Es wird knapp für die Rentenalter-Initiative
Die Aargauer Zeitung schreibt zur Renteninitiative der Jungfreisinnigen, welche Rentenalter 66 und dann die Dynamisierung gemäss Lebenserwartung fordert:
Rentenalter 66 für alle bis im Jahr 2032, dann eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung – das fordert die Volksinitiative der Jungfreisinnigen. Für die Unterschriftensammlung bleibt Zeit bis am 16. Juli. In den kommenden drei Wochen muss die Jungpartei einen Effort leisten, damit ihre Initiative zustande kommt.
Matthias Müller, der Präsident der Jungfreisinnigen, erklärt auf Anfrage: «Wir sind aktuell bei 87’000 beglaubigten Unterschriften.» Müller betont aber, dass bis Ende Juni Tausende Unterschriften dazu kämen, welche die Gemeinden meldeten.
Müller weist auf unerwartete Probleme im vergangenen Jahr hin. «Dass kurz nach dem Start der Unterschriftensammlung die Coronakrise ausbrach, hat unsere Bemühungen deutlich erschwert.» Trotzdem sei die Partei zuversichtlich, dass sie die nötige Anzahl Unterschriften sammeln werde.
Längerer Hebel für die Geschäftsmieter
Sollen oder müssen Vermieter von Geschäftsliegenschaften während des Lockdowns die Mieten reduzieren oder ganz aussetzen? lautete eine im letzten Jahr vieldiskutierte Frage. Sie betraf auch Pensionskassen als wichtige Immobilienbesitzer. Jetzt wird das Thema aus grösserer Perspektive wieder aktuell. Die SonntagsZeitung schreibt:
Es war einer von vielen Streitpunkten im vergangenen Jahr, der sich nun weiterzieht. Die zentrale Frage: Haben Geschäftsmieter Anrecht auf Reduktionen, wenn sie ihr Geschäft zwangsschliessen müssen? Das Mietrecht bleibt hier eine Antwort schuldig und die Meinungen unter Experten gehen auseinander. Zu einer Lösung kam es bisher nicht.
Jetzt nehmen Geschäftsmieterinnen die Sache selbst in die Hand, wie Armin Zucker, Rechtsanwalt und Vizepräsident des Verbands der Geschäftsmieter bestätigt. Wer seinen Vertrag neu verhandelt, wolle sich gegen unvorhersehbare Ereignisse absichern. «Pandemieklausel» nennt sich der Zusatz, der Einzug in die Mietverträge halten soll.
Analyse der Lohnunterschiede
In Ergänzung zu den Ergebnissen der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, die das Bundesamt für Statistik (BFS) in der Medienmitteilung vom 22. Februar 2021 präsentiert hat, liegt nun der detaillierte Bericht «Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2018» vor.
Das BFS untersucht eine Vielzahl von Variablen, der Einfluss der Mutterschaft auf das Einkommen wird nicht berücksichtigt.
UBS-Webcast: Trends im Vorsorgemarkt
Was hat institutionelle Investoren im ersten Quartal beschäftigt? Wie haben sich die Märkte entwickelt? Und was sind die Trends im Schweizer Vorsorgemarkt?
Auf der Suche nach Antworten auf diese und weitere Fragen haben sich Patrick Müller, Claudio Cina und Philippe Ryffel von UBS unterhalten.
Rekordzahl an Todesfällen 2020
BFS. 2020 verzeichnete die Schweiz 76 200 Todesfälle; das sind 12,4% mehr als 2019. In den Monaten März und April starben im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode rund 1700 mehr Menschen (+14%), von Oktober bis Dezember wurden sogar fast 7800 bzw. 45% mehr Todesfälle registriert als in den gleichen Monaten des Jahres 2019.
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit nahm die Anzahl Todesfälle bei den Männern stärker zu als bei den Frauen. In der Schweizer Bevölkerung stieg sie um 13,7% bei den Männern und um 9,3% bei den Frauen, in der ausländischen Bevölkerung lagen diese Werte bei +22,8% bzw. +20,4%. Personen ab 80 Jahren waren zudem stärker betroffen (+15,5%) als die anderen Altersklassen. Ende 2019 hatten die Todesfälle von Betagten im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 1,5% zugenommen.
Mit mehr als zehn Todesfällen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner verzeichnen die Kantone Tessin, Jura, Basel-Stadt, Glarus, Neuenburg und Schaffhausen die anteilsmässig meisten Todesfälle. Zug weist mit 7‰ die tiefste rohe Sterbeziffer auf. Der gesamtschweizerische Wert liegt bei 9‰.
