Der Entscheid des Nationalrats für die Deplafonierung der Ehepaarrenten bei gleichzeitiger Aufhebung lebenslanger Witwenrenten und Anpassungen bei den Kinderrenten trifft beim Arbeitgeberverband auf Zustimmung, beim Gewerkschaftsbund auf entschiedene Ablehnung. Die Arbeitgeber halten fest:
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Zielsetzung der Gleichstellung der Geschlechter und die Anpassung der Witwen- und Witwerrenten an die gesellschaftliche Entwicklung.
Ein zentraler Aspekt ist die Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Hinterlassenenrenten. Die heutige Regelung basiert auf veralteten Familien- und Erwerbsmodellen.
Was die Zivilstandsabhängigkeit oder -unabhängigkeit anbelangt, so sollte aus Sicht der Arbeitgeber eine konsequente Vorgehensweise gewählt werden, dies auch im Hinblick auf andere politische Geschäfte wie die Deplafonierung der Ehegattenrente in der AHV.
Die Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare», welche ebendiese Deplafonierung fordert, würde die AHV langfristig mit erheblich höheren Mehrausgaben belasten. Mit dem Vorschlag des Nationalrats kann diese teure Initiative wirkungsvoll abgewehrt werden. Gleichzeitig werden wichtige Reformschritte bei den Hinterlassenenrenten umgesetzt.
Der Vorschlag des Nationalrats geht in die richtige Richtung und verdient Unterstützung, denn er sieht wichtige, sinnvolle Reformen vor. Zu bedauern ist, dass der Vorschlag zu Mehrkosten für die AHV führt – just zu einer Zeit, in der man bereits händeringend nach Finanzierungslösungen für die beschlossene 13. AHV-Rente wie für die Zukunft der AHV wegen des demografischen Wandels und der gestiegenen Lebenserwartung generell sucht. Der Vorschlag kommt jedoch dem Ziel der Kostenneutralität sehr nahe und verdient in der aktuellen Form Unterstützung.
Der Gewerkschaftsbund ist strikte dagegen.
Der Nationalrat hat heute beschlossen, die Kinderrenten abzuschaffen und die Ansprüche der Witwen zusammenzustreichen – und dazu das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufzuheben. Dies führt zu einer massiven Leistungsverschlechterungen für Frauen und Kinder zugunsten besserverdienenden Ehepaaren.
Dies ist nicht nur verteilungspolitisch falsch – das unverdauliche Paket führt unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.
Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: sie will keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie ungerechte Kürzungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie zusätzliche AHV-Defizite, um dann das Rentenalter zu erhöhen.
Das ist verantwortungslos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Ständerat dazu auf, diese Entscheide zu korrigieren.
Vor einem Jahr erwartete der Bund für die AHV im Jahr 2040 ein Defizit von 10,5 Milliarden Franken. Nun sind es noch 3,4 Milliarden. Das ist erstaunlich, teilweise aber erklärbar. Fabian Schäfer versucht es in der NZZ. Die einzelnen Elemente zusammengefasst:
Erwerbstätige. Das BfS geht neu von einer grösseren Zuwanderung aus als bisher, zunächst sollen es netto 60 000 Personen im Jahr sein, mittelfristig 45 000. Somit würde auch die Zahl der Erwerbstätigen, die die AHV finanzieren, stärker steigen: von heute 4,5 auf 4,9 Millionen im Jahr 2040 (in Vollzeitäquivalenten).
Pensionierte. Wegen der Pensionierung der Babyboom-Jahrgänge steigt die Zahl der Rentner rasant – aber nicht ganz so rasant wie bisher gemeint. Laut den neuen Szenarien dürften 2040 in der Schweiz «nur» 2,4 statt 2,5 Millionen Personen über 65 leben. Heute sind es 1,8 Millionen.
