Der Asga-Verwaltungsrat hat Ende November 2024 auf der Basis des Deckungsgrades von 119 % und der Anwendung des Beteiligungsmodells eine Mehrverzinsung beschlossen. Mit dem gewährten Zins von 4,5 % (BVG-Mindestzins 2024: 1,25 %) fliessen somit über 700 Millionen Franken in die Altersguthaben der Genossenschaftsmitglieder.
Pensionskassen
VPOD fliegt aus dem VR der Freiburger PK
Keiner der 6 Kandidaten des VPOD wurden bei den VR-Wahlen der Freiburger Pensionskassen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 17 Prozent. Sie liegt damit im Rahmen dessen, was auch andere Kassen (etwa jene der SBB) erreichen. Die Freiburger Nachrichten schreiben:
MoreDie Gewerkschaft des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) ist bekannt für lautstarke Aktionen. Doch im Verwaltungsrat der Pensionskasse des Staates muss sie nun still sein.
Mit sechs Kandidatinnen und Kandidaten war die Gewerkschaft angetreten für die Wahl der Arbeitnehmervertreter. Jedoch schaffte niemand von ihnen den Sprung in den Verwaltungsrat. Damit verliert die Gewerkschaft ihren Sitz, den sie bisher im Verwaltungsrat hatte. (…)
Als problematisch bewertet VPOD-Regionalsekretär Gaétan Zurkinden die niedrige Wahlbeteiligung von 17 Prozent. «Diese zeigt, dass sich die Beschäftigten des Staates nicht mehr für ihre Pensionskasse interessieren.»
Nouvelles irritations pour les caisses de pension
Dans une interview accordée à Emmanuel Garessus de allnews, Laurent Schlaefli, directeur de Profond et président d’inter-pension, met en évidence les inconvénients de la communication de la CHS en matière d’amélioration des prestations pour les assurés. Le fait que la CSSS-E se soit prononcée en faveur de la suppression de l’art. 46 OPP est porteur d’espoir. Par ailleurs, M. Schlaefli répond à des questions actuelles sur la situation des caisses de pension. Extraits.
L’objectif d’une telle décision n’est-il pas idéologique et ne réduit-il pas l’attrait du deuxième pilier?
Exactement. En tous les cas, avec un telle décision, beaucoup de caisses seront impactées. La question est de savoir ce que feront les autorités de surveillance régionales, car c’est eux les destinataires de cette communication. Je pourrais m’imaginer qu’une caisse de pension puisse aller jusqu’au Tribunal fédéral si une autorité devait mettre en place cette communication, qui n’est pas une directive, autre instrument que la CHS PP possède dans son arsenal.
Ce thème se situe au point de divergence entre une droite qui vise un système plus libéral et une gauche qui cherche à augmenter la rémunération. Le but de la Commission consiste à empêcher qu’une caisse de pension ne prenne des risques démesurés en termes de sous-couverture. Or cette décision n’exerce annuellement pratiquement aucun effet sur le degré de couverture. Ce serait une pire décision que de prendre davantage de risques dans l’allocation des actifs.
A qui profite une telle décision?
Les caisses de pension publiques et les fondations collectives sont touchées, mais pas les caisses de pension autonomes comme celles de Nestlé, Roche ou Novartis. On prend pour hypothèse qu’une caisse propre à l’entreprise ne puisse pas faire faillite, arguant du fait que l’entreprise la couvrirait au besoin.
Mais n’oublie-t-on pas que plusieurs entreprises ne se portent pas au mieux? Si leurs caisses de pension étaient en sous-couverture, les entreprises en difficultés auraient-elles les millions nécessaires pour les renflouer? Je refuse d’admettre qu’elles aient toutes les moyens nécessaires.
Entre-temps, Profond doit respecter les nouvelles contraintes alors que nous avons plus de 2000 entreprises partenaires qui seraient à même d’apporter les fonds nécessaires en cas de difficultés de l’une d’elles.
allnews /
Profond: Vorsorgewissen spielerisch vermitteln
Mit Profond Insider hat die Vorsorgeeinrichtung Profond eine Plattform geschaffen, die das Thema 2. Säule spielerisch und zugänglich vermittelt.
