Die Sozialkommission des Nationalrats schreibt in einer Mitteilung zu den Beschlüssen betr. AHV:
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission die Änderung des AHVG zur Reform der Hinterlassenenrenten (24.078) in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie beantragt, die Vorlage des Bundesrates zu ergänzen und sie der Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (25.035) als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen:
- Neue Ehepaar-Renten sollen nicht mehr plafoniert werden. Für laufende Renten soll der Plafonds von 150 Prozent weiterhin gelten (12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen).
- Der Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent soll für neue AHV- oder IV-Rentenbeziehende abgeschafft werden (13 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Wer schon eine AHV- oder IV-Rente bezieht und verwitwet, soll weiterhin für den Zuschlag berechtigt sein. Ebenso nicht betroffen sind aktuell ausgerichtete Zuschläge.
- Nichterwerbstätige Ehegatten sollen nicht mehr von der Beitragspflicht befreit werden können (18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
- Es sollen keine neuen Alterskinderrenten in der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgerichtet werden, laufende Renten sind nicht betroffen (12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
Verschiedene Minderheiten beantragen, die genannten Elemente nicht abzuschaffen oder den Rentenplafonds für Ehepaare generell auf 175 Prozent zu erhöhen. (…)
AHV-Rente: Finanzierung durch befristete MWSt-Erhöhung
Die Kommission hat die beiden Entwürfe zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Nach der Analyse mehrerer Finanzierungsmodelle stimmt sie im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrates zu.
Die 13. AHV-Rente soll ausschliesslich durch eine MWST-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte finanziert werden. Nach Kenntnisnahme von den neuen Finanzperspektiven der AHV stellt die Kommission aber fest, dass die Umlagedefizite geringer ausfallen als vom Bundesrat bei der Ausarbeitung der Botschaft erwartet.
Sie ist darum der Ansicht, dass im Hinblick auf die anstehende strukturelle und nachhaltige Reform der AHV nur eine Übergangsfinanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen ist, und beantragt deshalb, die MWST-Erhöhung bis 2030 zu befristen. Im Weiteren beantragt sie mit 20 zu 5 Stimmen, auf die vom Bundesrat beantragte Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zu verzichten.