WTW PK-Index Q3 2018
Die Pensionspositionen in den Bilanzen der Schweizer Unternehmen gemäss IAS 19 haben sich im dritten Quartal gemäss Willis Towers Watson Swiss Pension Finance Watch einmal mehr verbessert. Bedingt wird dies durch den Anstieg bei den Renditen für Unternehmensanleihen und den Rückgang der Verpflichtungen im Laufe des Quartals, ergänzt durch gleichzeitig positive Anlagerenditen. Der Anstieg im Verlauf des zweiten Quartals war hingegen hauptsächlich auf starke Anlagerenditen zurückzuführen. Der Diskontierungssatz im Rahmen des Index liegt zum Ende des dritten Quartals auf dem höchsten Wert seit mehr als drei Jahren, wie WTW in einer Mitteilung festhält.
Insgesamt stieg der Deckungsgrad (d. h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen) um rund 2,9 Prozentpunkte, wie aus dem Willis Towers Watson Pension Index hervorgeht. Dieser kletterte von 107,1% per 30. Juni 2018 auf 110,0% per 30. September 2018.
Elena Selivanova, Senior Contributor bei Willis Towers Watson in Zürich, erklärt: «Bis jetzt entwickelt sich der Index 2018 ähnlich wie 2007 und erreicht im dritten Quartal den Stand vor dem Beginn der letzten Finanzkrise. Die Entwicklung des vierten Quartals bleibt abzuwarten. Der hohe Zuwachs im dritten Quartal zeigt wieder, wie stark der Ausfinanzierungsgrad der Schweizer leistungsdefinierten Pläne von Veränderungen am Kapitalmarkt abhängt: Eine Zinssteigerung um etwas mehr 10 bp führt bei einer Performance der Anlagen von nur 0.5% zu einer Steigerung des Ausfinanzierungsgrads um fast 3%. Diese starke Abhängigkeit bei leistungsorientierten Plänen stellt ein wesentliches Risiko dar. Deshalb werden solche Pläne immer im Fokus des Risikomanagements bleiben.»
BVG-Reform und Sammeleinrichtungen
In der Sonderausgabe der Schweizer Personalvorsorge zu den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen hat Francis Bouvier, Directeur Fondation BCV deuxième pilier, Vorschläge für die bessere Einbindung der Sammeleinrichtungen in das BVG entwickelt. Bouvier stellt fest, dass trotz der grossen Bedeutung der Sammelstiftungen diese bezüglich BVG sich in einem “problematischen Rechtsvakuum” befänden. Bouvier schreibt:
Den Anfang dieser Gesetzesrevision könnte eine einfache Definition der Sammeleinrichtung oder der Kollektivstiftung machen. Diese Begriffe werden im Gesetz nämlich verwendet, aber nicht definiert. Das ist aber eine knifflige Angelegenheit, denn die Sammeleinrichtungen sind nicht alle gleich organisiert und es ist schwierig, identische Systemmerkmale herauszuschälen. (…)
Die globale Definition einer Sammeleinrichtung (oder Kollektivstiftung) kommt also einer Knacknuss gleich. In diesem Zusammenhang könnte die einheitliche Definition einer «Stiftung für mehrere Unternehmen » einen interessanten Ansatz bieten, da sich damit langwierige Verhandlungen erübrigen würden. Dank einem solchen juristischen Vorgehen wäre es möglich, alle erdenklichen Formen von Einrichtungen unter einen Hut zu bringen, mit identischen Vorschriften für sämtliche Organe und unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Eigenheiten.
Zur Frage des Kündigungsrechts (Art 53 BVGf) heisst es:
Diese Bestimmung erscheint natürlich logisch, denn sie schützt a priori kurzfristig die Versicherten. Der Art. 53f Abs. 4 b bezüglich die Senkung des Umwandlungssatzes ist allerdings problematisch. Er hält nämlich die Stiftungsräte nicht dazu an, die Umwandlungssätze zu senken, wenn sie die technischen Zinssätze senken – was aber eigentlich die Regel sein sollte. Der Stiftungsrat befindet sich also in einer Zwickmühle, da er gleichzeitig die von der FRP 4 vorgeschriebene Senkung und das BVG mit der Einschränkung solcher Senkungen einzuhalten hat.
