Scheidung
Swiss Life-Studie: Scheidung als Vorsorge-Risiko
Swiss Life hat eine ausführliche Studie zum Thema der Scheidungsfolgen für die Vorsorge von Frauen publiziert. Als die neun wichtigsten Erkenntnisse werden bezeichnet:
- Die Konsequenzen einer Scheidung für die Altersvorsorge werden sehr häufig unterschätzt: Nur gut ein Fünftel der befragten Frauen hat sich während der Scheidung ernsthaft damit auseinandergesetzt. Fast die Hälfte hat sich gar nicht oder kaum mit diesem Thema beschäftigt. Nur 14 % haben sich vor der Scheidung zu deren Auswirkungen auf die Alters-vorsorge beraten lassen.
- Zwei Drittel aller Scheidungen finden vor dem 50. Altersjahr statt – zu einem Zeitpunkt also, in dem in der zweiten Säule typischerweise weniger als die Hälfte des künftigen Altersguthabens angespart wurde. Entscheidend für den Gender Pension Gap unter Geschiedenen ist also vor allem auch, was nach der Scheidung passiert.
- Geschiedene Frauen arbeiten in durchschnittlich tieferen Pensen als geschiedene Männer. Ein wichtiger Grund hierfür ist die Kinderbetreuung, die nach der Scheidung in 77 % der Fälle hauptsächlich der Mutter zufällt.
- Kann die kinderbetreuende Ex-Partnerin nach der Scheidung nicht Vollzeit arbeiten, kommt theoretisch der erwähnte Vorsorgeunterhalt zur Anwendung. Dieser soll helfen, die pensumsbedingte Vorsorgelücke, die nach der Scheidung entsteht, durch individuelles Alterssparen auszugleichen. Weiterlesen »
Scheidung und Altersvorsorge
Die NZZ schreibt zum Thema der Auswirkungen einer Scheidung auf die Altersvorsorge und die teilweise komplexen Verhältnisse in der 2. Säule:
Bei einer Scheidung gibt es zahlreiche Stolpersteine, die in Bezug auf die Vorsorge übersehen werden. So werden bei der Berechnung von Ausgleichszahlungen latente Steuern oftmals schlicht vergessen. Bei der Kalkulation werden in der Regel nominale Beträge zugrunde gelegt, für die aber bei der Auszahlung Steuern anfallen. Beispielsweise werden Renten aus der beruflichen Vorsorge als Einkommen zu 100% versteuert, und auch auf Kapitalleistungen aus der zweiten Säule wird eine Steuer erhoben.
«Richter sind eben nicht immer auch gute Vorsorgefachleute», urteilt Reto Spring (Präsident des Finanzplanerverbands Schweiz), dessen Fachbereich die Pensionsplanung ist. Ebenso wird in vielen Fällen bei der Berechnung von Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Pensionskassen-Splitting ein risikoloser Zins von 2% angenommen – doch von so hohen Zinsen können Sparer schon seit Jahren nur träumen.
Marktbeobachter gehen zudem davon aus, dass die Phase der niedrigen Zinsen noch mehrere Jahre andauern wird. Trotz den zahlreichen Baustellen während einer Scheidung sollten die Eheleute unbedingt darauf achten, dass bei der Ermittlung von Ausgleichszahlungen mit grösster Genauigkeit vorgegangen wird. Ein unabhängiger Berater oder Fachanwalt sollte hinzugezogen werden.
Scheidung und 2. Säule
Bei einer Scheidung wird das Vorsorgevermögen aus der zweiten Säule aufgeteilt – dabei gilt es einiges zu beachten. Die NZZ informiert in ihrer Serie zur 2. Säule
Knacknüsse beim neuen Vorsorgeausgleich
Die neuen Bestimmungen zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Neu erfolgt die Teilung der Vorsorgeleistungen auch, wenn ein Ehepartner bereits pensioniert oder invalide ist.
Sobald ein Paar zwischen Heirat und Scheidung WEF-Vorbezüge oder Rückzahlungen getätigt hat oder ein Partner invalide wird, gestaltet sich die Bestimmung des zu teilenden Betrags vielschichtig. Knacknüsse ergeben sich auch beim Kürzen einer Invalidenrente vor dem Rücktrittsalter oder beim Beschaffen von Daten aus der Vergangenheit. Im verlinkten Artikel der Libera werden einige Beispiele aus der Praxis vorgestellt.