(VPS) Das Bundesstrafgericht hat die Freiheitsstrafe für einen ehemaligen Portfolio-Manager der St. Galler Pensionskasse von 20 auf 28 Monate erhöht. Der 51-Jährige muss sechs Monate unbedingt absitzen, wobei Halbgefangenschaft oder elektronische Überwachung möglich sind. Zusätzlich verhängte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 13’200 Franken sowie eine Ersatzforderung von 1.18 Mio. Franken zugunsten der Eidgenossenschaft.
Der Mann hatte zwischen 2014 und 2016 systematisch Front-Running betrieben, indem er vor grösseren Käufen für die Pensionskasse zunächst privat identische Aktien erwarb. In 122 Fällen erzielte er dadurch unrechtmässige Gewinne, die Ersatzforderung entspricht knapp 38% seiner Profite.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil CA.2023.27 vom 26.6.2024)