In der Thurgauer Zeitung erhalten der Präsident des Stiftungsrates und der Geschäftsführer der Saurer Pensionskassen erstmals Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge zu den aufreibenden juristischen Auseinandersetzungen mit einem Rentner bis zum Bundesgericht darzulegen. Ersichtlich wird, dass am Ausgangspunkt der Prozesse auf Klägerseite weitreichende Missverständnisse und auch Unkenntnis über das Funktionieren einer Pensionskasse bestanden, und schliesslich auch der Unwille, sich eines Besseren belehren zu wissen. Für die Verantwortlichen der Kasse eine erhebliche Belastung, zumal die Auseinandersetzung offenbar teilweise in sehr rüdem Ton geführt wurde.
Rechtsfälle
PK-Aetas setzt sich zur Wehr
By pwirth in Rechtsfälle
Die PK-Aetas, welcher in der Sonntags-Zeitung Vorwürfe wegen diverser Verstösse gemacht wurden, hat in einer Medienmitteilung ihre Position dargestellt:
Der Stiftungsrat der PK-AETAS bedauert, dass zwei in Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht entlassene Mitglieder der Geschäftsleitung über die Medien und die Aufsicht versuchen, ihre persönlichen Ziele zu erreichen. Es wurde eine neue Geschäftsleitung eingesetzt. Der Betrieb läuft regulär. Der Deckungsgrad der PK-AETAS liegt derzeit bei über 107%. Der Stiftungsrat und die neue Geschäftsleitung sichern den einwandfreien Betrieb der PK-AETAS.
Die PK-AETAS hat keine Kenntnis von Beschwerden, welche der Stiftungsaufsicht angeblich vorliegen.
Der Stiftungsrat der PK-AETAS ist gemäss den gesetzlich geltenden Regelungen gewählt. Drei der vier aktuellen Stiftungsräte sind seit Juni 2005 im Amt und jedes Jahr sowohl von der Revisionsstelle als auch von der Stiftungsaufsicht vorbehaltlos genehmigt worden.
Ein weiteres Mitglied wurde 2018 gewählt. Sämtliche Mitglieder des Stiftungsrates verfügen über beste Qualifikationen.
Im Jahre 2019 wurde das Wahlreglement der PK-AETAS unter der Leitung der externen Compliance Stelle in Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht aufgrund der veränderten Rechtsprechung überarbeitet. Die Aufsichtsbehörde hat den Termin für die Wahlen des Stiftungsrates auf den 30. Juni 2021 festgelegt. Bis dahin bleibt der aktuelle Stiftungsrat uneingeschränkt verantwortlich.
Mitteilung vom 11.1.21 / 27.12.20
Beschwerden gegen PK-Aetas
By pwirth in Pensionskassen, Rechtsfälle
Die Berner Sammelstiftung PK-Aetas befindet sich in Turbulenzen. Nachdem zwei inzwischen entlassene Geschäftsführer der Pensionskasse eine Anzeige bei der bernischen Stiftungsaufsicht eingereicht hatten, doppeln nun etliche Kunden der PK-Aetas nach.
Die SonntagsZeitung hat Kenntnis von über einem Dutzend angeschlossener kleinerer und mittelgrosser Firmen, die sich mit einer Beschwerde an die Stiftungsaufsicht und an die Oberaufsichtskommission gewendet haben.
Mit einer Beschwerde, die am Freitag verschickt wurde, wird die sofortige Abberufung beziehungsweise Suspendierung des amtierenden Stiftungsrats gefordert. Präsident der PK-Aetas ist der SVP-Nationalrat Franz Grüter, der auch als Verwaltungsratspräsident des IT-Unternehmens Green amtiert.
Der Stiftungsrat sei zu keinem Zeitpunkt durch demokratische Wahlen durch die angeschlossenen Vorsorgewerke bestellt worden, begründen die Beschwerdeführer. Dem Stiftungsrat fehle die Legitimation. Zudem werde seit je gegen die paritätische Zusammensetzung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern verstossen.
TA / Fall Aetas
Nationalrat in Pensionskassen-Affäre verstrickt
By pwirth in Rechtsfälle
Franz Grüter liess sich als Stiftungsrat einer Pensionskasse über Jahre hohe Provisionen auszahlen. Jetzt hat die Aufsicht ein Verfahren eröffnet. Der Politiker bestreitet die Vorwürfe, wie der Tages-Anzeiger schreibt.
