- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im August eine durchschnittliche Performance von -0,57%
nach Abzug von Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei 3,34% und die annualisierte Rendite seit
Publikation unseres Barometers im Jahr 2006 bei 2,93%. -
Im vergangenen Monat war die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen 2,05 Prozentpunkte. Das
beste Ergebnis (0,27%) erzielte eine grosse Pensionskasse mit verwalteten Vermögen über 1 Mrd. Das
schlechteste Ergebnis (-1,78%) erzielte eine mittelgrosse Pensionskasse mit verwalteten Vermögen zwischen
CHF 300 Mio. und 1 Mrd. Die geringste Performancespanne (1,33%) wiesen die grossen Pensionskassen auf.
Gewerkschaften
Pension Fake News Day
pw. “Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente”, titelt der SGB auf seiner Website einen Beitrag zum “Equal Pension Day”. Oha, wird sich frau da denken, die aus irgendwelchen Gründen noch erwartet, vom Gewerkschaftsbund richtig informiert zu werden. Im weiteren Verlauf wird dann allerdings etwas relativiert: “Bis zum 1. September haben die Männer dieses Jahr bereits so viel Rente erhalten, wie die Frauen bis Ende Jahr erwarten dürfen. Der Grund: “Denn Frauen erhalten in der Schweiz noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer.” Die Bemerkung “Noch immer” lässt hoffen, dass dank dem unermüdlichen Einsatz des SGB Frauen eines Tages gleich viel Rente wie die Männer erhalten werden. Der Weg dazu: Die AHV wird kräftig ausgebaut, die ungeliebte 2. Säule irgendwann entsorgt; die – welche Ungerechtigkeit – Leistungen nach der Höhe des Einkommens berechnet.
Linke Kritik an BVK-Rentenmodellen
pw. Das PK-Netz 2. Säule äussert sich in einer Medienmitteilung betont kritisch gegenüber den von der BVK neu entwickelten Rentenmodellen. Allerdings werden die Vorbehalte bloss allgemein umschrieben, stichhaltige Daten zur Untermauerung der Kritik fehlen. Das Risiko von Altersarmut mit Abhängigkeit von EL-Leistungen dürfte bei den Versicherten der kantonalzürcherischen BVK äusserst gering sein. Es handelt sich wohl eher um eine politisch motivierte Auseinandersetzung als um einen fachlichen Einwand des PK-Netz mit seinem Präsidenten Jorge Serra. Die mit den Modellen verbundenen Wahlmöglichkeiten und entsprechend erweiterten Freiheiten beim Bezug der Leistungen für die Versicherten sind bei der Linken offenbar unerwünscht. In der Mitteilung heisst es u.a.:
Die heute von der BVK vorgestellten Rentenmodelle gehen komplett in die falsche Richtung: die grösste Pensionskasse der Schweiz setzt auf mit dem Alter sinkende Renten und eine weitere Individualisierung der beruflichen Vorsorge. Statt aufgrund der Zinswende die Leistungen für alle Versicherten zu verbessern, setzt die BVK auf eine weitere Flexibilisierung, welche das Vertrauen in die 2. Säule weiter schwächen wird.
Das Rentenmodell „Dyna“ gewährt zu Rentenbeginn eine höhere Rente als im Normmodell, sie sinkt dann bis zum 75. Altersjahr kontinuierlich ab. Ab Alter 75 wird eine gleichbleibende Rente ausbezahlt, die allerdings tiefer ist als beim Normmodell. Das ist ein Modell, bei dem die Renten auch betragsmässig sinken und das, obwohl sie wegen der andauernden Inflation sowieso schon kontinuierlich an Wert verlieren.
“Gewerkschaftsgeschwurbel zur BVG-Reform”
Der Pensionskassenverband, obwohl kritisch gegenüber der BVG-Reform eingestellt, ärgert sich dennoch über die abstruse Anti-Propaganda des Gewerkschaftsbunds. In einer neuen Ausgabe seines Faktenchecks hält der Verband fest:
Auch wenn es genügend Gründe gibt, die aktuelle Reform der zweiten Säule abzulehnen – zum Beispiel die massive Überkompensation, die sich kontraproduktiv aufs Ziel auswirkt – können manche Gewerkschafter es weiterhin nicht lassen, Falschinformationen zur Reform zu verbreiten. Ob sie dies absichtlich tun oder einfach nur nicht verstehen, wie die zweite Säule funktioniert, sei dahingestellt.
SGV-Präsident Pierre-Yves Maillard bezeichnet die Reform als «aus der Zeit gefallen». Seine Kritik: die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent sei eine Idee aus der Zeit der Negativzinsen.
