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Umverteilung konkret

16. Juni 2021 By pwirth in Aufsicht, Versicherte Tags: IZS, OAK, Umverteilung

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pw. Die von der OAK berechneten Zahlen für die Umverteilung in der beruflichen Vorsorge zwischen Aktiven und Rentnern, ausgelöst durch unrealistische Vorgaben, schlagen in den Medien jeweils hohe Wellen und werden auch eifrig kommentiert. Wie die Zahlen zustande kommen ist allerdings kaum bekannt, und in der Regel begnügt man sich mit der reinen Zahl und verlässt sich darauf, dass die Angaben der OAK plausibel und zuverlässig sind.

Vera Kupper Staub, Präsidentin der OAK, hat in einem Online-Vortrag im Rahmen einer IZS-Arena aufgezeigt, welches die Komponenten für die Berechnungen sind und wie daraus das Schlussresultat, für 2020 sind es 4,4 Mrd. Franken, zustande kommt.

Komponenten zur Schätzung der Umverteilung

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Die zugrunde gelegten Komponenten sind 1) die Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Aktiven und der Rentner, 2) der sich aus Veränderungen der Bewertung ergebende zusätzliche Kapitalbedarf (bspw. Senkung des techn. Zinses) und 3) die anfallenden individuellen Pensionierungsverluste aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes.

Rechnungsbeispiel Umverteilung 2020

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Aus der Komponentenrechnung ergibt sich 2020 als Summe aus der Verzinsung. dem Kapitalbedarf aus Bewertungsveränderungen und den Pensionierungsverlusten der Betrag von 25 Mrd. Der Anteil des Vorsorgekapitals der Aktiven beläuft sich auf 58,9 Prozent resp. 14,7 Mrd. als Soll-Anteil der Aktiven. Tatsächlich erhalten haben sie aber nur 10,3 Mrd., womit sich eine Differenz von 4,4 Mrd. ergibt, welche die unerwünschte Umverteilung bilden.

Zahlenbeispiel auf Stufe Versicherte
(5-Jahresdurchschnitt)

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Die Makrodaten sind interessant, aufschlussreich und wichtig. Aber wie sieht es auf individueller Ebene aus? Also dort, wo es konkret weh tut. Vera Kupper hat dazu ausgehend von einem Vorsorgekapital von 500’000 Franken den Umverteilungsbetrag über den Zeitraum von 5 Jahren gerechnet. Ergebnis: Es sind fast 30’000 Franken.

Allerdings läuft die Umverteilung schon viel länger und wer in kürze pensioniert wird, gelangt selbst wieder in den Genuss von Umverteilungsmitteln. Doch angesichts der stark gesunkenen Umwandlungssätze dürfte auch die Umverteilung zurückgehen, womit viele Versicherte zwar Opfer der Umverteilung wurden, selbst aber davon nur noch gering profitieren.

Kurz: Diese Umverteilung ist ausserordentlich störend, unsozial und eine starke Belastung für die 2. Säule. Die angepeilte Senkung des UWS auf 6 Prozent überfällig, aber längst nicht ausreichend. Die Entpolitisierung des Satzes ist dringend angezeigt. Aber angesichts des Widerstands von Gewerkschaften und Linksparteien noch in weiter Ferne.


Kritik am Ständerat

16. Juni 2021 By pwirth in Dienstleister, Gewerkschaften Tags: Broker, PK-Netz

pk-netzDas PK-Netz wirft dem Ständerat vor, mit der Ablehnung einer erweiterten Kompetenz des Bundesrats zur Regulierung der Vermittlertätigkeit in der 2. Säule die Interessen der Versicherten zu verletzen.

Aufgrund der Komplexität des Vorsorgeangebots sind viele Arbeitgebende auf Hilfe angewiesen. Eine gute Beratung gerade für KMU kann wichtig und wertvoll sein, sie darf auch etwas kosten. Es stellt sich aber die Frage, wer für diese Dienstleistung zu bezahlen hat. Im Tätigkeitsbereich der Vermittlungsdienstleistungen hat sich ein unfaires Entschädigungsmodell etabliert, bei dem Broker und Maklerinnen nicht unabhängig beraten können, weil sie schlicht von der falschen Stelle entschädigt werden: Von den Pensionskassen!

