PK-Statistik des BFS 2019
BFS. Die Publikation zur Pensionskassenstatistik 2019 basiert auf den aggregierten Ergebnissen der für das Geschäftsjahr 2019 durchgeführten Erhebung. Sie erläutert das Konzept der Erhebung und orientiert über die Struktur und die Entwicklung der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen mit aktiven Versicherten und reglementarischen Leistungen. Die kommentierten Ergebnisse liefern Kennzahlen und Informationen zur Struktur der Vorsorgeeinrichtungen, zur Situation ihrer Versicherten und Leistungen sowie zur Bilanz, zur Betriebsrechnung und zu den technischen Angaben. Abgeschlossen wird die Publikation mit einem Glossar zu spezifischen, in der Publikation verwendeten Fachbegriffen.
Ohne eigenes Sparen reicht es nicht im Alter
UBS. Der erstmals 2017 erstellte UBS International Pension Gap Index analysiert die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Rentenversprechen von 24 Ländern weltweit. Dies erfolgt anhand der erforderlichen privaten Sparquote, die eine heute 50-jährige Durchschnittsperson erbringen muss, um den Lebensstandard im Ruhestand beizubehalten.
Nahezu keines der untersuchten Vorsorgesysteme bietet eine Garantie, dass alles gut kommt; zumindest wenn man nur den obligatorischen Teil der Vorsorge nutzt. Einige Länder sind in einer besseren Ausgangslage und können ihrer Bevölkerung ein vergleichsweise grosszügigeres Leistungsversprechen abgeben. Dazu gehören die Vereinigten Arabischen Emirate dank ihres Rohstoffreichtums oder Australien aufgrund seiner langjährigen guten Wirtschaftslage. In den meisten Ländern stehen die Versicherten jedoch auch in der Pflicht.
Die Schweiz liegt mit einer durchschnittlichen erforderlichen Sparquote von 14 Prozent am Ende des oberen Drittels. Dieses Mass an Eigenverantwortung sollte für einen Grossteil der Bevölkerung erreichbar sein, vor allem wenn die Säule 3a konsequent genutzt wird. «Die zur Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards im Ruhestand erforderliche Sparquote ist heute leicht höher als vor vier Jahren, vor allem weil die Schweiz sich bisher noch nicht zu Reformen durchdringen konnte und die Unsicherheitsfaktoren rund um die zukünftigen Vorsorgeleistungen gestiegen sind», erklärt UBS-Ökonomin Jackie Bauer. (…)
Gewisse Länder haben bewiesen, dass tiefgreifende Reformen möglich sind und zu nicht weniger angemessenen Renten führen. So wurden in Dänemark und Schweden in den vergangenen Jahren Reformen umgesetzt und das System nachhaltiger gestaltet. Zu erwähnen ist, dass sie einen Teil der verlangten Anpassungen aus dem Einflussbereich der gegensätzlichen politischen Interessen herausgelöst haben. In Dänemark steigt das Rentenalter in Abhängigkeit der steigenden Lebenserwartung, in Schweden wird die staatliche Rente an das Verhältnis zwischen der Anzahl Erwerbstätigen und Rentner angepasst. Die Schweiz könnte solchen Beispielen folgen, um auch zukünftigen Generationen eine auf drei Säulen basierende und weiterhin international vorbildliche Altersvorsorge zu bieten.
PKs unter politischer Kontrolle
Werner Hug kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Trends in der Altersvorsorge. Was er bei den aktuellen Revisionsvorhaben sieht, macht keine Freude.
Damit sind wir wieder dort, wo wir 1972 waren. Damals stand die Forderung der Partei der Arbeit, eine Volkspension einzuführen, der Schaffung des Dreisäulenkonzepts gegenüber. Das Volk entschied sich für AHV, berufliche Vorsorge (BVG) und Selbstvorsorge (dritte Säule). Mit den Vorstellungen der Gewerkschaften und des Bundesrats kommt man der Idee der Volkspension wieder näher. AHV und BVG werden amalgamiert. Die auf Lohnbeiträgen und staatlichen Zuschüssen beruhende umlagefinanzierte AHV wird mit der privat durchgeführten beruflichen Vorsorge verschmolzen.
