Die NZZ schreibt über die Begünstigungsregelung für den Todesfall bei den Pensionskassen. Sie kann absurde und ungerechte Konsequenzen haben. So kann es vorkommen, dass von zwei Kindern eines das gesamte Vorsorgekapital erhält, während das andere leer ausgeht.
Kaum bekannt ist (…), dass es namentlich bei Todesfällen vor dem Erreichen des Pensionsalters zu stossenden Ungerechtigkeiten kommen kann.
Mario Bucher vom Vorsorgespezialisten Pensexpert verdeutlicht dies an einem Beispiel: Eine geschiedene Frau, welche 500’000 Franken auf ihrem Freizügigkeitskonto parkiert hat, stirbt. Sie hinterlässt zwei Söhne: Der ältere, 23-jährige befindet sich noch in der Ausbildung, während der jüngere, 21-jährige seine Berufslehre abgeschlossen hat und arbeitet.
«Gemäss der gesetzlichen Regelung erhält der ältere Sohn diese 500 000 Franken, während der jüngere komplett leer ausgeht», erklärt Bucher. «Dass die beiden Nachkommen so ungleich behandelt werden, ergibt jedoch keinen Sinn.» Der Grund für diese Benachteiligung liegt laut dem Vorsorgeexperten an der starren, vom Gesetz vorgegebenen Reihenfolge bei der Anspruchsberechtigung. (…)
Negativzinsen ab Juni?
Thomas Fust und Albert Steck gehen in der NZZ der Frage nach, ob und wann bereits wieder Negativzinsen drohen. Die Gefahr scheint real.
MoreWegen Donald Trumps Handelskrieg fliehen die Investoren einmal mehr in den Franken. Das Erstarken der Währung droht der Exportindustrie die Luft abzuschnüren. Zudem verbilligt der starke Franken die Importe. Bereits ist die Inflation auf 0,0 Prozent gefallen. Geht der Trend weiter, droht Deflation.
Die SNB muss nun alle Instrumente prüfen, auch solche, von denen man hoffte, sie nie wieder anwenden zu müssen. Die Rede ist von einem alten Reizthema: Negativzinsen. Bei seinem Auftritt im Herbst hatte Schlegel dazu gesagt: «Niemand mag Negativzinsen, auch nicht die SNB.» Er sagte aber auch, dass Negativzinsen funktionierten und weiterhin zum Werkzeugkasten der SNB gehörten.
Seither wird gerätselt: Welcher Teil der Antwort gilt letztlich? Und steht Schlegel den Negativzinsen positiver gegenüber als Jordan? (…)
Stabwechsel bei der IZS
Die neue Führung des Vereins IZS (von links): Mirja Sutter, Lukas Wiede, Mauro Guerra, Martin Hammele (Präsident), Cyrill Schubiger, Anna Lehmann (Geschäftsführung). Photo Claudio Zemp.
(vps.epas) An der Generalversammlung des Vereins Innovation Zweite Säule (IZS) wurden Präsident Josef Bachmann sowie die Vorstandsmitglieder Peter Wirth und Markus Bill verabschiedet. Zum neuen Präsidenten wurde Martin Hammele gewählt.
Martin Hammele ist Geschäftsführer der Veska Pensionskasse, eidgenössisch diplomierter Pensionskassenleiter und Mitglied der ASIP-Kommission «Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen». Zudem ist er Arbeitgebervertreter sowie Mitglied der Anlagekommission der Pensionskommission der Stadt Olten und Verwaltungsrat der Fachschule für Personalvorsorge in Olten.
Neu im Vorstand ist zudem Mauro Guerra, CEO der Cassa Pensioni di Lugano (CPdL). Der abtretende Präsident Josef Bachmann präsentierte eine ausgeglichene Rechnung und dankte allen, die sich ehrenamtlich für die Innovation in der 2. Säule engagieren. Im Jahr 2024 konnte der Verein IZS sowohl Firmen- wie Einzelmitglieder dazu gewinnen.
(pw) Die IZS hat unter der Leitung von Josef Bachmann in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung durchgemacht. Vom etwas verschlafenen Altherrenclub wurde sie dank der von Bachmann initiierten und zunehmend beachteten Online-Veranstaltungen zu einem wichtigen Partner für den Informationsaustausch unter Fachleuten. Im Geschäftsjahr 2024 wurden nicht weniger als 23 Anlässe organisiert, dazu ein Besuch des Bundeshauses unter Führung von NR Andri Silberschmidt.
