CHSS stellt in einem Beitrag von Sandy Outairo Geschichte, Funktionsweise und Leistungen der EL dar.
CHSS
Folgen der Teilzeitarbeit auf die Sozialleistungen
Die Folgen von Teilzeitarbeit, stark verbreitet vor allem bei Frauen, können bei der 2. Säule bekanntlich gravierend sein. Sie sind u.a. auch abhängig von der jeweiligen Regelung des Koordinationsabzugs. Sie sind weniger spürbar bei der AHV, machen sich aber auch bemerkbar bei der Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie bei den Leistungen der Erwerbsersatzordnung. Stéphanie Perrenoud schreibt in CHSS:
Abschliessend lässt sich festhalten: Teilzeitarbeit ermöglicht zwar eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, hat aber erhebliche Auswirkungen auf die Leistungen der Sozialversicherungen. In der ersten Säule sind die Auswirkungen auf die Rentenhöhe begrenzt. In der zweiten Säule hingegen, in der sich die Leistungshöhe direkt nach den individuellen Beiträgen richtet, beeinflusst Teilzeitarbeit die Rentenhöhe stark.
Überdies kann Teilzeitarbeit eine niedrigere Arbeitslosenentschädigung sowie eine geringere Deckung in der Unfallversicherung zur Folge haben und sich auf die Leistungen für Eltern auswirken. Die Zunahme von Teilzeitarbeit bei Personen mit hohen Einkommen stellt überdies eine Herausforderung für die künftige Finanzierung der AHV dar.
Teilzeitarbeit und Koordinationsabzug, ASIP fordert Anpassung von PKs
Der Anstieg der Teilzeitarbeit stellt die berufliche Vorsorge vor neue Herausforderungen. Überobligatorische Lösungen – etwa ein pensenabhängiger Koordinationsabzug – gewinnen deshalb an Bedeutung, schreibt Michael Lauener, Leiter Recht ASIP, in CHSS. Es sei Aufgabe der Vorsorgeeinrichtungen, der Arbeitgeber und der Sozialpartner, mit überobligatorischen Lösungen sicherzustellen, dass auch Mehrfachbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmende mit geringen Löhnen in der beruflichen Vorsorge versichert sind.
MoreDa eine Anpassung der gesetzlichen Beitrags- und Leistungsparameter (Senkung des BVG-Koordinationsabzugs und Reduktion der BVG-Eintrittsschwelle in Kombination mit Senkung des BVG-Umwandlungssatzes) derzeit politisch unrealistisch scheinen, ist für den Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP klar: Es ist Aufgabe der Vorsorgeeinrichtungen, der Arbeitgeber und der Sozialpartner, mit überobligatorischen Lösungen sicherzustellen, dass auch Mehrfachbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmende mit geringen Löhnen in der beruflichen Vorsorge versichert sind.
Im Spielraum, den das Überobligatorium bietet, liegt denn auch eine der grossen Stärken der zweiten Säule. Dank deren Flexibilität kann auf spezifische Verhältnisse Rücksicht genommen werden, wie beispielsweise Eigenheiten der Branche, individuelle Bedürfnisse der Versicherten oder die Anwendbarkeit von Gesamtarbeitsverträgen.
Ein Blick in die Statistik und Beispiele aus der Praxis belegen, dass bereits viele Versicherte von der Ausweitung ihrer beruflichen Vorsorge in das Überobligatorium profitieren. Im Jahr 2020 boten beispielsweise 253 Vorsorgeeinrichtungen Vorsorgepläne mit einer unter der gesetzlichen Mindestschwelle liegenden Eintrittsschwelle an. Etwa 16 Prozent der aktiven Versicherten sind in solchen Plänen versichert.
Sonderfall Schweiz
In einem globalen Umfeld, das durch die demografische Alterung und die Suche nach nachhaltigen Rentenmodellen geprägt ist, stellt das System der beruflichen Vorsorge (BVG) der Schweiz eine Ausnahme dar: Die zweite Säule ist in der Bundesverfassung verankert, für alle Angestellten mit einem Einkommen über einer bestimmten Eintrittsschwelle obligatorisch und basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Im Gegensatz dazu beruhen die meisten ausländischen Systeme auf Freiwilligkeit oder auf Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern.
