Die Basler Zeitung berichtet über die Beschwerde von Stefan Burkhalter bei der PKBS, dass sein Vorsorgeguthaben für den Tag seines Austritts aus der Kasse nicht verzinst worden sei. Er will dafür notfalls vor Gericht gehen. Die BaZ schreibt:
Als ihm nach Beendigung seiner Arbeitsverhältnisse beim Finanzdepartement sowie beim Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt [BS] jeweils die Austrittsabrechnung der PKBS zugeschickt wurde, nahm er den Taschenrechner hervor, um die Zinsberechnung nachzuvollziehen.
Siehe da: Burkhalter kam zum Schluss, dass er um 10.35 sowie um 10.90 Franken betrogen worden sei – statt eines Zinses von 2417.30 und 43.70 Franken kam er auf 2427.65 und 54.60 Franken. Die Ursachenforschung ergab, dass ihm die Pensionskasse jeweils bei der Verzinsung einen Tag unterschlagen haben soll. Der Tag der Überweisung des Guthabens sei nicht verzinst worden.
Man muss schon einer vom Typus Burkhalter sein, um das auf sich zu nehmen, was wegen der insgesamt 21.25 Franken folgte: eine für Laien kaum verständliche Mail- und Zahlenschlacht mit der PKBS. Burkhalter stellt sich auf den Standpunkt, dass auch der Tag, an dem die Austrittsleistung ausbezahlt wird, verzinst werden müsse.