TA: Überschätzte Alternative
“Private Equity und Co. waren die Hoffnungsträger der Pensionskassen. Doch die Performance ist ernüchternd”, schreibt Daniel Zulauf in den TA-Medien zu den Ergebnissen der Swisscanto-Umfrage:
Nun legt der vorliegende Swisscanto-Bericht nahe, dass die Erwartungen an solche alternativen Anlagen deutlich überzogen sind. Zum Beispiel hielten der Studie zufolge 2020 die zehn Prozent der Kassen mit der höchsten Jahresperformance (über 5,9 Prozent) weniger alternative Anlagen als die zehn Prozent der Kassen mit der schlechtesten Jahresperformance (weniger als 1,8 Prozent). Die schlechtesten Kassen investierten konkret 8,5 Prozent in alternative Anlagen, die besten Kassen lediglich 6,4 Prozent.
Die Autoren der Studie erklären die grosse Performance-Differenz zwischen den besten und den schlechtesten Kassen zwar hauptsächlich mit der unterschiedlichen Gewichtung von Aktien- und Obligationenportefeuilles nach Inland und Ausland (ein hoher Inlandanteil war Performancehemmend). Doch auch Differenz in der Gewichtung der alternativen Anlagen ist signifikant und sie widerspricht dem Ruf dieser Anlageform als vermeintlich überlegene Performancebringer.
Auch die höheren Kosten der alternativen Anlagen dürften ein wesentliches Element zur Erklärung der Performance-Differenz sein. Fakt ist: Die Kassen, deren Vermögensverwaltungskosten unter dem Mittelwert (Median) von 0,43 Prozent liegen, haben 2020 eine deutliche bessere Rendite erwirtschaftet als die Kassen, die sich die Verwaltung ihrer Anlagen mehr als 0,43 Prozent kosten liessen. Konkret rentierten die billigeren Anlagen mit 4,18 Prozent, die teureren lediglich mit 3,79 Prozent.
SR gegen Broker-Regelung
Unter dem Titel «Optimierung der Aufsicht» hat der Bundesrat im November 2019 zwei Vorlagen dem Ständerat unterbreitet. Sie betreffen die Regelung der Vermittlungsgeschäfte (Broker) in der 2. Säule und ein Verbot für Regierungsvertreter und Beamte, Einsitz in die Verwaltungsräte von BVG-Aufsichtsbehörden zu nehmen. Der Bundesrat musste bei beide Geschäften eine Niederlage hinnehmen.
Die SGK hat sich bei ihrer Beratung bereits deutlich gegen die gewünschte Kompetenz zur Regelung der Brokertätigkeit durch den Bundesrat mit dem neuen Art. 65 E gestellt. Unterstützt wurde dessen Forderung durch den Pensionskassenverband ASIP sowie die Gewerkschaften und Linksparteien. Dagegen ausgesprochen haben sich inter-pension, der Verband der autonomen Sammelstiftungen, die Versicherer und natürlich der Brokerverband. Der Ständerat ist am 14. Juni der Mehrheit der SGK mit 28 gegen 14 Stimmen gefolgt. inter-pension hat in einer Pressemitteilung den Entscheid begrüsst. Das Geschäft geht jetzt an den Nationalrat. In der Beratung fielen folgende Voten auf:
Erich Ettlin, Die Mitte, für die Kommission: Die erste Kritik an diesem Artikel war, dass dieser so nicht in der Vernehmlassung war. Das war die Hauptkritik. Man hat also gesagt, da wird etwas eingefügt, zu dem man sich nicht äussern konnte. Dann kritisierte man auch, dass hier ein Projekt «Modernisierung der Aufsicht in der AHV» vorliege und das im BVG ein sachfremder Einsatz sei. (…)
Im Rahmen der Diskussion wurde dann noch davon gesprochen, das den Pensionskassen Mittel entzogen würden. Man kann davon ausgehen, dass sich in den Vorsorgeeinrichtungen etwa 1 Billion Franken befindet. Als Vermittlungsgebühren werden 180 Millionen Franken diskutiert. Es ist keine so genaue Wissenschaft, wie viel wirklich an Vermittler bezahlt wird. Aber wenn es 180 Millionen Franken sind, dann wären das 0,018 Prozent dieser Billion, und wenn man das mit der Vermögensverwaltung vergleicht, die etwa 0,5 Prozent ausmachen kann, dann sind das für die Vermögensverwaltung 5 Milliarden Franken. Man muss das also auch ins Verhältnis setzen.
