Der Arbeitgeberverband hat sich kritisch zu den bundesrätlichen Vorgaben für die AHV2030-Reform geäussert. Insbesondere der Verzicht auf eine Erhöhung des Referenzalters kommt bei den Arbeitgebern nicht gut an. Der Verband schreibt:
Geht es nach dem Willen von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, ist eine generelle Erhöhung des Referenzalters kein Teil der Reform. Dagegen sollen die Anreize verbessert werden, damit die Menschen freiwillig länger arbeiten.
Das Höchstalter von 70 Jahren in der AHV soll aufgehoben werden, der AHV-Freibetrag erhöht und die Frühpensionierung weniger attraktiv gemacht werden.
Währenddem Anreize für eine Weiterarbeit nach dem offiziellen Referenzalter zu begrüssen sind und Lebensarbeitszeitmodelle diskutiert werden können, ist es unverständlich und besonders für den Mittelstand, Familien und Arbeitgeber schmerzhaft, wenn die Lohnabgaben laufend steigen.
Dass eine Erhöhung des Referenzalters angesichts der laufend steigenden Lebenserwartung vertretbar und sinnvoll ist, zeigen Länder mit den nachhaltigsten Sozialversicherungssystemen wie die Niederlande und Dänemark, wobei beide ein offizielles Rentenalter von 67 Jahren kennen und das Rentenalter laufend der Lebenserwartung angepasst wird.
Die Schweiz hat dieselbe demographische Herausforderung und sollte sich ihr stellen, anstatt laufend Wohlstand und Standortattraktivität zu opfern.
Barbara Zimmermann schreibt auf der Website des Arbeitgeberverbands zur Initiative der Mitte für die Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare in der AHV:
Um die eigene Initiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare voranzutreiben, scheint der Mitte vieles recht. Anstatt für langfristige, generationengerechte Finanzierungsmöglichkeiten der AHV einzustehen, verkauft Mitte-Fraktionschef Matthias Bregy die Vorlage als Massnahme, die eine vermeintliche «Ungerechtigkeit» abschaffen soll.
Doch in Tat und Wahrheit sind Verheiratete heute in vielen Bereichen bessergestellt, was die Rentenplafonierung aufwiegt. Störend ist zudem, dass die kostengenerierende Abschaffung der Plafonierung sowie andere massive Ausbauwünsche auch mit Lohnprozenten auf dem Buckel der erwerbstätigen Bevölkerung und der Unternehmen gestemmt werden sollen.
Ein von Prof. Rudolf Minsch erarbeitetes und gemeinsam vom Arbeitgeberverband und economiesuisse herausgegebenes Papier analysiert den absehbaren, grossen Fachkräftemangel in den kommenden Jahren und schlägt Massnahmen vor. Die Position von economiesuisse wird so zusammengefasst:
Die Personenfreizügigkeit mit der EU und der bilaterale Weg sind insgesamt ein Erfolg. Er hat uns Wohlstand und eine hohe Lebensqualität gebracht. Die hohe Zuwanderung in den letzten Jahren ist jedoch eine Sorge der Bevölkerung, die ernst genommen werden muss. Es gilt Lösungen zu erarbeiten, um die Zuwanderung zu senken, ohne aber die Personenfreizügigkeit zu gefährden.
Ein zentraler Hebel ist die noch bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Die grosse Mehrheit der Unternehmen tut bereits viel, um den aktuellen Arbeitskräftemangel zu mildern und das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich auszuschöpfen.
Ein weiterer wichtiger Hebel ist die Steigerung der Produktivität. Die Schweiz muss ihre Innovationsfähigkeit erhalten und die Unternehmen müssen wettbewerbsfähig bleiben. Dafür müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Der Staat muss Freiräume schaffen und bürokratische Hürden abbauen, selbst produktiver werden und sein Wachstum stark drosseln.
Damit das inländische Arbeitskräftepotenzial noch besser ausgeschöpft werden kann, braucht die Wirtschaft also die Unterstützung der Politik. Die Arbeitsanreize müssen verbessert werden. Es braucht bessere Rahmenbedingungen, damit sich mehr und länger arbeiten lohnt. Die Arbeitszeiten sind zu flexibilisieren. Das starre Arbeitsgesetz muss an die heutigen Präferenzen der Arbeitnehmer angepasst und die Bildung stärker auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts ausgerichtet werden.