Josef Bachmann, Vater von drei Kindern und demnächst erstmals Grossvater, wird sich nicht vom Thema Altersvorsorge verabschieden. Er hat sich bei der PwC-Pensionskasse mit der Einführung flexibler Renten einen Namen gemacht und mit dem Modell Pionierarbeit geleistet und gleichzeitig massive Kritik einstecken müssen.
Heute sieht er in der Benachteiligung der jüngeren Generationen bei der Vorsorge eines der grossen Problemfelder der Schweiz. Die von ihm getragenen Initiativen für eine generationengerechte Altersvorsorge blieben erfolglos. Jetzt will er den von ihm gegründeten Verein Generationeninitiative mit neuen Aktivitäten beleben. Wir wünschen viel Erfolg.
Architektur des Grauens
Bettina Weber vom Tages-Anzeiger hat einen Spaziergang durch Wiedikon mit einem Abstecher nach Aussersihl mit Blick auf die Architektur gemacht und ist erschüttert zurückgekommen. Es sieht vielfach grauslich aus. Die Pensionskassen, wichtige Immobilienbesitzer und -bauer, bekommen auch ihr Fett weg. Und der «Immobilienmensch einer Pensionskasse» gilt geradezu als Inbegriff des Verantwortlichen für all das betonierte Elend. Das ist grenzwertig und sehr pauschal, aber auch nicht komplett falsch. Wir dürfen hier immerhin auf die Stiftung Abendrot verweisen, die mit ihren Bauprojekten im In- und Ausland schon für Furore gesorgt hat – im durchaus positiven Sinn. Frau Weber schreibt abschliessend und unter Anrufung des Herrgotts:
Wo es noch nicht genügend Plattenbauartiges hat, wird dafür gesorgt, dass sich das ändert. Soeben hat der Gemeinderat der geplanten Siedlung Seebahn-Höfe zugestimmt. Das Ungetüm soll 2027 hingewuchtet werden. Verdichten ist ja schon recht, aber bestünde die Raffinesse nicht darin, selbiges, nun, optisch ansprechend zu tun?
Das hier sieht aus, wie sich der Immobilienmensch einer Pensionskasse seinen heimlichen Renditetraum vorstellt: monströs, gesichtslos, zweckmässig. Dabei stehen zwei Genossenschaften dahinter! Da hat man doch eine Verantwortung, nicht nur sozial, sondern auch optisch, Herrgott!
Sifo 2024: Weniger Insolvenzen, mehr Anfragen
Insolvenzfälle pro Jahr
(Leistungen dunkelblau, Rückzahlungen hellblau, Mio. Fr.)
Der Sicherheitsfonds schreibt zu den Ergebnissen des Geschäftsjahrs 2024:
Die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen ist stabil. Auch der Sicherheitsfonds erzielte im Berichtsjahr auf dem Anlagevermögen eine erfreuliche Performance von 8.4 % (Vorjahr 5.4 %). Die Vermögensverwaltungs- kosten beliefen sich auf 0.15 %. Es resultierte ein Fi- nanzergebnis über 113.4 Mio. CHF.
Gleichzeitig blieben auch die Insolvenzleistungen mit 30.9 Mio. CHF deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Insgesamt resultierte im Berichtsjahr ein Gewinn von 89 Mio. CHF. Die Fondsreserve stieg per 31. Dezember 2024 von 690.2 auf 779.1 Mio. CHF
Das Bundesgericht fällte im Berichtsjahr drei Entschei- de zu Verantwortlichkeitsklagen des Sicherheitsfonds. In allen drei Verfahren wurde die Haftung der Mitglieder des Stiftungsrates grundsätzlich anerkannt. Im Verfahren ACSMS bestätigte das Bundesgericht auch die Haftung der Revisionsstelle, lehnte diejenige der Expertin für berufliche Vorsorge aber ab, und im Ver- fahren Fina / PK FIV wurde die Klage gegen die Revisionsstelle infolge Verjährung abgewiesen.
Die Anfragen bei der Zentralstelle 2. Säule stiegen im Berichtsjahr weiter an. Die Geschäftsstelle bearbeite- te 173’000 Anfragen. In knapp 80 % der Fälle konnte mindestens ein Guthaben gefunden werden. Insge- samt wurden 235’000 Guthaben zugeordnet.