Solange nämlich die Pensionskassen und nicht die Arbeitgebenden die Broker und Maklerinnen entschädigen, besteht der Fehlanreiz, Anschlüsse zu Kassen mit hohen Provisionen zu lotsen. Ausserdem beteiligen sich die Versicherten auf diese Weise über die Verwaltungskosten an den Brokerentschädigungen, ob-wohl gestützt auf Art. 11 BVG die Arbeitgebenden dafür zuständig sind. Sie sind die Auftraggebenden, daraus schliesst sich, dass auch sie die Dienstleistung zu bezahlen haben.

  Mitteilung PK-Netz

TA: Überschätzte Alternative

15. Juni 2021 By pwirth in Kapitalanlagen, Studie Tags: Alternative Anlagen, Swisscanto PK-Studie

“Private Equity und Co. waren die Hoffnungsträger der Pensionskassen. Doch die Performance ist ernüchternd”, schreibt Daniel Zulauf in den TA-Medien zu den Ergebnissen der Swisscanto-Umfrage:

Nun legt der vorliegende Swisscanto-Bericht nahe, dass die Erwartungen an solche alternativen Anlagen deutlich überzogen sind. Zum Beispiel hielten der Studie zufolge 2020 die zehn Prozent der Kassen mit der höchsten Jahresperformance (über 5,9 Prozent) weniger alternative Anlagen als die zehn Prozent der Kassen mit der schlechtesten Jahresperformance (weniger als 1,8 Prozent). Die schlechtesten Kassen investierten konkret 8,5 Prozent in alternative Anlagen, die besten Kassen lediglich 6,4 Prozent.

Die Autoren der Studie erklären die grosse Performance-Differenz zwischen den besten und den schlechtesten Kassen zwar hauptsächlich mit der unterschiedlichen Gewichtung von Aktien- und Obligationenportefeuilles nach Inland und Ausland (ein hoher Inlandanteil war Performancehemmend). Doch auch Differenz in der Gewichtung der alternativen Anlagen ist signifikant und sie widerspricht dem Ruf dieser Anlageform als vermeintlich überlegene Performancebringer.

Auch die höheren Kosten der alternativen Anlagen dürften ein wesentliches Element zur Erklärung der Performance-Differenz sein. Fakt ist: Die Kassen, deren Vermögensverwaltungskosten unter dem Mittelwert (Median) von 0,43 Prozent liegen, haben 2020 eine deutliche bessere Rendite erwirtschaftet als die Kassen, die sich die Verwaltung ihrer Anlagen mehr als 0,43 Prozent kosten liessen. Konkret rentierten die billigeren Anlagen mit 4,18 Prozent, die teureren lediglich mit 3,79 Prozent.

  TA / Swisscanto-Studie

SR gegen Broker-Regelung

15. Juni 2021 By pwirth in Gesetzgebung, Parlament Tags: Broker

Unter dem Titel «Optimierung der Aufsicht» hat der Bundesrat im November 2019 zwei Vorlagen dem Ständerat unterbreitet. Sie betreffen die Regelung der Vermittlungsgeschäfte (Broker) in der 2. Säule und ein Verbot für Regierungsvertreter und Beamte, Einsitz in die Verwaltungsräte von BVG-Aufsichtsbehörden zu nehmen. Der Bundesrat musste bei beide Geschäften eine Niederlage hinnehmen.

Die SGK hat sich bei ihrer Beratung bereits deutlich gegen die gewünschte Kompetenz zur Regelung der Brokertätigkeit durch den Bundesrat mit dem neuen Art. 65 E gestellt. Unterstützt wurde dessen Forderung durch den Pensionskassenverband ASIP sowie die Gewerkschaften und Linksparteien. Dagegen ausgesprochen haben sich inter-pension, der Verband der autonomen Sammelstiftungen, die Versicherer und natürlich der Brokerverband. Der Ständerat ist am 14. Juni der Mehrheit der SGK mit 28 gegen 14 Stimmen gefolgt. inter-pension hat in einer Pressemitteilung den Entscheid begrüsst. Das Geschäft geht jetzt an den Nationalrat. In der Beratung fielen folgende Voten auf:

Erich Ettlin, Die Mitte, für die Kommission: Die erste Kritik an diesem Artikel war, dass dieser so nicht in der Vernehmlassung war. Das war die Hauptkritik. Man hat also gesagt, da wird etwas eingefügt, zu dem man sich nicht äussern konnte. Dann kritisierte man auch, dass hier ein Projekt «Modernisierung der Aufsicht in der AHV» vorliege und das im BVG ein sachfremder Einsatz sei. (…)

