Wie gut ist meine Pensionskasse und andere Fragen
Finanz und Wirtschaft hat vier Fachleute der beruflichen Vorsorge nach den Qualitätskriterien für eine Pensionskasse und weiteren Themen befragt. Die Fragen lauteten:
1 Woran misst sich die Qualität einer Pensionskasse, welches ist das wichtigste Kriterium?
2 In den letzten Jahren haben die meisten Pensionskassen die erwartete Rendite übertroffen. Kalkulieren Vorsorgeeinrichtungen zu vorsichtig?
3 Was hat Priorität: Guthabenzins oder Umwandlungssatz optimieren?
4 Welches ist die grösste Herausforderung, um Sicherheit und Tragbarkeit der beruflichen Vorsorge in der Schweiz langfristig zu erhalten?
Die vier Experten sind: Martin Roth, Geschäftsführer, Pensionskasse; Manor; Hansruedi Scherer, Partner PPCmetrics; Martin Janssen, ehem. Finanzprofessor, Leiter der Ecofin-Gruppe; Martin Wagner, Geschäftsführer, PK der Credit Suisse. Die Antworten können hier nachgelesen werden.
16 Milliarden Franken Steuern für die AHV
Hansueli Schöchli errechnet in der NZZ den Umfang der Umverteilung zwischen den Generationen und Einkommensklassen in der AHV für das Jahr 2016
[Es] entsteht eine Summe von 5 bis 6 Mrd. Fr., die im Stichjahr 2016 via nicht rentenbildende AHV-Beiträge das Sozialwerk subventioniert hat. Hinzu kamen die offiziellen Subventionen vor allem via Bundesbeiträge und Gelder aus der Mehrwertsteuer. Die Gesamtsubvention für die AHV belief sich somit auf rund 16 Mrd. Fr. und damit auf knapp 40% der Gesamteinnahmen.
Das Steuer-AHV-Paket erhöht das Subventionsvolumen um schätzungsweise 1 Mrd. Fr. pro Jahr; der Rest der Zusatzgelder sind rentenbildende AHV-Beiträge. In der parallel diskutierten AHV-Reform des Bundesrats sind weitere Zusatzsubventionen vorgesehen. Nach den geplanten Reformen dürfte somit das Total der Subventionen für die AHV 40 bis 45% der Gesamteinnahmen ausmachen.
Kein Wunder, dass nicht nur die Linke dieses Sozialwerk mag. Dank den massiven Subventionen sind bei den meisten Versicherten die Renten deutlich höher als die direkten Beiträge, und die Kosten der Subventionen sind grossenteils versteckt; wer weiss schon, welcher Teil seiner Steuerzahlungen im AHV-Topf landet? Hinzu kommt das politisch attraktivste Element der AHV: die Verschiebung hoher Lasten auf kommende Generationen.
Von der Umverteilung bis zu Sanierungsmassnahmen
Jürg Walter (Libera) und Stephan Wyss (Prevanto) beschäftigen sich in Expert Focus 18/10 mit Fragen der Solidarität, mit denen die Pensionskassen angesichts des zu hohen Mindestumwandlungssatzes verstärkt konfrontiert sind.
Im Fazit halten sie fest:
Gewollte Solidaritäten sind ein wichtiges Element in der beruflichen Vorsorge. Dazu gehören insbesondere die Solidaritäten im Bereich von Tod und Invalidität. Systematische und langjährige Umverteilungen passen hingegen weniger zur im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten beruflichen Vorsorge. So sind langjährige und beträchtliche Unterschiede in der Verzinsung der Kapitalien von Versicherten zu Rentnern zwar möglich, aber nicht die Idee der beruflichen Vorsorge.
Der Stiftungsrat einer VE sollte die eingegangenen Solidaritäten und Umverteilungen und deren Ausmass kennen und überwachen, aber auch gezielt entscheiden, ob diese beibehalten werden sollen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zu denken ist dabei an die Anpassung der technischen Parameter oder die Einführung von flexiblen Vorsorgemodellen wie beispielsweise die variable Rente oder die individuelle Wahl der Anlagestrategie mit einer 1e-Vorsorgelösung.