In der Pensionskasse PK-Aetas geht es drunter und drüber. Auslöser ist eine Anzeige, die bei der bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht eingegangen ist. Sie verlangt die Absetzung des gesamten Stiftungsrats. Zudem sollen zivil- und strafrechtliche Schritte geprüft werden. Gezeichnet wurde die Anzeige von zwei Geschäftsleitungsmitgliedern der PK-Aetas. Stiftungsratspräsident ist Franz Grüter, Luzerner SVP-Nationalrat und Verwaltungsratspräsident des IT-Unternehmens Green.
PK-Aetas wurde 2003 in Bern gegründet. Damals brachte Grüter die Pensionskasse von Green in die Sammelstiftung ein. Er nahm Sitz im Stiftungsrat und bezog ein Honorar von jährlich bis zu 15’000 Franken. Doch das war nicht alles, wie in der Anzeige nachzulesen ist: Grüter handelte mit der PK-Aetas eine sogenannte Brokerage-Vereinbarung aus – als Provision für die Vermittlung des Unternehmens, dem er selbst vorstand. Anfänglich bewegte sich diese Selbstvermittlungsgebühr bei 3000 Franken pro Jahr. Mit dem Wachstum der Green-Gruppe erhöhten sich die Provisionen. In den letzten Jahren waren es jeweils rund 15’000 Franken.
In der Aufsichtsanzeige werden weitere Anschuldigungen erhoben. Es geht um mehrere heikle Geschäfte, in denen ein weiterer Stiftungsrat im Zentrum seht: Der Immobilienfachmann kaufte Ende 2016 von der PK-Aetas mit zwei Partnern die Aqre AG – zum Nominalpreis von 100’000 Franken. Im Herbst 2017 erhielt diese das exklusive Mandat, das Immobilien-Portefeuille der Sammelstiftung im Umfang von 99 Millionen Franken zu verwalten – dies jedoch zu deutlich besseren Konditionen als die frühere Verwaltungsgesellschaft. Laut Anzeige bekommt die Aqre AG viermal mehr für eine vergleichbare Dienstleistung.
ETH muss Schadensersatz-Ansprüche prüfen
By pwirth in Rechtsfälle Tags: BVGer
SDA. Laut Bundesverwaltungsgericht (BVGer) muss die ETH Zürich die Schadensersatzansprüche der von ihr – noch nicht rechtskräftig – entlassenen Professorin prüfen. Die ETH hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie nicht für die Prüfung der Ansprüche zuständig sei.
Mitte Juli 2019 hatte die ETH entschieden, zum ersten Mal in ihrer Geschichte eine Professorin zu entlassen. Die Professorin wehrte sich gerichtlich gegen die Kündigung und forderte gleichzeitig Schadensersatz und Genugtuung. Das Verfahren betreffend die Kündigung ist noch hängig.
Jedoch hiess das BVG in einem am 28.12.2020 publizierten Urteil eine Beschwerde der Professorin gut. Diese wehrte sich gegen eine Verfügung der ETH, wonach das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zuständig sei für die Prüfung der Schadensersatzansprüche der Professorin.
Die Professorin fordert Schadensersatz in unbestimmter Höhe, sollte die Kündigung rechtskräftig werden. In diesem Fall bestünde der Schaden aus dem, was sie verdient und als Pensionskassenguthaben erlangt hätte, wäre sie bis zur Pension angestellt geblieben.
Dazu schulde ihr die ETH auch eine Genugtuung in Höhe von 100’000 Franken sowie die Erstattung der Anwaltskosten, die in der Administrativuntersuchung gegen die Professorin angefallen waren. (Urteil A-3974/2020)
BGer weist Beschwerde gegen Saurer-PK zurück
By pwirth in Rechtsfälle Tags: BGer
Das St.Galler Tagblatt schreibt zum Entscheid des Bundesgerichts, die Beschwerde eines Rentners der Saurer Pensionskasse vollumfänglich abzuweisen:
Das jahrelange juristische Geplänkel nimmt ein endgültiges Ende. Als letzte Instanz hat das Bundesgericht die Beschwerde eines Pensionärs der Arboner Firma Saurer gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, Ernst Frei, abgewiesen. Begehren und Begründung seien eine «rein appellatorische Kritik», schreibt das Gericht im entsprechenden Urteil. «Nicht ansatzweise» werde «die dafür erforderliche Bedürftigkeit» geltend gemacht.
Das Bundesgericht ist erst gar nicht auf die Beschwerde eingetreten. Allerdings wurden auch keine Gerichtskosten erhoben.
Der Rentner beklagte, dass der Stiftungsrat der Pensionskasse ab 2008 deren Interessen missachtet hätte. Freie Mittel wären einseitig verwendet worden und Informationen verweigert. Zur Diskussion standen rund 200 Millionen Franken. Seit den Neunzigern hätten sich unverbrauchtes Deckungskapital sowie Reserven und Rückstellungen angehäuft. Der Pensionär forderte, die Mittel in einer Teilliquidation jenen zu verteilen, die sie erspart hätten.
