parlamentEingereichter Text: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die gesetzlichen Grundlagen sind so auszugestalten, dass im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse in angemessenem Umfang erhöht und gesenkt werden können.

Begründung: Die Flexibilisierung der Renten in beide Richtungen stärkt das Umlageverfahren der zweiten Säule und trägt zur Erhöhung der Gerechtigkeit bei. Heute ist dies nicht möglich.

Das Bundesgericht schützt mit einem Entscheid vom 23. November 2017 die Vorinstanzen, welche ein Modell, das die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse erhöhen und senken kann, nicht akzeptierten. Das Bundesgericht stützt sich auf Artikel 65d BVG, welcher Kürzungen für laufende Renten nur für die Dauer einer Unterdeckung der Kasse und eng begrenzt erlaubt.

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