Migros-PK investiert in Cargo Sous Terrain
Die Migros ist einer der wichtigsten Investoren von Cargo Sous Terrain. Nun engagiert sich auch ihre Pensionskasse in diesem Projekt. Die NZZ am Sonntag bringt dazu kritische Stimmen.
Letzte Woche äusserte der Schweizer Logistik-Unternehmer Nils Planzer scharfe Kritik an dem Projekt. Vor allem aber an der Migros-Pensionskasse: «Als ich vernahm, dass die Pensionskasse der Migros dabei ist, bin ich erschrocken. Unsere Pensionskasse würde keinen Franken in ein Projekt investieren, dessen Wirtschaftlichkeit noch nie seriös durchgerechnet wurde», sagte er in einem Interview mit der NZZ.
Tatsächlich ist die PK der Migros seit Ende April Aktionärin von Cargo Sous Terrain, als erste Pensionskasse überhaupt. Sie nimmt auch Einsitz in den Verwaltungsrat. Gleichzeitig mit ihr eingestiegen ist die Regionalgenossenschaft Migros Aare.
Dabei ist der Mutterkonzern, der Migros-Genossenschafts-Bund, bereits ein Hauptgeldgeber von Cargo Sous Terrain: Das 100 Mio. Fr. teure Vorprojekt bis zum erhofften Baubeginn 2025 wird massgeblich von der Migros mitfinanziert. Sie lobbyiert derzeit in Bundesbern massiv für ein Gesetz, das den Baustart ermöglichen soll. Der Ständerat hat bereits grünes Licht gegeben.
Diese Konstellation wirft bei Vorsorgeexperten Fragen auf. «Dass die Migros-Pensionskasse in ein Unternehmen investiert, an dem die Migros beteiligt ist, ist aus Compliance-Sicht nicht ganz unproblematisch», sagt Daniel Greber, Leiter des Instituts Risk & Insurance an der Zürcher Fachhochschule ZHAW. Sein Forschungsschwerpunkt ist die berufliche sowie die private Vorsorge, er ist Stiftungsrat in mehreren Vorsorgeeinrichtungen.
Entscheidend sei, wie hoch der investierte Betrag ist und ob das Projekt seriös analysiert wurde, sagt Greber. «Es ist sicherlich eine Gratwanderung.»
“Pensionskassen im Sog einer moralisierenden Politik”
Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, hat sich in einem Beitrag für die aktuelle Swisscanto-Pensionskassenstudie kritisch mit Tendenzen in der Politik hinsichtlich der Vorsorgeeinrichtungen auseinandergesetzt. Er schreibt u.a.
Beurteilt man die aktuellen Diskussionen rund um die berufliche Vorsorge, so könnte man den Eindruck gewinnen, dass von den Pensionskassen (PK) erwartet wird, alle (sozial)politischen Probleme zu lösen. Sie geraten zunehmend in den Sog einer von einem «politischen Moralismus» geprägten Debatte, die letztlich eine sachlich geführte Diskussion verhindert (vgl. «NZZ» vom 16. April 2021). Die stetig wachsenden Begehrlichkeiten – von der Förderung des Weltfriedens bis hin zur Bekämpfung der Erderwärmung – schränken den Handlungsspielraum der PK zunehmend ein und führen immer öfter zu Zielkonflikten.
Die verantwortlichen Führungsorgane befassen sich bereits seit Längerem mit diesen Fragestellungen. Dafür braucht es keine Regulierung. Die Anlagepolitik ist und bleibt Sache der paritätischen Organe – das ist richtig, denn sie tragen ja auch die Verantwortung für das Ergebnis. Es geht aber auf der anderen Seite auch keineswegs darum, den Anlageerfolg systematisch ökologischen Zielsetzungen unterzuordnen. ESG- und Klimarisiken sind Teil der ökonomischen Risiken und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Das liegt zweifellos im langfristigen Interesse der Versicherten, denn dabei müssen keine Renditeeinbussen in Kauf genommen werden. (…)
Aon / WTW Fusion gefährdet
The US Department of Justice filed a civil suit on Wednesday to block the proposed merger of Aon and Willis Towers Watson, arguing that combining two of the Big Three insurance brokers would create an anticompetitive “behemoth.”
