Pittet baut aus, Start in Zürich
![]()
Pittet Associates, das auf Pensionskassen und Versicherer spezialisierte Beratungs-unternehmen, meldet die Einstellung von Dr. Yann Schorderet, Ökonom und Finanzstratege, und Michael Gossmann, Aktuar SAV und anerkannter BVG- Experte. Dr. Yann Schorderet verstärkt das Team im Bereich Anlageberatung, Michael Gossmann übernimmt den Aufbau des Standorts Zürich.
Yann Schorderet hat an der Universität Genf in den Fächern Ökonometrie und Statistik promoviert; ferner ist er Chartered Financial Analyst (CFA). Er hat zahlreiche Artikel sowie ein Standardwerk zum Management von Marktrisiken bei alternativen Anlagen verfasst. Zudem hat er bei einer Reihe von Banken umfassende Erfahrungen als Analyst, Ökonom und quantitativer Stratege erworben (Union Bancaire Privbe, Genfer Kantonalbank, Mirabaud Asset Management).
Michael Gossmann ist diplomierter Mathematiker ETH, Aktuar SAV, Associate of the Society of Actuaries und Pensionskassenexperte. Nachdem er fundierte Erfahrungen im Kollektivgeschäft erworben hatte – namentlich bei AXA und Swiss Life – setzte er seine Karriere während rund 15 Jahren bei verschiedenen Beratungsunternehmen (Expertisa, Libera, Towers Watson und AON) fort. Er wird zunächst von Bern aus tätig sein und danach unser neues Büro in Zürich eröffnen.
Lusenti Partners: renforcement de ses équipes
![]()
Dans le cadre de l’extension et du développement de ses activités, Lusenti Partners communique un renforcement de ses équipes
Ainsi, Monsieur Luis Veiga rejoint la société en qualité de conseiller en investissements, en charge des activités commerciales et du suivi de clients ; au bénéfice d’une formation en économétrie (méthodes quantitatives appliquées à la finance) et en économie, Luis est actif depuis plus de 2 décennies dans les domaines des placements institutionnels. Il a occupé des fonctions techniques et de relations avec la clientèle dans des entreprises bancaires, financières et industrielles de renom, tels que UBS, Capital International, Citigroup, Hewlett Packard et Pittet Associés. Par ailleurs, Luis est également chargé d’enseignement à la Haute Ecole de Gestion de Genève.
En outre, Monsieur Ilir Roko, actif depuis plus de 10 ans dans l’entreprise, en devient associé. Responsable à titre principal d’un portefeuille de clients institutionnels, Ilir est un spécialiste reconnu des applications quantitatives liées à la finance : détermination des allocations stratégiques et de leur mise en œuvre, analyses des performances, des risques des coûts. Il est titulaire d’un doctorat en économétrie et a enseigné de nombreuses années en qualité de chargé de cours à l’Université de Genève.
Lusenti Partners est un cabinet de conseils spécialisé en investissements pour institutionnels, surtout les caisses de pensions, actif depuis près de 20 ans en Suisse – essentiellement en Suisse romande – ainsi qu’en Europe. L’entreprise accompagne les conseils de fondation en matière de placements, avec pour objectif d’améliorer durablement leurs résultats : optimisation des performances (ajustées aux risques), réductions de coûts, améliorations de la transparence et de la gouvernance. Indépendante de tout groupe financier, focalisée sur le conseil en investissements, appliquant une rémunération transparente sur la base d’honoraires, la société évite les conflits d’intérêts.
AHV-Initiative: “Heuchelei, Irreführung und Verschleierung”
Der SGB hat die nötige Anzahl Unterschriften für seine neueste AHV-Initiative (13. Rente) beisammen. Es fehlt nur noch die Finanzierung für das grosszügige Angebot. Aber das kann nicht die Sorge der Initianten sein. Hansueli Schöchli schreibt dazu in der NZZ:
Heuchelei, Irreführung und Verschleierung gehören zum Kerngeschäft in der Politik. In der Altersvorsorge mit ihren milliardenschweren versteckten Umverteilungen von Jung zu Alt und von oben nach unten ist dies besonders ausgeprägt. So ist zunächst an das schmutzige Geheimnis hinter der Popularität der AHV zu erinnern: Der durchschnittliche Rentner hat selbst ohne Berücksichtigung der Umverteilung zwischen den Generationen seine Rente nur etwa zur Hälfte mit Beiträgen finanziert.