Lebenserwartung. Das BfS geht zwar davon aus, dass die Lebenserwartung immer noch steigt, aber weniger rasch als bisher. Früher erwartete das Amt bis 2040 einen Anstieg um 1,7 Jahre für Frauen und 2,1 für Männer. Nun hat es diese Werte reduziert: auf 1,2 und 1,3 Jahre. Damit läge die Lebenserwartung im Alter 65 neu bei 24,4 und 22 Jahren.
Um sich zusätzlich abzusichern, berechnet das Amt neuerdings drei Szenarien für die AHV. Die Bandbreiten sind schon kurzfristig beträchtlich. Das Umlagedefizit im Jahr 2030 schwankt je nach Szenario zwischen 0,3 und 3,5 Milliarden Franken.
Was wird die Politik damit anfangen? Wie wird sie auf die bessere Finanzlage reagieren? Erste Zeichen wird der Nationalrat im September setzen, wenn er über die Finanzierung der 13. AHV-Rente diskutiert, die ab 2026 ausbezahlt wird.
Die berufliche Vorsorge in der Schweiz beruht auf Sozialpartnerschaft. Gerade bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen wird aus diversen Kreisen immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Partnerschaft zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden in der Praxis wirklich funktioniere. Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, schreibt dazu unter «Standpunkt» in CHSS:
Während in unternehmenseigenen Pensionskassen die Interessen meist homogener sind, müssen sich Arbeitnehmervertretungen in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen mit einer breiten Palette an Bedürfnissen und Anforderungen auseinandersetzen. Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sind Vorsorgeeinrichtungen, denen mehrere wirtschaftlich voneinander unabhängige Arbeitgeber angeschlossen sind. Gemeinschaftseinrichtungen bilden im Gegensatz zu Sammeleinrichtungen eine Solidargemeinschaft.
Diese Vielfalt mag als Herausforderung erscheinen, bringt aber auch Vorteile mit sich. Die Diskussionen sind offener, da die Arbeitnehmenden nicht mit direkten Vorgesetzten verhandeln müssen, was eine sachlichere und objektivere Entscheidungsfindung ermöglicht. Gleichzeitig beeinflussen unterschiedliche Branchen, Erfahrungen und Schwerpunkte die Entscheide auf neue Art und Weise und fördern innovative Lösungen.
Auch bei der Rekrutierung von Mitgliedern für das oberste Organ ergeben sich Vorteile: Aufgrund der grossen Zahl an angeschlossenen Unternehmen steht ein breiterer Pool an qualifizierten Fachkräften zur Verfügung, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass kompetente und erfahrene Personen für das oberste Organ gewonnen werden können.
Allerdings bringt dieses Modell auch Herausforderungen mit sich: Der direkte Einfluss einzelner Unternehmen und ihrer Angestellten ist aufgrund der höheren Anzahl an Versicherten womöglich begrenzter als in unternehmenseigenen Pensionskassen. Das kann dazu führen, dass sich einzelne Versicherte weniger stark mit ihrer Vorsorgeeinrichtung identifizieren. Doch gerade weil das grosse Ganze im Fokus steht, werden Entscheide getroffen, die langfristig zur Stabilität und zur Sicherheit der beruflichen Vorsorge beitragen.
Die Sozialpartner und auch die Versicherer sind nicht zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrats, den BVG-Mindestzins um ein Viertelprozent-Punkt zu erhöhen. Wie üblich ist es entweder zu viel oder zu wenig.
Arbeitgeberverband: Die Berechnung mit der festgelegten Formel ergibt für das Jahr 2024 einen tieferen BVG-Mindestzinssatz. Es ist zudem damit zu rechnen, dass auch zu Beginn des Jahres 2024 die Stimmung an den Finanzmärkten aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Ausgangslage weiterhin gedrückt sein wird und allenfalls mit weiteren Korrekturen und Verwerfungen zu rechnen ist. Mit einer merklichen Erholung ist frühestens im weiteren Verlauf des Jahres 2024 zu rechnen.