Internationale Vergleiche der Sozialversicherungssysteme sind wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen nur bedingt aussagekräftig. In der Europäischen Union (EU) fallen die Rentensysteme in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU regelt lediglich Fragen der grenzüberschreitenden Mobilität, des Konsumentenschutzes und des Binnenmarktes.
Daraus ergibt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Rentenmodelle. In Europa kombinieren einzig Island und seit Kurzem auch Norwegen wie die Schweiz ein gesetzliches Obligatorium mit einer Finanzierung über individuelle Kapitalisierung.
In einem Beitrag in CHSS werden die wichtigsten Modelle der betrieblichen Altersvorsorge in ausgewählten OECD-Ländern unter den Titeln «Auf Tarifvereinbarungen basierende Systeme», «Modelle mit automatischer Mitgliedschft» und «Prinzip der Freiwilligkeit» beschrieben und dem «Schweizer Ausnahmemodell» gegenübergestellt.
Doris Bianchi äussert sich zur 2. Säule
Seit zwei Monaten steht Doris Bianchi an der Spitze des Bundesamts für Sozialversicherungen. In einem Interview mit CHSS äussert sie sich u.a. zur Situation der beruflichen Vorsorge und zur Frage des Rentenalters. Auszüge:
In der zweiten Säule ist die BVG-Reform letztes Jahr deutlich gescheitert. Grosse Reformen scheinen schwierig.
Ja, schon drei Reformversuche sind gescheitert. Wir befinden uns in der zweiten Säule in einem Dilemma: Wenn man die Vorsorge für tiefe Einkommen verbessern will, kommt man um eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes nicht herum. Aber genau diese Anpassung erfordert Kompensationsmassnahmen – und die sind teuer, gerade für tiefe Einkommen. Das wiederum findet politisch kaum Mehrheiten.
Was ist zu tun?
Am erfolgversprechendsten in der beruflichen Vorsorge scheinen mir strukturelle Reformen. Die Mehrheit der Versicherten ist mittlerweile in Sammeleinrichtungen versichert. Denn viele Unternehmen haben ihre berufliche Vorsorge an solche Einrichtungen ausgelagert, die untereinander im Wettbewerb stehen. Diese neue Marktstruktur muss aber weiterhin als Teil der Sozialversicherung verstanden werden – und nicht als Geschäftsmodell. Hier braucht es aus meiner Sicht eine gesetzliche Klärung und so die stärkere Ausrichtung als Sozialversicherung.
«Individualisierung mindert Solidarität»
CHSS hält in einem Beitrag fest: Der Umfang der Solidarität in der beruflichen Vorsorge innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung hängt stark vom jeweiligen Umwandlungssatz ab. Sind die Umwandlungssätze nach Geschlecht und Zivilstand differenziert, führt dies zu einer Individualisierung der zweiten Säule auf Kosten der Solidarität.
Untersucht werden die geschlechterspezifischen Solidaritäten sowie die Solidaritäten, die sich aus dem Zivilstand der Versicherten und dem Altersunterschied zwischen Ehe- oder Konkubinatspartnerinnen und -partnern ergeben. Zudem werden die Auswirkungen der Optionen bei der Wahl der Höhe der Begünstigung des hinterbliebenen Ehegatten der Hinterlassenenrente ‒ sofern diese von der Vorsorgeeinrichtung angeboten werden ‒ auf die Rentenaussichten für hinterlassene Eheleute analysiert. Die Autoren kommen zum Schluss:
MoreDie Individualisierung der zweiten Säule zeigt sich in der Schweiz auf unterschiedliche Art und Weise. Eine Analyse der verschiedenen Solidaritäten, die bei den Umwandlungssätzen spielen, verdeutlicht die Möglichkeit der Pensionskassen, nach Geschlecht und Zivilstand differenzierte Sätze anzuwenden, was zu einer verstärkten Individualisierung und einer tieferen Solidarität führt.
