Lukas Riesen von PPCmetrics bestätigt im “Rendez-Vous” von Radio SRF dass steigende Zinsen für die Pensionskassen gut sind, die Senkung des Umwandlungssatzes aber dennoch notwendig bleibt. Die weiteren Ausführungen der Moderatorin bringen auch dem dürftig informierten Zuhörer nicht viel. Und wer etwas mehr weiss, wird schon während der Anmoderation bei der Bemerkung, dass der dritte Beitragszahler in den letzten Jahren ausgefallen ist, ins Grübeln geraten.
Zinsen
Auswirkungen von Tiefzinsen
Entwicklung des durchschnittlichen gewichteten Deckungsgrads nach Basis- und Stress-Szenario
Die Studie “Auswirkungen einer längerfristigen Tiefzinsperiode auf die berufliche Vorsorge”, die im Juni 2022 in französischer Sprache publiziert wurde, ist nun dank der Unterstützung von Pittet auch auf Deutsch verfügbar. Der Forschungsbericht enthält Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
Im Summary wird festgehalten:
Die Ergebnisse der Projektionen zeigen, dass das Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule für alle in der Studie analysierten Szenarien stabil funktioniert (siehe Abbildung oben).
Angesichts des sehr geringen Anteils an Vorsorgeeinrichtungen, deren Deckungsgrad nach zehn Jahren unter 90 % liegt, besteht für die 2. Säule kein Ausfallrisiko. Ähnlich oder sogar noch tiefer ist der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen, die Ende 2020 eine Unterdeckung aufwiesen. Somit wären die meisten Vorsorgeeinrichtungen in der Lage, die finanziellen Schocks der analysierten Szenarien aufzufangen.
Ein Tag weniger verzinst – CHF 21.25 verloren
Die Basler Zeitung berichtet über die Beschwerde von Stefan Burkhalter bei der PKBS, dass sein Vorsorgeguthaben für den Tag seines Austritts aus der Kasse nicht verzinst worden sei. Er will dafür notfalls vor Gericht gehen. Die BaZ schreibt:
Als ihm nach Beendigung seiner Arbeitsverhältnisse beim Finanzdepartement sowie beim Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt [BS] jeweils die Austrittsabrechnung der PKBS zugeschickt wurde, nahm er den Taschenrechner hervor, um die Zinsberechnung nachzuvollziehen.
Siehe da: Burkhalter kam zum Schluss, dass er um 10.35 sowie um 10.90 Franken betrogen worden sei – statt eines Zinses von 2417.30 und 43.70 Franken kam er auf 2427.65 und 54.60 Franken. Die Ursachenforschung ergab, dass ihm die Pensionskasse jeweils bei der Verzinsung einen Tag unterschlagen haben soll. Der Tag der Überweisung des Guthabens sei nicht verzinst worden.
Man muss schon einer vom Typus Burkhalter sein, um das auf sich zu nehmen, was wegen der insgesamt 21.25 Franken folgte: eine für Laien kaum verständliche Mail- und Zahlenschlacht mit der PKBS. Burkhalter stellt sich auf den Standpunkt, dass auch der Tag, an dem die Austrittsleistung ausbezahlt wird, verzinst werden müsse.
Kassen und Versicherte spüren Negativperformance
Thomas Hengartner schreibt in der FuW über die Folgen der Negativ-Performance im laufenden Jahr für die Kassen und ihre Versicherten.
Der durchschnittliche Deckungsgrad der Unternehmenspensionskassen ist gemäss Prevanto von 122% zu Beginn des laufenden Jahres auf 105% geschrumpft. Das finanzielle Polster dünnte sich folglich von 22 auf 5% aus, jeweils bezogen auf die bilanzierten Verpflichtungen. Dennoch müssen die Gelder der Erwerbstätigen und das für Rentenzahlungen blockierte Kapital verzinst werden – selbst wenn wie im bisherigen Jahresverlauf ein Anlageverlust entstanden ist.
Zur finanziellen Sanierung würden primär die Erwerbstätigen über eine Minderverzinsung des Altersguthabens beigezogen, sagt auf Anfrage Heinz Rothacher, CEO des Pensionskassenberaters Complementa. Ausgerechnet jetzt, da die Inflation sowie Bank- und Obligationenzinsen steigen, droht den Erwerbstätigen ein Rückschlag im Pensionskassenzins.
Direkte Auswirkung wäre, dass ihr individuelles Pensionskassenguthaben langsamer wächst bzw. beim aktuellen Teuerungsschub an Kaufkraft verliert. Den Zins auf dem Vorsorgegesparten der Erwerbstätigen vermindern oder gar auf null stellen, ist erlaubt. Entscheiden werden die Stiftungsräte der rund 1400 einzelbetrieblichen und Sammelpensionskassen Ende Jahr oder im Januar. (…)
Bundesobli: Ende der Talfahrt?