Der Rest wird bezahlt durch Bundessubventionen und durch die nichtrentenbildenden Beiträge der 10 bis 20 Prozent Versicherten mit den höchsten Einkommen. Auch die Bundessubventionen kommen via direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer weit überproportional von den Grossverdienern. So ist es logisch, dass ein Sozialwerk mit der Offerte «Zahle einen Franken ein, bekomme zwei heraus» weitherum populär ist.
Zum Mass der Umverteilung gibt es kein «richtig» oder «falsch», sondern nur unterschiedliche Wertungen. Doch solche Umverteilungen sollten offen und direkt geschehen, nicht versteckt mit teuren Umwegen via Altersvorsorge. Lobbyisten fordern typischerweise von ihren politischen Gegnern «Transparenz».
Doch geht es um die eigene Klientel, liebt man Versteckspiele: Die entsprechenden Kosten muss man nicht jährlich im Budgetprozess neu verteidigen, die «Opfer» leisten angesichts der Verschleierung der Kosten nur begrenzten Widerstand, und die Verschleierung erlaubt es den Begünstigten, sich selbst und anderen vorzuheucheln, dass man gar nicht subventioniert sei.
HZ-Vergleich der Vollversicherer
Aktive in Vollversicherungsmodellen
Michael Heim vergleicht in der Handelszeitung die Vollversicherer in der 2. Säule:
Welche Versicherungsgesellschaft verdiente 2020 am meisten Geld mit dem Pensionskassengeschäft? Wer bezahlte den Kunden die besten Zinsen? Und zu welchen Kosten? Die «Handelszeitung» hat die Betriebsrechnungen der Vollversicherer verglichen. Als Vollversicherer gelten Versicherungsgesellschaften, die das ganze Anlage- und Langlebigkeitsrisiko übernehmen. Dies im Gegensatz zu autonomen und teilautonomen Pensionskassen, bei denen sich im Krisenfall die Versicherten und Arbeitgeber an einer Sanierung beteiligen müssen.
Insgesamt verdienten die Versicherer 2020 weniger mit dem Kollektiv-Vorsorgegeschäft. Über alle fünf Vollversicherer hinweg – Swiss Life, Baloise, Helvetia, Allianz und Pax – nahmen die Betriebsergebnisse von 285 auf 260 Franken ab. Pro Kunde entspricht das rund 216 Franken pro Jahr. 1,8 Millionen Schweizer und Schweizerinnen waren im vergangenen Jahr über ihre Arbeitgeber bei einer der grossen Versicherungsgesellschaften versichert, wobei in diesem Vergleich immer nur die fünf Vollversicherer berücksichtig werden. Die Axa ist aus dem Geschäft ausgestiegen und verwaltet nur noch einen Restbestand an vollversicherten Kunden.
Sammelstiftungen und Corona
Der “Organisator” hat einen Vergleich von Sammelstiftungen mit den Folgen und Ergebnissen des Jahres 2020 erstellt und publiziert. Dazu heisst es:
Die Corona-Pandemie scheint den Pensionsvermögen nicht geschadet zu haben, im Gegenteil. Eine durch uns durchgeführte Umfrage unter den wichtigsten teilautonomen Vorsorgeeinrichtungen und Vollversicherern zeigt ein positives Gesamtbild: Befragt nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Performances und Anlagestrategien lauteten die Antworten mehr oder weniger einhellig: Es gab kaum welche.
Simon Herzer von der Gemini Anlagestiftung schrieb: «Die Finanzmärkte entwickelten sich 2020 insgesamt deutlich besser, als nach Ausbruch der Coronapandemie zunächst erwartet werden konnte.» Auch bei der Pensionskasse Spida blieb die Corona-Pandemie ohne negativen Einfluss, im Gegenteil: „Die Pensionskasse ist 2020 weiter gewachsen, die Altersguthaben nahmen um 8,1% zu. Zudem konnten viele neue Anschlüsse gewonnen werden.“
Asga räumt zwar einen Einbruch im März 2020 ein, sagt aber dazu: «Im März 2020 mussten auch wir auf dem Anlagevermögen deutliche Verluste hinnehmen, welche aber bis Ende Sommer wieder wettgemacht werden konnten. Insbesondere im 4. Quartal 2020 steigerten sich dann Aktienmärkte, womit wir eine deutlich positive Rendite erzielten.“
AHV-Statistik 2020
EDI. Im Dezember 2020 erhielten 2’438’800 Personen in der Schweiz oder im Ausland eine Alters- und 201’100 Personen eine Hinterlassenenrente. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Bezüge-rinnen und Bezüger von Altersrenten um 1,5 % und damit um netto 35’000 Personen zugenommen. Davon sind 6800 Renten an Personen mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet worden. Im Jahr 2020 entrichteten die Versicherten Beiträge in der Höhe von 34,1 Milliarden Franken. Der Bund als zweitwichtigste Finanzierungsquelle steuerte 9,3 Milliarden Franken bei. Über das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV wurden Einnahmen von 2,9 Milliarden Franken erzielt.