HZ Insurance / Video /
Swissair-PK mit 18 Monatsrenten
Kürzlich hat die Handelszeitung über die glücklichen Rentner bei der Swissair-PK geschrieben. Auch im laufenden Jahr haben sie Anlass zu Freude mit 18 Monatsrenten. Weniger glücklich sind die ehemaligen Mitarbeiter der Swissair-Tochterfirmen. Stefan Barmettler schreibt:
Wieder geht ein warmer Geldregen auf die Rentnerinnen und Rentner nieder, die einst bei der nationalen Prestige-Airline Swissair angestellt waren. Möglich machts die Allgemeine Pensionskasse APK, die im Geld schwimmt. Dank der APK werden den Ex-Swissairlern 2024 nicht wie üblich zwölf Monatsrenten ausbezahlt, sondern einige mehr.
Das ist einem Schreiben von APK-Präsident Peter Ramel zu entnehmen, das er vor wenigen Tagen den 2600 Rentenbeziehenden zuschickte: «Wir freuen uns, dass die APK mit der Oktober-Rente Ihnen nochmals eine dreifache Zusatzzahlung entrichten kann.»
MoreBereits in der ersten Jahreshälfte waren den Rentenberechtigten der APK drei Sonderrenten ausbezahlt worden. Damit erhalten sie dieses Jahr total 18 Monatsrenten. Bereits im Januar waren sämtliche Renten um 5 Prozent angehoben worden. Bei einer mittleren PK-Rente von 36’000 Franken gibts also 18’000 Franken obendrauf – mehr, als viele einst als aktive Mitarbeitende heimtrugen.
Profond in «moderatem Wettbewerb»
HZ Insurance hat mit Laurent Schlaefli, Präsident von inter-penion und Geschäftsführer von Profond, ein Interview zu aktuellen Themen der beruflichen Vorsorge geführt. Dabei kam auch die neue Regelung der OAK für SGE zur Sprache. Auszüge:
Herr Schlaefli, wie gehen Sie mit den aktuellen Herausforderungen an den Finanzmärkten um?
Es gibt immer Herausforderungen – sowohl heute als auch in Zukunft. Deshalb überprüfen wir regelmässig unsere Anlagestrategie, um flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Aktuell sehen wir beispielsweise, dass Alternative Anlagen immer mehr an Attraktivität gewinnen, während der Schweizer Immobilienmarkt weniger interessante Wachstumschancen bietet. Aktien haben sich historisch als die attraktivste Anlageklasse erwiesen.
Welche Innovationen planen Sie, um sich im wettbewerbsintensiven Markt weiterhin zu differenzieren?
Ich würde nicht von einem intensiven Wettbewerb sprechen. Wir bewegen uns in einem Umfeld, in dem der Anbieterwechsel für KMU oft ein langwieriger und komplexer Prozess ist. Der Wettbewerb ist also moderat, bringt aber Effizienz und Innovation in die Branche. Als autonome Stiftung versuchen wir, unsere Leistungen an die Bedürfnisse unserer Kunden anzupassen.
Das betrifft nicht nur die klassischen Leistungen wie Alters-, Todes- und Invaliditätsabsicherungen, sondern auch zusätzliche Leistungen, die für angeschlossene Unternehmen und Versicherte einen Mehrwert gegenüber anderen Anbietern darstellen. So haben wir beispielsweise für die Art und Weise, wie wir mit unserem Ökosystem kommunizieren, den Innovationspreis von Finanz und Wirtschaft erhalten.
More«Die glücklichsten Rentner der Schweiz»
Den Rentnern der Swissair-Pensionskasse geht es glänzend, die Kasse wird ihr Geld kaum los und zahlt weit mehr als nur die üblichen 12 Monatsrenten aus. Stefan Barmettler schreibt in der Handelszeitung:
MoreWährend vielen Jahren galt die Swissair dank ihrer Finanzkraft als «fliegende Bank», doch 2001 ging sie pleite. Sie riss neben der Airline auch diverse Tochterfirmen mit, aber nicht die Pensionskasse des Personals. Diese PK stieg über die Jahre zur potentesten Vorsorgekasse im Land auf, bei der alle gerne versichert wären.