Armutsgefahr für in höherem Alter Eingewanderte
Philippe Wanner thematisiert in einem Artikel von CHSS die Auswirkungen der Einwanderung in höherem Alter auf die Altersvorsorge in der Schweiz.
Immer mehr hochqualifizierte Migranten kommen im Alter von über 40 Jahren in die Schweiz, was zu einer verkürzten Beitragszeit in der Altersvorsorge führt. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass viele Einwanderer im Rentenalter aus finanziellen Gründen die Schweiz wieder verlassen müssen. Statistiken zeigen, dass der Anteil der über 40-Jährigen unter den Zugewanderten von 20,5 % im Jahr 2010 auf 43,5 % im Jahr 2023 gestiegen ist.
Die Zuwanderung hat sich seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 stark erhöht, wobei der Anteil hochqualifizierter Migranten, die oft bereits Berufserfahrung mitbringen, zunimmt. Dies führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass diese Personen im Rentenalter die Schweiz verlassen, insbesondere wenn sie erst spät eingewandert sind.
Die finanziellen Möglichkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung, ob jemand in der Schweiz bleibt oder zurückkehrt. Viele Migranten sehen sich mit einem Prekaritätsrisiko konfrontiert, da die Lebenshaltungskosten in der Schweiz hoch sind. Der Artikel fordert, diese Problematik im Rahmen der AHV-Reform zu berücksichtigen, um die soziale Sicherheit von Rentnern mit Migrationshintergrund zu gewährleisten.
Herbstsession 2025: Themen der sozialen Sicherheit
In der Herbstsession vom 8. bis 26. September 2025 hat sich das Parlament unter anderem mit folgenden Vorlagen der sozialen Sicherheit befasst: Finanzierung der 13. AHV-Rente, Details der künftigen Kita-Hilfen und Long-Covid-Strategie.
Berufliche Vorsorge aus ökonomischer Sicht
David S. Gerber, Leiter Versicherung und Risiken, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), stellt in CHSS grundlegende Aspekte der beruflichen Vorsorge aus ökonomischer Sicht zur Diskussion. Es sind dies: Vorsorgeziel, Verzinsung, Generationengerechtigkeit, Arbeitsmarkt und Technologie. Zum Thema Arbeitsmarkt schreibt Gerber:
Eine effiziente berufliche Vorsorge muss den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entsprechen – und dieser hat sich in den vergangenen 40 Jahren gewandelt.
So wechseln Arbeitnehmende heute häufiger den Arbeitgeber – und damit auch die Vorsorgeeinrichtung: Im Durchschnitt arbeiten 25- bis 64-Jährige heute weniger als 9 Jahre im selben Unternehmen.
Querfinanzierungen zwischen den Altersgruppen im Versichertenkollektiv sind in einem mobileren Arbeitsmarkt noch problematischer, da Arbeitnehmende immer öfter nicht im selben Vorsorgewerk verbleiben.
Zudem sind die Altersgutschriften, welche mit Arbeitnehmenden- und Arbeitgeberbeiträgen finanziert werden, in Prozent des koordinierten Lohns im BVG nach Altersgruppen gestaffelt. Dies verteuert ältere Arbeitnehmende systematisch und schmälert ihre Arbeitsmarktchancen.
Eine weitere Herausforderung für die zweite Säule ist der Trend zu Teilzeitarbeit beziehungsweise zu atypischen Arbeitsmodellen. Seit 1985 ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten um fast 20 Prozentpunkte auf knapp 40 Prozent gestiegen (vgl. Mergele et al. 2024 und BFS 2025b).
Aufgrund von Eintrittsschwelle beziehungsweise Koordinationsabzug können solche Beschäftigte je nach Vorsorgeeinrichtung nur unterproportional ein Vorsorgevermögen aufbauen.
Fazit: Aufgrund gescheiterter Reformen besteht im Bereich Arbeitsmarktkompatibilität weiterhin Handlungsbedarf.
