“Uni Zürich füllt PK von Ausland-Professoren”
Lukas Hässig schreibt auf Inside Paradeplatz zur Praxis der Uni Zürich, neuangestellten Professoren zusätzlich zum normalen Salär beträchtliche Beträge in ihre berufliche Vorsorge einzuzahlen. Davon profitieren besonders Ausländer. Die Praxis dürfte auch an anderen Hochschulen Gang und Gäbe sein.
Weiterlesen »Die Universität Zürich (UZH) zählt neben der ETH zu den Vorzeige-Bildungsstätten der Alpenrepublik. Dafür holt die Leitung immer mehr Professoren aus dem Ausland. Diesen füllt sie dann die fehlende Zweite Säule: mit monatlichen Extra-Zahlungen zugunsten der Pensionskasse der UZH-Professoren.
„Die Karriere von Forscher*innen, die unter anderem oftmals mit langen und verschiedenen Auslandaufenthalten einher geht, hat unweigerlich eine Vernachlässigung der Altersvorsorge zur Folge“, schreibt eine UZH-Sprecherin. „Mit einer Berufung an die UZH soll eine vollständige Integration möglich sein.“
„Konkret wird das Sparguthaben bei der Pensionskasse für alle Professorinnen – für Schweizer*innen gleichermassen wie für Ausländer*innen – gemäss einem altersabhängigen Raster mit einer Direktzahlung an die Pensionskasse verbessert.“
13. AH-Rente: monatlich oder einmal?
(sda) Die Modalitäten der Auszahlung werde der Bundesrat in seiner Vorlage zur Umsetzung der am 3. März von Volk und Ständen angenommenen Initiative vorschlagen, erklärte die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern auf eine Frage von Olivier Feller (FDP/VD). Aktuell sei es für Auskünfte zu früh.
In der Botschaft des Bundesrats zur Initiative hatte es geheissen, der Zuschlag werde einmal pro Jahr ausbezahlt. Gemäss dem Initiativtext haben Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf «einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente». Seitens der Verwaltung hiess es, der administrative Aufwand wäre bei einer anteilsmässigen monatlichen Auszahlung geringer.
Zur Frage von Thomas Rechsteiner (Mitte/AI), wer die 13. AHV-Rente bezahlen solle, hielt Baume-Schneider fest, auch das sei noch unklar. Der Bundesrat prüfe verschiedene Möglichkeiten und werde diese samt den jeweiligen Auswirkungen dem Parlament vorlegen.
UBS PK-Performance Februar 2024
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Februar eine durchschnittliche Performance von 1,32% nach Abzug von Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei 1,83% und die annualisierte Rendite seit Publikation unseres Barometers im Jahr 2006 bei 3,03%.
- Im vergangenen Monat war die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen 3,06 Prozentpunkte. Das beste (3,01%) sowie das schlechteste (–0,05%) Ergebnis erzielte eine kleine Pensionskasse mit verwalteten Vermögen unter CHF 300 Mio. Die geringste Performancespanne (1,61 Prozentpunkte) wiesen die grossen Pensionskassen mit verwalteten Vermögen über 1 Mrd. auf.
- Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) war mit durchschnittlich 0,21 grösser als im Vormonat (0,18). Für die grossen Pensionskassen betrug der Wert 0,26, für mittelgrosse 0,27 und für die kleinen 0,14.
Abschaffung der Kinderrente
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die vom Nationalrat angenommene Motion zur Abschaffung der Kinderzulage für Altersrentner mit Kindern bis Alter 25, sofern diese noch in der Erstausbildung sind. Kurz nach Annahme der 13. AHV-Rente ein heikles Unterfangen.
Trotzdem wagen bürgerliche Politiker wieder einen Versuch zu Einsparungen bei der AHV. Es geht mittelfristig um etwas über 200 Millionen Franken. Angesichts der jährlichen Zunahme der AHV-Ausgaben von über einer Milliarde Franken nur schon auf Basis des geltenden Rechts wäre das wenig, doch schon dies stösst auf Widerstand.
