Die NZZ schreibt: «Negativzinsen sind für Besitzer von grossen Bankeinlagen seit dem Leitzinsentscheid der SNB längst wieder Realität. Bereits am 20. Juni trafen bei den ersten Pensionskassen Briefe von den Banken ein. Die Botschaft: Wer zum Beispiel als Vorsorgeeinrichtung über grosse Vermögen verfügt, muss eine Strafgebühr zahlen». Jürg Zulliger führt dazu weiter aus:
MoreIn einem Schreiben der UBS an eine Pensionskasse hiess es trocken: «Die Verzinsung reduziert sich per 14. Juli auf –0,2 Prozent.» Die Bank begründete dies damit, dass für Gelder dieser Kunden höhere Anforderungen gälten, was eine zusätzliche Unterlegung mit Eigenmitteln erfordere. Parallel erhielten die übrigen institutionellen UBS-Kunden ähnliche Schreiben.
Anfang Juli informierte auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ihre institutionellen Kunden über die Wiedereinführung von Negativzinsen von –0,25 Prozent – in Kraft ab dem 21. Juli. Die betroffenen Pensionskassen mussten ihre liquiden Mittel innert kürzester Frist umschichten, um die Verluste für die Versicherten zu begrenzen.
Inzwischen rät der Pensionskassenverband Asip all seinen Mitgliedern, «Vorkehrungen für den Fall einer Einführung von Negativzinsen zu treffen».