Urs Eicher, erster Präsident des PK-Netz, ist am 9. Juli verstorben. Er leitete die Arbeitnehmer-Organisation in der beruflichen Vorsorge nach ihrer Gründung 2010 bis im Februar vergangenen Jahres. Eicher wohnte, wie ich in jenen Jahren, in Riehen. So nah wir uns geographisch waren, so weit waren wir in unseren politischen Ansichten voneinander entfernt. Gelegentlich wurden die Auseinandersetzungen heftig. Einmal stellte er mich einem Bekannten als seinen “Intimfeind” vor; aber das war ironisch gemeint, hoffe ich heute.
Ging es nicht um Politik und nur am Rande um die 2. Säule, verstanden wir uns sehr gut und konnten auch locker ein Bier zusammen trinken. Eine Mitwirkung des PK-Netz im Vorsorgeforum, besprochen an einem Essen im nahen Weil am Rhein, scheiterte an seiner Vorstellung eines paritätisch zusammengesetzten Vorstands.
Wo es um Grundsätze geht, erleben wir mehr den je verhärtete Fronten. Dass das auch in der beruflichen Vorsorge so gekommen ist, die auf sozialpartnerschaftlichen Kompromissen und Verständigung aufbaut, stimmt nachdenklich.
Nicht nur das PK-Netz, auch inter-pension, der Verband der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, übt scharfe Kritik an der Mitteilung der OAK-BV unter dem Titel “Leistungsverbesserung.
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat mit einer Mitteilung vom 25. September 2023 ihre Definition von «Leistungsverbesserungen» gemäss Art. 46 BVV 2 geändert, indem sie neu jede Verzinsung der Altersguthaben, die höher ist als der im Bericht zur finanziellen Lage der OAK BV publizierte gewichtete Durchschnitt der technischen Zinssätze der Vorsorgeeinrichtungen, als Leistungsverbesserung taxiert.
inter-pension, die Interessengemeinschaft der unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, hat die Mitteilung M-02/2023 der OAK BV zur Kenntnis genommen und empfiehlt den obersten Organen ihrer Mitglieder, diese Mitteilung nicht zu berücksichtigen. Zur Begründung weist inter-pension auf folgende Punkte hin:
• Materiell ist die Mitteilung nicht korrekt, da für die Festlegung einer Obergrenze für Verzinsungen die gesetzliche Grundlage fehlt. Es obliegt dem obersten Organ in Absprache mit den Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge, die Gesamtverzinsung einer Vorsorgeeinrichtung gegenüber den Destinatären festzulegen. Demgegenüber besteht für die Mindestverzinsung eine gesetzliche Grundlage.
Jorge Serra kritisiert scharf die Mitteilung der OAK betr. Verzinsung von SGE. Er hält die Mitteilung weder fachlich noch sozialpolitisch für haltbar. Sie sollte von der OAK wieder zu
rückgezogen werden. Serra schreibt:
Das PK-Netz befürwortet eine effiziente Aufsicht über die Pensionskassen. Was die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) mit ihrer jüngsten Mitteilung von anfangs Woche aber anrichtet, ist weder sachlich noch fachlich gerechtfertigt. Die damit verbundenen Eingriffe in die Kompetenzen der obersten Organe der Pensionskassen gehen zu weit. Die Mitteilung ist nicht durchdacht und teilweise gar nicht praktikabel.
Sie setzt falsche Anreize und ist nicht im Interesse der Versicherten. Konkret: Art. 46 BVV2 schliesst zwecks Einschränkung von Wettbewerbsvorteilen unter Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) Leistungsverbesserungen bei nicht zu 75% geäufneten Wertschwankungsreserven (WSR) aus. Mit der genannten Mitteilung hat die OAK den Begriff «Leistungsverbesserungen» neu definiert und die Verzinsungsmöglichkeiten für SGE drastisch eingeschränkt.