Hans Stöckli, SP: Es hat sich gezeigt – das ist der Grund, weshalb der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) ganz klar hinter diesem Vorschlag steht -, dass eine Fehlanreizsituation entsteht und dass auch eine Kasse, die wachsen muss, sich diesen Bedingungen unterziehen muss. Es ist auch so, dass beispielsweise PK-Netz, eine Organisation mit 16 schweizerischen Arbeitnehmerverbänden, ganz klar auch der Meinung ist, dass die Interessenlage der Arbeitnehmer bedingt, dass die Lösung des Bundesrates hier von uns genehmigt wird.
Ruedi Noser, FDP: Sie müssen das Mitspracherecht der Mitarbeiter gewährleisten. Wie machen Sie das? Es gibt ja auf dem Markt 30, 40, 50 Angebote. Wer präsentiert diese Angebote der Mitarbeiterkommission – der Arbeitgeber? Wie soll ich diese Angebote überhaupt prüfen? Woher habe ich dazu überhaupt das Wissen? Ich bin auf spezialisierte Broker angewiesen, die die Vor- und Nachteile der verschiedenen Angebote meiner Kommission präsentieren und darüber informieren. Das ist die Situation, in der ich drinstecke, denn ich als Arbeitgeber habe das Wissen nicht. Ich habe es nicht. Meine Kommissionsmitglieder haben es notabene auch nicht. Sie brauchen einen Spezialisten.
Ich begreife sehr gut, dass der Schweizerische Pensionskassenverband das nicht will, denn durch die Broker kommt eine Objektivität in die ganze Geschichte hinein, die dazu führt, dass es richtig gemacht wird.
Ratsprotokoll / Geschäft 1980 / Thema Broker-Provisionen / Tagblatt
Überbrückungsleistungen: Gesetz und Verordnung treten in Kraft
BR. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 beschlossen, das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen. Personen, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verloren haben und nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sind, können bis zum Bezug einer Altersrente Überbrückungsleistungen (ÜL) erhalten. Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und die entsprechende Verordnung gutgeheissen.
Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) regelt den Anspruch auf ÜL. Anspruch auf ÜL können Personen haben, deren Vermögen 50’000 Franken (Ehepaare: 100’000 Franken) nicht übersteigt. Das Guthaben der beruflichen Vorsorge zählt bis zu einem Betrag von 500’000 Franken nicht zum Vermögen.
Die Verordnung wurde in der Vernehmlassung insgesamt begrüsst. Trotz gewisser Kritik wurden am Freibetrag auf dem Altersguthaben der beruflichen Vorsorge wie auch an den Integrationsmassnahmen keine Änderungen vorgenommen. Auf Empfehlung der SGK-N hat der Bundesrat die Rechtfertigungsgründe eines übermässigen Vermögensverbrauchs angepasst. Auslagen für die soziale oder berufliche Integration gelten als normaler Vermögensverbrauch, weil von den ÜL-beziehenden Personen erwartet wird, dass sie sich um Integration bemühen. Diese Anpassung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Vorsorge: Würden Asset Manager es besser machen?
Peter Hody, Chefredaktor von finews.ch, schreibt zu den Ergebnissen der Swisscanto-Studie 2021:
Der «Dritte Beitragszahler», also die erzielten Anlagerenditen auf dem Vorsorgekapital, hat einen immensen Einfluss auf die effektive Verzinsung. Die am Dienstag veröffentlichte Schweizer Pensionskassenstudie 2021 von Swisscanto, dem Asset-Management-Arm der Zürcher Kantonalbank, hat die Relevanz der Anlageperformance in den Pensionskassen erneut deutlich aufgezeigt.
