Der Pensionskassenverband will mit seinem neuen Newsletter seine Mitglieder und weitere Interessierte in regelmässiger Form über das aktuelle Geschehen in der 2. Säule informieren. Die einzelnen Abschnitte sind mit «Am Puls der Politik», «intern», «Vernehmlassungen», «Fachmitteilungen», «Veranstaltungen» und «Weiterbildung» überschrieben. Das Abo ist kostenlos.
Verbände
inter-pension stellt Fragen
Dass die Aufsicht die Tätigkeit der Sammelstiftungen mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt und regelmässig auf die Gefahren und Risiken der in einer Konkurrenzsituation befindlichen Branche verweist, ist nichts Neues.
OAK und besonders auch die Zürcher Aufsicht, die jetzt als ATIOZ auftritt (und im Kern immer noch die Zürcher Aufsicht ist) hat sich diesbezüglich stets besonders hervorgetan. Direktor Tischhauser scheint wegen der angeblich dräuenden Gefahren speziell beunruhigt.
So auch an der diesjährigen Informationsveranstaltung, an welcher er einleitend seine Einschätzung zu den Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen wiedergab und Pläne für eine noch engere Kontrolle erläuterte. Im Einzelnen sind dies:
• Eingrenzung der Bandbreite von Wertschwankungsreserven sowie Definition von Mindestanforderungen für Einrichtungen im Wettbewerb,
• Den technischen Zins näher an den Marktzins anbinden / den Spielraum eingrenzen,
• Validierung der Regelung gemäss Art. 46 BVV 2.
Es kann nicht überraschen, dass die anwesenden Vertreter der Sammeleinrichtungen hellhörig wurden.
Jetzt hat ihr Verband – die inter-pension – sich in einem höflich und zurückhaltend formulierten offenen Brief an die ATIOZ gewandt. Darin heisst es:
Diese Vorhaben werfen bei unseren Mitgliedern Fragen auf, insbesondere mit Blick auf die solide finanzielle Lage, in der sich die Branche befindet. Sie haben Pandemien, Krisen und Kriegen getrotzt. Zudem treiben unsere Mitglieder in den Bereichen Transparenz, Digitalisierung, Effizienz und Nachhaltigkeit wichtige Weiterentwicklungen voran.
Sollten an diesen Plänen dennoch festgehalten werden, ist es aus unserer Sicht unbedingt erforderlich, praxisbezogene Fachpersonen frühzeitig und substanziell in die weiteren Arbeiten einzubeziehen.
inter-pension steht immer für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung und bietet ihre aktive Mitwirkung an. Wir sind überzeugt, dass tragfähige Lösungen nur im Dialog mit der Praxis entwickelt werden können.
ASIP moniert verschärfte Lizenzpolitik zu tech. Grundlagen
Der Pensionskassenverband kritisiert in einem Schreiben an seine Mitglieder die verschärfte Lizenzpolitik zur Nutzung der technischen Grundlagen BVG 2025. Der Verband schreibt:
Für die Nutzung der technischen Grundlagen ist wie bisher der Erwerb einer Lizenz notwendig. Mit der Veröffentlichung der neuen Grundlagen kommt es an dieser Stelle aber zu einer Veränderung: Die Lizenzbestimmungen für die Grundlagen BVG2025 sehen erstmals vor, dass für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb (gemäss Liste der OAK BV) neu ebenfalls eine Lizenzpflicht besteht. Davon ausgenommen bleiben weiterhin Vorsorgeeinrichtungen, die nicht im Wettbewerb stehen.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat sein Befremden gegenüber der verschärften Lizenzpolitik ausgedrückt und steht mit den beiden Expertenbüros in Kontakt, um eine angemessene Lösung für die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen zu finden. Wir werden unsere Mitglieder über den Fortgang der Diskussionen informieren.