Nach Ablauf von zehn Jahren nach Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters sind nicht geltend gemachte Guthaben an den Sicherheitsfonds zu übertragen (vergessene Guthaben). Per Ende 2024 verwaltete der Sicherheitsfonds 40’640 vergessene Guthaben über total 284.3 Mio. CHF von Personen, die das 74./75. Altersjahr überschritten haben. 180 Guthaben über insgesamt 4.0 Mio. CHF konnten im Jahr 2024 ausbezahlt werden. Ansprüche, die nicht bis zum 100. Altersjahr der versicherten Person geltend gemacht werden, verjähren.
Im Berichtsjahr wurden erstmals 201 Guthaben über insgesamt 1.0 Mio. CHF von Personen, welche das 100. Altersjahr überschritten hatten, ausgebucht. Auf Mitte 2024 traten mit Art. 58a BVG neue Bestimmungen zum Informationsaustausch zwischen Vorsor- geeinrichtungen und der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV (ZAS) in Kraft. Der Datenaustausch erfolgt über ein Portal des Sicherheitsfonds.
UBS PK-Perfomance April 2025
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im April nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von ‑1,01%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen ‑2,83% und 0,85% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei ‑0,53% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,10%.
Prevanto PK-Monitor Q1 2025
Dies sind die wichtigsten Ergebnisse per 31. März 2025:
- Das erste Quartal 2025 an den Finanzmärkten war geprägt durch eine erhöhte Volatilität, mit US-Präsident Donald Trump im Auge des Sturms.
- Die geschätzte vermögensgewichtete Rendite der in der Erhebung erfassten Pensionskassen betrug im ersten Quartal 2025 0,0%.
- Der geschätzte Deckungsgrad der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen bewegte sich entsprechend seitswärts und notiert 0,1 Prozentpunkte unter dem Vorquartal bei 121,5%. Für die öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung resultiert per 31. März 2025 ein Deckungsgrad von 113,8% respektive 90,9% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung.
- Die starke Performance an den Finanzmärkten im Jahr 2024 hat es den Pensionskassen erlaubt, ihr finanziellen Reserven weiter auszubauen – die Turbulenzen seit Anfang Jahr fallen derzeit noch kaum ins Gewicht.
Mit 81,8% weisen inzwischen vier Fünftel der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen eine Deckung von 115% und mehr aus. Bei 12,8% der Kassen liegt der Deckungsgrad zwischen 110% und 114,9%.
Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen mit Vollkapitalisierunges verfügen allesamt über einen Deckungsgrad von mehr als 105%. Von diesen Kassen erreichen 28,9% einen Wert zwischen 110% und 114,9% bei 65,8% liegt der Deckungsgrad gar bei über 115%.
VZ Pensionskassen-Rating 2025
Das VZ Vermögenszentrum hat wiederum ein Rating von rund 30 grossen Sammeleinrichtungen publiziert. Folgende Kriterien wurden untersucht: Deckungsgrad, Umwandlungssatz, Verzinsung der Altersguthaben, Verwaltungskosten, Gesamtkosten, Sanierungsfähigkeit.
Als wichtigste Ergebnisse werden aufgeführt:
• Per 31. Dezember 2024 ist keine Vorsorgeeinrichtung mehr in Unterdeckung.
Per Ende 2023 waren es noch drei. Der höchste Deckungsgrad
beträgt rund 119 Prozent.
• Die Höhe der Umwandlungssätze variiert stark. So hat die letztplatzierte Vorsorgeeinrichtung einen um 30 Prozent tieferen Umwandlungssatz als die bestplatzierte. Dies führt zu einer um 30 Prozent tieferen lebenslangen Altersrente.
• Auch bei der durchschnittlichen Verzinsung der letzten drei Jahre gibt es grosse Unterschiede. So hat die letztplatzierte Vorsorgeeinrichtung die Altersguthaben um 78 Prozent tiefer verzinst als die bestplatzierte. Die Unterschiede sind bereits bei den Top 15 massiv: Die Pensionskasse auf Platz 1 gewährt gegenüber derjenigen auf Platz 15 einen fast doppelte so
hohen Zins.
• Die Unterschiede sind ebenso bei den Verwaltungskosten deutlich: Je nach Pensionskasse betragen sie zwischen 132 und 715 Franken pro Person.