VPOD unterstützt Kampagne
pw. Der VPOD ist sich nicht zu schade, das Referendum gegen die BVG-Reform mit den abstrusesten Argumenten zu unterstützen. Ausgerechnet der Verband der Staatsangestellten, die höchstens in seltenen Ausnahmefällen von der Senkung des Umwandlungssatzes tangiert werden und von überdurchschnittlichen Leistungen ihrer Kassen profitieren, macht bei der üblen Kampagne des SGB mit, incl. dessen dümmliche Vorwürfe an die “PK-Manager”. Dass darunter nicht wenige hochrangige VPOD-Exponenten sind, wird locker hingenommen. Da hat man offensichtlich jegliche Selbstachtung verloren.
BVG-Referendum gestartet
pw. Gewerkschaften und Linksparteien haben das Referendum gegen die BVG-Reform gestartet. Die Argumente sind in geradezu verblüffender Weise nicht bloss faktenfrei, sondern strotzen vor Unwahrheiten. Besonders bemerkenswert, dass nicht nur wie üblich die Banken und Versicherungen als die grossen Profiteure der Reform denunziert werden – das ist mittlerweile kalter Kaffee – sondern die Pensionskassen in den selben Topf geworfen werden, mit der Warnung, dass sie dank Reform “weiterhin uneingeschränkt verdienen” würden. Der Satz ist von einer geradezu atemberaubenden Absurdität.
Damit ist die Zielrichtung klar: das Vertrauen der Versicherten in ihre PKs soll untergraben und die 2. Säule generell angegriffen werden. Primär geht es gar nicht um diese Reform. Man wird mit Interesse verfolgen, wie ein VPOD, dessen Mitglieder durch die Bank in Kassen mit überdurchschnittlichen Leistungen versichert sind, sowie das PK-Netz sich verhalten. Sie können diese üble Kampagne nicht gutheissen, ohne ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel zu setzen. Aber wer wird es wagen, sich dem Gewerkschaftsbund unter Maillard zu widersetzen?
BVG-Reform: Referendum bis 6. Juli
SDA. Gegen die vom Parlament beschlossene Reform der beruflichen Vorsorge kann bis zum 6. Juli das Referendum ergriffen werden. Schon während der Debatten im Parlament hatten Linke und Gewerkschaften angekündigt, gegen die «Abbauvorlage» Unterschriften sammeln zu wollen. Am kommenden Freitag lanciert nun ein «Referendumsbündnis gegen die Pensionskassen-Rentensenkung» mit Vertretern von SGB, Unia, Travail.Suisse, SP und Grünen die Unterschriftensammlung.
“Diese BVG-Reform ist Provokation pur!”
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals ist fassungslos angesichts der vom Parlament verabschiedeten BVG-Reform und zieht wenig überraschend eine schiefe Parallele zum Ende der CS.
Wenn wir die letzten drei Wochen Revue passieren lassen, müssen wir den Kopf schütteln. Für die Rettung einer Grossbank stehen plötzlich Milliarden an Steuergeldern zur Verfügung und steht eine Lösung innert Tagen auf dem Tisch. Gleichzeitig beschliesst das Parlament in Bezug auf die BVG-Reform und nach wochenlangen Debatten eine reine Abbauvorlage. Und dies in Zeiten, wo die Inflation wieder aufkeimt. Für die Arbeitnehmenden und für die angehenden Rentnerinnen und Rentner eine Provokation nach allen Regeln der Kunst!
SGB: “Kategorische Ablehnung”
Der Gewerkschaftsbund lehnt die von der ständerätlichen SGK vorgeschlagene Vorlage für die BVG-Reform “kategorisch” ab. Er hält eisern am Sozialpartnerkompromiss (SoPaKo) fest. In einer Mitteilung schreibt der SGB:
Seit über einem Jahrzehnt senken Pensionskassen und Versicherungen in der 2. Säule die Renten. Obwohl sie von sprudelnden Gewinnen an den Aktienmärkten profitierten, von den Versicherten stetig steigende Beiträge erhalten haben und sie auch immer mehr für Verwaltung und Vermögensverwaltung kassieren.
Und nun präsentiert die ständerätliche Kommission in der BVG-Reform Beschlüsse, die nichts anderes bedeuten als teuer bezahlen für weniger Rente. Dabei stehen mit der Zinswende in der 2. Säule bereits neue Probleme an: Anstatt die Renten weiter zu senken, muss die Frage beantwortet werden, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.