Ein «korrekt» oder vorsichtiger festgelegter Umwandlungssatz ergibt jedenfalls ein tieferes Zinsversprechen und reduziert die Pensionierungsverluste, was eine bessere Gleichbehandlung der Destinatäre bezüglich Verzinsung erlaubt.
«Ein Drittel der BVG-Rente der 30-Jährigen ist nicht gesichert»
In einem Interview mit der Handelszeitung warnt Reto Spring, Präsident des Finanzplanerverbands FPVS, die Jungen. Auszüge:
Das Liquiditätspolster ist angespart, die Versicherungen sind abgeschlossen. Wie viele Prozent des Einkommens sollen zusätzlich fürs Alter gespart werden?
Bei einem Bruttolohn von bis zu 100’000 Franken sollten 10 Prozent in die private Altersvorsorge investiert werden. Bei höheren Löhnen ist es sinnvoll, 20 Prozent dafür aufzuwenden.10 bis 20 Prozent des Bruttoeinkommens klingt erst einmal nach viel. Doch das ist notwendig, um die Einbussen resultierend aus der Plafonierung der AHV und der Umverteilung in der BVG zu kompensieren. Je höher die überobligatorischen Lohnbestandteile sind, desto stärker kommen diese Effekte zum Tragen.
Die Renteneinbussen der heute dreissigjährigen Arbeitnehmer werden zwischen 25 bis 35 Prozent auf den ausgewiesenen Prognosen betragen. Somit ist rund ein Drittel ihrer BVG-Altersrente nicht mehr gesichert. Daher lohnt es sich, diese absehbare Lücke über die private Vorsorge zu versichern. Unter Fachleuten sind diese Einbussen unbestritten, auch wenn Ihnen das Ihre Pensionskasse und Politiker so nie sagen würden.
Damit wird den Dreissigjährigen ein existenzieller Bestandteil der Altersvorsorgefehlen. Wie sollen sie das ausgleichen – mit der dritten Säule?
Das alleine reicht wohl nicht. Im Beispiel des Arbeitnehmers mit 100’000 Franken Einkommen sollten zwei Drittel des Sparbedarfs von 10’ 000 Franken gesichert – beispielsweise über die dritte Säule – angespart werden. Der restliche Drittel kann flexibel investiert werden, je nach Budget. Für wirklich gut verdienende ist die Einbusse noch grösser, für sie wird die Hälfte der prognostizierten Rente von privaten Investments abhängen. Das glauben heute viele nicht.
Bringt es etwas, wenn Dreissigjährige diese Einbussen über einen Einkauf in die Pensionskasse zu kompensieren versuchen?
Für diese Generation ist das komplett der falsche Ansatz, weil sie so Geld in eine Blackbox investieren. Das wäre eine garantierte Geldvernichtung über die kommenden dreissig bis vierzig Jahre. Der kurzfristige Steuervorteil wird über diesen langen Zeitraum stark verwässert. Die Rentensicherung klappt nur über private Vorsorge.
Kapital oder Rente? Ja!
Mit einer Umfrage wollte Cash von den Lesern erfahren, ob sie ihre PK-Leistung als Kapital oder Rente oder gemischt beziehen wollen. Das Resultat: Eine Mehrheit von fast 3300 Umfrage-Teilnehmenden will entweder vollständig das Kapital beziehen (36 Prozent) oder eine Mischform aus Kapital und Rente wählen (39 Prozent). Nur 25 Prozent votieren für den ausschliesslichen Rentenbezug.
Jung und gut verdienend: So gelingt die Vorsorge
Die Handelszeitung gibt Tipps für die gutverdienenden “Millenials”, damit es gut mit der Altersvorsorge kommt.
Blick: Lohnnebenkosten als Hindernis?
Der Blick beschäftigt sich mit der Situation der über 50jährigen bei der Stellensuche. Dabei werden auch die höheren Lohnnebenkosten genannt.