IV-Statistik 2020
EDI. Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2020 an rund 450’000 Personen Leistungen aus. Sie schloss 2020 bei Ausgaben von 9,6 Milliarden mit einem Defizit von 0,4 Milliarden Franken (Umlageergebnis). Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,3 Milliarden Franken. Von 247000 Invalidenrenten wurden rund 218’000 in der Schweiz und 29^^000 im Ausland ausgerichtet. Die individuellen Massnahmen kosteten rund 2 Milliarden Franken und kamen 211’000 Versicherten zugute. Mit 110’000 Leistungen standen die medizinischen Massnahmen (vor allem bei Kindern mit Geburtsgebrechen) an der Spitze, es folgte die Abgabe von Hilfsmitteln an 65’000 Personen. Für rund 47’000 Personen vergütete die IV Massnahmen zur beruflichen Eingliederung im Umfang von 790 Millionen Franken.
Franz Grüter lenkt ein, Fusion mit Compacta
Die SonntagsZeitung schreibt zu den jetzt doch geplanten Neuwahlen bei der Sammelstiftung PK-Aetas:
Laut Gesetz müssen in einem Gremium gleich viele Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter sitzen. Die Stiftungsaufsicht sah bei diesem Punkt Nachbesserungsbedarf und verfügte Neuwahlen. Zunächst lenkte der Stiftungsrat ein und stellte Wahlen für diesen Sommer in Aussicht. Doch plötzlich wollte er nichts mehr davon wissen und reichte beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein.
Jetzt ist wieder alles anders: Diese Woche teilte die PK-Aetas ihren Kunden und Versicherten in einem Brief mit, dass das Vorsorgewerk «in naher Zukunft» Neuwahlen durchführen werde. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht abgewartet. Die Beschwerde wurde aber auch nicht zurückgezogen. Damit bleibt das Verfahren der Aufsicht weiterhin sistiert.
Stiftungsrat und SVP-Nationalrat Franz Grüter sagt dazu: «Wir wurden dafür kritisiert, dass der Stiftungsrat nicht paritätisch zusammengesetzt ist. Mit der Zuwahl von zwei Arbeitnehmervertretern lösen wir dieses Problem.»
Szenarien zur Entwicklung der Haushalte 2050
Die neue Publikation des BFS “Szenarien zur Entwicklung der Haushalte 2020-2050” präsentiert die Ergebnisse zur Entwicklung der Privathaushalte in der Schweiz und in den Kantonen bis ins Jahr 2050.
Die Zahl der Privathaushalte steigt gemäss dem Referenzszenario in den nächsten Jahrzehnten weiter an. Von 2020 bis 2050 steigt die Anzahl Haushalte von 3,8 Millionen auf 4,7 Millionen (+23%). In den Kantonen mit dem grössten Bevölkerungswachstum nimmt auch die Anzahl Haushalte stärker zu.
SP: “Selbständige sozial besser absichern”
Bei den Selbständigerwerbenden in der Schweiz besteht Handlungsbedarf: Sie leiden nicht nur stark unter der Corona-Krise, sondern verfügen auch über eine sehr lückenhafte soziale Absicherung. Dies schreibt die SP zu einer Studie, welche sie bei der Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI) in Auftrag gegeben hat. Die SP Schweiz will mit mehreren konkreten Vorstössen aktiv werden.
- eine obligatorische Taggeldversicherung bei Erwerbsausfall durch Krankheit oder Unfall für alle Erwerbstätigen. (Vorstoss Barbara Gysi)
- einen an die veränderte Arbeitswelt angepassten Erwerbsersatz, wie es die Einführung einer allgemeinen Erwerbsersatzversicherung ermöglicht. (Vorstoss Marina Carobbio)
- Nachhaltig wirksame arbeitsmarktliche Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung. (Vorstoss Mustafa Atici)
- dass sich auch Anbieter der «Plattform-Ökonomie» an geltendes Arbeitsrecht halten und die Kantone die Einhaltung kontrollieren und durchsetzen müssen – zum Schutz der Scheinselbständigen, die insbesondere für Lieferdienste arbeiten. (Vorstoss Mattea Meyer).
