Claudia Blumer untersucht im Tages-Anzeiger die Folgen des BGer-Urteils im Falle des Konkurses der ACSMS-PK auf die Stiftungsräte. Sie sind mit Millionen-Forderungen konfrontiert. Das Urteil könnte absehbar weitreichende Konsequenzen für das ganze System der Stiftungsräte haben.
Die Betroffenen wollen sich im Moment nicht äussern, wie sie telefonisch oder über ihre Anwälte mitteilen. Zuerst müssten sie die Situation analysieren und das Vorgehen besprechen.
Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz spricht von «persönlichen Dramen», die sich in diesem Fall abspielen. Wer als Privatperson für einen Millionenschaden hafte, dem drohe unter Umständen Privatkonkurs – sodass grundsätzlich der ganze Besitz sowie sämtliche Einnahmen auf Lebenszeit bis auf das Existenzminimum gepfändet werden durch die Gläubiger.
«Ich kann nur hoffen, dass das Urteil ein Weckruf ist für alle, die sich in Stiftungen, Vereinen und KMU-Verwaltungsräten engagieren», sagt Kunz. Die Leute müssten sich bewusst sein, dass ein solches Amt, oft im Sinne eines Freundschaftsdienstes ausgeübt, mit Risiken verbunden sei, für das eigene Vermögen und die Reputation. (…)