Zofingen verliert Prozess gegen APK
Die Gemeinde Zofingen ist in ihrem Rechtsstreit gegen die Aargauische Pensionskassen jetzt vor Bundesgericht ebenso unterlegen wie vor ihr Rudolfstetten-Friedlisberg, die allerdings nicht bis vors BG gezogen ist. Zofingen hatte darauf beharrt, dass ihr Fall ein Sonderfall sei. Nicht so, haben die Lausanner Richter entschieden. Es liege eine identische Sachverhaltslage vor. Die Beschwerte wurde als unbegründet zurückgewiesen. Zofingen muss aufgrund des Wechsels der Vorsorgeeinrichtung an die APK ebenfalls eine happige Nachzahlung leisten.
Wie viel Geld nun aus der Kasse der Zofinger Einwohnergemeinde auf das Konto der Aargauischen Pensionskasse fliessen wird, geht aus dem Urteil nicht hervor. Bereits nach dem ersten Entscheid im Musterprozess zahlte die Einwohnergemeinde rund 14 Millionen der geforderten 20 Millionen Franken. Fest steht: Für die Gerichtskosten wird eine Rechnung nach Zofingen geschickt – die 50’000 Franken werden solidarisch auf Einwohnergemeinde, Reformierte Kirchgemeinde und Gemeindeverband Forstbetrieb aufgeteilt, wie das Zofinger Tagblatt festhält.
PPCmetrics: 2. Säule 2018
PPCmetrics hat die 4. Ausgabe ihre Studie mit der Analyse von Geschäftsberichten von Pensionskassen publiziert. Diese Ausgabe weist zusätzlich neu ein Kapitel zur absoluten Rendite von Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2017 aus. Zudem wird der Zusammenhang zwischen absoluter Rendite und effektiver Verzinsung der aktiven Versicherten im Jahr 2017 aufgezeigt.
Als “Mehrwert” ihrer Studie bezeichnet PPC den Umstand, dass ihre Daten aus revidierten Geschäftsberichten stammen und nicht aus Umfragen mit subjektiven Einschätzungen. Allerdings weichen die ermittelten Daten nicht von jenen bereits früher publizierter Studien und Erhebungen ab.
Eine weitere Spezialität der PPC-Studie betrifft die Ermittlung des risikotragenden Deckungsgrads, ein von PPC entwickeltes Konzept. 2017 stieg der durchschnittliche risikotragende Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen im System der Vollkapitalisierung deutlich von 88.4% auf 102.4%. Ein risikotragender Deckungsgrad unter 100% bedeutet, dass per Stichtag die garantierten Renten nicht ohne Unterstützung der Risikoträger finanziert werden können.
Nachhaltigkeit: mit Vorbehalt
finews kommentiert die Ergebnisse des Complementa Risiko Check-up 2018 zum Thema Nachhaltigkeit. finews schreibt:
Immerhin halten mit 54 Prozent mehr als die Hälfte der 421 Studienteilnehmer wenigstens einen Teil ihrer Gelder in nachhaltigen Investments. Die befragten Pensionskassen sind auch durchaus der Meinung, der Einbezug von ESG-Kriterien reduziere die Risiken, wie die Studie des Beratungsunternehmens Complementa zeigt.
Da die Rendite dadurch nach der Meinung derselben Pensionskassenmanager zumindest nicht vermindert wird, wäre mehr Begeisterung für dieses Thema zu erwarten. Gewichtige Gründe sprechen allerdings gegen das Investieren nach ESG-Kriterien.
Die grösste Kritik der Zahlenmenschen hinter den Investitionsentscheiden ist, dass sich die Zielsetzung der Kategorie immer wieder ändert. Drei Viertel der Befragten sehen dies als Grund, nicht in nachhaltige Anlagen zu investieren.
Mit 72 Prozent sehen fast ebenso viele von diesen die fehlende Messbarkeit als Problem. Während die Performance eindeutig ersichtlich ist, lässt sich der positive Einfluss auf die Welt nicht leicht in Zahlen ausdrücken.
Zieht man weiter in Betracht, dass dieser kaum bezifferbare Effekt die Anleger mehr kostet als traditionelle Investments, wird klar, weshalb die Altersersparnisse der Schweizer grösstenteils immer noch ganz klassisch im Hinblick auf Risiko und Rentabilität investiert sind.
Lediglich 7 Prozent der von Complementa befragten Institute bezeichnen ihr gesamtes Portfolio als nachhaltig investiert. Noch einmal so viele haben immerhin geplant, alle Investments auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit, sowie gute Unternehmensführung – die Kriterien hinter dem Kürzel ESG – zu überprüfen.