Gestützt auf die aktuelle Situation hätte der Mindestzinssatz deutlich unter der Grenze von 1,0 Prozent zu liegen kommen müssen. Die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge bleibt für die Pensionskassen entsprechend schwierig. Dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium. Dass zuerst die zuständige Kommission und nun auch der Bundesrat trotz dieser starken Argumente den BVG-Mindestzinssatz nicht zumindest unverändert belassen hat, ist unverständlich.
Werner C. Hug hat in einem Beitrag der Gewerbezeitung Grundlagen und Fakten des schweizerischen Sozialstaats dargestellt und verweist auf de Gefahren, die hinter der Entwicklung von der Solidarität zur Umverteilung stehen. Hug stellt fest:
Der Vertreter der Arbeitnehmenden, der mit seiner Gewerkschaft nicht einmal 15 Prozent der arbeitenden Bevölkerung vertritt, aber so tut, als spreche er für alle Arbeitnehmenden, verkennt, dass die Freisinnigen den Sozialstaat begründet haben. In den Sozialversicherungen gilt die allgemeine Regel: einer für alle, alle für einen. Diese Form der Solidarität beruht auf Gegenseitigkeit und hat mit der gewerkschaftlichen Solidarität nichts gemeinsam.
In der AHV, in der Kranken-, Arbeitslosenversicherung geht es um die Deckung von Risiken und die Behebung von Schäden, die mit finanziellen Mitteln gedeckt werden. Die gewerkschaftliche Solidarität hingegen wird als Waffe für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Unternehmung sowie in der Gesellschaft eingesetzt.
Dominik Feusi beschreibt im Online Nebelspalter den Niedergang des sog. Sozialpartnerkompromiss zur BVG-Reform. Dass es zu diesem “Kompromiss” überhaupt gekommen ist, schreibt er der falschen Einschätzung der Situation durch Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt und der Cleverness des SGB zu. Feusi schreibt (Auszüge):
Valentin Vogt wollte mit dem «sozialpartnerschaftlichen Kompromiss» bei der Reform der zweiten Säule der Altersvorsorge (BVG) in die Geschichte der Schweizer Sozialpartnerschaft eingehen. Der Arbeitgeberpräsident habe darin eine ähnliche Errungenschaft wie das Friedensabkommen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in der Maschinenindustrie von 1937 gesehen, sagt eine gut informierte Quelle.
Der angebliche Kompromiss hat eine ganz eigene Geschichte. Sie steht für die Bredouille, in die Bürgerliche geraten, wenn sie ihre Grundprinzipien aufgeben, um mit Links etwas zu erreichen. Die «NZZ» schrieb diesen Sommer sogar von «Geiselhaft», in die sich Valentin Vogt begeben habe.
Avenir Suisse schreibt: “Der technologische Fortschritt beeinflusst die Wirtschaftsstruktur, die ausgeübten Berufe und die Tätigkeiten in allen Sektoren. Auch die Art und Weise, wie wir arbeiten, und die Organisation der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber ist nicht mehr vergleichbar mit dem Industriezeitalter. Aus diesen Gründen muss die Umsetzung der Sozialpartnerschaft auf eine neue Basis gestellt werden. Anlässlich des Tags der Arbeit unterbreiteten Peter Grünenfelder, Patrick Schnell und Mario Bonato Reformvorschläge für eine zeitgemässe Umsetzung der Sozialpartnerschaft.
Liberaler Reformvorschlag 1
Das Arbeitsgesetz ist flexibler zu gestalten und an die reale Arbeitspraxis anzupassen.