Many observers thought the government would allow the deal. Regulators in Europe, where both companies also operate, had indicated that they were likely to approve the merger, which would create the world’s largest insurance brokerage.
Zu viele Pensionskassen?
Die NZZ geht der Frage nach, ob die immer noch grosse Zahl an Pensionskassen in der Schweiz nachteilig sei, weil kleine Kassen im Durchschnitt höhere Verwaltungskosten pro Destinatär und tiefere Renditen aufweisen als die grossen.
Spielt die Grösse der Pensionskasse eine wichtige Rolle, müsste dies in den Schweizer Daten aufscheinen. «Laut unseren Auswertungen hat die Grösse einer Pensionskasse nur einen marginalen Einfluss auf die Anlagerenditen», sagt Luzius Neubert von der Zürcher Beratungsfirma PPCmetrics. Vorteile haben die Grossen fraglos bei den allgemeinen Verwaltungskosten. Im Gesamtkontext fallen allerdings diese Kosten nicht allzu stark ins Gewicht.
Bedeutender sind die Vermögensverwaltungskosten. Auch dort haben grosse Pensionskassen Vorteile. Laut Erhebungen der Swisscanto Vorsorge AG sind die Differenzen jedoch nicht riesig. So betrugen diese Kosten 2020 bei den Kassen mit Anlagen unter 500 Mio. Fr. im Mittel 0,5% des Vermögens, und bei grösseren Kassen waren es 0,47%. Laut dem Berater Luzius Neubert könnten heute Pensionskassen mit Anlagevermögen von 100 Mio. Fr. ihre Anlagen günstig für jährlich 0,2 bis 0,25% pro Jahr tätigen. Kostengünstige Anlagen sind typischerweise Passivanlagen, die zum Beispiel Aktienindizes repräsentieren.
SR verabschiedet Änderung des Kollektivanlagengesetzes
SDA. Ständerat gibt grünes Licht für neue Fonds-Kategorie Mit dem «Limited Qualified Investor Fund» soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Der Ständerat hat die entsprechende Änderung des Kollektivanlagengesetzes als Erstrat ohne Gegenstimme gutgeheissen. Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter soll der Limited Qualified Infestor Fund (L-QIF) qualifizierten Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Gewisse Kapitalanlagen sollen von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde befreit werden. Die Verwaltung muss über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Die jeder- zeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen soll länger als fünf Jahre ausgesetzt werden können.
Schweizer Plattform von PropertyMatch
Die PMCH SA und die BCV lancieren eine Schweizer Version von PropertyMatch. Die Plattform hat sich auf die Vermittlung von nicht kotierten, kollektiven Immobilienanlagen spezialisiert, mit dem Ziel, deren Liquidität und Transparenz zu verbessern. Die unter www.propertymatch.ch zugängliche Schweizer Webseite von PropertyMatch wurde am 15. Juni 2021 aufgeschaltet. Sie richtet sich vor allem an institutionelle Anleger (Pensionskassen, Versicherungen, Asset Manager) und unabhängige Vermögensverwalter. In Echtzeit liefert sie ihnen Preisangaben für nicht kotierte Immobilienfonds.
(Schein-) Probleme in der Aufsichts-Governance
pw. Im Rahmen der “Optimierung der 2. Säule” hatte der Ständerat nebst der Brokerfrage auch das nicht eben dringliche Problem zu behandeln, ob Vertreter der kantonalen Regierungen und der Verwaltung in die Verwaltungsräte der Direktaufsichtsbehörden Einsitz nehmen dürfen.
Der Bundesrat findet nein und hat entsprechende Änderungen in seiner Botschaft empfohlen. Während die Brokergeschichte in der SGK keine Gnade fand, hat sich bei der Aufsichtsfrage eine knappe Mehrheit (7:6) dafür ausgesprochen. Aber auch dies nur mit Stichentscheid des Präsidenten Paul Rechsteiner, der nach dem Brokerentscheid seinen Bundesrat wohl nicht ein zweites Mal im Regen stehen lassen wollte und damit eigentlich gegen die Interessen der Kantone handelte, die er doch als Ständerat eigentlich vertreten müsste.
Bemerkenswert in diesen Zusammenhang: es war nicht zuletzt die St.Galler-Aufsicht, die sich gegen die ursprünglichen Forderungen der OAK wehrte und dazu auch ein Rechtsgutachten vorlegte. Mit von der Partie waren die Aufsichten in Basel und Luzern, die sich alle drei mit der OAK schwer taten, sehr zum Missvergnügen des damaligen Präsidenten, dem liberal-freisinnigen Pierre Triponez.