Wertschöpfung im Schweizer Finanzsektor 2017
Der Schweizer Finanzsektor erwirtschaftete 2017 laut Berechnungen von Polynomics eine Bruttowertschöpfung von rund 60 Mrd. Franken, was einem Anteil von 9.2 Prozent an der gesamten Bruttowertschöpfung der Schweiz entspricht. Von diesen 60 Mrd. Bruttowertschöpfung wurden 31 Mrd. im Bankensektor und 29 Mrd. Franken im Versicherungssektor generiert.
Mit 1.9 Prozent lag das Wachstum des Finanzsektors im vergangenen Jahr leicht über dem Schweizer Durchschnitt. Dabei trugen sowohl der Bankensektor (2.1% reales Wertschöpfungswachstum) wie auch der Versicherungssektor (1.8% reales Wertschöpfungswachstum) zu diesem Wachstum bei.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Verflechtung löste der Finanzsektor zusätzlich Wertschöpfung bei anderen Branchen in der Höhe von rund 24 Mrd. Franken aus (+9.7 % gegenüber Vorjahr). Der Bankensektor ist für zwei Drittel (CHF 16.7 Mia.) und der Versicherungssektor für einen Drittel (7.1 Mia.) dieser indirekten Wertschöpfung verantwortlich.
Pensionskassen reject ESG citing costs
ESG products are too expensive and their targets are too vague, according to a poll of Swiss pension funds. In addition, investors often had to pay extra fees for specialist expertise for environmental, social and corporate governance (ESG) investing, consultancy group Complementa found.
The company’s latest risk “check up” survey of Swiss Pensionskassen reported that, regardless of whether respondents had exposure to sustainable investments, 60% agreed that the costs of specialised products had put them off investing in the sector. More than half (57%) cited the need for additional expert know-how as a detractor.
Umwandlungssatz eine “Zeitbombe”
Finanz und Wirtschaft hat Philipp Gmür, CEO der Helvetia, interviewt. Dabei kam auch das Geschäft mit der 2. Säule zur Sprache.
Im Pensionskassengeschäft für KMU bleiben die Kapital- und Zinspflichten auf der Helvetla-Bllanz. Wie sehr wird deswegen die Ertragsmarge gedrückt?Helvetia verdient in diesem Segment Geld. Die Kapitalkosten sind gedeckt, sonst würden wir über die Bücher gehen.
Mindestumwandlungssatz und Mindestzins für Pensionskassen haben die Behörden viel zu hoch festgelegt.
Das ist eine Zeitbombe, und die Zeit läuft gegen uns. Wer wird den Schaden tragen? Für Helvetia als Anbieterin von Pensionslösungen geht die Rechnung auf. Doch es findet eine riesige Geldumverteilung zu Lasten der jungen Generation statt. Jeder Neurentner kostet das Versichertenkollektiv rund 40’000 Fr., weil das individuell Gesparte nicht vollständig für die gesetzlich definierte Pensionskassenrente reicht.
Dynamik der Erwerbsbevölkerung
2017 nahm die Erwerbsbevölkerung in der Schweiz um 0,6% zu: von 5,237 Millionen Personen zu Jahresbeginn auf 5,268 Millionen zu Jahresende. Der Anstieg war bei den Männern (+0,8%, von 2,833 auf 2,856 Millionen) ausgeprägter als bei den Frauen (+0,3%, von 2,404 auf 2,412 Millionen).
Die Arbeitsmarktgesamtrechnung (AMG) zeigt die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt, indem sie die individuellen Übergänge zwischen Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit erfasst. Die AMG umfasst auch die Wanderungen und stellt so ein Bindeglied zwischen den Arbeitsmarktstatistiken und den Bevölkerungsstatistiken dar.
Bank of England warns of new era of low rates
The Bank of England has warned interest rates are in a new era and will not return to the levels savers became used to in the second half of the 20th century. It means more pain for final salary pension funds which were set up in a world of higher interest rates. The new world of permanently lower interest rates means schemes face bigger deficits for the foreseeable future.
At the same time savers’ hopes of gaining a better return on their cash will be undermined once more, with little chance of a return to the 5pc levels seen before the financial crisis. Gertjan Vlieghe, a policymaker at the Bank of England, has warned that even when quantitative easing (QE) is unwound long-term interest rates will stay low.
Swisscanto lanciert Private Equity Fonds
Swisscanto Invest hat die Eröffnung der Zeichnungsfrist des Schweizer Wachstumsfonds Swisscanto (CH) Private Equity Switzerland Growth I KmGK bekanntgegeben. Der Fonds erlaubt spezifischen qualifizierten Anlegern eine Beteiligung an nicht kotierten Wachstumsunternehmen in der Expansionsphase.
