pw. Die Zürcher BVG-Aufsicht (BVS) hat zwangsweise ihre traditionelle und immer stark besuchte Infotagung dieses Mal virtuell resp. online durchgeführt. Abgesehenen von ein paar Minuten Verspätung zu Beginn hat alles hervorragend geklappt und die Durchführung war ausgesprochen professionell. Man muss den Beteiligten dafür gratulieren. Wie Direktor Roger Tischhauser mitteilte, waren über 600 Teilnehmer online dabei und am Schluss waren es offenbar immer noch deutlich mehr als bei den Tagungen mit physischer Präsenz. Da mag es geholfen haben, dass mit dem Thema BVG-Reform und der Teilnahme von jüngeren Referenten bis zum Ende das Interesse wachgehalten wurde. Als Erfahrung darf man mitnehmen, dass es nur mit einigem Aufwand und einem besten ausgestatteten Studio, interessanten Themen und versierten Vortragenden gelingen kann, die Zuschauer über mehrere Stunden vor dem Bildschirm zu halten.
Aufsicht
Desax neuer Präsident des BVSA-VR
By pwirth in Aufsicht, Personelles
Franziska Bur Bürgin hat beschlossen, sich nach 10-jähriger Tätigkeit nicht mehr zur Wiederwahl für das Amt als Präsidentin des Verwaltungsrats der BVG- und Stiftungsaufsicht (Aargau und Solothurn) für das Jahr 2021 zur Verfügung zu stellen.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat für das Amtsjahr 2021 Donald Desax als Präsidenten des Verwaltungsrats der BVSA gewählt. Donald Desax war als Leiter Berufliche Vorsorge und Mitglied der Konzernleitung der Helvetia Gruppe tätig. Zudem war er u.a. auch Mitglied der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) sowie der Expertenkommission Strukturreform.
(Aus Versehen wurde in der ersten Fassung des Berichts ein falsches Foto aufgeschaltet. Wir bitten um Entschuldigung).
FAQ zur Umsetzung der Fachrichtlinie 4
By pwirth in Aufsicht, Experten Tags: OAK, SPKE, Technischer Zins
Die Oberaufsichtskommission hat ein Papier mit Antworten zu zentralen Aspekten der Umsetzung der FRP 4 zum technischen Zins publiziert. Sie ist von allen zugelassenen Experten für berufliche Vorsorge verbindlich anzuwenden. Die FRP 4 regelt Form und Inhalt der Empfehlung des Experten zum technischen Zinssatz gemäss Art. 52e BVG.
BGer korrigiert OAK
By pwirth in Aufsicht, Rechtsfälle Tags: BGer, OAK
Die OAK-BV hält in einer Mitteilung vom 9.12.20 fest_
Die Weisungen W – 04/2014 «Säule 3a-Stiftungen und Freizügigkeitseinrichtungen» der OAK BV sehen Vorschriften betreffend Zusammensetzung des Stiftungsrates vor. Eine regionale Aufsichtsbehörde hat zwei betroffene Einrichtungen per Verfügung angewiesen, diesen Vorgaben zu entsprechen. Diese Einrichtungen haben dagegen Beschwerde geführt und das Bundesgericht hat ihnen Recht gegeben. Als Folge davon werden die betroffenen Weisungen der OAK BV aufgehoben. (…)
Die Überprüfung der korrekten Anwendung von Weisungen der OAK BV gehört zu den Aufgaben der regionalen Aufsichtsbehörden. In einem konkreten Anwendungsfall hat die betreffende regionale Aufsichtsbehörde verfügt, dass die Statuten zweier Einrichtungen so zu ändern seien, dass sie mit den Weisungen W – 04/2014 in Einklang stünden. Diese Verfügung wurde in der Folge von den Einrichtungen angefochten.
Wohlfartsfonds und Corona
By pwirth in Aufsicht Tags: OAK, Wohlfahrtsfonds
VPS. Patronfonds war mit der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) im Austausch, um abzuklären, ob Wohlfahrtsfonds auch weiterhin bei Kurzarbeit des Arbeitgebers den 20%igen Verdienstausfall bei Arbeitnehmern übernehmen können. Die OAK BV hat nun bestätigt, dass die OAK-Mitteilung M–02/2020 auch nach dem 31. August 2020 gilt, wenn der Arbeitgeber wegen der Pandemie Kurzarbeit einführen muss.
OAK: Präzisierungen zu 1e-Kassen
By pwirth in Aufsicht Tags: 1e, OAK
Bezüglich 1e Vorsorgeeinrichtungen haben sich in der Praxis folgende Fragen gestellt:
- Sind 1e Vorsorgelösungen in separaten Vorsorgeeinrichtungen zu führen?
- Sind Garantien nach Art. 15 und Art. 17 FZG bei 1e Vorsorgelösungen zulässig.