Die maximal erlaubte Verzinsung soll neu auf dem Durchschnittswert der technischen Zinssätze der Pensionskassen im Vorjahr basieren. Fürs laufende Jahr wäre etwa eine Verzinsung von mehr als 1.75% bei nicht mehr als 75% geäufneten WSR nicht mehr möglich. Mit der bisherigen Definition galten für das Jahr 2023 erst Verzinsungen von mehr als 3 % als Leistungsverbesserung. Die Folgen der neuen Regelung sind einschneidend.
pw. Das PK-Netz 2. Säule äussert sich in einer Medienmitteilung betont kritisch gegenüber den von der BVK neu entwickelten Rentenmodellen. Allerdings werden die Vorbehalte bloss allgemein umschrieben, stichhaltige Daten zur Untermauerung der Kritik fehlen. Das Risiko von Altersarmut mit Abhängigkeit von EL-Leistungen dürfte bei den Versicherten der kantonalzürcherischen BVK äusserst gering sein. Es handelt sich wohl eher um eine politisch motivierte Auseinandersetzung als um einen fachlichen Einwand des PK-Netz mit seinem Präsidenten Jorge Serra. Die mit den Modellen verbundenen Wahlmöglichkeiten und entsprechend erweiterten Freiheiten beim Bezug der Leistungen für die Versicherten sind bei der Linken offenbar unerwünscht. In der Mitteilung heisst es u.a.:
Die heute von der BVK vorgestellten Rentenmodelle gehen komplett in die falsche Richtung: die grösste Pensionskasse der Schweiz setzt auf mit dem Alter sinkende Renten und eine weitere Individualisierung der beruflichen Vorsorge. Statt aufgrund der Zinswende die Leistungen für alle Versicherten zu verbessern, setzt die BVK auf eine weitere Flexibilisierung, welche das Vertrauen in die 2. Säule weiter schwächen wird.
Das Rentenmodell „Dyna“ gewährt zu Rentenbeginn eine höhere Rente als im Normmodell, sie sinkt dann bis zum 75. Altersjahr kontinuierlich ab. Ab Alter 75 wird eine gleichbleibende Rente ausbezahlt, die allerdings tiefer ist als beim Normmodell. Das ist ein Modell, bei dem die Renten auch betragsmässig sinken und das, obwohl sie wegen der andauernden Inflation sowieso schon kontinuierlich an Wert verlieren.
v.l.n.r.: Jorge Serra, Sara Kurmann Meyer, Urs Eicher, Eliane Albisser (Geschäftsführerin des PK-Netz), Adrian Wüthrich.
Urs Eicher, seit Gründung des PK-Netz 2010 dessen Präsident, tritt zurück. Sein Nachfolger ist Jorge Serra, bisheriger Vize-Präsident. Serra ist Verbandssekretär des VPOD, Mitglied des Stiftungsrats der Publica und der PK der Stadt Zürich, Präsident der Stiftung Auffangeinrichtung, Geschäftsführer der PK VPOD und Sekretär der Stiftungen des VPOD sowie Mitglied der BVG-Kommission.
(Update. Serra ist nicht mehr Mitglied des Stiftungsrats der PK St.Gallen)
Das PK-Netz hat einen Leitfaden veröffentlicht, der sich an die Stiftungsräte wendet und Empfehlungen zu Massnahmen in der aktuellen Finanzmarkt-Lage gibt. Dazu heisst es in einer Mitteilung:
Es stellt sich die Frage, was jetzt auf Kassenebene zu tun ist, um im Interesse der Versicherten auf das neue Umfeld zu reagieren. Sicher ist: Es darf nicht zugewartet werden. Denn Gabriela Medici vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB warnte bereits im Juli in der Schweizer Personalvorsorge vor einer drohenden Verlierergeneration.
Der PK-Netz Leitfaden ist ein Arbeitsinstrument für Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte. Als Plattform der Arbeitnehmenden setzt das PK-Netz den Fokus auf das Leistungsniveau und die Beiträge, die für die Versicherten in allen Einkommensklassen zumutbar sein müssen – oder mit anderen Worten auf das sog. Preis-/Leistungsverhältnis des Vorsorgeangebotes.
Mit dieser Perspektive können im Stiftungsrat Anträge gestellt werden, die der jeweiligen altersabhängigen Betroffenheit der Versicherten Rechnung tragen.
Auch das gewerkschaftliche PK-Netz hält nicht viel von den Ideen der SGK-S zur BVG-Revision. In seinem Kommentar hält es fest:
Konsens besteht ja bekanntlich darin, Geringverdienende und Teilzeitangestellte – vielfach Frauen – besser absichern zu wollen. Der Gender Pension Gap von 63% in der 2. Säule kann nicht mehr kleingeredet werden. Die Frage ist nur wie der Gender Pension Gap zeitnah vermindert werden kann.