Mit der Teilfinanzierung über AHV-Beiträge kommt damit die bis anhin nach dem Kapitaldeckungsprinzip gestaltete zweite Säule unter vollständige politische Kontrolle. Das Überobligatorium des BVG mit Löhnen über 86’000 Fr. wird zum rein privaten Sparen reduziert. Welche Rolle soll in diesem System dann noch der Arbeitgeber spielen? Hat das Unternehmen noch ein Interesse daran, für seine Mitarbeiter Sorge zu tragen?
PK-Basel: Wahlüberwachung in eigener Sache
Die Basler Zeitung schreibt mit Blick auf die ablaufende Wahlperiode per 31. Mai über die fragwürdige Wahlüberwachung für den Verwaltungsrat der Pensionskassen Basel-Stadt. In der Politik sei ein Amt im Wahlbüro mit einer Kandidatur unvereinbar. Beim grössten Vermögensverwalter der Basler Angestellten tragen Verwaltungsräte aber beide Hüte.
Allein vonseiten der Arbeitnehmer wünschten zehn Personen einen der für sie reservierten fünf Sitze im Verwaltungsrat der Pensionskasse. Für den sechsten Sitz von Arbeitnehmerseite war die SP-Grossrätin und Gewerkschaftssekretärin Toya Krummenacher bereits in stiller Wahl gewählt worden. Die sechs Mitglieder aufseiten der Arbeitgeber werden übrigens vom Regierungsrat bestimmt. Prominentestes Mitglied ist dort Regierungsrätin Tanja Soland (SP).
Überwacht worden ist diese Wahl von bisherigen Verwaltungsräten – unter anderem von solchen, die selber erneut kandidiert haben. Das ist in der Politik ein No-go, bei der Pensionskasse aber reglementarisch zugelassen: «Der Verwaltungsrat ist für die Wahl der Arbeitnehmervertretung in den Verwaltungsrat von Gesetzes wegen zuständig.
“Feindbild Courtagen”
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Anhand dieser simplen Redewendung lässt sich die Diskussion rund um das angestrebte Courtagenverbot in der beruflichen Vorsorge adäquat zusammentragen, meint Marco Natoli (Geschäftsführer SIBA) in der HZ:
Es ist bekannt, dass die politische Linke samt Gewerkschaften und mit Hilfe des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP Courtagen in der 2. Säule verbieten und auf ein Honorarmodell umstellen möchte. Gerade der Pensionskassenverband überschlug sich mit verschiedensten Fachmitteilungen und juristischen Gutachten – aber genau wie in der Politik gilt hier auch: Wenn man ein Argument oft genug wiederholt, wird es nicht besser.
Das PK-Netz, gestützt auf das Gutachten Uttinger/Zellweger (2020), hält fest, dass das Courtagenmodell in der zweiten Säule rechtswidrig sei. Falls tatsächlich bei den Vorsorgeeinrichtungen «unzweckmässige Mittelverwendungen» vorliegen sollten, könnte man doch erwarten, dass die staatlichen Behörden gemäss ihrer aufsichtsrechtlichen Funktion nach Art. 62 BVG intervenieren sollten – dies ist aber nicht geschehen.
Arbeitszeit im Jahr 2020
BFS. Im Jahr 2020, das von der Covid-19-Pandemie geprägt war, wurden in der Schweiz insgesamt 7,608 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Dies entspricht einem Minus von 3,7% gegenüber dem Vorjahr. Besonders deutlich fiel der Rückgang im Gastgewerbe aus (–29,0%). Im gleichen Zeitraum erhöhte sich das Absenzenvolumen deutlich von 368 auf 946 Millionen Stunden.
Sifo mit gestärkten Reserven
Der Jahresbericht 2020 des Sicherheitsfonds BVG enthält u.a. die folgenden Angaben und Ausführungen:
Nach dem letztjährigen Höchststand von 4185 erledigten Insolvenzdossiers gingen diese im Berichtsjahr deutlich auf 2670 zurück. Von der IGP-BVG-Stiftung waren die Leistungen aus einem weiteren zahlungsunfähigen Rentnervorsorgewerk zu übernehmen. Trotz den damit verbundenen Leistungen von 19.3 Mio. CHF gingen die Insolvenzleistungen insgesamt auf 58 Mio. CHF zurück.