Gewinnt die Plattformarbeit zukünftig an Bedeutung, sollte mit dem «selbständigen Angestellten» eine neue Rechtsform geschaffen werden, um beispielsweise im Bereich der Plattformökonomien einen pauschalen, weniger umfangreichen und auf Freiwilligkeit beruhenden Sozialversicherungsschutz einzuführen. Die Abdeckung enthält die AHV, den Mindestbeitrag an die Berufsvorsorge (ab dem ersten Franken und ohne Koordinationsabzug) sowie eine minimale Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit oder Unfall. Da selbständige Angestellte über den Umfang der Arbeit entscheiden können (z.B. indem sie sich nicht auf der Plattform einloggen), soll das Risiko der Arbeitslosigkeit nicht gedeckt werden. Gleichzeitig würde die Beitragspflicht an die ALV entfallen (vgl. Adler und Salvi 2017).
Werner C. Hug kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Trends in der Altersvorsorge, welche weg von der Eigenverantwortung und hin zu einem stets stärker werdenden staatlichen Einfluss führen. Das wird zu Lasten des sozialen Engagements der Arbeitgeber gehen, meint Hug.
Wird mit diesen Reformen die Freiheit gewahrt und das Wohl der wirtschaftlich Schwachen, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erreicht? Die Eigenverantwortung des Individuums für seine Altersvorsorge wird je länger, je mehr vom Staat abgenommen. Er soll über Umverteilung in AHV und BVG dafür sorgen, dass die kleinen Einkommen zu einer «angemessenen» Rente Zugang erhalten – ganz im Sinne der Volkspension, ist doch von der dritten Säule, der «zu fördernden Selbstvorsorge mit Massnahmen der Steuer- und Eigentumspolitik», keine Rede.
Peter Grünenfelder von Avenir Suisse kritisiert den “fast surrealen Einfluss”der Gewerkschaften in der europapolitischen Auseinandersetzung und in der Sozialpartnerschaft.
In der realen Arbeitswelt meiden dagegen junge Menschen und die Mehrheit der Arbeitnehmenden die Gewerkschaften, die zu Besitzstandswahrungsmaschinerien für Rentner, Beamte und Funktionäre verkommen. Das Ungleichgewicht ist insbesondere in der Sozialpartnerschaft frappant. Zwischen der Repräsentation aller Arbeitnehmenden und Berufsgruppen einerseits und deren Einsitz in sozialpartnerschaftlichen Kommissionen anderseits öffnen sich Gräben.
Niemand wagt das heisse Eisen anzufassen, wonach sich die Sozialpartnerschaft in der heutigen Form überlebt hat. Auf der Website des Wirtschaftsdepartements wird stolz auf die Sozialpartnerschaft als «wichtigem Pfeiler der Schweizer Wirtschaftskultur» verwiesen, weshalb «auf diesem Erfolgspfad» weitergegangen werden soll.
Ausgeblendet wird, dass die derzeitige Ausgestaltung der Sozialpartnerschaft das grösste Risiko für die Fortführung des erfolgreichen bilateralen Wegs mit der EU darstellt – und somit eher früher als später auch ein Risiko für die Beschäftigung selbst. Dazu kostet sie die Steuerzahlenden Unmengen von Geld (Stichwort: Überbrückungsrente), ohne dass auf Gewerkschaftsseite minimale Kompromissfähigkeit zu erkennen wäre.
Das hat einerseits mit dem fehlenden liberalen Kompass im Bundesrat zu tun, aber auch mit einer gewissen Naivität der Sozialpartner auf Arbeitgeberseite (und deren Bereitschaft, wichtige Grundsätze in Verhandlungen ohne Not über Bord zu werfen). Anderseits eint die Sozialpartner auf beiden Seiten des Verhandlungstisches der Wille zum Schutz vor unangenehmer Konkurrenz.
Das PK-Netz hat eine neue Publikation mit Empfehlungen zum Thema PK-Wechsel herausgegeben. In einer Mitteilung heisst es dazu:
Die 2. Säule ist eine komplexe Materie. Auch die Frage, wann ein Wechsel der Pensionskasse sinnvoll ist und wann nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Man muss immer den Einzelfall betrachten. Für das PK-Netz ist aber klar: ein Wechsel muss wohlüberlegt sein und er muss gemeinsam gefällt werden. Dies machte kürzlich auch das Bundesgericht deutlich. Die Arbeitnehmenden können einen Wechsel nämlich verweigern, wenn schlechte Konditionen auf dem Tisch liegen. Dem Arbeitgeber sind dann die Hände gebunden.
