Gilles André wird die Direktion der Pensionskasse des Staates Freiburg (PKSF) bis Ende 2024 abgeben. Der diplomierte Wirtschaftsprüfer und zugelassene Revisionsexperte, der sein Amt am 1. Januar 2019 angetreten hat, wird die PKSF während sechs Jahre geleitet haben.
Der 54-jährige Gilles André wurde eingestellt, um die Reform des Pensionsplans der PKSF umzusetzen, der im Dezember 2020 auf kantonaler Ebene von 67% der Abstimmenden angenommen worden ist. Diese Änderung bedeutete den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat und führte zu einem erheblichen operativen Folgeaufwand.
Die PKSF wird demnächst die Stelle des Direktors der Kasse ausschreiben. Gilles André wird den Übergang sicherstellen, bevor er eine neue Herausforderung antritt.
Die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) bietet ihren Versicherten ab 1. Januar 2025 mehr Flexibilität: So können sie neu bei ihrer Pensionierung ihr gesamtes Vorsorgeguthaben zu 100% als Kapital beziehen. Zudem wird die Todesfallsumme grosszügiger geregelt.
Bisher war der Bezug mit maximal 50% Kapital und 50% Rente eingeschränkt. Die PKZH bietet ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2025 mehr Flexibilität und ermöglicht neu auch den vollen, 100%igen Bezug des Vorsorgekapitals. Damit können Versicherte ihre Altersvorsorge besser ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensentwürfen anpassen.
Der gewünschte Kapitalbezug muss mindestens einen Monat vor dem Altersrücktritt der PKZH schriftlich mitgeteilt werden. [Das BVG sieht eine max. Frist von 3 Jahren vor.]
Ab dem 1. Januar 2025 profitieren die Aktiv Versicherten ausserdem von einer höheren Todesfallsumme. Bisher war die Todesfallsumme auf die Höhe von 3 Ehegatten-Jahrespensionen beschränkt. Neu entspricht die Todesfallsumme dem gesamten Altersguthaben abzüglich des Barwertes aller Pensionen, die durch den Tod ausgelöst werden.
Zudem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Dadurch können ab 1. Januar 2025 neu auch Geschwister als Begünstigte berücksichtigt werden.
Diese grosszügige neue Regelung macht einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse noch attraktiver. Werden im Todesfall keine Hinterlassenenpensionen ausgerichtet, wird das gesamte angesparte Guthaben als Kapital ausgezahlt. Profitieren Sie jetzt von den Vorteilen eines Einkaufs und investieren Sie in Ihre Vorsorge.
(vps) Das 120-Millionen-Sanierungspaket für die städtische Pensionskasse (PKSW) wurde von der Stimmbevölkerung in Winterthur mit 63 % Ja-Stimmen gutgeheissen. Die Lokalzeitung Landbote berichtete über eine grosse Erleichterung bei den politischen Verantwortlichen über das Ja zur Sanierung. Auch bei der Kasse selber sei man froh über den Entscheid. Die Sektion Winterthur der Gewerkschaft VPOD äusserte sich erfreut, dass die PKSW nach mehr als 10 Jahren Leidensweg endlich unbeschwert in die Zukunft blicken kann: «Die PKSW wurde unterfinanziert verselbstständigt, weshalb die städtischen Angestellten fast 10 Jahre lang jeden Monat dafür bezahlen mussten.»
Am 9. Juni stimmt das Winterthurer Stimmvolk über die finanzielle Sanierung der städtischen Pensionskasse ab. Es geht um 120 Millionen Franken. Der Landbote schreibt dazu:
Eine entscheidende Zäsur geschah 2014. Damals wurde die PKSW von der Stadtverwaltung abgekoppelt. Seither ist sie eine öffentlich-rechtliche Kasse und als selbstständige Stiftung organisiert. Der Knackpunkt: Sie musste mit einem 113-Millionen-Loch in der Kasse starten. Auch eine Finanzspritze von 345 Millionen Franken hatte nicht gereicht. Diese sogenannte Unterdeckung schleppt die PKSW bis heute mit. Ein neues Sanierungspaket lehnte das Parlament 2019 knapp ab. Der Stadtrat musste nochmals über die Bücher.
2023 legte er ein neues Sanierungspaket über 120 Millionen Franken vor. Eine parlamentarische Spezialkommission schärfte entscheidend nach. Sie brütete ein neues Sanierungsmodell aus. Eines, das es so bislang nur in Winterthur gibt. Auch der Stadtrat hat sich daraufhin dahintergestellt und seinen eigenen neuen Entwurf hintangestellt.