Die NZZ schreibt dazu:
Aus der Analyse geht unzweifelhaft hervor, dass die Schweiz künftig mehr Arbeitskräfte benötigen wird als heute, um die Wohlstandsentwicklung der letzten Jahre fortsetzen zu können. Die zusätzliche Nachfrage steigt von Jahr zu Jahr und beläuft sich im Jahr 2035 auf rund 163’000 Vollzeitbeschäftigte.
Die Folge ist eine wachsende Lücke auf dem Arbeitsmarkt. Wird diese nicht fortlaufend unter anderem mit Zuwanderung gefüllt beziehungsweise geschlossen, werden in zehn Jahren in der Schweiz rund 460’000 Vollzeitbeschäftigte fehlen.
Wollte man diese Lücke allein über die Zuwanderung schliessen, müssten also jedes Jahr noch mehr Menschen in die Schweiz einwandern als derzeit.
Wobei der Unmut darüber auch abnehmen könnte: Immerhin werden mit der schrumpfenden inländischen Bevölkerung die Schulen in ein paar Jahren weniger voll sein, und auf den Autobahnen und in den Zügen werden weniger inländische Pendler unterwegs sein. (…)
Was die Berechnungen klar zeigen: Selbst wenn das inländische Potenzial auf einem realistischen Niveau bestmöglich ausgeschöpft wird und die Produktivität der Unternehmen weiter steigt: An einer Zuwanderung – und zwar in grösserem Ausmass – führt aus Sicht der Wirtschaftsverbände kein Weg vorbei.
Der Arbeitgeberverband schreibt zur Ablehnung der BVG-Reform durch die Stimmbürger:
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat bereits im Abstimmungskampf darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung der BVG-Reform nicht nur eine verpasste Chance wäre, sondern weitere Reformen der 2. Säule möglicherweise auf Jahre hinaus verunmöglichen wird.
Um den Vorschlag, der heute zur Abstimmung stand, wurde jahrelang gerungen; der Kompromiss war fein austariert, ausgewogen und sehr breit abgestützt.
Dass die beschlossene Reform nicht zu überzeugen vermochte, hat auch negative Auswirkungen auf unser bewährtes Drei-Säulen-System: Die erwünschte Stabilisierung der 2. Säule wurde einmal mehr verpasst.
Nun werden jene Kreise, welche aus politischen Gründen die Modernisierung der 2. Säule bekämpft haben, umso lauter behaupten, stattdessen brauche es umso dringender einen Ausbau der AHV.
Diesem Anliegen würden die Arbeitgeber entgegentreten, denn erstens wurde mit der 13. AHV-Rente eben erst ein teurer Ausbauschritt beschlossen, dessen Finanzierung noch immer unklar ist. Zweitens ist die Schweiz gut beraten, weiterhin für ein modernes, nachhaltiges Drei-Säulen-System einzustehen, das sich auf mehreren Pfeilern abstützt.
Länder mit reinen Umlagesystemen in der Altersvorsorge schauen neidisch auf die Schweiz. Wer stetig daran arbeitet, die 2. Säule zu schwächen, erweist dem Land einen Bärendienst, denn die 2. Säule ist dank Kapitaldeckungsverfahren weit weniger stark als die AHV von demografischen Veränderungen wie einer alternden Bevölkerung beeinflusst und beugt dadurch Altersarmut vor.
«Eine Annahme der BVG-Reform hätte finanzielle Konsequenzen für die Unternehmen. Nicht alle sind auf den ersten Blick ersichtlich», schreibt Mario Bucher von Pensexpert in der Handelszeitung.
Bei einer Reduktion der Eintrittsschwelle auf 19’845 Franken werden gemäss Schätzungen des Bundes rund 70’000 Personen zusätzlich in der zweiten Säule versichert. Sowohl die neu Versicherten als auch deren Arbeitgeber finanzieren den Schutz gegen die Risiken Tod und Invalidität mit Risikobeiträgen sowie mit Verwaltungskosten.
In der Regel werden diese Kosten paritätisch finanziert, die Unternehmen können freiwillig auch mehr als die Hälfte oder die gesamten Kosten übernehmen. Ab dem 25. Altersjahr setzt zudem der Sparprozess ein, der wiederum von Arbeitgebenden sowie von Arbeitnehmenden finanziert wird.
Bei einem Ja zur BVG-Reform wird ausserdem von einem fixen Koordinationsabzug von aktuell 25’725 Franken auf einen variablen Ansatz gewechselt. Neu würden vom Jahreslohn, welcher durch das BVG-Obligatorium gedeckt wird (Stand 2024: maximal 88’200 Franken), immer 20 Prozent abgezogen, um den versicherten Jahreslohn zu ermitteln.