Tatsächlich steigen die Lohnnebenkosten mit dem Alter. Bis zum Alter von 44 Jahren werden zehn Prozent als Beiträge für die Pensionskasse fällig, ab 45 Jahren 15 Prozent und ab 55 Jahren gar 18 Prozent. Mindestens die Hälfte davon muss der Arbeitgeber bezahlen.
Das erschwert die Anstellung von älteren Arbeitnehmern. Deshalb wird auch oft darüber diskutiert, die Beiträge an die Pensionskasse altersunabhängig zu gestalten. Weil die Arbeitnehmer künftig sogar noch länger, über das heutige Rentenalter hinaus beschäftigt bleiben sollen, stehen weitere Reformvorschläge im Raum. Der Verband Avenir50plus setzt sich für ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung im Alter ein. Wird ein Bewerber wegen seines Alters aussortiert, könnte er das Unternehmen verklagen.
Denis Humbert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Humbert Heinzen Lerch Rechtsanwälte, hat sich eingehend mit dem Thema auseinandergesetzt und Vorschläge für einen wirksamen Schutz älterer Angestellter ausgearbeitet. Darunter etwa ein Steuerbonus für Unternehmen, die Erwerbslose über 55 Jahren einstellen, Zuschüsse aus der Arbeitslosenversicherung und eine drei Monate längere Kündigungsfrist ab Alter 55.
NZZ: 1e-Pläne auf dem Vormarsch
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit der zunehmenden Verbreitung von 1e-Plänen.
Gemäss Studien kommen solche 1e-Pläne vom Gehalt her für rund 10% der Bevölkerung in Betracht (vgl. Grafik). Bisher haben viele Pensionskassen aber noch keine solchen Pläne eingeführt, de facto dürfte der Anteil Versicherter mit 1e-Plänen also noch deutlich geringer sein. 1e-Pläne ermöglichen es Unternehmen, das Risiko bei der Sanierung von Vorsorgevermögen zu verringern.
Konzerne, die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften wie IAS und US-GAAP bilanzieren, haben dadurch Vorteile. Laut Benjamin Ginesta von der Vermögensverwaltung Albin Kistler sind diese momentan gezwungen, für Schweizer Basis-Pensionskassenpläne hohe Pensionsrückstellungen in der Bilanz zu halten. Mit 1e-Plänen können diese jedoch reduziert werden, denn diese gelten international als sogenannte Defined-Contribution-Pläne. Gerade Grosskonzerne könnten folglich die Verbreitung solcher Pläne durchaus beschleunigen.
Technischer Zins bleibt bei 2%
Der von der Kammer der Pensionskassen-Experten jährlich am 30. September festgelegte Referenzzinssatz verbleibt bei den bereits geltenden 2%.
Der Referenzzinssatz wird von der SKPE jährlich auf der Grundlage des BVG-Indexes 2005 Pictet BVG25 plus vom 30. September (Gewicht zwei Drittel) und der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen (Gewicht ein Drittel) veröffentlicht. Das Ergebnis wird um 0.5% vermindert und auf 0.25% abgerundet. Der Referenzzinssatz darf zudem weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen noch über 4.5 % liegen. Der Referenzzinssatz gilt für Jahresabschlüsse 2018 der Vorsorgeeinrichtungen.
Die oben stehende Grafik zeigt die erwartete Entwicklung des technischen Referenzzinssatzes gemäss FRP 4 für die kommenden Jahre. Aufgrund von aktuellen Simulationen ist es wahrscheinlich, dass sich der Referenzzinssatz mittelfristig in der Bandbreite zwischen 1,75 und 2,00 Prozent bewegen wird.
Libera schreibt in einer Mitteilung zum Entscheid der Kammer:
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. November 2017 hatte sich die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) gegen die vorgeschlagene Anpassung der Fachrichtlinie FRP 4 entschieden. Die FRP 4 blieb damit unverändert, wird jedoch zurzeit erneut überarbeitet.