Swisscanto-Chef Iwan Deplazes sagte es deutlich: «Das A und O bei den Pensionskassen ist ihre Risikofähigkeit.» Würden die Pensionskassen keine Risikoprämien erzielen, käme der Umwandlungssatz bei 4 Prozent zu liegen.
Die Brisanz der Risikofähigkeit demonstrierten Ergebnisse der Studie, an der 514 Vorsorgeeinrichtungen mit rund 777 Milliarden Franken Vermögen teilgenommen haben; das sind rund 80 Prozent des gesamten Schweizer Vorsorgekapitals.
Die durchschnittliche Rendite der Pensionskassen lag 2020 bei 3,97 Prozent, was angesichts der geltenden Anlagerichtlinien ganz ordentlich ist (der MSCI World Index legte 15,9 Prozent zu). Doch innerhalb des PK-Universums tun sich Gräben auf: Die beste Kasse erzielte 12,3 Prozent, die schlechteste ein Minus von 6,5 Prozent Performance.
Grundsätzlich, so ein bereits bekanntes Ergebnis, performten grosse Pensionskassen mit mehr als 500 Millionen Franken über die letzten zehn Jahre mit durchschnittlich 4,57 Prozent pro Jahr besser als Kleine mit 4,27 Prozent.
PPCmetrics: Zins- und Inflationsrisiken
Das Thema Inflation steht aktuell im Fokus. Eine aktuelle Präsentation von PPCmetrics beleuchtet die ökonomischen Zusammenhänge und die historischen sowie heutigen Zins- und Inflationsrisiken. Weiter zeigt sie auf, inwiefern Schweizer Pensionskassen von Zins- und Inflationsrisiken betroffen bzw. in welchem Ausmass solche Risiken für sie tragbar sind. Als Einschätzung wird zusammenfassend festgehalten:
- Die Realzinsen sinken bereits seit Jahrhunderten und sind aktuell negativ.
- Die aktuellen Marktwerte reflektieren auch zukünftig tiefe nominelle und reale Zinsen sowie tiefe (wenn auch leicht steigende) Inflationsraten.
- In der Vergangenheit waren starke Verschiebungen in den Realzinsen fast immer die Folge von überraschenden Ereignissen wie Krisen und Kriegen, welche zu einem starken Anstieg der Kapitalnachfrage geführt haben.
- Gleiches gilt für inflationäre Schocks, welche praktisch immer die Konsequenz eines monetären Kontrollverlusts waren.
- Gegenwärtig rechnen die Marktteilnehmer im Durchschnitt weder mit einem inflationären Schock noch einem starken Anstieg der Realzinsen.
- Insofern werden stark steigende Zinsen aktuell vom Markt als eher unwahrscheinlich erachtet, können aber nicht ausgeschlossen werden.
UBS PK-Performance Mai 2021
- Die Pensionskassen in unserem Sample erzielten im Mai insgesamt eine durchschnittliche Performance von 0,66% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn erwirtschafteten die Pensionskassen eine Rendite von 4,12% und seit Messbeginn 2006 von 71,14%.
- Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen ist mit 1,11% kleiner als im letzten Monat (2,39%). Allerdings gab es, wie auch im April, keine negativen Ergebnisse. Das beste (1,31%) wie auch das schlechteste Resultat (0,20%) lieferte eine kleine Pensionskasse mit weniger als CHF 300 Mio. verwalteten Vermögen.
- Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) betrug im Durchschnitt 1,07 und lag damit höher als im Vormonat (1,00). Die grossen (1,21) und die mittleren (1,15) Pensionskassen wiesen eine deutlich höhere risikoadjustierte Rendite auf als die kleinen (0,94).