Den Versuch startete die Sozialkommission des Nationalrats zu Beginn dieses Jahres – mit einer Motion zur Abschaffung der Kinderzulagen für Altersrentner in der AHV und der beruflichen Vorsorge. Die Samthandschuhe durften dabei allerdings nicht fehlen: Die Reform würde nur neue Fälle betreffen, und im Gegenzug wären die Ergänzungsleistungen für Altersrentner mit Kindern im Unterstützungsalter auszubauen.
“Das bedeutet die Renten-Schlacht für deinen Lohn”
Die BVG-Reform aus der Perspektive der vom Volk angenommenen 13. AHV-Rente beschäftigt die Medien. Es geht um die Finanzierung beider Ausbauprojekte.
Nach der deutlichen Annahme der AHV-Initiative geraten sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände in die Haare. Auf der einen Seite stehen die Gewerkschaftsbosse Pierre-Yves Maillard und Adrian Wüthrich, auf der anderen Seite Gewerbeverbandspräsident Fabio Regazzi und Arbeitgeberpräsident Severin Moser.
Es geht um die Finanzierung der 13. Rente. Sollen die Löhne angezapft werden, oder soll es über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gehen? Oder ganz anders? Die Linke und die Gewerkschaften wollen die Löhne zur Finanzierung heranziehen: «Das ist am sozialsten», argumentieren die SP-Spitzen unisono. Das wären 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich bis 2032, die von den Löhnen abgezogen und der AHV zufliessen müssten. Zum Vergleich: Die Lohnsumme beträgt heute rund 410 Milliarden Franken.
13. Rente für den Fiskus
Die höheren AHV-Renten führen zu einer höheren Steuerbelastung. Netto dürften bei den Rentnern nur 75 bis 80 Prozent des Zuschlags bleiben, schätzt Lukas Nussbaumer in der Luzerner Zeitung und stellt die Rechnung für die Luzerner Steuerzahler auf.
Weil AHV-Renten zu 100 Prozent als Einkommen besteuert werden, dürfen Bund, Kantone und Gemeinden mit einem wahren Geldsegen rechnen. Je nach Expertenmeinung sind es 20 bis sogar 25 Prozent der ausbezahlten 13. Rente, die in Form von Steuern zurück an den Staat fliessen. Der Bund gibt die Mehrkosten für die AHV mit vier bis fünf Milliarden Franken an. Nimmt man dies als Basis, steigen die Steuererträge um 800 Millionen bis zu einer Milliarde an.
Für den Kanton Luzern und die Gemeinden springen so Jahr für Jahr rund 25 Millionen Franken raus. Dies unter der Voraussetzung, dass sich die Mehreinnahmen wie üblich zu etwa je einem Drittel auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden verteilen und dass der Anteil des Kantons Luzern am gesamtschweizerischen Steueraufkommen weiterhin bei leicht über vier Prozent liegt.
Entscheid zur Förderung der Zürcher Wohnungsnot
Die PK der CS soll ihr Brunaupark-Projekt nicht realisieren – aus Gründen des Heimatschutzes. Nachbaren haben mit Erfolg geklagt. Sie könnten sich durch den Neubau “beeinträchtigt fühlen”. Es geht um 500 Wohnungen. Die NZZ schreibt.
Die Liste der verhinderten Bauprojekte in der Stadt Zürich wird länger und länger. Jüngstes Beispiel: die Brunaupark-Siedlung im Süden der Stadt, ein Grossprojekt mit 500 neuen Wohnungen statt der bestehenden 239.
Seit Jahren versucht die Pensionskasse der Credit Suisse, eine Bewilligung für den Neubau zu erhalten. Zuerst verweigerten die Gerichte diese aufgrund von Lärmschutzbedenken. Nun ist das zweite, komplett neu aufgegleiste Vorhaben ebenfalls fürs Erste gescheitert – dieses Mal wegen des Heimatschutzes.