• Neu werden die Gesamtkosten (Summe der Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten) ins Rating aufgenommen mit einem beeindruckenden Resultat: Weist die bestplatzierte Vorsorgeeinrichtungen Gesamtkosten von lediglich 206 Franken aus, sind es bei der letztplatzierten 1579 Franken.
• Der tiefste Anteil der Rentner am Gesamttotal der versicherten Personen liegt bei 5 Prozent. Dies bedeutet, dass diese Vorsorgeeinrichtung rund 20-mal mehr aktiv Versicherte als Rentner hat. Der Rentneranteil bei der letztplatzierten Vorsorgeeinrichtung liegt bei 54,5 Prozent. Somit hat diese Pensionskasse mehr Rentner als aktiv Versicherte.
• Die Unterschiede sind auch beim Anteil des obligatorischen Guthabens am Gesamtguthaben gross: Während die bestplatzierte Vorsorgeeinrichtung einen Anteil von 33,5 Prozent verzeichnet, sind es bei der letztplatzierten Einrichtung 68,8 Prozent.
Pourquoi faire simple quand on peut faire compliqué ?
Il est difficile de dire dans quelle mesure l’imposition des prestations en capital préoccupe le grand public au-delà des personnes directement concernées. En tout cas, ce thème figure en bonne place dans l’actualité médiatique.
Il ne se passe pas un jour sans qu’un article ne donne des conseils aux assurés, ne présente des évaluations politiques du projet ou ne fasse de nouvelles propositions. À cela s’ajoutent de nombreuses analyses et commentaires. Le VZ Vermögenszentrum a fourni des informations supplémentaires avec une étude et de nombreuses données.
Le Conseil fédéral a mis les pieds dans le plat avec son initiative. Le projet, qui vise à plusieurs objectifs, à savoir augmenter les recettes de la Confédération, échelonner l’imposition des prestations en capital en fonction de leur montant afin de la rendre plus « équitable » et, en outre, encourager le versement des rentes, n’a pas été bien accueilli. Le fait que ce projet ait en outre été intégré dans un « paquet de mesures d’allègement » où il n’a pas sa place a suscité de nombreuses remarques acerbes, parmi lesquelles les plus inoffensives étaient celles qui parlaient de « tromperie sur la marchandise » et d’« emballage trompeur ».
Cela ne signifie pas pour autant que la forme actuelle de l’imposition soit optimale et qu’il n’y ait rien à améliorer. La charge fiscale moindre pesant sur le capital par rapport aux rentes est en effet discutable. La conseillère fédérale Keller-Sutter a toutefois fait preuve d’un sens politique remarquablement faible avec cette proposition, et le Conseil fédéral dans son ensemble n’a manifestement pas pu ou voulu la freiner. Après que le PLR s’est également clairement prononcé contre, le projet peut être considéré comme un échec sous cette forme.
La proposition alternative la plus intéressante à ce sujet – à mon avis – a été rédigée par les deux Reto Leibundgut (c-alm) et Spring (Association des planificateurs financiers) et prévoit un impôt forfaitaire unique de 10 % sur l’avoir de vieillesse, tant pour la rente que pour le versement en capital. Simple, clair, compréhensible. Ce ne sont pas là les caractéristiques habituelles dans le domaine fiscal, ce qui explique à lui seul le scepticisme généralisé et les grandes réserves.
Bien sûr, cette proposition comporte des aspects problématiques. Mais toute forme d’imposition en comporte, même la plus sophistiquée et la plus équitable en apparence. Seulement, ceux-ci sont généralement masqués par des lois détaillées et complexes, incompréhensibles et difficilement compréhensibles pour le profane, ce qui plaît aux experts et justifie leur pouvoir.
Aujourd’hui (5 mai 2025), la consultation sur le paquet de mesures d’allègement fiscal est close. Le Conseil fédéral doit et va tirer ses conclusions. Malgré toutes les critiques, il ne faut pas s’attendre à un recul sur la question fiscale. Le projet sera ensuite soumis au Parlement. Le débat à ce sujet va encore nous occuper pendant un certain temps.
Peter Wirth, e-mail
Steuer: Weniger für die Rente, mehr für das Kapital
Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, äussert sich in einem ausführlichen Interview mit Cash zum Steuerstreit beim Kapitalbezug und der Widestand gegen die bundesrätlichen Pläne bei den Fachverbänden. Auszüge:
Woher kommt dieser Gegenwind Ihrer Wahrnehmung nach?