Die NZZ schreibt: Müssen die Schweiz und die Welt mit längerfristig höheren Zinsen rechnen? Diese Frage beschäftigt nicht nur Anleger und Hypothekarschuldner, sondern auch die Politik. Bei Fachleuten herrscht keine Einigkeit.
Der Zusammenhang zwischen Inflation und Zinsniveau ist unbestritten, aber darüber hinaus herrscht offenbar grosses Rätselraten.
Der Zinsentscheid und seine Folgen
Was bedeutet der Zinsschritt der SNB für Pensionskassen und Versicherte? Möglicherweise bedeutet er das Ende der Umverteilung von Aktiven zu Rentnern. Thomas Breitenmoser, Complementa, gibt der Tagesschau Auskunft.
Zinswende und PKs: Licht und Schatten
finews versucht aufzuzeigen, was der Zinsanstieg für die Vorsorgeeinrichtungen bedeutet. Die im laufenden Jahr aufgelaufenen Verluste werden kaum vermindert, allerdings verringert ein Anstieg der technischen Zinsen die Verpflichtungen. Fredy Greuter schreibt:
Auch wenn die höheren Zinserträge bei den Pensionskassen zwar etwas mehr abwerfen, werden sie die Anlageergebnisse bis Ende Jahr kaum wesentlich verbessern. Hinzu kommt: Ziehen die Notenbanker die geldpolitischen Zügel zu straff an, werden sie zwar die Teuerung erfolgreich bekämpfen, gleichzeitig aber auch die Wirtschaft bremsen.
Dies könnte negativ auf die Bewertung der Aktien- und Immobilienanlagen in den Portefeuilles der Kassen durchschlagen. Vieles wird also auch in der Pensionskassenwelt davon abhängen, ob die Währungshüter in den nächsten Monaten besonnen und mit ruhiger Hand agieren.
Ende der Negativzinsen
SNB. Die Nationalbank strafft die Geldpolitik weiter und erhöht den SNB-Leitzins um 0,75 Prozentpunkte auf 0,5%. Damit wirkt sie dem erneut gestiegenen Inflationsdruck entgegen und erschwert ein Übergreifen auf bisher von der Teuerung weniger betroffene Waren und Dienstleistungen.
Es ist nicht auszuschliessen, dass weitere Zinserhöhungen nötig sein werden, um die Preisstabilität in der mittleren Frist zu gewährleisten. Um für angemessene monetäre Bedingungen zu sorgen, ist die Nationalbank zudem bei Bedarf bereit, am Devisenmarkt aktiv zu sein.
Die Zinsänderung gilt ab 23. September 2022. Zudem passt die Nationalbank die Umsetzung ihrer Geldpolitik an das Umfeld positiver Zinsen an. Damit stellt sie sicher, dass die kurzfristigen besicherten Geldmarktzinsen weiterhin nahe beim SNB-Leitzins liegen. Sichtguthaben der Banken bei der SNB werden bis zu einer bestimmten Limite zum SNB-Leitzins verzinst. Sichtguthaben oberhalb dieser Limite werden zu null verzinst. Zusätzlich wird die SNB liquiditätsabschöpfende Massnahmen einsetzen.
UBS: Nachgefragt bei Vorsorgeeinrichtungen
UBS hat 50 PKs befragt zu nachhaltigen Anlagen, alternativen Anlagen, Risikoeinschätzung, Zinswende, Portfolio-Duration. Rund vier Fünftel der antwortenden Kassen sind autonom, die restlichen Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen; knapp die Hälfte weist ein Vermögen von über 1 Mrd. Franken auf. Zum Thema Risikoabsicherung heisst es in der Auswertung:
Aufgrund des aktuellen makroökonomischen Umfelds ist es wenig überraschend, dass vor allem Geldpolitik, Inflation und Zinserhöhungen hoch oben auf der Risikoliste sind. Diese drei Risiken stehen bei je einem Drittel der Antwortenden an oberster Stelle und wurden auch insgesamt am häufigsten ausgewählt. Auch eine Rezession wird als Gefahr gesehen, allerdings für viele nur an zweiter Stelle.
Schuldenkrise, Handelsstreit und Stagflation wurden deutlich weniger in Betracht gezogen und waren selten die oberste Priorität (Abb. 17). Niemand hat angegeben, keine Risiken zu sehen. Weiter wollten wir wissen, gegen welche Risiken die Vorsorgeeinrichtungen Absicherungsmassnahmen treffen, wie diese aussehen, und was sie bereit sind, dafür zu zahlen.