Ziel ist es, die PKSW finanziell wieder solide aufzustellen und zukunftsfähig zu machen. Der sogenannte Deckungsgrad lag bei knapp 94 Prozent. Dieser Messgrad zeigt, zu wie viel Prozent die Kasse ihre Versicherungsleistungen theoretisch zahlen kann. Aktuell liegt der Deckungsgrad bei fast 100 Prozent.
Die Schweizer Personalvorsorge hat wiederum alle wichtigen Kennzahlen der kantonalen Kassen erfasst und in einer Excel-Tabelle dargestellt. Kaspar Hohler, Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge, schreibt zum Thema technischer Zins dazu:
Die grosse Frage ist nun, ob Pensionskassen auch ihren technischen Zins anheben sollen. Dagegen spricht, dass der Satz vielerorts so langsam gesenkt wurde, dass er vor zwei Jahren noch zu hoch und im heutigen Umfeld gerade angemessen ist. Pensionskassen mit tieferen Sätzen können auch versucht sein, in der Bewertung eine gewisse Sicherheitsmarge zu schaffen.
Dafür spricht, dass sich der Satz an die effektiven Renditeerwartungen anlehnen soll, was auch die entsprechende Fachrichtline (FRP 4) der Pensionskassen-Experten nahelegt. Und eine Erhöhung des technischen Zinses hat den netten Nebeneffekt, und damit schliesst sich der Bogen zum Einstieg, dass der Deckungsgrad steigt: Für die Rentner muss weniger Kapital reserviert werden, die Verpflichtungsseite wiegt dadurch weniger schwer.
Bei der Festlegung des technischen Zinssatzes sollte sich der Stiftungsrat nicht von Bilanzkosmetik leiten lassen. Aber angenehme Nebeneffekte sind Entscheiden sicher zuträglicher als unangenehme.
(Nau) Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das obligatorische Finanzreferendum gegen eine Gesetzesänderung über die Pensionskasse des Kantons Tessin abgewiesen. Damit entscheidet am 9. Juni das Volk über die Gesetzesänderung. Dies teilte die Tessiner Regierung am Mittwoch mit.
Bei der Gesetzesänderung geht es um die Einführung von Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Mitglieder der staatlichen Pensionskasse. Die Massnahmen sollen die geplanten Rentenkürzungen abfedern. Der Tessiner Grosse Rat hatte im Oktober vergangenen Jahres den Massnahmen zugestimmt.
Das «Netzwerk zur Verteidigung der Renten» (ErreDiPi) hatte danach beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Absicht des Parlaments eingelegt, die Gesetzesrevision dem obligatorischen Finanzreferendum zu unterstellen. Damit wird das Tessiner Stimmvolk am 9. Juni über die Gesetzesrevision abstimmen.
Neben der Gesetzesrevision über die kantonale Pensionskasse gelangt auch die Änderung des Steuergesetzes sowie der dem obligatorischen Referendum unterstellte Beschluss über den Erwerb eines grossen Gebäudes in Lugano an die Urne. Das ehemalige Gebäude der Banca del Gottardo soll der kantonalen Justizbehörde zur Verfügung gestellt werden.
(FN) Die Freiburger Stimmbevölkerung wird nicht über das neue Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals abstimmen. Das Referendum gegen das neue Gesetz ist nicht zustande gekommen. Gewerkschaften und Personalverbände hatten bis am Donnerstag Zeit, die nötigen 6000 Unterschriften zu sammeln. Der Staatsrat kann somit das Gesetz in Kraft setzen und wird das Datum an seiner ersten Sitzung im Januar festlegen.
Im September hatte der Grosse Rat das Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals angepasst. Die Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat der Pensionskasse werden damit neu vom Personal gewählt und nicht mehr von den Gewerkschaften bestimmt. Dagegen wollten sich die Gewerkschaften mit dem Referendum wehren. (du)
In einem kurzen Schreiben an die Arbeitgeber hat die Pensionskasse Thurgau (PKTG) Ende Oktober 2023 mitgeteilt, dass die Pensionskassenkommission (PKK) ihre Zusammensetzung ab dem Kalenderjahr 2024 von aktuell zwölf auf zehn Personen reduzieren wird. Da je eine Arbeitgeber- und eine Arbeitnehmervertretung zurückgetreten seien, nehme man dies zum Anlass, die Kommission zu verkleinern. Eine weitere Verkleinerung auf 8 Mitglieder wird ins Auge gefasst. Wenig überraschend regt sich Widerstand.