Namensänderung des Vereins BVG-Auskünfte
BVV 2: Stellungnahme inter-pension
inter-pension hat die Stellungnahme zur Vernehmlassung zu «Änderung verschiedener Verordnungen BV 2026″ publiziert. Besonders unglücklich ist der Verein mit den geplanten Änderungen zu Art. 27h Abs. 1 VE-BVV 2. Dazu heisst es:
«Die vorgeschlagene Änderung wird im erläuternden Bericht zu den Änderungsvorschlägen fälschlicherweise als «rein sprachliche Bereinigung» bezeichnet. Die Änderung würde jedoch eine materielle Änderung mit absolut unverhältnismässigen Auswirkungen darstellen.» Der Antrag lautet: «auf die «Bereinigung» von Art. 27h Abs. 1 BVV 2 entweder ganz zu verzichten oder zumindest den Zusatz «einschliesslich der technischen Rückstellungen» und die damit offenbar ungewollt ausgelöste materielle Änderung ersatzlos zu streichen.
Wegweiser durch den Bildungs-Dschungel
Der ASIP hat eine Broschüre mit – aus seiner Sicht – empfehlenswerten Weiterbildungsangeboten publiziert. Das könnte Missverständnisse auslösen. In einem Interview mit HZ Insurance erklärt Direktor Lukas Muller-Brunner die Überlegungen des Verbands. Auszüge:
Herr Müller-Brunner, in Ihrem Vorwort zum eigenen Asip-Weiterbildungsprogramm sprechen Sie davon, dass längst nicht alle Angebote im Markt den Qualitätsansprüchen genügen. Das wirkt etwas schulmeisterlich.
Überhaupt nicht. Zum Glück gibt es ein sehr breites Angebot mit verschiedenen Kanälen, über die diese Aus- und Weiterbildungsangebote verbreitet werden. Sorge bereitet uns einfach, dass gewisse Veranstaltungen für Stiftungsrätinnen und -räte, die zwar als Weiterbildung deklariert werden, tatsächlich eher einen Marketing-Charakter aufweisen und den Veranstaltern auch als Verkaufsplattform dienen können.
Und diese sortieren Sie aus.
Exakt. Aufgrund unserer Abstützung als Branchenverband sind wir in der Lage, den Mitgliedern des obersten Organs etwas durch diesen Dschungel zu helfen und darauf hinzuweisen, worauf man achten sollte. Unsere Broschüre verstehen wir als Weiterbildungsprogramm mit Filterfunktion.
Der Asip arbeitet eng mit Partnern wie der Fachschule Personalvorsorge sowie der VPS-Epas-Academy zusammen. Wie trägt diese Kooperation zur Professionalisierung der zweiten Säule bei?
Die zweite Säule ist schon stark professionalisiert. Wie bei der Governance geht es darum, neue Trends und Entwicklungen aufzuspüren und einzubringen. Dabei achten wir darauf, Organisationen auszuwählen, die das richtige Gespür und die notwendige Unabhängigkeit bei der Auswahl und Aufbereitung der Themen haben. Darüber hinaus arbeiten wir auch sehr partnerschaftlich mit anderen Akteuren zusammen. Insofern ist unser Programm keine Black- oder Whitelist.
Sicherheit und Einmischung kontra Freiheit und Selbstverantwortung
Verzinsung 2024 und 2023
Anteil der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung
Charlotte Jacquemart behandelt auf der SRF-Website die Vorgaben der OAK für die Verzinsung bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, welche keinen ausreichenden Deckungsgrad (Wertschwankungsreserven unter 75%) aufweisen. Die Aufsicht bezieht sich auf Art. 46 BVV2 und begründet die Limitierung mit dem Bedürfnis nach Sicherheit. Die betroffenen Stiftungen und ihr Verband empfinden sie als unangemessen, der ASIP zeigt Verständnis für die Aufsicht.
MoreZwar gilt die maximale Verzinsung «nur» für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen und nicht für Firmenpensionskassen. Drei Viertel der Versicherten – oder 2.8 Millionen Werktätige – aber sind bei Sammeleinrichtungen angeschlossen. Potenziell können damit viele von dieser maximalen Verzinsung betroffen sein.