Je nach Ausgangslage kann sich der versicherte Jahreslohn mit dem neu variablen Koordinationsabzug markant erhöhen. Vor allem Personen mit einem relativ tiefen Einkommen könnten nach Annahme der BVG-Reform deutlich mehr für den Ruhestand ansparen.
Während des Erwerbslebens würden sowohl für die Versicherten als auch für die Unternehmen höhere Sparbeiträge fällig – obwohl im Zuge der BVG-Reform die Altersgutschriften harmonisiert und mehrheitlich gesenkt würden.
Obwohl die Altersgutschriften – ausser bei den 25- bis 34-Jährigen – sinken, müssen viele Unternehmen und Arbeitnehmende mit höheren Sparbeitragsabzügen rechnen. Mitarbeitende über 55 Jahre werden also nicht in jedem Fall günstiger. Entscheidend ist die individuelle Konstellation – je nach Alter und Lohn.
Dazu kommen die Rentenzuschläge, die alle erwerbstätigen Personen und Arbeitgebenden bezahlen müssten. Wie hoch dieser Berechnungssatz in der Zukunft wäre, ist aktuell unklar. Der Bundesrat könnte ihn je nach finanzieller Lage jährlich erhöhen oder senken.
Ebenfalls ist nicht bekannt, wie lange dieser Solidaritätsbeitrag zur Finanzierung der Rentenzuschläge nötig sein würde. 15 Jahre – so lange, wie Rentenzuschläge vorgesehen sind – wären es bestimmt, unter Umständen aber auch länger.
Der Blick berichtet über eine bisher unveröffentlichte GFS-Umfrage im Auftrag des Arbeitgeberverbands, die Blick vorliegt. Die noch im vergangenen Jahr bei 1032 Stimmberechtigten durchgeführte Online-Befragung zeigt ein deutliches Bild: 61 Prozent der Stimmberechtigten sprechen sich für die BVG-Reform aus. Nur 25 Prozent sind dagegen und jeder Siebte ist unentschlossen. Dazu heisst es:
Am stärksten fällt die Zustimmung mit 85 Prozent bei den FDP-Anhängern aus, gefolgt von der Mitte mit 84 Prozent und der GLP mit 70 Prozent. Auch zwei Drittel der SVP-Basis befürworten die Vorlage. Mit 62 Prozent Ja sprechen sich überraschend auch die grünen Sympathisantinnen für die Reform aus. Einzig bei der SP liegt das Nein-Lager mit 49 zu 38 Prozent vorne.
Interessant ist das Ergebnis bei den Altersgruppen. Bei den Seniorinnen und Senioren, die von der Reform nicht mehr betroffen sind, ist die Zustimmung mit 71 Prozent am höchsten. Bei den Jüngeren sind es gegen 60 Prozent. Zudem zeichnet sich ein kleiner Röstigraben ab: In der Deutschschweiz liegt die Zustimmung bei über 60 Prozent, in der Romandie knapp bei der Hälfte.
«Die Reform ist ein guter und ausgewogener Kompromiss», sagt Sozialpolitik-Leiterin Barbara Zimmermann-Gerster (47) vom Arbeitgeberverband, welcher die Ja-Kampagne anführt. Alle Generationen würden davon profitieren, insbesondere aber Teilzeitarbeitende und Mehrfachbeschäftigte, denn ihre Rentenlücken würden gestopft. «Das betrifft vor allem Frauen», so Zimmermann.
(SAV) Die zukünftige Finanzierung der AHV sieht schon jetzt – trotz kurzfristiger Stabilisierung dank der Annahme des AHV 21-Referendums– alles andere als rosig aus: Es erwartet uns ein dickes Minus von mehreren Milliarden Franken.
Die Initiative für eine 13. AHV-Rente möchte die angespannte Situation der 1. Säule nun weiter unter Druck setzen: Es soll allen Rentnerinnen und Rentnern eine zusätzliche AHV-Rente pro Jahr ausbezahlt werden. Woher dieses Geld kommen soll (z.B. durch höhere Mehrwertsteuern oder Lohnabgaben), ist komplett offen.