Es ist daher üblich, dass die Vorsorgestiftungen, die aus kommerziellen Gründen mit der Senkung der Umwandlungssätze zugewartet haben, nun Mühe haben, diese anzupassen, wenn sie ihren technischen Zinssatz nach unten korrigieren. Aus diesem Grund steht die Sammeleinrichtung vor einem grossen Dilemma: Sie leidet langfristig unter einem dauerhaft zu hoch angesetzten Umwandlungssatz oder blutet in der Folge durch die Abwanderung ihrer Versicherten aus, wenn sie ihnen ein gesetzliches Kündigungsrecht gewährt.
Als drittes Thema greift Bouvier die Rolle der Broker auf:
Auf den ersten Blick scheint es logisch und legitim, dass das Unternehmen, das sich einer Sammeleinrichtung anschliessen möchte und dabei das Fachwissen eines Agenten, Maklers oder Vermittlers in Anspruch nimmt, auch die Kommission für dessen Dienstleistung bezahlt. Die im aktuellen System üblichen Kommissionen entsprechen aber in keinster Weise dem Aufwand für die Analysen, so dass sich viele Geschäftsvermittler rasch in wirtschaftlichen Nöten befinden würden, was nicht wünschenswert ist. Es ist nicht einfach, das bestehende Geschäftsmodell zu ändern, doch es ist angesichts der juristischen Entwicklung der Finanzwelt wahrscheinlich, dass der Gesetzgeber eine Neuregelung direkt im BVG verankern wird.
Une réforme de l’AVS modifie le 2e pilier
La consultation de la réforme AVS 21 vient de s’achever. Les effets notamment fiscaux sont nombreux. Mais elle ignore, et parfois pénalise, les indépendants. Le directeur de PensExpert propose de regrouper sous un seul contrat les personnes à la fois salariées et free lances.
VPS-Sondernummer zu Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen
Der VPS-Verlag hat die diesjährige Ausgabe seiner Sondernummer zu Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen publiziert. Wiederum mit einer Fülle von Daten und Angaben zu den einzelnen Stiftungen und ergänzt mit einer Reihe aufschlussreicher Beiträge und Interviews, die Einblick geben in einen bedeutenden und vor vielerlei Herausforderungen stehenden Zweig der beruflichen Vorsorge.
Ende 2016 bestanden gemäss PK-Statistik 121 Sammeleinrichtungen mit rund 1,8 Mio. und 119 Gemeinschaftseinrichtungen mit 1,1 Mio. Versicherten. Die Abgrenzung zu den klassischen Kassen von Unternehmen und der öffentlichen Hand ist allerdings schwierig, zählen doch auch etwa die Publica oder die kantonale Basler PKBS zu den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.
Wer sich aus welchem Grund auch immer mit dem Thema auseinandersetzen will oder muss, findet hier mit hoher Wahrscheinlichkeit Antworten auf seine Fragen. Die Sondernummer ist für 29 Franken beim VPS Verlag erhältlich.
Parlament. Initiative Weibel: Flexible Renten ermöglichen
Eingereichter Text: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die gesetzlichen Grundlagen sind so auszugestalten, dass im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse in angemessenem Umfang erhöht und gesenkt werden können.
Begründung: Die Flexibilisierung der Renten in beide Richtungen stärkt das Umlageverfahren der zweiten Säule und trägt zur Erhöhung der Gerechtigkeit bei. Heute ist dies nicht möglich.
Das Bundesgericht schützt mit einem Entscheid vom 23. November 2017 die Vorinstanzen, welche ein Modell, das die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse erhöhen und senken kann, nicht akzeptierten. Das Bundesgericht stützt sich auf Artikel 65d BVG, welcher Kürzungen für laufende Renten nur für die Dauer einer Unterdeckung der Kasse und eng begrenzt erlaubt.