Die OAK ist dazu in Mitteilung 03/20 eingegangen. Die beiden Fragen werden abschliessend so beantwortet:
- 1e Vorsorgelösungen sind in einem separaten Rechtsträger zu führen, der ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag versichert.
- 1e Vorsorgelösungen geniessen keinen Freizügigkeitsschutz nach Art. 15 und Art. 17 FZG und dürfen nicht mit Vorsorgelösungen, welche die Garantien nach Art. 15 und Art. 17 FZG gewähren, im gleichen Rechtsträger geführt werden.
Musterstatuten für Anlagestiftungen
By pwirth in Aufsicht Tags: OAK
Die OAK hat Musterstatuten für Anlagestiftungen publiziert. Sie werden erstmals allen Interessierten im Sinne einer «best practice» zur Verfügung gestellt.
OAK: Verbesserte Deckungsgrade
By pwirth in Aufsicht, Kapitalanlagen Tags: OAK
Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie betreibt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ein enges Monitoring zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Basierend auf der für die ganze Schweiz einheitlichen und risikoorientierten jährlichen Erhebung zur finanziellen Lage und Risikosituation der Vorsorgeeinrichtungen werden monatliche Hochrechnungen erstellt, die auf den individuellen Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen sowie der effektiven Entwicklung der Anlagemärkte fussen. Insgesamt fliessen die Daten von 1’342 Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von 762 Milliarden Franken in die Hochrechnungen ein.
Die per Ende September 2020 hochgerechneten Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungen zeigen gegenüber der Situation per Ende Juni ein weiter verbessertes Bild. Die durchschnittlichen kapitalgewichteten Deckungsgrade liegen neu bei 110.2% und damit praktisch wieder auf dem Vorjahresniveau von Ende Dezember 2019 (111.6%). Damit konnten die durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Marktverluste der Monate Februar und März fast vollständig wieder ausgeglichen werden.
US Pensionfonds klagen gegen Allianz
By pwirth in Aufsicht, International, Kapitalanlagen Tags: Allianz
Der Allianz drohen in den USA milliardenschwere Schadenersatzklagen von Pensionskassen, die mit ihren Fonds während des Corona-Crashs im März dramatische Verluste erlitten haben. Die in New York eingereichten Schadenersatzklagen summierten sich Ende der vergangenen Woche bereits auf vier Milliarden Dollar, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Die Vermögenssparte Allianz Global Investors musste zwei Fonds mit der aggressivsten Anlagestrategie im März nach hohen Verlusten liquidieren. Die Kläger werfen dem Unternehmen nun vor, bewusst von der Strategie abgewichen zu sein, die Hedgefonds mit Optionen gegen einen kurzfristigen Absturz an den Finanzmärkten abzusichern.
Der OAK tut es leid …
By pwirth in Aufsicht, Verbände Tags: Gewerbeverband
Was tut der OAK leid? Dass sie nicht auch noch für den Klimaschutz zuständig ist und deshalb eine abstruse Forderung von Green Peace leider nicht umsetzen kann. Die Gewerbezeitung schreibt:
Starker Tobak: Eine von der radikallinken Gruppierung Greenpeace beauftragte Rechtsanwältin hat eine rechtliche Eingabe ans Parlament gemacht. Sie will die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) zwingen, «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards oder einer Weisung vor[zuschreiben], dass sie bei den Vorsorgeeinrichtungen ab 2021 jährlich Berichterstattung über deren direkte und indirekte Treibhausgasemissionen einzufordern und diese zu veröffentlichen haben».
Doch das ist noch nicht alles. Weiter soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden in einer Weisung vorschreib[en], dass und wie Klimafinanzrisiken in den Anlagereglementen der Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen sind».
Und schliesslich soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards vorschreib[en], dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Finanzflüsse in Einklang mit mindestens dem ‹deutlich unter 2-Grad-Ziel› zu bringen haben».
Kritik an den Plänen der RAB
By pwirth in Aufsicht, Medien Tags: OAK, RAB, Schweizer Personalvorsorge
Patrick Schaller, Partner EY, geht in der Schweizer Personalvorsorge 08-20 auf Pläne der Revisionsaufsichtsbehörde ein, die Revisionsstellen der Vorsorgeeinrichtungen zu beaufsichtigen, wie sie es auch bei Banken und Versicherungen praktiziert.
Eine undifferenzierte und einseitig auf die Prüfer ausgerichtete Regulierung wird vom
Berufsstand jedoch kritisch beurteilt. Schaller skizziert als Alternative dazu Wege zu einer Verbesserung des Revisionsgeschehens. Dabei kommt auch die Weisung 03/16 der OAK zur Sprache, welche nach der Feststellung formeller Mängel in den Revisionsberichten erlassen wurde.