Im Rahmen der Diskussion wurde dann noch davon gesprochen, das den Pensionskassen Mittel entzogen würden. Man kann davon ausgehen, dass sich in den Vorsorgeeinrichtungen etwa 1 Billion Franken befindet. Als Vermittlungsgebühren werden 180 Millionen Franken diskutiert. Es ist keine so genaue Wissenschaft, wie viel wirklich an Vermittler bezahlt wird. Aber wenn es 180 Millionen Franken sind, dann wären das 0,018 Prozent dieser Billion, und wenn man das mit der Vermögensverwaltung vergleicht, die etwa 0,5 Prozent ausmachen kann, dann sind das für die Vermögensverwaltung 5 Milliarden Franken. Man muss das also auch ins Verhältnis setzen.

Hans Stöckli, SP: Es hat sich gezeigt – das ist der Grund, weshalb der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) ganz klar hinter diesem Vorschlag steht -, dass eine Fehlanreizsituation entsteht und dass auch eine Kasse, die wachsen muss, sich diesen Bedingungen unterziehen muss. Es ist auch so, dass beispielsweise PK-Netz, eine Organisation mit 16 schweizerischen Arbeitnehmerverbänden, ganz klar auch der Meinung ist, dass die Interessenlage der Arbeitnehmer bedingt, dass die Lösung des Bundesrates hier von uns genehmigt wird.

Ruedi Noser, FDP: Sie müssen das Mitspracherecht der Mitarbeiter gewährleisten. Wie machen Sie das? Es gibt ja auf dem Markt 30, 40, 50 Angebote. Wer präsentiert diese Angebote der Mitarbeiterkommission – der Arbeitgeber? Wie soll ich diese Angebote überhaupt prüfen? Woher habe ich dazu überhaupt das Wissen? Ich bin auf spezialisierte Broker angewiesen, die die Vor- und Nachteile der verschiedenen Angebote meiner Kommission präsentieren und darüber informieren. Das ist die Situation, in der ich drinstecke, denn ich als Arbeitgeber habe das Wissen nicht. Ich habe es nicht. Meine Kommissionsmitglieder haben es notabene auch nicht. Sie brauchen einen Spezialisten.
   Ich begreife sehr gut, dass der Schweizerische Pensionskassenverband das nicht will, denn durch die Broker kommt eine Objektivität in die ganze Geschichte hinein, die dazu führt, dass es richtig gemacht wird.

  Ratsprotokoll / Geschäft 1980 / Thema Broker-Provisionen / Tagblatt

Überbrückungsleistungen: Gesetz und Verordnung treten in Kraft

14. Juni 2021 By pwirth in Gesetzgebung, Versicherte

BR. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 beschlossen, das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen. Personen, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verloren haben und nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sind, können bis zum Bezug einer Altersrente Überbrückungsleistungen (ÜL) erhalten. Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und die entsprechende Verordnung gutgeheissen.

Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) regelt den Anspruch auf ÜL. Anspruch auf ÜL können Personen haben, deren Vermögen 50’000 Franken (Ehepaare: 100’000 Franken) nicht übersteigt. Das Guthaben der beruflichen Vorsorge zählt bis zu einem Betrag von 500’000 Franken nicht zum Vermögen.

Die Verordnung wurde in der Vernehmlassung insgesamt begrüsst. Trotz gewisser Kritik wurden am Freibetrag auf dem Altersguthaben der beruflichen Vorsorge wie auch an den Integrationsmassnahmen keine Änderungen vorgenommen. Auf Empfehlung der SGK-N hat der Bundesrat die Rechtfertigungsgründe eines übermässigen Vermögensverbrauchs angepasst. Auslagen für die soziale oder berufliche Integration gelten als normaler Vermögensverbrauch, weil von den ÜL-beziehenden Personen erwartet wird, dass sie sich um Integration bemühen. Diese Anpassung hat keine finanziellen Auswirkungen.

  Mitteilung BR

Vorsorge: Würden Asset Manager es besser machen?

14. Juni 2021 By pwirth in Kapitalanlagen, Studie Tags: Swisscanto

Peter Hody, Chefredaktor von finews.ch, schreibt zu den Ergebnissen der Swisscanto-Studie 2021:

Der «Dritte Beitragszahler», also die erzielten Anlagerenditen auf dem Vorsorgekapital, hat einen immensen Einfluss auf die effektive Verzinsung. Die am Dienstag veröffentlichte Schweizer Pensionskassenstudie 2021 von Swisscanto, dem Asset-Management-Arm der Zürcher Kantonalbank, hat die Relevanz der Anlageperformance in den Pensionskassen erneut deutlich aufgezeigt.