(SAV) Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat heute die Ja-Parole zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) beschlossen. Eine Reform der beruflichen Vorsorge ist dringend notwendig. Denn die Renten der beruflichen Vorsorge stehen seit geraumer Zeit unter Druck. Gründe dafür sind die steigende Lebenserwartung, die vielen Neupensionäre der Babyboomer-Generation und die anhaltend schwierige Lage an den Kapitalmärkten. Weder Inflation noch steigende Zinsen lösen das Problem.
(SAV) Das Ressort Sozialpolitik und Sozialversicherungen des Arbeitgerverbands erhält mit Barbara Zimmermann-Gerster eine neue Leiterin. Die Sachverständige in Sozialversicherungsrecht bringt langjährige Führungserfahrung und breite Kenntnisse im Bereich der Arbeitgeberpolitik mit, welche sie während ihrer Zeit beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) und beim Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie Swissmem sammelte. Barbara Zimmermann-Gerster folgt auf Lukas Müller-Brunner, der den Schweizerischen Arbeitgeberverband Mitte Jahr verliess, um beim Pensionskassenverband ASIP die Direktorenstelle zu übernehmen.
Vor ihrer Zeit bei Swissmem war Barbara Zimmermann-Gerster unter anderem beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport als juristische Beraterin tätig. Sie schloss ihr Lizenziat der Rechtswissenschaften an den Universitäten Zürich und Lausanne ab und besitzt ein LL.M in International and European Law der Vrije Universiteit Brussel.
Der Arbeitgeberverband schreibt in einer Medienmitteilung:
Das Parlament hat im März eine Reform der 2. Säule (BVG) verabschiedet. Die berufliche Vorsorge wird damit umfassend modernisiert. Die Vorlage ermöglicht viel mehr Personen den Zugang zur zweiten Säule. Dazu stärkt sie die Generationengerechtigkeit. Insbesondere Junge, Frauen, Teilzeitbeschäftigte und der Mittelstand profitieren von einer besseren Vorsorge. Damit wird das Versprechen im Zusammenhang mit der vom Volk angenommenen AHV 21 eingelöst. Die Gegner gefährden ganz bewusst das bewährte 3-Säulen-Prinzip unserer Altersvorsorge.
pw. Die Arena von SRF hat sich ein weiteres Mal des Themas Renten und BVG-Reform angenommen. Hier der Schlagabtausch zwischen Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt und SGB-Gewerkschaftssekretärin Gabriela Medici.
Das Referendum zu rechtfertigen ist offenbar für die Gewerkschaften nicht ganz einfach. Man muss die Argumente weit herholen oder ganz einfach erfinden. Wie etwa bei den Vorwürfen von Medici gegenüber dem ASIP und den Pensionskassen.
Der Arbeitgeberverband schreibt zum Entscheid des Parlaments für einen ausserordentlichen und vollständigen Teuerungsausgleich der AHV-Renten:
Nach dem Erstrat hat nun auch der Ständerat die Motion der Mitte-Fraktion, die einen ausserordentlichen und vollständigen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten fordert, gutgeheissen. Die Arbeitgeber hatten sich vom Ständerat eine Gegensteuer erhofft und kritisieren die unnötige und willkürliche finanzielle Umverteilung.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bedauert die Annahme der Motion und folgt dabei mehrheitlich der Argumentation des Bundesrates. Eine vollständige und aufgrund der alleinigen Grundlage der Teuerung zu erfolgende Anpassung der Renten, wie sie das Parlament nun beschlossen hat, ist aus verschiedenen Gründen nicht zielführend: Erstens passt der Bundesrat die Renten per Gesetzesgrundlage alle zwei Jahre an – so beschloss er die nächste Anpassung von 2,5 Prozent per 1. Januar 2023. (…)
Zweitens gewichtet man mit der jetzt von den Räten verabschiedeten Lösung die Preisentwicklung und damit die laufenden Renten viel stärker als die neuen Renten, was gegen das Prinzip einer nachhaltigen, alle Realitäten berücksichtigenden Anpassung geht. Gegen den Motionsvorschlag spricht zudem die schwierige finanzielle Lage der ersten Säule. Darüber darf auch die Abstimmung vom 25. September 2022 nicht hinwegtäuschen, ächzt die AHV doch erheblich unter den demografischen Veränderungen unserer Gesellschaft.
Nach 25 Jahren Stillstand gelingt heute mit der AHV-Reform ein regelrechter Meilenstein. Nun gilt es, den Schwung zu nutzen und wie zu Anfangszeiten der ersten Säule einen regelmässigen Reform-Rhythmus zu etablieren. Die Ideen dafür gehen jedenfalls in keinem der politischen Lager aus.
