imageHanspeter Konrad, Direktor des ASIP, nimmt in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger Stellung zu Fragen der 2. Säule . Auszüge:

Herr Konrad, 7 Milliarden Franken werden jedes Jahr in den Pensionskassen umverteilt – von den Arbeitenden zu den Pensionierten. Das kann nicht in Ihrem Sinn sein.
Nein, diese Umverteilung ist unhaltbar. Sie gefährdet nicht nur die Stabilität der Pensionskassen, sie kann auch dazu führen, dass deren Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet. Die Ursache der Umverteilung ist der zu hohe Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Dieser verpflichtet die Kassen dazu, so hohe Monats­renten zu zahlen, dass das angesparte Kapital nicht bis zum Lebensende der Rentner reicht. So bleibt nichts anderes übrig, als Geld von den Versicherten zu den Rentnern umzuverteilen. Die Stellschraube wurde schon 2010 falsch justiert, als das Stimmvolk eine Senkung des Umwandlungs­satzes ablehnte.

Was ist Ihre Antwort auf die Umverteilung?
Wir fordern, dass die berufliche Vorsorge entpolitisiert wird. Der Gesetzgeber kann den Pensionskassen keine Rendite verordnen, wie er es heute über Umwandlungssatz und Mindestverzinsung der Sparguthaben tut. Das war von Anfang an ein Fehler.

Laufend gehen Leute in Pension, die wegen des tiefen Umwandlungssatzes auf Lebzeiten eine tiefe Rente haben. Haben die einfach Pech gehabt?
Nicht unbedingt. Erzielen die Pensionskassen wieder höhere Renditen, ist es möglich, dass genau diese Gruppe in gewissen Jahren eine Bonusrente oder eine 13. Monatsrente bekommt.

Aber verbindlich ist das nicht.
Nein. Es sollte aber keine Verlierergeneration geben. In der Revision der beruflichen Vorsorge werden wir nicht umhin kommen, den Umwandlungssatz in einem ersten Schritt von heute 6,8 auf 6 Prozent zu senken. Um diese Senkung abzufedern, braucht es eine Kompensation. Die Pensions­kassen könnten sie zum Beispiel finanzieren, indem sie die Sparbeiträge für alle erhöhen. So könnten sie die Altersguthaben für eine Übergangsgeneration während sieben bis zehn Jahren erhöhen.

Die Jungen müssten so aber ein weiteres Mal für die Älteren bezahlen.
Das entspricht dem Solidaritätsgedanken. Sie müssten aber nur vorübergehend für gewisse Jahrgänge bezahlen. Danach käme das Geld ihnen selber zugute.
Arbeitnehmer und -geber sollen schon für die Sanierung der AHV 0,3 Lohnprozent zahlen. Für die berufliche Vorsorge wird es knapp.
Der Spielraum wird natürlich kleiner – irgendwann ist eine Grenze dessen erreicht, was sie bereit sind, für die Altersvorsorge zu zahlen. Es ist jedoch wichtig, dass sich die Sanierung der AHV nicht verzögert, sonst würde auch jene der beruflichen Vorsorge in Verzug geraten.