parlamentEingereichter Text: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die gesetzlichen Grundlagen sind so auszugestalten, dass im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse in angemessenem Umfang erhöht und gesenkt werden können.

Begründung: Die Flexibilisierung der Renten in beide Richtungen stärkt das Umlageverfahren der zweiten Säule und trägt zur Erhöhung der Gerechtigkeit bei. Heute ist dies nicht möglich.

Das Bundesgericht schützt mit einem Entscheid vom 23. November 2017 die Vorinstanzen, welche ein Modell, das die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse erhöhen und senken kann, nicht akzeptierten. Das Bundesgericht stützt sich auf Artikel 65d BVG, welcher Kürzungen für laufende Renten nur für die Dauer einer Unterdeckung der Kasse und eng begrenzt erlaubt.

Das bestrittene Modell sah eine fixe Basisrente mit einem variablen Bonusteil im überobligatorischen Bereich vor. Es sollte nicht nur für Neurentner gelten, sondern auch auf laufende Renten angewandt werden. Der variable Teil sollte von der finanziellen Situation der Pensionskasse abhängen. Ein solches Modell würde mehr Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit erzielen: Von guten Ergebnissen werden Werktätige wie auch Rentner profitieren, während in schwierigen Phasen beide Seiten zurückstecken müssen.

Für die Pensionskassen mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren ist die Grundidee, dass die Versicherten ihre eigene Rente finanzieren. Die Pensionskassen stehen unter einem enormen Druck. Die Menschen werden immer älter; es braucht immer mehr Geld, um die Renten zu zahlen. Die Höhe der Renten wird bei der Entstehung des Rentenanspruchs festgelegt und ist lebenslänglich gewährleistet.

Durch die Kombination gesetzlicher Mindestvorgaben für Umwandlungssatz und Verzinsung mit der ständig zunehmenden Lebenserwartung und den tendenziell sinkenden Renditen wird das Kapitaldeckungsprinzip ausgehebelt. Es entspricht nicht dem Zweck der zweiten Säule, eine massive und intransparente Umverteilung von den Jüngeren zu den Älteren und von den überobligatorischen zu den obligatorischen Geldern zu betreiben. Dies schafft Risiken für die Kassen und Ungerechtigkeiten unter den Versicherten, denn die Umverteilungen sind systemwidrig. Wer in den letzten 10 bis 15 Jahren in Pension ging, ist typischerweise durch die jüngeren Generationen massiv subventioniert. Dies gilt auch für die Neurentner der kommenden Jahre.

  Parlament. Initiative Weibel