Motion SGK-N: Sichere Renten dank umfassend kompetenter Verwaltung der PK-Gelder
Der Nationalrat hat eine Motion seiner SGK mit 123 gegen 65 Stimmen überwiesen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, die BVV2 anzupassen. Verlangt werden
– mehr Anlagekompetenz in den Stiftungsräten (Art. 33): Einführung von statutarischen Anforderungen an das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung i.S. Wissen im Bereich Risikomanagement und Verwaltung von Anlagen.
– mehr Risikomanagement (Art. 50): Der heutige Grundsatz der Risikoverteilung soll mit einem umfassenden Risikomanagement ergänzt werden, welches in die bestehende Berichtserstattung einfliessen soll.
– mehr Verantwortung in der Anlagebewirtschaftung (Art. 55): Die Kategorienbegrenzungen sollen wegfallen. Jede Pensionskasse weist eine andere Risikostruktur auf, weshalb fixe Vorgaben keinen Sinn ergeben. Gerade in Zeiten von negativen Renditen auf Staatsanleihen und hohen Schwankungen auf Aktienmärkten bedeutet die Orientierung an fixen Limiten tiefe Renditen und falsche Sicherheit, welches die Sicherheit der Renten gefährdet.
Der Bundesrat war dagegen. In seiner Stellungnahme heisst es:
Die vorgeschlagenen Massnahmen würden auf jeden Fall zu höheren Kosten im Bereich des Risikomanagements und der Berichterstattung führen. Höhere Renditen wären hingegen kaum wahrscheinlich. Die Vorsorgeeinrichtungen werden durch die BVV 2 bereits heute dazu angehalten, ihre Erträge zu optimieren, und sie tun dies auch. Die Erzielung einer systematischen Überrendite gegenüber dem Markt ist in jedem Fall sehr unwahrscheinlich. Wäre es möglich, eine höhere Rendite bei gleichem Risiko zu erzielen, würden dies alle Investierenden tun, was zur raschen Eliminierung dieser Möglichkeit führen würde.
NR Andri Silberschmidt vertrat die Motion vor dem Rat. Er führte aus:
Die mit Abstand wichtigsten strategischen Anlageentscheide müssen zwingend in den Stiftungsräten der Pensionskassen getroffen werden. Doch genau da stellen wir keine Mindestanforderungen an das Wissen dieser Entscheidungskräfte. Im Gegenteil, der Bundesrat bekräftigt in seiner ablehnenden Haltung zur Motion, dass ihm das Milizsystem wichtiger sei als der professionelle Umgang mit den tausend Milliarden Franken Volksvermögen in der zweiten Säule. Auch ich vertrete die Ansicht, dass das Milizsystem erhalten werden soll, aber nicht auf Kosten der Versicherten.
Die kürzlich erschienene Swisscanto-Pensionskassenstudie zeigt in eindrücklicher Weise grosse Renditeunterschiede in der Pensionskassenlandschaft. Auch die Studie der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge spricht davon, dass die «Streuung der erzielten Renditen nicht unerheblich sei». Die Folge davon ist, dass entweder die nicht erzielte Rendite von den Arbeitgebern und -nehmern aus der eigenen Tasche berappt werden muss, oder die Leistungen weiter gesenkt werden.
Die SP sprach sich gegen die Motion aus. Barbara Gysi meinte:
Wenn man hier einfach nur einseitig auf Menschen aus der Finanzbranche schaut und diese in diese Stiftungsräte setzt, dann weiss man auch, wie das herauskommen kann, weil die Finanzbranche ja immer wieder auch für negative Schlagzeilen sorgt. Es geht da um die Altersvorsorge. Der Kommissionssprecher hat es auch etwas angetönt: Es geht um die Verwaltung von eben mehr als 1000 Milliarden Franken. Damit hat er auch indirekt schon eines der Probleme der beruflichen Vorsorge angesprochen, nämlich, dass da unglaubliche Summen zustande kommen. Wir würden besser auch auf den Ausbau der ersten Säule setzen. Daher: Wir wollen da nicht mehr Risiken eingehen.