Swisscanto-Chef Iwan Deplazes sagte es deutlich: «Das A und O bei den Pensionskassen ist ihre Risikofähigkeit.» Würden die Pensionskassen keine Risikoprämien erzielen, käme der Umwandlungssatz bei 4 Prozent zu liegen.

Die Brisanz der Risikofähigkeit demonstrierten Ergebnisse der Studie, an der 514 Vorsorgeeinrichtungen mit rund 777 Milliarden Franken Vermögen teilgenommen haben; das sind rund 80 Prozent des gesamten Schweizer Vorsorgekapitals.

Die durchschnittliche Rendite der Pensionskassen lag 2020 bei 3,97 Prozent, was angesichts der geltenden Anlagerichtlinien ganz ordentlich ist (der MSCI World Index legte 15,9 Prozent zu). Doch innerhalb des PK-Universums tun sich Gräben auf: Die beste Kasse erzielte 12,3 Prozent, die schlechteste ein Minus von 6,5 Prozent Performance.

Grundsätzlich, so ein bereits bekanntes Ergebnis, performten grosse Pensionskassen mit mehr als 500 Millionen Franken über die letzten zehn Jahre mit durchschnittlich 4,57 Prozent pro Jahr besser als Kleine mit 4,27 Prozent.

  finews / Swisscanto-Studie

PPCmetrics: Zins- und Inflationsrisiken

14. Juni 2021 By pwirth in Volkswirtschaft Tags: Inflation, PPCmetrics, Zinsen

imageDas Thema Inflation steht aktuell im Fokus. Eine aktuelle Präsentation von PPCmetrics beleuchtet die ökonomischen Zusammenhänge und die historischen sowie heutigen Zins- und Inflationsrisiken. Weiter zeigt sie auf, inwiefern Schweizer Pensionskassen von Zins- und Inflationsrisiken betroffen bzw. in welchem Ausmass solche Risiken für sie tragbar sind. Als Einschätzung wird zusammenfassend festgehalten:

  • Die Realzinsen sinken bereits seit Jahrhunderten und sind aktuell negativ.
  • Die aktuellen Marktwerte reflektieren auch zukünftig tiefe nominelle und reale Zinsen sowie tiefe (wenn auch leicht steigende) Inflationsraten.
  • In der Vergangenheit waren starke Verschiebungen in den Realzinsen fast immer die Folge von überraschenden Ereignissen wie Krisen und Kriegen, welche zu einem starken Anstieg der Kapitalnachfrage geführt haben.
  • Gleiches gilt für inflationäre Schocks, welche praktisch immer die Konsequenz eines monetären Kontrollverlusts waren.
  • Gegenwärtig rechnen die Marktteilnehmer im Durchschnitt weder mit einem inflationären Schock noch einem starken Anstieg der Realzinsen.
  • Insofern werden stark steigende Zinsen aktuell vom Markt als eher unwahrscheinlich erachtet, können aber nicht ausgeschlossen werden.

  Präsentation PPC

UBS PK-Performance Mai 2021

10. Juni 2021 By pwirth in Index Tags: UBS Bubble Index

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  • Die Pensionskassen in unserem Sample erzielten im Mai insgesamt eine durchschnittliche Performance von 0,66% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn erwirtschafteten die Pensionskassen eine Rendite von 4,12% und seit Messbeginn 2006 von 71,14%.
  • Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen ist mit 1,11% kleiner als im letzten Monat (2,39%). Allerdings gab es, wie auch im April, keine negativen Ergebnisse. Das beste (1,31%) wie auch das schlechteste Resultat (0,20%) lieferte eine kleine Pensionskasse mit weniger als CHF 300 Mio. verwalteten Vermögen.
  • Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) betrug im Durchschnitt 1,07 und lag damit höher als im Vormonat (1,00). Die grossen (1,21) und die mittleren (1,15) Pensionskassen wiesen eine deutlich höhere risikoadjustierte Rendite auf als die kleinen (0,94).

