SGK. Die Kommission hat die Differenzbereinigung zur BVG-Reform(20.089) aufgenommen. Sie hat sich die Beschlüsse des Ständerates aus der vergangenen Wintersession erläutern lassen und die Verwaltung mit vertieften Abklärungen, insbesondere zur Ausgestaltung des Koordinationsabzugs und zur Versicherung von Mehrfachbeschäftigten, beauftragt. Die Kommission wird die Bereinigung der Differenzen, darunter namentlich die Frage der Kompensationsmassnahmen für die von einem tieferen Umwandlungssatz besonders betroffene Übergangsgeneration, an der nächsten Sitzung fortsetzen. Sie beabsichtigt, ihre Beratungen an ihrer Februarsitzung abzuschliessen, damit das Geschäft in der Frühjahrssession behandelt werden kann.
BVG-Reform
Politik mit Verspätung
Interview mit Jérôme Cosandey zur Zukunft der Schweizer Sozialpolitik im Magazin der blpk. Auszüge:
Uwe Stolzmann: Sie schauen mit dem kühlen Blick des Forschers auf die Vorsorge in der Schweiz. Wie ist die Lage?
Jérôme Cosandey: Das Drei-Säulen-System sehen wir als eine Stärke. Wir finden richtig, dass die AHV für alle da ist. Die zweite Säule mit ihren 1500 Pensionskassen hingegen kann die Bedürfnisse und Vorlieben der Versicherten in Betrieben besser berücksichtigen. Die dritte Säule sowieso, die ist ja freiwillig und individuell.
Und wie ist aus Ihrer Sicht der Zustand der zweiten Säule?
Kurzfristig gut. Mit der Pandemie haben wir gerade eine grosse Krise durchgemacht, gleich danach rutschten wir in die nächste: Krieg in der Ukraine, Wertverfall am Aktienmarkt, Inflation. Und trotzdem haben die meisten Pensionskassen noch einen Puffer. Die Leistungsversprechen sind nach wie vor abgesichert. Auf kurze Sicht ist das eine solide Situation.
Solide sei die Situation, sagen Sie. Warum ist dann die anstehende BVG-Reform so nötig?
Wir müssen handeln. Damit die Renten, die wir jetzt auszahlen, auch wirklich vorfinanziert sind. 1985 haben wir die obligatorische zweite Säule eingeführt. Seither hat sich unsere Gesellschaft stark verändert. Die Menschen haben nicht mehr diese lineare Biografie, eine Stelle von der Lehre bis zur Pensionierung. Viele durchlaufen verschiedene Stationen. Sie wechseln den Arbeitgeber oder haben mehrere Jobs, arbeiten Teilzeit, gehen ins Ausland, gründen eine Familie…
Diese gesellschaftlichen Veränderungen werden in der Debatte über die BVG-Reform oft vergessen. Wir müssen die berufliche Vorsorge, diese Errungenschaft aus den achtziger Jahren, endlich ins 21. Jahrhundert bringen. Aber, verrückt: Die Politik hat zwei Züge Verspätung! Die Realität an der Front, bei den Pensionskassen sieht ganz anders aus. Umwandlungssatz, Koordinationsabzug, Generationengerechtigkeit – viele Kassen haben bereits Vorkehrungen getroffen. Doch die Politik streitet immer noch auf eine Weise, als wenn es diese Realität nicht gäbe.
“Die SP in der Offensive”
Die SP will erstens unbedingt an der BR-Vorlage zur BVG-Reform festhalten und zweitens diese Vorlage mit weiteren sozialpolitischen Forderungen ausbauen. Kurz vor Beginn der Beratungen der SGK des Nationalrats hat sie diese vor der Presse erläutert. Fabian Schäfer berichtet in der NZZ:
Politische Kommunikation in extremis: Am Donnerstag um 9 Uhr ist in Bern eine SP-Delegation um Co-Präsidentin Mattea Meyer vor die Medien getreten, um ihre Anträge für eine um 9 Uhr 45 beginnende Kommissionssitzung öffentlich kundzutun. Thematisch ging es um die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG), eines der letzten grossen Projekte der Legislatur. Rechtlich ist das Manöver der SP zulässig. Die Beratungen in den Kommissionen sind zwar vertraulich, die eigenen Anträge offenzulegen, ist aber nicht verboten.