Swisscanto PK-Studie 2021: Fokus Nachhaltigkeit
Interaktive Grafik auf Swisscanto.com
An der «Schweizer Pensionskassenstudie 2021», der 21. Ausgabe in dieser Reihe, nahmen 514 Vorsorgeeinrichtungen teil. Das erfasste Vermögen der Teilnehmer beläuft sich auf 777 Milliarden Franken. Das entspricht 80 Prozent der von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen verwalteten Vermögen. Gesamthaft sind damit 3,8 Millionen Versicherte repräsentiert, davon 2,9 Millionen aktiv Versicherte und 0,9 Millionen Rentenbezüger. Als wichtigste Ergebnisse werden gemeldet:
“Ladenhüter mit reisserischer Schlagzeile”
“Die Pensionskassen gehören abgeschafft” überschrieb in der NZZ am Sonntag Markus Städeli seinen Artikel, welchem er einen radikalen Neuanfang fordert, der letztlich auf eine “Abwicklung der bestehenden Pensionskassen” hinausläuft, allerdings “nicht sofort”, aber längerfristig wohl schon. Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands , zerpflückt die Argumente für einen solchen Schritt in einer Stellungnahme des ASIP unter dem Titel “Ladenhüter mit reisserischer Schlagzeile”.
Wichtige Elemente der heutigen kollektiven, beruflichen Vorsorge sind die Versicherungspflicht, der Vertragszwang und die Sanierungspflicht. Erst der Umstand, dass eine einzelne Person nicht bei jeder Börsenkrise gleich den Vorsorgeträger wechseln kann, ermöglicht es den Pensionskassen, höhere Anlagerisiken einzugehen. Eine kollektive Anlagestrategie ist, wie die aktuelle Situation zeigt, individuellen Anlagestrategien deutlich überlegen.
In den Krisen nach 2000 (Internet-Bubble), in der Finanzkrise 2007/ 2008 oder nach dem Einbruch vom März 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie betrugen auch auf einem gut diversifizierten Vorsorgevermögen die Verluste 10 bis 20%. Beim individuellen Sparen wird das Finanzmarktrisiko dem einzelnen Versicherten übertragen. Herrscht unmittelbar vor der Pensionierung eine Baisse, hat er Pech.
In der kollektiven Vorsorge hingegen kann bei gleichem Renditepotenzial das Risiko auf alle Jahrgänge aufgeteilt werden. Gewinne und Verluste aus den Kapitalmarktentwicklungen können gleichmässig auf die Versicherten verteilt werden. Zudem erhöht diese Solidarität auch die Leistungen, weil mit der dadurch gegebenen Verlängerung des Anlagehorizontes ganz anders investiert werden kann. (…)
Beim schlagwortartig skizzierten Vorschlag in der NZZ am Sonntag reduziert sich die Motivation des Arbeitgebers, mehr Beiträge an eine gesetzliche Altersvorsorge zu leisten, als unbedingt notwendig wäre. Es ist zu befürchten, dass sich das Vorsorgesubstrat reduziert, d.h. in der Tendenz weniger für das Alter angespart würde.
Stellenwechsel: Was tun mit dem PK-Guthaben?
Michael Ferber geht in der NZZ ausführlich auf die Fragen und Möglichkeiten ein, die sich bei Kündigung oder Stellenwechsel bezüglich dem Guthaben in der Pensionskasse ergeben. Hier die “Variante B: Geld fliesst in den Bereich Freizügigkeit”.
Grundsätzlich könnten die Vertreter der neuen Pensionskasse – sofern diese bereits feststeht – nicht wissen, wie viele Freizügigkeitskonten eine Person hat oder wie viel Geld darauf liegt, sagt Philipp Zumbühl vom Luzerner Vorsorgeunternehmen Finpension. Das Gesetz verpflichte die Sparer zwar, alle Freizügigkeitsleistungen in die neue Kasse einzuzahlen, aber niemand könne dies kontrollieren. «Es ist ein Graubereich.»
Manche Personen stiegen auch früher aus dem Arbeitsleben aus, sagt Zumbühl. «Wer dann noch 15 Jahre bis zur Pensionierung hat, lässt das Geld teilweise im Freizügigkeitsbereich stehen.» Vorteilhaft am Bereich Freizügigkeit ist, dass es dort keine systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern gibt, wie dies in der Pensionskasse sehr wohl der Fall ist.
“Wie die Frauen bei der AHV profitieren”
Mit Blick auf die am Mittwoch beginnende Behandlung der AHV-Reform 21 im Nationalrat hat Katharina Fontana in der NZZ ein paar Zahlen zur Situation der Frauen in der AHV zusammen getragen. Munition für die Befürworter einer Angleichung der Rentenalter.
