Das PK-Netz wirft dem Ständerat vor, mit der Ablehnung einer erweiterten Kompetenz des Bundesrats zur Regulierung der Vermittlertätigkeit in der 2. Säule die Interessen der Versicherten zu verletzen.
Aufgrund der Komplexität des Vorsorgeangebots sind viele Arbeitgebende auf Hilfe angewiesen. Eine gute Beratung gerade für KMU kann wichtig und wertvoll sein, sie darf auch etwas kosten. Es stellt sich aber die Frage, wer für diese Dienstleistung zu bezahlen hat. Im Tätigkeitsbereich der Vermittlungsdienstleistungen hat sich ein unfaires Entschädigungsmodell etabliert, bei dem Broker und Maklerinnen nicht unabhängig beraten können, weil sie schlicht von der falschen Stelle entschädigt werden: Von den Pensionskassen!
Solange nämlich die Pensionskassen und nicht die Arbeitgebenden die Broker und Maklerinnen entschädigen, besteht der Fehlanreiz, Anschlüsse zu Kassen mit hohen Provisionen zu lotsen. Ausserdem beteiligen sich die Versicherten auf diese Weise über die Verwaltungskosten an den Brokerentschädigungen, ob-wohl gestützt auf Art. 11 BVG die Arbeitgebenden dafür zuständig sind. Sie sind die Auftraggebenden, daraus schliesst sich, dass auch sie die Dienstleistung zu bezahlen haben.