In einem Interview mit CHSS beschreibt Doris Bianchi, Direktorin der Publica, die Bemühungen der Kasse um Ausbau der ESG-Kriterien und die Anpassungen der Anlagestrategie zur Verbesserung der Rendite. Aktuell liegt der Deckungsgrad der Publica bei 96 Prozent.
Die Publica setzt seit Kurzem stärker auf Sachwerte und Aktien und weniger auf Obligationen. Kommt diese neue Anlagestrategie angesichts der steigenden Zinsen nicht etwas spät? Auch bei der neuen Anlagestrategie sind die Obligationen weiterhin jene Anlagekategorie mit dem höchsten Gewicht. Für die Periode ab 2022 haben wir das Szenario einer Stagflation – also einer grösseren Inflation verbunden mit einem reduzierten Wirtschaftswachstum – stärker gewichtet als früher. In diesem Szenario macht es Sinn, vermehrt auf Sachwerte zu setzen, da diese grundsätzlich den besseren Inflationsschutz bieten als Obligationen. Das Gesamtportfolio wird durch die Anlagestrategieanpassung ausgeglichener.
Zu den Sachwerten zählen auch Infrastrukturanlagen. Worauf legen Sie den Fokus in dieser neuen Anlagekategorie? Ein Augenmerk legen wir zum Beispiel auf erneuerbare Energien. Von den Infrastrukturanlagen im Umfang von rund 1,2 Milliarden Franken legen wir die Hälfte in Fonds an, die andere Hälfte investieren wir – gemeinsam mit anderen institutionellen Anlegern – direkt.
Der Landbote berichtet über einen neuen Ansatz zur Sanierung der PK der Stadt Winterthur:
Die Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) ist finanziell noch lange nicht über den Berg. Ihr finanzieller Deckungsgrad liegt aktuell bei tiefen 94 Prozent. Solide wären 115. Dank einem 120-Millionen-Kredit dürfte sich die Ausgangslage allerdings bald deutlich bessern. Die parlamentarische Spezialkommission hat gestern (6.11.23) einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der breit abgestützt ist. Alle – Parteien, Stadtrat, Personalverbände und PKSW-Stiftungsrat – stehen offenbar hinter der neuen Lösung.
Der neue Ansatz, auf den man sich nach neun Sitzungen einigen konnte, lautet «Dynamisches Modell». Dabei wurde in verschiedenen Punkten nachgeschärft. Was bleibt, sind die 120 Millionen als Reserve. Die PKSW soll das Geld nutzen, um in ihre Anlagen zu investieren und mehr Rendite einzufahren. Dynamisch heisst: Dümpelt die Kasse bei einem finanziellen Deckungsgrad unter 100 Prozent, erhält sie Geld in Tranchen. Performt sie gut und liegt über 105, fliessen wieder Millionen zurück an die Stadt.
Es ist ein Sanierungsmodell, das es so noch nicht gibt. Auch das Beitragsverhältnis wurde korrigiert. Neu soll die Stadt 60 Prozent der Pensionskassenbeiträge bezahlen, die Angestellten 40 Prozent. Geplant war 65:35. Doch bis zu einem Jahreslohn von 120’000 Franken werden die Zusatzabgaben komplett zurückerstattet.
Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) offeriert Hypothekarnehmern, die beim Kauf, Bau oder der Renovation ihrer Liegenschaft Umweltaspekte und erneuerbare Energien berücksichtigen, einen Zinsvorteil von bis zu 0,3 Prozent pro Jahr.
Der Zinsvorteil für fossilfreie Heizungen, also keine Öl- und Gasheizungen, beträgt 0,1 Prozent (10 Basispunkte) pro Jahr. Der Zinsvorteil für eine Gebäudezertifizierung (Minergie, GEAK A-C, SNBS) beträgt 0,2 Prozent (20 Basispunkte) pro Jahr. Diese Zinsrabatte sind kumulierbar und auf LUPK-Festhypotheken bis zu einem maximalen Hypothekarvolumen von 600’000 Franken erhältlich.
Anfang Oktober sind alle Arbeitnehmendenvertreterinnen und -vertreter aus dem Verwaltungsrat der Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) zurückgetreten. Dennoch versichert der Staatsrat: «Die PKSPF setzt ihre Tätigkeit fort, und die Renten werden wie gewohnt weiter ausgezahlt.» Die Freiburger Nachrichten schreiben:
Die Geschehnisse hätten keinen Einfluss auf die Auszahlung der Renten und Leistungen an die Versicherten, teilt der Staatsrat mit. Obwohl es durch die Rücktritte zu einem Ungleichgewicht im Entscheidungsgremium der Vorsorgeeinrichtung gekommen sei, gehe der Betrieb der Kasse normal weiter.