  UBS

Swisscanto PK-Studie 2021: Fokus Nachhaltigkeit

9. Juni 2021 By pwirth in Studie, Umfrage Tags: Swisscanto PK-Studie

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Interaktive Grafik auf Swisscanto.com

An der «Schweizer Pensionskassenstudie 2021», der 21. Ausgabe in dieser Reihe, nahmen 514 Vorsorgeeinrichtungen teil. Das erfasste Vermögen der Teilnehmer beläuft sich auf 777 Milliarden Franken. Das entspricht 80 Prozent der von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen verwalteten Vermögen. Gesamthaft sind damit 3,8 Millionen Versicherte repräsentiert, davon 2,9 Millionen aktiv Versicherte und 0,9 Millionen Rentenbezüger. Als wichtigste Ergebnisse werden gemeldet:

  • 25% der befragten Pensionskassen haben bereits ESG-Kriterien in ihrem Anlagereglement eingeführt, während es 2015 nur 8% waren. Weitere 9% der Kassen werden dies im Verlauf der nächsten drei Jahren einführen. Und schliesslich wird bei einem Viertel ein solcher Passus diskutiert, ohne dass schon über eine Einführung entschieden wurde. Grosse Pensionskassen ( mehr als CHF 500 Mio. verwaltete Vermögen) haben einen Vorsprung: Bereits 44% haben ESG-Kriterien eingeführt, während es bei kleinen Kassen lediglich 14% sind.
  • Ausgerechnet bei Klimamassnahmen und CO2-Reduktionszielen haben aber alle Vorsorgeeinrichtungen Nachholbedarf: So setzen im Schnitt nur 17% auf die Messung von CO2 in ihrem Portfolio (Grosse: 32%; Kleine: 7%). Weitere 6% überlegen sich eine Messung einzuführen. Schlecht sieht es bei konkreten Reduktionszielen aus: Lediglich 4% der Kassen haben bereits ein solches Ziel eingeführt (Grosse: 8%; Kleine: 1%) und nur 11% denken darüber nach (Grosse: 17%; Kleine: 6%).
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    “La­den­hü­ter mit reis­se­ri­scher Schlag­zei­le”

    9. Juni 2021 By pwirth in Medien, Rentenreform, Verbände Tags: ASIP, NZZaS

    “Die Pensionskassen gehören abgeschafft” überschrieb in der NZZ am Sonntag Markus Städeli seinen Artikel, welchem er einen radikalen Neuanfang fordert, der letztlich auf eine “Abwicklung der bestehenden Pensionskassen” hinausläuft, allerdings “nicht sofort”, aber längerfristig wohl schon. Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands , zerpflückt die Argumente für einen solchen Schritt in einer Stellungnahme des ASIP unter dem Titel “La­den­hü­ter mit reis­se­ri­scher Schlag­zei­le”.

    Wich­ti­ge Ele­men­te der heu­ti­gen kol­lek­ti­ven, be­ruf­li­chen Vor­sor­ge sind die Ver­siche­rungs­pflicht, der Ver­trags­zwang und die Sa­nie­rungs­pflicht. Erst der Um­stand, dass ei­ne ein­zel­ne Per­son nicht bei je­der Bör­sen­kri­se gleich den Vor­sor­ge­trä­ger wech­seln kann, er­mög­licht es den Pen­si­ons­kas­sen, hö­he­re An­la­ge­ri­si­ken ein­zu­ge­hen. Ei­ne kol­lek­ti­ve An­la­ge­stra­te­gie ist, wie die ak­tu­el­le Si­tua­ti­on zeigt, in­di­vi­du­el­len An­la­ge­stra­te­gi­en deut­lich über­le­gen.

    In den Kri­sen nach 2000 (In­ter­net-Bub­ble), in der Fi­nanz­kri­se 2007/ 2008 oder nach dem Ein­bruch vom März 2020 im Rah­men der Co­ro­na-Pan­de­mie be­tru­gen auch auf ei­nem gut di­ver­si­fi­zier­ten Vor­sor­ge­ver­mö­gen die Ver­lus­te 10 bis 20%. Beim in­di­vi­du­el­len Spa­ren wird das Fi­nanz­mark­tri­si­ko dem ein­zel­nen Ver­si­cher­ten über­tra­gen. Herrscht un­mit­tel­bar vor der Pen­sio­nie­rung ei­ne Bais­se, hat er Pech.