Indes sagt das Vorgehen einiges über die Absichten aus. Wer glaubt, eine Vorlage ernsthaft beeinflussen zu können, geht mit seinen Anträgen kaum vorher an die Öffentlichkeit. Im Fall der SP ist diese Wahrscheinlichkeit klein. Über fast alle präsentierten Anträge hat der Nationalrat bereits diskutiert – und sie abgelehnt. Die Motivation für den Auftritt dürfte eher bei den Wahlen zu suchen sein. Die SP will in den nächsten Monaten die Debatte über die Renten forcieren – eines ihrer stärksten Themen, mit denen sie auch gegenüber den Grünen punkten kann.
Entweder BR-Lösung oder keine Senkung des UWS
pw. Die SP hat ihre Forderungen mit Blick auf die laufende Beratung in der SGK des Nationalrats zur BVG-Reform in einer Mitteilung kundgetan. Einleitend dazu drei Zitate: Mattea Meyer, Co-Präsidentin: «Die Renten der Frauen dürfen nicht länger ein Drittel tiefer sein als die der Männer”; Barbara Gysin, Nationalrätin: «Die Rentensituation der Frauen verbessern wir am wirkungsvollsten über die Einführung von Betreuungs- und Erziehungsgutschriften in der 2. Säule”; und schliesslich NR Pierre-Yves Maillard: «Kommen die Räte nicht auf die Bundesratsvariante zurück, muss auf eine Senkung des Umwandlungssatzes verzichtet werden.»
Mit einer demokratischen Auseinandersetzung und fairen Suche nach einem Kompromiss hat das wenig zu tun. Arrogant und entlarvend die Bemerkung Maillards. Entweder eine Reform nach unserem Gusto, oder gar keine. Wenn das der beruflichen Vorsorge schadet, nicht unser Problem. Die Interessen der Versicherten? Offenbar nicht Sache der SP.
“In der Rentenfalle”
pw. Es steht nicht gut um die BVG-Revision. Die Linke beharrt eisern auf dem sog. Sozialpartnerkompromiss mit starker Umverteilungskomponente, was das Gewerbe (auch Sozialpartner) aus Kostengründen nicht akzeptiert. Die bürgerlichen Parteien lavieren, sind sich fundamental uneinig und wissen nicht wirklich, was sie wollen.
Fabian Schäfer berichtet in der NZZ über ein “klandestines Treffen” aller Beteiligten auf bürgerlicher Seite, allerdings ohne Gewerbe und Bauern, was aber anscheinend kein zählbares Resultat erbrachte. Was wohl nicht zuletzt damit zusammenhängt, dass der Arbeitgeberverband sich aus der selbstgestellten Falle mit dem Kompromiss nicht zu befreien vermag. Auch nach den Ständeratsbeschlüssen konnte er sich nicht zu einer öffentlichen Beurteilung der Situation durchringen, obwohl solches erwartet worden war.
Die Linke beruft sich auf ein angebliches Versprechen, die 2. Säule für Frauen massiv aufzubessern. Allerdings ist unklar, wer, wann und mit welchem Auftrag und welcher Bindung ein solches Versprechen abgegeben hat. Das gehört wohl zur aktuellen Nebelpetarden-Politik. Aber dieses Versprechen wird ad nauseam vorgebracht, als wäre damit die Reform bereits beschlossene Sache.
Kapitaldeckung – teilweise
Bilanz hat Veronica Weisser, UBS, in einem Kurzinterview zur BVG-Revision befragt. Der in der Bilanz gesetzte Titel “Die 2. Säule ist nicht mehr zeitgemäss” passt aber nicht wirklich zum Text.
Rentner erhalten aus der 2. Säule mehr Kapital, als sie eingezahlt haben. Kann man überhaupt noch von einem Kapitaldeckungsverfahren sprechen?