Wir erwarten, dass die überarbeitete Fassung demnächst in die interne Vernehmlassung bei den Pensionskassen-Experten geschickt wird und voraussichtlich an der Generalversammlung der SKPE im April 2019 zur Abstimmung gebracht wird.
Zum heutigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge (OAK BV) ihrerseits eine Weisung zum technischen Zinssatz erlassen wird.
Vom Kuhhandel zur STAF, Abstimmungstermin
Der Bundesrat teilt mit, dass eine allfällige Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung voraussichtlich am 19. Mai 2019 stattfinden wird, das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Eine Vorverlegung auf den 10. Februar wurde geprüft, aber verworfen.
Gleichzeitig wurde die neue Sprachregelung bekannt. Was landesweit – wenigstens was die Deutschschweiz betrifft – als Kuhhandel aka Steuerdeal kursiert, wird neu unter dem Label STAF angeboten, für Steuerreform und AHV-Finanzierung. Wohl nicht zuletzt aus Marketing-Überlegungen.
“Zitterpartie für das Steuer-AHV-Paket
Hansueli Schöchli schreibt in seinem NZZ-Kommentar zum Steuer/AHV-Paket und seinen Erfolgschancen in der absehbaren Abstimmung im Mai nächsten Jahres:
Obwohl die Spitzen von drei der vier Bundesratsparteien sowie alle Kantone die Vorlage unterstützen, ist eine Zitterpartie zu erwarten. Die unheilige Allianz von Linken, Rechten, Gewerblern und Ästheten kann beim Urnengang schwer wiegen. Aus Sicht kritischer Linker sind als Folge der Steuerreform zu hohe Einnahmeneinbussen für Kantone und Gemeinden zu befürchten. Das Nichtstun oder die Beschränkung auf eine ersatzlose Streichung der verpönten Steuerprivilegien brächte zwar laut Modellrechnung des Bundes höhere Einnahmeneinbussen, doch dies wird nicht leicht zu erklären sein.
Die Gewerbler sind derweil verärgert über die Kostensteigerung als Folge der verlangten zusätzlichen AHV-Lohnbeiträge. Die SVP und die Ästheten (wozu die Grünliberalen gehören) kritisieren vor allem die Verknüpfung der sachfremden Themen Steuern/AHV, die den Bürgern keine freie Meinungsäusserung zu den beiden Themen ermöglicht. Auch jene Bürger, die den einen Teil gut finden, den anderen aber schlecht, können sich nur zum Gesamtpaket äussern.
Genau dies ist die Kernidee des Kompromisses im Parlament. Dieses glaubte offenkundig nicht, die Notwendigkeit der Steuerreform dem Volk erklären zu können. Es beschloss deshalb, die Sache mit AHV-Milliarden zu versüssen.
Steuer / AHV-Deal angenommen.
Das Parlament hat die SV17 incl. AHV-Finanzierung mit 112 zu 67 Stimmen bei 11 Enthaltungen (Nationalrat) und 39 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Ständerat) 17 angenommen.
Die SP hat sich mit 148 gegen 68 Stimmen für die Vorlage entschieden, der Gewerkschaftsbund hat Stimmfreigabe beschlossen. Die Jungsozialisten lehnen sie ab, ebenso Unia und VPOD.
Vontobel lanciert digitale Vorsorgeplattform
“Vontobel digitalisiert mit der neuen Pension Investments Plattform den Schweizer Markt für Vorsorgeprodukte”, schreibt die Bank in einer Mitteilung. Weiter heisst es:
Bisher dominierten analoge Prozesse mit weitgehend papierbasierten Arbeitsschritten den Markt mit Vorsorgeprodukten. Das Kundenerlebnis gestaltete sich weitgehend umständlich und erschwerte zudem die Transparenz für den Endkunden. Mit Vontobels neuen Pension Investments Plattform können im ersten Schritt die Kundenberater von über 60 Banken und 500 unabhängigen Vermögensverwaltern ihren Kunden Vorsorgelösungen und Bankdienstleistungen aus einer Hand anbieten und dies zu wesentlich tieferen Kosten aufgrund der Skalierbarkeit, die die digitale Plattform mit sich bringt. Gerade im bestehenden Tiefzinsumfeld ergeben sich interessante Vorsorgelösungen mit Anlagecharakter.