Die Erfolgsrechnung des Sicherheitsfonds schloss mit einem Überschuss von 30.1 Mio. CHF (Vorjahr 96.1 Mio. CHF). Die Fondsreserve stieg per 31. Dezember 2020 von 674.8 auf 704.9 Mio. CHF.
Der Trend zur Nachhaltigkeit
“Wie nachhaltig investieren Schweizer Pensionskassen” lautet der Titel eines Beitrags von Patrick Herger und Alexandra Stuhff in der NZZ. Eine von ihnen durchgeführte Untersuchung habe ergeben, dass die Hälfte der befragten PKs mindestens 50 Prozent nach Nachhaltigkeitskriterien anlegten. Es gab dazu auch kritische Stimmen, was die Autoren offenbar irritierte, obwohl der Einwand der PK Post durchaus stichhaltig ist. Aber in Sachen Nachhaltigkeit gelten offenbar besondere Regeln.
Umso erstaunlicher ist es allerdings, dass gerade zwei Pensionskassen von Betrieben mit staatlicher Beteiligung eine Antwort auf die Frage der NZZ, welchen Anteil ihrer Vorsorgegelder sie einem ESG-Screening unterziehen, verweigern (vgl. Tabelle).
So antwortet die Pensionskasse der Post schriftlich: «Sowohl die Medien als auch die Öffentlichkeit erwarten von institutionellen Investoren immer öfter eine Aussage zu einem exakten prozentualen Anteil der Vermögensanlagen, welche nach ESG-Kriterien getätigt werden. Eine solche Aussage ist aus Sicht der Pensionskasse Post sehr pauschal, deckt die Komplexität der ESG-Thematik nicht ab und ergibt demzufolge unseres Erachtens ein falsches Bild.»
Und auch die Pensionskasse der Swisscom lässt sich nicht auf die Äste hinaus. Immerhin geht aus der Antwort hervor, dass der Stiftungsrat die Strategie für verantwortungsbewusstes Investieren Ende 2019 in Kraft gesetzt hat. Bis auf wenige Ausnahmen scheinen aber die von der NZZ befragten Kassen mit der Frage nach dem prozentualen Anteil keine Probleme zu bekunden, zumal auch die in der Branche renommierte und vielbeachtete jährliche Schweizer Pensionskassenstudie von Swisscanto exakt die gleiche Frage stellt.
Einen wichtigen Punkt muss man allerdings herausstreichen: Die tabellarische Übersicht stellt kein Ranking dar, das Kassen mit vollständiger ESG-Integration gleichsetzt mit einer guten Note und solche, die weniger als die Hälfte ihrer Vorsorgegelder nachhaltig anlegen, schlecht beurteilt. Dennoch gibt der prozentuale Anteil den Versicherten einen Hinweis darauf, wie umfassend das Thema bei den Kassen umgesetzt wird.
IV-Rente trotz Massnahmen
Jeder fünfte Massnahmenbezüger erhält trotz Massnahmen eine Rente
Die Wirkung einer beruflichen Massnahme lässt sich daran messen, ob ein Bezüger danach doch eine Rente erhält oder nicht (Leerlaufquote). Aber nicht nur: IV-Stellen, die (zu) viele (unnötige) Massnahmen anordnen, werden auch gewisse Erfolge verzeichnen und damit die Leerlaufquote drücken.
Avenir Suisse schreibt: Die Unterschiede zwischen kantonalen Eingliederungsstrategien sind frappant. Nicht nur die Beträge per Bezüger variieren stark, sondern auch die Anzahl Personen, die von solchen Massnahmen profitieren, sowie der Erfolg solcher Massnahmen. Um die Mittel effizienter einzusetzen, sollte ein Kostendach für alle beruflichen Massnahmen pro IV-Stelle, gestützt auf die Anzahl Anmeldungen pro Jahr, festgelegt werden.