Es sind nicht nur die Pensionskassen und ihre Fachverbände, die aufschreien und sagen, die höheren Steuern seien falsch. Auch Banken und Versicherer als Anbieter von Vorsorgelösungen wehren sich. Zudem haben sich Beratungsunternehmen kritisch geäussert. Der Widerstand kommt von verschiedenen Seiten und ist daher breit abgestützt. Das ist positiv.
Kommt dieser Widerstand aus der Befürchtung, die Vorsorge der Leute werde geschwächt – oder sieht man das eigene Geschäft gefährdet?
Die Motive der anderen kenne ich nicht. Zu den Pensionskassen kann ich sagen, dass sie wegen der höheren Steuern nicht mit geringeren Einzahlungen rechnen. Die Beiträge sind ja lohnabhängig und obligatorisch. Sorgen macht mir aber, dass die Steuererhöhung auf das Image der Pensionskassen abfärbt.
Sie kennen die Diskussion um die sinkenden Umwandlungssätze und um die angeblich hohen Verwaltungskosten. Höhere Steuern auf Kapitalbezüge würden eine weitere Flanke öffnen. Das hilft dem Vorsorgesystem nicht, wobei es doch keine Rolle spielt, dass der Bund und nicht die Pensionskassen den Menschen eine höhere Steuerlast auferlegt. Entscheidend ist, was die Leute wahrnehmen. Vermutlich sind die Pensionskassen in puncto Image allein schon aufgrund der laufenden Diskussion Verlierer.
MoreMachtrausch
Chefredaktor Gujer hat an der GV der NZZ-Aktionäre eine fulminante Brandrede gegen die Dominanz linker Machtpolitik im privaten und öffentlichen Leben der Schweiz gehalten. Sie wurde in der Zeitung in voller Länge abgedruckt. Von den Betroffenen kam verdruckste Kritik. Bspw. im linksintellektuellen Portal Infosperber, wo Punkt für Punkt nachgewiesen wird, dass nichts in Gujers Rede stimmt, auch und vor allem dort nicht, wo er recht hat. Gujer schreibt, sagt:
MoreDie Städte sind die Bastionen eines Lebensstils, der sich als überlegen betrachtet und auf alle Fleischesser, Autofahrer und Besitzer von Laubblasenden herabschaut.
Die moralisch verbrämte Verachtung kommt im Gewand von Vorschriften und von unverbindlichen Richtlinien daher. Der Zweck ist derselbe. Es entsteht ein Klima, in dem nur eine Ideologie toleriert wird.
Die Bürger umgibt ein von Jahr zu Jahr engmaschigeres Geflecht von Geboten und Verboten, von obrigkeitsstaatlichen Erwartungen und Empfehlungen, von denen man nicht weiss, ob sie noch freiwillig oder schon verpflichtend sind.
In den Städten befinden sich die Medien und die Universitäten. Hier rekrutiert auch die Bundesverwaltung. Dieses akademische Milieu prägt direkt und indirekt die ganze Schweiz. Kulturelle Hegemonie nennt sich das. Sie ist erfolgreich, gerade weil sie in keinem Amtsblatt steht. Sie ist die unsichtbare Hand des tiefen Staats.
Mitte will BVG-Versicherung einschränken
Die Mitte schlägt in ihrer Vernehmlassung zum Entlastungspaket, welches u.a. auch die Höherbesteuerung von Kapitalbezügen und Säule 3a gehören, vor, die Höhe des versicherbaren Lohns zu halbieren. Fabian Schäfer gibt dem Vorschlag gute Chancen. Er schreibt in der NZZ:
Das heutige Maximum sei «unverhältnismässig hoch», schreibt sie in der Vernehmlassung. «Die ursprünglich als Vorsorgeförderung gedachte Regelung hat sich zu einem Vehikel der Steueroptimierung für die höchsten Einkommen entwickelt und führt zu substanziellen Einnahmeausfällen beim Fiskus.»
Als Möglichkeit nennt die Mitte eine Halbierung des Maximums. Damit könnte man immer noch Jahreslöhne bis 450’000 Franken steuerprivilegiert versichern.