Aktuell zählt sie 2600 ehemalige Swissair-Angestellte, die einst in der Buchhaltung, in der Abfertigung oder im Marketing arbeiteten; für diese «Happy Few» steht ein PK-Vermögen von 1180 Millionen Franken zur Auszahlung bereit. Der Deckungsgrad der Kasse liegt aktuell bei 121,9 Prozent, 2021 waren es 138,1 Prozent.
Davon können andere PK nur träumen: Die Bundeskasse Publica bringts auf 98,3 Prozent, die Zürcher Beamtenkasse BVK auf 102,9 und die Berner Staatskasse BPK auf 94,9 Prozent.
Verzeichnis der Sammel- und Gemeinschafts-Einrichtungen
Die Sonderausgabe Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen des Verlags vps.epas erscheint jährlich und enthält ein Verzeichnis aller relevanten Akteure.
Immer mehr KMU schliessen sich für ihre BVG-Lösung einer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Diese Site erlaubt Arbeitgebern wie Arbeitnehmenden, sich einen Überblick über den Markt zu verschaffen und die Leistungsparameter einzelner Player vergleichen zu können.
100 Prozent-Kapitalbezug, grosszügigere Todesfallsumme
Die Stadtzürcher Pensionskasse PKZH teilt mit:
Die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) bietet ihren Versicherten ab 1. Januar 2025 mehr Flexibilität: So können sie neu bei ihrer Pensionierung ihr gesamtes Vorsorgeguthaben zu 100% als Kapital beziehen. Zudem wird die Todesfallsumme grosszügiger geregelt.
Bisher war der Bezug mit maximal 50% Kapital und 50% Rente eingeschränkt.
Die PKZH bietet ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2025 mehr Flexibilität und ermöglicht neu auch den vollen, 100%igen Bezug des Vorsorgekapitals. Damit können Versicherte ihre Altersvorsorge besser ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensentwürfen anpassen.Der gewünschte Kapitalbezug muss mindestens einen Monat vor dem Altersrücktritt der PKZH schriftlich mitgeteilt werden. [Das BVG sieht eine max. Frist von 3 Jahren vor.]
Ab dem 1. Januar 2025 profitieren die Aktiv Versicherten ausserdem von einer höheren Todesfallsumme. Bisher war die Todesfallsumme auf die Höhe von 3 Ehegatten-Jahrespensionen beschränkt. Neu entspricht die Todesfallsumme dem gesamten Altersguthaben abzüglich des Barwertes aller Pensionen, die durch den Tod ausgelöst werden.
Zudem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Dadurch können ab 1. Januar 2025 neu auch Geschwister als Begünstigte berücksichtigt werden.
Diese grosszügige neue Regelung macht einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse noch attraktiver. Werden im Todesfall keine Hinterlassenenpensionen ausgerichtet, wird das gesamte angesparte Guthaben als Kapital ausgezahlt. Profitieren Sie jetzt von den Vorteilen eines Einkaufs und investieren Sie in Ihre Vorsorge.
Die Auffangeinrichtung und die BVG-Reform
pw. Was sind die Auswirkungen der BVG-Reform auf die Auffangeinrichtung und ihre Versicherten? Auf Anfrage dazu stellt die Stiftung ein Faktenblatt zur Verfügung. SR-Präsidentin Gabriela Medici schreibt in einer E-Mail:
“Die Dachverbände der Sozialpartner vertreten in dieser Abstimmung nicht dieselben Parolen. Der Stiftungsrat der Auffangeinrichtung hat sich deshalb entschieden, dass nur die Geschäftsstelle Stellung nimmt zur Frage der Auswirkungen der BVG-Reform auf die Auffangeinrichtung.”