Auslöserin des riesigen Wohnbauprojekts war einst die Hauptmieterin Migros. Sie betreibt ein Ladenzentrum in der bestehenden Wohnsiedlung und wollte diese sanieren. Die CS-Pensionskasse als Besitzerin beschloss daraufhin 2019, die gesamte Siedlung zu überbauen. Vier der fünf Wohnblöcke sollen abgerissen werden.
13. Rente-Finanzierung: AHV statt PK
pw. Nach den grossen Versprechen beginn das grosse Rechnen. Woher sollen die 5 Milliarden kommen für die Finanzierung des AHV-Ausbaus, der ab 2026 gilt? Die Zürcher NR Badran hat eine Idee: Weniger in die 2. Säule einzahlen, dafür mehr in die 1. So einfach geht das.
Die Zürcher SP-Nationalrätin ist überzeugt, dass es falsch wäre, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. «Mit der 13. AHV-Rente wird die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer reduziert den positiven Effekt.» Das ergebe keinen Sinn.
Wo soll man also ansetzen? Badran will «innerhalb des Systems» bleiben. Die AHV wird mit Lohnabzügen finanziert. Um rund 0,8 Prozent müssten die Abzüge der Beschäftigten in der Schweiz erhöht werden, damit das Geld für die 13. AHV-Rente zusammenkommt. Jacqueline Badran schlägt eine andere Lösung vor: Ein Teil des Lohnabzugs soll verschoben werden, von der beruflichen Vorsorge zur AHV.
BGer: Anweisung zum Vorbezug von FZ-Kapital bedingt zulässig
(vps.epas) Die Verpflichtung zur vorzeitigen Auszahlung von Freizügigkeitsguthaben mit 60 Jahren zwecks Vermeidung einer Sozialhilfeabhängigkeit ist nicht immer zu- lässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden. So widerspreche es dem vorsorge- rechtlichen Zweck dieser Guthaben, wenn sie beim Erreichen der Altersgrenze für den Vorbezug der AHV-Rente mit 63 Jahren bereits aufgebraucht seien.
Im konkreten Fall bezog ein heute 64-jähriger Mann ab 2013 in seiner Wohngemeinde Rümlingen BL Sozialhilfe. Die Behörde stellte die Leistungen 2022 ein und forderte rund 78 000 Franken zurück. Sie begründete dies damit, dass der Betroffene sein Freizügigkeitskonto verschwiegen habe. Dieses Guthaben hätte er laut der Behörde mit 60 Jahren beziehen können, so dass er nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig gewesen wäre.
Der Regierungsrat und anschliessend das Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigten den Entscheid. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Betroffenen gut. (Urteil 8C_333/2023 vom 1. Februar 2024
“Jetzt beginnt das Ringen um Lohnbeiträge”
Die Linke will die AHV über Lohnabzüge finanzieren. Damit schnürt sie der Pensionskassenreform die Luft ab, denn auch diese setzt auf Lohnbeiträge, schreibt die Handelszeitung.
Es geht um die Finanzierung der 13. Rente. Sollen die Löhne angezapft werden oder soll es über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gehen? Oder ganz anders? Die Linke und die Gewerkschaften wollen die Löhne zur Finanzierung heranziehen: «Das ist am sozialsten», argumentieren die SP-Spitzen unisono. Das wären 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich bis 2032, die von den Löhnen abgezogen werden und der AHV zufliessen müssten. Zum Vergleich: Die Lohnsumme beträgt heute rund 410 Milliarden Franken.
