In Erfüllung eines Postulats von 2022 (Dobler) hat der Bundesrat einen Bericht vorgelegt, der die viel beklagten Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern vertieft nach den Kriterien Zivilstand und Elternschaft untersucht. Vor allem was die Mutterschaft betrifft, wünscht man sich aber klarere Aussagen.

Es ist es gerade dieser Aspekt, der mit dem Postulat vertieft abgeklärt haben sollte. Der Bericht ist hingegen bemüht, verbleibende «ungeklärte» Differenzen zu betonen und den rechtlichen Aspekt der Frage hervorzuheben. Anscheinend in der Meinung, jegliche Form von Lohndifferenz sei schlicht verboten oder könnte verhindert werden. In der Zusammenfassung heisst es u.a. 

Die Analysen legen dar, dass Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern messbar und teilweise auf strukturelle Faktoren zurückzuführen sind. Dies widerspiegelt die unterschiedliche berufliche Eingliederung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt, welche von unterschiedlichen strukturellen Kriterien abhängig ist, wie beispielsweise dem Ausbildungsniveau, der Anzahl Dienstjahre oder der Ausübung einer Führungsfunktion.

Nichtsdestotrotz bleibt ein Teil der geschlechterspezifischen Lohndifferenz unerklärt. Dieser unerklärte Lohnunterschied könnte auf eine potenzielle Diskriminierung, aber auch auf fehlende Merkmale in der Analyse zurückzuführen sein.

Doch selbst wenn alle für die Lohnunterschiede relevanten Merkmale berücksichtigt werden könnten, ergäbe sich daraus gesetzlich gesehen noch keine Legitimation für die bestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern.

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