Auf der Website der Schweizer Personalvorsorge setzt sich PK-Experte Roger Baumann, c-alm, mit der per Anfang 2026 in Kraft getretenen Weisung 1/2025 zur risikobasieren Aufsicht der OAK auseinander und übt offene Kritik. Sie betrifft die Kompetenzen der OAK, die Zulässigkeit von Vorgaben an die Aufsicht und schliesslich die Praxistauglichkeit des gewählten Vorgehens mit Kennzahlen. Baumann schreibt u.a.:

Mit der Weisung W – 01/2025 hat die OAK BV in Ziffer 4 in allgemeiner Form eine risikoorientierte Aufsicht zur Norm gemacht. In der Mitteilung M – 01/2025 konkretisiert sie nun, was sie sich darunter vorstellt.

Kern der Mitteilung ist ein Kennzahlensystem, das «die Grundlage für die systematische Beurteilung der Risiken und der finanziellen Stabilität der Einrichtung» bildet (Ziffer 4.2). Die OAK BV gibt dazu sehr genau Angaben, wie dieses Kennzahlensystem ihrer Meinung nach auszusehen hat.

Der Vorstoss der OAK BV ist auf mehreren Ebenen eine Gratwanderung. Zuerst stellt sich die grundsätzliche Frage, wieweit die Aufsichtsbehörden den Stiftungsrat zum Thema Risikosteuerung einschränken darf und soll. Diese Frage ist eng mit der Haftung und – wie immer bei Eingriffen – mit der Frage der Verhältnismässigkeit verbunden.

Zweitens stellt sich die Frage, wieweit die OAK BV gegenüber den Aufsichtsbehörden inhaltlich Vorgaben machen kann. Die Mitteilung der OAK BV ist als Empfehlung formuliert, Vorschriften hätten ihre Kompetenz überschritten.

Dennoch setzt die OAK BV die Aufsichtsbehörden mit der Mitteilung unter Druck, dass sie jetzt entweder die Kennzahlen der OAK BV übernehmen oder ein eigenes vergleichbares System entwickeln.

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