Einbussen beim BVG-Geschäft, Massnahmen gegen Umverteilung
Die Helvetia schreibt zu ihrem Ergebnis 2020 im Geschäft mit der 2. Säule:
Helvetia Versicherungen verzeichnete im Geschäft mit der Beruflichen Vorsorge im vergangenen Jahr ein Prämienvolumen von CHF 2068.2 Mio. und damit einen Rückgang im Vergleich zu 2019 von 22 Prozent (Prämien 2019: CHF 2663.0 Mio.). Grund für den Rückgang ist der per Anfang 2020 eingeführte Kollektiv-Lebentarif.
«Die Einführung des neuen Kollektiv-Lebentarifs war eine strategische Entscheidung, mit der wir unseren Handlungsspielraum zur Reduzierung der systemfremden Umverteilung innerhalb der zweiten Säule nutzten. Davon profitieren auch unsere Kunden. Gleichzeitig stärkten wir die zukünftige Profitabilität des Schweizer Kollektiv-Lebensgeschäft», erklärt Hedwig Ulmer, Leiterin Vorsorge und Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz von Helvetia.
Die periodischen Prämien gingen um 16 Prozent auf CHF 1091.5 Mio. zurück. Die Einmaleinlagen verzeichneten einen Rückgang von 28 Prozent auf CHF 976.7 Mio. (…)
Die gesetzlichen Vorgaben in der 2. Säule zwingen alle Anbieter unverändert zu einer hohen, systemfremden Umverteilung von den aktiv Versicherten zu Rentenbezügern. Mit der Einführung des neuen Kollektiv-Lebentarifs auf Anfang 2020 hat Helvetia daher den eigenen Handlungsspielraum genutzt und verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Umverteilung umgesetzt.
Wichtige Elemente des neuen Tarifs sind die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes mit Anrechnungsprinzip und selektive Prämienerhöhungen. Der neue Tarif wirkt sich positiv auf die SST-Quote von Helvetia aus. Dank des neuen Tarifs ist es Helvetia gelungen, die Umverteilung im eigenen Bestand zu reduzieren. Diese bleibt mit insgesamt CHF 119 Mio. jedoch auf einem hohen Niveau (2019: CHF 185 Mio.).
“Courtagenverbot löst keine Probleme”
Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) will den vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikel 69 BVG streichen. Dieser Artikel hätte dem Bundesrat die Kompetenz geben sollen, die Entschädigung von Vermittlungstätigkeiten (Broker, Makler) für Vorsorgegeschäfte zu regeln.
inter-pension, die Interessengemeinschaft der unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, begrüsst die Streichung von Artikel 69 E BVG und schreibt in einer Mitteilung:
- Eine zusätzliche Regelung ist unnötig: Erstens legt Artikel 48k Absatz 2 BVV2 fest, was bei der Vermittlung von Vorsorgegeschäften zu beachten ist. Zudem ist klar, dass die Versicherungsvermittler dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterstehen. In diesem Gesetz – da gehört es auch hin – soll die Offenlegung der Entschädigung genauer geregelt werden (vgl. Artikel 45a des VAG-Revisionsentwurfs; vom NR bereits gutgeheissen). Damit besteht kein zusätzlicher Regelungsbedarf.
- Die Mitglieder von inter-pension haben sich eigenverantwortlich der zusätzlichen Transparenz verpflichtet und wenden die eigene «Richtlinie zur Offenlegung von Entschädigungen an Versicherungsvermittler» an.
- Ganz grundsätzlich müssen die Arbeitgeberfirmen weiterhin die Wahlfreiheit haben, mit Hilfe von Versicherungsvermittlern eine geeignete Vorsorgeeinrichtung auszuwählen. Dabei wird auch das Entschädigungsmodell vertraglich zwischen allen Beteiligten Parteien festgelegt. Ein generelles Courtagenverbot zum Beispiel würde keine Probleme lösen.
- inter-pension setzt sich für eine angemessene, spezialisierte Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler im Bereich der beruflichen Vorsorge ein und sieht diesbezüglich noch Verbesserungspotenzial.
Entscheid SGK-S / inter-pension
inter-pension Richtlinie zur Offenlegung
SGK-S gegen Broker-Regelung
SGK. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sieht keinen Handlungsbedarf bei den Entschädigungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften.