St.Galler Tagblatt /
Entscheid BGer / Entscheid Bundesverwaltungsgericht
BGer korrigiert OAK
By pwirth in Aufsicht, Rechtsfälle Tags: BGer, OAK
Die OAK-BV hält in einer Mitteilung vom 9.12.20 fest_
Die Weisungen W – 04/2014 «Säule 3a-Stiftungen und Freizügigkeitseinrichtungen» der OAK BV sehen Vorschriften betreffend Zusammensetzung des Stiftungsrates vor. Eine regionale Aufsichtsbehörde hat zwei betroffene Einrichtungen per Verfügung angewiesen, diesen Vorgaben zu entsprechen. Diese Einrichtungen haben dagegen Beschwerde geführt und das Bundesgericht hat ihnen Recht gegeben. Als Folge davon werden die betroffenen Weisungen der OAK BV aufgehoben. (…)
Die Überprüfung der korrekten Anwendung von Weisungen der OAK BV gehört zu den Aufgaben der regionalen Aufsichtsbehörden. In einem konkreten Anwendungsfall hat die betreffende regionale Aufsichtsbehörde verfügt, dass die Statuten zweier Einrichtungen so zu ändern seien, dass sie mit den Weisungen W – 04/2014 in Einklang stünden. Diese Verfügung wurde in der Folge von den Einrichtungen angefochten.
SRF: “Die Mieter haben gerade ziemlich viel Geld verloren”
By pwirth in Medien, Rechtsfälle Tags: BGer, SRF
pw. Auf der Website von SRF macht Michael Perricone, stv. Leiter Inlandredaktion, eine mehr als gewagte Milchmädchenrechnung auf, um die Konsequenzen des BGer-Urteils zum Mietrecht zu quantifizieren. Perricone unterstellt dem Gericht, es fände die Pensionskassen würden “heute mit den Mietwohnungen wegen der tiefen Zinsen zu wenig Gewinn machen. Deshalb hat es die Formel für alle Vermieter verändert, sodass Wohnungen künftig beim Mieterwechsel auf einen Schlag um mehrere hundert Franken mehr kosten können. Für Neubauwohnungen gilt das ebenfalls”. So muss der absurde Eindruck entstehen, dass das BGer nicht juristisch argumentiert, sondern mit Blick auf die PK-Finanzen. Da ist bei der Berichterstattung unseres steuerfinanzierten Staatssenders wieder einmal viel Ideologie im Spiel. Perricone schreibt:
Selten hat ein Bundesgerichts-Entscheid so unmittelbare und potenziell massive Auswirkung aufs Portemonnaie der Schweizerinnen und Schweizer: Diese Woche setzten fünf bürgerliche Richter und Richterinnen der Ersten zivilrechtlichen Abteilung die Mietpreise hierzulande um mehrere Hundert Franken pro Wohnung hinauf. Für eine heute 1360 Franken teure Wohnung kann neu – je nach Finanzierungsart – über 2000 Franken verlangt werden. 700 Franken mehr. (…)
Potenziell 800 Millionen Franken jährlich könnte das die Mieter kosten. Das zeigt eine Berechnung von SRF, welche die Anzahl Mietwohnungen institutioneller Anleger (Pensionskassen, Versicherungen, Banken), die Anzahl jährlicher Wohnungswechsel und die oben beschriebene Erhöhung von 700 Franken für eine Durchschnittswohnung berücksichtigt. Es ist keine genaue Rechnung, wohlgemerkt, sie lässt aber die Dimension erahnen. Salopp gesagt wechseln hunderte Millionen aus den Taschen der Mieter zu Versicherern und Pensionskassen. Eine zusätzliche Zwangsvorsorge via Mietaufschläge.
Auch Mieter, die keinen Wohnungswechsel ins Auge fassen (müssen), können nicht zurücklehnen: Weil mit einem Mieterwechsel plötzlich deutlich mehr Rendite lockt, könnten auch die sogenannten Leersanierungen von Altliegenschaften zunehmen. Anstatt dass Mieter während der Renovation weiter wohnen können, wird das Haus leergeräumt. Mit neuen Mietern kann der Vermieter den höheren Renditesatz anwenden.