    In der kol­lek­ti­ven Vor­sor­ge hin­ge­gen kann bei glei­chem Ren­di­te­po­ten­zi­al das Ri­si­ko auf al­le Jahr­gän­ge auf­ge­teilt wer­den. Ge­win­ne und Ver­lus­te aus den Ka­pi­tal­markt­ent­wick­lun­gen kön­nen gleich­mäs­sig auf die Ver­si­cher­ten ver­teilt wer­den. Zu­dem er­höht die­se So­li­da­ri­tät auch die Leis­tun­gen, weil mit der da­durch ge­ge­be­nen Ver­län­ge­rung des An­la­ge­ho­ri­zon­tes ganz an­ders in­ves­tiert wer­den kann. (…)

    Beim schlag­wort­ar­tig skiz­zier­ten Vor­schlag in der NZZ am Sonn­tag re­du­ziert sich die Mo­ti­va­ti­on des Ar­beit­ge­bers, mehr Bei­trä­ge an ei­ne ge­setz­li­che Al­ters­vor­sor­ge zu leis­ten, als un­be­dingt not­wen­dig wä­re. Es ist zu be­fürch­ten, dass sich das Vor­sor­ge­sub­strat re­du­ziert, d.h. in der Ten­denz we­ni­ger für das Al­ter an­ge­spart wür­de.

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    Stellenwechsel: Was tun mit dem PK-Guthaben?

    8. Juni 2021 By pwirth in Versicherte Tags: Freizügigkeit, Pensionierung

    Michael Ferber geht in der NZZ ausführlich auf die Fragen und Möglichkeiten ein, die sich bei Kündigung oder Stellenwechsel bezüglich dem Guthaben in der Pensionskasse ergeben. Hier die “Variante B: Geld fliesst in den Bereich Freizügigkeit”.

    Grundsätzlich könnten die Vertreter der neuen Pensionskasse – sofern diese bereits feststeht – nicht wissen, wie viele Freizügigkeitskonten eine Person hat oder wie viel Geld darauf liegt, sagt Philipp Zumbühl vom Luzerner Vorsorgeunternehmen Finpension. Das Gesetz verpflichte die Sparer zwar, alle Freizügigkeitsleistungen in die neue Kasse einzuzahlen, aber niemand könne dies kontrollieren. «Es ist ein Graubereich.»

    Manche Personen stiegen auch früher aus dem Arbeitsleben aus, sagt Zumbühl. «Wer dann noch 15 Jahre bis zur Pensionierung hat, lässt das Geld teilweise im Freizügigkeitsbereich stehen.» Vorteilhaft am Bereich Freizügigkeit ist, dass es dort keine systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern gibt, wie dies in der Pensionskasse sehr wohl der Fall ist.

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    “Wie die Frauen bei der AHV profitieren”

    7. Juni 2021 By pwirth in AHV-Reform, Sozialversicherung Tags: Frauen

    Mit Blick auf die am Mittwoch beginnende Behandlung der AHV-Reform 21 im Nationalrat hat Katharina Fontana in der NZZ ein paar Zahlen zur Situation der Frauen in der AHV zusammen getragen. Munition für die Befürworter einer Angleichung der Rentenalter.

    Wie aus der AHV-Statistik 2020 hervorgeht, setzen sich die Beitragszahler zu 54 Prozent aus Männern und zu 46 Prozent aus Frauen zusammen. Die Summe der Einkommen, auf denen AHV-Beiträge erhoben werden, wird zu 66 Prozent von den Männern erbracht, zu 34 Prozent von den Frauen. Gleichzeitig werden 55 Prozent der Summe der Altersrenten an Frauen ausbezahlt und 45 Prozent an Männer; 2020 waren dies laut den Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) gerundet 24 Milliarden gegenüber gut 19 Milliarden Franken.

    Es gibt mehrere Gründe, warum Frauen mehr Geld aus der AHV erhalten. Zum einen werden sie im Schnitt älter als Männer und beziehen also länger Rente. Zum andern sind sie häufiger verwitwet und kommen damit in den Genuss eines Zuschlags, der zu einer höheren Rente führt. Dazu folgende Zahl des BSV: Von den 850 Millionen Franken, welche die AHV im Dezember 2020 an verwitwete Personen ausrichtete, gingen 670 Millionen an die Witwen und 180 Millionen an die Witwer. (…)

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    Die Pensionskassen gehören abgeschafft …