Nur noch teilweise. Das zusätzliche Geld kommt von den aktiv Versicherten, die einen Grossteil ihrer Rendite abgeben. Zudem sind die Risikobeiträge oft um ein Vielfaches höher, als sie sein sollten. Diese werden dazu genutzt, die Rentner zu finanzieren. Das sind Beiträge, die über Jahrzehnte eingezahlt wurden, von denen die Versicherten nie etwas sehen werden.
Ist die gigantische Umverteilung das einzige Problem der BVG?
Leider nicht. Die 2. Säule reflektiert nicht die heutige Lebensweise. Sie ist auf ein klassisches Männerleben ausgerichtet, eine Karriere ohne Pausen oder Teilzeitpensen. Das entspricht weder der Realität von Müttern noch der von Personen, die Projektarbeit machen oder bei mehreren Arbeitgebern geringe Pensen arbeiten.
Aktualisierte Fahne zur BVG-Reform
Die Parlamentsdienste haben die nach der Behandlung der BVG-Reform im Ständerat nachgeführte Fahne zum Download aufgeschaltet.
“Eine Rentenreform, die kaum jemandem etwas bringt”
pw. Markus Brotschi kommentiert im Tages-Anzeiger die Beschlüsse des Ständerats und findet, es müssten mehr als die Hälfte der Versicherten einen Zuschlag erhalten, wie der SR vorsieht. Das wäre aber nichts anderes als ein massiver Leistungsausbau, der per Umlage von den jüngeren Generationen zu finanzieren wäre. Und ein weiteres Mal wäre anzumerken, dass lediglich rund 15 Prozent der Versicherten vom der UWS-Senkung betroffen sind. Eine Kompensation der Senkung ist das eine, ein Leistungsausbau etwas ganz anderes. Es wird auch in diesem Beitrag wieder fröhlich vermischt. Brotschi schreibt:
Gerade Versicherte mit Leistungen, die nur wenig über dem Obligatorium liegen, mussten in den letzten Jahren erhebliche Rentenkürzungen hinnehmen, weil auf ihrem Alterskapital die Umwandlungssätze auf 5 oder gar 4,5 Prozent gesenkt wurden. Betroffen sind weite Kreise des Mittelstandes, die am Schluss aus dem überobligatorischen Sparkapital kaum mehr eine Rentenleistung erhalten, wenn sie bei den Ausgleichszahlungen nun leer ausgehen. FDP-Ständerat Damian Müller brachte es in der BVG-Debatte auf den Punkt: «Diese Versicherten haben buchstäblich für die Katz einbezahlt.»
Um das zu verhindern, müsste mehr als die Hälfte der Versicherten einen Zuschlag erhalten. Dies wäre mit dem von den Sozialpartnern ausgehandelten Kompromiss der Fall gewesen, der allen Versicherten einen Rentenzuschlag gewährt hätte und solidarisch finanziert worden wäre. Diese Vorlage wurde aber von Bürgerlichen schlechtgeredet als «Giesskanne» und «Mini-AHV».
Als Alternative hat das Parlament eine Reform erarbeitet, die in einer Volksabstimmung geringe Chancen hat. Die Linke wird sie mit dem Argument bekämpfen, dass die Versicherten mehr bezahlten und weniger erhielten. Ein Teil der Bürgerlichen und der Wirtschaft wird die Reform ablehnen, weil sie ihnen zu teuer ist. Zurück bleibt das unerfüllte Anliegen der Frauen nach besseren Renten.
Übers Ohr gehauen
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Beschlüsse des Ständerats zur BVG-Reform. Viel Gescheites vermag er offenbar dabei nicht auszumachen.