Er investiert in ausgewählte Unternehmen mit attraktiven Wachstumsaussichten und unterstützt sie aktiv bei der raschen und erfolgreichen Marktdurchdringung bis zur Unternehmensveräusserung («Exit»). Der Fokus liegt auf Unternehmen mit innovativen Technologien und Geschäftsmodellen der Bereiche Gesundheit, Informations- und Datendienstleistungen sowie Umwelt und Energie. Es ist vorgesehen, dass rund 70 bis 80 Prozent der Investitionen innerhalb der Schweiz getätigt werden.
Iwan Deplazes, Leiter Asset Management, Swisscanto Invest , kommentierte: «Der Wachstumsfonds trägt zur Schliessung der Finanzierungslücke von Jungunternehmen in der Expansionsphase bei. Dabei ist der Fonds für alle Teilnehmenden interessant. Die Wachstumsunternehmen profitieren von langfristigen Kapitalzusagen und professioneller Unterstützung in der Unternehmensentwicklung.
Der Fonds richtet sich an institutionelle Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont und Eignung für illiquide Investitionen. Die angestrebte Zielrendite beträgt 10-12 Prozent p.a. (netto, gemessen an der Internal Rate of Return IRR). Das Zielvolumen beträgt rund CHF 150 Mio. Der Abschluss der ersten Finanzierungsrunde ist zwischen Mitte Dezember 2018 und Ende Januar 2019 geplant.
Arbeitgeber unterstützen AHV/Steuer-Vorlage
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich nach internen Konsultationen für die Unterstützung der AHV-Steuer-Vorlage entschieden. Dieses Paket schaffe klare Verhältnisse für die Schweizer Steuerpolitik der nächsten Jahre. Im AHV-Teil sei allerdings kein echter Reformwille erkennbar. Vielmehr übertünche die AHV-Finanzspritze die gravierenden Strukturprobleme in der Altersvorsorge, heisst es in einer Mitteilung des Arbeitgeberverbands. Weiter heisst es:
Die Unterstützung ist insofern zu relativieren, als der SAV Lohnbeiträge zur Lösung der strukturellen Schieflage der AHV, wie sie das Paket nun enthält, grundsätzlich ablehnt. Zum einen führt in der umlagefinanzierten ersten Säule aufgrund der alternden Gesellschaft kein Weg an einer Erhöhung des Rentenalters vorbei, soll das Leistungsniveau auch künftig erhalten bleiben. Zum andern schränken die der AHV zugesprochenen 0,3 Lohnprozente den Spielraum zur Stabilisierung der zweiten Säule empfindlich ein. Denn eine spürbare Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge mit einer angemessenen Kompensation ist ohne eine massive Anhebung der Lohnbeiträge nicht zu erreichen.
Dass das Parlament diesen Zusammenhängen keine Beachtung geschenkt und der Wirtschaft durch das Paket eine Erhöhung der Lohnkosten quasi aufgezwungen hat, ist für den SAV eine bittere Pille. Er nimmt zwar das Resultat der Beratungen dieser Schlüsselvorlage für die Wirtschaft zur Kenntnis. Er betont aber auch mit Nachdruck, dass er nach seinem Zuspruch allen weiteren Begehrlichkeiten um eine neuerliche Verteuerung des Faktors Arbeit für die Reform der AHV eine unmissverständliche Absage erteilen wird.
Teilzeitarbeit und berufliche Vorsorge
In einem Exkurs der Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 148 befasst sich Jérôme Piegai, Jurist im BSV, mit dem Thema Teilzeitarbeit und berufliche Vorsorge. Dargestellt werden Bedeutung und Umfang von Teilzeitarbeit, die gesetzlichen und reglementarischen Bestimmung, die freiwillige Versicherung und die Rechtsprechung.
Rund ein Drittel der Erwerbsbevölkerung (36,6 %) arbeitet Teilzeit, Tendenz steigend. Bei den Frauen beträgt der Anteil der Teilerwerbstätigen 58,6 %, bei den Männern 17,5 %1 . Ausserdem hat auch der Anteil Personen mit Mehrfachbeschäftigung deutlich zugenommen: Während dieser 1991 noch bei 4,0 % aller Erwerbstätigen lag, belief er sich 2017 auf insgesamt 7,6 %. Frauen sind rund doppelt so häufig mehrfacherwerbstätig wie die Männer (10,0 % der erwerbstätigen Frauen verglichen mit 5,5 % der erwerbstätigen Männer).
Auf dem Weg zur Volkspension?
