(FN) Die Freiburger Stimmbevölkerung wird nicht über das neue Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals abstimmen. Das Referendum gegen das neue Gesetz ist nicht zustande gekommen. Gewerkschaften und Personalverbände hatten bis am Donnerstag Zeit, die nötigen 6000 Unterschriften zu sammeln. Der Staatsrat kann somit das Gesetz in Kraft setzen und wird das Datum an seiner ersten Sitzung im Januar festlegen.
Im September hatte der Grosse Rat das Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals angepasst. Die Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat der Pensionskasse werden damit neu vom Personal gewählt und nicht mehr von den Gewerkschaften bestimmt. Dagegen wollten sich die Gewerkschaften mit dem Referendum wehren. (du)
In einem kurzen Schreiben an die Arbeitgeber hat die Pensionskasse Thurgau (PKTG) Ende Oktober 2023 mitgeteilt, dass die Pensionskassenkommission (PKK) ihre Zusammensetzung ab dem Kalenderjahr 2024 von aktuell zwölf auf zehn Personen reduzieren wird. Da je eine Arbeitgeber- und eine Arbeitnehmervertretung zurückgetreten seien, nehme man dies zum Anlass, die Kommission zu verkleinern. Eine weitere Verkleinerung auf 8 Mitglieder wird ins Auge gefasst. Wenig überraschend regt sich Widerstand.
In einem Interview mit CHSS beschreibt Doris Bianchi, Direktorin der Publica, die Bemühungen der Kasse um Ausbau der ESG-Kriterien und die Anpassungen der Anlagestrategie zur Verbesserung der Rendite. Aktuell liegt der Deckungsgrad der Publica bei 96 Prozent.
Die Publica setzt seit Kurzem stärker auf Sachwerte und Aktien und weniger auf Obligationen. Kommt diese neue Anlagestrategie angesichts der steigenden Zinsen nicht etwas spät? Auch bei der neuen Anlagestrategie sind die Obligationen weiterhin jene Anlagekategorie mit dem höchsten Gewicht. Für die Periode ab 2022 haben wir das Szenario einer Stagflation – also einer grösseren Inflation verbunden mit einem reduzierten Wirtschaftswachstum – stärker gewichtet als früher. In diesem Szenario macht es Sinn, vermehrt auf Sachwerte zu setzen, da diese grundsätzlich den besseren Inflationsschutz bieten als Obligationen. Das Gesamtportfolio wird durch die Anlagestrategieanpassung ausgeglichener.
Zu den Sachwerten zählen auch Infrastrukturanlagen. Worauf legen Sie den Fokus in dieser neuen Anlagekategorie? Ein Augenmerk legen wir zum Beispiel auf erneuerbare Energien. Von den Infrastrukturanlagen im Umfang von rund 1,2 Milliarden Franken legen wir die Hälfte in Fonds an, die andere Hälfte investieren wir – gemeinsam mit anderen institutionellen Anlegern – direkt.
Der Landbote berichtet über einen neuen Ansatz zur Sanierung der PK der Stadt Winterthur:
Die Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) ist finanziell noch lange nicht über den Berg. Ihr finanzieller Deckungsgrad liegt aktuell bei tiefen 94 Prozent. Solide wären 115. Dank einem 120-Millionen-Kredit dürfte sich die Ausgangslage allerdings bald deutlich bessern. Die parlamentarische Spezialkommission hat gestern (6.11.23) einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der breit abgestützt ist. Alle – Parteien, Stadtrat, Personalverbände und PKSW-Stiftungsrat – stehen offenbar hinter der neuen Lösung.
Der neue Ansatz, auf den man sich nach neun Sitzungen einigen konnte, lautet «Dynamisches Modell». Dabei wurde in verschiedenen Punkten nachgeschärft. Was bleibt, sind die 120 Millionen als Reserve. Die PKSW soll das Geld nutzen, um in ihre Anlagen zu investieren und mehr Rendite einzufahren. Dynamisch heisst: Dümpelt die Kasse bei einem finanziellen Deckungsgrad unter 100 Prozent, erhält sie Geld in Tranchen. Performt sie gut und liegt über 105, fliessen wieder Millionen zurück an die Stadt.
Es ist ein Sanierungsmodell, das es so noch nicht gibt. Auch das Beitragsverhältnis wurde korrigiert. Neu soll die Stadt 60 Prozent der Pensionskassenbeiträge bezahlen, die Angestellten 40 Prozent. Geplant war 65:35. Doch bis zu einem Jahreslohn von 120’000 Franken werden die Zusatzabgaben komplett zurückerstattet.
Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) offeriert Hypothekarnehmern, die beim Kauf, Bau oder der Renovation ihrer Liegenschaft Umweltaspekte und erneuerbare Energien berücksichtigen, einen Zinsvorteil von bis zu 0,3 Prozent pro Jahr.
Der Zinsvorteil für fossilfreie Heizungen, also keine Öl- und Gasheizungen, beträgt 0,1 Prozent (10 Basispunkte) pro Jahr. Der Zinsvorteil für eine Gebäudezertifizierung (Minergie, GEAK A-C, SNBS) beträgt 0,2 Prozent (20 Basispunkte) pro Jahr. Diese Zinsrabatte sind kumulierbar und auf LUPK-Festhypotheken bis zu einem maximalen Hypothekarvolumen von 600’000 Franken erhältlich.
Anfang Oktober sind alle Arbeitnehmendenvertreterinnen und -vertreter aus dem Verwaltungsrat der Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) zurückgetreten. Dennoch versichert der Staatsrat: «Die PKSPF setzt ihre Tätigkeit fort, und die Renten werden wie gewohnt weiter ausgezahlt.» Die Freiburger Nachrichten schreiben:
Die Geschehnisse hätten keinen Einfluss auf die Auszahlung der Renten und Leistungen an die Versicherten, teilt der Staatsrat mit. Obwohl es durch die Rücktritte zu einem Ungleichgewicht im Entscheidungsgremium der Vorsorgeeinrichtung gekommen sei, gehe der Betrieb der Kasse normal weiter.
Die Personalvertretung hat ihre Funktion als Reaktion auf einen Beschluss des Grossen Rats abgegeben (die FN berichteten). Dieser hatte im September entschieden, dass das Personal in Zukunft seine Vertretung im Verwaltungsrat der Kasse wählen sollte. Bis anhin hatten die Personalverbände Fede, VPOD und die Vereinigung des höheren Kaders sie mandatiert. Für den Staatsrat ist klar: Trotz neuem Wahlmodus seien die Personalverbände nicht von den Entscheidungsgremien der Pensionskasse ausgeschlossen. Sie können ihre Kandidierenden nach den beschlossenen Modalitäten dem Grossen Rats zur Wahl vorschlagen.
Mittlerweile ist auch klar, wie die Wahl der neuen Personalvertretung ablaufen wird. Der Verwaltungsrat der Kasse organisiert die Wahl. Das Verfahren sieht einen Aufruf zur Kandidatur und die Wahl der neuen Vertretung des Personals auf elektronischem Weg vor. «Die Staatsangestellten können so direkt und demokratisch ihre Vertretung unter angestellten oder externen Personen, insbesondere Fachleuten aus der beruflichen Vorsorge, wählen», schreibt der Staatsrat. Er ermuntert explizit auch Mitglieder der Personalverbände, sich zur Wahl zu stellen.
“Bei der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals brodelt es: Die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten treten alle geschlossen zurück”, heisst es in einem Artikel der Freiburger Nachrichten.
Alle Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg haben ihren Rücktritt eingereicht. Das schreibt die Fede, die Freiburger Dachorganisation, welche die Interessen der Staatsangestellten vertritt, in einer Mitteilung.
Den ersten Rücktritt aus dem Kassenvorstand reichte Bernard Fragnière am 9. September ein – am Tag nach der Abstimmung im Grossen Rat, die den neuen Wahlmodus für die Vertreter und Vertreterinnen der Versicherten bestätigt. Den neuen Wahlmodus hatten der Kassenvorstand und der Staatsrat gegen den Rat der Sozialpartner durchgesetzt. Die Fede kündigte an, dass es nicht bei einem Rücktritt bleiben werde.
Nau hat ein Interview mit Bruno Rudolf, SVP-Grossrat des Kt. Aargau, geführt. Es dreht sich um das PK-Dekret, mit dem das Leistungsziel der Aargauischen Pensionskasse incl. AHV bei 60 Prozent stabilisiert werden soll.
Die Zürcher BVK hat kürzlich zwei neue Rentenmodelle vorgestellt, welche beim VPOD nicht gut angekommen sind. Der Tages-Anzeiger hat jetzt das Thema aufgegriffen und zitiert Jorge Serra (VPOD) und Roger Baumann (c-alm).