Rund ein Drittel trifft keine Massnahmen (Abb. 18). Von denjenigen, die Massnahmen treffen, nutzen fast alle Währungsabsicherungen, was aufgrund der gesetzlichen Vorschriften wenig überraschend ist. Gegen das Zins-und Kursniveau werden selten Absicherungen implementiert und andere Absicherungsgründe wurden nicht erwähnt.
Technischer Zins quo vadis?
Kaspar Hohler, Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge, kommentiert die Grafik des Monats von Juli 2022:
Die technischen Zinsen sinken seit Jahren, einhergehend mit den tiefen bis negativen Zinsen. Soweit die Geschichte bis Ende 2021. Doch zum Beginn des aktuellen Jahns ist die Zinswende gekommen – die grüne Kurve zeigt den Stand Ende Mai, bei Redaktionsschluss liegt die Rendite zehnjähriger Bundesobligationen bereits zwischen 1 und 1.5 %. Die Senkung der technischen Zinsen zog sich über mehr als zehn Jahre hin.
Pensionskassen planten die entsprechen den Absenkungspfade in der Regel langfristig und kompensierten mögliche Leistungseinbussen vielerorts über Rückstellungen für Zinsgutschriften. Das Abflachen der Senkungskurve, das sich in der Grafik bereits erahnen lässt, wird sich durch den aktuellen Zinsanstieg wohl akzentuieren. Viele Kassen, die eine weitere Absenkung des technischen Zinses geplant haben, dürften darauf verzichten – der Durchschnittswert Ende 2022 wird praktisch demjenigen per Ende 2021 entsprechen.
Wenn Pensionskassen den technischen Zins tatsächlich wieder anheben, so werden sie dies aus Vorsichtsüberlegungen wohl nicht schneller machen, als sie ihn gesenkt haben. Die Rentenbäume wachsen also auch zukünftig kaum in den Himmel.
UBS: Beginnt an den Märkten eine neue Ära?
Der Chefökonom Schweiz, Daniel Kalt, und die Vorsorgespezialistin Jackie Bauer analysieren die Ereignisse rund um die Zinswende. Auszüge:
Wo stehen wir im Juli 2022?
Daniel Kalt: In der Mitte eines Jahres, das bislang von vielen Turbulenzen geprägt ist. Eine davon war und ist das Tempo, mit dem sich die Inflationsraten in den USA, in Europa und in der Schweiz entwickelt haben. Dies zwingt die Notenbanken, härter einzugreifen, als ihnen eigentlich lieb ist – wir gehen zum Beispiel davon aus, dass die SNB den Leitzins bis Ende Jahr um 125 Basispunkte anheben wird.
Heisst das, die Zeit der tiefen Zinsen ist Geschichte?
Kalt: Im Moment sieht es danach aus. Die Hypothekarzinsen, aber auch die Preise für langjährige Bundesanleihen haben diese Entwicklung zum Teil schon vorweggenommen und sind seit Herbst 2021 rasant angestiegen. Die Frage, ob die Erhöhung der Leitzinsen tatsächlich eine Epoche beendet oder nur eine temporäre Zäsur darstellt, werden wir erst in einigen Monaten abschliessend beantworten können.
«Steigende Zinsen sind das Beste»
Die Inflation zieht an. Wie sollen Pensionskassen darauf reagieren? Thomas Stucki, Anlagechef bei der St. Galler Kantonalbank, hat eine Strategie und erklärt sie im Interview mit HZ Insurance. Auszüge:
Um die anziehende Inflation aufzufangen, braucht es nicht zuletzt höhere Vermögenserträge. Wird das im erforderlichen Ausmass möglich sein?
Ich denke schon. Immobilien bilden ein solides Fundament, die Zinsen bei den Obligationen steigen und die Aktien erträge werden langfristig auch wieder steigen.
Aktien haben in den letzten Jahren viel zur guten Performance von Pensionskassen beigetragen. In den letzten Monaten haben sie aber stark gelitten. Ist das nur ein vorübergehendes Phänomen oder müssen wir uns angesichts von weltweiten Konflikten und damit einhergehender Deglobalisierung nicht langfristig auf eine Dürre periode an den Aktienmärkten gefasst machen?
Man darf sich von den negativen Entwicklungen der letzten Monate nicht täuschen lassen. Aktien unterliegen immer wieder starken Schwankungen. Sie spiegeln die Wirtschaft. Und die Wirtschaft wächst einerseits real und anderseits durch die Inflation. Damit bleiben sie für die Pensionskassen eine wichtige Anlageklasse. Im Gegenteil: Viele Pensionskassen dürften ihren Aktienanteil noch etwas erhöhen. Ideal wären wohl – je nach Kasse – 30 bis 40 Prozent. Derzeit sind es im Durchschnitt nur gut 32 Prozent, zugelassen wären gar 50 und mehr Prozent.