Um die Unabhängigkeit der regionalen Aufsichtsbehörden zu stärken, sollen darin keine Mitglieder der Kantonsregierung einsitzen dürfen. Dies hat die Kommission laut einer Mitteilung im Rahmen der Modernisierung der Aufsicht entschieden.
Einstimmig nahm die Kommission die Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule in der Gesamtabstimmung an. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt sie, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung der Entschädigungen von Vermittlungstätigkeiten zu verzichten (Art. 69 BVG). Eine solche Regulierung würde die Wahlfreiheit der Unternehmen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Versicherungsbrokern begrenzen und zu einer Benachteiligung der KMU führen.
Ferner wurde kritisiert, dass für diese grundlegende Bestimmung keine Vernehmlassung bei den betroffenen Akteuren durchgeführt wurde. Eine Minderheit unterstützt den Vorschlag des Bundesrates in der Absicht, die mit der heutigen Praxis verbundene Zweckentfremdung von Vorsorgegeldern zu verhindern.
Vita Umfrage: Umverteilung statt Fairplay
Für 59 Prozent aller Befragten sind garantierte Renten für Personen im Ruhestand ein zentrales Kriterium von Fairness im BVG, während «Erträge aus den Sparguthaben nicht für andere verwenden» von 44 Prozent als zentrales Element von Fairness genannt wird. Der grosse Rückhalt einer Rentengarantie für die aktuellen Rentner und Rentnerinnen macht deutlich, dass weite Teile der Bevölkerung das Kapitaldeckungsprinzip zwar formell gutheissen, es aber nicht wirklich verinnerlicht haben.
Vita. Die aktuelle Umfrage der Vita mit dem Titel “Fairplay in der beruflichen Vorsorge” legt ihren Fokus auf den Vermögensaspekt der beruflichen Vorsorge. Dabei stehen der Umverteilungsaspekt und die Haltung der Versicherten zu ihrem Altersguthaben im Zentrum. Rund 1’600 Personen aus der deutsch- und französischsprachigen Schweiz haben zwischen dem 12. und dem 23. Januar 2021 an dieser Umfrage teilgenommen.
Die repräsentative Erhebung macht deutlich: Nur die wenigsten wissen Bescheid. Gerade einmal 11 Prozent der befragten Erwerbspersonen können sagen, ob und dass Kapitalerträge des eigenen Altersguthabens in der zweiten Säule für aktuelle Rentenzahlungen verwendet werden. Zugleich gehen 78 Prozent davon aus, dass der Widerstand gegen die aktuelle Umverteilung in der zweiten Säule steigen würde, wenn dies besser bekannt wäre.
Der Grund für das fehlende Problembewusstsein gegenüber der Aushöhlung des Kapitaldeckungsprinzips liegt nicht allein im fehlenden Wissen. Die Studie macht einen bemerkenswerten Mangel an Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Altersguthaben sichtbar. Obwohl das Guthaben in der zweiten Säule bei den meisten Erwerbstätigen in der Schweiz den grössten Anteil ihres Ersparten ausmacht, zählen es nur 44 Prozent zum eigenen Vermögen. Bei den 26- bis 35-Jährigen tun dies sogar nur 27 Prozent.
Regina Knöpfel neue CEO der pkrück
![]()
Die PK Rück Lebensversicherungs-gesellschaft für die betriebliche Vorsorge AG ernennt Regina Knöpfel per 1. Dezember 2021 zur Vorsitzenden der Geschäftsleitung (CEO). Sie tritt die Nachfolge von Dr. Hanspeter Tobler an, der Ende Jahr in den Ruhestand treten wird. Um eine reibungslose Übergabe zu ermöglichen, wird Regina Knöpfel bereits ab 1. September 2021 übergangsweise mit einem Teilzeitpensum bei der PK Rück beginnen und mit Hanspeter Tobler zusammenarbeiten.
Knöpfel arbeitete unter anderem in Führungsfunktionen bei verschiedenen Sozialversicherern, Swiss Re und Continget. In ihrer Beratungsfirma Knöpfel Life Consulting AG wird sie ihre Mandate noch bis zur Übergabe fortführen.
Dr. Hanspeter Tobler wird Ende Jahr nach über 14 Jahren bei der PK Rück in den Ruhestand treten. Er hat in den vergangenen Jahren die Erfolgsstrategie des Unternehmens massgeblich geprägt.