Im Labyrinth der Begünstigtenordnung
Die berufliche Vorsorge schützt im Todesfall oder bei Invalidität der versicherten Person auch deren Angehörige. Wer zu den Begünstigten zählt, ist im Gesetz und im Reglement der Vorsorgeeinrichtung geregelt. Die BSV-Zeitschrift CHSS gibt einen Überblick.
MoreDas BVG legt den Kreis der Begünstigten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge klar fest: Es sind Personen, die in einem Rechtsverhältnis zur verstorbenen Person stehen oder standen, Verwandte beziehungsweise Kinder (Art. 19, 19a und 20 BVG). Konkret:
- Ehegatten und Ex-Ehegatten
- Eingetragene Partner und ehemalige eingetragene Partner
- Kinder (Waisen)
Aus sozialrechtlicher Sicht orientiert sich der Schutz von Hinterbliebenen demnach an einem traditionellen, eng gefassten Familienbegriff, der faktische Lebensgemeinschaften wie nichteheliche Partnerschaften ausspart.
Meilensteine der BVG-Entwicklung
In den vergangenen 40 Jahren seit Inkraftsetzung des BVG hat das Parlament die Regelungen zur beruflichen Vorsorge wiederholt angepasst. Versicherte sind beispielsweise bei Scheidungen, Arbeitslosigkeit oder einem Jobwechsel besser abgesichert. CHSS fasst die wichtigsten Entwicklungsschritte zusammen.
Dazu gehören 1995 die Einführung der vollen Freizügigkeit, 1999 die Einrichtung der Zentralstelle 2. Säule, 2000 der Vorsorgeausgleich bei Scheidung, 2004-2006 die 1. BVG-Revision, 2011/12 die Strukturreform mit Massnahmen für ältere Arbeitnehmer, 2017 die Überarbeitung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung, 2021 die Weiterversicherungsmöglichkeit für ältere Arbeitslose, 2024 das Referenzalter 65 für beide Geschlechter.
Immer die Versicherer
Alt-Ständerätin Christine Egerszegi (FDP) und Alt-Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP). (Foto: Marcel Giebisch/BSV)
Die Zeitschrift CHSS des BSV hat Christine Egerszegi und Rudolf Rechsteiner aus Anlass des 40-jährigen Jubiläums des BVG zu einem Gespräch eingeladen. Wo es kritisch wurde, waren sie sich einig. Etwa bei der Legal Quote oder bei der gesetzlichen Verankerung des Mindest-Umwandlungssatzes. Auszüge aus dem Gespräch:
Reden wir über diese Überschüsse: Mit der sogenannten Legal Quote regelte das Parlament damals, in welchem Umfang die Vorsorgeeinrichtungen Überschüsse behalten dürfen. Im Nachhinein waren Sie dann trotzdem nicht zufrieden. Haben Sie nicht sauber gearbeitet?
Egerszegi: Wir wurden über den Tisch gezogen. Ich kann das nicht anders sagen. Wir waren uns einig: Die BVG-Revision kam mit insgesamt 29 Gegenstimmen durch beide Kammern. Wir haben gesetzlich geregelt, dass die Versicherer 10 Prozent der Überschüsse behalten dürfen. Das ist die Legal Quote.
Rechsteiner: Also maximal 10 Prozent des Gewinns. Bundesrat Hans-Rudolf Merz hat das dann in der Verordnung in maximal 10 Prozent des Umsatzes uminterpretiert.
Egerszegi: Es war für alle völlig klar, dass damit der Nettoertrag und nicht der Bruttoertrag gemeint ist. Es gibt keine Branche, in der man von vornherein, also ungeachtet der Höhe der Verwaltungskosten, einfach 10 Prozent einstecken kann.
Dennoch ist dies seither nicht geändert worden.
Rechsteiner: Letztlich sassen wir am kürzeren Hebel. Für mich ist das aber nach wie vor ein Verstoss gegen den Willen des Gesetzgebers. Im Gesetz steht 10 Prozent des Überschusses. Punkt.