Die Personalvertretung hat ihre Funktion als Reaktion auf einen Beschluss des Grossen Rats abgegeben (die FN berichteten). Dieser hatte im September entschieden, dass das Personal in Zukunft seine Vertretung im Verwaltungsrat der Kasse wählen sollte. Bis anhin hatten die Personalverbände Fede, VPOD und die Vereinigung des höheren Kaders sie mandatiert. Für den Staatsrat ist klar: Trotz neuem Wahlmodus seien die Personalverbände nicht von den Entscheidungsgremien der Pensionskasse ausgeschlossen. Sie können ihre Kandidierenden nach den beschlossenen Modalitäten dem Grossen Rats zur Wahl vorschlagen.
Mittlerweile ist auch klar, wie die Wahl der neuen Personalvertretung ablaufen wird. Der Verwaltungsrat der Kasse organisiert die Wahl. Das Verfahren sieht einen Aufruf zur Kandidatur und die Wahl der neuen Vertretung des Personals auf elektronischem Weg vor. «Die Staatsangestellten können so direkt und demokratisch ihre Vertretung unter angestellten oder externen Personen, insbesondere Fachleuten aus der beruflichen Vorsorge, wählen», schreibt der Staatsrat. Er ermuntert explizit auch Mitglieder der Personalverbände, sich zur Wahl zu stellen.
“Bei der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals brodelt es: Die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten treten alle geschlossen zurück”, heisst es in einem Artikel der Freiburger Nachrichten.
Alle Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg haben ihren Rücktritt eingereicht. Das schreibt die Fede, die Freiburger Dachorganisation, welche die Interessen der Staatsangestellten vertritt, in einer Mitteilung.
Den ersten Rücktritt aus dem Kassenvorstand reichte Bernard Fragnière am 9. September ein – am Tag nach der Abstimmung im Grossen Rat, die den neuen Wahlmodus für die Vertreter und Vertreterinnen der Versicherten bestätigt. Den neuen Wahlmodus hatten der Kassenvorstand und der Staatsrat gegen den Rat der Sozialpartner durchgesetzt. Die Fede kündigte an, dass es nicht bei einem Rücktritt bleiben werde.
Nau hat ein Interview mit Bruno Rudolf, SVP-Grossrat des Kt. Aargau, geführt. Es dreht sich um das PK-Dekret, mit dem das Leistungsziel der Aargauischen Pensionskasse incl. AHV bei 60 Prozent stabilisiert werden soll.
Die Zürcher BVK hat kürzlich zwei neue Rentenmodelle vorgestellt, welche beim VPOD nicht gut angekommen sind. Der Tages-Anzeiger hat jetzt das Thema aufgegriffen und zitiert Jorge Serra (VPOD) und Roger Baumann (c-alm).
Jorge Serra, Sekretär bei der Gewerkschaft VPOD und Präsident von PK-Netz, einer gewerkschaftsnahen Interessenorganisation in der beruflichen Vorsorge, übt harte Kritik. «Die Behauptung der BVK, dass man direkt nach der Pensionierung mehr Geld benötige, ist falsch», sagt er. Die tiefere Rente beim Modell «Dyna» führe dazu, dass ab dem Alter von 75 Jahren vermehrt Kosten auf den Staat und somit auf die Steuerzahler abgeschoben würden.
Auch angesichts der steigenden Teuerung sei es unsinnig, die Pensionskassenrente schrittweise zu senken: «So bleibt Rentnerinnen und Rentnern noch weniger Geld, als sie real ohnehin schon verlieren.» Serra befürchtet, dass die neuen Modelle der BVK in der gesamten Branche zu einer Weichenstellung mit mehr individuellen Modellen führen. «Die Folge sind steigender Beratungsaufwand und Verunsicherung bei der Wahl des Rentenmodells.» Die Stärke der beruflichen Vorsorge sei die kollektive Versicherung. Deshalb sei eine Individualisierung die falsche Entwicklung.
Roger Baumann, Pensionskassenexperte und Gründungspartner der Pensionskassenberaterin C-Alm, sieht das weniger dramatisch. Er bestätigt zwar, dass die BVK «das Eis bricht» und somit den Weg frei macht für den Trend hin zu flexibleren Rentenmodellen. Sammeleinrichtungen würden sich vermehrt mit solchen Angeboten im Wettbewerb positionieren. Doch im Vergleich zum bereits heute flächendeckend erlaubten Kapitalbezug sind die neuen Modelle nach Ansicht Baummanns für die Versicherten «harmlos».