Arbeitgeber geben schlechte Noten für AHV Reform-Vorlage
“Der Vorschlag des Bundesrats zur Reform der AHV hat bei den Arbeitgebern vielfaches Kopfschütteln ausgelöst. Um die AHV-Leistungen auf bisherigem Niveau zu sichern, müsste die Landesregierung die strukturellen Probleme der umlagefinanzierten AHV schrittweise lösen. Stattdessen will sie über happige Steuererhöhungen an das Portemonnaie der Bürger”. So fasst der Arbeitgeberverband seine Stellungnahme zu den bundesrätlichen Vorschlägen gemäss Vernehmlassung zur AHV-Reform zusammen. Weiter schreibt er:
Die über 80 Mitgliedsverbände, die der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) im Rahmen der Vernehmlassung zur neuen AHV-Reform konsultiert hat, haben derart viele Angriffspunkte und Schwachstellen geortet, dass der neue Reformanlauf als misslungen bezeichnet werden muss.
Stossend ist für die Arbeitgeber zuallererst, dass der Bundesrat die AHV – wie bereits bei der AV 2020 – praktisch ausschliesslich mit einer massiven Finanzspritze von 1,5 Mehrwertsteuerprozenten aus den roten Zahlen führen will. Damit sollen rund 90% der sich in den nächsten Jahren auftürmenden Defizite aufgefangen werden. Als strukturelle Massnahme ist hingegen bloss die Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre vorgesehen, wobei mit sogenannten Ausgleichsmassnahmen allerdings der Sanierungseffekt sogleich wieder zu einem schönen Teil aufgehoben werden soll.
Trotz massiver Zusatzfinanzierung wird sich die Schieflage der AHV indessen nicht nachhaltig verbessern. Im Gegenteil: Wegen der alternden Gesellschaft wird unser wichtigstes Sozialwerk bereits im Jahr 2030 erneut ein Umlagedefizit von 2 Mrd. Fr. schreiben, das bis 2035 auf 6 Mrd. Fr. anschwillt. Um dieses Loch mit zusätzlichen Geldern zu stopfen, wären nochmals satte 1,5 Mehrwertsteuerprozente notwendig.
CS PK-Index Q3 2018
Im Berichtsquartal nimmt der Credit Suisse-Pensionskassen Index um 1,34 Punkte resp. 0,78% zu und schliesst per Ende September 2018 mit einem Stand von 172,99 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Nach dem performancemässig schwachen Start 2018 macht der Pensionskassenindex im zweiten Quartal der Berichtsperiode wieder etwas an Boden gut und legt im dritten Quartal erneut leicht zu. Insbesondere trägt der Juli 2018 zum positiven Gesamtresultat bei (+1,21%). Der August hat eine noch positivere Entwicklung jedoch verhindert (-0,52%), was auch der nur leicht positive September (+0,10%) nicht mehr korrigieren konnte.
Der Hauptanteil der positiven Entwicklung im dritten Berichtsquartal ist den Aktien zuzuschreiben. Die Schweizer Aktien haben einen Renditebeitrag von 0,54% und die ausländischen einen Beitrag von 0,39% erzielt. Bei den Obligationen ist die Entwicklung hingegen negativ. Mit einem Beitrag von Total -0,26% haben diese ein besseres Resultat verhindert. Immobilien, Hypotheken und alternative Anlagen bewegen sich um 0%. Hervorzuheben ist der leicht positive Einfluss der Liquidität (+0,05%), welcher hauptsächlich durch die Devisentermingeschäfte in dieser Kategorie begründet ist.
UBS PK-Performance September 2018
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Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im September eine durchschnittlicheMonatsperformance von 0,07% nach Gebühren. |
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In allen Vergleichsgruppen wurden sowohl positive wie auch negative Monatsrenditenerzielt. |
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Das beste Monatsergebnis von 0,93% wurde von einer mittleren Pensionskasse mit CHF 300 Mio. bis CHF 1 Mrd. erzielt, das tiefste von –0,89% wurde in der Gruppe der grossen Pensionskassen mit über CHF 1 Mrd. verwaltetem Vermögen verbucht. |
“Ganz einfach: Es ist moralisch richtig”
Marc Leutenegger vom Winterthurer Landboten hat ein Gespräch mit Georg Munz (VPOD) geführt. Thema: Der Winterthurer Stadtrat will 144 Mio. Franken zur Sanierung in die Pensionskassen einschiessen, der VPOD fordert 210 Millionen. Der Gewerkschafter muss sich gegen Vorwurf verteidigen, die überwiegend schlechter versicherten Steuerzahler müssten die Kosten für die Sanierung der PK der Staatsangestellten aufkommen. Auszüge:
Die Pensionskasse ist eigentlich auf der Logik aufgebaut, dass ausbezahlt wird, was zuvor angespart wurde.
