«Die Verantwortungslosigkeit in Bezug auf den Selbstbedienungsladen AHV hat nun auch die Regierung erreicht», schreibt Hansueli Schöchli in seinem Kommentar zu den Plänen des Bundesrats für die BVG2030-Reform – und trifft den Nagel auf den Kopf.
Beim nächsten Sanierungsschritt für die AHV, der Finanzlöcher von 2030 bis 2040 vermeiden soll, könne man vielleicht auch über das Rentenalter reden, hiess es lange.
Doch nun hat der Bundesrat Klartext gesprochen: Eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters soll es bis 2040 nicht geben. Einer der dafür gelieferten Hauptgründe ist skurril: Man könne das Rentenalter nur mit Übergangsfristen und Kompensationsmassnahmen erhöhen, deshalb käme die Erhöhung zu spät, um die AHV-Finanzierung während der kritischen Phase sicherzustellen.
Dass der Bundesrat selber nicht früher eine Rentenaltererhöhung vorschlagen wollte, blieb natürlich ungesagt. Und mit der genannten Begründung könnte man eine Rentenaltererhöhung zu allen Zeiten ablehnen. Das ist wohl auch die Absicht.
Auch die zweite Kernbegründung ist unredlich: Eine Erhöhung des Rentenalters sei nicht mehrheitsfähig, wie das klare Volks-Nein von 2024 zur Rentenalter-Initiative der Jungfreisinnigen zeige. Der Bundesrat hatte die Initiative laut seinen damaligen Bekundungen wegen der «starren» Anbindung des Rentenalters an die Lebenserwartung abgelehnt.
Zwischen einer solchen Initiative und zum Beispiel einer einmaligen Erhöhung des Normrentenalters von 65 auf 66 oder 67 im Rahmen eines Gesamtpakets, das auch AHV-Mehreinnahmen enthält, besteht ein grosser Unterschied.
Der Entscheid des Bundesrats ist eine politische Bankrotterklärung. Dem Vernehmen nach ist die linke Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider im Bundesrat mit ihrem Kurs nicht auf starken Widerstand bei den Bürgerlichen gestossen. Die grassierende Verantwortungslosigkeit in Sachen AHV ist definitiv auch in der Regierung angekommen.