Der Sozialpartnerkompromiss sah eine ausgewogene Kombination aus der Halbierung des Koordinationsabzuges und eines solidarisch finanzierten Rentenzuschlags vor, weil die Sozialpartner an alle Branchen dachten und wussten, dass höhere BVG Beiträge für Tieflöhner:innen sehr schnell zu einer unzumutbaren Absackung des Nettolohnes führen.
Die heute publizierten Beschlüsse der SGK-S (insb. zum Koordinationsabzug) sind gut gemeint, sie sind aber leider ganz einfach zu teuer.
Da die Rentenzuschläge aus einem Prozentsatz der Austrittsleistungen der aktiv Versicherten bezahlt und die Kompensationsmassnahmen auf 20 Jahre befristet werden sollen, finanzieren unter 45 Jährige mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf einen Rentenzuschlag.
Der Sozialpartnerkompromiss sah für die Finanzierung bekanntlich eine solidarisch finanzierte Umlagekomponente vor, die sozialpolitisch begrüssenswert ist, weil die Arbeitnehmenden auf ihrem gesamten AHV Lohn die Kompensation mitfinanzieren. Im Gegenzug hätten aber auch alle unbefristet von einem angemessenen Rentenzuschlag profitiert.
Das PK-Netz wirft dem Ständerat vor, mit der Ablehnung einer erweiterten Kompetenz des Bundesrats zur Regulierung der Vermittlertätigkeit in der 2. Säule die Interessen der Versicherten zu verletzen.
Aufgrund der Komplexität des Vorsorgeangebots sind viele Arbeitgebende auf Hilfe angewiesen. Eine gute Beratung gerade für KMU kann wichtig und wertvoll sein, sie darf auch etwas kosten. Es stellt sich aber die Frage, wer für diese Dienstleistung zu bezahlen hat. Im Tätigkeitsbereich der Vermittlungsdienstleistungen hat sich ein unfaires Entschädigungsmodell etabliert, bei dem Broker und Maklerinnen nicht unabhängig beraten können, weil sie schlicht von der falschen Stelle entschädigt werden: Von den Pensionskassen!
Solange nämlich die Pensionskassen und nicht die Arbeitgebenden die Broker und Maklerinnen entschädigen, besteht der Fehlanreiz, Anschlüsse zu Kassen mit hohen Provisionen zu lotsen. Ausserdem beteiligen sich die Versicherten auf diese Weise über die Verwaltungskosten an den Brokerentschädigungen, ob-wohl gestützt auf Art. 11 BVG die Arbeitgebenden dafür zuständig sind. Sie sind die Auftraggebenden, daraus schliesst sich, dass auch sie die Dienstleistung zu bezahlen haben.
Das PK-Netz hat eine neue Publikation mit Empfehlungen zum Thema PK-Wechsel herausgegeben. In einer Mitteilung heisst es dazu:
Die 2. Säule ist eine komplexe Materie. Auch die Frage, wann ein Wechsel der Pensionskasse sinnvoll ist und wann nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Man muss immer den Einzelfall betrachten. Für das PK-Netz ist aber klar: ein Wechsel muss wohlüberlegt sein und er muss gemeinsam gefällt werden. Dies machte kürzlich auch das Bundesgericht deutlich. Die Arbeitnehmenden können einen Wechsel nämlich verweigern, wenn schlechte Konditionen auf dem Tisch liegen. Dem Arbeitgeber sind dann die Hände gebunden.
Das PK-Netz hat ein Positionspapier zum neuen Art. 47a BVG verfasst, der den Versicherten ab 58 Jahren ab 1.1.21 neu den Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in ihrer Pensionskasse ermöglicht, sofern ihr Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wird. Dazu wird ausgeführt:
Neu können Versicherte bis zum ordentlichen Rentenalter in ihrer Pensionskasse bleiben – ohne, dass sie zum Vorbezug der Rente gezwungen werden. Dies gilt selbst dann, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, die entsprechenden Sparbeiträge zu leisten. Das PK-Netz begrüsst die Implementierung des Art. 47a BVG deshalb als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Wir bedauern aber, dass sich der gesetzliche Anspruch nur auf Versicherte beschränkt, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wird. Diese Einschränkung ist zum einen nicht im Interesse der Versicherten und zum anderen mit einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die VE verbunden.