Umverteilung konkret
pw. Die von der OAK berechneten Zahlen für die Umverteilung in der beruflichen Vorsorge zwischen Aktiven und Rentnern, ausgelöst durch unrealistische Vorgaben, schlagen in den Medien jeweils hohe Wellen und werden auch eifrig kommentiert. Wie die Zahlen zustande kommen ist allerdings kaum bekannt, und in der Regel begnügt man sich mit der reinen Zahl und verlässt sich darauf, dass die Angaben der OAK plausibel und zuverlässig sind.
Vera Kupper Staub, Präsidentin der OAK, hat in einem Online-Vortrag im Rahmen einer IZS-Arena aufgezeigt, welches die Komponenten für die Berechnungen sind und wie daraus das Schlussresultat, für 2020 sind es 4,4 Mrd. Franken, zustande kommt.
Komponenten zur Schätzung der Umverteilung
Die zugrunde gelegten Komponenten sind 1) die Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Aktiven und der Rentner, 2) der sich aus Veränderungen der Bewertung ergebende zusätzliche Kapitalbedarf (bspw. Senkung des techn. Zinses) und 3) die anfallenden individuellen Pensionierungsverluste aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes.
Rechnungsbeispiel Umverteilung 2020
Aus der Komponentenrechnung ergibt sich 2020 als Summe aus der Verzinsung. dem Kapitalbedarf aus Bewertungsveränderungen und den Pensionierungsverlusten der Betrag von 25 Mrd. Der Anteil des Vorsorgekapitals der Aktiven beläuft sich auf 58,9 Prozent resp. 14,7 Mrd. als Soll-Anteil der Aktiven. Tatsächlich erhalten haben sie aber nur 10,3 Mrd., womit sich eine Differenz von 4,4 Mrd. ergibt, welche die unerwünschte Umverteilung bilden.
Zahlenbeispiel auf Stufe Versicherte
(5-Jahresdurchschnitt)
Die Makrodaten sind interessant, aufschlussreich und wichtig. Aber wie sieht es auf individueller Ebene aus? Also dort, wo es konkret weh tut. Vera Kupper hat dazu ausgehend von einem Vorsorgekapital von 500’000 Franken den Umverteilungsbetrag über den Zeitraum von 5 Jahren gerechnet. Ergebnis: Es sind fast 30’000 Franken.
Allerdings läuft die Umverteilung schon viel länger und wer in kürze pensioniert wird, gelangt selbst wieder in den Genuss von Umverteilungsmitteln. Doch angesichts der stark gesunkenen Umwandlungssätze dürfte auch die Umverteilung zurückgehen, womit viele Versicherte zwar Opfer der Umverteilung wurden, selbst aber davon nur noch gering profitieren.
Kurz: Diese Umverteilung ist ausserordentlich störend, unsozial und eine starke Belastung für die 2. Säule. Die angepeilte Senkung des UWS auf 6 Prozent überfällig, aber längst nicht ausreichend. Die Entpolitisierung des Satzes ist dringend angezeigt. Aber angesichts des Widerstands von Gewerkschaften und Linksparteien noch in weiter Ferne.
Kritik am Ständerat
Das PK-Netz wirft dem Ständerat vor, mit der Ablehnung einer erweiterten Kompetenz des Bundesrats zur Regulierung der Vermittlertätigkeit in der 2. Säule die Interessen der Versicherten zu verletzen.
Aufgrund der Komplexität des Vorsorgeangebots sind viele Arbeitgebende auf Hilfe angewiesen. Eine gute Beratung gerade für KMU kann wichtig und wertvoll sein, sie darf auch etwas kosten. Es stellt sich aber die Frage, wer für diese Dienstleistung zu bezahlen hat. Im Tätigkeitsbereich der Vermittlungsdienstleistungen hat sich ein unfaires Entschädigungsmodell etabliert, bei dem Broker und Maklerinnen nicht unabhängig beraten können, weil sie schlicht von der falschen Stelle entschädigt werden: Von den Pensionskassen!
Solange nämlich die Pensionskassen und nicht die Arbeitgebenden die Broker und Maklerinnen entschädigen, besteht der Fehlanreiz, Anschlüsse zu Kassen mit hohen Provisionen zu lotsen. Ausserdem beteiligen sich die Versicherten auf diese Weise über die Verwaltungskosten an den Brokerentschädigungen, ob-wohl gestützt auf Art. 11 BVG die Arbeitgebenden dafür zuständig sind. Sie sind die Auftraggebenden, daraus schliesst sich, dass auch sie die Dienstleistung zu bezahlen haben.