Die Arbeitgebervertreter opponieren: Eine Finanzierung über die Lohnabzüge sei «ein No-Go», sagte Regazzi bereits am Sonntag gegenüber der «Handelszeitung». Eine Finanzierung solle, wenn überhaupt, über die Mehrwertsteuer erfolgen. Ähnlich argumentiert Moser vom Arbeitgeberverband. Damit könnten auch Profiteure der AHV-Reform zur Kasse gebeten werden, denn Mehrwertsteuer bezahlen auch Pensionierte. Gleich sieht es der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse: Um die Mehrkosten zu stemmen, müsste die Konsumsteuer von heute 8 auf 9,1 Prozent angehoben werden.
Hinter den unterschiedlichen Meinungen steckt weit mehr als nur die Frage, was sozial oder generationengerecht wäre. Es geht um die grundlegende Neuausrichtung der schweizerischen Altersvorsorge. Und um taktische Fragen. Denn die Art, wie der AHV-Ausbau finanziert wird, wird eine direkte Auswirkung auf die noch anstehende Pensionskassenreform (abgekürzt BVG-Reform) haben.
Stop and Go beim Bezug der PK-Rente
Mario Bucher, Pensexpert, geht in der Fuw auf die grosse steuerliche Belastung für Erwerbstätige im Rentenalter ein und macht einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation, die ohne Gesetzesänderung möglich wäre.
Mehr und mehr Menschen bleiben auch über das Erreichen des Pensionsalters hinaus erwerbstätig. Gemäss Daten des Bundesamts für Statistik waren zwischen 2018 und 2020 rund 30% der 66-jährigen Männer und etwa 22% der 65-jährigen Frauen nach wie vor erwerbstätig. Selbst mit 70 war bei vielen noch nicht ganz Schluss: Knapp jeder fünfte Mann und jede zehnte Frau ging in diesem Alter noch einer bezahlten Arbeit nach, wenn auch oft in einem tiefen Pensum.
Dieser Trend wird voraussichtlich weiter zunehmen, bedingt durch die steigende Lebenserwartung und den Mangel an qualifiziertem Personal. Viele fühlen zudem das Bedürfnis, ihre finanzielle Situation im Alter zu verbessern.
Doch steuerlich werden Menschen, die nach der eigentlichen Pensionierung eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, benachteiligt. Denn ab dem Zeitpunkt des beruflichen Wiedereintritts nach der ordentlichen Pensionierung zählen sie zum Kreis der Dreifachverdiener.
Entwicklung der mittleren Einkommensgruppen 1998-2021
(BFS) Zur Einkommensmitte – oder mittleren Einkommensgruppe – zählen gemäss Definition des Bundesamts für Statistik Personen aus Haushalten mit einem Bruttoäquivalenzeinkommen zwischen 70% und 150% des medianen Bruttoäquivalenzeinkommens des jeweiligen Beobachtungsjahrs. Im Jahr 2021 umfasste die mittlere Einkommensgruppe gemäss dieser Definition 57,6% der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz. Zu ihr gehörten beispielsweise Alleinlebende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 3 970 und 8 508 Franken (Quelle: Haushaltsbudgeterhebung HABE).
Auch wenn ihr Anteil seit 2015 tendenziell leicht abnimmt, ist über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg nicht von einer deutlichen Veränderung der Einkommensmitte auszugehen: Insgesamt betrachtet blieb der Bevölkerungsanteil in der mittleren Einkommensgruppe von 1998 bis 2021 weitgehend stabil und bewegte sich zwischen 54,4% (im Jahr 2018) und 61,3% (2009).
Kein PK-Geld statt Sozialhilfe
Radio SRF berichtet über einen Entscheid des Bundesgerichts, demzufolge Gemeinden Sozialhilfebeziehenden in den meisten Fällen nicht mehr zwingen dürfen, sich im Alter von 60 Jahren Freizügigkeitsguthaben auszahlen zu lassen.
Am Anfang des Urteils steht ein Sozialhilfeempfänger aus dem Kanton Basel-Landschaft. Seine Wohngemeinde hatte von ihm verlangt, dass er mit 60 Jahren – also zum frühestmöglichen Zeitpunkt – die Freizügigkeitsguthaben aus seiner Pensionskasse bezieht.