Man muss dabei aber sehen, dass die Pensionskasse, als sie noch unter der Kontrolle der Stadt war, keine Reserven aufbauen konnte. Die Stadt hat in dieser Zeit von der Pensionskasse profitiert, indem sie sich günstig Geld lieh und die Rentenleistungen schlicht zu optimistisch berechnete.
Von den 66 Millionen Franken, die Sie zusätzlich fordern, wird allerdings sowieso das meiste über die Staatskasse finanziert. Wenn ab 2020 weitere Beiträge für die Sanierung sowie für die Abfederung von Verlusten gezahlt werden, dann würde laut Stadtratsvorschlag vier Fünftel die Stadt übernehmen.
Die städtischen Angestellten erleben seit fünf Jahren eine Abbaupolitik. Seit die Pensionskasse verselbstständigt wurde, zahlen sie Sanierungsbeiträge. Und trotzdem werden sie tiefere Leistungen bekommen und länger arbeiten müssen.
Auf tiefere Leistungen müssen sich alle Arbeitnehmenden einstellen, nicht nur die städtischen. Die Menschen werden älter, und die Zinsen sind tief.
Das ist richtig, macht es aber nicht besser.
Sie erwarten, dass bei der Stadt der Steuerzahler für ein Problem geradesteht, das viele Pensionskassen haben.
Das ist folgerichtig. In vielen Kassen übernehmen die Arbeitgeber die Verantwortung, und der Arbeitgeber der städtischen Angestellten sind nun einmal die Steuerzahler. Die Stadt hat einen Bock geschossen, jetzt soll sie auch die Verantwortung übernehmen für die Probleme, die sie selbst verursacht hat und nicht der Stiftungsrat der Kasse. Man muss den Beschäftigten die Möglichkeit geben, genug für das Alter anzusparen. Es geht nicht, fünf Jahre vor der Pensionierung zu sagen: Sorry, wir haben uns verkalkuliert.
Die Stadt zahlt im Durchschnitt 64 Prozent der Pensionskassenbeiträge, bei älteren Versicherten, welche die höchsten Beiträge haben, sogar bis zu 72 Prozent. Gesetzlich vorgeschrieben sind 50, üblich bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen 60 Prozent. Das bedeutet, gerade ältere Mitarbeitende hatten und haben attraktivere Nettolöhne und stehen sogar trotz den Sanierungsbeiträgen noch immer gut da. Wird da nicht etwas auf Vorrat gejammert?
Es wird nicht gejammert. Es geht um das Gesamtpaket. Die Stadt Winterthur hatte teils extrem gute Leistungen, teils aber auch sehr schlechte. Das Gesamtpaket der Anstellungsbedingungen als grosszügig zu bezeichnen, wäre völlig verfehlt.
Wie erklären Sie Steuerzahlern, die die Hälfte ihrer Vorsorgebeiträge selbst bezahlen, warum sie für ein viel grosszügigeres Modell der Stadt aufkommen sollen, noch dazu, wenn sie an eine Sanierung via Steuern weit über 100 Millionen Franken bezahlen sollen?
Ganz einfach: Es ist moralisch richtig. Was hingegen nicht richtig ist, ist nach Belieben den Vergleich zwischen privaten und öffentlichen Arbeitgebern zu machen. Es ist falsch, zu behaupten, dass es öffentlichen Angestellten besser geht.
PK-Leistungspflicht bei Anzeigepflicht-Verletzung
Im Urteil 9C_139/2018 hat sich das Bundesgericht dazu geäussert, wie die Pensionskasse die (Obligatoriums)-Leistungen zu berechnen hat, wenn eine versicherte Person wegen Verletzung der Anzeigepflicht keinen Anspruch auf überobligatorische Invaliden-Leistungen hat. Franziska Bur Bürgin berichtet über den Fall im Experten-Blog von Ludwig und Partner.
AHV-Reform am St. Nimmerleinstag
In der NZZ gibt GLP-Präsident Jürg Grossen seine Meinung zum AHV-Deal (STAF) zum besten:
Bei der Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der AHV blockieren allen voran Ihre Grünliberalen.