Erste Reaktionen auf die Botschaft des Bundesrates zur BVG-Reform zeigen die erwarteten Muster. Die Sozialpartner – Gewerkschaftsbund, Travail Suisse und Arbeitgeberverband – zeigen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zufrieden, der ASIP kritisiert und auch der SVV Versicherungsverband ist gar nicht glücklich.
Sozialpartner
Als Träger der beruflichen Vorsorge begrüssen die drei nationalen Dachverbände der Sozialpartner in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reform der 2. Säule auf der Basis ihres intensiv verhandelten Kompromissmodells unterstützt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die drei Zielsetzungen der Vorlage – Leistungserhalt, Verbesserungen für Frauen und Modernisierung der zweiten Säule – mehrheitsfähig sind. Das vom Bundesrat gewählte Modell erreicht diese Ziele durch eine Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch für KMU attraktiv. Er sorgt umgehend für eine bessere Rentensituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind insgesamt verhältnismässig. Die Sozialpartner sind zuversichtlich, dass die Parteien nach Abwägen aller Optionen den Vorschlag ebenfalls als austariert und mehrheitsfähig erachten werden.
Valentin Vogt betont: «Mit dem Kompromiss werden die grössten strukturellen Defizite in der beruflichen Vorsorge korrigiert». Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist zufrieden, dass das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten werden kann.
SGB Präsident Pierre-Yves Maillard hält fest: «Das gravierende Problem, der seit über zehn Jahren sinkenden Pensionskassenrenten wird mit dieser Vorlage erstmals angegangen. Die sozialpartnerschaftliche 2. Säule als Sozialversicherung wird mit dieser Vorlage gestärkt.»
Gemäss Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse wird der Kompromiss Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu spürbar besseren Renten verhelfen. „Das wird endlich auch die Rentensituation der Frauen verbessern“, sagt Wüthrich. „Auch die Beiträge älterer Arbeitnehmer sinken und verbessern dadurch ihre Beschäftigungschancen, ohne die Renten zu verschlechtern“, so Wüthrich.
Der Gewerkschaftsbund widersetzt sich vehement der geplanten Angleichung der Rentenalter in der AHV-Reform 21 und spricht bei der 2. Säule von einer “historischen Krise”. In der Medienmitteilung heisst es:
AHV 21: Rentenkürzungen von 1’200 Franken pro Jahr
Trotz tiefen Frauenrenten, hat sich die zuständige Kommission des Ständerats bereits dafür ausgesprochen, mit AHV 21 das Frauenrentenalter zu erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt eine Kürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Mit den Frauen sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine. Angesichts dieser Ausgangslage und der schwierigen Rentensituation der Frauen ist für SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici klar: «Eine AHV-Reform kann nur gelingen, wenn sie die Probleme der zu tiefen Frauenrenten adressiert».
Historische Krise der 2. Säule
Seit rund 10 Jahren befinden sich die Pensionskassen-Renten im freien Fall. Dies führt zu gravierenden Einbussen der Kaufkraft. Die Leistungsfähigkeit der 2. Säule leidet massiv. Aldo Ferrari, Vizepräsident der Gewerkschaft Unia, warnt: «Ohne Kurswechsel geht der freie Fall bei den Leistungen weiter». In typischen Frauenbranchen ist die Situation noch gravierender. PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat sind üblich. Für kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss ist klar: «Diese Renten reichen nicht zum Leben».