Im Quadranten oben rechts in der Abbildung sind die IV-Stellen zu finden, die wahrscheinlich zu undifferenziert Eingliederungsmassnahmen anordnen. Die Bezügerquote ist dort überdurchschnittlich hoch, und überdurchschnittlich viele Bezüger erhalten nach den Massnahmen trotzdem eine Rente.
“Besitzstandmaschinerie für Rentner, Beamte und Funktionäre”
Peter Grünenfelder von Avenir Suisse kritisiert den “fast surrealen Einfluss”der Gewerkschaften in der europapolitischen Auseinandersetzung und in der Sozialpartnerschaft.
In der realen Arbeitswelt meiden dagegen junge Menschen und die Mehrheit der Arbeitnehmenden die Gewerkschaften, die zu Besitzstandswahrungsmaschinerien für Rentner, Beamte und Funktionäre verkommen. Das Ungleichgewicht ist insbesondere in der Sozialpartnerschaft frappant. Zwischen der Repräsentation aller Arbeitnehmenden und Berufsgruppen einerseits und deren Einsitz in sozialpartnerschaftlichen Kommissionen anderseits öffnen sich Gräben.
Niemand wagt das heisse Eisen anzufassen, wonach sich die Sozialpartnerschaft in der heutigen Form überlebt hat. Auf der Website des Wirtschaftsdepartements wird stolz auf die Sozialpartnerschaft als «wichtigem Pfeiler der Schweizer Wirtschaftskultur» verwiesen, weshalb «auf diesem Erfolgspfad» weitergegangen werden soll.
Ausgeblendet wird, dass die derzeitige Ausgestaltung der Sozialpartnerschaft das grösste Risiko für die Fortführung des erfolgreichen bilateralen Wegs mit der EU darstellt – und somit eher früher als später auch ein Risiko für die Beschäftigung selbst. Dazu kostet sie die Steuerzahlenden Unmengen von Geld (Stichwort: Überbrückungsrente), ohne dass auf Gewerkschaftsseite minimale Kompromissfähigkeit zu erkennen wäre.
Das hat einerseits mit dem fehlenden liberalen Kompass im Bundesrat zu tun, aber auch mit einer gewissen Naivität der Sozialpartner auf Arbeitgeberseite (und deren Bereitschaft, wichtige Grundsätze in Verhandlungen ohne Not über Bord zu werfen). Anderseits eint die Sozialpartner auf beiden Seiten des Verhandlungstisches der Wille zum Schutz vor unangenehmer Konkurrenz.
Rückläufiges Vollversicherungs-Geschäft
Swiss Life schreibt in einer Medienmitteilung zu den Geschäftsergebnissen 2020:
Im Heimmarkt Schweiz erzielte Swiss Life Prämieneinnahmen von CHF 4,30 Milliarden (Vorjahr: CHF 5,63 Milliarden). Der Rückgang (-24%) ist vor allem auf tiefere Einmalprämien im Vollversicherungsgeschäft zurückzuführen.
Das teilautonome Geschäft, welches grösstenteils nicht in den Prämieneinnahmen ausgewiesen wird, konnte weiter ausgebaut werden: Die verwalteten Vermögen erhöhten sich per Ende März auf CHF 5,2 Milliarden (Vorjahr: CHF 4,2 Milliarden).
Die versicherungstechnischen Rückstellungen zugunsten der Versicherten in der Vollversicherung sind ebenfalls leicht gestiegen. Insgesamt konnte dank der disziplinierten Zeichnungspolitik die Qualität des Bestandes bewahrt werden. Im Fee-Geschäft erhöhten sich die Erträge in der Schweiz um 12% auf CHF 82 Millionen.
Michael Ferber hält dazu in der NZZ fest:
[Finanzchef Matthias] Aellig gab derweil in der Telefonkonferenz an, Swiss Life werde die BVG-Vollversicherung auch in Zukunft anbieten. Der Ausstieg von Axa Schweiz aus der Vollversicherung hatte im Jahr 2019 grosse Wellen geschlagen. Allerdings setzt auch Swiss Life verstärkt auf das Geschäft mit teilautonomen Lösungen anstatt auf die Vollversicherung.