    6. Juni 2021 By pwirth in BVG-Reform

    … findet Markus Städeli in der NZZ am Sonntag. Er stösst sich – wie so viele – an der Umverteilung. Und den Vorschriften, welche angeblich verhindern, dass die Kassen mehr Geld in Aktien investieren. Auch die Leistungsgarantie verhindere höhere Renten. Wie der Pensionskassen-Reset, den er fordert möglich wäre, scheint aber auch ihm schleierhaft. Und eine Abschaffung ist nicht ernst gemeint. Er schreibt:

    Die Politik hat sich bisher reformunfähig gezeigt. Und weil das Problem an der Wurzel sitzt, würden kleine Retuschen auch gar nichts bringen. Was wir brauchen, ist ein radikaler Neuanfang. Wir sollten die berufliche Vorsorge neu konzipieren, nach dem Beispiel der dritten Säule: so, dass jeder und jede ein individuelles Wertschriftenkonto hat, für das er oder sie selber verantwortlich ist.

    Dieses alimentieren wie heute sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende. Beim Erreichen des Pensionsalters kann dann jeder selbst entscheiden, ob das Kapital in eine Rente umgewandelt werden soll. Es gäbe bestimmt keinen Mangel an Anbietern für diese Dienstleistung, schliesslich ist das die Kernkompetenz der Versicherungsbranche.

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    “Reformen sind jetzt dringend nötig”

    6. Juni 2021 By pwirth in Medien, Pensionskassen Tags: Sammelstiftungen

    Begleitend zum PK-Rating schreibt die SonntagsZeitung zur Situation der Sammelstiftungen:

    Derzeit gibt es in der Schweiz noch rund 1400 Pensionskassen. Vor 15 Jahre waren es beinahe doppelt so viele. Vor der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge 1985 dominierten in der Schweiz firmeneigene Stiftungen. Der Konzentrationsprozess hält aber weiter an. Kleine und mittelgrosse Firmenpensionskassen halten dem stetig steigenden Druck der Regulierungen und den ökonomischen Rahmenbedingungen nicht mehr Stand und schliessen sich für die Durchführung der beruflichen Vorsorge Gemeinschafts- und Sammeleinrichtungen an. Arbeitgeber erhoffen sich mit dem Anschluss an eine grössere Vorsorgeeinrichtung Synergieeffekte, von denen hauptsächlich die Versicherten profitieren können. (…)

    Für die Pensionskassen spitzt sich die Lage zu. Werden die Rentenversprechen nicht nächstens den Rahmenbedingungen angepasst, droht Schiffbruch. Viele Pensionskassen sind bei Aufnahme von Neukunden bereits sehr selektiv. Firmen mit vielen älteren Arbeitnehmenden, laufenden Rentenverpflichtungen oder mit BVG-Minimalplänen sind nicht mehr erwünschte und erhalten oftmals kein Angebot. (…)

    Fast alle Lebensversicherer, die eine Vollversicherung anbieten, haben in den vergangenen Jahren zusätzlich eine teilautonome Sammelstiftung gegründet. Vor kurzem hat Pax ein neues Modell eingeführt, bei dem die Kunden von einer 50/50-Lösung profitieren. Die Hälfte der Vorsorgegelder wird als Vollversicherung geführt, die restlichen Gelder werden ohne Kapitalschutz investiert. Für ihre Versicherten ist dies eine Art Mischform der Vollversicherung und teilautonomen Stiftungen.

      SonntagsZeitung

    “Die besten Sammelstiftungen”

    6. Juni 2021 By pwirth in Medien Tags: PK-Vergleich

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    Bereits zum 16. Mal kann die «SonntagsZeitung» die Awards für die besten Sammelstiftungen der Schweiz vergeben. Ausgezeichnet werden jene Pensionskassen, die es im Rahmen des vom Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner durchgeführten PK-Vergleichs an die Spitze schafften.

    Der Award für die höchste Verzinsung über zehn Jahre unter den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen geht wie bereits in den letzten Jahren an die Profond Vorsorgeeinrichtung. Groupe Mutuel und Ascaro belegten die weiteren Podestplätze. Profond konnte eine durchschnittliche Verzinsung von 2,65 Prozent gewähren.

    Bei den Vollversicherern gewinnt Allianz Suisse den ersten Platz mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 1,5 Prozent. Der Award für die beste Servicequalität gewinnt Transparenta. Den Award für die beste Offerte im Mystery Shopping holte sich die Tellco pkPRO bei den teilautonomen Sammelstiftungen, die Helvetia bei den Vollversicherungen.

      SonntagsZeitung / Detaillierte Zahlen bei Weibel Hess

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