Für die Direktorin der OAK, Laetitia Raboud, steht die Sicherheit im Vordergrund. Die Sammelstiftungen stünden im Wettbewerb zueinander – und die Versuchung sei gross, mit zu hohen Zinsen neue Arbeitgeber anzulocken. «Kassen, die (zu)viel Zins ausschütten, bevor ihre Reserven ausreichend gefüllt sind, können in eine finanzielle Schieflage geraten. Das widerspricht dem Systemgedanken», so Raboud. Der Aufbau ausreichender Wertschwankungsreserven müsse für die Kassen oberste Priorität haben.
Ausgewählte Ausbildungsprogramme
Der Pensionskassenverband hat eine Broschüre mit ausgewählten Ausbildungsangeboten publiziert. Durchgeführt werden sie von vps.epas und der Fachschule für Personalvorsorge sowie dem Centro Studi Villa Negroni in Vezia, womit auch eine dritte Landessprache berücksichtigt wird. Nicht aufgeführt sind Angebote von Banken und Versicherungen oder Arbeitnehmerorganisationen.
Der Verband schreibt dazu: «Mit dieser Broschüre will der ASIP Sie [Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte] künftig dabei unterstützen, im Wirrwarr der unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsangebote das beste Rüstzeug zu finden. Denn leider gilt: Nicht alles, was in der beruflichen Vorsorge als Weiterbildung vermarktet wird, kann diesem Anspruch genügen.»
Thomas Schmidiger neu im VR der Fachschule für Personalvorsorge
Die Fachschule für Personalvorsorge wächst weiter. 2024 erzielte sie ein ausgezeichnetes Jahresergebnis. Mit der Wahl von Thomas Schmidiger in den Verwaltungsrat und der Erweiterung des Aktionariats hat die Generalversammlung Weichen für die Zukunft gestellt. Die Fachschule hält dazu fest:
MoreAn der Generalversammlung vom 19. Juni 2025 blickte die Fachschule für Personalvorsorge auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 zurück. Die hohe Nachfrage nach Aus- und Weiterbildungen unterstreicht die zentrale Rolle der Fachschule in der beruflichen Vorsorge.
Die Fach- und Diplomausbildungen erfreuten sich grosser Beliebtheit. Direktor Urs Hunziker betont: «Mit gezielten Investitionen in unser Angebot und in die Qualität sichern wir unsere Schlüsselrolle als Kaderschmiede in der beruflichen Vorsorge.»
Der Verband Vorsorge Schweiz feiert das 10 Jahre-Jubiläum
Der Verband der Freizügigkeits- und Säule 3a-Stiftungen (Verein Vorsorge Schweiz) feierte anlässlich seiner Mitgliederversammlung am 20.06.2025 in Bern mit seinen Mitgliedern und Gästen aus der Branche seinen 10. Geburtstag. Er zählt inzwischen 72 Mitglieder und hat sich als Fach- und Branchenverband etabliert. Dazu heisst es in einer Mitteilung:
Inzwischen ist der VVS der Branchenverband, der fast den gesamten Freizügigkeits- und Säule 3a-Markt repräsentiert. Er engagiert sich für Transparenz und Effizienz in diesem Bereich der Vorsorge sowie für die Stärkung dieser Vorsorgewerke.
Zudem ist er zentraler Ansprechpartner für Behörden, Politik und Medien. Im Weiteren fördert er die Aus- und Weiterbildung der Verantwortlichen und Mitarbeitenden in diesem sehr spezifischen Vorsorgesegment.
Anlässlich der Mitgliederversammlung in Bern wurde Marcel Rumo (Zürcher Kantonalbank) als Präsident bestätigt. Die zur Wahl angetretenen, bisherigen Mitglieder des Vorstandes wurden ebenfalls bestätigt. Neu hinzu gewählt wurden Teodora Toma (PensExpert), Daniel Friedli (Entris Banking) und Martin Kaiser (Swiss Life).
Tag der SGE von inter-pension
Am 12. Mai fand der erste Tag der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in Bern statt Die rund 60 Teilnehmer aus Politik, Sozialpartnerschaft und Fachwelt nutzten die Gelegenheit für Diskussionen und Kontakte.
Den Auftakt machte Laurent Schlaefli, Präsident von inter-pension, mit einer herzlichen Begrüssung. Anschliessend erläuterte Barbara Zimmermann vom Schweizerischen Arbeitgeberverband die Bedeutung der beruflichen Vorsorge für die Arbeitgeber und die Sichtweise der Arbeitgeberseite für die anstehenden Herausforderungen.