Auf Ebene der VE werden nun die Reglemente im Sinne des Art 47a BVG aktualisiert. Wir meinen: Wenn im Stiftungsrat die freiwillige Weiterversicherung ohnehin thematisiert wird, sollte man unbedingt auch über die weitergehenden Möglichkeiten in Art. 47 BVG diskutieren. Der gesetzliche Gestaltungsspielraum ist vorhanden, wir zeigen im vorliegenden Positionspapier auf, wie möglichst versichertenfreundliche Regelungen umgesetzt werden können.
Die Formulierung der Empfehlung des PK-Netz lautet:
Sinngemäss ist die Weiterführung der Versicherung gemäss Art. 47a BVG auch in jenen Fällen möglich, bei denen der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses initiiert, das Arbeitsverhältnis schlussendlich aber mittels einer Aufhebungsvereinbarung aufgelöst wird.
Eine Arbeitnehmerkündigung, die von der Arbeitnehmenden vorgenommen wurde, um einer Arbeitgeberkündigung zuvorzukommen, ist einer Arbeitgeberkündigung gleichgestellt.
Dominik Feusi schreibt im Tages-Anzeiger über Bemühungen von BR Berset, “brisante Vorschläge zur beruflichen Vorsorge” bei den umstrittenen Vermittlerprovisionen durchzusetzen.
Bei der Gesetzesrevision, die der Bundesrat Ende November beschlossen hat, geht es eigentlich um die Aufsicht über die AHV. Doch der dafür verantwortliche Bundesrat Alain Berset (SP) hat brisante Vorschläge zur beruflichen Vorsorge eingebaut – und dies ohne die übliche Vernehmlassung. Berset schlägt vor, dem Bundesrat die umfassende Kompetenz zu geben, Vermittlerprovisionen zu regeln, wohlwissend, dass sein eigenes Departement damit betraut würde. Der Artikel ist offen formuliert, er könnte die Provisionen auch verbieten. Die Stellungnahme der dafür eingesetzten BVG-Kommission holte Bundesrat Berset dafür nicht ein.
Seit Jahren kritisieren SP und Gewerkschaften, dass die Pensionskassen Provisionen an Vermittler bezahlen. Diese Broker vermitteln Arbeitgeber dann an jene Pensionskassen, die ihnen am meisten bezahlen, statt an jene, die die besten Leistungen zu tiefen Gebühren anbieten. Oft seien es Kassen mit hohen Verwaltungsgebühren, welche die Broker bezahlen könnten und deshalb wachsen würden – zum Schaden der Versicherten, die diese Gebühren bezahlen. Dies sagt Urs Eicher, Präsident von PK-Netz, einer Lobby der Arbeitnehmerinteressen, die von den Gewerkschaften getragen wird.
Die Broker aber sagen, Vermittler würden stets im Sinne der Versicherten handeln. «Ein Broker, der nur auf Vermittlergebühren aus ist, der verschwindet rasch vom Markt», so Markus Lehmann, Präsident der Swiss Insurance Brokers Association (Siba).
pw. Der Pensionskassenverband gerät neuerdings und eher ungewohnt von verschiedenster Seite unter Beschuss. SNB-Präsident Jordan wirft dem ASIP mangelndes Verantwortungsbewusstsein für die Gesamtinteressen vor. Und aus der linken Ecke tönt es neuerdings ganz ähnlich, nachdem vor der AV2020-Abstimmung der Verband noch mit Lob überschüttet wurde.
Urs Eicher, Präsident des gewerkschaftlichen PK-Netz, verübelt es dem ASIP, dass er den SoPaKo (Sozialpartnerkompromiss) kritisiert und eigene Vorstellungen zur Revision entwickelt hat. Der Vorschlag wird von ihm pauschal als “Technokraten-Modell” und als “eine von unzähligen Schreibtischübungen einzelner PK-Experten” abgetan. Allerdings gelingt es Eicher nicht, den Sinn des 200 Franken-Rentenzuschlags beim Kompromiss zu offenbaren . Sicherheitshalber wird er nicht einmal erwähnt. Bei dessen Entstehung waren offensichtlich Ideologen am Werk, denen wir in der 2. Säule deutlich mehr misstrauen als den Technokraten. Sie sind es nämlich, die für die Blockaden und die unerwünschte Umverteilung verantwortlich sind, welche mit dem Kompromissvorschlag noch verstärkt wird.