Aber auch die Geschäftsstelle erachtet es als politisch heikel, über das Datenblatt hinausgehende Auskünfte zu erteilen. Sie lässt verlauten:
Wie Sie gestern bereits von unserer Stiftungsratspräsidentin Gabriela Medici erfahren haben, vertritt die Trägerschaft der Auffangeinrichtung unterschiedliche Positionen im Rahmen der Abstimmung zur BVG-Reform. Aus diesem Grund stellt die Auffangeinrichtung auf Anfrage von Medienschaffenden das angefügte Faktenblatt mit den Auswirkungen der BVG Reform auf die AEIS zur Verfügung. Darüber hinausgehende Fragen beantworten wir nicht und geben auch keine Kommentare ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Haben wir Verständnis? Nur bedingt. Wir wollen auch keine Kommentare. Die schreiben wir schon selbst. Nur ein paar Angaben, wie sie proparis – und wahrscheinlich noch andere PKs – ermittelt haben zu den Konsequenzen auf die Rentenhöhe im Sinne von mehr oder weniger, hätte man schon gerne. Auf die pauschalen und unbelegten Angaben von Pierre-Yves Maillard möchten wir uns nicht verlassen. Immerhin enthält das Blatt einige interessante Angaben. Man beachte insbesondere die Spekulationen um die Höhe der notwendigen Rückstellungen.
CS- und UBS-PK bleiben vorerst getrennt
Tippinpoint schreibt zur Zukunft der PKs von UBS und (ex-) CS:
Wie mehrere Quellen bestätigen, werden die Pensionskassen von UBS und Credit Suisse bis auf weiteres getrennt geführt. Es sei noch nicht entschieden, ob die Kassen zu einem späteren Zeitpunkt fusioniert werden oder ob die CS-Kasse zu einer sogenannten geschlossenen Pensionskasse wird, in der die pensionierten CS-Angestellten weiterhin versichert sind. Ein CS-Sprecher lehnte eine Stellungnahme ab.
Unabhängig von der Fusion Heimmärkte bleibt damit offen, wie es mit den beiden Pensionskassen – mitunter die grössten Kassen privater Arbeitgeber in der Schweiz – langfristig weitergeht.
Anfang Februar gab die Bank bekannt, dass die Vorsorgemodelle der beiden Pensionskassen auf Anfang 2027 angeglichen werden sollen. Da das Modell der UBS auch Nachteile für die Mitarbeitenden der CS mit sich bringt, hat die UBS Übergangsfristen eingeführt. Für die Anpassung stellte die UBS 245 Millionen Dollar zur Verfügung.
Gleichzeitig teilte die PK der CS mit, dass der 1e-Kapitalsparplan ab diesem Zeitpunkt für Neueintritte geschlossen werde. Nach Abschluss der Integration der Credit Suisse solle für alle Mitarbeitenden in der Schweiz das gleiche Vorsorgemodell gelten, hiess es damals.
Weibel Hess PK-Vergleich 2024
Das Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG führte im Auftrag der SonntagsZeitung, der «Finanz und Wirtschaft» und Bilan zum 19. Mal einen umfassenden Pensionskassenvergleich unter 33 frei zugänglichen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen durch.
Nebst der Analyse der Kapitalanlagen, Zinsgutschriften, Umwandlungssätzen sowie Finanzkennzahlen der Pensionskassen wurde wiederum ein Mystery Shopping durchgeführt, bei dem verdeckt ein Angebot für ein KMU und seine Angestellten angefordert wurde.
Datenquelle sind die publizierten Geschäftsberichte, Stiftungsinformationen auf Sobrado sowie ergänzende Angaben der Stiftungen. Swiss Life hat sich an diesem Vergleich wie in den beiden Vorjahren nicht beteiligt, die Datenbeschaffung erfolgte hier ausschliesslich durch die Weibel Hess & Partner AG. Die SonntagsZeitung kommentierte die Resultate:
Übertragung der Gemini 1e-Sammelstiftung
Die Gemini 1e-Sammelstiftung mit rund 220 Versicherten und einem Vermögen von 45 Millionen Franken sieht sich langfristig als zu kleiner Anbieter auf dem Markt für die Versicherung von überobligatorischen BVG-Geldern mit individueller Vermögensanlage.