Das Podiumsgespräch war dem Thema „Konsolidierung vs. Individualisierung – wohin bewegt sich die 2. Säule?“ gewidmet. Mit dabei waren Nationalrat Thomas Rechsteiner, Gabriela Medici vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension. Die Gesprächspartner beleuchteten verschiedene Perspektiven zur künftigen Struktur der beruflichen Vorsorge und stellten sich auch den Fragen aus dem Publikum.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden alle Traktanden einstimmig angenommen. Corrado Tedeschi hat den Vorsitz der Geschäftsleitung bei der Livica Sammelstiftung abgegeben und scheidet daher auch aus dem Vorstand von inter-pension aus.
Sein Nachfolger, Smain Barka, wurde einstimmig als neues Vorstandsmitglied gewählt. Im Rahmen der turnusgemässen Wahlen wurden zudem Gladys Laffely, Pascal Kuchen und Laurent Schlaefli in ihren Ämtern bestätigt. Pascal Kuchen übernimmt erneut das Amt des Vizepräsidenten, Laurent Schlaefli bleibt Präsident des Verbands.
Steuer: Weniger für die Rente, mehr für das Kapital
Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, äussert sich in einem ausführlichen Interview mit Cash zum Steuerstreit beim Kapitalbezug und der Widestand gegen die bundesrätlichen Pläne bei den Fachverbänden. Auszüge:
Woher kommt dieser Gegenwind Ihrer Wahrnehmung nach?
Es sind nicht nur die Pensionskassen und ihre Fachverbände, die aufschreien und sagen, die höheren Steuern seien falsch. Auch Banken und Versicherer als Anbieter von Vorsorgelösungen wehren sich. Zudem haben sich Beratungsunternehmen kritisch geäussert. Der Widerstand kommt von verschiedenen Seiten und ist daher breit abgestützt. Das ist positiv.
Kommt dieser Widerstand aus der Befürchtung, die Vorsorge der Leute werde geschwächt – oder sieht man das eigene Geschäft gefährdet?
Die Motive der anderen kenne ich nicht. Zu den Pensionskassen kann ich sagen, dass sie wegen der höheren Steuern nicht mit geringeren Einzahlungen rechnen. Die Beiträge sind ja lohnabhängig und obligatorisch. Sorgen macht mir aber, dass die Steuererhöhung auf das Image der Pensionskassen abfärbt.
Sie kennen die Diskussion um die sinkenden Umwandlungssätze und um die angeblich hohen Verwaltungskosten. Höhere Steuern auf Kapitalbezüge würden eine weitere Flanke öffnen. Das hilft dem Vorsorgesystem nicht, wobei es doch keine Rolle spielt, dass der Bund und nicht die Pensionskassen den Menschen eine höhere Steuerlast auferlegt. Entscheidend ist, was die Leute wahrnehmen. Vermutlich sind die Pensionskassen in puncto Image allein schon aufgrund der laufenden Diskussion Verlierer.
MoreSparpaket? Etikettenschwindel!
inter-pension hat ihre Stellungnahme zur geplanten Erhöhung der Steuern für Kapitalbezüge im Rahmen des Entlastungspakets publiziert. Der Verband ist strikt dagegen und hält fest: «Wir verstehen die Beweggründe dieser Vorlage, stellen jedoch mit Befremden fest, dass der Titel «Entlastungspaket» darauf abzielt, den Haushalt zu «entlasten», also weniger auszugeben. Dass in diesem Paket demgegenüber auch Mehrbelastungen für Private und damit Mehreinnahmen für den Bund (und indirekt auch für die Kantone) vorgesehen sind, erachten wir als «Etikettenschwindel».
Weiter heisst es:
«Immerhin möchten wir vorweg festhalten, dass wir das Bekenntnis des Bundes, nämlich an der nachgelagerten Besteuerung des Vorsorgesparens festzuhalten, begrüssen. Ebenso erachten wir es als richtig, Kapitalleistungen der 2. und der 3. Säule steuerlich gleich zu behandeln. Alles andere wäre nicht sachgerecht und würde zu höchst problematischen Abgrenzungen führen.»