Im Schweizer System der Altersvorsorge ist der Durchblick schwierig. Das System ist komplex, die Umverteilungsströme sind gross, aber gut versteckt – so dass Politiker und Lobbyisten dem Volk ungestraft Sand in die Augen streuen können. Das gilt nicht nur für die AHV, sondern auch für die zweite Säule: die berufliche Vorsorge via Pensionskassen. (…)
Die diskutierte Rentenreform bringt eine Senkung des gesetzlichen Minimums von 6,8 auf 6,0 Prozent. Das wäre immer noch zu hoch, doch selbst dieser Schritt ist umstritten, denn ein tieferer Umwandlungssatz heisst tiefere nominale Jahresrenten. Deshalb rufen Politiker von links bis rechts nach «Kompensationen» in Form von Rentenzuschlägen mindestens für die Übergangsjahrgänge.
Dass man Versicherte für den Abbau eines Privilegs (Subvention) noch kompensieren muss, erscheint zwar absurd, aber so läuft die Politik der Altersvorsorge: Die älteren Jahrgänge sind an der Urne zahlenmässig stark, und die Kosten für die Jüngeren lassen sich gut verschleiern. Die Jüngeren interessieren sich zudem noch nicht allzu stark für die Altersvorsorge, so dass die Politik sie relativ leicht übers Ohr hauen kann. (…)
PK-Zuschläge für 50 Prozent der Übergangsgeneration
sda. In der Gesamtabstimmung hat die kleine Kammer die BVG-Revision mit 25 zu 10 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Die Vorlage geht wieder in den Nationalrat.
Das vom Ständerat am Montag favorisierte Modell sieht vor, dass etwa jeder zweite Versicherte der Übergangsgeneration von Zuschlägen profitieren soll. Es orientiert sich am Modell des Nationalrates, von dem schätzungsweise 35 bis 40 Prozent der Übergangsgeneration profitieren sollen, erweitert aber den Kreis der Bezüger und will tiefe Vorsorgeguthaben verstärkt besserstellen. Dies soll vor allem oft Teilzeit arbeitenden Frauen zugute kommen.
Um Teilzeit- und Mehrfachangestellte besser zu stellen, hielt der Rat auch an seinen ursprünglichen Beschlüssen fest, die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug spürbar zu senken. Insgesamt dürften zusätzlich rund 200’000 Personen von der Senkung der Eintrittsschwelle profitieren. Beim Modell des Nationalrates wären es rund 460’000 Personen.
Herzstück des ständerätlichen Konzepts ist ein lebenslanger Rentenzuschlag für die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215’100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215’100 und 430’200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.
Ständerat will unnötigen Rentenausbau auf Kosten der jüngeren Generationen
Der Pensionskassenverband kommentiert die Beschlüsse des Ständerats zur BVG-Reform. Kritisiert wird insbesondere das Kompensationsmodell. Der ASIP schreibt:
In Abweichung des mit 126 zu 66 Stimmen klaren nationalrätlichen Entscheides hat sich nun aber eine Mehrheit im Ständerat für ein weitergehendes Kompensationsmodell ausgesprochen. Mit diesem Konzept soll Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden, welches auch zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern zugutekommt, die von der Reform gar nicht betroffen sind und dementsprechend keine Einbussen zu befürchten hätten.
Tatsächlich betroffen wären nur 14 Prozent der Versicherten. Kompensationen für die nicht betroffenen 86 Prozent sind erstens nicht nötig und gehen zweitens zulasten der jüngeren Generationen, denen dieses Geld dann später fehlen wird. Die vorgeschlagene Ausdehnung des Bezügerkreises für einen Rentenzuschlag ist demnach nicht zielführend. Im Gegenteil, sie ist kontraproduktiv. Im Vergleich zum Vorschlag des Nationalrates führt dieses Modell zu höheren kapitalisierten Gesamtkosten.
SGB zur BVG-Reform: “Ein Hohn”
Der Gewerkschaftsbund schreibt in einem Kommentar zu den Beschlüssen des Ständerats zur BVG-Reform:
Für die Frauen ist der Beschluss ein besonderer Hohn. Der Ständerat schlägt vor, dass sie nach der Erhöhung des Rentenalters auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten sollen. Nicht einmal für die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen sofort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.