BGer: Praxisänderung bei der Berechnung der Nettorendite
By pwirth in Rechtsfälle Tags: BGer, Immobilien
Das Bundesgericht ändert zwei Parameter zur Bestimmung des zulässigen Anfangsmietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand der Nettorendite. Künftig ist das investierte Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzupassen. Als zulässig gilt sodann ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent übersteigt, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt. Der Entscheid kam aufgrund der Klage einer Pensionskasse zustande. Das BGer schreibt dazu:
Mieter können unter gewissen Voraussetzungen die Höhe des Anfangsmietzinses für Wohn- und Geschäftsräume als missbräuchlich anfechten und dessen Herabsetzung verlangen. Ob ein Mietzins missbräuchlich ist, bestimmt sich entweder danach, ob damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird (Nettorendite) oder ob sich der Mietzins im Rahmen des Orts- oder Quartierüblichen bewegt. Bei weniger als 30 Jahre alten Liegenschaften ist prioritär auf die Nettorendite abzustellen.
Im konkreten Fall betrug der monatliche Anfangsmietzins für eine 4.5-Zimmer-Wohnung im Kanton Waadt 2190 Franken (exklusive Nebenkosten) und für die zwei Einstellhallenplätze je 130 Franken. Das zuständige Mietgericht senkte die Wohnungsmiete auf Klage der Neumieter aufgrund einer Berechnung der Nettorendite auf 900 Franken pro Monat, die Miete für die beiden Parkplätze auf je 50 Franken pro Monat. Das waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid.
Saurer-Pensionskasse: Der Streit geht in die letzte Runde
By pwirth in Rechtsfälle Tags: BVGer
Das St. Galler Tagblatt schreibt zum Streit um die Sauerer-PK: Ernst Frei gibt nicht auf. Der ehemalige Geschäftsführer der Saurer-Pensionskasse reichte am Montag auf den letzten Drücker hin Beschwerde beim Bundesgericht ein, nachdem er und sechs andere ehemalige Saurer-Mitarbeiter beim Bundesstrafgericht Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt waren. Dieses konnte keine massive Diskriminierung der Rentenbezüger durch die Saurer- Pensionskasse erkennen, was die Beschwerdeführer geltend gemacht hatten.
Ungleichbehandlung der Verwitweten vor dem EGMR
By pwirth in Rechtsfälle, Sozialversicherung, Versicherte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Klage eines Witwers aus der Schweiz zu behandeln. Witwer werden in der Schweiz anders behandelt als Witwen. Der EGMR gab der Klage statt. SRF schreibt dazu:
- Die Schweiz macht bei Renten für verwitwete Personen eine unzulässige Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Witwers gutgeheissen.
- Die Sichtweise, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau aufkommt, entspreche nicht den heutigen Gegebenheiten.
Der Mann hatte nach dem Tod seiner Ehefrau die beiden Kinder alleine grossgezogen und eine Witwerrente erhalten. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit der jüngsten Tochter wurde die Wittwerrente aufgehoben. Die Aufhebung der Rente wäre nicht erfolgt, hätte es sich bei dem Witwer um eine Frau gehandelt.
Der beschränkte Witwerrenten-Anspruch basiert auf der Annahme, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau sorgt. Diese Sichtweise entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten, hält das EGMR fest. Die Konvention sei ein «lebendiges Instrument», mit dem die Umstände unter dem aktuellen Blickwinkel behandelt werden müssten.
SRF / Urteil des EGMR / TA
Saurer Pensionierte noch saurer
By pwirth in Rechtsfälle Tags: BVGer
Ernst Frei würde den Streit um die Gelder der Arboner Saurer Pensionskasse gerne ans Bundesgericht weiterziehen – Doch er braucht Hilfe, schreibt das Tagblatt.
Der bald 89-jährige Steinacher ist enttäuscht vom Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat letzte Woche die Klage von ihm und weiteren ehemaligen Mitarbeitern von Saurer vollumfänglich abgewiesen. Diese werfen der Pensionskasse vor, die Rentner zwischen 1996 und 2017 um rund 200 Millionen Franken betrogen zu haben.
Das Bundesverwaltungsgericht habe sich in den letzten zweieinhalb Jahren gar nicht richtig mit dem Fall befasst, ärgert sich Ernst Frei.
Stattdessen hätten sich die Richter einfach nur auf die Stiftungsaufsicht gestützt, gemäss deren Einschätzung immer alles korrekt verlaufen sei und kein Handlungsbedarf bestehe. Für Frei ein Hohn: Es sei naiv anzunehmen, die Stiftungsaufsicht als Kontrollorgan der Pensionskasse würde sich selber beschuldigen, einen Fehler gemacht zu haben. Nach Meinung von Frei macht es sich das Bundesverwaltungsgericht damit viel zu einfach.