Vontobel setzt auf die eigene jahrelange Erfahrung und Expertise im Plattformgeschäft mit strukturierten Produkten und lanciert nun die neue Pension Investments Plattform. Pension Investments basiert auf Basis der erprobten Technologie von deritrade, Vontobels erfolgreicher Plattform für strukturierte Produkte.
«Mit unserem grossen Know-how im Plattformgeschäft und unserer Expertise im Bereich innovative Anlageprodukte treiben wir die Digitalisierung im Schweizer Markt für Vorsorgeprodukte zum Nutzen der Kunden voran und beweisen einmal mehr unsere Innovationskraft auf diesem Gebiet», sagt Roger Studer, Leiter Vontobel Investment Banking.
AHV und Umverteilung
Fabian Schäfer befasst sich im Tages-Anzeiger im Zusammenhang mit dem “Kuhhandel” mit der vielbeschworenen Umverteilung in der AHV und kommt zu ernüchternden Resultaten:
Die Spitzen von SP und SGB wollen den Deal bei ihrer Basis unbedingt durchbringen. Dazu betonen sie seit Wochen die Vorzüge der AHV-Finanzspritze. Die Erhöhung der Lohnbeiträge feiern sie als einmaligen Sieg, als Stärkung des grossen Solidaritätswerks AHV, das den Reichen nimmt und den Armen gibt.
Die Logik dahinter: Da Spitzenverdiener auf den ganzen Lohn Beiträge bezahlen, im Alter aber nur die Maximalrente erhalten, helfen sie, die Renten der Unter- und Mittelschichten zu finanzieren. SP-Präsident Christian Levrat frohlockte, nur 7 Prozent Grossverdiener müssten zahlen, «alle anderen profitieren». Gewerkschafter Corrado Pardini jubelte: «Das ist die grösste Umverteilung, die im Land geschieht.» Nationalrat Beat Jans rechnete vor, dass über 90 Prozent bei der AHV weniger einzahlen, als sie bekommen. (…)
Eine Analyse des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ergab, dass von allen Rentnern, die 2014 eine Rente bezogen, 92 Prozent «Solidaritätsempfänger» waren, während nur 8 Prozent – die absoluten Topverdiener – als Nettozahler fungierten. Damit ist der Fall für die SP klar: Die AHV ist die Umverteilungsmaschine par excellence.
Doch stimmt das wirklich? Fragen wirft schon die Einleitung der BSV-Analyse auf, in der steht: «Die einkommensbezogene Solidarität ist weit weniger stark als gemeinhin angenommen.» Frei übersetzt: Zwar sind es sehr viele, die bei der Umverteilung profitieren, aber gerade weil es so viele sind, erhält jeder Einzelne nicht viel Geld.
Laut Analyse sind es im Schnitt nur 4,7 Prozent der Renten der Unter- und Mittelschichten, die faktisch von oben quersubventioniert wurden. Berauschend ist das nicht. Das heisst, dass bei einer AHV-Rente von 2000 Franken nur 94 Franken durch die Spitzenverdiener querfinanziert sind. Bei tiefen Löhnen ist es mehr, bei mittleren weniger. Den grossen Rest der Beiträge, die für die jeweilige Rente notwendig waren, hat hochgerechnet jede und jeder selber finanziert.
Neuer Direktor der PK Graubünden
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse Graubünden (PKGR) hat den 49-jährigen Ökonomen Andrea Seifert zum neuen Direktor gewählt. Er leitete während der letzten 10 Jahre die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden. Seifert wird seine neue Funktion am 1. April 2019 übernehmen. Er tritt die Nachfolge von Willi Berger an. Die PKGR bewirtschaftet 2,8 Milliarden Franken Vermögen von rund 8400 Aktivversicherten und 3300 Rentnern.