Dieser Zwischenbefund hat die OAK BV veranlasst, die Anforderungen an Weiterbildung und Praxiserfahrung des leitenden BVG-Prüfers zu erhöhen. Es folgte die Weisung 03/2016 «Qualitätssicherung in der Revision nach BVG», die nach einer Übergangsfrist seit dem Kalenderjahr 2019 erstmals eingehalten werden muss. Danach muss der leitende Prüfer mindestens 50 verrechenbare Prüfstunden sowie mindestens vier Stunden dedizierte Fachausbildung pro Kalenderjahr nachweisen können. Die verschärften Anforderungen haben dazu geführt, dass sich rund die Hälfte der circa 400 BVG-Prüfer in der Schweiz aus dem Markt zurückgezogen hat, was nicht weiter überrascht. (…)
OAK: Revidierter Prüfungsauftrag
By pwirth in Aufsicht Tags: OAK
Die OAK-BV hat den revidierten Prüfungsauftrag für die Organisationsprüfung im Zusammenhang mit der Gründung einer Anlagestiftung publiert. Dieser musste aufgrund von Änderungen des Schweizer Prüfungsstandards 950 (PS 950) angepasst werden. Die Anpassungen treten per 1. August 2020 in Kraft.
OAK: Finanzielle Lage per Ende Juni
By pwirth in Aktuell, Aufsicht Tags: Deckungsgrad, OAK
Die OAK-BV hält in einer Mitteilung zur finanziellen Lage der beruflichen Vorsorge per Ende Juni fest:
Die auf den Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen und der Entwicklung der Anlagemärkte basierende Hochrechnung der OAK BV zeigt, dass sich die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen per Mitte Jahr wieder erholen konnten. Die durch die Coronakrise ausgelösten starken Marktkorrekturen ab Mitte Februar 2020 hatten die Deckungsgrade per Ende April 2020 im Durchschnitt auf 105.6% (gegenüber 111.6% Ende 2019) sinken lassen.
Per Ende Juni 2020 erhöhten sich die Deckungsgrade im Durchschnitt auf 107.9%. Kapitalgewichtet befinden sich damit aktuell 10.2% der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung, d.h. dass aktuell 10.2% der Verpflichtungen nicht vollständig gedeckt sind. (gegenüber 25.4% per Ende April 2020 und 1.1% per Ende 2019).
Verringerte Attraktivität der 1e-Pläne nach OAK-Mitteilung
By pwirth in Aufsicht, Studie Tags: 1e-Pläne, OAK
Richard Köppel (PwC) befasst sich in einem Paper mit den Folgen einer Mitteilung der OAK, die nach seiner Einschätzung zu einer verringerten Attraktivität der 1e-Pläne aufgrund eines kleineren Einkaufspotentials führen könnte. Zusammenfassend hält er fest:
- Am 8. April 2020 hat die OAK BV eine Mitteilung zum Einkauf in 1e Vorsorgepläne veröffentlicht.
- Entgegen einer Stellungnahme der schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten darf gemäss Einschätzung der OAK BV keine Aufzinsung bei der Ausgestaltung der Einkaufstabelle berücksichtigt werden.
- Die Attraktivität von 1e Vorsorgeplänen kann durch diese Aufsichtspraxis eingeschränkt werden. Es sind weitergehende Lösungsansätze gefragt.
Artikel Köppel /
Mitteilung OAK / Stellungnahme SKPE
Motion Kuprecht zur OAK: versenkt
By pwirth in Aufsicht, Parlament Tags: Motion, OAK
Der Nationalrat hat die Motion Kuprecht 19.3600 “Gesetzesgrundlage zur Kontrolle der Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge” diskussionslos abgelehnt. Der Text lautete:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die zum einen eine Kontrolle der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) durch das Parlament ermöglicht und zum andern verlangt, dass künftig die Weisungen der OAK vorgängig durch das BJ oder das BSV auf ihre Gesetzeskonformität überprüft werden müssen.
Der Ständerat hat 2019 die Motion angenommen. Den Nationalrat hat sie offenbar nicht interessiert. Werner C. Hug hat dazu einen Kommentar verfasst. Er schreibt u.a;
Mit der diskussionslosen Ablehnung der Motion ohne Abstimmung des Nationalrates ist das Geschäft erledigt. Der Kommission SGK wie auch dem Plenum ist es offenbar egal, was in der Praxis der beruflichen Vorsorge vorgeht und mit welchen Aufgaben und Kosten sie belastet wird. Art. 64 BVG verlangt von der OAK lediglich, dass die Aufsichten vom Bodensee bis zum Genfersee gleich gehandhabt werden.
In der Vergangenheit hat aber die OAK über die kantonalen Aufsichten hinweg von den Pensionskassen Informationen verlangt, die weit über ihre Kompetenzen hinaus reichen. Damit untergräbt sie die Hoheit der kantonalen Aufsichten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Nationalrat mit der Ablehnung der Motion zur Kontrolle der OAK im Grunde genommen die kantonalen und regionalen Aufsichten aufheben will. Denn zwei Kontrollstellen überlasten die Vorsorgeeinrichtungen und sind zu viel.
Kommentar Hug /
Motion Kuprecht