Angesichts dieser Marktbedingungen hat der Stiftungsrat entschieden, die Aktivitäten der Stiftung per 1. Januar 2025 vollständig an den Finanzdienstleister finpension zu übertragen.
Die Zusammenarbeit mit der im Jahr 2016 gegründeten finpension 1e-Sammelstiftung stellt eine optimale Lösung dar. Sie vertritt nicht nur die Interessen der Kunden und Versicherten von Gemini 1e, sondern gewährleistet auch eine Fortführung der bestehenden Vorsorgeverhältnisse.
Die 1e-Vorsorge von finpension überzeugt mit günstigen Verwaltungs- und Rückversicherungskosten, sowie Anlagestrategien, die in ihrer Ausrichtung ideal zur Philosophie von Gemini 1e passen. Zudem verfügt der Finanzdienstleister über eine moderne digitale Infrastruktur für Versicherte und Kunden.
Die Gemini Sammelstiftung mit rund 33’000 Destinatären ist von diesem Entscheid nicht betroffen. Die Gemini Sammelstiftung und die Gemini 1e-Sammelstiftung sind zwei voneinander unabhängige Stiftungen.
MPK beendet 2023 mit einem DG von 129%
Die Migros Pensionskasse hat am 1. Januar 2023 vom Leistungs- zum Beitragsprimat gewechselt. Die bisher versicherten Leistungen konnten im Umstellungszeitpunkt mit einer grosszügigen Übergangsregelung garantiert werden. Die erzielte Performance liegt mit 3.7 % im positiven Bereich und über der notwendigen Rendite von 2.1%. Der Bewertungszinssatz für die Rentenverpflichtungen wurde von 1.5% auf 2 % erhöht, was den Deckungsgrad zusätzlich positiv beeinflusst hat. Er liegt per Bilanzstichtag bei 129.4%. Die Guthaben der Versicherten werden im Geschäftsjahr 2024 mit 3.75% verzinst. Die freien Mittel und der Sondereffekt durch die Anpassung des Bewertungszinssatzes für die Rentenverpflichtungen ermöglichen eine Erhöhung der Renten um 5% per 1. Januar 2024.
Immer noch Abendrot – einfach ohne «Stiftung»
Die Pensionskasse Abendrot, die sich zurecht als Pionierin in Sachen Nachhaltigkeit sieht, hat Bezeichnung und Auftritt modernisiert. Das Abendrot – das unverkennbar noch aus einer anderen Epoche stammt – hat man zum Glück belassen. In einer Mitteilung heisst es:
Abendrot ist Pionierin in Sachen Nachhaltigkeit und prägt damit die Pensionskassenlandschaft seit 1984. Inzwischen hat sich einiges verändert: Viele Unternehmen und auch Pensionskassen sind auf das Thema Nachhaltigkeit aufgesprungen und der Begriff wird heute beinahe inflationär verwendet.
Dies nahmen wir zum Anlass, unsere Positionierung zu schärfen und unseren Gesamtauftritt zu überarbeiten. An unserer Haltung und unseren Werten hat sich indes nichts verändert. Unsere neu formulierte Vision bringt dies in aller Deutlichkeit zum Ausdruck:
«Als Pionierin engagieren wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften für eine lebenswerte Zukunft. Die Weiterentwicklung hin zur nachhaltigen Gesellschaft und intakten Umwelt bleibt unser stetiges Ziel.»
Im Sinne der kontinuierlichen Veränderung tritt Abendrot nun mit gekürztem Namen, neuem Logo und einer vielfältigen Farbwelt in Erscheinung.
Bereits in der Analysephase strichen wir die «Stiftung» aus dem Namen. Auch wenn Pensionskassen in der Regel Stiftungen sind, gibt es immer wieder Missverständnisse rund um unsere eigentliche Tätigkeit als Pensionskasse.