Abbau oder Prosperität
Die Gewerkschaften warnen seit langem vor dem Zerfall der Pensionskassen-Renten. Mittlerweile ist das Problem zwar breit bekannt: Der Mehrheit der Arbeitnehmenden droht eine ungenügende Rente und eine prekäre Einkommenssituation im Alter. Doch das Parlament verschliesst sich der Realität und verharrt in einer Abbaulogik, statt Lösungen zu suchen. Das ist nicht nur ein Affront für die Betroffenen. In Krisenzeiten ist das auch volkswirtschaftlich verantwortungslos. Für SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ist klar: «Wir brauchen auch in der Altersvorsorge für alle die Perspektive, dass es aufwärts gehen kann.»
SDA hat Stellungnahmen der politischen Parteien zur Vernehmlassung des Bundesrates für die BVG-Revision ausgewertet. Dabei geht es im Kern um die Senkung des Umwandlungssatzes und die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen mit einem Rentenzuschlag.
Für die Grünen handelt es sich bei diesem «solidarisch finanzierten Rentenzuschlag» um das Kernstück des Reformvorschlags. Damit würde die Situation von Frauen, Personen mit tiefem Einkommen und Teilzeitbeschäftigten umgehend verbessert, schrieb die Partei sie in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Doch genau dieser Zuschlag stösst bei den bürgerlichen Parteien auf breite Ablehnung. Die FDP befürworte keine Massnahme nach dem «Giesskannenprizip», teilte sie mit. Die Kompensationsmassnahmen müssten gezielt jenen zu Gute kommen, die sie auch wirklich nötig hätten.
Auch die CVP stellt sich gegen diese «Umverteilung von jung zu alt» und fordert den Bundesrat auf, andere Modelle für die Finanzierung der Abfederungsmassnahmen zu prüfen. Als Beispiel schlägt die Partei gleich wie die BDP einen Sicherheitsfonds aus «strukturellen Überschüssen des Bundes» oder aus Ausschüttungen der Nationalbank vor.
Hansueli-Schöchli nimmt in der NZZ das Thema der unterschiedlichen Kosten der Revisionsvarianten für die BVG-Revision wieder auf und verweist darauf, dass die “Goldene Regel” (Verzinsung der Altersguthaben gleich prozentuales Lohnwachstum) nicht gegolten hat, das Leistungsniveau (Ersatzquote) deshalb heute höher liegt als bei Inkraftsetzung des BVG angenommen. Unter diesen Voraussetzungen sei der Vorschlag der Sozialpartner als Luxus zu bezeichnen. Schöchli bezieht sich auf Berechnungen der c-alm. Zu präzisieren ist, dass die informelle, angestrebte Ersatzquote für die Summe von AHV- und BVG-Rente gilt.
Die Experten der C-alm, die auch von den Sozialpartnern konsultiert wurden, legen nun auf Anfrage aktualisierte Rechnungen zum Sozialziel der Ersatzquote vor. Zunächst wird in diesen Daten deutlich, dass das Leistungsniveau der beruflichen Vorsorge heute wesentlich höher ist als beim Inkrafttreten des BVG 1985 gedacht. Damals ging man laut C-alm von der «goldenen Regel» aus; diese besagt, dass die Verzinsung der Altersguthaben dem prozentualen Lohnwachstum entspricht. Doch seit 1985 lag die Mindestverzinsung im BVG im Mittel pro Jahr um etwa 1,2 Prozentpunkte über dem Lohnwachstum. Das Alterskapital ist entsprechend höher als ursprünglich vorgesehen.
Laut den Berechnungen lag die Ersatzquote im BVG-Obligatorium 2018 bei 41% (ohne AHV) und damit deutlich höher als in den ursprünglichen Plänen. Zusammen mit der AHV kommt man damit selbst am oberen Rand der Lohnbandbreite im BVG-Obligatorium (also bei einem Jahreseinkommen um 85 000 Fr.) auf eine Ersatzquote von über 60%.