Bei diesen trägt der Kunde die Anlagerisiken selber. Dieses Geschäft sei weiter ausgebaut worden, teilte der Finanzchef mit. Es werde allerdings grösstenteils nicht in den Prämieneinnahmen ausgewiesen. So erklärte Aellig, dass diese in der Schweiz im ersten Quartal um rund 1,3 Mrd. Fr. auf 4,3 Mrd. Fr. gesunken seien. Die verwalteten Vermögen im teilautonomen Geschäft sind derweil um 1 Mrd. Fr. auf 5,2 Mrd. Fr. gestiegen.
Finanzielle Auswirkungen der AHV 21
DIe SGK-N hat die finanziellen Auswirkungen und Finanzperspektiven der AHV 21-Reform sowohl für die Kommissionsmehrheit wie -minderheit berechnen lassen und jetzt zusammen mit den Wirkungen der SR-Beschlüsse publiziert.
Als einfache Vergleichsgrösse bietet sich der Fondsstand in Prozent einer Jahresausgabe für das Jahr 2030 an. Für die Mehrheitslösung ergeben sich für die SGK-N 88%, den SR 84% und die BR-Vorlage 101%.
DG 80%, technischer Zins 3,25%
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) schloss das Jahr 2020 mit einer Netto-Performance von 3.5% ab und erreichte einen Gesamtdeckungsgrad von 80.3% (technischer Zinssatz 3.25%). Der Deckungsgrad der aktiven Versicherten im Pensionsplan beträgt 52.7%, was dem Minimum des gesetzlichen Kapitalisationspfads entspricht.
In diesem Stadium und angesichts der demografischen Entwicklung habe die PKSPF keinen Handlungsspielraum. Dies bestätige, dass die Reform, die im vergangenen November von einer Mehrheit der Freiburger Bevölkerung angenommen wurde, notwendig war, teilt die PKSPF mit. Die Rechnung für das Jahr 2020 schliesst mit einem Verlust von 2.5 Mio. Franken, nach einer Zuweisung von 3.4 Mio. Franken in die Wertschwankungsreserven.
Diese Zuweisung ermöglicht es, den Weg der Rekapitalisierung einzuhalten, den der Vorstand definierte und die Bernische BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde genehmigte.
Klimawandel und Pensionskassen
Am Donnerstag, den 10. Juni, drei Tage vor der eidgenössischen Abstimmung über die Totalrevision des CO2-Gesetzes, organisiert die Ethos Stiftung eine kostenlose öffentliche Veranstaltung mit Referaten und Podiumsdiskussion zum Thema Klimawandel und dessen Risiken für Anleger. Bei diesem Anlass werden ausserdem die wichtigsten Handlungsmöglichkeiten und die Folgen der Gesetzesrevision für Anleger thematisiert.
“Sorgen um die Altersvorsorge”
Thomas Hengartner berichtet in der FuW über die Pressekonferenz der OAK zu den Resultate ihrer jährlichen Erhebung der Struktur und Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen. Er hält u.a. fest:
Die finanzielle Lage der Pensionskassen und Sammeleinrichtungen für KMU sei gemessen am Deckungsgrad (Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen) auf dem höchsten Niveau seit zehn Jahren. Dennoch wird das Deckungsverhältnis wegen der anstehenden Herausforderungen als eher niedrig eingestuft.
Das Chancen-Risiko-Profil der angelegten Vorsorgegelder bezeichnet die Aufsichtsstelle indes als mehrheitlich eher hoch. Aktienanlagen, Immobilienbestände und Alternativanlagen würden kumuliert im Durchschnitt 60% der Vermögensanlagen ausmachen.
Die Preisschwankungen dieser Sachwertanlagen seien eine Gefahr für die Stabilität des Vorsorgesystems, mahnt die Präsidentin [Vera Kupper] der Aufsichtsbehörde. Zu tauglichem Risikomanagement aufgefordert sind damit die Führungsgremien der Pensionskassen sowie Sammeleinrichtungen und auch ihre Nutzer, die Firmen und ihre Mitarbeitenden.