Wenn es nur um die Unternehmenssteuerreform ginge, wären wir an Bord. Die Vorlage ist besser als die an der Urne gescheiterte Unternehmenssteuerreform III. Die Linke hat weniger Argumente gegen sie. Ich bin überzeugt, dass man sie dem Volk problemlos ohne Deal hätte erklären können. Die Verknüpfung der Steuervorlage mit der AHV-Finanzspritze ist aber ein No-Go. Sie ist nicht nur undemokratisch, sie ist auch ein gewaltiger Rückschritt für die Rentenreform. Da war die gescheiterte Rentenreform von 2017 klar besser, weil darin strukturelle Anpassungen wie die Angleichung des Rentenalters oder Anpassungen beim Koordinationsabzug enthalten waren. Ich verstehe nicht, wie die FDP diesem Deal zustimmen konnte. Sie stand offenbar so stark unter Druck, dass sie sich lieber von SP-Präsident Levrat vor den Karren spannen liess, als liberales Profil zu zeigen.
Man kann das als Versuch eines Kompromisses in Zeiten der Blockaden ansehen . . .
Vielleicht war das der Versuch eines Kompromisses – aber herausgekommen ist ein unverdaulicher Deal. Die Reform der AHV wird durch die Finanzspritze auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Levrat triumphiert und spricht schon von «Sanierung ohne Leistungsabbau».
«Die Umverteilung von jung zu alt ist unhaltbar»
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, nimmt in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger Stellung zu Fragen der 2. Säule . Auszüge:
Herr Konrad, 7 Milliarden Franken werden jedes Jahr in den Pensionskassen umverteilt – von den Arbeitenden zu den Pensionierten. Das kann nicht in Ihrem Sinn sein.
Nein, diese Umverteilung ist unhaltbar. Sie gefährdet nicht nur die Stabilität der Pensionskassen, sie kann auch dazu führen, dass deren Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet. Die Ursache der Umverteilung ist der zu hohe Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Dieser verpflichtet die Kassen dazu, so hohe Monatsrenten zu zahlen, dass das angesparte Kapital nicht bis zum Lebensende der Rentner reicht. So bleibt nichts anderes übrig, als Geld von den Versicherten zu den Rentnern umzuverteilen. Die Stellschraube wurde schon 2010 falsch justiert, als das Stimmvolk eine Senkung des Umwandlungssatzes ablehnte.
Was ist Ihre Antwort auf die Umverteilung?
Wir fordern, dass die berufliche Vorsorge entpolitisiert wird. Der Gesetzgeber kann den Pensionskassen keine Rendite verordnen, wie er es heute über Umwandlungssatz und Mindestverzinsung der Sparguthaben tut. Das war von Anfang an ein Fehler.
Laufend gehen Leute in Pension, die wegen des tiefen Umwandlungssatzes auf Lebzeiten eine tiefe Rente haben. Haben die einfach Pech gehabt?
Nicht unbedingt. Erzielen die Pensionskassen wieder höhere Renditen, ist es möglich, dass genau diese Gruppe in gewissen Jahren eine Bonusrente oder eine 13. Monatsrente bekommt.
Aber verbindlich ist das nicht.
Nein. Es sollte aber keine Verlierergeneration geben. In der Revision der beruflichen Vorsorge werden wir nicht umhin kommen, den Umwandlungssatz in einem ersten Schritt von heute 6,8 auf 6 Prozent zu senken. Um diese Senkung abzufedern, braucht es eine Kompensation. Die Pensionskassen könnten sie zum Beispiel finanzieren, indem sie die Sparbeiträge für alle erhöhen. So könnten sie die Altersguthaben für eine Übergangsgeneration während sieben bis zehn Jahren erhöhen.
Die Jungen müssten so aber ein weiteres Mal für die Älteren bezahlen.
Das entspricht dem Solidaritätsgedanken. Sie müssten aber nur vorübergehend für gewisse Jahrgänge bezahlen. Danach käme das Geld ihnen selber zugute.
Arbeitnehmer und -geber sollen schon für die Sanierung der AHV 0,3 Lohnprozent zahlen. Für die berufliche Vorsorge wird es knapp.