Jorge Serra, Sekretär bei der Gewerkschaft VPOD und Präsident von PK-Netz, einer gewerkschaftsnahen Interessenorganisation in der beruflichen Vorsorge, übt harte Kritik. «Die Behauptung der BVK, dass man direkt nach der Pensionierung mehr Geld benötige, ist falsch», sagt er. Die tiefere Rente beim Modell «Dyna» führe dazu, dass ab dem Alter von 75 Jahren vermehrt Kosten auf den Staat und somit auf die Steuerzahler abgeschoben würden.
Auch angesichts der steigenden Teuerung sei es unsinnig, die Pensionskassenrente schrittweise zu senken: «So bleibt Rentnerinnen und Rentnern noch weniger Geld, als sie real ohnehin schon verlieren.» Serra befürchtet, dass die neuen Modelle der BVK in der gesamten Branche zu einer Weichenstellung mit mehr individuellen Modellen führen. «Die Folge sind steigender Beratungsaufwand und Verunsicherung bei der Wahl des Rentenmodells.» Die Stärke der beruflichen Vorsorge sei die kollektive Versicherung. Deshalb sei eine Individualisierung die falsche Entwicklung.
Roger Baumann, Pensionskassenexperte und Gründungspartner der Pensionskassenberaterin C-Alm, sieht das weniger dramatisch. Er bestätigt zwar, dass die BVK «das Eis bricht» und somit den Weg frei macht für den Trend hin zu flexibleren Rentenmodellen. Sammeleinrichtungen würden sich vermehrt mit solchen Angeboten im Wettbewerb positionieren. Doch im Vergleich zum bereits heute flächendeckend erlaubten Kapitalbezug sind die neuen Modelle nach Ansicht Baummanns für die Versicherten «harmlos».
Der Landbote hat mit dem PK-Spezialisten Markus Moor von der ZHAW ein Interview zu den Problem der städtischen Pensionskasse Winterthur geführt. Die finanzielle Lage der städtischen Pensionskasse PKSW hat sich wieder ein klein wenig verbessert. Im zweiten Quartal hat sie auf ihre Anlagen eine Rendite von 1,3 Prozent erzielt. Der Deckungsgrad stieg auf 95 Prozent. Stiftungsratspräsidentin Marianne Fassbind spricht von einem guten ersten Halbjahr. Finanziell ist die PKSW allerdings noch längst nicht über dem Berg. Der Stadtrat hat im Frühling ein 120-Millionen-Paket geschnürt, mit dem er die Kasse ausfinanzieren will. Auszüge:
Herr Moor, an der ZHAW haben Sie den Fall der Pensionskasse der Stadt Winterthur eingehend diskutiert. Was macht den Fall PKSW für Sie so interessant? Markus Moor: Es ist eine mittelgrosse öffentlich-rechtliche Kasse mit langer Vorgeschichte und einigen Zwischenetappen, die dem Fall auch eine politische Dimension geben. Dazu gehörte zuletzt auch, dass der Auftrag neu ausgeschrieben wurde, wer künftig die Versicherungs- und Vorsorgeleistungen für die städtischen Angestellten erbringen darf. Den Zuschlag hat bekanntlich die PKSW erhalten. Dann war die Politik wieder am Zug, und der Stadtrat hat im Frühling eine Lösung vorgeschlagen, mit welchen Massnahmen man die Kasse wieder aus der Unterdeckung führen und finanziell wieder auf eine solide Grundlage stellen kann. Das haben wir uns natürlich auch genauer angeschaut.
Die BVK hat zwei neue Rentenmodelle entwickelt und in einer Mitteilung vorgestellt. Darin wird ausgeführt:
Mehr Rente oder einen Teil der Rente als Barbetrag zum Start ins Rentenleben. Mit diesem Kundenbedürfnis im Hinterkopf stellt die BVK zwei neue Rentenmodelle vor, die ab nächstem Jahr zur Verfügung stehen.
Die Rente aus der zweiten Säule wird normalerweise bei Pensionierung berechnet und bleibt danach bis ans Lebensende gleich hoch. Ab nächstem Jahr bietet die BVK neben dieser Normrente zwei neue Rentenmodelle an. Beide zielen darauf ab, der Neurentnerin oder dem Neurentner den Start in den dritten Lebensabschnitt bedarfsgerechter zu gestalten.