AHV 21: “Glasklare Lügen”
Aus dem Video des SGB auf Facebook
Fabian Schäfer ist entsetzt über die Lügen, welche der Gewerkschaftsbund in einem Video über die AHV 21 verbreitet. Selbst der Tages-Anzeiger kritisiert scharf. In der NZZ schreibt Schäfer:
Im Video gegen die AHV-Reform wird derart glasklar gelogen, wie man es in politischen Debatten hierzulande selten sieht. Und es geht dabei nicht um eine Lappalie, sondern um eine absolut zentrale Frage der Altersvorsorge – man könnte auch sagen: um das bewährte Schreckgespenst, mit dem die Linke am liebsten Stimmung macht: Es geht um das Rentenalter.
Die fragliche Passage des Videos im Originalton: «Bei einem Ja ist die nächste Erhöhung schon programmiert. Und zwar für alle. Erst 66, dann 67 Jahre. So hat es das Parlament bereits beschlossen.»
Das ist frei erfunden. Es gibt keinen solchen Beschluss. Das Einzige, was das Parlament beschlossen hat, ist ein offen formulierter Auftrag an den Bundesrat: Spätestens 2026 soll er eine weitere Reform zur Stabilisierung des Sozialwerks bis 2040 präsentieren, weil die jetzige Vorlage nur für wenige Jahre ausreicht.
NZZ / Tages-Anzeiger / Kampagne SGB
Eine Verlierergeneration von Versicherten?
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) warnt in einer aktuellen Analyse davor, dass es eine «verlorene Generation» geben könnte bei den Pensionskassen. Die Analyse löste in den Tagesmedien eine Debatte aus, der Inhalt der Analyse ist in der «Schweizer Personalvorsorge» 7/22 zu lesen. Anlass für eine Diskussion mit Gabriela Medici (SGB) und Hanspeter Konrad (ASIP) auf der Website von vps.epas. Das Interview führte Chefredaktor Kaspar Hohler. Auszüge.
Der SGB stellt fest, dass Versicherte in der 2. Säule in den letzten 10 Jahren immer mehr Beiträge zahlten für immer tiefere Leistungen. Was sagen Sie dazu, Herr Konrad?
Konrad: Es ist eine sehr plakative Aussage und stimmt so einfach nicht. Ein grosser Teil der Senkung des Umwandlungssatzes entspricht keinen Leistungseinbussen, sondern spiegelt die längere Rentenbezugsdauer und den Rückgang der Zinsen. Die Kassen haben in den letzten 10 Jahren entsprechende Massnahmen ergriffen, um die Renten zu finanzieren. Das mussten insbesondere die Jüngeren finanzieren.
Frau Medici, ist Ihre Aussage zu plakativ?
Medici: Die Aussage ist für mich der Anfang einer Diskussion und gibt nüchtern die PK-Statistik wieder. Und diese zeigt, dass wir mehr Beiträge zahlen und die Renten gesunken sind. Das ist übrigens auch nicht sehr innovativ, das sagt beispielsweise auch die Swisscanto. Selbstverständlich ist die Lebenserwartung gestiegen und wir hatten ein tiefes Zinsumfeld. Das ist aber der nächste Schritt: Ausgehend von diesem Befund kann man über die Gründe und die Konsequenzen diskutieren.
Wenn man den Befund ohne die Gründe kommuniziert, kann das eine gewisse Empörung hervorrufen.
Medici: Ja, einverstanden. Dieser Befund über das Preis-Leistungsverhältnis der 2. Säule wirft aber auch Fragen auf.
Mindestzins 2022: SGB fordert 1,25%
Im Konsultationsverfahren zur Festlegung des BVG-Mindestzinses für das Jahr 2022 schreibt der SGB u.a.:
Die OAK bestätigt, dass sich die Vorsorgeeinrichtungen in einer guten finanziellen Lage befinden. Der durchschnittliche Deckungsgrad betrug per Juni 2021 119.9%. Zum gleichen Zeitpunkt hatten zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig geäufnet.
Trotz Unsicherheiten rund um den weiteren Verlauf der Pandemie, rechnet die KOF gemäss ihren neuesten Konjunkturprognosen in der Schweiz mit nominal mit 3.8% für 2021 und 2.7% BIP-Wachstum im nächsten Jahr. Damit würde das Schweizer BIP im Verlauf des nächsten Jahres fast wieder auf jenen Wachstumspfad zurückkehren, dem es gemäss den Prognosen, die kurz vor der Pandemie erstellt wurden, gefolgt wäre.
Ein Blick in die Praxis zeigt, dass die Beibehaltung des Mindestzinssatzes für die Vorsorgeeinrichtungen machbar ist und praktiziert wird: Die durchschnittliche Verzinsung der Alters- guthaben über alle Kassen hinweg betrug 2020 über 2% (Swisscanto 2021).
Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen wäre es für die Versicherten schwer nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.
SGB: “Mehr bezahlen – weniger erhalten”
Der Gewerkschaftsbund kritisiert die Entscheide der Sozialkommission zur BVG Reform 21 scharf:
Die nationalrätliche Kommission (SGK-N) droht, den austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner zu versenken und will stattdessen Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen sowie weitgehende Erleichterungen für Top-Verdienende. Die Chance, die Frauenrentenlücke rasch zur verringern, wird damit von der realitätsfremden Kommission vom Tisch gefegt.
Unter dem Strich bedeutet das «Modell de Courten» massive Zusatzkosten für Versicherte mit tiefen Löhnen und Normalverdiener. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden BVG-Beiträgen ist diese BVG Reform zum Scheitern verurteilt, wenn die Kommission nicht zum ursprünglichen Entscheid zurückkehrt.
Für Verkäuferinnen oder Krankenpflegerinnen ist der Revisionsvorschlag der Kommission fatal. Mit ihren tiefen Löhnen werden sie besonders zur Kasse gebeten. Denn sie erhalten keinen Rentenzuschlag, müssen aber dennoch für die Rentenzuschläge der anderen, nur im BVG-Obligatorium Versicherten zahlen. Denn auch weniger und normal Verdienende sind oft über dem Obligatorium versichert, werden aber von den Kompensationen ausgeschlossen.
BVG-Revision: Blick erfindet einen “Knatsch”
pw. Dass der Gewerkschaftsbund den Sozialpartnerkompromiss bei der BVG-Revision 21 unterstützt, ist wohl keine Überraschung. Dass es die Geschäftsführerin des gewerkschaftlichen “PK-Netz” ebenfalls tut, noch viel weniger. Dass es darüber hinaus unter den mehreren tausend Stiftungsräten einige gibt, die ebenfalls das Kompromiss-Modell fordern, ist schon statistisch gesehen beinahe zwingend. 50 von diesen haben nun einen Brief an die SGK-Mitglieder geschrieben und ihre Haltung begründet. Der Blick macht daraus einen “Knatsch in der Pensionskassen-Branche”. Vielleicht etwas übertrieben. im Artikel dazu heisst es:
In einem Brief gelangen nun über 50 Stiftungsräte von Pensionskassen an die Sozialpolitiker. Darin weibein sie für den Sozialpartner-Kompromiss. Und stärken damit auch Bundesrat Alain Berset (49) den Rücken.
Der Kompromiss sei der richtige Weg aus dem Reformstau und garantiere die Renten trotz Senkung des Umwandlungssatzes, heisst es im Brief. Und vor allem: «Er verbessert die Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitanstellungen.» Zum Komitee gehört auch PK-Netz-Geschäftsführerin Eliane Albisser (37). Ohne den Kompromiss drohe an der Urne ein Scherbenhaufen, warnt sie.
«Der Rentenerhalt ist für uns absolut zentral.» Im Asip-Modell sieht sie keine Alternative. «Der Vorschlag verfehlt die Zielvorgabe des Bundesrats für mittlere und höhere Einkommen und bleibt auch bei den kleinen Löhnen weit hinter dem Sozialpartner- Kompromiss zurück.»
Kritik am Ständerat
Das PK-Netz wirft dem Ständerat vor, mit der Ablehnung einer erweiterten Kompetenz des Bundesrats zur Regulierung der Vermittlertätigkeit in der 2. Säule die Interessen der Versicherten zu verletzen.
Aufgrund der Komplexität des Vorsorgeangebots sind viele Arbeitgebende auf Hilfe angewiesen. Eine gute Beratung gerade für KMU kann wichtig und wertvoll sein, sie darf auch etwas kosten. Es stellt sich aber die Frage, wer für diese Dienstleistung zu bezahlen hat. Im Tätigkeitsbereich der Vermittlungsdienstleistungen hat sich ein unfaires Entschädigungsmodell etabliert, bei dem Broker und Maklerinnen nicht unabhängig beraten können, weil sie schlicht von der falschen Stelle entschädigt werden: Von den Pensionskassen!
Solange nämlich die Pensionskassen und nicht die Arbeitgebenden die Broker und Maklerinnen entschädigen, besteht der Fehlanreiz, Anschlüsse zu Kassen mit hohen Provisionen zu lotsen. Ausserdem beteiligen sich die Versicherten auf diese Weise über die Verwaltungskosten an den Brokerentschädigungen, ob-wohl gestützt auf Art. 11 BVG die Arbeitgebenden dafür zuständig sind. Sie sind die Auftraggebenden, daraus schliesst sich, dass auch sie die Dienstleistung zu bezahlen haben.