Das Problem: Diese Guthaben wären bei einem ganz normalen Lebenswandel bereits vollständig aufgebraucht, bevor der Betroffene mit 63 Jahren regulär die AHV beziehen könnte.
Das wäre unverhältnismässig, urteilt jetzt das Bundesgericht – und gibt dem betroffenen Sozialhilfeempfänger recht. Es ist nicht nur ein Erfolg für diesen Mann, sondern es ist ein Leiturteil, das eine schweizweite Bedeutung hat.
Ab sofort gilt: Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger dürfen nicht gezwungen werden, sich die Freizügigkeitsguthaben auszahlen zu lassen, wenn diese beim Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren bereits aufgebraucht wären.
Indikatoren der Erwerbstätigkeit
Erwerbsquote:
(BFS) Im Jahr 2023 war einer von sechs Männern im Alter von 65 Jahren und mehr noch erwerbstätig oder auf Arbeitssuche (Erwerbsquote: 16,3%). Bei den Frauen waren es halb so viele, und zwar eine von zwölf (Erwerbsquote: 8,6%).
Erwerbslosenquote:
In den vergangenen zwei Jahren ist die Erwerbslosenquote gemäss ILO der 15- bis 64-Jährigen gesunken: bei den Frauen von 5,5% im Jahr 2021 auf 4,4% im 2023 und bei den Männern von 5,1% auf 3,9%. Diese Tendenz zeigt sich in allen Altersgruppen, mit Ausnahme der 15- bis 24-Jährigen. Bei jungen Frauen und Männern ist von 2021 auf 2022 zunächst ein Rückgang der Erwerbslosenquote zu verzeichnen, gefolgt von einem Anstieg von 2022 (je 7,5%) auf 2023 (Frauen 7,8%, Männer 8,3%).
Teilzeiterwerbstätigkeit:
Im Jahr 2023 arbeiteten 22,7% der erwerbstätigen Frauen zu einem Teilzeitbeschäftigungsgrad von unter 50%. Der entsprechende Anteil belief sich bei den Männern auf 7,6%. Seit 2010 ist dieser Anteil bei den Frauen abnehmend (2010: 26,1%), bei den Männern ist er hingegen zunehmend (2010: 5,3%).
Ideen für eine bessere 2. Säule
Der Bobachter hat Monika Bütler nach ihren Gedanken zur beruflichen Vorsorge befragt. An Ideen zur Verbesserung fehlt es ihr nicht. Bütler, 62, war bis 2021 ordentliche Professorin der Uni St. Gallen. Heute ist sie selbständige Ökonomin und Mitglied mehrerer Verwaltungs- und Stiftungsräte. Auszüge aus dem Interview.
Frau Bütler, immer mehr Leute müssen nach der Pensionierung mit weniger als 60 Prozent ihres letzten Lohns leben. Darf das sein?
Für Einzelpersonen, die mehr als 100000 Franken verdienen, und Paare mit mehr als 150000 Franken im Jahr ist das meist nicht kritisch. Für alle anderen ohne Vermögen schon.
Wo liegt die Schamgrenze?
Wenn man sein ganzes Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt hat und trotzdem nicht die angestrebten 55 bis 60 Prozent des letzten Verdienstes erreicht. Die sehr tiefen Einkommen wiederum sind über Ergänzungsleistungen sehr gut abgesichert. Dazu kommen Beiträge für Pflege und Arztkosten. Es gibt kein Land, das nach unten besser absichert.
Für den unteren Mittelstand gilt das nicht.
Wir müssen dafür sorgen, dass diese Menschen besser abgesichert sind. Zum Beispiel indem man bei tieferen Einkommen Absenkungen des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule über Querfinanzierungen ausgleicht. Und die Lohnbeiträge für die zweite Säule erhöht.