Folgen von Tiefzinsperioden auf die berufliche Vorsorge
CHSS berichtet über die Erkenntnisse der Studie «Effets d’une longue période de faibles taux d’intérêt sur la prévoyance professionnelle» und stellt dazu fest:
Ein wichtiger Teil der Finanzperformance der vergangenen Jahre ist auf ausserordentliche Kapitalerträge aufgrund der tiefen Zinsen zurückzuführen, die wiederum ein Ergebnis der äusserst vorteilhaften Geldpolitik sind. Ein Ende dieser Geldpolitik und ein Zinsanstieg hätten tiefere Bewertungen zur Folge und würden die erwartete künftige Performance deutlich senken.
In Bezug auf die Vorsorgeleistungen konnten die Vorsorgeeinrichtungen die Versicherten seit 1985 von Zinsgutschriften profitieren lassen, die im Durchschnitt über dem gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz lagen. Zudem waren die Zinsgutschriften auch höher als die nominale Lohnerhöhung (zwischen 1985 und 2020: durchschnittlich 1,5 Prozentpunkte darüber). Damit lagen die Leistungen dank Kapitaldeckungsverfahren und drittem Beitragszahler über dem Niveau zum Erhalt der Kaufkraft der Versicherten und über der goldenen Regel, wonach Zinsgutschriften auf Altersguthaben der nominalen Lohnerhöhung entsprechen sollen.
Zinswende und Umwandlungssatz
Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage nach, ob die Zinswende die geplante Senkung des Umwandlungssatzes eventuell überflüssig macht. Er schreibt u.a.:
Für die politische Kontroverse um die Rentenreform in der Schweiz stellt sich die Frage, ob mit der Umkehr des Zins- und Inflationstrends bald Ähnliches auch bei den Umwandlungssätzen der Pensionskassen passieren wird. «Die durchschnittlichen Umwandlungssätze von gegenwärtig 5,4 Prozent werden wohl nicht unter 5 Prozent sinken», sagt Stephan Wyss von der Zürcher Beratungsfirma Prevanto: «Aber bis es zu einem Anstieg käme, müssten die Zinsen noch deutlich stärker und nachhaltig steigen. Neurentner erhielten im letzten Jahr im Durchschnitt faktisch eine Zinsgarantie von etwa 2,8 Prozent. Die Rendite von risikoarmen Obligationen liegt immer noch weit unter diesem Wert.»
Ähnlich äussern sich auch andere befragte Experten. Eine weitere Kernbotschaft der Befragten: Die in der laufenden Gesetzesreform vorgesehene Senkung des Mindestumwandlungssatzes für das Obligatorium der beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6,0 Prozent werde durch die vorläufige Zinswende nicht plötzlich überflüssig gemacht. Stephan Wyss sagt es so: «Auch aufgrund der derzeitigen Marktzinsen sind die 6 Prozent immer noch zu hoch, aber die Lücke zum rechnerisch korrekten Satz wird kleiner.»
“Swiss Life knausert”
Die im Verlag Konsumenteninfo AG erscheinende Online-Publikation “plädoyer”, welche auch den K-Tipp und Saldo herausgibt, berichtet über die als ungenügend empfundene Verzinsung der Sammelstiftung ZAV, die von der Swiss Life geführt wird.
Die meisten Schweizer Anwaltskanzleien sind entweder bei der Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) oder des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) versichert. Die Wahl hat erhebliche finanzielle Konsequenzen.
Die SAV-Kasse verzinste die Guthaben im 2021 wie schon im Vorjahr mit 3 Prozent – sowohl im obligatorischen wie im überobligatorischen Teil. Wesentlich weniger Zins haben die Versicherten der Vorsorgestiftung des ZAV erhalten, welche von der Swiss Life geführt wird. Fürs Obligatorium gab es bloss den vom Bundesrat festgelegten Mindestzins von 1 Prozent. für die freiwillig einbezahlten Beträge gar nur 0,5 Prozent. Die unterschiedliche Verzinsung macht über die Jahre schnell mehrere Zehntausend Franken aus.
Für ältere Versicherte ist ebenfalls massgeblich, wie das Kapital im Pensionsalter in eine Rente umgerechnet wird. Der Umwandlungssatz beträgt bei der SAV-Pensionskasse für das gesamte Altersguthaben 5,4 Prozent. Das heisst: Pro 100’000 Franken Alterskapital gibt es jährlich 5400 Franken Rente. Beim ZAV beträgt er dieses Jahr im Obligatorium 5,9 Prozent, im Überobligatorium noch 4,7 Prozent. Es handelt sich jeweils um umhüllende Zinssätze. Das gesetzliche Minimum von 6,8 Prozent für das obligatorische Altersguthaben ist in jedem Fall geschuldet.