Der Bote der Urschweiz schreibt zur geplanten und wegen einer SP-Beschwerde vorläufig auf Eis gelegten Senkung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse im Kt. Schwyz:
Im Mai beschloss der Schwyzer Kantonsrat eine Senkung des Maximalsteuersatzes beim Kapitalbezug aus Pensionskassen – von 2,5 auf 1,5 Prozent. Die SP erachtet diese Senkung als illegal und hat deshalb Beschwerde vor Bundesgericht eingereicht. Dieses juristische Verfahren hat nun Folgen, wie der Kanton mitteilt.
Bis der Entscheid des Bundesgerichts vorliege, würden Kapitalleistungen, die ab dem 1. Januar 2026 fällig würden, zum «bisherigen teuerungsbereinigten Steuertarif» besteuert. «Nach dem Entscheid des Bundesgerichts wird diese Veranlagung von Amtes wegen überprüft und nötigenfalls angepasst. Allfällige Steuerguthaben werden verzinst», teilt der Kanton weiter mit.



Die Fachmitteilung 122 des Pensionskassenverbands behandelt die Folgerungen des Bundesgerichtsentscheids, der Arbeitnehmern beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung (VE) durch den Arbeitgeber ein “echtes Mitbestimmungsrecht” zusichert. Die Mitteilung geht auf die teilweise komplexen prozessualen Konsequenzen ein, die sich daraus ergeben. Sie ist für Mitglieder unentgeltlich, Nichtmitglieder können sie beim Verband erwerben.