Auch die Sozialpartner räumten in ihrem vorgeschlagenen Modell vom Sommer ein, dass mit der Annahme «prozentuales Lohnwachstum = Verzinsung» die Rentenleistungen erheblich unterschätzt werden. Als plausible und gleichzeitig vorsichtige Annahme gilt laut den C-alm-Experten, dass die Verzinsung künftig im Mittel etwa 0,7 Prozentpunkte höher liegt als das Lohnwachstum; dies entspricht etwa der durchschnittlichen Differenz zwischen der Tiefzinsphase der letzten fünf Jahre und den letzten zehn Jahren.
Gemäss den Modellrechnungen wäre das Sozialziel einer Ersatzquote von mindestens 60% im BVG-Obligatorium nicht nur mit dem Luxus-Reformvorschlag der Sozialpartner erfüllt, sondern auch mit den deutlich günstigeren Alternativvorschlägen (vgl. Grafik). Die Übergangsgeneration ist in diesen langfristigen Modellrechnungen allerdings ausgeklammert.
pw. Es geschieht höchst selten, wenn überhaupt, dass sich Vertreter der Pensionskassen in den Medien zu politischen Fragen der beruflichen Vorsorge äussern. Auch der Pensionskassenverband tut dies höchst zurückhaltend. Umso bedeutungsvoller, dass sich in der NZZ Gottlieb Keller als Präsident der Pensionskasse Roche zu Wort meldet. Unter dem Titel “Der Reformvorschlag zur zweiten Säule ist kein Beispiel gelebter Sozialpartnerschaft” kritisiert er pointiert den sog. Kompromissvorschlag von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband zur BVG-Revision. Am Beispiel von Roche rechnet er vor, wieviel deren Arbeitgeber und -nehmer über die vorgezeichneten 15 Jahre an Beiträgen für den vorgeschlagenen Rentenzuschlag als Solidaritätsleistung aufbringen müssten, bei klarer Benachteiligung der Jüngeren. Ob es bei diesen 15 Jahren als Übergangsfrist für die Umwandlungssatzsenkung bleiben wird, ist aber unsicher, um nicht zusagen unwahrscheinlich. Keller schreibt:
Während dieser 15 Jahre wird ein halbes Lohnprozent abzuliefern sein, welches für einen abgestuften Ausgleich oder Besitzstand der heute über 50-Jährigen verwendet werden soll. Für die Roche-Belegschaft sieht dies – bei gleichbleibender Lohnsumme – in etwa wie folgt aus: Einzahlung des Arbeitgebers aus 0,25 Lohnprozent: 88,5 Millionen Franken; Einzahlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 0,25 Lohnprozent: 88,5 Millionen Franken – davon 11 Millionen Franken von den über 50 Jahre alten Mitarbeitern, die Jüngeren zahlen somit 77 Millionen, ohne davon zu profitieren. Die Auszahlungen dürften für die künftigen Rentnerinnen und Rentner von Roche, die heute im Alter zwischen 50 und 65 sind, rund 114 Millionen Franken betragen.
Damit finanzieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Roche als Arbeitgeber rund 63 Millionen Franken an völlig unbeteiligte Dritte, quasi als «Solidaritätsbeitrag». Die Solidarität ist richtig und wird und sollte im Rahmen der AHV auch wahrgenommen werden, nicht aber im Rahmen des BVG, das aus früher freiwillig von Firmen gegründeten Kassen entstanden ist (so die erste «Pensionskasse» bei Roche im Jahre 1921). Störend ist zudem, dass die Abwicklung dieser Abgabe von einem halben Lohnprozent und dann die Weitergabe der Gelder durch den Sicherheitsfonds erfolgen sollen, eine Organisation, deren Vorstand aus Vertretern verschiedener Interessengruppen zusammengesetzt ist und von einem Mitarbeiter des Arbeitgeberverbandes präsidiert wird – eine Organisation, die halbstaatliche Funktionen ausübt und die zudem soeben die Beiträge erhöht hat, um schwache Pensionskassen unterstützen zu können.