Nach knapp fünf Jahren übergibt Urban Hodel die Geschäftsführung des PK-Netz an Eliane Albisser. Eliane Albisser wurde im November 2019 vom Vorstand der 16 PK-Netz Verbänden gewählt. Sie hat Rechtswissenschaften studiert und zuletzt als Rechtsberaterin bei der Gewerkschaft VPOD Basel gearbeitet. In dieser Funktion konnte sie Erfahrungen in der Interessenvertretung der Arbeitnehmer sammeln.
Urs Eicher, Präsident des PK-Netz, fordert in einem Kommentar des PK-Netz einen Ausbau der bestehenden Ausgleichsmassnahmen der demographischen Lasten. Er schreibt:
Ohne sichere Anlagen mit einer minimalen Rendite sind wir mit dem heutigen Pensionskassen-System kaum in der Lage, kalkulierbare Rentenversprechen abzugeben. Solange diese Unsicherheiten auf viele Aktive und starke Firmen verteilt werden können, wird das System nicht erodieren. Dies beobachten wir bei grossen Sammelstiftungen, die zum Teil überdurchschnittlich viele Erwerbstätige pro Rentenbeziehenden haben und trotzdem nach wie vor Umwandlungssätze von weit über 6 Prozent haben, und dies ohne weitere Probleme.
Umgekehrt sieht das Bild bei bundesnahen Pensionskassen aus, wie zum Beispiel der Post oder den SBB. Hier haben wir pro Erwerbstätigen je eine Rentnerin, einen Rentner. Genauso ist das Bild in der Industrie, wo die Mitglieder der Angestellten Schweiz bekanntlich stark vertreten sind. Auch diese Kassen drückt die Last der hohen Rentnerbestände unbestrittenermassen. Wenn wir die Modelle und Prognosen für diese Kassen anschauen, können wir keine frohe Botschaft verkünden – Umwandlungssätze unter 5 Prozent sind bereits beschlossen oder werden ein Thema.
Ist es fair, dass der markante Einfluss auf die Rentenhöhe davon abhängt, welcher Pensionskasse die Arbeitnehmenden angehören? Wir fordern deshalb, dass die bereits bestehenden Ausgleichsmassnahmen der demografischen Lasten ausgebaut werden. Die Pensionskassen wurden als Teil einer Sozialversicherung aufgebaut. Somit ist ein Lastenausgleich, der den Namen verdient, mehr als überfällig. Es kann nicht sein, dass die Angestellten die ganze Last tragen müssen, dass die Renten ins Bodenlose sinken – das Ende der Fahnenstange ist erreicht.
pw. Thomas Weibel hat im Dezember 2017 eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Titel “Flexible BVG-Renten ermöglichen”. Flexible Renten werden von den Gewerkschaften entschieden abgelehnt. Weil das Thema nachwievor aktuell bleibt und durch angekündigte Initiativen noch an Schwung gewinnt, hat Urban Hodel vom PK-Netz in einer Stellungnahme dargelegt, weshalb eine Flexibilität der Rentenhöhe das Vertrauen in die berufliche Vorsorge “komplett zerstören” würde und “im besten Fall die Kosten explodieren lässt”.
Hodel verteidigt die auf nominellen Grössen beruhende Rentengarantie, glaubt offenbar, dass damit Sicherheit und gar höhere Leistungen möglich seien und stellt Systeme, wie jenes der PwC denkbar schief dar. Mit Begriffen wie “Wackel-“ oder “Casinorente” ist auch kein Erkenntnisgewinn verbunden. Und wenn er schreibt, dass die “einzige Garantie für die Versicherten bleibt, dass die laufende Rente nicht gesenkt werden kann” so bleibt anzuführen, dass die Garantie mit der Gewissheit verbunden ist, dass sie auch nicht erhöht wird.