Die Sozialkommission des Nationalrats schreibt zu den Beratungen anlässlich der Sitzung vom 17.1.2025:
Entscheide über die Gewährung von Leistungen der Invalidenversicherung (IV) müssen sich auf qualitativ einwandfreie medizinische Gutachten stützen. Davon hängt das Vertrauen in die Invalidenversicherung ab.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die jüngsten Enthüllungen zu den zweifelhaften Gutachten, die von der PMEDA AG erstellt worden waren, analysiert.
Sie fordert die betroffenen Akteure dazu auf, sich noch stärker dafür einzusetzen, dass solche Fälle nicht mehr vorkommen, und hat eine Motion beschlossen, mit der die Neubeurteilung von Dossiers ermöglicht werden soll, die sich auf Gutachten stützen, deren Qualität von der EKQMB infrage gestellt wurde.