Der Spielraum wird natürlich kleiner – irgendwann ist eine Grenze dessen erreicht, was sie bereit sind, für die Altersvorsorge zu zahlen. Es ist jedoch wichtig, dass sich die Sanierung der AHV nicht verzögert, sonst würde auch jene der beruflichen Vorsorge in Verzug geraten.
Was man über 1e-Pläne wissen sollte
Cash schreibt: “Quasi als Ergänzung zu den bestehenden Angeboten in der zweiten Säule werden dank einer Gesetzesanpassung in den nächsten Jahren sogenannte «1e-Vorsorgelösungen» an Bedeutung gewinnen. Der grosse Vorteil daran: Versicherte können eine massgeschneiderte Anlagestrategie wählen, hohe Erträge sind möglich. Das Problem: Nur ausserordentlich gut verdienenden Personen steht diese Option zur Verfügung, nämlich jenen, die ein Gehalt über 126’900 Franken bekommen.” Im weiteren werden die zentralen Elemente der 1e-Lösungen dargestellt.
Abkühlung am Immobilienmarkt, Risiken steigen
Michael Ferber analysiert in der NZZ die Lage am Schweizer Immobilienmarkt, mit steigenden Leerwohnungsziffern und sinkenden Agios für die Fonds. Er zitiert u.a. Oliver Kunkel, Immobilienexperte bei PPCmetrics.
Laut Kunkel sollten Schweizer Pensionskassen ein Stressszenario entwickeln, um herauszufinden, was es für sie bedeuten würde, wenn es hier- zulande zu einer Immobilienkrise wie in den 1990er Jahren käme. Aufgrund der Heterogenität des Liegenschaftenmarkts seien sich viele Vorsorgeeinrichtungen nicht ausreichend über die Eigenschaften sowie das konsolidierte Risiko ihres direkt und indirekt gehaltenen Portfolios bewusst.
Immobilien würden von den Verantwortlichen oft als «sichere Sache» gesehen und das Risikomanagement werde demzufolge etwas vernachlässigt. Die Renditeerwartungen seien hingegen oftmals zu hoch. Des Weiteren weist Kunkel darauf hin. dass sich fallende Immobilienpreise nicht nur auf das Liegenschaftenportfolio auswirken, sondern auch auf die Preise von Hypotheken oder gar Aktien. Grosse Unternehmenstitel wie Nestle, Novartis oder Roche hätten beispielsweise Immobilienanteile von 6 bis 12% der Bilanzsumme, bei Immobilienaktien wie etwa Swiss Prime Site sei dieser noch um einiges höher.
Die Schweiz holt bei Start-up Finanzierungen auf
Im Länderranking der Startup-Finanzierung liegt gemäss der EY-Barometer die Schweiz neu auf Platz fünf. Das investierte Kapital stieg im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahr massiv von 140 auf 415 Mio. Euro. Auch im Städtevergleich punktet die Schweiz: Zürich mausert sich zum europäischen Startup-Hub, kommentiert die Handels-Zeitung. Zwar liegt die grösste Schweizer Stadt hinter London, Paris, Berlin, Stockholm und Moskau, die Zahl der Deals hat sich aber beinahe verfünffacht. Sie stieg von 11 auf 47 Deals innerhalb eines Jahres. In London werden wurden fast 300 Abschlüsse erzielt, in Berlin 123. Die in der Schweiz investierten Gelder dürften grösstenteils aus dem Ausland stammen. Einheimische Investoren sind nachwievor zurückhaltend.
Mario Fäh, der Country Manager Schweiz der zu EY gehörenden Digitalberatung etventure, stellt fest: «Vom aktuellen Investitionsboom in der Schweiz profitierten zuletzt vor allem Start-ups im Plattform- und Blockchain-Umfeld. Technologie-Start-ups hingegen hatten es mehrheitlich nach wie vor schwerer, an grössere Mengen frisches Kapital zu kommen. Im FinTech-Bereich ist hingegen sehr viel Bewegung, zudem werden Unternehmen aus den Bereichen Software & Analytics sowie Mobility immer interessanter, da sie bei der digitalen Transformation traditioneller Industriebranchen helfen können.» Peter Lennartz und Mario Fäh rechnen daher auch für das zweite Halbjahr 2018 mit einer regen Investitionstätigkeit in der Schweiz und Europa.