Claude Chatelain alias Gopfried Stutz kommentiert im Blick die Folgen des “Kuhhandels” auf AHV und BVG:
Es ist wenig wahrscheinlich, dass diese (AHV-) Revision bald in Kraft treten könnte. Ursache der Verzögerung ist der Kuhhandel, welcher in der laufenden Herbstsession von den Räten abgewickelt wird. Danach soll die AHV jährlich zusätzliche 2,1 Milliarden Franken erhalten; finanziert mehrheitlich mit Lohnbeiträgen von 0,3 Prozentpunkten, die je hälftig Arbeitnehmern und Arbeitgebern belastet werden.
Damit gibt’s für die AHV mehr Geld, ohne dass auf der anderen Seite etwas eingespart wird. Für die Linken das Goal des Jahres. Eine Anpassung des Frauenrentenalters ist damit für mehrere Jahre vom Tisch. Noch offen ist, ob gegen den Kuhhandel das Referendum zustande kommt, sodass wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu auch noch etwas sagen dürfen.
Noch schlimmer dran ist die berufliche Vorsorge, obschon der Sanierungsbedarf der 2. Säule mindestens so dringend ist wie bei der AHV. Bundesrat Alain Berset gab den Sozialpartnern ein Jahr Zeit, um einen Kompromiss auszuhandeln. Hier ginge es darum, den Umwandlungssatz zu senken und die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu erhöhen. Für die Arbeitgeberseite ist das eine bittere Pille, wenn nun wegen des Kuhhandels die Lohnnebenkosten bereits für die AHV erhöht werden sollen.
Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sind die Gewerkschaften kaum zu Konzessionen bereit – auch dies wegen des Kuhhandels. Mit der Zusatzfinanzierung von 2,1 Milliarden für die AHV haben sie, was sie wollen. Ihnen liegt die AHV am Herzen und nicht die berufliche Vorsorge, mit der auch börsenkotierte Konzerne Geld verdienen.
Böse Zungen behaupten sogar, die Linke wolle die 2. Säule zerstören und damit den Beweis haben, dass das System nicht funktioniere. Bester Nährboden, um ein altes Anliegen aufzufrischen und eine Initiative zur Schaffung einer Volkspension zu lancieren.
“Lohnt sich eine Hypothek von der Pensionskasse?”
Auf dem Geldblog des TA schreibt Martin Spieler:
Weil die Vorsorgeinstitute angesichts der rekordtiefen Zinsen grosse Mühe haben, auf sehr sicheren Anlagen noch eine vernünftige Rendite zu erwirtschaften, suchen sie nach Alternativen. Diese bieten Hypotheken an solide Kunden.
Bei der Risikobeurteilung ihrer Kundschaft sind die Pensionskassen denn auch besonders streng. Faktisch sind sie nur an guten, sprich zahlungskräftigen Kunden interessiert, die eine sehr hohe Gewähr bieten, dass es mit dem Kredit nie ein Problem gibt.
Ein Nachteil der Pensionskassen im Vergleich zu den Banken ist die fehlende Kundennähe: Sie dürfen vom Vorsorgeinstitut keine Beratung erwarten.
Auch die Abwicklung erfolgt meist durch ein externes Institut. Man muss in diesem Fall seine persönlichen Finanzdaten zur detaillierten Prüfung einem externen Partner der Pensionskasse anvertrauen, den man in der Regel nicht kennt und der anders als die Bank nicht per Gesetz an ein Bankgeheimnis gebunden ist. Immerhin kann das einfach durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung geregelt werden.
1,7 million de Belges affiliés à un fonds de pension
Les 201 institutions de retraite professionnelle (IRP) en Belgique comptaient 1,734 million d’affiliés fin 2017, soit 4% de plus qu’un an auparavant, ressort-il vendredi des chiffres de l’autorité des marchés (FSMA). Ces fonds de pension totalisent un montant de 35,1 milliards d’euros, un chiffre en hausse de 18% par rapport à 2016.
Anpassungen bei AHV, IV und BVG
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 430 Millionen Franken. Davon entfallen 380 Millionen Franken auf die AHV, wovon 74 Millionen Franken zulasten des Bundes gehen (19,55 % der Ausgaben). Die IV trägt Mehrausgaben von 50 Millionen Franken; der Bund wird dadurch nicht zusätzlich belastet, da der Bundesbeitrag an die IV nicht als Anteil an den IV-Ausgaben berechnet wird.
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24’675 auf 24’885 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21’150 auf 21’330 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6’826 Franken (heute 6’768) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 34’128 Franken (heute 33’840) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2019 in Kraft.






