Unter dem Titel «Optimierung der Aufsicht» hat der Bundesrat im November 2019 zwei Vorlagen dem Ständerat unterbreitet. Sie betreffen die Regelung der Vermittlungsgeschäfte (Broker) in der 2. Säule und ein Verbot für Regierungsvertreter und Beamte, Einsitz in die Verwaltungsräte von BVG-Aufsichtsbehörden zu nehmen. Der Bundesrat musste bei beide Geschäften eine Niederlage hinnehmen.

Die SGK hat sich bei ihrer Beratung bereits deutlich gegen die gewünschte Kompetenz zur Regelung der Brokertätigkeit durch den Bundesrat mit dem neuen Art. 65 E gestellt. Unterstützt wurde dessen Forderung durch den Pensionskassenverband ASIP sowie die Gewerkschaften und Linksparteien. Dagegen ausgesprochen haben sich inter-pension, der Verband der autonomen Sammelstiftungen, die Versicherer und natürlich der Brokerverband. Der Ständerat ist am 14. Juni der Mehrheit der SGK mit 28 gegen 14 Stimmen gefolgt. inter-pension hat in einer Pressemitteilung den Entscheid begrüsst. Das Geschäft geht jetzt an den Nationalrat. In der Beratung fielen folgende Voten auf:

Erich Ettlin, Die Mitte, für die Kommission: Die erste Kritik an diesem Artikel war, dass dieser so nicht in der Vernehmlassung war. Das war die Hauptkritik. Man hat also gesagt, da wird etwas eingefügt, zu dem man sich nicht äussern konnte. Dann kritisierte man auch, dass hier ein Projekt «Modernisierung der Aufsicht in der AHV» vorliege und das im BVG ein sachfremder Einsatz sei. (…)

Im Rahmen der Diskussion wurde dann noch davon gesprochen, das den Pensionskassen Mittel entzogen würden. Man kann davon ausgehen, dass sich in den Vorsorgeeinrichtungen etwa 1 Billion Franken befindet. Als Vermittlungsgebühren werden 180 Millionen Franken diskutiert. Es ist keine so genaue Wissenschaft, wie viel wirklich an Vermittler bezahlt wird. Aber wenn es 180 Millionen Franken sind, dann wären das 0,018 Prozent dieser Billion, und wenn man das mit der Vermögensverwaltung vergleicht, die etwa 0,5 Prozent ausmachen kann, dann sind das für die Vermögensverwaltung 5 Milliarden Franken. Man muss das also auch ins Verhältnis setzen.

Hans Stöckli, SP: Es hat sich gezeigt – das ist der Grund, weshalb der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) ganz klar hinter diesem Vorschlag steht -, dass eine Fehlanreizsituation entsteht und dass auch eine Kasse, die wachsen muss, sich diesen Bedingungen unterziehen muss. Es ist auch so, dass beispielsweise PK-Netz, eine Organisation mit 16 schweizerischen Arbeitnehmerverbänden, ganz klar auch der Meinung ist, dass die Interessenlage der Arbeitnehmer bedingt, dass die Lösung des Bundesrates hier von uns genehmigt wird.

Ruedi Noser, FDP: Sie müssen das Mitspracherecht der Mitarbeiter gewährleisten. Wie machen Sie das? Es gibt ja auf dem Markt 30, 40, 50 Angebote. Wer präsentiert diese Angebote der Mitarbeiterkommission – der Arbeitgeber? Wie soll ich diese Angebote überhaupt prüfen? Woher habe ich dazu überhaupt das Wissen? Ich bin auf spezialisierte Broker angewiesen, die die Vor- und Nachteile der verschiedenen Angebote meiner Kommission präsentieren und darüber informieren. Das ist die Situation, in der ich drinstecke, denn ich als Arbeitgeber habe das Wissen nicht. Ich habe es nicht. Meine Kommissionsmitglieder haben es notabene auch nicht. Sie brauchen einen Spezialisten.
   Ich begreife sehr gut, dass der Schweizerische Pensionskassenverband das nicht will, denn durch die Broker kommt eine Objektivität in die ganze Geschichte hinein, die dazu führt, dass es richtig gemacht wird.

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