Im Modell «Dyna» geht man davon aus, dass man direkt nach der Pensionierung aktiver ist und deshalb mehr Geld für das Bestreiten des Lebensunterhalts benötigt. Mit der Zeit nimmt der Aktionsradius und somit auch der Geldbedarf ab.
Wer dieses Modell wählt, profitiert bei Rentenbeginn von einer höheren Rente, die dann bis zum 75. Altersjahr kontinuierlich sinkt. Ab Alter 75 wird eine gleichbleibende Rente bis ans Lebensende ausbezahlt, die ein wenig tiefer als die Normrente ist.
pw. Das PK-Netz 2. Säule äussert sich in einer Medienmitteilung betont kritisch gegenüber den von der BVK neu entwickelten Rentenmodellen. Allerdings werden die Vorbehalte bloss allgemein umschrieben, stichhaltige Daten zur Untermauerung der Kritik fehlen. Das Risiko von Altersarmut mit Abhängigkeit von EL-Leistungen dürfte bei den Versicherten der kantonalzürcherischen BVK äusserst gering sein. Es handelt sich wohl eher um eine politisch motivierte Auseinandersetzung als um einen fachlichen Einwand des PK-Netz mit seinem Präsidenten Jorge Serra. Die mit den Modellen verbundenen Wahlmöglichkeiten und entsprechend erweiterten Freiheiten beim Bezug der Leistungen für die Versicherten sind bei der Linken offenbar unerwünscht. In der Mitteilung heisst es u.a.:
Die heute von der BVK vorgestellten Rentenmodelle gehen komplett in die falsche Richtung: die grösste Pensionskasse der Schweiz setzt auf mit dem Alter sinkende Renten und eine weitere Individualisierung der beruflichen Vorsorge. Statt aufgrund der Zinswende die Leistungen für alle Versicherten zu verbessern, setzt die BVK auf eine weitere Flexibilisierung, welche das Vertrauen in die 2. Säule weiter schwächen wird.
Das Rentenmodell „Dyna“ gewährt zu Rentenbeginn eine höhere Rente als im Normmodell, sie sinkt dann bis zum 75. Altersjahr kontinuierlich ab. Ab Alter 75 wird eine gleichbleibende Rente ausbezahlt, die allerdings tiefer ist als beim Normmodell. Das ist ein Modell, bei dem die Renten auch betragsmässig sinken und das, obwohl sie wegen der andauernden Inflation sowieso schon kontinuierlich an Wert verlieren.
Die Aargauische Pensionskasse (APK) hat ab dem 12. Juli 2023 einen neuen Auftritt. Der Kanton Aargau mit seinem Wasserschloss diente dabei als Inspiration. Neben dem neuen Logo tritt die APK mit frischen Farben, eigener Bildwelt, neuer Typografie und dem Anspruch «Vorsorge seit 1908» auf.
BVK. Die BVK steigt indirekt bei Swissgrid AG ein. Sie übernimmt eine Beteiligung von 49,9 Prozent einer Axpo-Tochtergesellschaft, welche knapp einen Drittel der Swissgrid AG hält. Daraus resultiert für die BVK ein indirekter Anteil von rund 15,7 Prozent an der Eigentümerin und Betreiberin des Schweizer Höchstspannungsnetzes. Mit dieser Transaktion investiert die BVK langfristig in die Schweizer Energieinfrastruktur.
Die Nidwaldner Regierung schreibt in einer Mitteilung zur Teilrevision des Pensionskassengesetzes:
“Generell soll die Attraktivität der Pensionskasse für die Kundinnen und Kunden gesteigert werden. Zweitens ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, die systemfremde Umverteilung von den Versicherten zu den Rentenbeziehenden zu reduzieren. Und drittens sollen die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Pensionskasse ihr Leistungsniveau halten kann.
Im Detail heisst dies:
Die Attraktivitätssteigerung wird hauptsächlich mit einer Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmenden von ca. 42.3 und Arbeitgebenden von ca. 57.7 Prozent über den Gesamtbestand erreicht. Heute lautet das Verhältnis 49 zu 51 Prozent. Damit steht die Pensionskasse im Vergleich zu anderen Kassen von öffentlichen Arbeitgebenden praktisch allein da. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels stellt dies ein Problem dar. Mit der Vorlage wird sich die Pensionskasse Nidwalden vergleichbaren Pensionskassen annähern.