Der Gewerkschaftsbund schreibt:
Trotz einem Millionen-Engagement der Wirtschaft für die Rentenaltererhöhung der Frauen und einer intensiven Angstkampagne der grossen Medienverlage, ist es dem Referendumsbündnis gelungen, stark über die eigene Basis hinaus zu überzeugen. Das Hauptargument der Rentenlücke der Frauen wurde breit debattiert und als Problem anerkannt. Arbeitgeber und Bürgerliche haben während des Abstimmungskampfes um jeden Preis nicht über die geplante weitere Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre sprechen wollen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich vehement gegen weiterführende Rentenaltererhöhungen zur Wehr setzen. Das deutliche Nein in der Westschweiz und im Tessin sowie gemäss den Umfragen auch einer Mehrheit der Frauen zeigt: Allfällige weitere Leistungsverschlechterungen, welche alle Bevölkerungsgruppen treffen, werden in Abstimmungen keine Mehrheiten finden.
Die SP schreibt:
«Das knappe Ja zu den AHV-Vorlagen ist ein Schlag ins Gesicht für alle Frauen, die ihr ganzes Leben hart gearbeitet haben und nun auch noch diese Reform ausbaden müssen», sagt SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer. «Wir werden weiter mit aller Kraft für gezielte Verbesserungen der AHV-Renten kämpfen, etwa bei der Beratung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Anständige AHV-Renten bewirken für Frauen und Menschen mit tiefen Löhnen am meisten.»
Die SP erwartet nun, dass die Bürgerlichen ihre Versprechen einhalten und die Renten der Frauen endlich ansteigen. Konkret heisst das: In der BVG-Reform braucht es unmittelbar wirksame Verbesserungen für Personen mit Teilzeitanstellungen und im Niedriglohnbereich. Das ist ausschliesslich mit einem Renten-Zuschlag zu erreichen, wie es auch die Sozialpartner und der Bundesrat vorschlagen. Lohnungleichheit muss endlich mit wirksamen Massnahmen bekämpft werden, es braucht regelmässige Kontrollen und Sanktionen bei Verstössen.
Der Arbeitgeberverband schreibt zur Behandlung der BVG-Revision im Ständerat:
Mit seinem Entscheid, die Reform der beruflichen Vorsorge zur erneuten Beratung an die sozialpolitische Kommission zurückzuweisen, sorgt der Ständerat für Verzug bei einem der wichtigsten Geschäfte der laufenden Legislatur. Das steht in deutlichem Widerspruch zu den Voten, die im Rahmen der Eintretensdebatte praktisch unisono zu hören waren: Die Reform sei trotz – oder gerade wegen – der Veränderungen an der Zinsfront und der anziehenden Inflation von grosser Dringlichkeit.
Auch wenn erst kurz vor der Behandlung des Geschäfts offenbar noch komplexe und umfassende Anträge eingegangen sind, die für eine seriöse Beratung Zeit benötigen, bedauern die Arbeitgeber den nun entstehenden Unterbruch sehr. Gerade mit Blick auf die hohe Bedeutung der Altersvorsorge, die praktisch bei jedem Sorgenbarometer auf den vordersten Rängen auftaucht, wäre ein zügiges Vorgehen wichtig gewesen.
Darüber kann auch die AHV-Abstimmung im September nicht hinwegtäuschen, fehlt dann eben diese zweite Säule. Mit den jüngsten Beschlüssen ist auch fraglich, ob die Vorlage überhaupt noch vor den Wahlen fertig beraten und durch eine wahrscheinlich notwendige Volksabstimmung gebracht werden kann.
Werner C. Hug kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Trends in der Altersvorsorge, welche weg von der Eigenverantwortung und hin zu einem stets stärker werdenden staatlichen Einfluss führen. Das wird zu Lasten des sozialen Engagements der Arbeitgeber gehen, meint Hug.
Wird mit diesen Reformen die Freiheit gewahrt und das Wohl der wirtschaftlich Schwachen, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erreicht? Die Eigenverantwortung des Individuums für seine Altersvorsorge wird je länger, je mehr vom Staat abgenommen. Er soll über Umverteilung in AHV und BVG dafür sorgen, dass die kleinen Einkommen zu einer «angemessenen» Rente Zugang erhalten – ganz im Sinne der Volkspension, ist doch von der dritten Säule, der «zu fördernden Selbstvorsorge mit Massnahmen der Steuer- und Eigentumspolitik», keine Rede.