«Wir wollen nicht den Mittelstand treffen, sondern nur die obersten Spitzenverdiener», erklärt der Mitte-Ständerat Erich Ettlin. Als diplomierter Steuerexperte kennt er die Materie bestens. «Unser Vorschlag zielt darauf ab, Exzesse zu verhindern. Das sind Einzelfälle, aber sie schaden dem Vertrauen in unser Steuersystem.»
Somit ist anzunehmen, dass die Mehreinnahmen für den Bund nicht sehr gross wären. Eine Schätzung legt die Mitte nicht vor. Sie versteht ihren Vorschlag mehr als Anregung: Der Bundesrat solle ihn prüfen und allenfalls eine konkrete Vorlage ausarbeiten.
Es gäbe eine einfachere Variante, die Begünstigung des Alterssparens zu reduzieren: Das Parlament könnte die Einkäufe begrenzen, die jährlich maximal abgezogen werden dürfen. Je nach Höhe dieser Obergrenze wären die Auswirkungen breiter verteilt und nicht mehr auf Spitzenverdiener beschränkt. Einen solchen Vorschlag würde die Mitte-Partei aber eher kritisch beurteilen, wie Ständerat Ettlin sagt.
Waffen vereinbar mit ESG? UBS und Swisscanto sehen es unterschiedlich
Während US-Präsident Trump um Frieden in der Ukraine bemüht ist, haben europäische Länder ihren Willen bekundet, das Land weiterhin mit Waffen und auch mit eigenen Truppen zu unterstützen. Der Kauf (und der Einsatz) von Waffen wird offenbar in einem anderen Licht gesehen als noch vor einigen Monaten. Sind sie deshalb in einem der «Nachhaltigkeit» verpflichteten Portefeuille wieder vertretbar und auch unter dem Kürzel ESG zu akzeptieren? Tippinpoint schreibt dazu:
In der Debatte, ob Waffenhersteller in ESG-Produkte aufgenommen werden sollen, sieht sich der Fondsanbieter DSW zu einer Klarstellung gezwungen. Und liefert gleichzeitig eine interessante Erklärung, was ESG aus seiner Sicht ist.
Hat DWS das bestehende Verbot von Rüstungsinvestitionen für ihre Nachhaltigkeitsfonds aufgehoben? Diesen Eindruck konnte man bekommen nach einem Bloomberg-Artikel, der von einigen Medien übernommen wurde. Jetzt sieht sich die Tochtergesellschaft der Deutschen Bank zu einer Klarstellung verpflichtet.
«Wir öffnen unsere Fonds, die ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen tragen und den ‹DWS ESG Investment Standard›-Filter anwenden, nicht für Investitionen in Rüstungswerte», heisst es auf der Website des Asset Managers – das Wort nicht dabei in Grossbuchstaben, fett und unterstrichen hervorgehoben.
Die scharfe Reaktion des deutsche Fondsanbieters kommt nicht von ungefähr. DWS musste kürzlich eine Busse über 25 Millionen Euro wegen Greenwashing-Vorwürfen bezahlen. (…)
Nicht alle Asset Manager handhaben das so: UBS Asset Management hat die jüngst ihre Ausschlusskriterien für Investitionen in Waffenkonzerne gelockert. Laut dem aktuellen Ausschlussrichtlinienbericht («Sustainability Exclusion Policy»), der Ende März veröffentlicht wurde, dürfen bestimmte Nachhaltigkeitsfonds nun in Produzenten konventioneller Waffensysteme investieren.
Andere Anbieter bleiben zurückhaltend, wie tippinpoint berichtete. Swisscanto etwa schliesst weiterhin Kriegsmaterialhersteller aus Nachhaltigkeitsfonds aus. Scharfe Kritik an der aufgeweichten Nachhaltigkeitespolitik der UBS äusserte auch die Anlagestiftung Ethos: «Wir erachten die Lockerung der Investitionsausschlusskriterien der UBS im aktuellen geopolitischen Kontext als besorgniserregend», sagte ein Sprecher.
Kapital oder Rente? PKs in der Pflicht
Auch die NZZ beschäftigt sich – ein weiteres Mal – mit dem neuerdings hochpolitischen Thema des Kapitalbezugs bei Pensionierung. Die aktuelle VZ-Studie sieht als Hauptgrund für die wachsende Attraktivität des Kapitalbezugs den gesunkenen Umwandlungssatz.
