Auf der Website der Schweizer Personalvorsorge setzt sich PK-Experte Roger Baumann, c-alm, mit der per Anfang 2026 in Kraft getretenen Weisung 1/2025 zur risikobasieren Aufsicht der OAK auseinander und übt offene Kritik. Sie betrifft die Kompetenzen der OAK, die Zulässigkeit von Vorgaben an die Aufsicht und schliesslich die Praxistauglichkeit des gewählten Vorgehens mit Kennzahlen. Baumann schreibt u.a.:
Mit der Weisung W – 01/2025 hat die OAK BV in Ziffer 4 in allgemeiner Form eine risikoorientierte Aufsicht zur Norm gemacht. In der Mitteilung M – 01/2025 konkretisiert sie nun, was sie sich darunter vorstellt.
Kern der Mitteilung ist ein Kennzahlensystem, das «die Grundlage für die systematische Beurteilung der Risiken und der finanziellen Stabilität der Einrichtung» bildet (Ziffer 4.2). Die OAK BV gibt dazu sehr genau Angaben, wie dieses Kennzahlensystem ihrer Meinung nach auszusehen hat.
Der Vorstoss der OAK BV ist auf mehreren Ebenen eine Gratwanderung. Zuerst stellt sich die grundsätzliche Frage, wieweit die Aufsichtsbehörden den Stiftungsrat zum Thema Risikosteuerung einschränken darf und soll. Diese Frage ist eng mit der Haftung und – wie immer bei Eingriffen – mit der Frage der Verhältnismässigkeit verbunden.
Zweitens stellt sich die Frage, wieweit die OAK BV gegenüber den Aufsichtsbehörden inhaltlich Vorgaben machen kann. Die Mitteilung der OAK BV ist als Empfehlung formuliert, Vorschriften hätten ihre Kompetenz überschritten.
Dennoch setzt die OAK BV die Aufsichtsbehörden mit der Mitteilung unter Druck, dass sie jetzt entweder die Kennzahlen der OAK BV übernehmen oder ein eigenes vergleichbares System entwickeln.
Schliesslich – und dass soll hier etwas stärker beleuchtet werden – stellt sich die Frage, welche Bedeutung ein solches Kennzahlensystem haben soll und wie es inhaltlich spezifiziert wird.
Gemäss Weisung «wacht die Aufsichtsbehörde darüber, dass das oberste Organ das ihm zustehende Ermessen nicht überschreitet, unterschreitet oder missbraucht». Hierfür soll die Aufsichtsbehörde eine «interne» Gesamtbeurteilung vornehmen, mit der sie «bestehende und potenzielle Risiken» einschätzen kann. (…)
Es ist nicht möglich objektiv zu beurteilen, ob der aktuelle Risikograd der Pensionskassen im Allgemeinen angemessen oder vielleicht auch höher sein könnte. Der OECD-Ländervergleich der Pensionfunds zeigt durchschnittliche Aktienquoten von 0 bis 90%.
So ist es denn auch nicht möglich, einen objektiv korrekten Verankerungspunkt für das passende Anlagerisiko einer durchschnittlichen Schweizer Pensionskasse zu bestimmen, an dem dann alle Pensionskassen individuell mit diesen neuen Kennzahlen gemessen werden. Ein Kennzahlensystem muss aber interpretiert sein.
Die Aufsichtsbehörden werden deshalb ihre Einordnung automatisch am aktuell üblichen Anlagerisiko in der Schweiz ausrichten. Ist das der richtige Massstab oder könnten nicht alle mehr Anlagerisiken eingehen? (…)
Ein internes Risko-Filtersystem braucht eigentlich keine solche Vorwegnahme von anlagepolitischen Entscheiden. Warum macht es die OAK BV in diesen Kennzahlen trotzdem? Geht sie davon aus, dass die Vorsorgeeinrichtungen über den Druck der Aufsichtsbehörden eine Risikosteuerung gemäss ihren Kennzahlen vornehmen werden?
Es ist zu hoffen, dass sich die Aufsichtsbehörden und Stiftungsräte nicht dazu verleiten lassen. Die Nagelprobe erfolgt nach dem nächsten Börsencrash.
Schweizer Personalvorsorge
More