“Keine Reform um jeden Preis”
UBS hat in Zusammenarbeit mit c-alm eine Auslegeordnung der laufenden BVG-Reform erstellt und grundlegende Ziele der Reform und Wege zu ihrer Erreichung formuliert. Diese lauten:
1. Umverteilung reduzieren:
– Obligatorischer UWS auf 6 Prozent (oder tiefer) senken
2. Obligatorische Leistungen, d.h. die Ersatzquote, bei mindestens 60% erhalten:
– Altersgutschriften erhöhen, beispielsweise ab Alter 20 mit Einzahlungen beginnen und Beitragssätze anpassen, beispielsweise auf 9 Prozent für Alter 20 bis 44 und 14 Prozent für Alter 45 bis 65
3. Tiefe Löhne und Mehrfachbeschäftigte besser versichern:
– Koordinationsabzug auf eine für die Wirtschaft verträgliche Art anpassen, beispielsweise prozentual zum Lohn ansetzen mit Obergrenze für höhere Löhne, um zielgerichtet nur die tieferen Einkommen besser zu versichern, oder bei Senkung auf bis zu 50 Prozent des heutigen Niveaus dies schrittweise über mehrere Jahre ansetzen
– Eintrittsschwelle reduzieren, beispielsweise auf 17 000 Franken oder prozentual an das Pensum anpassen
4. Kompensation fair gestalten
– Keine weitere unnötige Umverteilung einführen, d.h. nur Personen kompensieren, deren Rente durch die Reform tatsächlich sinkt, und die Kompensation in der Grössenordnung dieses Verlusts ansetzen.
An einer Medienorientierung betonte Veronika Weisser von UBS, dass es sich dabei nicht fachtechnische Ziele handle, sondern um politisch auszuhandelnde in der Absicht, die Umverteilung zu reduzieren und nicht durch Rentenzuschläge die aktuelle Rentnergeneration noch besser zu stellen. In einer Mitteilung wird unter dem Titel “Besser keine Reform als eine schlechte” festgehalten:
Es braucht keine Reformen um jeden Preis, sondern es braucht eine Reform, die gezielt die Umverteilung begrenzt und gleichzeitig allen eine gute Versicherungsgrundlage heute und in Zukunft bietet. «Die derzeitigen Reformdiskussionen können zu einem stabileren und gerechteren System der beruflichen Altersvorsorge führen.
Aber nur, wenn wir damit dem Kapitaldeckungsprinzip wieder näherkommen», erläutert Silvan Gamper, Pensionskassenexperte bei c-alm. Durch einen tieferen UWS würden die Renten zwar niedriger, aber dafür rechnerisch korrekter und finanziell nachhaltiger sein. Sie würden darauf basieren, was wir ansparen und wie lange wir eine Rente beziehen. Eine Senkung auf 6 Prozent ist der mindestens notwendige Schritt.
Altersvorsorge – Ein Frauenthema?
pw. An IZS-Dialog vom 29.11.22 diskutierten online Eliane Albisser (Geschäftsführerin PK-Netz), Sarah Bünter (Mitglied des Parteipräsidiums der Mitte Schweiz) und Brigitte Pfiffner (ehemalige Bundesrichterin). Die Moderation besorgte Joseph Bachmann, Präsident der IZS. Die Frage lautete: Ungleichheit der Geschlechter bei der Altersvorsorge sind offensichtlich? Was sind die Folgen? Welche Anpassungen müssen dringend vorgenommen werden?
Die drei Teilnehmerinnen repräsentierten das politische Spektrum von links bis mitte, wobei Extrempositionen nicht zur Sprache kamen, was Gehalt und Tonlage der Diskussion positiv beeinflussten. Bünter und Pfiffner wehrten sich dagegen, die Frauen in der Altersvorsorge als Opfer dargestellt zu sehen – Pfiffner betonte, das gehe ihr zunehmend auf die Nerven – wollen aber Verbesserungen im BVG, die allen Versicherten mit tiefen Einkommen zugute kommen.
5 Fragen und 5 Antworten zu den Vorschlägen des Ständerats
Der Ständerat will bei der Pensionskasse den Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle senken. Was bedeutet das? Der Beobachter beantwortet die fünf wichtigsten Fragen.