht des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG).
Wohlfahrt nähert sich Vor-Corona Werten
BFS. Die Covid-19-Pandemie hat in der Wohlfahrt der Schweizer Bevölkerung ihre Spuren hinterlassen. Für das Jahr 2021 liegen zwar noch nicht für alle Indikatoren die notwendigen Daten vor, es zeigt sich aber eine Tendenz: Die Situation gleicht sich der Lage im Jahr 2019, also vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, wieder an.
So lag im Jahr 2021 die Lebenserwartung bei den Männern mit 81,6 Jahren 0,3 Jahre tiefer als vor der Pandemie und bei den Frauen mit 85,7 Jahren sogar etwas höher, nachdem sie 2020 deutlich auf 81,0 Jahre bzw. 85,1 Jahre zurückgegangen war.
Als weitere Resultate der Wohlfahrtsmessung lässt sich festhalten, dass das reale BIP pro Kopf 2020 gegenüber dem Vorjahr um 3,1% gesunken ist, 2021 konnte es einen Anstieg von 3,4% verzeichnen.
Der Bruttoenergieverbrauch ist zwischen 2019 und 2020 deutlich von rund 1,1 Millionen Terajoule auf rund 1 Million Terajoule zurückgegangen. 2021 hat er wieder zugenommen, allerdings nur relativ leicht um 1,3%.
2020 erreichte die durchschnittliche Lebenszufriedenheit der Bevölkerung einen Wert von 8,1 auf einer Skala von 0 bis 10.
Diese Zahlen und weitere Ergebnisse des Indikatorensystems Wohlfahrtsmessung sind auf dem Statistikportal Schweiz verfügbar.
“Unausgewogene Teuerungsanpassung der AHV-Renten”
Der Arbeitgeberverband schreibt zum Entscheid des Parlaments für einen ausserordentlichen und vollständigen Teuerungsausgleich der AHV-Renten:
Nach dem Erstrat hat nun auch der Ständerat die Motion der Mitte-Fraktion, die einen ausserordentlichen und vollständigen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten fordert, gutgeheissen. Die Arbeitgeber hatten sich vom Ständerat eine Gegensteuer erhofft und kritisieren die unnötige und willkürliche finanzielle Umverteilung.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bedauert die Annahme der Motion und folgt dabei mehrheitlich der Argumentation des Bundesrates. Eine vollständige und aufgrund der alleinigen Grundlage der Teuerung zu erfolgende Anpassung der Renten, wie sie das Parlament nun beschlossen hat, ist aus verschiedenen Gründen nicht zielführend: Erstens passt der Bundesrat die Renten per Gesetzesgrundlage alle zwei Jahre an – so beschloss er die nächste Anpassung von 2,5 Prozent per 1. Januar 2023. (…)
Zweitens gewichtet man mit der jetzt von den Räten verabschiedeten Lösung die Preisentwicklung und damit die laufenden Renten viel stärker als die neuen Renten, was gegen das Prinzip einer nachhaltigen, alle Realitäten berücksichtigenden Anpassung geht. Gegen den Motionsvorschlag spricht zudem die schwierige finanzielle Lage der ersten Säule. Darüber darf auch die Abstimmung vom 25. September 2022 nicht hinwegtäuschen, ächzt die AHV doch erheblich unter den demografischen Veränderungen unserer Gesellschaft.
BKW holt für Windparkprojekte zwei PKs an Bord
Die Pensionskasse Stadt Zürich und Medpension Vsao haben eine Minderheitsbeteiligung an mehreren Windparks der BKW erworben. Der Betrieb und die operative Kontrolle verbleiben beim Energieversorger.
Die Beteiligung erfolgt im Zusammenhang mit der im Oktober 2021 angekündigten “Capital-light-Strategie” der BKW. Dadurch sollen sich langfristig orientierte institutionelle Investoren auch an Projekten für erneuerbare Energien beteiligen können. Gleichzeitig verspricht sich BKW dadurch einen stärkeren Ausbau von regenerativen Energien.
Zusammen erwarben die Pensionskasse Stadt Zürich und Medpension Vsao einen Anteil von 49 Prozent an insgesamt neun Windparks der BKW in Frankreich, Italien und Norwegen. Der Löwenanteil von 41,5 Prozent entfällt dabei auf die Pensionskasse Stadt Zürich. Finanzielle Details gab BKW nicht bekannt. Noch stehe die Transaktion unter Vorbehalt von regulatorischen Zulassungen, heisst es.