Für 59 Prozent aller Befragten sind garantierte Renten für Personen im Ruhestand ein zentrales Kriterium von Fairness im BVG, während «Erträge aus den Sparguthaben nicht für andere verwenden» von 44 Prozent als zentrales Element von Fairness genannt wird. Der grosse Rückhalt einer Rentengarantie für die aktuellen Rentner und Rentnerinnen macht deutlich, dass weite Teile der Bevölkerung das Kapitaldeckungsprinzip zwar formell gutheissen, es aber nicht wirklich verinnerlicht haben.
Vita. Die aktuelle Umfrage der Vita mit dem Titel “Fairplay in der beruflichen Vorsorge” legt ihren Fokus auf den Vermögensaspekt der beruflichen Vorsorge. Dabei stehen der Umverteilungsaspekt und die Haltung der Versicherten zu ihrem Altersguthaben im Zentrum. Rund 1’600 Personen aus der deutsch- und französischsprachigen Schweiz haben zwischen dem 12. und dem 23. Januar 2021 an dieser Umfrage teilgenommen.
Die repräsentative Erhebung macht deutlich: Nur die wenigsten wissen Bescheid. Gerade einmal 11 Prozent der befragten Erwerbspersonen können sagen, ob und dass Kapitalerträge des eigenen Altersguthabens in der zweiten Säule für aktuelle Rentenzahlungen verwendet werden. Zugleich gehen 78 Prozent davon aus, dass der Widerstand gegen die aktuelle Umverteilung in der zweiten Säule steigen würde, wenn dies besser bekannt wäre.
Der Grund für das fehlende Problembewusstsein gegenüber der Aushöhlung des Kapitaldeckungsprinzips liegt nicht allein im fehlenden Wissen. Die Studie macht einen bemerkenswerten Mangel an Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Altersguthaben sichtbar. Obwohl das Guthaben in der zweiten Säule bei den meisten Erwerbstätigen in der Schweiz den grössten Anteil ihres Ersparten ausmacht, zählen es nur 44 Prozent zum eigenen Vermögen. Bei den 26- bis 35-Jährigen tun dies sogar nur 27 Prozent.