Es folgt die Aufzählung der Gegenargumente sowie ein Alternativvorschlag:
Alternativ könnten Modelle geprüft werden, bei denen der Rentenbezug teilweise steuerlich entlastet würde. Eventualiter sei der neue, in Artikel 38 enthaltene progressive Spezialtarif derart zu überarbeiten, dass die daraus resultierende Mehrbelastung gegenüber dem geltenden Recht nurmehr moderat ausfällt, verbunden mit Übergangsbestimmungen (höhere Besteuerung nur für künftig einbezahltes Kapital). So ist auch für die volle Wirksamkeit der neuen Reglung die 3-jährige Sperrfirst zwischen Einkäufen und Kapitalbezügen zu beachten.
Gezielte Modernisierung statt Rosinenpickerei
Andrea Hohendahl führte auf HZ-Insurance ein Interview mit Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, zu aktuellen Fragen der 2. Säule. Auszüge:
Herr Fiore, wie beurteilte Inter-Pension die Empfehlung des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV), die Motionen Gapany und Broulis abzulehnen?
In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Motionen zur beruflichen Vorsorge eingereicht.Viele dieser Themen wurden bereits in der BVG-Reform aufgegriffen, welche im September von der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde. Dieses Vorgehen wirkt wie eine selektive Übernahme einzelner Reformelemente – eine Art Rosinenpickerei.
Es stellt sich die Frage, ob damit der Wille des Volkes wirklich respektiert wird. Eine Zurückhaltung bei solchen Vorstössen ist daher sachlich nachvollziehbar. Statt einer schrittweisen Umsetzung abgelehnter Reformteile setzen wir uns für gezielte Modernisierungen in anderen Bereichen des BVG ein – mit dem Ziel, konkrete Verbesserungen für die Versicherten zu schaffen.
Welche konkreten Massnahmen wären sinnvoll, um den Zugang zur zweiten Säule zu verbessern und die Renten zu erhöhen?
Eine flexible Gestaltung des Koordinationsabzugs sowie die Senkung der Eintrittsschwelle sind bekannte und bewährte Massnahmen, um den Zugang zur beruflichen Vorsorge zu verbessern. Auch eine frühere Einbeziehung junger Erwerbstätiger, etwa durch die Senkung des Sparbeginns von 25 auf 18 Jahre, könnte zur Stärkung der Altersvorsorge beitragen.
Entscheidend ist jedoch, dass solche Anpassungen bereits heute im bestehenden gesetzlichen Rahmen möglich sind und keine Reform erfordern. Es liegt in der Verantwortung der Arbeitnehmenden- und Arbeitgebervertreter in den Vorsorgekommissionen, diese Möglichkeiten zu nutzen und gezielt umzusetzen, anstatt auf eine gesetzliche Änderung zu warten.
Stellungnahme KGAST zur Umsetzung der Motion Dittli zu 1e-Plänen
Die KGAST schreibt in ihrer Stellungnahme zur Umsetzung der Motion Dittli (1e-Pläne) u.a.
MoreDie KGAST begrüsst die Gesetzesänderung als Reaktion auf die Forderung der Motion, den Ver- sicherten zu ermöglichen, dass das Vorsorgeguthaben aus den 1e-Plänen vorübergehend für maximal zwei Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung zu übertragen, damit es dort in ähnliche Anla- gestrategien wie bisher investiert werden kann und Verluste eher wieder gutgemacht werden können.
Als positiv möchten wir insbesondere folgende Bestimmungen hervorheben:
• Wir erachten es als eine pragmatische Lösung, dass die Möglichkeit einer kurzfristigen Übertragung unabhängig von einem potenziellen Verlust allen Versicherten offenstehen 2/3 soll, welche aus einem 1e-Plan austreten und in eine Vorsorgeeinrichtung ohne 1e-Lösung eintreten (Art. 3a Abs. 1 FZG). Die Definition und die Berechnung eines Verlustes wären Gegenstand weiterer Diskussionen und mit zusätzlichem Aufwand verbunden, die hiermit wegfallen.