Wie aus der AHV-Statistik 2020 hervorgeht, setzen sich die Beitragszahler zu 54 Prozent aus Männern und zu 46 Prozent aus Frauen zusammen. Die Summe der Einkommen, auf denen AHV-Beiträge erhoben werden, wird zu 66 Prozent von den Männern erbracht, zu 34 Prozent von den Frauen. Gleichzeitig werden 55 Prozent der Summe der Altersrenten an Frauen ausbezahlt und 45 Prozent an Männer; 2020 waren dies laut den Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) gerundet 24 Milliarden gegenüber gut 19 Milliarden Franken.
Es gibt mehrere Gründe, warum Frauen mehr Geld aus der AHV erhalten. Zum einen werden sie im Schnitt älter als Männer und beziehen also länger Rente. Zum andern sind sie häufiger verwitwet und kommen damit in den Genuss eines Zuschlags, der zu einer höheren Rente führt. Dazu folgende Zahl des BSV: Von den 850 Millionen Franken, welche die AHV im Dezember 2020 an verwitwete Personen ausrichtete, gingen 670 Millionen an die Witwen und 180 Millionen an die Witwer. (…)
Die Pensionskassen gehören abgeschafft …
… findet Markus Städeli in der NZZ am Sonntag. Er stösst sich – wie so viele – an der Umverteilung. Und den Vorschriften, welche angeblich verhindern, dass die Kassen mehr Geld in Aktien investieren. Auch die Leistungsgarantie verhindere höhere Renten. Wie der Pensionskassen-Reset, den er fordert möglich wäre, scheint aber auch ihm schleierhaft. Und eine Abschaffung ist nicht ernst gemeint. Er schreibt:
Die Politik hat sich bisher reformunfähig gezeigt. Und weil das Problem an der Wurzel sitzt, würden kleine Retuschen auch gar nichts bringen. Was wir brauchen, ist ein radikaler Neuanfang. Wir sollten die berufliche Vorsorge neu konzipieren, nach dem Beispiel der dritten Säule: so, dass jeder und jede ein individuelles Wertschriftenkonto hat, für das er oder sie selber verantwortlich ist.
Dieses alimentieren wie heute sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende. Beim Erreichen des Pensionsalters kann dann jeder selbst entscheiden, ob das Kapital in eine Rente umgewandelt werden soll. Es gäbe bestimmt keinen Mangel an Anbietern für diese Dienstleistung, schliesslich ist das die Kernkompetenz der Versicherungsbranche.
“Reformen sind jetzt dringend nötig”
Begleitend zum PK-Rating schreibt die SonntagsZeitung zur Situation der Sammelstiftungen:
Derzeit gibt es in der Schweiz noch rund 1400 Pensionskassen. Vor 15 Jahre waren es beinahe doppelt so viele. Vor der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge 1985 dominierten in der Schweiz firmeneigene Stiftungen. Der Konzentrationsprozess hält aber weiter an. Kleine und mittelgrosse Firmenpensionskassen halten dem stetig steigenden Druck der Regulierungen und den ökonomischen Rahmenbedingungen nicht mehr Stand und schliessen sich für die Durchführung der beruflichen Vorsorge Gemeinschafts- und Sammeleinrichtungen an. Arbeitgeber erhoffen sich mit dem Anschluss an eine grössere Vorsorgeeinrichtung Synergieeffekte, von denen hauptsächlich die Versicherten profitieren können. (…)
Für die Pensionskassen spitzt sich die Lage zu. Werden die Rentenversprechen nicht nächstens den Rahmenbedingungen angepasst, droht Schiffbruch. Viele Pensionskassen sind bei Aufnahme von Neukunden bereits sehr selektiv. Firmen mit vielen älteren Arbeitnehmenden, laufenden Rentenverpflichtungen oder mit BVG-Minimalplänen sind nicht mehr erwünschte und erhalten oftmals kein Angebot. (…)
Fast alle Lebensversicherer, die eine Vollversicherung anbieten, haben in den vergangenen Jahren zusätzlich eine teilautonome Sammelstiftung gegründet. Vor kurzem hat Pax ein neues Modell eingeführt, bei dem die Kunden von einer 50/50-Lösung profitieren. Die Hälfte der Vorsorgegelder wird als Vollversicherung geführt, die restlichen Gelder werden ohne Kapitalschutz investiert. Für ihre Versicherten ist dies eine Art Mischform der Vollversicherung und teilautonomen Stiftungen.