Mehr Versicherte in weniger Kassen
Seit Mitte der 1980er-Jahre ist die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen in der zweiten Säule stark zurückgegangen. Gleichzeitig nahmen die verwalteten Vermögen stark zu, wie eine statistische Auswertung von CHSS zeigt.
Schaut man den markanten Rückgang der Vorsorgeeinrichtungen genauer an, zeigt sich, dass sich vor allem viele kleinere firmeneigene Pensionskassen aufgelöst haben (siehe Grafik 2). Es findet also ein Konzentrationsprozess statt, im Zuge dessen immer mehr Arbeitnehmende bei Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen versichert sind). So fiel seit 1987 fast das gesamte Wachstum der aktiven Versicherten auf die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (siehe Grafik 3).
Sozialpartnerschaft in den Sammelstiftungen
Die berufliche Vorsorge in der Schweiz beruht auf Sozialpartnerschaft. Gerade bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen wird aus diversen Kreisen immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Partnerschaft zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden in der Praxis wirklich funktioniere. Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, schreibt dazu unter «Standpunkt» in CHSS:
MoreWährend in unternehmenseigenen Pensionskassen die Interessen meist homogener sind, müssen sich Arbeitnehmervertretungen in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen mit einer breiten Palette an Bedürfnissen und Anforderungen auseinandersetzen. Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sind Vorsorgeeinrichtungen, denen mehrere wirtschaftlich voneinander unabhängige Arbeitgeber angeschlossen sind. Gemeinschaftseinrichtungen bilden im Gegensatz zu Sammeleinrichtungen eine Solidargemeinschaft.
Diese Vielfalt mag als Herausforderung erscheinen, bringt aber auch Vorteile mit sich. Die Diskussionen sind offener, da die Arbeitnehmenden nicht mit direkten Vorgesetzten verhandeln müssen, was eine sachlichere und objektivere Entscheidungsfindung ermöglicht. Gleichzeitig beeinflussen unterschiedliche Branchen, Erfahrungen und Schwerpunkte die Entscheide auf neue Art und Weise und fördern innovative Lösungen.
Effizienz und Föderalismus
Der zurücktretende Direktor des BSV – Stéphane Rossini – äussert sich in einem Beitrag auf CHSS über mangelnde Effizienz im System der sozialen Sicherheit. Dabei geht es um Fragen des Föderalismus und um die Digitalisierung, welche den Bürgern einen besseren Zugang zu den Daten ermöglichen soll. Den Ausweg sieht er in der Zentralisierung aller Facetten des Sozialstaats. Sein Fazit:
Die Schweiz braucht eine kohärente und angemessen regulierte Sozialpolitik, die bezüglich Funktionsweise und Transparenz innovationsfähig ist. Die Vielzahl an beteiligten Akteuren und deren gegensätzliche Interessen stehen aber der Innovation im Weg.
Zuweilen fehlt schlichtweg die kritische Masse. Wir denken zu engstirnig und zu sehr in Schubladen, anstatt neue transversale Ansätze für neue soziale Bedürfnisse zu entwickeln.
Den «Menschen ins Zentrum stellen » ist nur möglich, wenn man das Silodenken überwindet. Themen wie Wohnen, Integration oder Inklusion, Prävention oder ganzheitliche Betreuung würden davon profitieren, denn diese Herausforderungen können ohne übergreifende Lösungen nicht erfolgreich angegangen werden.
Dasselbe gilt für die zahlreichen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten in der Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern als Steuerpflichtige, Versicherte und Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen.
Konkret müssen Bund und Kantone verstärkt gemeinsame Strategien erarbeiten (zu Alter, Armut, Integration, Gesundheit, Familie, Prävention) und ihre Ansätze sowohl inhaltlich als auch steuerungsbezogen eng abstimmen.
Wir könnten uns damit begnügen, zu sagen, dass unser dezentrales soziales System gut funktioniere und die einzelnen Leistungen korrekt verteilt würden. Aber wie steht es um die Effizienz und den optimalen Einsatz der kollektiven Ressourcen? Sicher ist: Wir können es uns nicht leisten, diese Frage offenzulassen.