Im Beitrag von Michael Ferber sehen diverse Exponenten der Branche noch andere Ursachen. Und an die Adresse der Finanzbranche hagelt es Vorwürfe. Während vielfach Einschränkungen empfohlen werden, möchte ASIP-Direktor die Entscheidungsfreiheit der Versicherten wahren.
MoreLukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbands Asip, weist indessen darauf hin, dass die Umwandlungssätze vor allem aufgrund der demografischen Alterung der Bevölkerung gesunken sind – die angesparten Vermögen in der Pensionskasse müssen folglich für eine immer längere Zeit reichen. Versicherte, die einen Kapitalbezug erwägen, sollten sich bewusst sein, dass auch ihre Lebenserwartung länger ausfallen könnte und dass das aus der Pensionskasse bezogene Geld dann für mehr Jahre reichen müsste.
Der Kapitalbezug hat weitere Risiken. «Zudem können sich Versicherte rasch überschätzen, wenn sie denken, sie könnten das Geld aus der beruflichen Vorsorge selber besser verwalten als die Pensionskasse», sagt Müller-Brunner. Als Beispiel nennt er einen Crash an den Börsen. Beziehe man als Pensionierter eine Rente aus der Pensionskasse, habe der Kurssturz darauf im Normalfall keine Auswirkungen. Verwalte man das Vermögen hingegen selbst, sehe es ganz anders aus.
Trotzdem gebe es Versicherte, für die der Kapitalbezug die richtige Option sei, sagt Müller-Brunner. Dies gelte beispielsweise für Personen, die bereits bei der Pensionierung wüssten, dass ihre Lebenserwartung geringer sein dürfte als beim Durchschnitt der Bevölkerung.
Für die meisten Personen dürfte es aber aus Sicht von Müller-Brunner ein gutes Geschäft sein, die Rente zu nehmen und folglich die Risiken bei der Vermögensanlage an die Pensionskasse zu delegieren – zumal die Vorsorgeeinrichtung bei der Anlage der Gelder deutlich bessere Konditionen erhalte als Privatpersonen. «Grundsätzlich fehlt es in der Schweiz an Fürsprechern für die Rente», sagt er. (…)
VZ: Fakten zum Kapitalbezug
Die starke Zunahme der Kapitalbezüge wurde zum Politikum. Der Bundesrat plant, mit einer stärkeren Besteuerung deren Attraktivität zu verringern. Um Klarheit zu schaffen, hat das VZ Zentrum die wichtigsten Studien und Analysen zu diesem Thema im Detail untersucht.
Gleichzeitig hat das VZ eine eigene Analyse bei rund 8000 Kunden gemacht sowie eine Umfrage bei rund 1200 Personen durchgeführt. Ziel der Recherche war, fundierte Aussagen darüber machen zu können, wie und warum sich Versicherte für die eine oder andere Bezugsform entscheiden. Im Management-Summary heisst es zusammenfassend:
More• Umwandlungssätze: Gemäss den neusten Daten des Bundes war der Anteil der reinen Kapitalbezüge 2023 zum ersten Mal höher als der Anteil der reinen Rentenbezüge. Aus der Untersuchung des VZ geht klar hervor, dass die sinkenden Umwandlungssätze der Hauptgrund für die Zunahme der Kapitalbezüge sind.
Mit dem Umwandlungssatz werden die Pensionskassenguthaben in eine jährliche Rente umgerechnet. Weil diese Sätze massiv gesunken sind, fallen die Renten viel tiefer aus. Das macht den Rentenbezug unattraktiver.
• Beweggründe: Die Entscheidung zwischen Rente, Kapital und einer Kombination daraus hängt von mehreren Faktoren ab. Die Analyse des VZ zeigt: Die wichtigsten Motive für einen Kapitalbezug sind Sicherheit, Flexibilität und Kontrolle über das eigene Einkommen. Ausschlaggebend sind auch die Absicherung der Familie und der Wunsch, das Ersparte selbst anzulegen. Steuerliche Überlegungen spielen für die meisten keine entscheidende Rolle.
• Steuern: Der Kapitalbezug führt nicht automatisch zu einem Steuervorteil. In den ersten Jahren nach der Pensionierung wird der Kapitalbezug sogar deutlich stärker besteuert als der Rentenbezug. Erst nach sehr vielen Jahren kann sich das ändern.