“Die besten Sammelstiftungen”
Bereits zum 16. Mal kann die «SonntagsZeitung» die Awards für die besten Sammelstiftungen der Schweiz vergeben. Ausgezeichnet werden jene Pensionskassen, die es im Rahmen des vom Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner durchgeführten PK-Vergleichs an die Spitze schafften.
Der Award für die höchste Verzinsung über zehn Jahre unter den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen geht wie bereits in den letzten Jahren an die Profond Vorsorgeeinrichtung. Groupe Mutuel und Ascaro belegten die weiteren Podestplätze. Profond konnte eine durchschnittliche Verzinsung von 2,65 Prozent gewähren.
Bei den Vollversicherern gewinnt Allianz Suisse den ersten Platz mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 1,5 Prozent. Der Award für die beste Servicequalität gewinnt Transparenta. Den Award für die beste Offerte im Mystery Shopping holte sich die Tellco pkPRO bei den teilautonomen Sammelstiftungen, die Helvetia bei den Vollversicherungen.
NZZ: “Vollversicherung in der Sackgasse”
Nur noch fünf Anbieter führen in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz die sogenannte Vollversicherung: Swiss Life, Helvetia, Bâloise, Allianz Suisse und Pax. Dabei handelt es sich um eine Art «Rundum-sorglos-Paket», das vor allem KMU gerne nutzen. Hier übernimmt der Versicherer nämlich nicht nur die Vorsorgerisiken wie Tod oder Invalidität, sondern auch die Anlagerisiken. Aber die Vollversicherung verliert für die Anbieter an Attraktivität, die Axa hat sich ganz zurückgezogen, die übrigen werden immer restriktiver bei der Annahme neuer Vorsorgewerke und forcieren teilautonome Lösungen. Michael Ferber und André Müller schreiben dazu in der NZZ:
Angesichts des Umfelds mit ultraniedrigen Zinsen hätten die Garantien der Vollversicherung einen gewissen Preis, sagte Hans-Jakob Stahel, Leiter des Unternehmenskundengeschäfts bei Swiss Life Schweiz. Aus Sicht der Unternehmenskunden sei die Vollversicherung in den Jahren 2000 bis 2015 unglaublich attraktiv gewesen. Jetzt sehe man den Preis der Garantien stärker. Diese Entwicklung dürfte unter anderem dazu geführt haben, dass mehr KMU bei Swiss Life in der beruflichen Vorsorge teilautonome Lösungen abgeschlossen haben. Der Neugeschäftsanteil in diesem Bereich betrug im letzten Jahr 48%, 2019 waren es noch lediglich 19% gewesen.
Bei den Unternehmen, die die Vollversicherung nachfragen, zeigen sich laut Stahel oftmals gewisse Muster. Firmen, die ein riskantes Geschäft betreiben, seien im Bereich der beruflichen Vorsorge oftmals sicherheitsorientiert und wollten mit einer möglichen Nachfinanzierung auf keinen Fall etwas zu tun haben. Auch für KMU aus wirtschaftlich schwächeren Branchen sei die Vollversicherung oftmals wichtig. (…)
Nur mit einer Anpassung der Rahmenbedingungen wie des BVG-Mindestumwandlungssatzes und des BVG-Mindestzinssatzes könne die Systemkrise in der zweiten Säule überwunden werden, sagte Anja Göing-Jaeschke, Leiterin Aktuariat Leben Schweiz bei Helvetia. Das anhaltend hohe Niveau der Umverteilung in der zweiten Säule zeige, dass eine Reform der beruflichen Vorsorge nach wie vor zwingend und dringend sei.