Er würde den Fall deshalb gerne ans Bundesgericht weiterziehen. Sein Problem: Er kann sich nicht Zehntausende von Franken für einen Anwalt leisten, den er bräuchte, damit formal alles seine Richtigkeit hat. «Den Inhalt kann ich schon liefern. In der kurzen Zeit, die zur Verfügung steht, kann das ohnehin niemand anders.» Die Beschwerdefrist läuft noch bis Ende Monat.
BVGer: Beschwerde der Saurer-Pensionäre abgewiesen
By pwirth in Rechtsfälle, Versicherte Tags: BVGer
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde einer Gruppe pensionierter Saurer-Mitarbeiter/innen ab. Die Pensionäre verlangten von der Pensionskasse der Saurer-Unternehmungen eine Beteiligung an Überschüssen und mehr Mitbestimmung. Das BVGer schreibt in einer Medienmitteilung dazu:
Die sieben pensionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Saurer-Werke in Arbon (TG) machten geltend, der Stiftungsrat der Pensionskasse der Saurer-Unternehmungen habe ab dem Jahr 2008 die Interessen der Rentenbezüger missachtet. Ausserdem seien freie Mittel einseitig verwendet sowie Informationen verweigert worden.
Die Beschwerdeführenden verlangten uneingeschränkte Informationserteilung und Einblick in die Buchhaltung der Pensionskasse. Überschüsse jenseits des Deckungsgrades von 130 Prozent sollten an Aktive und Rentner weitergegeben werden. Ferner forderten die Pensionäre den Einsitz eines Rentner-Vertreters in den Stiftungsrat sowie die Einsetzung einer interimistischen Verwaltung für die Pensionskassenführung. Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht hatte eine entsprechende Aufsichtsbeschwerde der pensionierten Saurer-Mitarbeiter/innen in allen Punkten abgewiesen, worauf diese ans Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gelangten.
Die Beschwerdeführenden wiesen darauf hin, dass sich seit den Neunzigerjahren unverbrauchtes Deckungskapital sowie Reserven und Rückstellungen in der Pensionskasse angehäuft hätten. Diese Mittel seien – im Rahmen einer Teilliquidation – auszuscheiden und an diejenigen Personen zu verteilen, die sie gespart hätten.
Fachmitteilung 122: Mitbestimmung beim PK-Wechsel
By pwirth in Rechtsfälle, Verbände Tags: ASIP, BGer
Die Fachmitteilung 122 des Pensionskassenverbands behandelt die Folgerungen des Bundesgerichtsentscheids, der Arbeitnehmern beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung (VE) durch den Arbeitgeber ein “echtes Mitbestimmungsrecht” zusichert. Die Mitteilung geht auf die teilweise komplexen prozessualen Konsequenzen ein, die sich daraus ergeben. Sie ist für Mitglieder unentgeltlich, Nichtmitglieder können sie beim Verband erwerben.
Konkubinat mit und ohne Kinder
By pwirth in Rechtsfälle
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hatte einen Fall zu klären, bei welchem nach dem Tod einer Frau zwei Männer Anspruch auf ein Todesfallkapital erhoben. LAW-News fasst den Fall folgendermassen zusammen:
Nach dem Tod einer Frau forderten ihr angeblicher Lebenspartner und ihre Eltern von der Pensionskasse die Auszahlung des Todesfallkapitals. Gemäss PK-Reglement ging der Auszahlungsanspruch eines Konkubinatspartner demjenigen der Eltern vor.
Die Eltern klagten gegen die PK vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich. Sie machten geltend, der Freund habe gleichzeitig eine andere Freundin gehabt und mit ihr zwei Kinder gezeugt, weshalb ihm das Alterskapital nicht auszubezahlen sei.
Der angebliche Lebenspartner wurde als weiterer Verfahrensbeteiligter beigeladen.
Das Gericht hiess die Klage der Eltern gut:
- Pensionskassengelder gäbe es für Konkubinatspartner nur bei gleicher Treue und gleichem Beistand wie in einer Ehe
- Eine «eheähnliche Beziehung» lag hier indessen nicht vor.
Bei der Beurteilung der Frage nach der Anspruchsberechtigung auf das Todesfallkapital handelte es sich um einen Streit zwischen den klagenden Eltern und dem Beigeladenen. Die beklagte PK hatte ihre Leistungspflicht von Anfang an anerkannt und einzig aufgrund des Doppelzahlungsrisikos auf einer gerichtlichen Beurteilung der Sache bestanden. Angesichts dessen verzichtete das Gericht – trotz des Obsiegens der Kläger – auf die Zusprechung einer Prozessentschädigung.